1830 / 174 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Ministerium verbleiben und die uͤbrigen dem Verfasser zuge⸗ tigt werden.

V ten v. M. versparte man in Teheran mehrere Erdstöße, wodurch die Stadt viel gelitten hat. Die Einwoh⸗ ner waren genoͤthigt, sie zu verlassen und sich außerhalb der⸗ selben unter Zelte zu flüchten. Der Schah, der noch im ge, rechten Zorn gegen die Bewohner dieser Stadt ist, zu denen die Anstifter des im Januar des vergangenen Jahres began— genen Verbrechens gehoren, hat sich bis jetzt geweigert . nach Teheran zuruͤckzukehren, obgleich er dort seit vielen Jahren seine gewöhnliche Residenz hatte. Indessen ist es einer De⸗ putation der Geistlichkeit und der angesehensten Einwohner gelungen, ihren Monarchen zu bewegen, daß er ihnen nicht langer seine Gegenwart entziehen moͤge, und der Schah, ge⸗ ruͤhrt durch ihre Bitten, hat ihnen feierlich versprochen, zu— ruͤckzukehren. 35 . .

Bis zum 13ten d. M. sind in Kronstadt 366 Schiffe an⸗ gekom]men und 7! unter Segel gegangen, h . In Riga waren bis zum 190ten d. M. 415 Schiffe an⸗ gekommen und 234 abgesegelt. .

Das Dampfschiff „Oskar“ ist am Sten d. M. in Riga angekommen. Es war am 4ten d. M. von Luͤbeck ausgelau— fen und hat mithin diese erste Reise in 838 Stunden voll— bracht.

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Paris, 17. Juni. Die Regierung hat heute, wie man aus sicherer Quelle vernimmt, durch den Telegraphen die er— freullche Nachricht von der am 14ten er folgten gluͤcklichen kandung der Trüppen an der Algierischen Kuste erhalten.

Der Moniteur enthaͤlt eine vom 6ten d. M. datirte

und von dem Fuͤrsten von Polignac, als inter imistischem Chef des Kriegs-Ministeriums, contrasignirte Koͤnigl. Verordnung über das Avancement bei der Expeditions- Armee,. „In Be— tracht“, heißt es im Eingang zu derselben, „daß es der Bil— ligkeit gemaͤß ist und dem Besten des Dienstes entspricht, daß die Militairs der auf dem Kriegsfuße befindlichen Ar⸗ mee-Corps unter sich allein in die durch die Ereignisse des Feldzuges erledigten Stellen vorruͤcken, haben Wir beschlossen 1. s. w.“ Nach dem weitern Inhalte der Verordnung sollen die zu der Expeditions-Armee nach Afrika gehörenden Offi—⸗ ziere jeden Grades, so wie die Unter- Offiziere, Korporale, Brigadiers und Gemeinen ausschließlich, entweder nach der Anciennetaͤt, oder nach der Wahl ihrer Commandeurs, bei der Wiederbesetzung der in den Stäben, Truppen⸗Corps oder De— taschements der verschiedenen Waffengattungen jener Armee er⸗ ledigten Stellen concurriren. Dieses ausschließliche Recht zum Avancement beginnt mit dem Tage, wo die Truppen eingeschifft worden sind, und hoͤrt mit dem Tage der Ruͤckkehr derselben auf. Gleichzeitig concurriren die Offiziere der Expeditions⸗ Armee auch mit ihren in Frankreich zuruͤckgebliebenen Kame— raden desselben Grades fuͤr die hier vakant werdenden hoͤhern Stellen. Diejenigen Offiziere der in Frankreich zuruͤckgeblie⸗ benen Regimenter, die bei der Expeditions-Armee Adjutanten⸗ Dienste versehen, koͤnnen, wenn sie sich besonders ausgezerchL net haben, dem Koͤnige zu den bei ihren Regimentern durch Penfionirung erledigten hoͤhern Stellen vorgeschlagen werden. In dem obgedachten Blatte liest man nachträglich auch noch den Bericht des Barons Capelle, wodurch dieser den König von seinen mit dem Grafen von Peyronnet, Be— hufs der Trennung des Ministeriums der offentlichen Bauten von dem des Innern, getroffenen Verabredungen in Kennt— niß setzt und um die Genehmigung derselben bittet. (In welcher Weise diese Trennung stattgefunden, haben wir be— reits in Nr. 167 der St.„Zeit. gemeldet.)

