1830 / 180 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

der sich zwischen mehreren Königl. Gerichtshoͤfen und dem Cassationshofe erhoben hat, bis zum 12. Juli alle Grade der Gerichtsbarkeit durchgehe und definitiv entschieden werde. Wozu sollte die Maaßregel also dienen?“

Die Quotibdie nne ihrerseits giebt zu verstehen, daß das letzte Gesetz wegen Anfertigung der Wahllisten verändert werden muͤsse. „Wir sind“, außert sie, „fuͤr die Folgen die⸗ ses Gesetzes nicht verantwortlich, und diese Folgen konnen, wir gestehen es, leicht von der Art seyn, daß sie die Wahlen ins Üünendliche verzoͤgern und somit die gesetzliche Einberufung der Deputirten⸗Kammer unmoͤglich machen.“ Die Ga— zette de France nennt dies eine unvorsichtige Aeußerung, und das Journal du Commeree ruft den Ministern zu: „Was aus dem Wahlgesetze werden wuͤrde, wenn Ihr je— mals die Majoritaͤt erhieltet, das wissen wir nur allzu gut. Ihr wuͤrdet Euch beeilen, das Revistons⸗- und Interventions; Recht darin zu streichen, und dagegen wieder das System der Heimlichkeit und Willkuͤhr einfuͤhren, wobei die Verwaltung in ihrer behaglichen Ruhe durch keinen Prozeß gestoͤrt wird. Die schoͤne Zeit von 1857 ist bei uns noch in frischem An⸗ denken.“

Der Messager des Chambres meldet, es verbreite sich das Geruͤcht, daß die Regierung heute eine neue tele— graphische Depesche erhalten habe, welche die Niederlage eines Corps Arabischer Reiterei berichte, das sich den Bewegungen unseres Heeres habe widersetzen wollen. Franzoͤsischer Seits ier. ber diesem glaͤnzenden Gefechte nur 50 Mann geblie—

en seyn.

3 Institut wird im nächsten Monate drei oͤffentliche Sitzungen halten; in der ersten wird die Aufnahme der bei⸗ den neuen Mitglieder, des Grafen von Segur und des Hrn. von Pongerville, stattfinden; die zweite ist die gewohnliche Jahressitzung der Akademie der Inschriften und die dritte die Jahressitzung der Akademie der Wissenschaften fuͤr die Preis-Vertheilung. Den in einer goldenen Medaille beste⸗ henden astronomischen Preis wird in diesem Jahre Herr Gambart, der Direktor der Sternwarte in Marseille, erhal— ten, weil er den neuen Kometen zuerst entdeckt hat.

Der hiesige Staats-Rath hat den Praͤfekten des Seine⸗ Departements zum Ankaufe von vier Bloͤcken Kararischen Maͤrmors ermaͤchtigt, aus welchen vier allegorische Bildsaäͤu— len, die Gerechtigkeit, die oͤffentliche Wohlfahrt, den Ueber— fluß und die Klugheit darstellend, verfertigt und in den bei— den Saͤulenhallen des hiesigen Boͤrsengebaͤudes aufgestellt wer⸗ den sollen. Die Modelle dazu sind bereits von unseren er— sten Kuͤnstlern vollendet.

Der Temps meldet, es wuͤrden gegenwartig in Toulon und Marseille einige 40 Transportschiffe gemiethet, um Trup— pen nach Morena zu fuͤhren, welche die Besatzungen der ver— schiedenen festen Plaͤtze daselbst abloͤsen sollen.

Das hiesige Zucht-Polizeigericht hatte unlaͤngst erkannt, daß ein Gläubiger seinen Schuldner, wenn dieser ein Aus— laͤnder sey, nicht laͤnger als fuͤnf Jahre gefangen halten duͤr fe. Der Königl. Gerichtshof hat dieses Urtheil kassirt.

Der Telegraph, das offizielle Blatt der Haiti— schen Regierung, enthalt in seinem Blatte vom 25. April,

bald nach der AÄbreise des Staatsraths Pichon von PortPau⸗

Prince, einen Artikel uͤber die Einstellung der Unterhandlun⸗ gen, worin es unter Anderm heißt: „Die Grundlagen des Freundschafts-, Handels und Schifffahrts⸗-Vertrages zwischen Haiti und Frankreich, der auf vollkommener Gegenseitigkeit

beruhen soll, sind ohne Schwierigkeit festgestellt worden. Be⸗

vor dieselben unterzeichnet wurden, mußte man sich jedoch noch uͤber die Art einigen, wie Haiti sich seiner Schuld ge— gen Frankreich entledigen sollte. Die Republik willigte in alle mit der Rational-Ehre und den Huͤlfsquellen des Lan— des vertragliche Opfer. Andererseits war aber, um die Til— gung jener Schuld zu bewirken, auch nöthig, daß die Nepu— blik gewisse Vortheilz erhielte, welche zu gewaͤhren die Fran— zoͤsischen Kommissarien nicht ermaͤchtigt waren. Dies ist der einzige Grund, weshalb die Unterhandlung einen anderen

