1830 / 162 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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wie die Pflicht, erheischen, zwischen beiden zu wahlen.“ Auch dieses 12 . wie die beiden fruͤheren des Marquis von Vaulchier und des Vicomte Suleau, von der Oppositions⸗ Partei lebhaft angefochten worden. Zur Vertheidigung der darin ausgesprochenen Grund saͤtze liest man im Universel unter der Ueberschrift: Von den Pflichten der Staats- Beamten einen Aufsatz, den der Moniteur nachgedruckt hat, und woraus wir Folgendes mittheilen: „Ein Staats— Beamter ist gleichsam ein Mandatar der Regierung, ein In— dividuum, das die hoͤhere Behoͤrde mit einem Theile ihrer Macht bekleidet; er repraͤsentirt in den Graͤnzen seiner Be⸗ fugnisse das Ministerium, daher auch dieses letztere fuͤr alle Handlungen des Beamten verantwortlich bleibt. Was man hiergegen auch einwenden mag: eben so wahr, wie es ist, daß die Deputirten die Manner des Landes sind, eben so wahr und noch wahrer ist, daß die Beamten die Manner der Regierung sind. Der Koͤnig sagt nun zu seinen Ministern: „Ich will, daß Ihr dieses oder jenes System befolget, da ich es fuͤr das zweckmaͤßigste halte; wollt oder wollt Ihr nicht dazu mitwirken?““ Nehmen sie das Anerbieten an, so koͤn— nen sie zu ihren Untergebenen unmoͤglich eine andere Sprache als folgende fuͤhren: „„Ich kann nicht uͤberall seyn; uͤberall soll ich aber wirken; ich ernenne Euch zu meinen Repraͤsen— tanten, um in diesem oder jenem Sinne und im Kreise Eu⸗ rer Befugnisse das Land zu verwalten. Entspricht das Sy⸗ stem Euren Ansichten, so unterstuͤtzt mich: wo nicht, so zieht Euch zuruͤck.““ Wenn das ganze Raͤderwerk der Staats-Verwaltung nicht genau in einander greift, so muß es nothwendig still stehen; und muͤßte dieses nicht der Fall seyn, wenn man jedem Beamten das Recht zuerkennen wollte, sich der Regierung zu widersetzen? Aber, wird man uns er— wiedern, haben ken Beamten denn kein eigenes Gewissen, und wie duͤrfen sie dieses verrathen, um einem Systeme zu huldigen, das ihnen dem wahren Besten des Landes zuwider cheint? Der Himmel bewahre uns, daß wir das Gegentheil behaupten sollten. Unstreitig hat der Beamte ein Gewissen; eben weil er ein solches hat, muß er es aber vorher befra— en, damit er nicht in die Nothwendigkeit geraͤth, entweder eine Pflichten als Staatsdiener oder seine Grundsaͤtze als Privatmann zu verletzen; es bleibt ihm sonach nichts uͤbrig, als seinen Abschied zu nehmen, sobald, seiner Ansicht nach, das von der neuen Verwaltung befolgte System dem Ge— meinwohl nicht entspricht.. Es ist endlich einmal Zeit, daß die Regierung ihre Rechte und der Beamte seine Pflichten kennen lerne; daß jene die Kraft beweise, das, was ihr zu— steht, eine offene Mitwirkung, zu verlangen; daß die— ser den Muth habe, abzudanken oder die Verwaltung zu un— terstuͤtzen; daß er einsehen lerne, daß, wer seinen Pflichten entsagt, auch die damit verknuͤpften Vortheile aufgiebt.“ „Der Moniteur“, äußert das Journal du Com— merce, „offenbart uns dadurch, daß er sich einen Artikel des Universel zueignet, die ganze Wichtigkeit dieses letztern Blattes, das wir bisher allzu sehr vernachlaͤssigt hatten. Wir wollen demselben von jetzt ab die, einem Vertrauten des Mi— nisteriums gebuͤhrende Ehre erweisen und gleich damit den Anfang machen, 9. wir einen heute von ihm gegebenen Aufsatz: üuͤber die Pflichten der Staats,Beamten, einer kurzen Antwort wuͤrdigen. Wie oft sollen wir noch wiederholen, was wir schon fruͤher erklärt haben, daß die Offizianten nur im Umfange ihrer Amts-Verrichtungen von der Regierung abhängen, im Uebrigen aber eben so selbst— staͤndig als jeder andere Staatsbuͤrger sind. Der Grundsatz, daß die Beamten immer mit dem Ministerium stimmen muͤß— ten, wuͤrde uͤber kurz oder lang zu der voͤlligen Ausschließung derselben von den Wahl-⸗Kollegten und der Deputirten-Kam—

