1830 / 188 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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der sich das Land Anno 1751 oder 1765 befunden hat.

Regentin und H

waͤhlen.

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welchen Weg ich fuͤr den besten halte und habe nur auf jene beiden Faͤlle hingewiesen, um zu zeigen, wie verschieden in dieser Hinsicht das Parlament gedacht, und wie wunschens— werth es daher ist, daß die Säche eine recht reifliche Ueber⸗ legung finde. Viele Schwierigkeiten sind in solchen Faͤllen zu beseitigen, vielen Moͤglichkeiten muß vorgebeugt werden; eine uͤbereilte Maaßregel wuͤrde daher ganz am unrechten Orte Man wird mich fragen: „„Warum veranlaßt Ihr nicht irgend eine temporaire Maaßregel, die so lange in Kraft

seyn. bleibt, bis das Parlament Gelegenheit hat, die Frage reiflich

in Ueberlegung zu ziehen?““ Darauf antworte ich jedoch: Es giebt

in der Geschichte dieses Landes bereits mehrere Beispiele, daß min⸗ derjaͤhrige Herrscher auf den Thron gelangt sind, ohue daß vorher eine legislative Akte eine Regentschaft ernannt hatte. Heinrich III., Richard II. und Heinrich VI. waren alle minorenn, als ie den Thron bestiegen, und zwar war keinem eine Regent— chaft vorher ernannt worden. Erst nach ihrer Thronbestei⸗ gung wurde der Regent eingesetzt, mit der Befugniß, die Koͤnigl. Praͤrogative zu versehen, bis der Koͤnig großjaͤhrig geworden. Man hat zwar nach der Revolution, ünd zwar, wie gesagt, in den Jahren 1751 und 1765 einen andern Weg befolgt; doch erlaube ich mir, dem Hause bemerklich zu ma⸗ chen, daß die Akte von 17655 erst 3 Jahre nach der Geburt

des muthmaßlichen Thron⸗-Erben gegeben wurde; denn Koͤnig

ahre 1762 geboren worden. Wenn daher auch irgend eine Gefahr aus dem Verzuge bis zur naͤchsten Zusammenberufung des Parlaments enrstehen könnte, sp ist es dieselbe Gefahr, die drei Jahre lang wahrend der Regierung Georgs III., und mehr als 10 Jahre lang waͤhrend der Regierung eon s II. denn so viele Zeit verfloß vom Tode des Prinzen Friedrich von Wales bis zus bf ng der Regentschafts⸗ Akte gedauert hat. Die Zeit bis zur nächsten Zusammenkunft des Parlaments ist nur kurz, und sollte auch das hoͤchst unwahrscheinliche Ungluͤck eintreten, daß in diesem kurzen Intervalle die Krone erledigt wird, so denke ich doch, wird die junge Koͤnigin Befugniß genug ha— ben, ihre Zustimmung zu einer Parlaments-Akte zu ertheilen, durch welche ihr eine Regentschaft ernannt wird; wiewohl von einer Minderjährigen ausgehend, wuͤrde diese Zustimmung doch eben so guͤltig seyn, als ginge sie von einem Vollẽaͤhri⸗ gen aus. Traͤfen wir jetzt eine temporaire Maaßregel, so wuͤrde dies nur fuͤr alle kuͤnftigen Anordnungen bindend und ihnen hinderlich seyn. Ist erst einmal irgend ein besonderes Individuum als Regent bezeichnet worden, wenn auch nur fuͤr kurze Zeit und waͤre dann gar der ungluͤckliche Fall eingetreten, daß diese Ernennung wirkliche Kraft erhalten aͤtte, so möchte dies in der Folge einer reiflichen Ueber— egung und den frei zu treffenden Anordnungen uͤberall im

