1830 / 163 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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*. 2 * ͤ a. 8ns 2. . tativ-Regierung; ste ist eine dem Prinzige derselben ge—

brachte Huldigung, und die Majestot des , . in keinerlei Weise unter einer solchen Fuͤgung des Monarchen in die Wuͤnsche und Bed r fnisse seines Volkes. Lassen wir die Uebertreibungen des Herrn Agier und jene dienstfer⸗ tige Dazwischenkunft der Nation auf sich beruhen; es wuͤrde sich zu viel daruͤber sagen lassen. Sprechen wir blos von der Majorität und untersuchen wir, bis zu welchem Punkte es gerecht und moͤglich sey, daß der Koͤnig derselben nach⸗ gebe. Wir wollen zuvorderst die Frage klar und deutlich stellen und den Beweis fuͤhren, daß Royalisten und Liberale in gleichem Maaße suͤndigen, wenn sie dieselbe ver⸗ allgemeinern und auf eine allzu absolute Weise darauf antwor— ten wollen. Um zr einer richtigen and bestimmten Loͤ— sung zu gelangen, ist es vor Allem nothwendig, einen Un—⸗ terschied zu machen. Handelt es sich von Maaßregeln, die aus dem dem Koͤnige zustehenden Theile der legislativen Macht, welche er gemeinschaftlich mit beiben Kammern aus— uͤbt, hervorgehen, so kann die Antwort nicht die elbe seyn, die sie in diesem oder jenem andern gegebenen Falle seyn wurde. Der Konig, dem die Initiative vorbehalten ist, schlägt z. B. den Kammern eine Maaßregel vor; die Kam— mern, kraft ihres Mitwirkungs- und Pruͤfungs-Rech— tes, untersuchen sie, nehmen sie an oder verwerfen sie. 2 Einer der beiden parlamentarischen Korper verweigert dem Entwurfe seine Bestaͤtigung; der Koͤnig, eines Besseren belehrt, nimmt ihn zuruͤck oder modificirt ihn. Jeder ist dabei in seinem Rechte. Die Kam— mern usurpiren nicht, sie erhalten; der Konig giebt nicht nach, er aͤndert seine Meinung. Alles dies ist der Charte gemaͤß es ist durchaus gerecht und verfassungsmaͤßig, und es wird Niemanden einfallen, zu glauben, daß die Krone, weil sie sich nicht für unfehlbar gehalten, ihre Wurde und Unabhaͤn⸗ gigkeit verletzt habe. Jetzt noch eine andere Voraus⸗ setzung. Angenommen, die Regierung entscheidet sich fuͤr die⸗ ses oder jenes Verwaltungs-System; Gesetze in dem Geiste dieses Systems werden den Kammern vorgelegt und von ih— nen verworfen; der Koͤnig loͤst die Kammer auf und beruft eine andere an deren Stelle; die neue Kammer ist aber jenem

Systeme nicht guͤnstiger, als ihre Vorgaͤngerin, es zeigt sich

in ihr vielmehr eine stark. und vernuͤnftige Opposition, und der Monarch, zu dessen Rathgebern die Kammern gleichfalls

gehoͤren, entscheidet zwischen der Majoritèt und seinen Mini

stern, giebt ein durch ein feierliches Urtheil zweimal verwor— fenes System auf und reiht sich auf die Seite der Mehr— zahl. Alles dies waͤre gleichfalls ganz in der Ordnung und den Grundsaͤtzen unserer Regierungs-Form gemäß. Der Koͤ—

nig kann nicht Boöͤses thun; er kann nur das groͤßtmoͤglichste

Beste seines Volkes wollen; wenn er das Verwaltungs⸗Sy—⸗ stem andert, so giebt er nicht nach; er erwaͤgt, vergleicht, urtheilt und wählt. Und hierzu ist noch erforderlich, daß die Opposition nicht blind und systematisch sey, daß sie sich gegen die Dinge, nicht gegen Personen und Namen wende; daß das Verwaltungs-System sich bereits durch Thatsachen kund gegeben habe, daß diese oder jene Maaßregel vorgeschlagen, geprüft und eroͤrtert worden sey; es bedarf dazu mit einem Worte der Debatten und eines Urtheils; Pairs und Depu⸗

