1830 / 193 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Es waren zu diesem Behufe vierzig Centner Wachskerzen ausgetheilt worden. Alle Civil- und Militair-Behoͤrden, die Geistlichkeit, saͤmmtliche Gewerke und die Armen der Stadt hatten sich dem Zuge angeschlossen. Die Zipfel des Leichen— tuches wurden von vier Gbersten gehalten.

Die Citadelle von Navarin, die bekanntlich am 18ten November v. J. in die Luft sprang, soll bald wieder herge⸗ stellt werden. Die von der Franzoͤsischen Regierung fuͤr die— sen Zweck den Griechen geschickte Summe ist bereits in Na— varin angekommen.

Großbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. In der Sitzung des Gberhauses vom 6. Juli, trug der Herzog von Wel— lington auf die zweite Lesung der Bill wegen Aufhebung der bisher auf dem Bier⸗Verkauf lastenden Beschraͤnkungen an. Der Herzog sagte, diese Bill sey im Unterhause einer langen Er— wägung unterworfen gewesen, naͤchstdem besitze man den Be— richt eines besondern von jenem Hause ernannten Ausschusses, und aus Allem gehe der Nutzen hervor, den namentlich die niedern Volks⸗Klassen aus der vorliegenden Bill ziehen wuͤr— den. Die Einwuͤrfe, die dagegen erhoben worden, beschränk— ten sich hauptsaͤchlich auf zwei Punkte, daß namlich aus der Freigebung des Bier⸗Verkaufs 15 Nachtheile fuͤr die allgemeine Moralität und 2) dem Eigenthume der (bisher bevorrechteten) Schenkwirthe ein empfindlicher Schaden erwachsen durfte. Dem ersten Einwurfe werde jedoch durch die Bill gegen Laͤrm und Un— fug begegnet, der zufolge jeder Eigenthuͤmer fuͤr das Betra— gen derer, die sich in seinem Hause aufhalten, verantwortlich gemacht werde; hinsichtlich der von den Schenkwirthen aus— gegangenen Beschwerden sey jedoch zu bemerken, daß die vor— liegende Bill nur einen Theil ihres Erwerbzweiges betreffe, wahrend sie doch jetzt aus vielen anderen Quellen den großeren Nutzen zogen; naͤchstdem koͤnnte aber auch gesagt werden, daß sie sogar noch Vortheil aus der Bill ziehen wuͤrden, in— sofern dadurch der Verkauf des Biers noch bedeutend ver— mehrt werden duͤrfte. Der Herzog von Richmond be—

hielt sich vor, ein Amendement zu der Bill zu machen, sobald dieselbe an den Ausschuß gelangen wuͤrde. Der Graf von Malmes bury meinte, daß namentlich die patentirten Schenk— wirthe in der Provinz von der Bill in ihrem Eigenthume gekraͤnkt werden. Die Absicht der Minister, den nedern Volksklassen eine Erleichterung zu gewaͤhren, indem sie die aus den Bier-Licenzen gewonnene Staats-Einnahme von 3 Millionen Pfd. fahren ließen, waͤre viel besser erreicht worden, wenn man die Steuern auf Lichte, Seife und Fen— ster erlassen haͤtte; mindestens waͤre dann nicht, wie durch die vorliegende Bill, vieler Menschen Eigenthum, das sich wohl auf 30 Millionen Pfund belaufe, gefährdet worden. Die vom Unterhause veranstaltete Untersuchung des Gegen— standes nannte der Lord unvollstaͤndig und unbefriedigend, weshalb er auch als Amendement die Ernennung eines be— sondern Ausschusses der Lords zur fernern Pruͤfung desselben in Antrag brachte. Dieses Amendement wurde jedoch ohne Abstimmung verworfen und die Bill demnaͤchst zum zweiten Male verlesen. Lord Durham brachte die am vorherge— henden Tage schon beruͤhrte Frage wegen Kosten, Verguͤtung der Zeugen, welche wider die Bill in Bezug auf East-Ret— ford aufgetreten seyen, wieder zur Sprache und sagte; er . nachgesehen und sich uͤberzeugt, daß in einem fruͤhern hnlichen Falle die wider die Bill in Bezug auf den Flecken Penryn aufgetretenen Zeugen ihre Kosten verguͤtet erhalten haͤtten; er sehe daher nicht ein, warum dasselbe nicht auch in dem 3 besprochenen Falle geschehen solle. Der Herzog von elling ton sah sich genoͤthigt, die Richtig⸗ keit des Praͤcedents einzugestehen, so wie zuzugeben, daß darum die Zeugen gegen die East-Retford-Bill denselben Anspruch hatten. er if verwahrte er sich dagegen, diese n . Faͤlle fuͤr alle kuͤnftigen als bindend angesehen zu wissen. .

