1830 / 176 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 25 Jun 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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tere amtliche Nathschlag vermuthlich sich erleichtert finden würde. Die Kommissarien ließen sich dies gefallen; in einer Reihe von Konferenzen wurden alle Theile des Gesetzbuchs durchgegangen und dabei Franzöͤsischer Seits rn, . mehr und minder wichtige Aenderungen angetragen. paͤ⸗ ter folgte ein Notenwechsel, worin man sich auf die Grund⸗ saͤtze, von denen die verlangten Aenderungen ausgehen sollen, und auf die Hauptaäͤnderungen selbst beschränkte. Die Kom⸗ missarien entwarfen hierauf ihrerseits, in Gemaͤßheit der mit dem Herrn Botschafter gepflogenen Unterhandlung, eine Re⸗ vision des Kodex, die sie mit den ausfuͤhrlichen Berichten über ihr Geschaͤft dem Vororte einreichten, und der Vorort hat nun durch Kreisschreiben vom 27. Mai die Resultate jener

Unterhandlung, die er fuͤr befriedigend und annehmlich haͤlt,

an die Eidgenössischen Regierungen uͤbermacht und ihnen an— gelegen empfohlen, sie mochten ihre Gesandten zu der bevor⸗ stehenden Tagfatzung mit so ausgedehnten Instructionen ver— sehen, daß sie das Standes⸗Votum in einem fuͤr die vorlie⸗ genden Antraͤge uberhaupt ganstigen Sinn erklaͤren konnen.

er Hauptsatz, von welchem die besonderen Abänderungen aus—

gehen, welche Frankreich in dem Schweizerischen Gesetzbuch

verlangt, ist dieser: Es muͤsse der Kodex fuͤr die kapitulirten Truppen in jeder Beziehung eine wenigstens eben so starke Garantie darbteten, als die Landes-Gesetzgebung fuͤr die Franzoͤsischen Mi— sitairs. Daher sollen: 1) Die gesetzlichen Folgen einer strafbaren . niemals milder seyn, als sie es nach den Franzoͤsischen esetzen fuͤr den naͤmlichen Fall seyn wuͤrden; 2) die Regeln der Kompetenz und Prozedur dafur sorgen, daß weder den Rechten der x Rechten der Franzoͤsischen Staatsbuͤrger oder der unter Koͤ⸗ niglichem Schutze lebenden Fremden, irgend ein Eintrag ge— than werde. In ersterer Beziehung mussen eine große Zahl Strafbestimmungen des Schweizerischen Kodex verschaͤrft wer— den, und scheint man sich dabei an den neuen Franzoͤsischen Entwurf der Militair-Strafgesetze, welcher doch noch erst der Diskussion der Kammern unterliegen muß, gehalten zu haben. Hinsichtlich auf die Organisation der Rechtspflege geht die erste Forderung dahin: daß das Begnadigungsrecht als dem Könige ausschließlich zustehend anerkannt und fuͤr die Moͤg⸗ lichkeit der Ausübung desselben Sorge getragen werde. Die zweite will sorgen, daß durch den neuen Strafkodex kein Be⸗ wohner des Reichs seinem natuͤrlichen Richter entzogen wer— den solle; die dritte heischt, daß jede Civil-Streitigkeit, bei welcher ein Franzose oder ein anderer Einwohner des Reichs betheiligt sey, von den gewohnlichen Franjoͤsischen Gerichten beurthellt werde; die vierte will, daß jede Vorladung einer den Schweizerischen Militair-Gerichten nicht unterworfenen Person durch das Mittel der kompetenten Franzoͤsischen Be⸗ horde geschehen solle; die fuͤnfte, daß das Zeugniß eines Schweizerischen Militairs niemals verweigert werden soll, wenn es durch die kompetente Behoͤrde an denselben gelangt; die sechste, daß im Falle von Mitschuld zwischen Franzosen und Schweizern die Individuen jeder Nation durch ihre re— spektiven Gerichte beurtheilt und die Prozeduren durch gegen⸗ seitige Requisttorien vervollständigt werden sollen; die sie⸗ bente endlich ist ein von Frankreich verlangter Zusatz-AUrtikel, durch welchen in bestimmten Faͤllen den Franzoͤsischen Behoͤr⸗ den, wegen zu niedriger Bestrafung eines Rekurs an ein hoͤheres Gericht zugesichert werden soll. Unter allen den noch ubrigen Aenderungen, die auf Franzoͤ— sische Begehren angetragen werden, ist unstreitig die wich— tigste und bemerkenswertheste jene, welche dem vom Kodex