tirte muͤssen ihre Pflicht gethan haben, wenn die Krone ih=

rerseits das den Umstaäͤnden Angemessene thun soll . .. In jedem der von uns Angefuͤhrten beiden Faͤlle ware die Bemerkung unpassend, daß es der Ehre und der Unab— hängigkeit der Krone zuwider seyn wuͤrde, einen einmal aus— gesprochenen Willen jemals zurückzunehmen. Es ist im Ge— gentheil wahr, daß dieses Nachgeben des Souverains, mit BVeruͤcksichtigung der Wuͤnsche der Majoritaͤt und der Be— duͤrfnisse des Volkes, mit zu den Bedingungen der repraͤsen⸗ tativen Regierung gehort, und daß die Königliche Majestaͤt darunter nicht leiden kann. Gott allein nur irrt sich nicht, undebis zum Throne hinauf ist es schoͤn, einen Irrthuüm ein, zusehen und einzugestehen.— Handelt es sich aber um einige Attribute der ausübenden Gewalt, die dem Souverain unter

Verantwortlichkeit seiner Minister gänzlich uͤberlassen sind,

oder vielmehr um die Ausübung des Vorrechtes, kraft de, sen der . allein, frei, ohne Mithuͤlfe oder Kontrolte, die Land- und Seemacht befehligt, alle Beamte ernennt, Obrig⸗ keiten einsetzt und seine Minister waͤhlt; dann ändert sich unsere Meinung, und der Krone liegen andere Pflichten v6; hierbei nachzugeben, hieße, sich blosstellen . sterben, das Koͤnigthum aber, dessen Nutznießer und Depo⸗

sitare die Könige nur sind, stirbt nicht. Es ist hier von Nech⸗

ten des Koͤnigthums die Rede, die der Fuͤrst seinen Nachfol⸗ gern unangetastet, wie er sie empfing, uͤberliefern muß; au

das ist in Rheims beschworen worden, und wir wissen nicht,

Die Koͤnige

ob es Dispensationen fuͤr den Meineid giebt. Nach Fest⸗ stellung dieses Unterschied,s wollen wir uns wieder in die der— maligen Verhaͤltnisse versetzen. Was sehen wir da? Etwa ein durch Handlungen, durch vorgeschlagene Maaßregeln ent— wickeltes System; eine Opposition, welche diese Maaßregeln, dieses System angreift? Nein. Was denn? Ein vom Koͤnige gewähltes Ministerium. Dieses Ministerinm, ohne ein entwickeltes System, ja fast ohne Handlungen, indem die Weigerung einer der beiden Kammern, zu diesen Hand⸗ lungen mitzuwirken, sie unmoglich machte; eine maschinénmaͤ—