Im Unterhause veranlaßte der von Herrn R. Grant angekuͤndigte Antrag, hinsichtlich einer Re— gentschafts-Ernennung, eine sehr lebhafte Debatte, die, wie unsere Zeitungen glauben, wohl die letzte von Bedeutung in der gegenwartigen Session seyn duͤrfte. Herr Hume trug vorher auf einen Wieder-A Abdruck der uber die Civil-Liste in den Jahren 1803 und 1816 erschienenen Comité⸗Berichte an. In Folge dieser Berichte, worin angefuͤhrt worden, daß die Preise aller fuͤr das Koͤ— ni i, . erforderlichen n. bedeutend gestiegen waren, sey auch die Civil Liste ansehnlich vermehrt worden, und hoffe er nun, daß, da seit dem Jahre 1816 alle Preise wieder bedeutend gewichen seyen, auch die Civil-Liste wieder auf den Fuß gesetzt werden wuͤrde, auf dem sie sich im Jahre

1793 befunden habe. Dem Antrage auf den Wieder ⸗Ab— druck wurde ohne Einspruch Folge gegeben, wonaͤchst mit . reren noch schwebenden Bills eine Station weiter geruͤckt wur ze, Herr R. Grant erhob sich darauf. „Sehr wohl“, sagte er, „kenne ich die Schwierigkeiten und die zarte

Seite des Gegenstandes, den ich hier zu behandeln im Be—

griffe bin; kaum kenne ich jedoch auch einen andern, der, unter den gegenwartigen Umständen, mit dem Wohlseyn der Monarchie, so wie mit der Sicherheit des Staates und der Landes-Verfassung, in so inniger Verbindung steht. Ich

