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Erste Division. Commandeur; General ⸗ Lieutenant Baron Berthezene. Erste Brigade: General- Major Poret de Morvan; zweite Brigade General⸗Major Baron Achard; dritte Brigade: General ⸗Major Baron Clouet.
weite Divisio n. Commandeur: General⸗Lieutenant Grmß von Loverdo. Erste Brigade: General⸗Major v. Dam— remont; zweite Brigade: General-Major Vieomte Mouck d'Ozer; dritte Brigade: General-Lieutenant Collomb d Areine, Dritte Division. Commandeur: General-Lientenant Herzog von Escars. Erste Brigade: General⸗Major Vicomte von Vercher zweite Brigade: General-⸗Major Baron Hu—
Die dritte Brigade fuͤhrt die Gazette nicht auf.) r
rel. . : Rrtilserie. Ober Befehlshaber: General⸗Major Vi⸗
comte von Lahitte. Ingenieur⸗Wesen. Major Baron Valazée. Bestand der füͤr den Transport der Truppen bestimmten Kriegsschiffe. Linienschiffe: die „Provence“, der „Trident“, der „Duquesne“, der „Algesiras“, der „Breslaw“, der „Nestor“, der „Marengo“, die „Stadt Marseille“, der „Scipio“, der „Superbe“, die „Krone““‘ Diese 11 Linienschiffe fuͤhren zusammen 9100 Mann,. Fre— gatten: die „Guerriere“, die „Pallas“, die „Surveillante“, die „Amphitrite“, die „Iphigenie“, die „schoͤne Gabriele“, die „Melgomene“, die „Herminie“, die „Dido“, die „Jo— hanna von Arc“, die „Venus“, die „Maria Theresia“, die „Arthemisia“, die „Medea“, die „Arethusa,“ die „Themis,“ die „Eybele“, die „Thetis“, die „Proserpina“, die „Ma— gicienne.“ Diese 20 Fregatten haben 10,9660 Mann an Bord. Ferner 10 Korvetten, mit 3310 Mann; 10 Briggs, mit 660 Mann; 8 Bombarden, mit 420 Mann und 9 Gabarren, mit 1630 Mann. Im Ganzen 68 Kriegsschiffe. Zur Huͤlfe bei der Landung der Trup— pen und zur Post-Verbindung zwischen der Armee und Frankreich sind bestimmt die sieben Dampfschiffe: der „Na— geur“, der „Souffleur“, der „Courreur“, die „Stadt Hä— vre“, der „Pelikan“, der „Sphinx“ und der „Rapide.“ — Die gemiethéten Transportschiffe sind in 3 Abtheilungen ge— sondert, von denen die erste eine weiße Ziffer in einem blauen Rhombus, die zweite eine schwarze Ziffer in einem weißen Viereck und die dritte eine schwarze Ziffer in einem gelben Oval als Abzeichen fuhrt. Die erste Abtheilung, aus 32 Transport⸗Fahrzeugen bestehend, hat 4659 Mann, die zweite, aus 180 Fahrzeugen bestehend, 3950 Pferde, und die dritte, die aus 65 Transportsch ffen besteht, das ganze Heergerath an Bord. Von diesen Transportschiffen sind 136 auslaͤndi⸗ sche, groͤßtentheils Italiaͤnische, auch 2 Russische und 1 Schwe⸗ disches, aber kein einziges Englisches oder Amerikanisches. — Der Generalstab, so wie die Stäbe der Divisionen, der Ar⸗ tillerie und des Ingenieur⸗Wesens bestehen aus 830 Personen mit 400 Pferden; die Gendarmerie aus 127 Mann mit 37 Pferden, die Armee aus 30,852 Mann Infanterie mit 133 Pferden, 534 Mann Kavallerie mit 502 Pferden, 2327 Mann Artillerie mit 1309 Pferden und aus 1310 Ingenieurs mit 1363 Pferden. Das Handwerker-Personale besteht aus 828 Mann, das Personale des Post- und Zahlungs⸗Wesens aus 45 Beamten mit eben so viel Pferden, der Train aus 851
Ober ⸗Befehlshaber: General⸗
Rann und 1330 Pferden; die ganze Armee aus 37,577
Mann und Z934 Pferden. e .