ßige Opposition auf eingebildete Unvertraͤglichkeit, auf Gott

weiß welche Namens-Antipathie gegruͤndet; eine Opposition des Vorurtheils und des Eigensinns, die mit Far e en Personen angreift, ohne uͤber Sachen richten zu wollen, die dem Koͤnige die Wahl seiner Minister streitig macht, oder ihm vorschreibt, sich von den Ministern zu trennen, die er ernannte, was auf dasselbe hinauskommt; eine Kammer, die aufgeloͤst wurde, weil sie nicht mit dem Koͤnige in den Per— sonen der frei von ihm erwaͤhlten Mandatarien zusammen wirken wollte; eine neu zusammen berufene Kammer , und in dem bestehenden Wahlkampf eine Foͤrmlichkeits-Frage, eine Praͤjudizial⸗-Frage zwischen einer verfassungswidrigen Oppo— sition und der Koͤnigl. Praͤrogative, von der hierln nur al— lein die Rede ist. Hat der Koͤnig, nach den Worten der Charte, allein das Recht, seine Minister zu waͤhlen und zu ernennen? Ganz unbezweifelt! Wenn man, bei dem Man— gel an Handlungen, Magßregeln und einem Systeme, wonach man urtheilen koͤnnte, Vorwaͤnde sucht, um diesen oder jenen Ministern seine Mitwirkung zu versagen heißt dies nicht, sie gegen den Willen des Königs aussehließen? Eben— falls ganz unbezweifelt! Geschieht durch diese Ausschlie⸗ ßung, die, genau betrachtet, keinen andern Zweck hat, als die von dem Monarchen gewählten Minister durch solche, die von der Kammer erwaͤhlt werden, zu ersetzen, nicht ein gewaltsamer Eingriff von Seiten der Macht, welche sie sich anmagßt? Ist es nicht in der That ein Angriff auf die Kö— nigl. Praäͤrogative? Und wuͤrde die Krone, wenn sie einer solchen Anmaßung sich unterwuͤrfe, dadurch nicht einem der Tonstituirenden Körper der gesetzgebenden Gewalt dieses Aus— schließungs⸗Recht einraͤumen? Wuͤrde sie nicht dadurch still⸗ schweigend auf das Ernennungs-Recht Verzicht leisten? Wer kann dies widerlegen? Und nun fragen wir: kann der König, soll er nachgeben? Gewiß nichti Nachgeben hieße, eine genaue und bestimmte An? oröngng der Eharte vernichten. Es hieße, auf eine verfassungswidrige Weise den Deputirten einen Theil der vollziehenden Gewalt uͤbertragen. Es hieße, den Grund atz der ministeriellen Verantwortlichkeit verdrehen: denn bie nister sind nur insofern verantwortlich, als sie Agenten und Mandatarien der Krone sind, hoͤren aber auf, es zu seyn, sobald sie die Agenten und Mandatarien der Kammer wer- den. Es hieße, den Grundsatz der Initiative und der Ver— theilung der legislativen Gewalt verdrehen; denn die Kam⸗ mern wurden dann nur uͤber Maaßregeln abstimmen welche sie durch Maͤnner sich haben vorschlagen lassen, die sie allein erwaͤhlten und die darum auch nur ihrem Einflusse unter⸗ worfen sind. Es hieße, das monarchische Prinzip verdrehen, indem man den Konig unter die Vormundschaft der Kam— mern durch Minister stellen wuͤrde, die er nicht selbst erwaͤhlt hätte. Es hieße, das Ensemble und das Gleichgewicht unse⸗ rer repräsentativen Regierung vernichten, denn indem man den Konig ohne Thätigkeit ünd Vertheidigung laßt und so selbst des bloßen Veto's beraubt, streicht man eine der drei Gewalten aus der Charte, und zwar diejenige, die sie verlie—⸗ hen hat; die entstehende Aristokratie, die sich dann allein, ohne Gegengewicht, den Kammern gegenüber befaͤnde, wuͤrde bald erdrückt werden, und nichts würde hernach die Demo— kratie verhindern, uns zu leiten oder sich zu einer Republik hinreißen zu lassen. Nachgeben hieße also, einen wichtigen Theil der Königlichen Praͤrögative aufgeben und das Schick⸗ sal der Regierüng conipromlttiren. Schwache Regierungen bereiten sich eher den Untergang, als schlechte und unge⸗ rechte; die Geschichte, und zwar einer nicht laͤngst ver⸗— gangenen Zeit, ist da, um uns dies zu lehren. Die Regierung bedarf aller ihrer Krafte, um das Volk gegen die Unruhestifter zu beschuͤtzen, welche dasselbe zu hintergehen und es zu Verbrechen hinzureißen suchen. Die Revolutions Maͤnner haben bereits die Maske abgeworfen. Ueberall ver⸗ künden ihre Blaͤtter und ihre Manifeste laut, was sie wollen und hoffen. Durch Nachgeben warde man das Ansehen der Regierung schmaͤlern, sie selber dadurch schwächen und ins