Georg IV. ist bereits im

Wege seyn.“ Nachdem der Minister auf diese Weise seine

Ansicht uͤber die Regentschafts-Frage an den Tag gelegt hatte, ging er zu der n uͤber, wie er nun bis zur Aufloͤ—⸗ . desselben die Geschaͤfte des Parlaments erledigt zu se— hen wünsche. Er nannte die Bills, die noch in dieser Ses— sion durchzufuͤhren seyen, Jman vergleiche in dieser Hinsicht das im gestrigen Blatte der Staats- Zeitung mitgetheilte Schreiben aus London, worin diese Bills namentlich aufge— fuͤhrt wurden,) und las schließlich die dem Könige zu ber- reichende Adresse vor. Lord Althorp sagte, bevor er sein Amendement zur Vertagung auf morgen machte; „Niemand in diesem Reiche koͤnnte es gewiß mehr bedauern, als ich, wenn irgend ein kuͤnftiges Ereigniß eine Regentschaft fuͤr das Land nothwendig machen sollte. Allein ich frage, giebt es wohl auch nur irgend einen Privatmann, den man nicht fuͤr unvorsichtig erklaren wurde, wenn er gar keine Verfügung fuͤr den Fall seines Todes traͤfe? Und sind wir nicht, als die Vertreter der Nation, dazu berufen, in dem eben bespro— chenen Falle eine Vorsichts-⸗Maaßregel zu veranlassen? Wur- den nicht beide Parlaments, Haͤuser, wurden nicht vor Allem

die Minister eine schwere Verantwortlichkeit auf sich laden, wenn sie dasjenige verzoͤgerten, was nach ihrem

eigenen Ge⸗

staͤndnisse nothwendig ist? Naͤchstdem ist es aber wohl

ein ganz ungebraͤuchliches Verfahren, uͤber so verschiedene Dinge, wie sie von dem sehr ehrenwerthen Baronet beruͤhrt

Zu beiden Perioden war der Thron-Erbe ein muthmaßlicher, und wiewohl die Umstaͤnde sich ziemlich glichen, hat doch das Par⸗ lament in dem einem Falle eine andere Entscheidung getrof— fen, als in dem andern. Im Jahre 1751 ernannte nämlich das Parlament die verwittwete Prinzessin von Wales zur uüͤterin des unmuͤndigen Thron-Erben; im Jahre 1765 ermächtigte es jedoch Georg III. nach seinem Ge— fallen, unter gewissen Personen, die in der Parlaments⸗Akte genannt wurden, den kuͤnftigen Huͤter und Regenten zu er— ch will fuͤr jetzt keine Meinung daruber abgeben,

recht erhalten wird so weit

worden, mit einemmale abstimmen zu lassen, ohne vorher dem Haufe Anzeige gemacht zu haben, daß dies am heutigen Tage geschehen würde. Ich glaube daher auch durchaus nichts Re⸗ spektwidriges zu begehen, wenn ich, Behufs einer mehr reiflichen Ueberlegung, auf die Vertagung der Debatte bis morgen antrage.“ Herr Brougham, der diesen Antrag unterstutzte, aͤußerte zunaͤchst: „Ein Gegenstand, der sehr delikat behandelt seyn