Die Maires der Hauptstadt haben durch Rundschreiben die Wähler ihrer Bezirke zu einer besonderen Zusammenkunft eingeladen, in welcher ihnen die ministeriellen Kandidaten namhaft gemacht werden sollen. ö Unter den Kandidaten des Seine-Departements fuͤr die

Deputirten-⸗Kammer befindet sich auch der beruͤhmte Histori⸗

ker Lacretelle, von dessen Geschichte der Restauration vor Kurzem der dritte Band erschienen ist.

Aus Nantes wird gemeldet, daß man dort die Liste der Praͤsidenten der Wahl-Kollegien bereits am 11ten d. M. oͤffe ntlich angeschlagen habe. Hieraus wuͤrde hervorgehen, daß sie in den Provinzen fruͤher als in der Hauptstadt be— kan nt gemacht worden ist, da der Moniteur sie erst am 14ten pub licirte. . Der Temps gab vorgestern, gleichzeitig mit der Liste der Praͤsidenten der Wahl⸗-Kollegien, ein Verzeichniß saͤmmt— licher constitutionneller Kandidaten bei den bevorstehenden Wahlen. In Bezug hierauf enthalten heute der Constitu— tionnel und der Courrier frangais nachstehenden Arti—

wenn man einer Klasse von Waͤhlern zuruft: mich, oder ich setze Euch ab?“

kel: „Dieses ohne Zweifel in guter Absicht publicirte Ver— zeichniß enthaͤlt mancherlei Irrthuͤmer; es waͤre uͤberfluͤssig, sie zu ruͤgen. Wir haben hinter einander eine lange Reihe— folge von Orts-Kandidaturen, das Resultat der von uns eingezogenen Erkundigungen und vorbereitenden Versamm— lungen der Waͤhler, gegeben. Wir wollen uns nicht heraus— nehmen, irgend Jemanden eine Wahl zu gebieten, und wir haben uns daher auch auf die bloße Bekanntmachung der uns aus sicherer Quelle zugegangenen Notizen beschraͤnkt. Dies scheint uns hinreichend; es giebt jetzt nicht einen Waͤhler, der nicht seine Rechte und Pflichten kennte, der nicht uͤber die von ihm abzugebende Stimme bereits mit sich selbst einig waͤre und die Nothwendigkeit fuͤhlte, die Vota nicht zu zer— splittern. Im Uebrigen, so steht die Kandidatur der 221 Ex— Deputirten, die fuͤr die Adresse gestimmt haben, in allen von ihnen repraͤsentirten Bezirks-Kollegien fest; und es kann da— her in dieser Beziehung keine Ungewißheit mehr obwalten— In den uͤbrigen Besirken haben die Waͤhler sich unter ein— ander verstanden und wissen was sie zu thun haben. Aus allen diesen Gruͤnden glauben wir das Eingangs erwaͤhnte General-Verzeichniß nicht publieiren zu muͤssen. Da ein Irr⸗ thum dabei unvermeidlich ware, so konnte eine solche Mit— theilung nur dazu dienen, Ungewißheit und Verwirrung un⸗ ter die Gemuͤther zu verbreiten, woraus unsere Gegner nicht unterlassen wuͤrden, Nutzen zu ziehen. Im Jahre 1827 ließ die kurze Frist, die den Waͤhlern bis zum Wahltage nur noch uͤbrig blieb, ihnen nicht Muße genüg, sich vorher zu verstän⸗ digen, und die Publikation eines General-Verzeichnisses der constitutionnellen Kandidaten wurde dadurch unumgänglich noͤthig. Heute faͤllt aber dieser Grund weg.“ Das Jour— nal du Eommeree, der Globe, die France nouvelle u. A. sprechen sich ganz in derselben Welse aus. Die Ga— zette de France macht auf diese Uebereinstimmung, die sie— als eine Verabredung des leitenden Ausschusses bezeichnet, besonders aufmerksam. .

