) Perempt. . des Gerichts. e
Name des Citaten. desselben.
Lonkau. Czißowo ka. Lajisk. Kemezowitz. Boischow. DVogucz tz. Plischnitz. Marquartowitz. Borin. Jarezomkowitz. Ruptan. . Oher⸗Goezulkowitz. Langendorff.
Drzisga, Jureck, Cantonist. Kucza, Johann, Rekrut. Jochem, w Musquetier Nowack, Franz, Fuüselier. Molick, Franz, Musquetier. Swoboda, Urban, desgl. Rieger, Florian, desgl. Poßpiech, Johann, Fuͤselier. Boretzky, Jakob, Musquetier. Kosdom, Joreck, Füͤselier. Brjoska, Andreas, desgl. Bislock, Joreck, Rekrut. Ertelt, Franz, Musquetier.
Schlesien.
Deserteurs.
tretener Cantonist.
Fichner, Franz, desgl. ;
Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten an die, sub Nr. 7. zu Raͤnchwitz belegene Dresch⸗Gaͤrtnerstelle.
Desgl. an das Gottlieb Hoffrichter⸗ sche Freihaus zu Ober⸗-Peterswal⸗ dau sub Nr. 3.
Die unbekannten Creditoren an den Nachlaß des 1827 zu Lomnitz ver⸗
storb. Bauer Daniel Scholtz.
Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten an die Gottlieb Heinzesche un lerstelle zu Gieren sub Nr. 155.
Desgl. an die sub Nr. 35. in Heide— Gersdorff belegene Haͤuslerstelle.
Letzter bekannter Aufenthalt
Broͤtcher, Franz Carl Anton, ausge⸗ seit 1793 verschollen.
Sistir ⸗— Termin.
Koͤnigl. 12. Divisions⸗ Ger. zu Neisse.
( Ob. Ldger. z. Breslau 4 Mai 30.
Ob ⸗dger 3. Ratibor. 6. Mai30. v. Zierotinsches Ger. 31. Mrz. 30 Amt zu Franken ⸗
stein. v. Stolbergsches Ger. 18. Mrz. 30 zu Peterswaldau.
Patrimonial⸗ Gericht 29 Apr. 0 e, zu Hirsch⸗
erg. Ger. Amt. der Herr⸗22. Apr. 30. schaft Greiffenstein zu Greiffenstein.
Ger. Amt von Heide⸗ 8. Mrz. 30 Gersdorff zu Lauban. .
Il. Ausland. Edietal - Citationen
verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögens Confsiscation, so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.
Name des
Landes. Name des Citaten.
desselben.
Mecklenburg⸗Die unbekannten Real⸗praͤtendenten Schwerin. an das Grundstuͤck der verstorben . Apotheker⸗Wittwe Jaͤnicke zu Gra⸗
bow. 3 Die unbekannt. Anspruchsberechtigt. an die von dem verstorb. Grob⸗ schmidt Herrmann Anno 1797, fuͤr den damaligen Doctor Mark— wart ausgestellte Obligation über 300 Thl. N. 3, so wie an die von dem obengenannten ausgestellten Obligationen, M fuͤr den Pen sio⸗ nair Bolte in Neuhoff, d. d. 39. Maͤrj 1760, 2) den Altentheils⸗ mann Hans Brug in Warnow, 4 d. 13. Februar 1766, und 3) fuͤr den Leineweber Carl Danehl, d. d. 9. December 1784 von resp. 220 Thl. Cour. 20 Thl. N. 3 und 60 Thl. N. 3. j
Letzter bekannter Aufenthalt
Perempt Sistir.⸗
Name des Gerichts. r . Termin.
¶Magistrat zu Grabow. 30 Apr 30.
Derselbe.
Bekanntmachungen.
6 Morgen 39 IRuthen Magdeb. Morg. Gaͤrten, 19 = = = l
Das Koͤnigl. Finanz-Ministerium hat auf das, in dem am 2. Derember v. J. angestandenen Versteigerungs-Termine zur Ver⸗ pachtung des im . Regierungs-Bezirke, im Kreise Aschers— leben, ohnweit der Stadt Quedlinburg belegenen Koͤnigl. Domai⸗ nen⸗Amts Westerhausen abgegebene Meistgebot, den Zuͤschlag ver⸗ weigert, und es ist daher ein anderweiter Bietungs-Fermin, auf
den 22. April d. J. Vormittags 10 uhr, vor dem Herrn Regierungs-Rathe Foͤrder, in unserm Conferenz— zimmer anberaumt worden, zu welchem Pachtlustige Lingeladen werden.