will und große Schwierigkeiten darbietet, ist die Civil Liste,

und ich kann in dieser Hinsicht nur die Empfehlung wieder⸗ holen, die ich bereits vor 10 Jahren bei der Thronbesteigung des Koͤnigs Georgs IV. gegeben habe, daß wir naͤmlich den Praͤcedents der drei vorangegangenen Thronbesteigungen fol— gen sollen. Man muß es eine angemessene, verfassüngsmaͤ⸗ Fige und wohlthaͤtige Ausuͤbung der ses nennen, wenn die Mitglieder desselben die Anordnungen der Civil-Liste in Erwägung ziehen, bevor und nicht nachdem sie wieder vor ihre Konstituenten getreten sind. Ich hege gewiß keine großere Besorgniß, als der sehr ehrenwerthe Staats, Seerẽtair, daß dieses Haus jetzt mehr, als zu einer spaͤteren Zeit, die Pflicht, die es der Krone schuldig ist d. h. dem Volke, zu dessen Wohl sie besteht und auf⸗ vergessen koͤnne, daß es Sr. Majestaͤt einen angemessenen Unterhalt verweigern wurde. Wenn ich sage: einen angemessenen, so meine ich damit glaͤn⸗ zend, wie es dem Oberhaupte einer beschraͤnkten Monarchie zusteht, und weiß ich sehr wohl, daß das Volk auf den Glanz der Krone sehr eifersuͤchtig ist, so wie ich auch damit uͤberein—⸗ stimme, daß zum Besten der erlauchten Fuͤrsten, der so eben den Thron bestiegen hat, ins— besondere, so bald als möglich eine Verstaͤndigung daruͤber zwischen beiden Theilen eingetreten seyn sollte. Ich halte es daher für fehr wichtig, daß wir zu einer Entscheidung hin— sichtlich dieser Anordnungen sogleich hier und nicht erst in einem neuen Parlamente gelangen. Ich betrachte es als wichtig fuͤr die Aufrechthaltung des Charakters und der Wurde dieses Hauses, als wichtig fuͤr die Interessen und die Wohl⸗ fahrt des Landes und als von höchster Wichtigkeit fuͤr die Krone selbst.“ Zu der Regentschafts⸗/ Frage uͤbergehend, aͤußerte sich der Redner unter Anderm folgendermaßen: „Ich muß sehr ernstlich in das Haus dringen, eingedenk zu seyn, daß, wenn wir bis zum letzten Augenblicke warten wol— len, wir uͤber die Frage, wer die Stelle eines Regenten aus— fuͤllen soll, so wie ber die damit verknüpften Bedingungen, nicht mit der Kaltbluͤtigkeit, Ruhe und der persoͤnlichen Ruͤck⸗

sichtslosigkeit verhandeln koͤnnen, wie jetzt. Alsdann könnten wir nicht so gut zwischen den wetteifernden Anspruͤchen der

verschiedenen erhabenen Individuen, welche die Zuͤgel der Re⸗ gierung zu besitzen wuͤnschen, entscheiden, als jetzt. Das Nachfolgerecht ist fest bestimmt, und der Prinzessin von Kent gebuͤhrt die Krone; ihr aber, als einem IIjäͤhrigen Kinde, koͤnnnten wir es, der gesunden Vernunft nach, nicht zumu⸗ then, zu sagen, wer fuͤr die naͤchsten 7 Jahre die Regent schaft haben, ob ihre eigene Mutter Königin, oder ihr Onkel

Konig seyn, oder ob mehreren ihrer Onkel die Regentschaft

uͤbertragen werden solle, wie es leider in den Jahren 1751 oder 1765 der Fall war, oder ob endlich die Regierung des Reichs dem Bruder ihrer Mutter 7 uͤbertragen sey, den sie liebt und dem sie die größten Verbindlichkeiten schuldig ist, . Die zu erwaͤhlende Person möge nun aber eyn, wer sie wolle, so muß sie der Leiter eines Kin“ des seyn, und ich wundere mich in der That, daß unter solchen Umstaͤnden auch nur irgend eier ur fahl, Mitglied des Hauses zoͤgern kann, sich zu Gunsten einer un— verzuͤglich zu ergreifenden Entscheidung dieser Angelegenheit zu erklaren, um einer Menge von üblen Folgen vorzubeugen, die kuͤnftig veranlaßt werden könnten, wenn Raͤnke und Lei— denschaften in's Spiel kommen und das Parlament unter dem Drange der Umstaͤnde und nicht mit derjenigen ruhigen Erwägung seinen Ausspruch thut, die einer jeden gesetz⸗ lichen Maaßtegel vorausgehen sollte. (Beifall)“ Im Laufe seiner Rede sagte i. Brougham noch: „Sehr wohl begreife ich, in welcher zaͤrten und schwierigen Lage sich das Land befindet. Die Prinzessin ist noch ein Kind, das Par— lament soll sagen, wer wahrend ihrer Minderjährigkeit Regent seyn soll. Die erste Person, auf die nun meine Blicke fallen muͤssen, und zwar ohne die mindeste Ruͤcksicht auf Po⸗ pularitaͤt oder Vorurtheil, ist der aͤlteste Onkel der Prinzessin von Kent. Ich folge darin einem Gebrauch, dem ich mich, als Unterthan einer beschraͤnkten Monarchie, unterwer— fen muß. Dieser gegen alle gesunde Vernunft und gegen die allgemeinen Grundsaͤtzk der Freiheit einge— fuͤhrte Gebrauch bietet wenigstens einen unschaͤtzbaren Vor⸗