Aus Toulon vom gten d. wird nachträglich gemeldet: „Sämmtlichen Offizieren des Geschwaders ist fuͤr die Dauer der Expedition, und vom 1sten d. M. an gerechnet, das Ko— , , ,,, worden; außerdem erhalten die Schiffs⸗ Capitaine einmonatliche Tafelgelder fuͤr die an Bord ihrer Fahrzeuge befindlichen Passagiere. Die Truppen, welche am 4ten d. vor dem Dauphin die Revuͤe passirten, haben ein außerordentliches Geschenk von 17 Fr. pr. Mann erhal— ten. — Die Einschiffung des Heeres wird in folgender Ord⸗ nung vor sich gehen; den 11ten wird die erste Division, den 12ten die Artillerie, den 13ten die zweite Division, den 14ten und 15ten die dritte Division eingeschifft. * Ein Bataillon des 3ästen Regiments wird noch zuruͤckbleiben, da die beiden Lintenschiff „Superbe“ und „Nestor“ noch nicht aus Brest angekommen sind. — Die Anzahl der mit Schaulustigen an⸗ gefällten Schiffe betragt uͤber 60. — Die hiesige Korrespon⸗ denz ist so stark, daß das 1 beamten⸗Personal hat verdop⸗
elt werden müssen. — ern ist hier eine Holländische Fregatte eingelaufen; sie kommt von Algier, wo sie den Nie⸗
derländischen Konsul an Bord nehmen wollte, jedoch unver⸗ richteter Sache wieder absegeln mußte, da der Dey Niemand
1 saͤmmtliche Truppen sich am 15ten am Bord befan⸗ pen r, wir bereits in der Nachschrist zum gestrigen Blatte der Eta ts. it ung gemeldet. * an mn, a, .
aus der Stadt lassen wollte. Saͤmmtliche Konsuln haben sich auf ihre Landhäuser begeben und von dem Dey eine Wache erhalten, die sie jedoch selbst unterhalten muͤssen.“ Das Journal des Debats enthalt Folgendes: „Frank⸗ reich glaubte bisher, daß es von drei unter einander unab- hängigen Gewalten regiert wuͤrde; dieser Gedanke machte sein ganzes Gluͤck aus; er war aber ein Irrthum. Die bei⸗ den Kammern, sagt man uns heute, sind bloße Formen, unter welchen der Konig regiert;“„) bloße Werkzeuge, wodurch der Monarch seine Souverainetaäͤt ausuͤbt; und sie muͤssen sich also in den Willen seiner Minister fuͤgen. Zwar muß das Koͤnigthum die Bestaͤtigung der Kammern zu neuen
Gesetzen einholen; diese duͤrfen aber jene Bestaͤtigung nicht
verweigern, sonst wird der Koͤnig von Rechts wegen absolu— ter Souverain. Wenn hiernach die Pairs und Deputirten gleichsam nichts als Kronbeamte sind, was sind dann vollends die Waͤhler? Diese bildeten sich bisher ein, daß ihnen durch die Wahl der Deputirten eine Einmischung in die Angelegenheiten des Landes zustehe; sie glaubten, daß die Charte dieses Recht geheiligt habe. Warum nicht gar! Wenn es uͤberhaupt Waͤhler in Frankreich giebt, so bestehen diese nicht Kraft eines den Franzo⸗— fen verliehenen Rechtes, sondern weil das Land, wenn ihm eine Kammer Noth thut, auch der Waͤhler bedarf, um sie zusammenzusetzen. Sie sind ebenfalls bloße Werkzeuge eines Werkzeuges der Regierung. ““) Die Regierung