mer fuͤhren; denn wie laͤßt sich die Stimm-Freiheit mit der

den Beamten aufgelegten Abhangigkeit vereinigen? Jene harte Nothwendigkeit, worin das Ministerium die Militair- und

Civil⸗Beamten versetzen will, zwischen ihrem Gewissen und

ihrem Amte zu waͤhlen, was beweist sie uͤbrigens anders, als daß dasselbe unter diesen Beamten allgemein eine so feind selige Stimmung wahrgenommen hat, daß es verzweifelt, sie durch die Ueberredungs-Kunst allein zu gewinnen, und daß

es daher noch zu Gewalt und Drohungen seine Zuflucht zu

nehmen fuͤr gut findet; was beweist sie anders, als daß das Ministerium nicht blos die Kammern, die Presse und den

unabhangigen Theil der Waͤhler, sondern auch noch die ganze

Verwaltung gegen sich hat.“ Die Sppositions-Blaͤtter enthielten vor einigen Tagen

ein von mehreren hiesigen Advokaten abgegebenes Gutachten,

worin die Ansicht ausgesprochen wurde, daß den Praͤfekten kein direkter Einfluß bei der Anlegung der Wahllisten zustehe, und daß sie nur diejenigen Waͤhler darauf eintragen oder

darin streichen durften, hinsichtlich deren entweder von diefen

selbst oder von dritten Personen die gesetzlichen Schritte die⸗

serhalb gethan worden waren. Der Moniteur enthält

heute in Bezug auf diese Streitfrage einen Aufsatz, worin mit Berufung auf. die gesetzlichen Vorschriften dargethan wird, daß den Praͤfekten allerdings bei der Anfertigung und Berichtigung der Wahllisten ein Einschreiten von Amtswegen zustehe, und daß, wenn es nur den unmittelbar Betheiligten oder den dritten Personen erlaubt waͤre, verlorene oder er— worbene Wahlrechte anzumelden, die Revision jener Listen immer unvollkommen bleiben wuͤrde.

Die Gazette de France charakterisirt heute die Po⸗

litik der Quotidienne, des Journal des Debats und ihre

eigene in folgender Weise: „Soldaten weigern sich zu kam— pfen, weil man ihnen einen General geben moͤchte, der ihnen nicht gefallt: Dies ist das Betragen der Quotidienne (weil sie von Herrn von Villele nichts wissen will). Zur Zeit des Verfalls des Roͤmischen Reichs, versagt man den Truppen den General, den sie verlangen; sie stellen diesen aber mit Gewalt an ihre Spitze, pflanzen die Fahne der Empoͤrung auf und ruͤcken gegen das eigene Vaterland aus: Dies ist das

Betragen des Journals des Debats. Unter Ludwig XIV.

bedauert es das Heer, daß man ihm statt Villeroi nicht Ca— tinat zum Anfuͤhrer giebt; aber, seiner Fahne treu, marschirt es nichts desto weniger gegen den Feind und thut seine Pflicht: Dies ist das Betragen der Gazette de France.“