Beilage

Functionen dieses Hau

Nation im Allgemeinen und des

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hen.

ein neues Parlament gelehriger seyn werde,

2. 1435 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung 188.

theil dar, er setzt mich in den Stand, die Schwierigkeiten und Gefahren einer bestrittenen Nachfolge zu vermeiden, und das ist der Polarstern, zu dem ich als Unterthan einer be⸗ schraͤnkten Monarchie hinaufsehe. Dann suche ich den praͤ— sumtiven Thronerben und finde ihn in der Person eines er— habenen Prinzen, des Herzogs von Cumberland; seine per—

soͤnlichen Eigenschaften darf ich nicht beurtheilen wollen, da

ich nicht die Freiheit habe, ihm eine andere Person vorzuzie— 94 Er ist 3. protestantischer Prinz und seine Gemahlin eine protestantische Prinzessin. Nur wenn dieses nicht der Fall waͤre, sonst nicht, koͤnnte ihm das Thronfolgerecht strei—

tig gemacht werden. (Beifall) Indessen ist noch eine andere

Sache in Betrachtung zu ziehen. Das Salische Gesetz be— steht theilweise noch in Hannover. Die Prinzessin von Kent kann dort den Thron nicht besteigen; er gebuͤhrt dem Herzoge von Cumberland, und solchergestalt wird Hannover von Groß— britanien getrennt. Da haben wir nun die Prinzessin Vie⸗ toria, ein Kind von 11 Jahren als Koͤnigin dieses Reiches, und ihren aäͤltesten Onkel als Koͤnig von Hannover, eines fremden Konigreiches. Hier ist nicht die Rede von Vorurtheil oder Popularitaͤt oder Abneigung. An mir aber ist es, zu erwaͤgen, ob es nicht unconstitutionnell wäre, wenn ein fremder Fuͤrst in diesen Koͤnigreichen die Macht ausuͤben sollte, zu der seine Stellung, als präsumtiver Thronerbe, ihn berechtigt. Soll ich in solchem Fall gegen die Einmischung eines fremden Fuͤrsten, als die Interessen Großbritaniens verletzend, protestiren oder einem Grundsatze beistimmen, der, obgleich nicht constitutionnell, den Umstaͤnden angemessen ist? Ich fuͤhre dies an, um zu zeigen, daß keine Zeit zu verlieren ist, zu einer endlichen Entscheidung in dieser Angelegenheit zu kom⸗

men.“ Nachdem das erste Amendement des Lord Althorp,

wegen Vertagung der Debatte (wie gestern gemeldet), von 185 gegen 139 Stimmen verworfen worden war, machte der⸗ selbe ein zweites, wonach in der Adresse an den Koͤnig der Wunsch des Hauses zu erkennen gegeben werden sollte, daß

die wichtige Frage der Regentschaft noch vor der Aufloͤsung

des Parlamentes in Erwägung gezogen werden mochte. Da- * Sir R. Peel auch dem widersetzte, so sah sich Herr

rougham zu folgenden Aeußerungen veranlaßt: „Die Re— gierung scheint entschlossen zu seyn, nicht blos ohne die Un— terstuͤtzung dieses Hauses, sondern auch dessen Meinung und Gesinnungen zum Trotz und zur Verachtung, vorwaͤrts zu schreiten. Hat doch das ganze Gewicht des Ministeriums nicht mehr als 185 Mitglieder zusammenbringen koͤnnen, waͤhrend ich wohl sagen kann, daß sich die 139 Geg— ner ohne das mindeste Zuthun zusammengefunden ha— ben.“ (Lauter Beifall von beiden Seiten des Hauses,