Ausgang genommen hat, als man davon erwartete. Nichts— destoweniger schickt die Regierung, das große National-In— teresse stets im Auge behaltend, einen Kommissarius mit dem Auftrage nach Frankreich, dort die Sache zu beendigen, und man darf nach den von Sr. Allerchristlichsten Majestaͤt an den Tag gelegten versoͤhnlichen Gesinnungen hoffen, daß dieser Schritt zu dem befriedigendsten Resultate fuͤhren werde. Nach dem Journal du Commeree sind die Unter— handlungen um deswillen abgebrochen worden, weil die Franzoͤsi⸗ sche Reglerung die jährlichen Raten in Spanischen Piastern be— zahlt haben wollte, wogegen der Praͤsident Boyer sie in

Auflegung der Tedesstrafe zu beschuͤtzen.

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Haitischen Piastern, welche gegen jene 25 bis 30 pCt. ver— lieren, zu zahlen Willens war.“

Großbritanien und- Irland. Parlaments-Verhandlungen.

Herzogs von Richmond, die Vorlegung von Nachweisen uͤber die in den Jahren 1828 bis 1830 in Großbritanien ein⸗ gefuͤhrten wollenen Tuͤcher, so wie der Schaf- und Lamm⸗ Wolle und des davon bezahlten Zolles, bewilligt. Marquis

von Lans downe trug auf die zweite Lesung der Bill, we⸗

gen Vestrafung von Faͤlschungen, wie sie im Unterhause von Sir J. Mackintosh amendirt worden war, an, nachdem vor—

her sehr viele Bittschriften zu Gunsten einer Abschaffung der

odesstrafe auf Faͤlschung eingereicht worden waren. Der Marquis unterstuͤtzte seinen Antrag durch eine ausfuͤhrliche Rede, in der er alle diejenigen Argumente geltend machte, die im Unterhause zu Gunsten der amendirten Bill vorge— bracht worden waren. Er wies darauf hin, wie sehr seit etwa 100 Jahren jede einzelne Corporation und jedes Geld— Institut in England bemuͤht gewesen sey, sich durch ein stren⸗ ges Statut gegen Faͤlschungs-Angriffe zu verschanzen, so daß es dermalen nicht weniger als 130 Statuten gegen Faͤlschun⸗ gen gebe, wovon 60 auf Todesstrafe erkannten. Unter An⸗ dern gebe es auch ein Statut, wodurch die Faͤlschung derje⸗ nigen von der Admiralitaͤt ertheilten Papiere, die unter dem Namen „Mittellaͤndische Paͤsse“ bekannt seyen und den Zweck haͤtten, die Schiffe gegen Angriffe der Barbaresken⸗ Korsaren zu schuͤtzen, zum Kapital-Verbrechen erklaͤrt werde. Der Redner ließ dem Minister Sir Rob, Peel Gerechtigkeit widerfahren, indem er sagte, daß derselbe, seitdem er das Ministerium des Innern uͤbernommen habe, fortwaͤhrend be— muͤht gewesen sey, eine klare Einsicht in diesen Zweig der Rechtsverwaltung zu erlangen, was sich auch in der vorlie⸗ genden Bill zeige, indem die verschiedenen in dieser Hinsicht vorhandenen Statuten gesammelt und darin so viel als moͤg— lich vereinbart worden seyen. Inzwischen habe die Bill von ihrer urspruͤnglichen Fassung einige Abaͤnderungen erlitten, denen er, der fruͤher selbst einmal Minister des Innern ge⸗ wesen und dem Gegenstande daher seine besondere Aufmerk— samkeit geschenkt habe, seinen vollkommenen Beifall er— cheilen müsse. Da ihm jedoch bekannt sey, daß es in diesem Hause viele Mitglieder gebe, die es fuͤr gefaͤhrlich hielten, die Bestrafung von Faͤlschungen nach allen Seiten hin so zu mil⸗ dern, so achte er sich verpflichtet, seine Gruͤnde dafuͤr noch genauer aus einander zu setzen, um die edlen Lords dahin zu bewegen, der Bill in der Gestalt, wie sie aus dem Unter— hause gekommen sey, ihre Zustimmung zu ertheilen. Keines— weges gehoͤre er zu denjenigen, die der Meinung seyen, daß die Gesellschaft gar nicht das Recht habe, einem Menschen das Leben abzusprechen, wenn er nicht etwa neg. Mord be⸗ gangen habe. Er (der Marquis) gehe von der Ansicht aus, daß es der Gesellschaft vor allem Andern zustehe, Anordnun⸗ gen zum Schatze des Eigenthumes zu treffen; da nun das