Die fernerweite Verpachtung des Amts Westerhausen nebst Zubehöoͤr, an Wohn- und. Wirthschafts-Gebauden, Aeckern, Wiesen, Viehzucht, Schaͤferei, Hütung, Zehnten, Fischerei, Gaͤrten, Holz⸗ nutzung und Getreidepaͤchten, letztere bestehend in =
1 Winspel 6 Scheffel — Metzen Weijen und 10 * 18 . 135 Hafer, soll auf 18 Jahre, von Trinitatis d. J. bis dahin 1848, geschehen. An Laͤndereien sind bei dem Amte vorhanden: 1983 Morgen 87 Ruthen Magdeb. Morg. Acker, ö ö MWiesen,
1
Der Amts- Haushalt mit Ausnahme
welche fuͤr jetzt noch au einen jahrlichen Pachtzins von 8488 Gold verpachtet.
Die Verpachtungs⸗ Domainen⸗Registratur und zu Quedlinburg ausgelegt, un derse
lben gef Magdeburg, den 27. Januar 1850.
gen Bezahlung der Copialien n
nig l, Regie r
Blatt wo das Weitert zu ersehen.
Oeffentl. Anzeiger zum Oppelner Amts⸗Blatt Nr. 6.
451. 4135
Blatt, wo das Weitere zu ersehen.
Berlin. Int. Bl. p. 896.
— 2 . h K alles nach Abrechnung der Wege, Graͤben, Suͤmpfe, Angeweede und sonstigen Unlandes.
der Getreide⸗Gefaͤlle,
Berechnung stehen, ist gegenwaͤrtig fuͤr Thr iz sgr. incl. 337 Thl.
und Lieitations-Bedingungen sind in unsrer in dem Buͤregu. des landraͤthlichen Amts d werden auch auf Verlangen Abschriften nitgetheilt werden.
ung.
Abtheil. für die Verwaltung der directen Steuern,
Domainen und Forsten.
Ste
ltz er.
Breslau. Int. Bl. p.450.
,, , ö
ESdiectal⸗-Citation.
Nachdem uͤber das Vermoͤgen des Kaufmann Michaelis Jacob Levy hierselbst, per decretum vom 16. October 1829, der Coneurs eroͤffnet worden ist, so werden alle diejenigen, welche Ansprüche an demselben oder das zur Masse zu erwerbende Haus Nr. 419. hier⸗ selbst zu haben vermeinen, ad Terminum iquidationis den 3. Mai 1836, Vormittags um 8 Uhr vor dem Herrn Justiz⸗ Rath Regely, vorgeladen, in welchem sie sich entweder, selbst oder durch gesetzlich zulaͤssige Bevollmaͤchtigte, wou ihnen die Herren Justiz⸗ Commis⸗ sions⸗-Rath Fichtner und Justij⸗Lommissarius Wunsch, vorgeschlagen werden, einzufinden, ihre Forderungen anzuzeigen, die etwanigen Vorzugsrechte anzuführen, und ihre Beweismittel bestimmt anzu⸗ geben, die etwa in Haͤnden habende Schriften aber zur Stelle zu bringen. In dem anstehenden Termine haben die erscheinenden Gläubiger sich zugleich uͤber die Beibehaltung des bisherigen Inte⸗ rims-Eurators und Contradietors, Justiz⸗-Commissarii Juͤngel, zu erklären, oder ihre Wahl auf einen Andern aus der Zahl der hie— sigen Justiz-Commtissarien, zu richten, auch ist es erforderlich, daß sie, in sofern sie den fernern Verhandlungen persoͤnlich nicht bei⸗ juwohnen vermoͤgen, einen der hiesigen Justiz-Commissarien mit zerichtlicher, alle etwa vorkommenden Gegenstaͤnde und Delibera⸗ tionen umfassenden Special-Vollmacht versehen, ansonst sie bei allen dergleichen Deliberationen und Beschlüͤssen nicht weiter zuge⸗ zogen, vielmehr als den Beschluͤssen der uͤbrigen Glaͤubiger und denen hiernach zu treffenden Verfuͤgungen beistimmend geachtet wer—⸗
den sollen.
Die ausbleibenden Glaͤubiger haben ohnfehlbar zugewaͤrtigen,
daß sie mit ihren Anspruͤchen an die jetzig Masse werden praͤelu⸗ dirt, und ihnen deswegen gegen die ubrigen Glaͤubiger ein ewiges
Stillschweigen wird auferlegt werden.
Gioggu, den 29. December 1829. . Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Auf den Antrag der Amtsrath Dietz eschen Erben, soll das
denselben gehoͤrige Rittergut Le bu sa auf zwölf Jahre, von Jo⸗ hannis 1830 an, an den Meistbietenden verpachtet werden. Nach dem desfalls angenommenen Nutzungs-Anschlag, betraͤgt der jaͤhr⸗ liche Reinertrag des Guts, ohne die Forsten, welche nicht mit ver⸗ pachtet werden, und ohne Abrechnung der Zinsen, von der mit 6000 Tal. zu bestellenden Pacht⸗Caution, hingegen mit Zurechnuug der dem Paͤchter, aus den Gutsforsten zu bewilligenden Deputate, welche neus 131 Thl. 17 sgr. 6 pf. jaͤhrlich an Werth ausmachen, 805 Thl. 10 sor. Ii pf . . .