Der Globe aͤußert in Bezug auf das lehte Rundschrei⸗ ben des Herrn von Peyronnet an die Praͤfekten: „Der Mi— nister beruͤft sich auf die Paragraphen des Straf⸗Gesetzbuches, wonach derjenige, der Stimmen kauft oder verkauft, streng bestraft werden foll. Heißt es aber nicht Stimmen kaufen, Stimmt fuͤr

Auch der General⸗Direktor der indirekten Steuern, Staats⸗ Rath Baron Bacot de Romand, hat seiner Zeit ein Rund⸗ schreiben an seine Untergebenen erlassen, worin er sie auffor⸗ dert, den Präfekten bei dem bevorstehenden Wahl-Geschaͤfte huͤlfreich an die Hand zu gehen. derselbe unter anderm, „begehrt von Ihnen nichts weiter, als daß Sie sich aller Mittel bedienen, welche die Ehre und Recht⸗ lichkeit Ihnen gestatten, um kie Pläne der Feinde des Koͤ— niglichen Ansehns zu vereiteln und die Waͤhler uͤber ihr wahres Interesse aufzuklaͤren. Wenn Sie sich daher frei und offen den Ortsbehoͤrden anschließen, um den wahren Principien, ohne die es nur Unordnung und Anarchie giebt, den Sieg zuzuwenden, so werden Sie sich dadurch neue Ansprüche auf das Wohlwollen der Regierung erwerben.“

Von den Cireularschreiben der ubrigen Verwaltungs Direkto⸗

ren zeichnet das obige sich dadurch aus, daß keine Drohung mit Dienst-Entlassung, falls die Beamten der an sie erge⸗ henden Aufforderung nicht genuͤgen sollten, darin ausgespro— chen wird. . Dem Globe zufolge, belaͤuft sich, nach Ausweis einer auf Befehl des Ministeriums angefertigten statistischen Liste, die Zahl der absetzbaren Beamten, welche Waͤhler sind, auf 7800. Die Anzahl saͤmmtlicher auf den Listen eingetragenen Waͤhler wird gegen 9g0, 000 (10, 0600 mehr, als im Jahre 1827) betragen. ; Den beiden Ex⸗Deputirten des Departements der Maine und Loire, Marquis d Andigné de la Blanchaye und Herrn Guilhem, wurde am 13ten d. von den constitutionnellen Waͤh—⸗ lern von Angers ein Gastmahl gegeben, an welchem 4090 Per— sonen Theil nahmen. Die groͤßte Ruhe und Ordnüng herrschte bei diesem Feste, während dessen Patrouillen die Straßen der Stadt durchzogen, um moͤglichem Umfuge vorzubeugen. Die beiden Ex⸗Seputirten haben dem Vorstande der Schule fuͤr den gegenseitigen Unterricht in Angers zusammen 1500 Fr. uͤbersandt. Eine waͤhrend des Gastmahls veranstaltete

Sammlung fuͤr die Armen trug 1020 Fr ein.

Herr Guilhem ist aus dem General-Conseil des Depar⸗ tements des Finistére und Herr d Andigné de la Blanchaye aus dem Bezirks-Conseil von Segré (Maine und Loire) ent⸗ lassen worden. . .

Da die hiesige Muͤnze sich geweigert hat, die Medaille zu schlagen, die der Kaufmannsstand von Bercy und die hie⸗

„Die Regierung“, sagt

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sigen Weinhaͤndker den beiden Adjunkten der Mairie von Angers, Grafen von Contades und Herrn Retailliau, bestim— men, so soll dieselbe in Genf angefertigt werden.