wobei sich jedoch das nachgeahmte Geschrei eines Thieres ver—

nehmen laßt, so daß der Sprecher aufgefordert wird, den Schreienden zur Ordnung zu verweisen, was der Erstere in zwischen ablehnt.) Herr Brougham fuhr fort: „Das ehren—

werthe Mitglied, das den Sprecher zum Ordnungsruf auf, forderte, scheint sich an

solches Thiergeschrei noch nicht ge— wöhnt zu haben, ich kenne jedoch unsere Menagerie schon besser. Nochmals sage ich, es hat keine Verabredung bei der Opposition stattgefunden. Was fuͤr Gruͤnde haben wir dagegen von der andern Seite hoͤren muͤssen! Einer ist mir

jedoch in die sem Hause noch nicht vorgekommen; ich meine

nämlich die Drohung, zu resigniren; die Drohung: „„Wenn Ihr die Regierung in der Minoritaäͤt laßt, so werde ich re—

signiren, und wo wollt Ihr dann einen Feldmarschall herbe⸗

kommen, der Euren Finanzen und Euren Gerichtshoͤfen vor⸗

sehen soll?““· (Hört und Lachen.) Haͤtte ich einmal solche

ich auch sogleich die Gruͤnde angegeben haben, weshalb ich es fuͤr meine Pflicht i. auf solche Drohung nicht zu achten. Ich glaube, das Vereinigte Königreich würde das Ausscheiden eines guten Theiles der Königl. Minister ohne Nachtheil vertragen können. Mögen sich diese doch ja nicht mit der Hoffnung schmeicheln, daß sie duͤrften viel⸗ mehr eine solche Taͤuschung erfahren, daß sie auf das gegen— waͤrtige Parlament noch schmerzlich oder mit den Vergnuͤ⸗

rohung hier gehört, wuͤrde

gungen der Ruͤckerinnerung zuruͤckblicken werden. Es duͤrfte

ihnen so gehen, wie dem Fuͤrsten von Polignac. Dieser sandte auch die Vertreter des Franzoͤsischen Volks ihren Kon—⸗— stituenten zuruͤck, doch siehe, was nun geschieht: diese waͤhl⸗ ten eine neue Kammer; eine große Nation erhebt sich, nicht

mwit Waffen in der Hand; sondern mit dem Schilde der Ver— nunft und zum Troste aller

Freiheitliebenden, besonders zeigt es sich entschlossen, die jam⸗

auch zu unserm Troste hier, oder jenes Mannes zu nichte

merlichen Intriguen dieses

. der Gewalt voruͤber ist und daß, Fuͤrstengunst oder militairische Gewalt beherrschen will, von

uͤbertoͤnt wird) Ihn klage ich nicht an;

das zu beantworten ich ein eben so

Preise, als am Montage, bewilligt. H

zu machen und sich so wenig um diese Männer, als um einen Haufen Jesuiten oder Koͤnigsmoͤrder zu bekuͤmmern. In beiden Landern hier und dort wird es sich zeigen, daß die wer dieses Land durch