ernennt sich selbst die Deputirten mittelst der Waͤhler, und diese letztern muͤssen solche Deputirte waͤhlen, die mitwirkenz ernennen sie dagegen Deputirte, die keine blinden Werkzeuge der Regierung seyn wollen, so verletzen sie ihre Pflicht, und, das Wahlrecht wird ihnen genommen. Mit einem Worte, die Wahl-Kollegien sind bloße Maschinen zur Fabrication vom Deputirten, wie die Kammern bloße Maschinen zur Fabri⸗ cation eines Budgets sind. Bisher glaubte man, die Wahlen gingen vom Volke aus, und dies sey der einzige Weg, auf welchem dasselbe einen Einfluß auf die Angelegenheiten seines Landes uͤben koͤnne. Dies war ein grober Irrthum: Die Wahlen gehen vom Könige aus.“ *) Die Behauptung klingt freilich wunderlich; aber der Beweis ist folgender: Der
Koͤnig hat ja die Charte gegeben, wodurch die Wahlen ein. geführt worden sind und, wonach dieselben durch eine
Auflösung der Kammer wieder vernichtet werden konnen. Die Wahlen gehen vom Koͤnige aus, weil der Koͤnig— in der Charte alle noͤthigen Mittel findet, die
von derselben abweichenden Elemente auf die
Bahn der Ver fassung zuruckzufuhren f); d. h. daß der König das Wahlrecht confisciren darf, sobald die Wähler keine Werkzeuge der Regierung seyn wollen. Das Resultat der Wahlen waͤre hiernach fuͤr die Minister keinesweges ent⸗— scheidend; statt daß die Waͤhler die Minister richteten, wuͤrden vielmehr die Minister uͤber die Waͤhler und Deputirten rich⸗ ten. Wollen diese letztern in dem Sinne der Minister mit⸗ wirken, gut, so behalten diese sie; wo nicht, so jagen sie sie fort und verschaffen sich deren andere um jeden Preis. — Jetzt lese man die Charte; was sagt diese? das Koͤnigthum wählt nach Gefallen seine Minister, die Depositarien der vollziehenden Gewalt; es ernennt die Pairs, die Richter der Handlungen dieser Minister; es ernennt deren so viel es. will; es legt nur solche Gesetze vor, die es ihm beliebt, dem Lande zu geben; es sanctionnirt nur solche, die ihm gefallen; es beruft, prorogirt und entlaͤßt die Kammern, wann es will; es ist Schiedsrichter uͤber Krieg und Frieden; es ernennt zu allen r. Aemtern; es vollzieht die Gesetze mittelst Koͤnigl.
erordnungen. Was sind nun dagegen die Rechte des Vol⸗
kes Wahlmaͤnner zu haben. Und die Rechte der Wahlmaͤn⸗
ner? Deputirte, Organe der Meinung Aller, zu ernennen. Und was ist das Vorrecht dieser Deputirten? Nach ihrem Gewissen und den Wuͤnschen des Landes zu stimmen. — Ihr aber, Ihr verandert dies Alles. Euren Ansichten nach, ge⸗
hren die Wähler dem Koͤnigthume an, das in den Wahl
Kollegien, wie in den Kaminern herrscht, die Wahl⸗ Zettel kontrollirt und die Vollmachten der Deputirten verificirt. Was bleibt denn nun noch der Nation übrig? Nichts als das. schmaͤhliche Versehen, eine absolute Regierung fuͤr eine Re⸗ praͤsentativ⸗ Regierung gehalten zu haben.