darf daher auf, seine Schwierigkeiten keine Ruͤcksscht

nehmen, denn diese wuͤrden durch seine Verzoͤgerung nur noch bedeutend vermehrt werden, falls ein hoffentlich noch weit, sehr weit entferntes Ereigniß eintraͤfe, das die ganze Nation mit Trauer erfuͤllen wurde.“ Der Redner sagte nun zunaͤchst, daß er die Sache deshalb noch einmal vorbringe, weil sie letzthin nur mit anderen Gegenstaͤnden in Verbindung besprochen worden sey und daher nicht die noͤ— thige vollstandige Erwaͤgung gefunden habe. Auch verwahrte er sich ausdruͤcklich dagegen, den Gegenstand als Partei⸗-Frage behandeln zu wollen; einzig und allein die Sorge fuͤr das allgemeine Beste sey seine Veranlassung. Da er inzwischen die hoͤchste Achtung vor dem erlauchten Fuͤrsten hege, der sich jetzt auf dem Throne von Großbritanien befände, so hege er auch den Wunsch, daß der Vorschlag einer Regentschaft von der Krone selbst ausgehe, und darum trage er jetzt auf eine Adresse an, worin sie ersucht werde, das Noͤthige zu veran— lassen. Keinesweges wolle er hier auch unbefugt in die Fa— milienangelegenheiten des erlauchten Herrscherhauses eindringen, denn sey dasselbe auch in einer constitutionnellen Monarchie, wie die Englische, so gestellt, daß seine Familienangelegenheiten nicht, wie diejenigen von Privaten, geheim und abgeschlossen blei— ben koͤnnten, so erheische doch eben diese Oeffentlichkeit schon von selbst die Discretion, nicht unbefugt noch tiefer eindrin— gen zu wollen. Er beschraͤnkte sich zunaͤchst, auf die beiden Praͤcedents des vorigen Jahrhunderts hinzuweisen. Im J. 1751 sey Georg dem Zweiten, der vorgeruͤckt an Jahren ge— wesen, bei dem Tode seines Sohnes, des Prinzen von Wales, das Bedenken gekommen, daß seine Enkel alle minorenn seyen, weshalb er an beide Haͤuser des Parlaments eine Botschaft habe ergehen lassen, worin dieselben aufgefordert worden, die noͤthigen Vorkehrungen fuͤr den Fall zu treffen, daß sein Ableben vor dem Eintreten der Großsaͤhrigkeit eines seiner Enkel erfolgen sollte. Am Sten Mai sey dem 9Ober— hause vorgeschlagen worden, einen Regentschafts-Rath zu ernennen; am 13ten Mai sey die Regentschafts-Bill vom Ober, in das Unterhaus gelangt und nach vier Wochen habe sie die Koͤnigliche Zustimmung erhalten. Wichtiger noch sey der zweite im Jahre 1765 vorgekommene Fall. Georg III., der damals erst vier Jahre Koͤnig gewesen und sich in der Bluͤthe des Lebens, im 2östen Jahre seines Al— ters, befunden, haͤtte es doch beunruhigt durch eine zwar angreifend, jedoch nicht gefährlich gewesene Krankheit fuͤr angemessen erachtet, beide Haͤuser, und zwar nicht durch æine Botschaft, sondern durch sein persoͤnliches Erscheinen aufzu— fordern, die noͤthigen Vorkehrungen zu treffen, falls der Thron einem unmuͤadigen Prinzen zufallen sollte. Georg III. habe bei dieser Geiegenheit das versammelte Parlament mit so wäͤrdigen und auch auf den jetzigen Zeitpunkt so passend an— zuwendenden Worten angeredet, daß er (Hr. Grant) sich die Freiheit nehme, sie hier zu wiederholen. Die Worte laute— ten: „Die herzliche Sorge fuͤr Meine getreuen Unterthanen macht es Mir wuͤnschenswerth, fuͤr jedes mogliche Ereigniß, das ihr kuͤnftiges Gluͤck und ihre Sicherheit beruͤhren kann, Vorkehrungen getroffen zu sehen. Meine letzte Krankheit, wiewohl nicht mit Gefahr verknuͤpft, hat Mich doch veran— laßt, die Lage in Erwaͤgung zu ziehen, in der sich Meine Koͤnigreiche und Meine Familie befinden wuͤrden, wenn es

Gott gefallen sollte, Meinem Leben zu einer Zeit, da Mein

Nachfolger sich noch in sehr jungen Jahren befaͤnde, ein Ziel zu setzen. Die hohe Wichtigkeit, die dieser Gegenstand fuͤr die oͤffentliche Sicherheit, Ordnung und Ruhe hat, die vaͤter⸗ liche Liebe, die Ich zu Meinen Kindern, so wie zu Meinem ganzen Volke hege, und Mein ernster Wunsch, daß jede Vor— sichts⸗Magßregel, die zur Aufrechthaltung der Verfassung Großbritanniens und der Wuͤrde, wie des Glanzes seiner Krone, beitragen kann, getroffen werde, haben Mich be— stimmt, dieses hochwichtige Geschaͤft Meinem Parlamente n . Der Redner fragte nun, ob die Minister, die im Jahre 1765 Georg III. 8en Rath ertheilt, jenen Weg einzuschlagen, falls sie noch am Leben wären, Sr. jetzt regie— renden Majestät nicht ebenfalls rathen wuͤrden, auf gleiche