geforderten juridisch⸗ legalen Beweis die moralische Ueberzeu⸗

ung der Richter unterschiebt. Wenn (so lautet die Fassung zer abgeänderten Vorschrift) in Ermangelung rechtlicher Ge— wißheit ein Zusammentreffen starker Verdachtsgruͤnde und uͤbereinstimmender Umstaͤnde dem Gerichte die moralische eberzeugung verschaffen wuͤrde, daß der Angeklagte das ihm angeschuldigte Verbrechen oder Vergehen veruͤbt habe, so wird das Gericht ihn als dieses Verbrechens oder Vergehens schul— dig verurtheilen Eine solche Verurtheilung muß jedoch im— mer von wenigstens zwei Drittheilen der Stimmen ausge— sprochen werden, und die aufzulegende Strafe darf nie der— jenigen gleich kommen, welche den Verurtheilten getroffen hatte, wenn das Urtheil in Folge rechtlicher Gewißheit er— gangen ware. Haftet auf dem Angeschuldigten schwerer Ver— dacht, das Verbrechen oder Vergehen veruͤbt zu . ohne

daß er nach der Vorschrift des vorangehenden Satzes verur— theilt worden ware, so ist das Gericht berechtigt, entweder denselben vom Regiment wegzuschicken, oder je nach den

Umstaͤnden allfaͤllig andere zweckmaͤßig scheinende Sicherheits

Maaßnahmen gegen ihn zu verhaͤngen, oder zu erkennen, daß er die ausgestandene Haft an sich selbst zu tragen habe,

rone, noch den Gesetzen des Reichs, noch den

chweizers, der

oder endlich zu erklaͤren, daß die weitere Aufhellung der Sache Gott und der Zeit anheimgestellt werde.“

Spanien.