Das Journal du Commerce meldet: „Als wir ge— stern die Ankunft des Staatsraths Pichon in Brest erfuhren, glaubten wir, daß dessen schleunige Ruͤckkehr ein Grund mehr zu der Vermuthung waͤre, daß er den Zweck seiner Sendung vollstaͤndig erreicht hatte. Privat-Briefe aus Port⸗au⸗Prince vom 22. April, die uns diesen Morgen mitgetheilt worden sind, zeigen uns an, daß zwischen den beiderseitigen Bevoll—

maͤchtigten in der That am 7. April ein Definitiv-Traktat, der alle politische, kommereiellen und pecuniaire Verhaͤltnisse

zwischen beiden Landern ordnete, abgeschlossen worden ist, daß der Praͤsident sich aber geweigert hat, denselben zu ratificiren. Wir glauben daß diese Weigerung lediglich durch den Geld— punkt herbeigefuͤhrt worden ist. Wahrscheinlich hat es dem Praͤsidenten geschienen, daß die betreffenden Bestimmungen mit dem wirklichen Einkommen der Republik in keinem Ver— haͤltnisse staͤnden. Man wird sich erinnern, daß, wie damals verlautete, z der Zoll-Einkuͤnfte ausschließlich zur Berichtigung

der Entschädigungs-Forderung verwendet werden sollten, mit

Ausnahme von 90,000 Fr., welche man der Hajtischen Re— gierung zur Abtragung ihrer Anleihe belassen wollte. Ist diese Nachricht gegruͤndet, so muß Frankreich vor Al— lem zwei Dinge beruͤcksichtigen, einmal daß man von Haiti nicht mehr verlangen darf, als Haiti zahlen kann, und zweitens, daß Haiti vorzugsweise das Geld zuruͤck— zahlen muß, das es von Franzosen geborgt hat. Herr Pichon wird die pecuniairen Stipulationen des Tractates am besten beurtheilen koͤnnen, da ihm, wie man versichert, eine amtliche

Uebersicht der Einnahme und Ausgabe der Republik in den

letzten drei Jahren vorgelegt worden ist. Mittlerweile ist die dortige Regierung bereit, ihre Natural-Lieferungen zur Berichtigung der von den Contrahenten der Anleihe ihr ge— machten Vorschuͤsse fortzusetzen. Die „Bayonnaise“ stand, den Eingangs erwaͤhnten Briefen zufolge, im Begriff, mit einer Ladung unter Segel zu gehen, und andere Ladungen sollten ihr unverzuͤglich folgen.“

Die beiden Kaiserl. Russischen Gesandten in London und Madrid, Graf von Matuszewiez und Herr von Oubril, wollten gestern Abend Paris verlassen, um sich, ersterer nach London, letzterer nach St. Petersburg, zu begeben.

Der Universel will aus sicherer Quelle wissen, daß die (von der Allgemeinen Zeitung gegebene und aus ihr auch in die Staats-Zeitung Nr. 152 uͤbergegangene) Note des Franzoͤsischen Gesandten in Madrid, Grafen v. St. Priest, an das Spanische Ministerium in Bezug auf die Expedition gegen Algier, ein untergeschobenes Aktenstuͤck sey.

Herr von Montbel hat noch kurz vor seinem Austritt aus dem Ministerium des Innern dem Museum seiner Va— terstadt Toulouse eine Sammlung Aegyptischer Alterthuͤmer und die Summe von 6000 Fr. zu einer geordneten Aufstel⸗

lung der im Departement der oberen Garenne gefundenen

Alterthuͤmer uͤberwiesen.

Das hiesige Zuchtpolizei⸗Gericht verurtheilte gestern den .