Eigenthum eine Quelle des Lebens sey, so habe auch die Ge—

sellschaft ein Recht, es in gewissen Faͤllen sogar durch die ; Es sey jedoch die Frage, ob die Gesellschaft diese Macht nicht uͤberschreite, wenn sie das, was blos eine nothwendige Strafe seyn muͤßte, als eine un⸗ uoͤthige Strenge erscheinen lasse; denn eine uͤbermaͤßig auferlegte Strafe verliere ihre heilsame Tendenz ganz und gar. Der fluͤchtige Verbrecher, der dem zu harten Gesetze entfliehe, wisse diesem um so eher zu entkommen, als dem gelinden, und in der Strenge der Bestrafung liege gleichsam eine Art von Sicher⸗ heit fuͤr den Strafälligen. Aus dreien Gesichtspunkten habe man die Anwendung von Todesstrafen zu betrachten: 17) ob sie der Natur des Verbrechens augemessen, 2) ob sie wirksam genug sey, fernere Verbrechen zu unterdruͤcken, und 3) end⸗ lich, inwiefern sie mit Sicherheit angeordnet werden koͤnne? „Ich glaube,“ fuhr der Redner fort, „daß man bei einem Meuschen, der im Begriff steht, ein Verbrechen zu begehen, koͤnnte man in sein Herz hineinschauen, zuerst den Gedan⸗ ken wahrnehmen durfte, wie er wohl am besten den Folgen des Verbrechens wurde entrinnen koͤnnen. Ist nun aber wohl, wenn wie ich gern zugebe die Faͤlschung gerade in England zu den Verbrechen gehoͤrt, deren Verhinderung am meisten wuͤnschenswerth ist, die Todes trafe das rechte Mittel, den Verbrecher abzuschrecken? Wird sich die ser nicht vielmehr auf den Widerwillen der meisten Menschen/ einen Kapital-Verbrecher gerichtlich zu verfolgen, verlassen? und ergeben nicht statistische Vergleiche, daß eben in London und Middlesser, wo die meisten Hinrichtungen wegen Faͤl⸗

e In der Sitzung des Oberhauses vom 22. Juni wurde, auf den Antrag 2

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chung stattfinden, doch dieses Verbrechen immer wieder haͤu⸗ ; er a , als im uͤbrigen England und Wales?“ herben der Marquis die statistischen Angaben wiederholt, die in diesem Bezuge bereits im Unterhause gemacht worden, machte er auf die

Bill eingegangenen Petitionen, namentlich von so bedeuten⸗

den Banquiers, wie Saunderson, Gurney und Rothschild,

gehoͤre, die man uͤberhaupt der Abneigung gegen alle Todes⸗ strafen beschuldige, der Andere jedoch ein Dissenter und der Dritte endlich ein juͤdischer Glaubensgenosse sey, so daß dar⸗ aus schon hervorgehe, wie sehr die verschiedenen Religions— klassen in dieser Meinung uͤbereinstimmten. Der erste Lord, der dem Antrage des Marquis von Lansdown seine Unter— stuͤtzung lieh, war der Graf von Winch il sea. dabei, sagte er, durchaus nicht von Partei⸗Ruͤcksichten aus, und koͤnne es um so weniger, als er noch nicht wisse, welchen Weg das Miuisterium, zu dessen Unterstuͤtzern er freilich nicht ge⸗ hoͤre, zu befolgen gedenke, Er lasse sich hierbei nur durch das Gefühl leiten, daß die Abschaffung der Todesstrafe auf Faͤl— schung wohlthaͤtig auf das Land einwirken werde, Der Her⸗ zog v. Richmond erklärte sich auf ähnliche Weise, meinte jedoch, daß die in der Bill angeordneten Strafen (was auch der Marquis v. Lansdown zugegeben hatte) einer neuen Re— vision im Ausschusse des Oberhauses beduͤrfen wuͤrden. Der Lord-Kanzler endlich erklaͤrte, er wolle sich der zweiten Le— sung der Bill nicht widersetzen; sie enthalte inzwischen einige Klauseln die vielleicht zu denen gehoͤrten, die den edlen Marquis ganz besonders bewogen hatten, sich der Bill an— zunehmen welche er unmoͤglich gutheißen koͤnne und uͤber die er sich im Comité aussprechen werde. Die Bill wurde darauf zum zweiten Male verlesen, mit der Bestimmung, am naͤchsten Montage (den 28. Juni) durch den Ausschuß zu gehen.