Das Journal du Commerce berechnet, daß, wenn man den täglichen Bedarf eines Soldaten an Lebensmitteln und Getränken auf 12 Pfund annehme, die Expeditions—

Armee taglich die Ladung von zwei Briggs, zu 2090 Tonnen

jede, verzehre. Die Gazette de Frange bemerkt hierauf, daß man darum nicht glauben duͤrfe, die Flotte werde in dem Hafen von Palma an irgend etwas Mangel gelitten haben, denn die Insel Majorca, mit einer Bevoͤlkerung von mehr als S0, 9065 Einwohnern, erzeuge Getreide, Oliven, Orangen und köoͤstlichen Wein im Ueberfluß, und außerdem lasse sich an—⸗ nehmen, daß die Spanischen Kaufleute nicht versaͤumt haben würden, Vorraͤthe aller Lebensbeduͤrfnisse nach dem nur 40 Seemeilen entfernten Majorca zu senden, um sie dort mit Vortheil zu verkaufen.

Der Ex-Deputirte, Graf Gastan de la Rochefoucault, hat der Gesellschaft fuͤr christliche Moral die Summe von 1000 Fr. uͤberwiesen, welche als Preis fuͤr die beste Arbeit uͤber die Veraͤnderungen, die im jetzigen Strafgesetzbuche vor— zunehmen seyen, um dasselbe mit den Grundsaͤtzen der Mensch— lichkeit, der Sittlichkeit und der Verfassung in Uebereinstim— mung zu bringen, ausgesetzt werden soll.

Der Verfasser der „Histoire financiùre de la France depuis origine de la monarchie', J. Bresson, hat den General-⸗Finanz⸗Inspektor Bailly gerichtlich belangt, weil die— ser einem so eben von ihm erschienenen Werke uͤber den naͤm— lichen Gegenstand woͤrtlich denselben Titel gegeben hat.

Großbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Herr Hyde Vil— liers sagte bei Gelegenheit seines (vorgestern erwähnten) in der Unterhaus-Sitzung vom 15. Juni gemachten Anutra— ges auf Vorlegung gewisser, den Britisch-Portugiesischen Handel betreffenden Papiere: „Zwei Handels-Traktate sind es, auf die ich die Aufmerksamkeit des Hauses zu lenken habe: der eine, bekannt unter dem Namen: Traktat von Methuen, wurde im Jahre 1703 und der andere in Brasi— lien im Jahre 1810 abgeschlossen. ging dahin, den Austausch der Erzeugnisse beider Lander, na— mentlich der Portugiesischen Weine und der Englischen Wol— len⸗Waaren, zu erleichtern. Die Bedingungen waren jedoch sehr ungleich, denn wahrend auf der einen Seite nur fest— gestellt worden, daß die Wollen-Waaren Englands in Por— tugal nicht verboten seyn sollen, wobei indessen die Steuer—

Quote nicht bestimmt wurde, nach der diese Zulassung ein

fuͤr alle Mal erfolgen sollte, setzte man doch auf der andern Seite fest, daß die Portugiesischen Weine nicht allein in Eng— land nicht verboten seyn, sondern auch immer zu einem, um ein Drittel niedrigern Zolle als die Franzoͤsischen Weine zugelassen werden sollten. Seit dem Jahre 1703 waren mehrere Britische Ministerien bemuͤht, den Traktat von Methuen los zu werden; allein so viele Schritte auch zu

diesem Behufe gethan wurden, kam doch immer irgend ein Zufall dazwischen. nen Vertrage wurde bestimmt, daß die Stipulationen des