Redacteur der „Gazette des Cultes“, Herrn Brissaud (vergl. Nummer 153 der Staats-Zeitung), wegen verschiedener in seinem Blatte , Artikel, in denen er sich der Be⸗ leidigung der Person des Koͤnigs, der Verletzung der Staats—⸗ Religion, so wie der Aufregung zu Haß gegen die Geistlich⸗

keit, schuldig gemacht hatte, zu sechsmonatsichem Gefaͤngniß

und einer Geldbuße von 1000 Fr., dem Minimum der ge setzlichen Strafe. .

Die Fregatte „Bayadere“ ist, von Guadeloupe, das sie am 1. Mai verlassen hat, kommend, mit dem bisherigen Gou, verneur die ser Kolonie, Baron Desrotours, in den Hafen

von Brest eingelaufen.

Großbritanien und Irland. London, 5.

zubringen denke.

Ein Herr Thomas Eyre hat in einer an den Koͤnig ge⸗ richteten Bittschrift die Titel und Wuͤrden eines „Grafen von Newburg, Viscounts Kinnaird und Barons Livingstone von Flacnaig“ als ihm gebuͤhrend in Anspruch genommen. Der Koͤnig hat die Bittschrift dem Oberhause uͤberwiesen, wo sie vom Privilegien-Ausschusse in Untersuchung gezogen wer⸗

den wird. . Der Bischof von Bristol hat den Geistlichen seiner Dis⸗ cese in einem Hirtenbriefe vorgestellt, wie unpassend es sey, daß sie auch Baͤlle besuchten. Unsere neue Polizei will einigen Geistlichen, die bisher

dann und wann auf der freien Straße Predigten gehalten

haben, dies nicht mehr gestatten. Daruͤber haben diese Geist⸗ lichen in einer in der London-Tavern stattgefundenen oͤffent lichen Versammlung Beschwerde gefuͤhrt, und es ist beschlos⸗ sen worden, einen Verein unter dem Namen: „Britische Gesellschaft zum Predigen in freier Luft und auf den Jahr— maͤrkten“, (British Open Air and Annual Fair Preaching Society), zu bilden, um der neuen Polizei desto kraͤftiger entgegen arbeiten zu koͤnnen. Hauptbefoͤrderer dieser Gesell⸗ schaft ist ein Geistlicher, Namens G. E. Smith.

Sir Walter Scott laßt auf dem in Irongray bei Dum— fries befindlichen Grabe Helena Walkers, welche das Origi— nal zu dem von ihm so meisterhaft gezeichneten Charakter der Jeanie Deans“ in dem Romane: „The heart o' Midi. thian' (Deutsch unter dem Titel: „Der Kerker von Edin— burg“) gewesen ist, ein praͤchtiges Denkmal errichten.

Zeitungen aus Calcutta berichten, daß der Koͤnig von

Queda, dessen Vorfahr der Britischen Regierung die Insel

Penang uͤberlassen hatte, aus seinem Reiche vertrieben wor— den und sich im armseligsten Zustande auf einem schlechten Schiffe, das jener Insel gegenuͤber vor Anker liegt, jetzt befinde. Ein Haus, das er noch in Penang besaß, wurde durch die oͤffentlichen Blatter zum Verkaufe ausgeboten. Auf seine an Lord W. Bentink gerichteten Bitten hat die Briti— sche Regierung nachgegeben, ihm ein fruͤher bewilligtes mo— natliches Stipendium von 3006 Sicca⸗Rupien wieder auszu⸗ zahlen; auch glaubt man, daß seinem Wunsche, sich in Pe— nang aufhalten und von hier aus die mogliche Wieder-Erlan— gung seines verlornen Gebietes betreiben zu duͤrfen, nichts entgegen seyn werde. Das Canton Register erzaͤhlt on einem andern Könige, dem Beherrscher von Laos, der kuͤrzlich von den Siamesen zum Gefangenen gemacht worden war und nun sammt seiner Familie in einem großen eisernen Kaͤfige zem Volke von Bankof 14 Tage lang zur Schau Zusgestellt wurde. Neben dem Kafige lagen die Marter⸗ Instrumente, mit welchen die ungluͤcklichen Gefangenen spaͤter Ln gerichtet werden sollten und vor ihren Augen wurden zur , ,, der Volksmenge allerlei Schauspiele aufgefuͤhrt. ö er alte Konig starb, noch ehe die Zeit der Hinrichtung ge⸗ ommen war, vor Gram; seine Familie bestand aus zwelen Weibern und 14 Soͤhnen und Enkeln, die ohne Ausnahme zu Opfern einer barbarischen Rache ausersehen waren. Der jetzige Streit zwischen den Chinesen und Englaͤn⸗ ern ist ernsthafter, als irgend ein fruͤherer. Sonst pflegte er sich auf ,, zwischen den von den Chinesen privile. Arten Hong-Kaufleuten und den Supercargos der Gstindi⸗

