1830 / 166 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 17 Jun 1830 18:00:01 GMT) scan diff

M behauptet, man habe den Monarchen hintergangen. aͤre dies wirklich der Fall, wie sollten ihn da die oͤffent— lichen Blatter nicht eines Bessern belehrt haben, da sie jene abgeschmackte Fabel doch bereits seit 8 Monaten taͤglich wiederholen. Seit 8 Monaten verschwenden sie gegen die Minister Schmaͤhungen, Verlaͤumdungen und Drohungen aller Art, und doch bleibt der Koͤnigl. Wille unerschuͤtterlich. Als die Kammer eroͤffnet wurde und der Koͤnig sich selbst vernehmen ließ, hieß es: nicht der Koͤnig spricht, nein, die Minister sprechen durch ihn. Angenommen, dem waͤre wirk— lich so, die Thronrede ware nur das Werk des Ministeriums ge e, wollt Ihr dasselbe von jener festen Antwort auf die

dresse behaupten? Auch diese, sagt Ihr, sey, so gut wie die Verordnung vom 19. Mai, von den Ministern ausgegangen. Dann gaͤbe es ja aber durchaus kein Mittel, den Willen des Koͤnigs kennen zu lernen; keine Handlung, keine Rede ge— hoͤrte ihm an; die Contrasignatur machte Alles verdaͤchtig. Warum widersetzt Ihr Euch alsdann aber so heftig einer nicht contrasignirten Proklamation? wir wollen es Euch saö gen. Das Daseyn einer solchen Contrasignatur dient vor— trefflich Eurem Luͤgen⸗-Systeme, und Ihr verlangt sie daher, aus Furcht daß dieser Vorwand Euch entschluͤpfen moͤchte, auch bei einer Proklamation. Es kommt Euch vorzuͤglich darauf an, auch hier sagen zu konnen: Das ist nicht die Meinung des Koͤnigs; es ist die Meinung des Mi— nister ium s. Frankreich liebt aber seinen Koͤnig und traut sei⸗ nen Versprechungen. Wolltet Ihr daher seine eigenen Worte an⸗ greifen oder verdächtigen, so wuͤrde das Land Euch keinen Glauben

schenken. Damit also die von Euch hintergangenen Waͤhler

sich auch noch uͤber die wahren Absichten des Monarchen taͤuschen koͤnnen, verlangt Ihr, daß dieser sich nicht direkt an sein Volk wende. Errathen? Kurz gesagt, die Verordnung vom 8. Mai, die Thronrede, die Antwort auf die Adresse und die Verordnung vom 19. Mai sind in den Augen eines Jeden, der es aufrichtig meint, der Beweis, daß das Mini— sterium allerdings der wahre und freie Ausdruck des Koͤnigl. Willens ist. Wenn nun dieses aber wirklich der Fall ist, wenn der Koͤnig das Recht hat, allein und ohne irgend eine Kontrolle seine Minister zu waͤhlen, heißt es da nicht, sich einen Eingriff in seine Praͤrogative erlauben, wenn man ihn zwingen will, diese Minister aufzugeben, um ihm an deren Stelle andere, die nicht von seiner Wahl sind, aufzubuͤrden, und haben wir daher nicht Recht, wenn wir behaupten, daß, in Ermangelung jeder zu mißbilligenden Handlung Seitens der Minister, es das Koͤnigl. Vorrecht allein ist, woran man sich vergreifen will, daß man aber dieses Vorrecht durch Nach⸗ giebigkeit Preis geben und dadurch das Heil der Monarchie aufs Spiel setzen wuͤrde? Giebt es irgendwo ein Uebermaaß an Macht und ein Beduͤrfniß der Schwaͤchung, so ist es ,. nicht auf Seiten der monarchischen Gewalt. Moͤge diese letztere sich daher wohl huͤten, irgend nachzugeben und auch nur einen Schritt auf einem Wege zu thun, wo jeder Stillstand hoͤchst schwierig ist und von dem man, sobald er einmal eingeschlagen worden, nicht leicht zuruͤckkehrt.“

