1830 / 151 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Se. Koͤnigl. Hoheit mit dem Koͤnige gehabt, auf beide Koͤ⸗ nigl. Bruder einen gleich guͤnstigen Eindruck gemacht hatten „Leicht moͤglich“, fuͤgt das genannte Blatt hinzu, „daß einige Personen, die mit dem Prinzen in sehr naher, jedoch nicht vom Gesetze anerkannter Verwandtschaft sich befinden, Anspruͤche machten, die sich auf einige Präcedents einer schlimmen Periode der Englischen Geschichte gruͤndeten; sie sind jedoch durchaus nicht beruͤcksichtigt worden und duͤrften, wenn nicht noch bei Zeiten gewarnt, Ursache haben, ihre Voreiligkeit zu bereuen. Hampton-Court wird als kuͤnftige Residenz des Herzogs von Clarence genannt, und eine der fruͤhesten Maaßregeln einer neuen Regierung duͤrfte die Er— nennung einer provisorischen Regentschaft seyn, und zwar nicht sowohl mit Ruͤcksicht auf das geistige oder koͤrperliche Be— finden des kuͤnftigen Monarchen, als auf die große Jugend— lichkeit der Prinzessin, welche alsdann die praͤsumtive Thron⸗ erbin wird.“

Das Hof-⸗Journal sagt: „Es wird dem Englischen Pu— blikum angenehm seyn, zu hoͤren, daß die Prinzessin Victoria fuͤr ihr Alter ganz ungewöhnlich weit in Kenntnissen vorge— ruͤckt ist. Sie spricht fast alle modernen Europaͤischen Spra— chen mit Gelaͤufigkeit und Eleganz und hat in der Lateini— schen Sprache sowohl als in den mathematischen Wissen— schaften nicht unbedeutende Fortschritte gemacht. Sie ist eine vortreffliche Pianistin und wohnt den Privat-Konzerten bei, die fast jeden Abend in dem von ihr bewohnten Pallast von Kensington gegeben werden. Vielleicht ist es nicht allgemein bekannt, daß auch Prinz Leopold ein ausgezeichneter Musiker ist und ganz vorzuͤglich sinnt. Bei den eben erwaͤhnten Konzerten ist er sehr haͤufig zugegen. Hinsichtlich der Vor— namen der Prinzessin (Victoria Alexandrina) meldet die Times, daß der Koͤnig mehr als einmal den Wunsch ausge— sprochen habe, die Prinzessin moͤge den Namen Eisabeth an— nehmen, weil er dem Englischen Ohr angenehm und im Lande beliebt sey.“

Das Oberhaus bestand beim Ableben Karl's II. aus 176 Mitgliedern; bei dem des Koͤnigs Wilhelm aus 192; beim Tode der Koͤnigin Anna aus 209; bei dem George's J aus 216; bei dem George's II. aus 229; und endlich bei dem George s III. aus 386. .

achrichten von der Insel Tobago schildern diese In— sel als im Zustande großer Verwirrung sich befindend. Der Gouverneur derselben hatte es naͤmlich vor einiger Zeit fur noͤthig befunden, Hrn. Willtam Macbean von dem Amte eines Kron-Anwalts und Mitglieds des Conseils zu suspen—

diren und eine Klage wider ihn bei der Koͤniglichen Regie⸗

rung anhaͤngig zu machen. Hr. Macbean kam nach England, und es gelang ihm hier, sich einen Befehl an den Gouver— neur, ihn in seine verschiedenen Aemter wieder einzusetzen, zu erwirken. Als dies in Tobago bekannt geworden war, nahmen alle Mitglieder des Conseils, der Sprecher der Co— lonial⸗Versammlung, alle Richter, die Sekretaire und Beam—⸗ ten des Conseils und der Gerichtshoͤfe ihren Abschied. Die Advokaten und Notarien haben ihre Beschaͤftigungen einge— stellt, und die ganze Verwaltung ist gleichsam suspendirt; der Gouverneur hat zwar andere Maͤnner ersucht, die Stellen der Ausgeschiedenen zu ubernehmen; bei Abgang der Nach⸗ richten war es ihm indessen noch nicht gelungen, sie dafuͤr zu gewinnen.

Nieder lande.