chen Compagnie zu. beschraͤnken; jetzt ist aber der Kaiser selbst Tit hinein verwickelt, und alle Beamte! der ee 6 . verlassen und sich vor der Hand nach Manilla bege⸗ 835 ) ist dies eine interessante Angelegenheit, bei der alle . en er sich betheiligt befinden. Im Jahre 1820 hat—⸗

die Hong⸗Kaufleute verbunden, den Preis des Thees

zu erhohen. Die Compagnie unterbrach sogleich allen Han, . ,. da sie fuͤr ein volles Jahr Thee . ihren . e, atte, so konnte sie leicht abwarten, bis die Hong⸗Kauf⸗ 96 nachgeben mußten, indem das Kapital von diesen bei 6 nicht hinreichend war, eine lange Unterbrechung des els zu erlauben. In zwei Monaten war die Verbin⸗

Juni. In der gestrigen Sitzung des Un— terhauses erklärte Sir Rob. Peel auf eine von Sir J. Gra— ham an ihn gerichtete Frage, daß die Regierung den (mehr erwähnten) zproc. Fonds unter die Controlle des Parla⸗ ments bringen wolle und er dieserhalb eine eigene Bill ein—

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ten, und die Compagnie trug den vollkommensten Sie von. Der neue Streit ist viel ernsthafter, . 6. 8 9. teressen des Chinesischen Gouvernements angreift, besonders durch bie Forderung, daß das bisher gewohnliche Geschenk bon 1950 Unzen Silber fuͤr jedes Schiff, das in den Ha⸗ 9 daß die Compagnie einen unbedentenben' 2 griffen hat, diese Forderung an die Chinesische Regie⸗ tung zu machen, uin bei der bevorstehenden Dis cusston uͤber die Erneuerung ihrer Charte vor dem Parlamenre ein auffallendes Beispiel anfuͤhren zu koͤnnen, wie vortheilhaft und nothwendig eine wichtige Corporation zur Fuͤhrung des Shinesischen Handels sey, indem nur so die Willkuͤhr der Chinesischen Administration bekaͤmpft werden konne; die Compagnie hat dabei auf die Schwaͤche der Chinesen ge⸗ rechnet, welche das Deficit in den Douanen, den Ruin der Theekaufleute und einen Bruch mit England fuͤrchten; und wenn die Sache gelingt, so ist allerdings ein wichtiger Punkt fuͤr die Compagnie ,,,, Handel in China pt ie hat suͤr sich, daß sie ein oder vielleicht achtzehn Monate ihre a, n. . brechen kann, was nicht nur den Ruin der Theekaufleute und wahrscheinlich den von großen Distrikten im Innern, wo der Thee fuͤr den Handel in Canton gebaut wird, nach sich ziehen wurde, sondern auch die Administration in Can⸗ ton in die groͤßte Verlegenheit setzen muͤßte, indem die Ein⸗ kuͤnfte aller Beamten in Canton groͤßtentheils auf dem frem— den Handel beruhen. Allein auf der andern Seite ist ge⸗

fen von Canton einlaͤuft, aufhoͤren solle.