ch Verderben bringen. Man wurde dadurch die Charte, die

uns Alle beschützt und die man zu vertheidigen geschworen

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hat, als eine Waffe in die Haͤnde einer Partei geben; man

wuͤrde dadurch zur Ausfuͤhrung strafbarer Plaͤne beitragen

und sich gewissermaßen zum Mitschuldigen der letztern ma— chen. Der König erkennt seine Würde, un sere In— teressen und seine Eidschwuͤre; der König wird daher nicht nachgeben. Sein Entschluß steht unwandel⸗ bar fest. Haͤtte er ihn auch nicht selbst fuͤr unerschůtterlich erklaͤrt, so wurde derselbe sich ohnehin in der neuen Organi— sation des Ministeriums kraͤftiger und klarer als jemals ge⸗ offenbart haben. Giebt es eine klarere und energischere Ent— wickelung des Gedankens, welcher die Verordnungen vom 8. August herbeifuͤhrte, als die Verordnung vom 15. Mai? Sogar der zur Bekanntmachung dieser Verordnung ge⸗ waͤhlte Zeitpunkt der Zusammenberufung der Wahl⸗Kollegien laßt uber die Absichten des Monarchen, so wie uͤber die Art, wie derselbe die Frage betrachtet, keinen Zweifel uͤbrig. Nicht sich selbst, wie man hat behaupten wollen, unterwirft er dem Urtheile des Landes.... Sein Richter steht hoͤher. Auch nicht sein Recht ist es, das er unter den Schutz des Volkes stellt. . Denn sein Recht beruht auf der Charte, und diese giebt ihm Macht und Autoritaͤt, dasselbe zu vertheidigen. Eben so wenig verlangt er von uns eine Indemnitaͤts-Bill fuͤr eine thatenlose Verwaltung; es ist vielmehr eine partei⸗ suͤchtige Majoritaͤt, auf welche er die Waͤhler aufmerksam macht; seine Praͤrogative ist es, der er Achtung verschaf— fen will. Und um seine Sprache recht verständlich zu ma— chen, um jeder Zweideutigkeit, jeder Ungewißheit vorzubeugen, entwickelt, erweitert, befestigt er, ein verwegenes Unter— nehmen im Voraus verdammend, in Gegenwart der zu— sammenberufenen Wahl-Kollegien seinen ersten Gedanken, indem er abermals von dem Rechte, das einige Unruhestif— ter ihm zu bestreiten wagten, Gebrauch macht. So handelt ein starker und auf die Bewahrung seiner Rechte eifrig be⸗ dachter Konig... Den Waͤhlern liegt es nun ob, uͤber das von ihnen unter den gegenwaͤrtigen Umstaͤnden zu befolgen de Benehmen nachzudenken; denn wenn der Koͤnig nicht nach⸗ geben kann und darf, so ist es fuͤr die oͤffentliche Ruhe und also fuͤr die Waͤhler seibst wichtig, daß die Majoöritsat der neuen Kammer nicht eine solche sey, die den Koͤnig noͤthigt, zur Durchfuͤhrung seines Beschlusses zu kräftigen und der Heftigkeit des Angriffs angemessenen Magßregeln zu greifen, die inzwi— schen dem Geiste und Buchstaben der Institutionen, deren

Aufrechthaltung er beschworen hat, stets angemessen seyn

wurden. Das Koͤnigthum, dessen Interessen heutzutage die

unsrigen sind, wuͤrde, auf die Charte und die Liebe eines gan— zen Volkes gestuͤtzt, auch ohnedies den Sieg davon tragen; dieser Kampf wuͤrde aber unvermeidliche Unruhen erzeugen, denen vorzubeugen in dem Interesse und den Pflichten der Rechtlichen liegt, wenn sie die Macht dazu haben.“