Madrid, 10. Juni. Es will verlauten, daß der Hof am 26sten d. M. von Aranjuez nach Madrid zuruͤckkeh— ren werde. Bis jetzt ist es noch unbestimmt, ob die Koͤnigl. Familie die heiße Jahreszeit in dem Koͤnigl. Sitio San Il⸗ defonso (la Granja) zubringen wird, dagegen aber glaubt man allgemein, der Koͤnig wuͤnsche, daß die Koͤnigin ihre Niederkunft in San Lorenzo Cwo Se. Maj. geboren sind) halten moͤge. Die Angelegenheiten zwischen der Regierung und den Baskischen Provinzen scheinen durch einen Vergleich beigelegt zu werden. Der Rathsherr Don Jozé de Cavanil⸗— les, Mitglied des hohen Rathes von Kastilien, ist nach den genannten Provinzen mit dem Auftrage gesandt worden, die vorhandenen auf die mancherlei Privilegien, Gerechtsame, Vorrechte ꝛc. Bezug habenden Dokumente derselben zu unter— suchen und daruͤber ausfuͤhrlichen Bericht abzustatten, indem man ganz genau ersehen will, zu welcher Zeit und aus wel— chen Gruͤnden Biscaya, Alava, auch Guipuscoa und -Na⸗ varra, in Besitz jener Privilegien z. gekommen sind. Die Regierung will, daß gedachte Provinzen, welche bisher alle Beduͤrfnisse des Lebens unverzollt verbrauchten, jetzt in die Zolllinie eingeschlossen werden und sich, so wie alle uͤbrigen Spanier, den Zollgesetzen unterwerfen sollen. Nicht minder ist es die Absicht der Spanischen Regierung, die Quinta (Truppen⸗ Aushebung durch das Loos) bei den Einwohnern der Provinzen einzufuͤhren. Seit 8 Tagen haͤlt sich der Titular-Staatsrath, Don Antonio de Ugrarte y Larrazabal, wiederum in Madrid auf, nachdem er, einem Koͤnigl. Befehl zufolge, seit er von seinem Botschafter-Posten in Turin nach Spanien zuruͤckgekehrt war, Madrid nicht betreten durfte. Der Geheime Secretair des Koͤnigs, Salcedo, hat ihm, ohne Mitwissen der Spanischen Staats-Minister, die Erlaubniß zu seiner Ruͤckkehr nach Ma— drid bei Sr. Katholischen Masjestaͤt persoͤnlich ausgewirkt. Vor einiger Zeit wollte es verlauten, als ob Hr. Salcedo die Gnade des Königs verloren habe und aus der Umgebung Sr. Majestaͤt entfernt werden duͤrfte, weshalb einige Per sso⸗ nen glauben, daß, nachdem derselbe sich wiederum im Besitz der Koͤnigl. Gunst und Gnade sah, er die Erlaubniß zu der Ruͤckkehr des schon zu zwei verschiedenen Malen verbannten und immer wiederum zur hoͤchsten Gunst und zu großem Staats-Einfluß gelangten Ugarte in der Hoffnung ausgewirkt hat, um sich durch denselben fuͤr kuͤnftighin seine Stellung am Hofe zu sichern; indem er (Salcedo) voraussetze, daß der Koͤnig Herrn Ugarte auch zum drittenmale sein Vertrauen schenken werde. Noch ist Herr Ugarte nicht bei dem Koͤnige in Aranjuez gewesen, jedoch ist saͤmmtlichen Ministern nur vielleicht mit Ausnahme des Marine-Ministers, Herrn Sa— lazar dieses Ereigniß sehr unangenehm und auch wohl beunruhigend fuͤr sie, indem wohl keiner derselben seinen Po— sten behalten wuͤrde, wenn es Ugarte gelänge, wiederum den im Jahre 1816, 1817, 1818, 1819 und 1824 behaupteten Standpunkt einzunehmen. Im verflossenen Monat waren die sechs Jahre verstrichen, welche fuͤr die Dauer des Amtes eines Generals des Franziskaner-Ordens festgesetzt sind. Da der letzte Ordens-General ein Italiänischer Moͤnch gewesen war, und, der bestehenden Verfassung gemaͤß, die . dtes⸗ mal Spanien traf, dem Orden ein Oberhaupt zu geben, so wurde das Kapitel in der Universitaͤts-Stadt Alcala de He—˖ näres gehalten, wo sich eine große Anzahl Franziskaner Moͤnche von allen Graden aus Italien, allen Theilen Spaniens und aus Portugal eingefunden hatten. Der Franziskaner Moͤnch und Staatsrath, Finn Cirilo de Alameda, welcher von 1818 bis 1824 General der Franciskaner gewesen war und von 1824 bis 1830 die Angelegenheiten des Ordens in Spanien, im Auftrage des in Rom residirenden Generals, geleitet hatte,

schmeichelte sich, aufs Neue gewählt zu werden, und hatte

es an Zusicherungen von Ertheilung geistlicher Aemter ze. nicht fehlen lassen; die Wahl traf jedoch nicht ihn, sondern einen gewissen Pater Iglestas, von dem viel Gutes gesagt