Aus dem Haag, 27. Mai. Ihre Majestaͤten der Koͤ— nig und die Königin werden sich, dem Vernehmen nach, nebst J. K. Hoheit der Prinzessin Mariane morgen nach dem Loo begeben. t

In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer der Ge— neral⸗Staaten erklaͤrte der Finanz-Minister, daß die Regie⸗ rung in Folge der Verwerfung des Gesetzes wegen Be⸗ steuerung der inlaͤndischen destillirten Wasser auch den damit in genauer Verbindung stehenden Gesetz⸗ Entwurf in Betreff der Steuer von auslaͤndischen destillirten Wassern zuruͤcknehme.

ierauf wurde uͤber das Gesetz wegen der Bier- und Essig—

teuer berathschlagt und dasselbe mit 58 gegen 39 Stimmen

verworfen. . ie erste Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung das

. Gesetz wegen Herabsetzung des Zinsfußes der Schuldverschrei— bungen des Tilgungs⸗Syndikats angenommen.

Einem Geruͤchte zufolge, steht der Schluß der ee ,, tigen Session nahe bevor, und wird die Diseussion uͤber die beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe wegen der Personal⸗ und Patentsteuer wahrscheinlich bis zur naͤchsten Session ausgesetzt werden.

Danemark.

Helsingör, 2. Mai. Gestern passirte hier das von eher lan kommende Norwegische Dampfboot

„Oscar,“ um bei Kopenhagen anzulaufen und sodann nach Luͤbet zu gehen, von wo es in diesem Sommer eine hestan⸗ dige Fahrt nach Riga und zuruͤck unternehmen und auf die⸗ ser Reise jedesmal zu Carlscrona in Schweden anlaufen wird. Das Dampfschiff ist von dem zu Christiania wohnenden Ei⸗ genthuͤmer an eine Anzahl Interessenten in Luͤbeck zu obigem Zwecke vermiethet, jedoch unter der Fuͤhrung des Norwegi⸗ schen Marine⸗-Lieutenants Friis und dessen aus Norwegern bestehender Mannschaft. Der Miethkontrakt dauert nur bis zum Oktober, da dies Schiff am 29. Okt. d. J. zum letzten⸗ male von Riga abgehen wird. Auf diese Weife werden kuͤnf— tig 5 Dampfboote von Luͤbeck abgehen, naͤmlich: 1. Das Daͤ— nische Ldie Prinzeß Wilhelmine“ nach Kopenhagen. 2. Ein neues Daͤnisches vom Etatsrath Hoidt zu Kopenhagen gebau— tes, welches wahrscheinlich schon im Juli d. J. seine woͤchent— liche Fahrt abwechselnd nach Kiel und Luͤbeck beginnen wird und eine Maschinerte von 87 Pferden Kraft erhält. 3. Das Englische „George the fourth“ zwischen Lubeck und Peters— burg. 4. Das Hollaͤndische „De Beurs van Amsterdam“, ab— wechselnd mit dem vorigen, auf demselben Cours. 5. Das Norwegische „Oscar“ zwischen Luͤbeck und Riga. Nach richten aus Stockholm zufolge, kommt zu diesen Dampfbooten vielleicht noch ein 6tes hinzu, welches zur Verbindung zwi— schen Luͤbeck und Stockholm dienen soll.

Dene, .

Munchen, 25. Mai. Durch eine allerhoͤchste Entschlie⸗ ßung vom 9ten d. M. haben Se. Maj. der Koͤnig Ihren protestantischen Unterthanen auf den 25. Juni d. J. die Feier eines Saͤkularfestes zum Andenken an die Uebergabe der Augsburgischen Confession als diesjaͤhriges Reformations— fest gestattet.

Das Inland meldet: Auf die von dem Koͤnigl. Mini— ster-Residenten bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Frei— herrn von Hertling, uͤber die Anwerbung Baierscher Unter— thanen in die kapitulirten Schweizer-Regimenter gefuͤhrten Beschwerden, hat der eidgendͤssische Vorort Bern folgende Note erlassen, wodurch Alles erreicht ist, was unter den gege—⸗ benen Verhaͤltnissen von der eingelegten Beschwerde zu hoffen war: „Durch verehrliche Note vom 21. Herbstmonats v. J. haben des Koͤnigl. Baierschen Minister-Residenten Hochwohl—

*

theiligten Kantone fuͤr die Zukunft die Anwerbung Koͤnigl. Baierscher Unterthanen unter die von ihnen kapitulirten Korps