In dem in Brasilien 1819 abgeschlosse—

Handels-Traktates von Methuen, hinsichthich der Portugiesi⸗ schen Weine und der Englischen Wollen-Waaren, vorlaͤufig unveraͤndert bleiben sollten. Dieses „vorläufig“ war dahin zu verstehen, daß jene Bestimmungen fuͤr die Dauer des Trak— tates, namlich 15 Jahre, zwar ferner noch ihre Guͤltigkeit behalten, jedoch alsdann nach dem Belieben beider Parteien geaͤndert werden koͤnnten. Seit dem Jahre 1825 hatten wir demnach die Befugntß, auf eine Abaͤnderung des Traktates von Methuen anzutragen, doch mußte freilich irgend eine vor— läufige Maaßregel unsererseits dem vorangehen.“ Der Redner machte nun auf die im Jahre 1756 vom Minister Pombal gestiftete Wein⸗ Compagnie von Porto aufmerksam, die eines der merkwuͤrdigsten Monopole ausuͤbe, welches je⸗ mals die Handels-Welt bedruͤckt habe; inquisitormäßig ge— brauche diese Compagnie die ihr zustehende Gewalt, deren Schwere auch jetzt noch immer empfunden werde. Jeder— mann wisse z. B., wie lange Zeit die Gesundheit des Briti— schen Volkes dadurch nachtheiligen Einfluͤssen ausgesetzt gewe⸗ sen, daß es gleichsam gezwungen worden, jenes herbe, bittere, ja oft widerliche Getränk zu genießen, welches Port⸗Wein ge— nannt werde, und doch habe es Niemand der Muͤhe werth ehalten, zu untersuchen, iwwarum eigentlich das Britische Volk einen wohlschmeckendern Wein erhalte? Die eben erwaͤhnte von Pombal errichtete Compagnie, welche einen Staat im Staate bilde, trage allein die Schuld dieses Uebelstandes; dieselbe besitze nicht allein ein Handels- Monopol, sondern uͤbe auch, wie aus ihrer Verfassung (deren Statuten der

Der Zweck des ersteren

.

sich im

Redner dem Hause vorlas) hervorgehe, eine gesetzgebende und eine richterliche Gewalt aus. Die Compagnie habe

zweierlei Sorten Weine, wovon die eine als approvado““

und die andere als „separado'' bezeichnet werde; Niemand koͤnne von der einen Sorte etwas erhalten, wenn er nicht auch von der andern eine gleiche Quantität kaufte, natuͤr⸗ lich muͤsse man nun beide Sorten so gußf als moͤglich ver— mischen, und die nächste Folge davon sey, daß Berfaͤlschungen aller Art auf das Aergste betrieben werden. Wie groß diese seyen, gehe unter Anderm daraus hervor, daß auf der Insel Guernsey einmal in einem Jahre nicht mehr als 135 Pipen Portugiesischen Weins eingeführt worden und doch in dem— selben Jahre nicht weniger als 2545 Pipen sogenannten Port— Weins aus der Insel Guernsey in London angekommen seyen.

Es gebe in England eine ganze Klasse von Gewerbsleuten

unter dem Namen „Wein-Brauer“, die besonders den Man— gel an weißen Weinen zu ersetzen suchten. Die jaͤhrliche Ein⸗ fuhr Franzoͤsischer und Rhein-Weine belaufe sich, nach einem Durchschnitte von 9 Jahren, auf 1364 Pipen; die des Cap— Weins guf 2434 Pipen. Die Einfuhr des Port-Weins habe vorigen Jahre auf 17,950 Pipen belaufen, wahrend Portugal in demselben Jahre nur 1232 Pipen von seinem Weine nach anderen Weltgegenden geschickt habe. Zum Danke lege es jedoch der Einbringung Englischer Wollen-Wagren alle moͤglichen Schwierigkeiten in den Weg. Der WMedner machte darauf aufmerksam, welche Vortheile es fuͤr England haben wuͤrde, wenn es Frankreich die Ausfuhr seiner Weine nach England erleich⸗ terte; dadurch wuͤrden namentlich mehr Eisen- und Stahl⸗ waaren, deren Frankreich bedurfte, dahin abgesetzt werden, waͤhrend gegenwärtig der Britisch-Franzoͤsische Handel auf die unbedeutende jaͤhrliche Umsatz Summe von 1,200,000 Pfd. herabgesunken sey. Herr Courtenay ließ in seiner Erwiederung dem Antragsteller große Gerechtigkeit wegen der Umsicht widerfahren, mit der er die Frage behandelt habe, und ertheilte die Versicherung, daß die Regierung Willens