wird, und der gar keine Tendenz haben soll, sich in Politik

zu mischen. Dleser fuͤhrt nun, seiner neuen Wurde gemaͤß, während der naͤchsten sechs Jahre den Titel Excellenz, ist Grande von Spanien, und jedes Kloster in Italien, Portu— al und Spanien hat ihm taͤglich eine Peseta (3 Sgr.) als Almosen zu entrichten. Zur Zeit als sich die Spanisch⸗Ame⸗ rikanischen Besitzungen noch nicht gegen den Mutter-Staat empört und von demselben losgerissen hatten, beliefen sich die jährlichen Einkuͤnfte eines Generals des mehrgenannten Or⸗ dens auf bis 8 Millionen Realen de Vellon. (500, 000 bis

Beilage

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung Æ 176.

570, 000 Rthlr. Die Gemahlin des Grafen von Figueira, Gesandten des Spanischer Seits als Koͤnig von Portugal anerkannten Infanten Dom Miguel von Braganza, wird taglich aus Liffabon hier erwartet. Dem General-Lieute⸗ nant Don Joaguin de Pezuela, welcher waͤhrend mehrerer Jahre Vice ⸗Köͤnig, Gouverneur und General, Capitain von Peru gewesen und sich in den Schlachten von Vilcapugio, Arjouma und Vilum, welche in den Jahren 1813, 1814 und 1815 geliefert wurden, ausgezeichnet hatte, ist der Titel Marques de Vilum verliehen worden Der Graf de la Porterie, ein Franzose von Geburt, welcher sich seit 1823 in Spanischen Kriegsdiensten (jedoch außer Aktivitaͤt) befin⸗ det und den Charakter als General hat, ist als Volontair zur Franzoͤsischen Expeditions-Armee gegen Algier gestoßen. Das im Messager des Chambres verbreitete Geruͤcht, als ob funfzehn Spanische Offiziere von allen Waffengattungen, un⸗ ter dem Befehl eines General Guerrero, an der Expedition nach Afrika Antheil nehmen wollten, ist , , und giebt es keinen Spanischen General dieses Namens. Zwar sind, in Gemaßheit des gefaßten Plans, einige Offiziere in das Haupt⸗Quartier zu schicken, der Graf Mirasol und ein gewisser Espana (Neffe des General⸗Capitains in Katalonien gleiches Namens), Ersterer Capitain in der Garde⸗Kavallerie und Letzterer ebenfalls Capitain in der Infanterie-Garde, dazu bestimmt worden, jedoch sind auch diese bis jetzt noch nicht abgereist. Die beiden ersten Aerzte des Koͤnigs Fer⸗ dinand, Reboto und Turlan, sind, auf ausdruͤcklichen Befehl Sr. Katholischen Majestaͤt, mit Beibehaltung ihres ganzen Gehaltes, in Ruhestand versetzt worden. Es * gegenwartig eine Diligence von hier nach Lissabon angelegt. ie n Donna Ma. Franeiska und Donna . Theresia von Braganza, Erstere Gemahlin des Infanten Don Carlos und Letztere deren Schwester, Wittwe des Infanten Don Pedro Gabriel von Spanien, sind, so wie auch der Graf von Figueira, Haupt Actionnairs in dieser Un— ternehmung; beide Prinzessinnen weihten auch die zuerst von Aranjuez abgehende Diligence ein, indem Hoͤchstdieselben da⸗ mit in den Straßen von Aranjuez umherfuhren. Türkei.