seiner Hohe leicht herabgestuͤrzt werden kann. (Beifall von den ministeriellen Baͤnken, der von den Oppositions-Baͤnken bertoͤ Euch (auf die mi—⸗ nisteriellen Baͤnke hinweisend), seine Schmeichler, seine ge⸗ meinen niedrigen Schmarotzer!“ (Lauter Beifall Mit großer Vehemenz erhob sich Sir R. Peel und sagte: „Ich frage das ehrenwerthe und gelehrte Mitglied, ob diefe Auksage etwa gegen mich gerichtet ist? Hierher wandte er sich, als er sagte: Euch klage ich an, seine Schmeichler, seine niedrigen Schmarotzer. Ich habe die Meinungen derer zu vertreten, die auf dieser Seite sitzen, und darum frage ich ihn, wagt er es etwa von mir zu sagen (Unermeßlicher Bei— fall erstickte hier die Stimme des Sprechenden), von mir, das ich irgend eines Menschen niedriger gemelner Schma⸗ rotzer bin?“ Herr Brougham antwortete: „Ich frage den sehr ehrenwerthen Herrn, ob er wohl in dem ganzen Verlaufe der zwei oder drei Sessionen, während welcher ich ihm zuweilen opponirt habe, irgend etwas an mir wahrge⸗ nommen hat, was es wahrscheinlich machen koͤnnte, daß ich ihn so achtungswidrig behandeln würde, wie er es von mir eben voraussetzt? Wenn mein Betragen gegen ihn, sowohl in Wort als That, niemals die geringste Tendenz gezeigt, ihn unfreundlich zu behandeln, so muß er mich auch jetzt da⸗ von freisprechen. Ungereimt, laͤcherlich ist es, zu glauben, daß ich ihn gemeint haben koͤnne die Vota meine ich, die hier durchgegangen sind, das Geschrei, das wir gehort haben, gutes Recht habe, als jene i,. es auszustoßen. Wenn die ministeriellen Bänke mir Beifall zurufen, so weiß ich, wie ich dies zu nehmen habe; immer werde ich solche Schmarotzer als das pessimum genus inimicorum ansehen.“ Sir R. Peel meinte dar— auf, es waͤre besser gewesen, wenn das ehrenwerthe Mitglied seine Ausdruͤcke zuruͤckgenommen haͤtte, indessen wolle er an seiner Stelle hinzufuͤgen, daß sie ihm gewiß nur im Eifer der unterbrochenen Debatte entschluͤpft seyen. Dies bestaͤ— tigte Herr Brougham, worauf die Abstimmung uͤber das zweite Amendement des Lord Althorp stattfand, das von 193 gegen 146 Stimmen verworfen wurde.

London, 2. Juli. Die heutige Hofzeitung meldet die Koͤnigl. Ernennung des Admirals der rothen Flagge, Free— man, zum Admiral der Flotte, des Admirals der rothen Flagge, Sir R. H. Bickerton, zum General der Seesoldaten, und des Admirals der blauen Flagge, Sir Wm. Sydney Smith, zum General⸗Lꝓieutenant der Seesoldaten, an des Eben

genannten Stelle.

Dem Vernehmen nach, wird 2 * von Errol zum Stallmeister und Herr Knight zum Geschaͤftsfuͤhrer der Kö— nigin Adelheid ernannt worden. ö

Auch auf die zweite Adresse des Parlaments ist bereits die Koͤnigl. Antwort, die in allgemeinen anerkennenden Aus— druͤcken abgefaßt ist, ertheilt und heute sowohl im Ober- als im Unterhause verlesen werden. ö.

Der Antrag des Marguis von Londonderry, daß die fer nere Untersuchung der Wahl⸗-Angelegenheit von East⸗Retford bis zur naͤchsten Session aufgeschoben werde, ist heute im ÄOberhause von 42 gegen 13 Stimmen verworfen worden. Nach den Aeußerungen des Marquis erwartet man, daß das Parlament am 20sten d. M. geschlossen werden wird.

Bei dem schoͤnen Wetter in der ersten Halfte dieser

Woche war es fiau mit Getreide, da sich aber seit gestern wieder

Regen eingestellt hat, so fand sich heute mehr Kauflust, haupt— sachlich fur Weizen, und es wurden dafuͤr selbst etwas hoͤhere e afer und Gerste eben⸗ falls begehrter und die Preise besser; Bohnen, Erbsen und andere Artikel unveraͤndert. Die Gefaͤlle von fremdem Weizen sind 1 Shill., die von dergleichen Erbsen 13 Shill. heruntergesetzt worden.

Niederlande.

Brussel, 3. Juli. Am 30sten v. Mts. wurde am , . Gerichtshofe der Koͤnigl. Beschluß wegen freien Ge— rauches der Franzoͤsischen und Niederlandischen Sprache in Ausfuͤhrung gebracht. Alle Advokaten verlangten, Franzoͤsisch zu plaidiren, einige trugen sogar darauf an, daß auch die Urtheile in Franzoͤsischer Sprache abgefaßt werden mochten.