Die Frage wegen einer im Namen des Koͤnigs an die Waͤhler zu erlassenden Proclamation beschaͤftigt noch immer lebhaft die hiesigen offentlichen Blatter. „Wie?“ ruft die Gazette aus, „wahrend der niedrigste Mensch in Frankreich schreiben und drucken kann, was er will, soll der Koͤnig die— ses Recht nicht haben? Waͤhrend hunderte von Zeitungsblaͤt— tern die Gemuͤther taglich in Bewegung setzen, soll es dem Koͤnige nicht gestattet seyn, seinem Volke die Wahrheit zu sa— gen?“ „Eben deshalb“, erwiedert hierauf das Journal des Débats, „und weil in Frankreich Jedermann seine Meinungen drucken lassen kann, darf der Monarch persoͤnlich dieses Recht nicht uͤben, wird dies auch nicht mogen; denn von zwei Dingen eines: entweder ware eine solche direkt von dem Souverain abgegebene Willens-Meinung gebieterisch, und dann gaͤbe es keine Freiheit, kein Repraͤsentativ⸗System mehr; oder sie waͤre der Pruͤfung, mithin dem Widerspruche unterworfen, und dann muͤßte die Koͤnigliche Würde darun— ter leiden.“

Es heißt, daß der Marquis von Pastoret zum Praͤsiden— ten des großen Wahl-Koöllegiums des Seine Departements ernannt worden sey. Man rechnet jetzt mit Bestimmtheit darauf, die Liste saͤmmtlicher Praͤsidenten im morgenben Blatte des Moniteurs zu finden.

Auf die wiederholte Aufforderung des Constitutionnel, dem Publikum Nachrichten uͤber die Expedition nach Afrika mitzutheilen, bemerkt heute der Moniteur, er konne aus dem ganz einfachen Grunde dergleichen nicht geben, weil keine von dort eingegangen seyen.

Der Courrier frangais wundert sich daruͤber, daß

man noch keine offiziellen Nachrichten uͤber die Flotte von . aus habe, welches zum Sammelplatz bestimmt gewe— en sey und wo sie am dritten Tage nach ihrer Abfahrt aus dem Hafen von Toulon angekommen seyn muͤsse. Der Ga— zette zufolge, hat sich aber die Flotte nicht in Palma, son⸗

dern, um jeden Zeitverlust zu vermeiden, auf der hohen See gesammelt.

Man schreibt aus Toulon vom 31. Mai: „Das Wet⸗ ter ist schoͤn, und, wenn es noch einige Tage so fortdauert, werden wir bald Nachricht von der glücklichen Landung der Expedition an der Kuͤste von Algier haben. Auf unserer Rhede liegen nur noch zwei Kriegs⸗Briggs, „die Surprise“ und die „Diligente“; die letztere steht im Begriff, nach Alexandrien zu segeln. Die in der hiesigen Quarantaine liegende Tuͤrkische Fregatte wartet auf Antwort auf die von Tahir Pascha nach Paris geschickten Depeschen.“

Diejenigen hiesigen Zeltungen, die den gestrigen Artikel des Moniteur, uͤber den angeblichen Verlust des „Faune“ und des „Palinure“ an der Afrikanischen Kuͤste, nicht auf⸗ genommen hatten, sind von dem Polizei-Praͤfekten von Amts— wegen dazu angehalten worden.

Bei der hiestgen Rechts-Fakultät ist ein neuer Lehrstuhl fuͤr Kriminal. Procedur und Kriminal“ Gesetzgebung errichtet und dem Pr. Le Sellyer uͤbergeben worden.