Die Gazette de France meldet heute, die Liste der Praͤsidenten der Wahl⸗-Kollegien sey im letzten Minister⸗Rathe festgestellt und demzufolge eine große Anzahl von Schreiben sofort an die betreffenden Personen erlassen worden; die Liste selbst werde aber erst spaͤterhin bekannt gemacht werden. Das Journal du Commerce macht hierzu die Bemer— kung, man wolle wahrscheinlich, bevor man das Verzeichniß der gewaͤhlten Personen bekannt mache, sich die Gewißheit verschaffen, daß diese Personen auch das ihnen uͤbertragene Geschäft angenommen haͤtten. Wenn es wahr waͤre, meint uͤbrigens die Gazette, daß der Vicomte von Martignae ebey— falls zum Praͤsidenten eines Wahl-Kollegiums ernannt wor— den, so mußte man daraus schließen, daß er nicht fuͤr die letzte Adresse gestimmt und solches dem Koͤnige gesagt habe; um indessen, fuͤgt jenes Blatt hinzu, dem Ministerium den Schein einer Inconseguenz zu ersparen, ware es vielleicht besser gewesen, wenn Herr von Martignae die Behauptung der Oppositions-Blaͤtter, daß er zu der Zahl der 221 gehoͤre, öffentlich widerlegt haͤtte.

Aus Toulon meldet man unterm Zten d. M.: „Es fehlt noch immer an Nachrichten aus Algier; wir schweben daher uͤber die Landung der Truppen und uͤber die Ereig— nisse, die diese Operation begleitet haben, fortwaͤhrend im Dunkeln. Ueber den Lauf der Kriegsflotte erfahren wir Ei— niges von den taͤglich hier und in Marseille einlaufenden Kauffahrteischiffen. So hat z. B. der Capitain einer Duͤn—⸗ kirchener Brigg erzaͤhlt, daß er am 27. Mai, in einer Ent—

fernung von 16 bis 12 Lieues von Minorka, einem aus etwa

ü Kriegs- und anderen Franzoͤsischen Schiffen bestehenden Geschwader, das bei schoͤnem Wetter nach Suden e,

miral von Rigny segeln wird.

wohin die laufen. Man darf sich daher nicht wundern, daß der Admi—

begegnet sey. Ein anderer Capitain hat ausgesagt, daß er am 29. Mai, 10 Lieues suͤdlich von Barcelona, bei Tages— anbruche, in einer Entfernung von etwa 3 Lieues, einige vierzig Schiffe, Dreimaster und Briggs, erkannt habe, die mit Nord-Ostwind nach Suͤdwest gesegelt waͤren. Die noch herrschende Dunkelheit, fuͤgt derselbe hinzu, habe ihm nicht erlaubt, zu unterscheiden, ob Kriegsschiffe, und von welcher Nation, darunter gewesen seyen. Ein dritter Capitain end— lich ist der Flotte etwa auf derselben Hoͤhe begegnet, und, seiner Aussage nach, befand sich Alles in dem befriedigendsten Zustande. Mittlerweile ist die Ungeduld, direkte Nachrichten von der Expedition zu erhalten, aufs Höͤchste gestiegen. Je— des am Horizont erscheinende Segel setzt alle Welt in Be— wegung, man greift sogleich zu den Fernroͤhren, und oft wird ein bloßes Fischerboot fuͤr ein Dampfschiff gehalten, durch welches Admiral Duperrés uns die Einnahme Algiers oder

wenigstens die gluͤckliche Landung unserer Armee an der Afri— kanischen Kuͤste anzeigt. Es soll hier eine Reserve von 2000 Marine⸗-Soldaten gebildet werden, fuͤr welche die bei— den alten Fregatten „Penelope“ und „Incorruptible“ in

Stand gesetzt werden; es sind deren schon uͤber 360 beisam—

men. Die Fregatte „Galathea“ und das Transportschiff „Rhinoceros“, die im hiesigen Hafen in Ausbesserung liegen, sind bestimmt, ein Linien⸗Regiment nach welches das seit beinahe 3 Jahren in Griechenland befind-

zorea zu bringen,

liche 27ste Regiment abloͤsen soll. Die Aviso-Korvette „Diligente“ geht heute Abend mit wichtigen Depeschen fuͤr die kommandirenden Generale der Expedition nach Algier un— ter Segel, von wo aus sie nach Smyrna zu dem Vice-Ad⸗ Herr Eynard hat aufs Neue eine Summe von 350,000 Fr. von hier aus nach Grie—