Beilage

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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Æ 193 n m , ,

männliche und wuͤrdige Weise zu verfahren? (Hoͤrt, hoͤrt!) Die . ren Georg s III. sind gewiß keinem Her⸗ zen eines Prinzen aus seinem Erlauchten Hause fremd ge⸗ worden. Ich bin uͤberzeugt, daß es keinem einzigen Sohne jenes verehrten Monarchen an Muth fehle, dem beklagenswerthen Ereignisse, das zur Sprache zu bringen ich genoͤthigt war, gerabezu ins Angesicht zu blicken; jeder von ihnen wuͤrde die moralische Festigkeit besitzen, ein ruhiger Zeuge davon seyn zu können, wie das Parlament in die Einzelnheiten einer Maaß⸗ regel eingeht, die einmal nothwendig ist, um allen moglichen uͤbeln Folgen zu begegnen. Die jetzigen Minister haͤtten dar— um auth sehr wohl daran gethan, wenn sie ihrem erhabenen Gebieter den Rath ertheilt haͤtten, in dem Augenblicke, da die Obseguien des Königlichen Bruders begangen werden, dem Beispiele des Königlichen Vaters nachzuahmen und, gleich ihm, das Ende des eigenen Lebens und der eigenen Re— gierung vor Augen habend, von dem Parlamente die noͤthigen Maaßregeln zu verlangen. Nichts wuͤrde, meiner Meinung nach, passender gewesen seyn; denn die Koͤnigliche Wuͤrde er— scheint bann immer von ihrer freundlichsten Seite, wenn die Könige auf diese Weise mit ihren Unterthanen auf dem

zwar niedern aber heiligen Boden ihrer gemeinsamen Sterb⸗

lichkeit zusammen treffen, und sie veranlassen, fuͤr einen

Fall zu sorgen, der zwar als ein Ungluͤck angesehen werden

muͤßte, dem jedoch hohe und niedere Staͤnde auf gleiche Weise unterworfen sind.“ Der Antragsteller fuhr nun in seinem Gegenstande fort, indem er bemerklich machte, daß, im Fall

der jetzige Monarch nach der Aufloͤsung des gegenwaͤrtigen und vor Einberufung eines neuen Parlamentes sterben sollte, bie Krone einem jungen oder noch nicht zur Welt gekomme— nen Kinde desselben, oder der liebenswuͤrdigen Prinzessin, Nichte Sr. Majestaͤt, zufallen wuͤrde. Wenn nun die Nation beim Ableben des Koͤnigs einem Posthumus desselben entge— gen saͤhe, so wuͤrde die Frage entstehen, wen der Geheime Rath, der sich unmittelbar nach dem Tode des Monarchen versammle, als Nachfolger zu proclamiren habe? Der Pro⸗ clamirung selbst muͤsse die Leistung des Unterthanen⸗Eides vorangehen; wem aber sollte dieser geleistet werden? Die Mini⸗ ster verblieben nach einer Akte der Koͤnigin Anna, welche jene Proclamirung anordne, noch 6 Monate in Amt, falls sie der

Nachfolger nicht fruͤher entlasse; wessen Minister wuͤrden sie

aber seyn, und von wem haͤtten sie ihre Entlassung zu erwar— ten? Das jetzige Parlament wuͤrde sich zwar, falls noch kein anderes gewaͤhlt ware, wieder versammeln; wer aber sollte es eroͤffnen? wer die Thron-Rede halten oder wer die Kom⸗ mission ernennen? Wem sollten die Mitglieder den Eid des

Gehorsams leisten? Und wer sollte die Bill genehmigen, falls n 3 t ͤ veranlaßte Elend ist unbeschreiblich groß.