Der neu ernannte Staatsrath und General-Secretair

im Ministerium des Innern, Herr v. Vaufreland, war im vorigen Jahre von dem Martignacschen Ministerium mit der Vertheidigung des Departemental- und Kommunal“ Gesetzes beauftragt. Die Quotidienne scheint mit dieser Ernennung unzufrieden zu seyn. Der Poltzei-Praͤfekt hat sich veranlaßt gefunden, an den Herausgeber eines hiesigen Oppositions-Blattes, das ihn fuͤr die im Garten des Palais-royal am 31isten v. M. stattgehab⸗ ten Unruhen verantwortlich machen wollte, ein Schreiben zu erlassen, worin er erklaͤrt, daß er diese Unruhen wohl habe vorhersehen, nicht aber ihnen vorbeugen können. Um ihnen vorzubeugen, haͤtte er allen Gaudieben und einigen Un⸗ tuhestiftern, die jenen, ohne es zu wissen, Vorschub geleistet, so wie einem Redacteur des „Corsaire“ und der „Tribuͤne/, der das Volk zum Widerstande aufgereizt habe, den Eintritt in das Palais-royal verweigern muͤffen, was indessen schwer— lich ausführbar gewesen waͤre, da die Polizei unmoglich das Gewerbe von 50,90 Individuen, die sich an jenem Tage im Garten des Palais royal gedraͤngt, hätte kennen, un— moglich haͤtte wissen koͤnnen, welche Zeitungen sie laͤsen und fuͤr welche sie schrieben. Wohl aber habe die Polizei jene Unru— hen vorhersehen koͤnnen, und sie sey auch wirklich darauf dorbereitet gewesen, wie schon daraus hervorgehe, daß die Ruhe durch die Friedensrichter, die Gendarmerie und eine Garde⸗Abtheilung schnell wieder hergestellt worden sey.

Im Messgger des Chambres liest man Folgendes: „Den neuesten Nachrichten aus Aegypten zufolge, befindet sich der Vice-Koͤnig in einem ernsthafte Besorgnisse erregen⸗ den Krankheits-Zustande. Die großen Schiffs⸗Ausruͤstungen

in Konstantinopel veranlassen den Glauben, die Pforte wolle, im

Falle des Todes des Vice⸗Koͤnigs, Aegypten wieder ihrer direkten Botmaͤßigkeit unterwerfen. Aber Ibrahim-Pascha, der schon lange mit seinem Vater die Regierungs-Geschaͤfte theilt, wurde sich dem wahrscheinlich widersetzen. Er ist unaufhoͤrlich mit der Organisation der Armee und der Flotte beschaͤftigt; gegen⸗ wärtig befindet er sich am Bord der letzteren, um von ihr auf der hohen See Evolutionen nach dem Systeme der Eu— ropäͤischen Taktik ausfuͤhren zu lassen. Ob die Uebungen der Flotte und die Zusammenziehung von Truppen an der Kuͤste einem etwanigen Angriffe der Pforte gelten oder die Erobe— rung der Regentschasten Tripolis und Tunis zum Gegenstande habe, laͤßt sich noch nicht entscheiden, da die Verhandlungen der Herren Huder, Mimault und Langsdorf mit dem Vice— Koͤnige noch zu keinem definitiven Abkommen gefuͤhrt haben. Personen, die den Zustand Aegyptens genau kennen, glauben, daß die Pforte bei dem Tode des Viee Königs einen Theil der Bevölkerung gegen Ibrahim aufzuwiegeln suchen und diesem seinen Neffen, den Prinzen Abdallah, Enkel des Vice⸗ Königs und Sohn Ismail's, der bei der Eroberung Sen— naar s umkam, gegenuͤberstellen werde. Dieser Prinz ist besonders von der Arabischen Bevölkerung sehr geliebt, waͤh⸗ rend Ibrahim mehr die Tuͤrken, Kopten und Europaͤer zur Stuͤtze hat, und die Pforte koͤnnte daher durch die Ernen—

nung Abdallah's zum Pascha von Aegypten innern Zwiespalt

hervorbringen. Ibrahim wuͤrde dann von der Psorte das Paschalik Arabien erhalten, wo er bereits einen siegreichen Krieg gegen die Wechabiten gefuͤhrt hat.“ Das von Havre mit 79 Auswanderern nach Amerika

abgegangene Schiff „Glaneuse“ ist am 28. Febr. vor dem

Flecken Gracias a- Dies an der Mexikanischen Küste anger kommen. Zehn dieser Passagiere sind in Martinique gebsie= ben, weil man ihnen von dem Muskito-Lande, wo ste sich ansiedeln wollten, eine hoͤchst abschreckende Beschreibung ge—