' chenland gesandt.“

Ein hiesiges Blatt erklaͤrt sich den Mangel an direkten Nachrichten uͤber die Kriegs-Flotte folgendermaßen: „Der Admiral Duperré hatte vor seiner Abfahrt den Wunsch ge— aͤußert, daß man ihm mindestens acht Dampfboote mitgeben moͤchte; statt dessen hat er deren nur vier erhalten. Bekannt—

lich soll das Haupt-Geschaäft dieser Boote nach der Landung

der Truppen darin bestehen, die Depeschen der Befehlshaber nach Toulon zu uͤberbringen, von wo aus sie durch den Tele—

graphen an das Ministerium befoͤrdert werden sollen. Jene ö Schiffe sind aber zugleich von hoͤchster Nothwendigkeit, um

die mit der Deckung der Ausschiffung beauftragten Kriegs— schiffe zu bugsiren und zu verhindern, daß diese an der Kuͤste, inde oder die Wellen sie werfen konnten, auf—

ral Duperré fuͤr den ersten Augenblick die Dampfschiffe, de⸗ ren er so noͤthig bedarf, zuruͤckbehaͤlt.“

An der gestrigen Boͤrse ging das Geruͤcht, durch tele— graphische Depesche sey die Nachricht von der gluͤcklichen An— kunft der Flotte an der Algierischen Kuͤste eingegangen. Der Semaphore de Marseille vom 4. d. meldet sogar, aber ebenfalls nur als Geruͤcht, ein in der Nacht in Toulon angekommenes Dampfschiff habe die Nachricht uͤberbracht, daß 15,000 Mann von der Expedition ohne Hinderniß an

der Algierischen Kuͤste gelandet seyen.

Die Quotibdienne bemerkt heute hinsichtlich der dem General Bourmont zugeschriebenen Proklamation an die Ku— loglis und Araber: „Die gestern von uns in dieser Bezie— hung geaͤußerten Zweifel häben sich schnell und vollkommen bestaͤtigt. Die erste Nummer der „Estaffette“, welche eine treue Uebersetzung jenes Aktenstuͤckes enthalten soll, wird zur Genuͤge beweisen, wie sehr man vor der Bekanntmachung von Aktenstuͤcken, die leicht verfälscht seyn konnen, so wie vor den Nachrichten, welche einige Blaͤtter im Suͤden Frank— reichs naͤchstens geben werden, auf seiner Hut seyn muͤsse.“

Der Eourtier frangais hält die gedachte Proklama— tion schon aus dem Grunde fuͤr apokryphisch, weil der In— halt derselben Frankreich nothwendig in einen Krieg mit der

Pforte verwickeln muͤßte. ; Das Journal du Hävre enthaͤlt uͤber die schleunige

Ruͤckkehr des Staatsrath Pichon aus Haiti und uͤber die

Einstellung der Unterhandlungen mit dieser Republik einen Artikel, worin ein gaͤnzlicher Bruch, ja vielleicht gar ein Krieg mit derselben als wahrscheinlich hingestellt wird. Das Journal du Commerce halt Besorgnisse dieser Art fuͤr uͤbertrieben und ungegruͤndet. Der Praͤsident habe den Ber—⸗ trag nicht unterzeichnet, weil er wuͤnsche, daß die pekuniären Bedingungen mit den Einkuͤnften der Republik und ihren Ver⸗ pflichtungen gegen die Inhaber der Obligationen etwas mehr in Einklang gebracht wurden. Das vornehmste Hinderniß der Ratification sey aber eine Bemerkung des Praͤsidenten hinsichtlich des Handels, Vertrages gewesen, deren Richtigkeit von den Franzoͤstschen Kommissarien auch sogleich anerkannt

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worden sey. Man versichere sogar, das Ministerium sey mit den Kommissarien daruͤber ganz einverstanden, und der Defi— nitiv⸗Traktat werde sofort nach Haüti zuruͤckgeschickt werden, um dort die Ratification des Praͤsidenten zu erhalten.