„Es haben sich“, äußert die Quotidienne, 4Azunter den aufgellärten Rohaiisten zwei Meinungen gebildet. Die Einen glauben, daß Alles verloren sey, sobald die bevorstehenden. Deputirten⸗Wahlen schlecht ausfallen; die Anderen, daß die Monarchie zu fest stehe, als daß sie von einer Wahl⸗Opera⸗
5 ö e n,, der Gazette de Fran ee⸗ Siehe Nr. 123 der Staats⸗Zeitung. ; 95 Worte der Gazette in dem oben angefuͤhrten Artikel.
dinister und der Contre⸗Admiral Baron von Mackau sind gestern hier eingetroffen.
Zwei Praͤfektur⸗Raͤthe zu Montauban (Departement des Tarn und der Garonne) sind abgesetzt worden, weil sie bei einem zu Ehren der ruͤckkehrenden Deputirten gegebenen Gast—
mahle die letzte Adresse der Deputirten-Kammer laut ge— billigt hatten. ;
Die Gazette de France will wissen, daß die Nach— richt von der Seitens des Griechischen Senats erfolgten An— nahme des Londoner Protokolls vom 4. Februar, wodurch der ,, von Sach sen⸗Koburg zum souverainen Fuͤrsten von Griechenland erklart wurde, gleichzeitig mit der von dem Beitritte des Sultans zu jenem Protokolle hier eingetroffen sey. Der Courrier frangais haͤlt diese Nachricht fuͤr un— gegruͤndet. *
Die Gazette de France erklaͤrt die uͤber Marseille hierher gelangte Nachricht, daß Admiral Malcolm mit 5 Li— nienschiffen und 2 Fregatten von Malta nach Algier zu se— geln im Begriff stehe, fuͤr ungegruͤndet. Der Sammelplatz der Englischen Flotte sey die Bayh von Palma auf der Insel Sardinien. .
In dem so eben erschienenen Königl. Almanach fuͤr die⸗
ses Jahr ist Donna Maria II. als Königin von Portugal und Dom Miguel als stellvertretender Regent und Verlobter der jungen Königin aufgefuͤhrt.
Durch eine gestern vom Kriegs-Ministerium ausgefertigt
telegraphische Depesche sind 900 Mann Infanterie und 2
Kavallerie Regimenter beordert worden, die niedere Nor— mandie, wo man eine ganze Bande von Brandstiftern ver— muthet, nach allen Richtungen zu durchstreifen.
An die Präfekten der noͤrdlichen Provinzen soll der Be— fehl ergangen seyn, dem aus den Niederlanden verbannten Herrn v. Potter den Aufenthalt in ihren resp. Departements D,, . wenn er dort etwa einen Zufluchtsort suchen sollte.
Die vorgestrige Auffuͤhrung der Oper „Fidelio“ erregte in fast noch hoͤherem Grade als die erste den Enthusiasmus des uͤberfuͤllten Hauses; das Finale mußte wiederholt werden. Die Einnahme betrug uͤber 7000 Fr. Naͤchsten Dienstag wird Oberon aufgefuͤhrt werden.
Großbritanien und Irland.