Sowohl der Anschlag als die Pacht⸗Bedingungen, können in der Registratur des unterzeichneten Pupillen-Collegii, auf dem Gute Lebusasselbst, und bei dem Vormunde, Gutsbesitzer Meißner, auf Weißenhurg, eingesehen werden.! .
Zur Legitimation haben wir dennoch einen Termin auf
den Fünften April 1830, Vormittags 109 uhr, in unserm Geschaͤfts-Local, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Lan⸗ des-Gerichts-Assessor Schepers anbergumt, wozu Pachtlustige, welche sich als zahlungsfaͤhig ausweisen koͤnnen, mit dem Bemerken vorgeladen werden, daß zur Deckung der Inieressenten gleich bei Abgebung eines Gebots, eine Caution von 1000 Thl., vom Lizi⸗ tanten bestellt werden muß.
Naumburg, den 18. December 1829.
Koöͤnigi. Preuß. Pupillen-Kollegium.
Bekanntmachung.
Wir benachrichtigen das Publikum, daß die uns in der Nacht vom 14. zum 15. Mai v. J. entwendeten Zins-Coupons ser. V. Nr. 5. bis, 8, zu den in unserer Bekanntmachung vom 15 Mai v. J. naͤher bezeichneten 3 Staatsschuld-Scheinen, bei den jetzt ent⸗ deckten Dieben gefunden sind, so daß es einer fernern Forschung darnach, nicht bedarf. —
Neu-⸗-Ruppin, den 27. Februar 1830 . l Königl. Preuß. Stadtgericht.
Doas Rittergut Langen, im Ruppinschen Kreise, 3 Meile von
Fehrbellin, 14 Meilen von Neu⸗Ruppin und 8 Meilen von Berlin
belegen, mit gutem Acker und vorzuͤglichen Wiesen und Weiden, soll, von Trinitatis dieses Jahres an, auf sechs Jahre meistbietend
erpachtet werden. Hierzu ist ein Termin auf
; den 31 Maͤrs e, Morgens 10 uhr, auf der Gerichtsstube zu Langen, angesetzt, und werden Pachtlustige mit dem Bemerken dazu eingeladen: daß der Pacht-Anschlag und die Pacht-Bedingungen auf dem Gute selbst, bei dem Herrn Justiz⸗ Rath Gerike, zu Wusterhausen an der Dosse, und bei dem Unter⸗ schriebenen, eingesehen, auch gegen Erstattung der Kosten, abschrift⸗ lich mitgetheilt werden konnen. U
Neu⸗Ruppin, den 26. Februar 1830.
Im Auftrage des Koͤnigl. Kammergerichts.
Mollius, Stadtgerichts-Direktor.
Publik and u m.
Als Nachtrag zu dem von uns am 25. Juni 1829 erlassenen Subhastations-Patente, betreffend den oͤffentlichen nothwendigen
durfen.
. 5 n n, n nne rf nn, . nnn fn, , ö . ö ö . .
Verkauf der im Kreise Fraustadt belegenen Herrschaft Lissa, bringen wir zur oͤffentlichen Kenntniß, daß die etwanigen hei der Tare vorgefallenen Maͤngel nicht innerhalb vier Wochen vor dem letzten Termine, sondern bis zu dem Zeitrgume von 4 Wochen vor dem letzten Termine angezeigt werden mussen, weil dergleichen in den letzten 4 Wochen vor dem Termine, d. i. vom 17. Mai bis 14. Inni a2. ., etwa eingehende Anzeigen nicht weiter beruͤcksichtigt werden Fraustadt, den 4. Fe bruar 1830.
Koͤnigl Preuß. Landgericht.
universitaäts⸗Stipendien betreffende Bekanntmachung.
5 ek
dn Ostern dieses Jahres, haben wir folgende Familien-Sti⸗ pendien:
1) das von Matthaͤus Bergern 1607 gestiftete zu 4 Thl.,
25 das von Daniel Stauden 1613 gestiftete zu 49 Thl., 3) das von Rosinen Spechtin 1539 gestiftete zu 20 Thl;
45 das von Sophien Elisabeth Hillin 1754 gestiftete zu 40 Thl., und
5 das von Christianen Louis von Gersdorff 1779 gestiftete zu
69
die 4 erstern an Geschlechts-Verwandte der Stifter, das letzte an einen Nachkommen des vormaligen hiesigen Senators Crudelius, auf. 3 Jahre zu vergeben; wir fordern daher diejenigen auf Univer— sitaͤten Studirenden, welche sich zu einem oder dem andern legiti— miren koͤnnen, hierdurch auf, ihre dießfaͤlligen Antraͤge vor Ostern dieses Jahres, bei uns zur stiftunggemaͤßen Bescheidung, einzureichen, und mit erforderlichen Zeugnissen zu rechtfertigen, weil nach Ab—= lauf dieser Frist, sie für jetzt von der Theilnahme ausgeschlossen bleiben, und wir nach den eventuellen Bestimmungen der Stiftun⸗ gen, verfahren werden. .