Die Anzahl der beim hiesigen Koͤnigl. Gerichtshofe an—

haͤngigen Wahl-Angelegenheiten belaͤuft sich auf mehr als 500; der Gerichtshof wird heute anfangen, sich damit zu be—

schaͤftigen.

Der Herausgeber eines hier unter dem Titel „Cabinet de lecture“ erscheinenden Blattes, der zehn Kapitel aus ei— nem beim Buchhaͤndler Meynier erschienenen Romane woͤrt— lich in seinem Blatte abgedruckt hatte, wurde gestern von den Gerichten zu einer Geldstrafe von 100 Fr. und einer an den genannten Buchhaͤndler zu zahlenden Entschaͤdigung von 500 Fr. verurtheilt. .

Der Doktor Pariset ist vor einigen Tagen von der von ihm zur Beobachtung der Pest nach Aegypten und Syrien unternommenen Reise hierher zuruͤckgekehrt.

Großbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Als (wie gestern erwahnt) Sir J. Mackintosh in der Sitzung des Unter— hauses vom J. Juni sein Amendement zu der Bill, wegen 3 von Faͤlschungen, erneuerte, bemerkte er, daß er, aus Ruͤcksicht auf mehrere achtbare Parlaments-Mitglieder, sich entschlossen habe, seine eigene Meinung, daß die Todes¶ strafe auf alle Arten von Faͤlschungen abgeschafft werden muͤsse, dahin abzuaͤndern, daß er jetzt vorschlage, sie nur noch in Einem Falle, nämlich fuͤr Faäͤlschungen bei Abfassung von Testamenten, bestehen zu lassen. Jeder der Faͤlschung uͤber—

fuͤhrte solle entweder Gefaͤngnißstrafe im Lande, mit oder ohne harte Arbeit, auf 14 Jahre erleiden, oder fuͤr langere Zeit nach einer Straf-Kolonie transportirt werden, beide

Strafen sollen auch, den Umstaͤnden nach, fuͤr denselben Ver— brecher hinter einander verfuͤgt werden koͤnnen. Es solle fer— ner die Faͤlschung als das schwäarzeste Verbrechen naͤchst de— nen angesehen werden, die gegen das Leben gerichtet oder mit gewaltsameun Handlungen verbunden sind. Damit endlich auch der Einwurf beseitigt werde, daß wissenschaftlich gebildete Leute sich auf den Kolonteen der Strafe leicht wuͤrden entziehen koͤnnen, indem der Gouverneur sie, wie dies zuweilen geschehe, im Staatsdienste beschaͤftige, so solle auch den Gouverneuren und namentlich denen von Neu-Suͤd⸗Wales die Befugniß ge— nommen werden, Verbrechern dieser Art eine Begnadigung zu ertheilen, welches Recht allein dem Koͤnige bleibe. Hr. . fuͤhrte zum Beweise, wie unzweckmaͤßig die bishe— rige Strenge des Gesetzes gewesen sey, an, daß im Jahre 1817 die Zahl der bei der Bank von England vorgekomme— nen Faͤlschungen nicht weniger als 31, 180 betragen habe; da— von aber seyen nicht mehr als 142 Faͤlle gerichtlich verfolgt, 62 Verbrecher uͤberfuͤhrt und 14 hingerichtet worden. Nach diesem Beispiele wuͤrde in England von 200 Personen, die