Parlaments-Verhandlungen.‘ Nachdem in der Sitzung des Unterhauses vom 14. Mai viele Bittschrif— ten uͤberreicht und im Subsidien⸗-Ausschusse mehrere Staats— Ausgaben bewilligt worden waren, machte Sir J. Graham den (gestern erwahnten) Antrag auf Vorlegung eines Ver— zeichmisses der von den Mitgliedern des Geheimen Conseils im vorigen Jahre bezogenen Gehalte. „Ich muß gestehen“, sagte er, „daß es mir eben so leid thut, als es mich uͤber— rascht, daß die Minister es nicht mit ihrer Pflicht vereinbar halten, die gewuͤnschten Nachweise vorzulegen. Mein Ver— langen beruht auf einem so allgemein geltenden Prinzipe, daß ich dabei allein stehen bleiben kann, ohne erst auch zu anderen Grunden meine Zuflucht zu nehmen. Allgemein
geltend ist das Prinzip, daß die Vertreter des Volks, die
Wachter des Staats-Vermoͤgens, berechtigt sind, Nachweise von den Summen zu fordern, die Einer oder mehrere In— dividuen, diese oder jene Klasse von Leuten aus dem Staats— schatze empfangen haben, und die Minister sind verpflichtet, einen besonderen Grund anzugeben, wenn eine Ausnahme von der allgemeinen Regel stattfinden soll. (Hoͤrt, hört!) Schon fruher sind einmal Verzeichnisse von den Aemtern der Krone und den damit verbundenen Einkuͤnften, welche die
Mitglieder beider Parlamentshaͤuser besitzen, auf die Tafel die⸗
ses Hauses gelegt worden, und ich sehe nicht ein, welche Distine⸗ tion in dieser Hinsicht die Minister zwischen den Mitgliedern des Parlaments und denen des Geheimen Raths machen knnen? Ich gebe zu, daß es das Englische Volk ganz be— senders interessiren muß, den Einfluß zu kennen, welchen die Krone auf die von ihm erwaͤhlten Hen, ausuͤbt; auch gebe ich zu, daß die Wahl der Geheimen Raͤthe eine wesent⸗ lich verschiedene ist von der der Parlaments Mitglieder, denn es steht Sr. Majestaͤt zu, Sich so viele Mitglieder bei⸗ der Haͤuser fuͤr den Geheimen Rath zu waͤhlen, als Sr.
Majestãt gefallen, wie sich denn auch in der That dermalen
eine große Anzahl darin befindet. Inzwischen frage ich,
warum soll die constitutionnelle Eifersucht des Volkes hinsichts
des Geheimen Rathes nicht eben so groß seyn, als hinsichts des Parlamentes? Kann es etwa bestritten werden, daß der Geheime Rath eine Koͤrperschaft sey, welche von den Sta— tuten anerkannt wird und dem Hause als solche bekannt ist? Waͤre es noͤthig, so konnte ich viele Autoritäten zum Be— weise dafuͤr namhaft machen. So wird in einem Statute Heinrichs II. dem der Tod zuerkannt, der dem Leben eines Geheimen Rathes nachstellt. Ferner heißt es in einem an— dern Statute, daß beide Haäͤuser nur Mitglieder des Gehei— men Rathes mit einer Adresse an Se. Majestät senden dur— fen. Endlich heißt es in einer Akte der Koͤnigin Anna, daß jeder Geheime Rath nach dem Absterben des Monarchen noch 6 Monate im Amte bleiben soll. Daraus geht hervor, daß das Geheime Conseil eine Koͤrperschaft sey, die dem Gesetze sowohl, als dem Hause bekannt ist. Gilt daher das Prinzip, daß das Volk ein eben so großes Recht hat, nach den Mit— gliedern des Geheimen Rathes, wie nach denen des Parla— mentes zu fragen, so hat nun der sehr ehrenwerthe Herr allein die Pflicht, uns die Gruͤnde anzugeben, die hier eine Ausnahme von der Regel gestatten sollen. Mit Unrecht wird mir eingewandt, daß mein Antrag schon durch einen fruͤheren des ehrenwerthen Mitgliedes fuͤr Lincoln erledigt sey, denn dieser bezieht sich nur auf diejenigen Individuen, die zwei oder mehrere Stellen zugleich