1830 / 179 p. 42 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 30 Jun 1830 18:00:01 GMT) scan diff

Rath der besagten Stader, niedergelegten Bevollmaͤchtigungen und Haupt-Obligationen, fuͤr nichtig, erloschen und ohne allen Werth erklaͤrt, als durch die bewirkte Ruͤckjahlung der Partial-Obligationen, sowohl dem Kapital als den Zinsen nach, abgetragen; und zwar dieses ohne RNücksicht darauf, ob die besagten Bevollmaͤchtigungen und Haupt⸗Obligationen durch den Rath zu Leipzig zuruͤckerstattet worden sind oder nicht. Gegeben im Schlosse zu Stockholm, den 16. Januar 1830.

Carl Johann. C. D. Skogm an.

. Edieta!⸗Lad ung. Die Weißgerbers-Wittwe Johanna Schaͤfer, geborne Wich zu Kronach, ist am 15. d. M. mit Tode abgegangen, und hat kein Testament, wohl aber ein nicht unbedeutendes Vermoͤgen hinterlassen. Auf Antrag der bereits bekannten Erbes-Interessenten, werden Diejenigen, welche auf den Nachlaß der Wittwe Johanna Schaefer ein Erbrecht begründen wollen, hiermit ediktallter aufgefordert, ihre Erbes Anspruͤche binnen 3 Monaten, und iwar laͤngstens am QDienstag den 25. Mai 1830 Vormittags, auf dem Koͤnigl. Landgerichte dahier, bei Vermeidung des Aut⸗ schlusses, entweder personlich oder durch hinlaͤnglich Bevollmaͤchtigte anzumelden. Kronach, den 18. Februat 1830. . Koͤnigl. Bayersches Landgericht Ketonech in Diet. Main Kreise ir. imp. Gutschreiber, I. Assessor.

Die derzeitigen Curatores honorum desti, Johann Diedrich Rodde in Hamburg, haben unter der Anzeige, daß! soviel sich aus den ihnen uͤberkommenen, diese Masse betreffenden Buͤchern und Papieren ersehen laͤßt, die nachbenannten Personen und Handels— haͤuser, moglicher Weise Glaͤubiger der Masse seyn koͤnnoͤn, daß keiner derselben bisjetzt zu einer Justifieation einer Forderung ge— schritten, auch abseiten der fruuͤhern und jetzigen Curatoören nicht als Masse⸗Glaͤubiger anerkannt ist, daß abseiten der ersten Curatoren, bereits im Jahre 1799 ein Proelam extrahirt ist, auf welches im Januar 1809 eine Präclusiv-Sentenz abgegeben worden; so wie endlich: daß, da die moͤglichen Anspruͤche der namhaft gemachten Personen aus Wechsel-Cireulationen herruͤhren wuͤrden, bei denen der verstorbene Rodde fuͤr seine Aecepte, ohne Deckung geblieben zu sein scheint, außer ihnen, den Nachbenannten auch diejenigen

.

. Glaͤubiger sein foͤnnen, welche von jenen Wechsel, fuͤr welche der

Verstorbene verhaftet war, erworben haben; damit sie unter allen diesen Umstaͤnden mit Sicherheit ur Austheilung einer letzten Divi= dende und gaͤnzlichen Beendigung der Masse schreiten koͤnnen, das Wohlloͤbl. Niedergericht in Hamburg um Gestattung eines Proelams gebeten, welches dahin erkannt ist: . . daß folgende 25 Personen und Handelshaͤuser, welche moͤglicher Weise Hlaͤubiger des 1799 fallit gewordenen, seit dem verstor= benen Johann Diedrich Rodde in Hambug, seyn koͤnnen, ihre Anspruͤche aber, soviel zu ersehen, seither nicht justifieirt haben und zu einer Liquidation mit der Masse nicht geschritten sind,

als: . Mads & Soͤhne, Christian Dahler, G. Bacheracht & Soͤhne und F. Somofeky in St. Petersburg; N. Krook Wittwe & Cabobus, J Tamoß & Comp und Georg Riesenkampf in Moskau; N. Kriegsmann in Riga; Recanuati Fräres & Fedeschi in Livorno, C. G. Weiß in Breslau; P. Peschier in Copenhagen; Richard Buͤller & Comp, Schneider & Comp und Dorrien & Blankenhagen in Londen; Guͤer⸗ lein & Comp, in Newyork; Perret Frères in Chalons; T. M. Croll & Soͤhne in Luͤbeck; Dubroeg in Bayonne; Simon & Bennewitz in Frankfurt 4. d. O; Muhl & Sohn in Danzig; J. Lopes in Altona; die Rheder des Daͤni— schen Schiffes „Kronprinz,“ Schiffer Hinrich Petersen, 1799 von Archangel nach Bareellona bestim mt, und Dine⸗ try & Mutuglen, eventualiter deren Erben und Rechtsnachfolger, namentlich auch alle diejenigen Personen und Handelshaͤuser, welche aus Wechseln auf den Falliten, die sie von don oben namhaft gemachten Personen als Trassanten oder Inhaber derselben, und deren Erben und Rechts⸗ nachfolgern spaͤterhin etwa erworben, Forderungen an die Masse haben, so wie deren Erben und Rechtsnachfolger sie alle sedoch nur in sofern sie (indem sie sich auf das 1799 und 1800 ergangene Proclam auf irgend eine zu Recht bestaͤndige Weise gemeldet haben sollten) durch die im Jahre 1836 ergangene Praͤclusty⸗Senten; mit ihren etwaigen Anspruͤchen, nicht bereits rechtskraͤftig ausgeschlossen sind aufgefordert werden: ihre Anspruͤche bis zum 25. Februar 1831, alsdann von dem Wehlloͤbl. Gerichte peremtorisch praͤfigirten einzigen Termine, in Person oder durch dazu gehoͤrig Bevollmaͤch— tigte im hiesigen nexit stehende Persoeen im Gerichte auzumelden, dieselben erforderlichen Falls zu justifieciren und zur Liquidation mit der Masse zu schreiten, in Entstehung dessen aber zu gewaͤrtigen, daß sie mit ihren Forderungen an die Masse ausgeschlossen werden, und jeder Theil nahme an derselben, verlustig gehen. Hamburg, den 22. Februar 1830. J