eine eingebracht werden sollte, um jenen Verlegenheiten ab⸗ zuhelfen? Bis ins Unendliche könnten diese Fragen noch ver⸗ mehrt werden, er wolle inzwischen nur darauf hinweisen, daß ein wichtiges Ereigniß im Auslande eintreten oder daß der au der Spitze der gegenwartigen Verwaltung stehende edle Herzog sterben koͤnne; „wer“, fuhr er fort, „wuͤrde in dem letzteren Falle das Recht haben, ihm einen Nachfolger zu er— nennen? Den anderen Fall vorausgesetzt, daß kein Zweifel daruͤber stattfaͤnde, ob die Prinzessin Victoria Koͤnigin sey, wer haͤtte sodann den naͤchsten Anspruch auf die Regent— schaft? Nach Fox und Lord Loughborough wuͤrde es der naͤchste Thron⸗Erbe seyn. Wie aber, wenn die—⸗ ser alsdann der Koͤnig eines auswärtigen Landes wäre? In diesem Falle wuͤrde man vielleicht den naͤchsten Thron⸗Erben ausschließen; wer aber sollte an seiner Statt erwählt werden? Wuͤrde es nicht Recht seyn, alle diese Fragen, eben weil sie schwierig sind, noch von dem gegenwaͤrtigen Parlamente entscheiden zu lassen? Ferner sollen wir blos einen Regen⸗ ten oder eine ganze Regentschaft haben? Auch dies ist eine Frage von Wichtigkeit.“ Es möchte zwar vielen Parlaments— gliedern nicht recht seyn, jetzt noch hier zu sitzen, um so ver— wickelte Fragen zu eroͤrtern, waͤhrend ihre Mitbewerber bei

den Wahlen Muße haͤtten, ihre Konstituenten fuͤr sich zu ge⸗ winnen; allein Jeder moͤge die unendlich groͤßern Schwierige keiten bedenken, in welche jene Fragen verwickelt werden, wenn man ihre Erwägung verzoͤgere. Der Redner machte

auch noch auf die plötzlichen Sterbefaͤlle aufmerksam, die bereits in der Familie des regierenden Monarchen vor— gekommen seyen, er wies auf das ploͤtzliche Hinschei⸗

*

den des von ihm ungemein hoch gestellten Canning hin und

schloß endlich mit dem Vortrage einer an Se. Majestaͤt ge⸗ richteten Adresse zu dem von ihm bezeichneten Zwecke. Der General-Fiskal hatte es uͤbernommen, zunaͤchst auf den Antrag zu antworten, den er in einer ausfuͤhrlichen Rede

als unstatthaft, und zwar schon deshalb, bezeichnete, weil das Parlament dem Koͤnige in einer Adresse bereits zu erkennen gegeben habe, daß es in der kuͤrzesten Frist seine Geschaͤfte beendigen wolle; wie unpassend wuͤrde es daher seyn, wenn das Haus jetzt mit einer neuen Adresse kaͤme, die mit der fruͤhern in direktem Widerspruche staͤnde? Er suchte ferner zu beweisen, daß die beiden angefuͤhrten Faͤlle aus dem vorigen Jahrhundert keine Praäcedents seyen, um fuͤr den gegenwartigen Fall die Ernennung einer Regentschaft als nothwendig erscheinen zu lassen; denn im Jahre 1751 sey eben erst eine Rebellion unterdruͤckt worden und die pro⸗ testantische Thronfolge gefaͤhrdet gewesen; im Jahre 1765 aber habe der Koͤnig drei Jahre vergehen lassen, ehe er den angefuͤhrten Schritt gethan habe. Hr. Macauley, Herr W. Wynn, Herr Huskisson, Lord Althorp und zum Schlusse Herr Brougham, sprachen sich in starken Ausdrucken gegen die Minister und fuͤr den Antrag aus, den noch der General-Anwalt und Sir R. Peel mit Waͤrme bekaͤmpften. (Wir werden auf diese Debatte spaͤter noch einmal zuruͤckkommen.“ Bei der Abstimmung ergaben sich dafuͤr 9, dawider 247 Stimmen; der Antrag wurde mithin durch eine Majoritaäͤt von 154 Stimmen verworfen. Das Haus vertagte sich um 14 Uhr nach Mitternacht.