bekleiden. Nun befinden sich aber im Geheimen Rathe nur 30 Mitglieder, die gleichzeitig zwei Aemter besitzen, waͤhrend die Zahl dieser unmittelbaren Diener der Krone sich auf 169 beläuft. (Hort, hort!) Ich habe nun, um meinem Antrage gleich einige Angaben zum Grunde zu legen, mit vieler Muͤhe die Aktenstuͤckt durchgesehen, die sich dar⸗ über auffinden ließen; da ich diese jedoch hier und dort zusammen⸗ suchen mußte, und die Aktenstuͤcke noch dazu verschiedenen Perioden angehoͤren, so ist es mir vielleicht nicht immer moglich gewe— sen, jeden Irrthum zu vermeiden. Inzwischen habe ich mir doch wohl die richtigsten Angaben verschafft, die, ausgenom⸗ men eben in einem parlamentarischen Berichte, moͤglicher Weise geliefert werden konnten. Zuvor muß ich indessen noch bemerken, daß es durchaus nicht mein Wunsch ist, persöoͤnlich oder feindselig gegen irgend Jemand hier aufzutreten. Mein Antrag ist von besonders zarter, leicht verletzender Art, jedoch glaube ich — der Bemerkungen ungeachtet, die der sehr ehrenwerthe Herr neulich gemacht hat (bei Gelegenheit des „großen Raubvogels“) — niemals die Achtung außer Augen zu setzen, die ich dem persoͤnlichen Gefuͤhle schuldig bin. — Ich werde bei meinen Angaben die Mitglieder des Geheimen Rathes in verschiedene Klassen eintheilen und dabei zunaͤchst die Koͤnigl. Familie ganz außer Betracht lassen; sie bezieht ihre Einkuͤnfte durch das Votum dieses Hauses und in Ge— maßheit einer Parlaments-Akte, und giebt es in dieser Hin— sicht nichts Mysteriöses fuͤr uns, denn es ist oft genug im Unterhause darüber diskutirt worden. Außer den Mitgliedern der Känigl. Familie giebt es 169 Geheime Raͤthe, von denen 113 an jährlichen Gehalten und Pensionen 650,164 Pfd. beziehen. Im Durchschnitte wuͤrde also jeder Einzelne 5750 Pfd. jährlich erhalten. Von jener Summe werden 86,193 Pfd. fuͤr Sinecuren, 442,090 Pfd. fuͤr ak— tive Dienstleistungen und 12,650 Pfd, als Penstonen ausbe— zahlt. Unter den 113 Geheimen Raͤthen giebt es 30, die mehrere Stellen bekleiden; sie besitzen entweder zugleich eine Sinecure und einen Posten im aktiven Dienste, oder sie be— kleiden gleichzeitig ein Civil- und ein Militair Amt. Zusammen erhalten diese 30 Pluralisten 221,139 Pfd.; im Durch⸗ schnitte also Jeder 7,371 Pfd. jahrlich. (Hort) 29 Geheime Raͤthe sind als Diplomaten angestellt und beziehen zusammen 126,176 Pfd.; im Durchschnitte also Jeder 347 Pfd. 69 von jenen 113 Geheimen Raͤthen sind Mitglieder eines der beiden Parlaments-Haäuser. (Hoöͤrt, hoͤrt ) und zwar sind darunter 47 Pairs, die zusammen IS, sSi9 Pfd. oder durch schnittlich Jeder 8669 Pfd. beziehen; (Hort!) Die 22 Mit— glieder des Unterhauses, die Geheime Raͤthe sind, beziehen go. 849 Pfd. oder durchschnittlich 130 Pfd. Jeder. Außer den 69
Geheimen Raͤthen, die Mitglieder beider . ser sind, kann ich 29 Individuen nennen, die Aemter besit
ip ner en und Einkuͤnfte beziehen, weil sie einen Sitz im Unterhause haben. Hier giebt es im Ganzen 31 Geheime Raͤthe, doch, wie gesafgt, nur 22 beziehen uin Gehn n eber etwa der sehr eh⸗ renwerthe Herr gegen diese meine Angaben ein, sie seyen nicht richtig, nun so gebe ich die gan einfache Antwort: Man gehe auf meinen Antrag ein! (Lauter Beifall.) —
Wenden wir uns nun einmal zu den Einkuͤnften, die sammt— liche öffentliche Beamte beziehen, und vergleichen wir diese mit denen fruͤheter Jaht Diese Angaben sind genauer
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