me, m me a.

Eiter ar che Anzeigen.

Bei A. W. Hayn in Berlin, Zimmerstraße Nr. 29, ist erschienen, und daselbst so wie in allen Buchhandlungen zu haben:

Der deutsche Seeretair.

Eine practische Anweisung zur richtigen Schreibart und zum guten Stil überhaupt, besonders in Briefen und Geschäfts— Aufsätzen des bürgerlichen Lebens, durch Beispiele und Maͤster anschaulich gemacht, nebst der jetzigen in Deutschland üblichen Titulatur.

Von J. D. F. Rumpf,

Königlich Preußischem Hofrathe. 6te verm. und verb. Ausgabe. gr. Svo. 14 Thl. Die sechste Ausgabe, so wie die offentlichen Beurtheilungen

dieses Sprachwerkes, verbuͤrgen seine , die haupt⸗ saͤchlich auf Kenntniß derjenigen Regeln unserer Muttersprache ge— richtet ist, gegen welche im Sprechen und Schreiben am meisten gefehlt wird. Wer durch Selbstbelehrung sich unterrichten will, wird hier alles beisammen finden, was zur Erlernung eines richtigen

und schoͤnen Stils erforderlich ist.

Ebendaselbst ist erschienen, und daselbst so wie in allen Buch— handlungen zu haben:

Dienst- und Rechts-Verhaͤltnisse

der Koͤnigl. Preuß. Staatsbeamten, von ihrem Dienst—

antritte bis zu ihrem Ausscheiden. Dargestellt von

J. D. F. Rumpf,

Königlich Preußischen! Hofrathe. Preis 1 Thl.

. Dieses Werk umfaßt alle gesetzlichen Vorschriften uber Be— dingungen und Berechtigung zum Staatsdienste, uͤber Pruͤfung, Kaution Consens zur Verheirathung, Beitraͤge zu den Gemein de— lasten, Rang, Titel und Uniform, Dienstwohnungen, Besoldungen, Emolumente, Diaten und Reisekosten, Beurlaubung, Gerichtsstand,

FHehaltabiuͤge wegen Schulden, Amtepflichten, Verbrechen und sis—⸗ kalische Untersuchung, Wartegeld und Pension, Gnaden und Sterbe, guartäl, und vieles Andere, was mit dem Dienstleben der Beamten in Berührung steht. Die angehaͤngten Aphorismen uͤber den Dienst

sind sehr beherzigungswerth=

Ankündigung.

Vom ersten Jannar 1830 erscheinen in Hamburg: Deutsche allgeweine Berichte kfür Politik, Culturgeschichte u. historische Ueberlieferung, wöchentlich zweimal, im grössten Quaritformate, drei paltig auf

Velinpapier gedrackt. Durch alle Gberpost - Aeinter, Zeitungs- Comptoire und Buchhandlungen kann inan diese neue, in halt reiche,

Politisch- historische Geitung beziehen, und aus den Nummern 1,

9.

2, 3, so wie aus der früher erschienenen Probe Nummer, welche an den gedaëhten Orten gratis oder zur Einsicht zu haben sind, wird man sich leicht über Originalität, Inhalt und Tendenæ dlieses, Deuts clilands hoffentlich nicht un würdigen Blattes, unterrichten können.

Pränumerztions-Mreis für Hamburg und Altona 25 Masge Cour. Für auswärts 30 Mark, bei posttägl. Lieserung mit einer sigen Erhölung nach Maasgabe der Entsernung. Durch Buclihandluugen wöchentlich franco Leipzig 123 Thl. Inserat per Zeile 2 86.

So eben ist erschienen und sowohl durch die Nicolaische Buch⸗ handlung als im Buͤreau des Garten-Bau-Vereins, Zimmerstraße Nr. 81. a. zu beziehen:

Abbildungen neuer und seltner Gewaͤchse des Koͤnigl. botanischen Gartens zu Berlin, nebst Beschreibung sie zu ziehen, von H. F. Link und F. Otto er,, . 86 Auch unter dem Titel: . . ö Icones plantarum rariorum horli regii botanici:

Berolinensis etc.

——— a m m. k.