1. 9. wovon zwar der Eine zu der Sekte (Quaͤker) 163

Am 24. Juni legte der Graf von Aberdeen einige neue auf die Griechischen Angelegenheiten Bezug habenden Aktenstuͤcke auf die Tafel des Oberhauses. Dies gab wieder— um dem Marquis v. Londonderry Veranlassung zu eini— gen Bemerkungen und Fragen. er, daß noch viele andere Correspondenzen, namentlich die zwischen Hrn. Stratford Canning und dem edlen Grafen, die großes Licht auf die Angelegenheit geworfen hatte, vorge⸗ legt worden wäre. Er wolle inzwischen jetzt nicht darauf dringen, weil das Land dermalen allzuviele eigene Sorgen hatte; damals, als er-das Haus zuerst in dieser Angelegen— heit angeredet, hatte er noch einen Funken von Hoffnung ge— habt, der jedoch nun ganz und gar verschwunden sey. In⸗ zwischen koͤnne er doch eine Frage in Bezug auf die soge⸗ nannten Griechischen Obligationen nicht unterdruͤcken und hoffe er, der edle Graf werde ihm eine befriedigende Ant— wort darauf nicht verweigern. Aus dem Protokolle vom 20. Februar 1830 habe er naͤmlich ersehen, daß die drei verbandeten Machte dem designirten souverainen Fuͤrsten von Griechenland gewisse Vorschuͤsse garantirt haͤt— ten; und in dem Protokoll vom 7. Mai sey ferner bestimmt worden, daß die Anleihe sich auf 20 Millionen Franken be— laufen folle. Im Widerspruche damit befinde sich eine Denk— schrift des Herzogs von Wellington vom 19. Februar, worin Se. Gnaden dem Prinzen Leopold ausdruͤcklich erklaͤre, er könne ihm auf eine solche Unterstuͤtzung keine Hoffnung ma— chen, wahrend er doch bald darauf eingewilligt, an der Ga— rantie einer Anleihe Theil zu nehmen, und zwar, wie der edle Graf unterm 24. Marz geschrieben, zum Belaufe von 500,000 Pfd. Nun wuͤnsche er (der Marquis) zu wissen, ob und was eigentlich die Veranlassung dazu gewesen sey, daß eine solche Sinnesanderung stattgefunden? Ferner ob ein Theil der so garantirten Anleihe die Bestimmung gehabt, zur Be— zahlung von Kapital und Zinsen der beiden fruͤheren von der Griechischen Regierung in England gemachten Anleihen verwandt zu werden? Endlich ob uͤberhaupt so et— was in der Absicht der verbuͤndeten Machte liege? Der Graf von Aberdeen antwortete zunächst, daß es, da man sämmtliche Griechische Angelegenheiten künftig noch einmal zum Gegenstande einer besondern Eroͤrterung machen wolle, unangemessen sey, mit dergleichen Interlokutorien aufzutreten. Inzwischen sey er doch bereit, die Fragen des edlen Marquis zu beantworten und mache ihm zunachst bemerklich, daß eine Sinnes-Aenderung hinsichtlich der Anleihe gar nicht stattge—

funden habe. Denn zuerst hätte man 500 0090 Pfd., als die

fuͤr die Besoldung von Truppen noͤthige Summe garantiren wollen; da jedoch, wie er bereits bei einer fruͤheren Gelegen—