Faͤlschungen begangen haͤtten, nur Einer gerichtlich ver⸗

folgt, von 590 wurde nur Einer uͤberfuͤhrt und gar von 2000 nur Einer hingerichtet. Derselbe Redner fuͤhrte aus der fruͤhern Gesetzgebung Englands mehrere Beispiele an, aus denen hervorgeht, daß immer diejenigen Verbrechen, de— ren Bestrafung milder geworden sey, sich auch vermindert haͤtten, waͤhrend gerade solche Vergehen, die erst in der neuern Zeit mit der Todesstrafe belegt worden, zugenom— men haͤtten, weil die Verbrecher meistens darauf rech— neten, daß man sie nicht gerichtlich verfolgen werde. Herr Lennard unterstuͤtzte das Amendement mit dem Be— merken, daß er von mehreren ausgezeichneten Banquiers, die sich von einem milderen Systeme besseren Schutz verspraͤchen, dazu aufgefordert worden sey. Der General-Fiskal wandte dem Hrn. Buxton ein, daß, wenn bei der Bank in Einem Jahre 31,000 falsche Noten vorgekommen seyen, daraus noch nicht hervorgehe, daß sich 31, 6h0 Menschen der Faͤlschung schuldig gemacht hatten, denn ein einziger Fälscher könne ja eine große Quantitaͤt solcher Noten ins Publikum gebracht haben. Eine strenge Bestrafung schrecke Manchen vor dein Verbrechen ab und schuͤtze daher auch das Eigenthum um so besser; bei Faͤlschungen aber sey sie um so nothwendiger, weil dies Verbrechen gewohnlich von wohlerzogenen Leuten began⸗ Jen werde, die, wie Secretaire, Buchhalter und andere mit wichtigen Geschaͤften vertraute Personen, vermoͤge ihrer Stel— lung sehr leicht und oft Gelegenheit dazu haben. Daß die Todes⸗ strafe auf ein solches Verbrechen dem . Gesetze entgegen sey, wuͤrde wohl Niemand behaupten können. Die Quaͤker klagten durchaus keinen Menschen eines Kapital⸗Verbrechens wegen an. „Wuͤrde dies aber wohl“, fragte der Fiskal ein Grund seyn koͤnnen, die Todesstrafen nicht blos auf Faͤlschungen, sondern auch auf jedes andere Verbrechen abzuschaffen?“

Die Quaͤker seyen es hauptsaͤchlich, welche die vielen beim

Parlamente eingegangenen Bittschriften wider die Todes⸗ strafe auf Faͤlschung veranlaßt und befoͤrdert haͤtten; der fromme Abscheu dieser Gemeinde vor jeder Strafe, die an das Leben gehe, duͤrfe jedoch das Parlament nicht zuruͤckhal⸗ ten, eine strenge Bestrafung in gewissen Faͤllen beizubehalten, wenn sie sich als wohlthatig fuͤr das allgemeine Beste er⸗ weise. , Macauley, derselbe junge Redner, ber sich zuerst bei Gelegenheit der jüdischen Emancipations-Bill durch sein rhetorisches Talent ausgezeichnet hatte, nahm darauf das Wort und ließ sich mit Waͤrme fuͤr das Amendement des . Mackintoss vernehmen. Wenn er erwaͤge (sagte derselbe), wie lebhaft man hinsichtlich dieses Gegenstandes im ganzen Lande fuͤhle, wie unzweideutig dieses Gefuͤhl von de— nen ausgedruͤckt worden sey, welche diese Angelegenheit am meisten interesstre, und wenn er dann die Natur der Bill er— waͤge, die in der vorigen Parlaments-Sitzung fast alle ihre Stationen durchgemacht, so muͤsse er sich fuͤr uͤberzeugt hal— ten, daß jede heute gegebene Stimme eines Mitgliedes des Hauses ein Zeugniß seiner Aufrichtigkeit seyn werde. Mir Hinsicht auf die Aeußerungen des vorigen Redners (des Ge⸗ neral-Fiskals) fuhr Herr Macanley för: er seinerseits er⸗ klaͤre unumwunden, daß nach seinem Dafuͤrhalten einem Ge— setzgeber das Gefuͤhl des Mitleids nicht minser anstehe, als die Strenge. Es gaͤbe freilich Faäͤlschungsfaͤlle, in denen der Verbrecher die strengste Strafe verdiene; fuͤr solche nament—⸗ lich, deren der General-Fiskal ganz besonders erwaͤhnt habe, waͤre vielleicht ein Roͤsten an gelindem Feuer noch keine hin⸗ laͤngliche Bestrafung; sein (Herrn Macauleys) eigener Be— wegungs sey der, daß es fast unmoͤglich wäre, die Todes— strafe gegen Faͤlschung in wirkliche Anwendung zu brin— gen, und daß man sie mithin gar nicht mit dieser Strafe belegen muͤsse. Die Gesetzgebung moge zu dem Zweck Gesetze machen und drucken lassen; sie wuͤrben doch nur todke Buchstaben bleiben; sie wurden nur zur Befoͤrderung des Verbrechens gerei⸗ chen und also das Uebel verschlimmern; das ganze Land sey gegen solche Gesetze und am meisten diejenige Klasse von Personen, der sie hauptsächlich zum Schutze dienen sollen. ahr sey es, daß die Bank von England den Faͤlscher verfolge; die Bank von England sey jedoch eine Koͤrperschaft, und eine Koͤrperschaft kenne keine Schaam. Ein großes Uebel des der— maligen Gesetzes wegen Faͤlschung sey, daß es Maͤnner auf— muntere, dasjenige zu verngchlässigen, was ihnen vom Gesetz ˖ als Pflicht vorgeschrieben sey; mit den Gesetzen fuͤr Mord