Goͤrlitz, am 23. Februar 1830.
Der Magistrat.
Edietal e Sabung.
Der seit dem Jahre 1808 von Muskau in der Nieder-Lausitz, als Apotheker-Lehrling, in einem Alter von 18 Jahren, sich ent— fernte Earl August Richter, aus Friedersdorf bei Lauban gebürtig, welcher seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalte keine Tachricht gegeben, wird, nebst seinen etwa zuruͤckgelassenen unbe⸗ kannten Erben, auf Antrag seiner beiden Bruͤder August und Wil⸗ helm Richter, hierdurch bͤffentlich vorgeladen, sich binnen eines Zeitraums von 9 Monaten, laͤngstens aber
R i 89. in dem Gerichts-Zimmer zu Friedersdorf einzufinden, und weitere Anweisung, im Falle seines Ausbleibens aber zu gewaͤrtigen, daß er fuͤr todt erklaͤrt, und sein in 200 Thl. bestehendes Vermoͤgen seinen gesetzlichen Erben uͤberwiesen werden wird.
Naumburg am Queis, den 13. Juli 1829.
Das Gerichts⸗Amt Friedersdorf.
—
Koͤniglich Schwedischer offener Brief. (uebersetzung. )
Wir Karl Johann, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Schwe— den und Norwegen u. s. w. u. s. w. Allen die Gegenwaͤrtiges sehen, Gruß! — In Betracht, daß die Ruͤckzahlung des, im Jahre 1802 in Leipzig durch das Reichschuld-Comtoir der Reichsstaͤnde negoeiir— ten Aniehens bis zu dem Punkte gediehen ist, daß von 3000 Par⸗ tial-⸗Obligationen jede zu 500 Thl. in Saͤchsischem Conventions⸗ Gelde, woraus das Anlehen bestanden, 300 als nicht ausgegeben, durch das Haus Frege C Comp. zuruͤckerstattet, und von 2700 übrigen Obligationen, 2684 abgezahlt und annullirt worden, von welcher Anzahl 2532, als solche, bei dem Nathe iu Leipzig vorge⸗ jeigt und einregistrirt worden, und die 152 uͤbrigen unverzuͤglich werden hingesandt werden, um gleichmaͤßig vorgezeigt und durch⸗ strichen zu werden; in Betracht ferner, daß ungeachtet der, waͤh—⸗ rend der abgewichenen Jahre bekannt geüsachten, und in die amt⸗ liche Zeitung vom 2. Mai, 8. Juli und 22 December 1826, 25. Juli 1827 und 19. Maͤrz 1828, eingeruͤckten Anzeigen, sechszehn der be⸗ sagten Obligationen noch nicht vorgezeigt worden, von 11 darunter jedoch gemeldet ist, daß sie durch Zufall vernichtet worden: Haben Wir gut gefunden, eine definitive Verjaͤhrungs-Frist von Einem Jahre, welche mit dem 31. Januar 1831 festzusetzen und zu verkun— digen, gleichwie sie durch den gegenwartigen offenen Brief festgesetzt und verkundigt wird; innerhalb welcher die Inhaber, nicht allein der sechszehn nicht vorgezeigten Partial-Obligationen, welche die
folgenden Nummern fuͤhren, als: 91. 368. 309. 310. 326. 321. 322. 323. 797 1077. 1317.
1447. i518. 18353. 2105 und 2295. . sondern auch die, in deren Haͤnden sich die nicht eingelieferten Zins⸗ Coupons, an der Zahl 797 Stuͤck, jeder zu 123 Thl. Saͤchsisches Epnventions-Geld, befinden, gehalten seyn sollen, ihre Beweis stuͤcke beizubringen, um die Zahlung dafuͤr in Stockholm, bei dem Hause Schon & Comp. oder in Leipzig bei dem Banquier-Hause an & Comp., Unterzeichnern der Partial⸗Obligationen, zu er⸗ halten, oder su' gewaͤrtigen, daß beim Ausbleiben, der Vorzeigung
in der gesetzten Frist, die Forderungen definitiv fuͤr erloschen und
annullirt, ohne irgend einen Reeurs, erklaͤrt werden. — Nach dem Ablauf der besagten Frist, werden alle, wegen des in Leiptig im Jahre 1802 negöciirten Anlehens ausgestellten, und bei dem