Die Florentiner Zeitung meldet in einem Schrei⸗ ben aus Livorno vom 11. Juni, daß Briefe aus Korfu vom 24. Mai die fruͤheren Nachrichten uͤber die in Epirus herrschende Anarchie bestaͤtigen. Die Albanesischen Milizen, die sich in der Hoffnung getaͤuscht fanden, den ruͤckständigen Sold von der Tuͤrkischen Regierung ausgezahlt zu erhalten, begin⸗ gen noch immer die groͤßten Ausschweifungen. Am meisten wurde die Stadt Jannina bei diesen Unruhen heimgesucht, weil sich dort der Kern der Aufruͤhrer befand. Die in dem Fort eingeschlossenen Tuͤrkischen Behoͤrden hatten sich genoͤthigt ge— sehen, den christlichen Einwohnern, so wie den Juden, Waf— fen zur Vertheidigung zu geben.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

New⸗HYHork, 9. Mai. Der hiesige American giebt unter der Ueberschrist: „die neue Partei“ einen langen Ar— tikel, in welchem es unter Anderem heißt: „Es ist uns heil— sam, daß wir Parteien haben, um mit der Eifersucht politi⸗

scher Opposition fuͤr das oͤffentliche Beste zu wachen, den

aufstrebenden Ehrgeiz im Zaume zu halten, den Diensteifer anzuspornen und die große Charte unserer Freiheiten dadurch zu 8 daß die Verwaltung Patrioten von ver schiede⸗ ner Meinung anvertraut wird. Es ist gut, es ist bisweilen nothwendig, eine neue Partei zu haben. Bei uns ist die Energie einer Partei-Opposition der einzige Schutz gegen den Mißbrauch der Macht. Freilich werden dadurch Zwi— stigkeiten in Provinzen, in Staͤdten, ja sogar in Familien veranlaßt; doch dem ist nicht abzuhelfen, so lange man die menschliche Natur nicht aͤndern kann. Die Vereinigten Staaten sahen schon fruͤher neue Parteien. Alle wurden Anfangs verachtet, in ihren Zwecken verleumdet, spaͤterhin

aber in ihren Erfolgen geehrt. Die erste war die

Whig⸗Partei, welche die Opposition der Amerikanischen Kolonieen gegen die Anmaßungen der Englischen Krone organisirte. Die Torys leisteten ihr Widerstand. Die Torys befanden sich im Besitz der Aemter, des Reichthums

und zählten die damals gusgezeichnetsten Maͤnner zu ihrer

Partei. Was waren in ihren Augen Hancock oder Adams diese von der Nachwelt am meisten verehrten Namen? Demagogen! Rebellen Anfuͤhrer! Verraͤther! Die Torys hatten die Macht in Haͤnden, und dennoch wurden sie von

den Whigs voͤllig auseinander gesprengt, und nichts blieb von ihnen übrig, als ihr Name. Die siegenden i. bildeten die Foͤderal⸗Verfassung und ernannten Washington zu ihrem ersten Beamten der ausuͤbenden Gewalt. Bevor er sich noch vom oͤffentlichen Leben zuruͤckzog, zeigte sich Uneinigkeit im Gemeinwesen: die Freunde der Verwaltung waren Foͤdera— listen, die Gegner Demokraten. Unter Washingtons Rach— folger standen sich diese beiden Parteien einander gegenuͤber. Die Demokraten blieben Sieger, und, Anfangs verachtet und