Herrn Minister-Residenten das Ergebniß der hieruͤber einge—

hofft, daß die Koͤnigl. Baiersche Regierung das Bestreben der Eidgenossenschaft nicht verkennen werde, den Wuͤnschen eines befreundeten Staates, so weit es dieser letztere billiger— weise erwarten konnte, zu entsprechen. Eine staatsrechtliche Verbindlichkeit, die Anwerbung von Freiwilligen, weil sie Lan— desfremde sind, in dem kapitulirten Dienst zu untersagen, kann die Schweiz auf keine Weise anerkennen; denn aus der That— sache, daß eine Regierung ihren Untergebenen den fremden Kriegsdienst verbietet, entspringt zwar fuͤr diese eine bestimmte Verpflichtung und im Falle des Ungehorsams eine Verant— wortlichkeit, allein fuͤr einen auswaͤrtigen Staat kann das erlassene Verbot eben so wenig bindend seyn, als irgend ein anderes auslaͤndisches Gesetz; denn sonst wurde das allen Begriffen von Souverainetäͤt widersprechende Verhaͤltniß ein— treten, daß ein Staat die Gesetze des andern auf seinem Ge— biete anzuwenden gehalten ware. Die Schweiz huldigt dem Grundsatze, daß es jeder Regierung uͤberlassen bleibt, fuͤr die Handhabung ihrer Verfuͤgungen zu sorgen, und daß andere

verpflichtet seyn koͤnnten. Ein solches vertragsmaͤßiges Ver— haͤltniß besteht aber bekanntlich zwischen dem Koͤnigreiche Baiern und der Eidgenossenschaft nicht, und eine Compen⸗ sation duͤrfte Baierscher Seits eben so wenig stattfinden, da die meisten Staͤnde nicht gesinnt sind, die Befugniß ihrer Angehoͤrigen, in fremde nicht kapitulirte Dienste zu treten, auf irgend eine Weise zu beschraͤnken. Wenn aber auch die Kantone eine Verpflichtung, das bisherige Werb⸗System ab—

sten, und gerade diejenigen unter ihnen, welche, was die

theil an den kapitulirten Diensten nehmen, sowohl aus 9. sorge fuͤr innere Ordnung und polizeiliche Verhaͤltnisse 3.

barstaat sich bewogen gefunden, die Anwerbung von, . . , sey es uͤberhaupt, sey es in besonderer Beziehung

auf die Angehörigen des Königreichs Baiern, zu unter—

geboren Auftrags gemäß das Begehren wiederholt, es mochten alle bei Militair⸗-Capitulationen mit auswaͤrtigen Staaten be⸗

untersagen. Der voroͤrtliche geheime Rath beeilt sich, dem

langten Standes-Erklaͤrungen mit Offenheit darzulegen, und

taaten zu einer daherigen Mitwirkung nur durch Vertrag

zuaͤndern, nicht zugestehen koͤnnen, so haben dennoch die mei-

Zahl der Mannschaft betrifft, bei weitem den groͤßten An—

aus freundschaftlichen Ruͤcksichten fuͤr einen verehrten .

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sagen. Wenn hinwieder einige Staäͤnde althergebrachte bis dahin unangefochtene Uebungen, so wie ausdruͤckliche Kapitu— lationsbedingungen, durch ein aͤhnliches Gebot nicht aufheben zu koͤnnen glaubten, so haben sie doch ihre Bereitwilligkeit erklaͤrt, daruͤber zu wachen, daß hinfort zu keinen begruͤnde— ten Klagen der Koͤniglichen Regierung Anlaß gegeben werde. Der vorörtliche Geheime Rath steht in der festen Ueberzeu— gung, daß die Schweiz auf diese Weise allen billigen Erwar— tungen entsprochen habe, uud hofft daher zuverläßig, daß aͤhn— liche Beschwerden hinfort um so eher unterbleiben werden, als der Grund derselben nunmehr wesentlich gehoben ist. Mit Vergnuͤgen benutzen Schultheiß und Geheime Raͤthe des eidgendssischen Vororts Bern den gegenwartigen Anlaß, Sr. Hochwohlgeboren dem Koͤnigl. Baierschen Minister-Residen⸗ ten den Ausdruck ihrer ausgezeichneten Hochachtung darzu⸗ bringen. Bern, 29. April 1830. Schultheiß und Geheimer Rath der Stadt und Republik Bern, als eidgenoͤssischer Vor- ort; in deren Namen der Amtsschultheiß Fischer.“ Stuttgart, 23. Mai. JJ. KK. HH. der Großher— zog und die Großherzogin von Baden haben gestern mit 87

Hör den Herrn Markgrafen Wilhelm und Maximilian von

Baden Ihren Koͤnigl. Majestaͤten einen Besuch abgestattet.

.

Florenz, 22. Mai. Lord Cochrane ist am 15ten d. M. mit seiner Familie von hier nach Paris abgereist.