uͤberhaupt gewonnen.

wiß, daß, wenn die Chinesen standhaft bleiben, die Compa— gnie in einer gegebenen Zeit sich allen Bedingungen unter— werfen muß, indem sie auf keine Art wagen darf, es Eng⸗ land an Thee mangeln zu lassen, und wenn die Chinesische Regierung einmal erfahren hat, wie weit der Widerstand der Compagnie gehen kann, und wo sie nachgeben muß, so hat die se natuͤrlich allen Einfluß auf die Regulirung des Handels, so weit sie von dem Gouvernement ausgeht, verloren.

Zeitungen aus Van Diemen sland' bis zum 23. Jan. bringen eine sehr erfreuliche Schilderung von dem Zustande dieser Kolonie. Die Ausfuhr von Produkten nimmt immer mehr zu, und kuͤrzlich ist sogar ein Schiff nach Canton mit Schafen, Pferden, Scehnnds- Fellen u. s-. w. von dort abge— sandt worden. Ein literarisch⸗wissenschaftliches Institut, an dessen Spitze sich der Gouverneur befindet, so wie ein bota— tischer Garten, sind eingerichtet worden; ein Gewerbe-⸗Insti— stitut besteht schon seit laͤngerer Zeit, und zwar mit deln be— sten ß

Man hat berechnet, daß wir hier wichtige Nachri aus Algier in à Tagen erhalten koͤnnen, I gh, ei cg, nung uͤber 1200 Engl. Meilen betragt. Die Schnelligkeit der Franzoͤsischen Telegraphen ist natuͤrlich dabei mit in An— schlag gebracht worden.“

An der Korn- Boͤrse hieß es gestern, daß sehr bedeutende und folgenreiche Betrügereien bei der Ealculation der woͤ⸗ chentlichen Getreide⸗Durchschnittspreise entdeckt worden seyen. Namentlich sollen die Angaben eines ansehnlichen Hafens an der Ostkuͤste, wo große Spekulationen auf auswärtigen Ha—

fer gemacht wurden, schon eine Zeitlar fals sen seyn. sch Zeitlang ganz falsch gembe—

Nie der lande.

Aus dem Haag, 7. Juni. Se. Maijestaͤt sind vorge⸗ stern wieder von hier nach dem Lustschlosse Loo abgegangen. Einer vom Gouverneur der Provinz Overyssel erlassenen Be⸗ lanutmachung zufolge, ist die erste oͤffentliche Audienz, welche 9 im Loo ertheilen werden, auf den 16ten d. M.

mt.

Deutscchland.

Muͤnchen, 6. Juni. JJ. MM. die regierende und die verwittwete Koͤnigin in Begleitung JJ. Königl. Hohei⸗ ten der Frau . von Leuchtenberg, Herzogin Max ꝛc. 5 Sich gestern nach Erling am Fuße des Berges Andechs egeben und das Mittagsmahl daselbst unter freiem Himmel (ingendmmen. Abends kehrten die Allerhoͤchsten und Höͤchsten Herrschaften hierher zuruͤck.

Das letzthin erwahnte Programm der feierlichen Thron⸗ belehnung zerfällt in zwei Abtheilungen: I) Thronbelehnun der Kronbeamten. 2 Belehnung der uͤbrigen Thron. Vun nh en. Eine halbe Stunde vor der von Sr. Majestat zur Be⸗ lehnung angesetzten Zeit faͤhrt ein jeder der Herren Thron-Vasal⸗ len in einem mit 6 Pferden bespannten Staatswagen aus seiner Wohnung, unter Voraustretung von 6 oder S Livree⸗Bedienten,

nach Hofe. Nachdem saͤmmtliche Herren Thron⸗Vasallen ver⸗

dung aufgelbst, die meisten der Chinesischen Kaufleute fallir⸗

sammelt sind, werden dieselben von dem eremonienmeister,

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