London, 7. Juli. Gestern wurde ein Kabinets-Rath gehalten, dem saͤmmtliche Minister beiwohnten.

Im Hof Journal liest man: „Lord Melville hat beim Koͤnige eine Privat-Audienz gehabt, und wir glauben sagen zu dürfen, daß in Folge derselben die vielleicht fruͤher stattgehabte unguͤnstige Stimmung Sr. Majestät gegen den Lord voͤllig aufgehoͤrt hat.“

Der Marquis von Lansdowne stattete in diesen Tagen

dem Herzoge von Wellington einen Besuch ab.

Obgleich Lord Milton als Repraͤsentant fuͤr Yorkshire resignirt, so ist es doch nicht seine Absicht, sich ganz vom Parlament zuruͤckzuziehen. Er wird den Sitz fuͤr Peterbo— rough einnehmen, den der General⸗Anwalt verlaͤßt, um sich, wie es heißt, fuͤr Guilford wahlen zu lassen. .

Wie es heißt, werden die allgemeinen Wahlen in der er— sten Woche des kommenden August-Monats beginnen.

Man spricht davon, daß die Whigs die Absicht haben, Herrn Brougham um die Erlaubniß zu ersuchen, ihn als Gegner des Generals Gascoyne in den bevorstehenden Wah— len fuͤr Liverpool aufzustellen.

Aus Limerick schreibt man: „Das im Bezirk von Shanagolden in der Grafschaft Limerick durch den dermali⸗ gen Mangel und hohen Stand der Preise aller Lebensmittel Die Paͤchter sind dermaßen in Schrecken gejagt worden, daß sie dem armen verhungerten Volke ihr . hingeben, um den Hunger der aufs Aeußerste gebrachten Menschen zu stillen. An einem kleinen Orte in der Grafschaft Clare fand neulich eine Ver— sammlung benachbarter Landbesitzer statt, um diese große Noth in Erwaͤgung zu ziehen; einstimmig sprach sich Alles fuͤr un— verzuͤgliche Huͤlfe aus. Sechszig Pfd. Sterl. wurden gleich unterzeichnet und ein Rundschreiben an die abwesenden Land— Eigenthuͤmer der Grafschaft erlassen, um auch sie zu Beitraͤ⸗ gen aufzufordern; es war auch die Rede davon, bei der Re⸗ gierung um eine Anleihe einzukommen.“

In der Times liest man: „Die Berichte aus Irland sind sehr niederschlagend. In einigen Gegenden des Suͤdens soll das Volk so sehr von Allem entbloͤßt seyn, daß man in den letzten Tagen fuͤr die in Clonmel befindlichen Vorraths— Haͤuser besorgt wurde und Truppen herbeirief, um die un— gluͤckliche Volksmasse im Zaum zu halten. Nicht auffallend war uns bisher das Vorhandenseyn großen Elendes in den entlegenen Bezirken Irlands, und die Fortdauer desselben in jenen Gegenden waͤre vielleicht zu entschuldigen; was sollen

wir aber zu der nicht abgeholfenen Hungersnoth in Clonmel,

der Hauptstadt einer der reichsten Grafschaften Irlands, sa⸗ gen, von der Hungersnoth an einem Orte, der großen und immer zunehmenden Handel hat und mitten in einem Lande liegt, das dicht besaͤet mit Wohnsitzen wohlhabender und zum Theil reicher Eigenthuͤmer ist, die große gemaͤstete Viehheerden besitzen, wahrend ihre christlichen Mitbruͤder nichts haben, um sich zu naͤhren? Was sollen wir zu diesem Babylon von Tipperary sagen, dessen in Wohlleben schwelgende Reichen ihren armen Mitbruͤdern kaltbluͤtig die Wahl lassen, entweder aus Hunger, oder durch das Schwerdt, oder gar am Galgen zu sterben?. Es giebt eine Menge wuͤrdiger Personen, dee es nicht zu begreifen scheinen, wie das Irlandische Volk so