Rom, 19. Mai. Der zum Paͤpstlichen Nuntius bei der Schweizerischen Bundesgenossenschaft ernannte Mon— signor de Angelis, Erzbischof von Carthago in partibus, ist am 15ten d. von hier nach Luzern abgereist.

Nach dem neuen Zoll-Tarif sind fuͤr den Ctr. gebunde— ner Buͤcher nicht weniger als 15 Skudi zu entrichten, was fuͤr einen gewohnlichen Oktavband etwa 6 Gr. betragt.

Fur ee.

Der Courrier de Smyrne meldet aus Smyrna vom 2. Mais „Heute fand die Eroͤffnung der hiesigen neu gegruͤndeten Boͤrse statt; eine Menge von Kaufleuten, Geld⸗ und Waaren-Maklern hatte sich eingefunden, und es wurden bereits einige Geschaͤfte gemacht. Die Böoͤrse wird taglich um 113 Uhr Vormittags eroͤffnet werden. An der Spitze der

Begruͤnder dieser nuͤtzlichen Anstalt steht der Niederlandische

General⸗Konslil, Herr van Lennep.

Vorgestern um 2 Uhr Nachmittags brach hier in dem an das Tuͤrkische Viertel graͤnzenden Theile des Armenischen Viertels Feuer aus. Sowohl von den Europaͤischen Konsuln als von den Mannschaften der auf der Rhede liegenden

Kriegsschiffe wurde schleunige Huͤlfe geleistet. Der Vice-Ad⸗

miral von Rigny eilte selbst an Ort und Stelle, nachdem er eine Abtheilung der Mannschaft des Linienschiffes „Conque— rant“ dahin abgesandt hatte. Ungeachtet der groͤßten An⸗ strengungen konnte man doch erst, nachdem vier Haͤuser in Asche gelegt waren, das Feuer bewaͤltigen. Der Mangel einer organisirten stadtischen Spritzenanstalt ist bei dieser Ge⸗ legenheit aufs Neue fuͤhlbar geworben.

Am läten v. M. wurde hier der Namenstag Sr. Maj. des Königs von Sardinien in der uͤblichen Weise gefeiert. Der Sardinische General⸗-Konsul, Oberst von Montiglio, be— gab sich des Morgens, von den Con sulats⸗ Beamten und faͤmmt⸗ lichen hier anwesenden Sardinischen Unterthanen begleitet, nach der Kirche, wo große Messe gehalten wurde, Abends versammelte er die angesehensten unter seinen Landsleuten zu einem Gastmahl. Die Kriegsschiffe im Hafen gaben die uͤblichen Salutschuͤsse.“ J

Aus einem von der A 3 meinen Zeitung mitgetheil⸗

ten Schreiben aus Neapek vom 11. Mai entlehnen wir Nachstehendes: „Roch immer ist der Schleier nicht ganz ge— hoben, der uͤber den Verhandlungen mit dem Pascha von Aegypten in Betreff Algiers ruht, doch glauben wir versi— 53 zu können, daß die Thatfache selbst außer Zweifel ist, 2 * Alexandrien zwischen Frankreich und dem Vice-Koͤnige d nr trag abgeschlossen wurde, zufolge dessen jenes sich ver⸗—

. lich machte, die Raubstaaten zu vernichten und dem Vice— 8. zu uͤbergeben, der seinerseits fuͤr die Ordnung und 3 der Nord Afrikanischen Kuͤsten zu haften haͤtte. .. . scheint bei diesen Verhandlungen nicht ganz ohne *. . Theilnahme gewesen zu seyn, der Widerstand aber, en : e Sache späͤter Lon Seiten der Pforte und Englands fuhr, mag die Bekanntmachung jenes merkwuͤrdigen Akten⸗ 9 8, a glaubwäaͤrdige Männer hier und in Sizilien gese⸗ zen haben wollen, verzögert, ja vielleicht den Pascha selbst

9 e. bereits gefahten Entschlusse wieder wan tend gemacht

In lan d.

Die vaterländische Jubelfeier der Uebergabe der Augsburgischen Konfession in den 333

I 1639, 17360 und 1836. .