sey, sobald die Verhaͤltnisse mit Postugal es gestatteten, eine

Revision des Traktates von Methuen vorzunehmen und den Uebelstaͤnden abzuhelfen, uͤber welche mit Recht Klage ge⸗ fuͤhrt worden sey. Demnaͤchst versprach er die Vorlegung saͤmmtlicher von Herrn Villiers verlangten Papiere, mit Aus— nahme der diplomaͤtischen Korrespondenz mit Brasilien seit dem; J. 1820, weil dieselbe noch andere als Handels-Interessen beruͤhre und ihre Vorlegung mithin unzweckmaͤßig seyn wuͤrde. Hr. Robinson suchte das Haus, welches uͤber die Angaben des Herrn Villiers einige Unruhe nicht unterdruͤcken konnte, wieder zu beruhigen, indem er die Versicherung ertheilte, daß, wenn der gegenwärtige ungluͤckselige Zustand Portugals, der unstreitig sehr nachtheilig auf den Handel einwirke, un— beruͤcksichtigt gelassen werde, der Handel mit dem ebengenann⸗— ten Lande sonst der vortheilhafteste wäre, den England in Europa fuͤhre. Inzwischen gab er auch zu, daß eine großere Ausdehnung der Handels-Verhaͤltnisse mit Frankreich fuͤr beide Laͤnder vom größten Nutzen seyn wuͤrde. Die Ausfuhr Britischer Manufaktur-Waaren nach Portugal schlug dieser Redner fuͤr das vorige Jahr auf 2,500,009 und fuͤr das ge⸗ genwaͤrtige auf 750,000 Pfd. an; dabei, meinte er, muͤsse auch nicht vergessen werden, daß die Britische Kolonie New— foundland auf die Einfuhr von Fischen in Portugal fast ein Monopol ausuͤbe, weil die von dort kommenden zehn Procent weniger an Zoll bezahlten, als die aus Frank— reich oder aus den Vereinigten Staaten von Nord-Ame— rika. Frankreich aber warte nur auf eine Gelegenheit, um England die Vortheile zu entziehen, die es durch den Portuglesischen Handel genieße. Hr. Huskisson bemerkte, daß, wenn auch der Traktat von Methuen nachtheilig fuͤr England waͤre, doch der von Brasilien, besonders bei den Verhaͤltnissen Großbritaniens zu dem Hause Braganza, un⸗ gemein laͤstig fuͤr Portugal zu nennen sey. Denn es werde darin bestimmt, daß alle Britischen Manufaktur-Waaren, zu einem Zolle, der 15 pCt. des Werthes nicht uͤbersteige, zuge⸗ lassen werden sollen; dies sey aber, da England von Portu—⸗ gal nichts als Wein beziehe, etwas unbillig, weil alle Han— dels-Vertraͤge auf gleicher Reciprocitat, beruhen muͤßten

und es eben so ungerecht als unpolitisch sey, wenn ein

maͤchtiges Land einein schwachen lästige Bedingungen vor—

schreibe. Natuͤrlich muͤßten die Portugiesen sich denselben

zu entziehen suchen, und waͤren nicht im Jahre 1835 die

Üünruhen in Portugal dem im Wege gewesen, so haͤtte es

sich dem Britischen Monopole gewiß schon entzogen. Traͤte aber auch ein solches Ereigniß einmal ein, so würde jenes Land doch nicht, wie man fuͤrchte, fuͤr die Britischen Fabriken verloren seyn, denn die Wohlfeilheit der Englischen Waaren wuͤrde diesen doch vor allen anderen den Vorzug verleihen.

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