und Brandstiftung ware das nicht der Fall. Bas erste, was sich den Betheiligten aufdraͤnge, waren Bedenklichkeiten, den

Verfaͤlscher gerichtlich zu verfolgen viele Banquiers ließen

sie nur nicht laut werden, um sich nicht geradezu Pluͤnde⸗

rungen bloszustellen; dann kaͤme ein Geschwornen⸗ Gericht,

das die Sache mit Widerwillen behandele und bei den klar! sten Thatsachen den Ausspruch, der am Ende auf Todesstrafe

hinauslaufe, zu verzoͤgern fuche. Aus den auf der Tafel lie⸗ genden Papieren gehe hervor, daß innerhalb 9 Jahren, von

1820 bis Ende 1828, im Ganzen 708 Personen wegen Faͤl—

schung vor Gericht gestellt worden, von denen jedoch Z334

von der Jury freigesprochen wurden, waͤhrend von 588, die

wegen geringerer Vergehen zur Untersuchung gezogen wor—

den nur 57 nicht verurtheilt wurden. Die Aussicht auf den

Tod schrecke nicht sehr vom Verbrechen ab, weil sie nur sehr schwach begruͤndet sey; Richter, Anklaͤger, Jurys, Zeugen, Alles sey gegen Todesstrafe wegen Faͤlschung Alles, nur der Staats ⸗Secretair nicht; und selbst dieser, er moge auch im Hause sagen, was er wolle, sey an andern Orten die—⸗ ser Strafe eben so wenig! gewogen, wie man daraus ab— nehmen konne, daß von den zum Tode verurtheilten Per— sonen nur sehr wenige wirklich hingerichtet worden. Die Zahl der Hinrichtungen sey zu gering, um abzuschrecken, wohl aber groß genug, um das Geschrei „Mord!“ „Schan— de!“ zu veranlassen, wenn ein Verbrecher am Galgen sein Leben aushauche. „Fauntleroys Beispiel (fuhr der Redner fort) hat unter Anderm gezeigt, wie lebhaft das Publikum in diesem Falle fuuͤhle! 8060 Personen hatten eine Bittschrift unterzeichnet, um sein Leben zu retten, obgleich sein Fall all⸗— gemein als der schlechteste anerkannt worden war, den man sich denken konnte; dieses Gefuͤhl mag vielleicht kein richti— ges seyn; es handelt sich aber hier nicht darum, was das

Publikum fuͤhlen muͤßte, sondern was es wirklich fühlt. Faͤl⸗ schung ist unbestreitbar ein großes moralisches Uebel es fragt sich aber, ob es nicht auch ein Uebel sey, wenn die zu Richtern uͤber Faͤlscher gesetzten Personen der Strenge des Gesetzes ausweichen ünd dadurch beim Volk eine Verwirrung der Begriffe von Recht und Unrecht veran— sassen. Unmoͤglich ist es, die oͤffentliche Meinung unterdruͤk— ken zu wollen. In Folge der Nichtberuͤcksichtigung derselben