Als im Jahre 1630 das erste Jahrhundert der feierli⸗ chen Uebergabe dieses Glaubens⸗Bekenntnisses verflossen war, befand sich Deutschland im offenbaren Kriegszustande. Die protestantischen Fuͤrsten und Staͤnde kaͤmpften an der Spitze ihrer Voͤlker um die kaum errungene Glaubensfreiheit, welche schon in dem ersten abgelaufenen Saͤculum ihre Segnungen verbreitet hatte, und es bedurfte noch 18 zum Theil blutiger Jahre, ehe der westphaͤlische Friede fuͤr die Bekenner der rei⸗ nen Lehre einen dauernden sichern Zustand herbeifuͤhrte. In den Deutschen Laͤndern des Brandenburgischen Hauses ließen daher die Kriegsunruhen den Gedanken 'an Tine Jubel⸗ feier jener denkwuͤrdigen Begebenheit nicht aufkommen; ) im herogthum Preußen aber verordnete Kur fuͤrst Geörg Wilhelm auf einen dies fälligen Bericht des Koͤnigsbergischen Mintsteriums unterm 17. Juni 1630: „Weil denn dem Allmaͤchtigen vor seind große Guͤte und Wohlth at, dacsr uns das Licht seines heiligen Evangeliums so helle scheinen laͤsset und bei der unveränderten Augsburgschen Lutherischen Konfessionunseregan— debishero in Gnaden erhalten, nicht genug sam ge⸗ danket werden kann, als haben wir des Kon sisto⸗ ri gethanen unterthaͤnigsten Fuͤrschlag Uns in Gnaden gefallen lassen und Wir in Uaserm Her⸗ zogthum Befehlig ausgehen lassen, daß die Prie⸗ ster von denen Kanzeln solches nicht allein notifi⸗ ciren sollen, daß aus christlicher Devotion Wir

. ö 25. Juni entschlossen, auf schierkuͤnftigen 5 welcher in unserm Herzogthum dieses Jahr allenthalben hochfeierlich gehalten werden solle, ein Lo b⸗, Dan k⸗ und Bet⸗ Fest halten zu lassen, sondern auch Wir eine Gleichheit im Text zur Predigt allenthalben observiret wissen wollen, angedeutet, daß sie den von Unserm Samblaändischen Konsistorio spezi— fizirten Text, wie im Anschluß zu ersehen, zur Handlung gebrauchen und also sowohl im Predi⸗ gen als Gefangen nach diefer bemeldeten Kon for⸗ mität sich zu reguliren und zu richten haben mögen.“

Als Anlage folgen dann mehrere Texte und Lieder, un— ter denen das Kernlied „Eine feste Burg ist unser Gott ꝛc.“ enthalten, und am Schluß „werden die Kirchendiener ernstlich und bei Verlust ihres Dienstes ermahnet, solch sonderbares Fest nicht allein pflichtig zu hal⸗ ten, sondern auch auf die Predigten fleißig zu stu⸗ diren, sintemalen die Konzepte künftig von ihnen sollen abgefordert wer den?“ .

Im Jahre 1730 entschied Koͤnig Friedrich Wilhelm J. auf die Anfrage der Universitaͤt Halle, was etwa zur Feier des Gedaͤchtnisses der Uebergabe der Augsburgischen Konfes⸗ sion geschehen solle, durch ein eigenhaͤndiges Marginal⸗ Dekret: „daß die Feier auf den Sonntag gelegt *) und in allen reformirten und lutherischen Kirchen Gott für das helle Licht des Evangelli gedankt, auch das 7 Deum Laudamus angestimmt werden so lle.“ Diesem zufolge erschien unterm 3. Mai 1730 eine Koͤnigl. Verordnung, wonach Se. Majestaͤt „Gott dem Höch sten zu Ehren und in dankbarlicher Erinne⸗ rung daß desselben himmlische Guͤte das wahre und helle Licht des Evangelii feiner Kirche durch die Reformation wieder aufgehen und scheinen lassen, selbige auch zu seiner' Glaubigen Tro st, und um die selbe dadurch zum ewigen Leben und aller Frommen unendlichen Seligkeit zu führen, noch immerhin gnädiglich erhält, aus Ehr ist-Kö⸗ niglichen Gemüth refolviret uns gut gefunden, daß am 25sten des naͤchstbevorstehenden Monats Junii, wird seyn der dritte Sonntag nach Trini— tatis, das Gedächtniß der übergebenen Augsbur— gischen Confession in allen evangelisch⸗reformir⸗

„Ein Bericht der Minister von Borke und von Cnyphau=

sen vom 15. Mai i739, welche über das, was 1630 in der Mark

geschehen sey, Auskunft geben sollten, sagte unter Anderm: „daß Anno 1839 kein Jubilaͤum allhier in der Mark gehalten worden sey, welches vermuthlich darum unterblieben, weil eben dero Zeit die Schweden in der Mark gestanden und Alles in die größeste Konfusion gesetzet, auch sonsten überall die Sachen so gefährlich ,, daß man auf ein Jubilaͤum nicht wohl gedenken ) Der 25. Juni 1750 siel gerade auf einen Sonntag.