geschmaͤht, errangen sie endlich die Herrschaft mit einer neuen

Ordnung der Dinge in ihrem Gefolge. Seit den letzten 15 Jahren regierten sie ohne Opposition. Der Name Foͤderal verschwand aus dem Felde der Politik. Die Demokraten sind jetzt im Besitz von Aemtern, Reichthum, Talenten, Kenntnissen und Einfluß. Der Name ober die Partei macht nicht den Mann, sondern seine Gesinnung. Nach Verlauf so vieler Jahre ist es keinesweges befremdend, aus Whigs und Demokraten das heißt aus der Nation eine neue Partei entspringen zu sehen. Mutter Britania gab durch ihre Unterdruͤckung den Whigs Leben und Kraft; die Foͤderalisten, von ihrem hohen Stand- punkte herab, erregten die Eifersucht der Nation und Furcht und Unruhe in der Brust des reinen Demokraten, und in diesem Augenblick mischt die an der Spitze der Regierung stehende Macht einen Trank fuͤr die Nation, der ihr bitter wie der Tod ist, und den sie nicht trinken will; sie bildet daher eine neue Partei, um sich zu schuͤtzen und ihren Be— schwerden abzuhelfen. Die neue Partei erhebt sich, wie die Whigs und Demokraten, gegen Verlaͤumdung, Macht und amtlichen Einfluß; wie diese entstammt sie der Nation den Gesinnungen von Maͤnnern, die fuͤr sich keine Aemter haben, aber auch in ihren Wahlen keine Beschraͤnkungen dul— den wollen. Anti-Freimaurerei ist der Name der neuen Partei, von den Machthabenden ist er verachtet; wer ihn daher zu seinem Leitstern nimmt, wird bei seiner Wahl nicht von der herrschenden Mode geleitet und mithin so leicht kein Abtruͤnniger werden. Die Partei, weiche die Macht in Hän— den hat, irrt in ihrem Urtheil uͤber die Anti-Freimaurerei

und wird ihren Irrthum erst einsehen, wenn es zu spaͤt seyn

wird, ihn zu verbessern. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß

die jetzt verachtete Partei im Jahre 1832 ihre Gegner eben so schachmatt macht, als es die Whigs im Jahre 1776 mit

Großbritanien thaten.“ Es werden hier im Laufe dieses Monats folgende wohl— thätige Gesellschaften den Jahrestag ihrer Stiftungen feiern:

Die Missions⸗Gesellschaft der methodistisch-bischöͤflichen Kirche;

die Gesellschaft der Freunde Amerikanischer Seeleute; der GeneralVerein zur Befoͤrderung der Beobachtung der christ⸗ lichen Sabbaths- Feier; der Verein fuͤr Sonntags-Schulen; der Verein der Stadt New-HYork zur Befoͤrderung der Maͤ⸗ igkeit; der Amerikanische Traktaten, Verein; der Amerikani⸗ sche Friedens-Verein; die Amerikanische Gesellschaft fuͤr ein⸗ heimische Missionen; die Amerikanische Bibel⸗Gesellschaft; die Presbyterianische Abtheilung des Amerikanischen Erziehungs— Vereins und der Amerikanische Erziehungs-Verein. Die Bibel⸗Gesellschaft von Philadelphia feierte vor Kur⸗ em ihren wa, . sie hat seit ihrem Entstehen 172,412 ibeln unter die Bewohner von Pensylvanien vertheilt; ihr

Hauptzweck ist es, so viel wie moglich dahin zu arbeiten, daß

jede in Pensylvanien lebende Familie ihre eigene Bibel habe.

Wie sehr an manchen Orten in den Vereinigten Staa—⸗ ten der Werth der Dampfboote gesunken ist, davon liefert ein vor Kurzem in der Stadt Mobile (Missisippi) stattge⸗ hn. Verkauf den Beweis; es wurde dort naͤm⸗

ich ein anerkannt sehr gutes Dampfboot, das wohl zehnmal so viel gekostet hatte, zu 1400 Dollars auf 2 Monate Zeit

verkauft!

In land.

Berlin, 26. Juni. Da bei dem Pferderennen am 2l sten d. sich eine außerordentlich große Anzahl von Zuschauern eingefunden . so ist es der Muͤhe werth gehalten worden, an den

eiden folgenden Tagen die zum Halleschen und zum Pots⸗ damer Thore dahin auspassirenden Wagen und Reiter zu zäh⸗ len, und sind nach diefer Zaͤhlung am 22sten 1) zum Halle⸗ schen Thore 636 Wagen und 205 Reiter; 2 zum Potsdamer Thore 526 Wagen und 170 Reiter; zusammen also 964 Wa⸗ en und 375 Reiter; am 23sten aber 1) zum Halleschen hore 680 Wagen und 220 Reiter; 2) zum Potsdamer Thore