ichtigkeit der zu Gunsten der amendirten

Er gehe

Er haͤtte gewuͤnscht, sagte

heit bemerkt haͤtte, der Prinz Leopold darauf bestanden, den Ver—⸗ buͤndeten die Nothwendigkeit einleuchtend zu machen, eine groͤßere als die zuerst stipulirte Anleihe zu garantiren, so haͤtten diese sich bewogen gefunden, die ohen , Summe nicht, wie verlangt worden, auf das Dreifache, sondern um die Halfte zu erhoͤhen, und die Britische Regierung habe nicht die Verantwortlichkeit auf sich nehmen wollen, dadurch, daß sie dieser Erhohung nicht ihre Zustimmung ertheilte, der ganzen Verhandlung ein Ende zu machen. Was die Frage des edlen Marquis betresse, ob es die Absicht gewesen, einen Theil des neuen Anlehns zur Liquidation der älteren Griechischen Anleihen zu verwenden, so muͤsst er bemerken, daß die Regierung keine amtliche Kenntniß von diesen Anleihen habe, und daher auch die Be⸗— zahlung derselben keinen Theil der Unterhandlung ausmachen konnte. Blos zum Unterhalte der Truppen in Griechenland und zu keinem andern Zwecke sey dieselbe bestimmt gewesen. Marquis v. Londonderry zeigte sich mit diesen Aufschluͤssen sehr zufrieden, wiewohl, wie er sagte, zwischen den fruͤher bewilligten 506,000 Pfd. und den spaͤteren 800, 900 Pfd, ein großer Unterschied sey. Es freue ihn sehr, daß kein Theil diefes Geldes die Bestimmung gehabt, zur Liquidation der Griechischen Regierungs-Anleihen verwandt zu werden. Die Vermuthung, daß so etwas geschehen wuͤrde, hätte fruͤher zu großen Stocksobbereien in der City Veranlassung gegeben, und sey es demnach gut, uͤber solche Dinge ins Klare gesetzt zu werden. Das Haus vertagte sich, nachdem es noch einige kein allgemeineres Interesse habenden Angelegenheiten beseitigt hatte.

Im uUnterhause fand am 22. Juni gar keine Sitzung statt, weil sich um 4 Uhr nicht mehr als 33 Mit— glieder versammelt hatten.

Am Zgsten kuͤndigte der Sprecher an, daß die Bill, wegen Abschaffung gewisser Beamten-Sporteln beim Ableben eines Monarchen, aus dem Oberhause mit solchen Amende— ments zuruͤckgekommen sey, daß die Bill in ihrer jetzigen Gestalt als unzulässig erscheine. Inzwischen trage er darauf an, daß die voluminssen Amendements, ehe man zu ihrer Er⸗ wägung uͤbergehe, dem Druck uͤbergeben werden, damit sich jedes Mitglied recht genau damit bekannt machen koͤnne. Der Antrag wurde bewilligt. Lord Milton zeigte an, daß er am naäͤchsten Dienstage seine Resolutionen in Bezug auf die Korn, Gesetze zur Sprache bringen wolle. Am 24. Juni fand in Bezug auf den Einfluß, welchen Herr D' Eonnell in Irland uͤbt, eine Unterhaltung statt. (Wir werden davon eine naͤhere Mittheilung geben und verweisen einstweilen auf das weiter unten folgende Privatschreiben aus London, worin derselben Erwähnung geschieht.) Der Antrag auf die zweite Lesung der Bill wegen Anstellung ei— nes neuen Richters im Kanzlei⸗Gerichtshofe erregte auch an diesem Tage wieder eine lebhafte Debatte und nachdem eine von Sir Eharles Wetherell gegen den Antrag gerichtete Resolution von 133 gegen 96 Stimmen verworfen worden war, willigte Sir Rob. Peel auf den, Wunsch des Herrn Brougham darin ein, die zweite Lesung nochmals, und zwar bis zum Montage (d. 28. Juni), zu vertagen.

London, 25. Juni. Ueber das Befinden Sr. Majestaͤt

sind in den letzten drei Tagen folgende Bulletins erschienen: Schloß Windsor, den 23. Juni.

Der Koͤnig wird noch immer durch den Husten beunru— higt; dieser hat jedoch den Schlaf Sr. Majestat nicht unter⸗ brochen, und fuͤhlten Sich Hoͤchstdieselben heute fruͤh erquickt.

Schloß Windsor, den 24. Juni.

Der Husten des Koͤnigs dauert mit beträͤchlichem Aus— wurf immer noch fort; Se. Majestaͤt haben waͤhrend der Nacht in Zwischenräumen geschlafen, beklagen sich aber heute uͤber große Ermattung. Schloß Wind sor, den 25. Juni.

Der Köoͤnig hatte die letzte Nacht einen unterbrochenen Schlaf; im Husten und Auswurf ist fast gar keine Veraͤnde⸗ rung vorgegangen, jedoch befinden Sich Se. Majestaͤt ange—⸗ griffener und kraftloser.

Der Herzog v. Wellington hatte vorgestern eine Audienz beim Koͤnige und war 20 Minuten vor 12 Uhr Mittags im Pallaste von Windsor angekommen. Wie man sagt, waren Sr. Majestaͤt mehrere Schatz⸗Anweisungen und andere Aus— fertigungen vorgelegt worden, die Sie mit der Koͤnigl. Unter— schrift zu versehen befahlen. Der Inhalt dieser Dokumente war vorher bereits auf der Ruͤckseite bezeichnet und von den drei in der Akte genannten Ministern unterschrieben worden; Lord Farnborough stempelte sie hierauf, wobei der Herzog