1830 / 197 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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verwerfen und ihre Mitwirkung zu verweigern, wahrend der Konig die Kammer nicht aufloͤsen darf, da die Wahl⸗Kollegien ihm dieselbe Kammer oder eine noch schlechtere zuruͤckschicken wuͤrden. Hieraus geht klar hervor, daß die Charte verletzt und die Souverainetaͤt in unrechte Haͤnde uͤbergegangen ist; daß das einzige Gegengewicht, das der Koͤnig wider die De— mokratie geltend machen konnte, seinen Haͤnden entrissen, und daß es sonach die Pflicht der ö „wie aller dem Koͤ⸗ nige und der Charte aufrichtig ergebenen Maͤnner, ist, sich zu vereinigen, um schon jetzt das Wahl- und das Preß-Gesetz zu verändern, die maͤchtiger als der Wille

des Königs sind, und wodurch man die Elemente einer der.

drei Staatsgewalten ver faͤlscht hat. Die Mittel dazu muͤs— sen gefunden werden, indem der Zweck nothwendig erreicht werden muß.“ Das Journal du Commerce erwiedert hierauf: „Es lassen sich im Voraus alle die Unruhen berech⸗— nen, welche die Partei der Absolutisten uͤber Frankreich ver— breiten wuͤrde, wenn es ihr gelaͤnge, die Weisheit des Mo— narchen auf gesetzwidrige Abwege zu bringen. Wir wuͤrden daher auch den Thorheiten der Gazette nur wenige Aufmerk— samkeit geschenkt haben, wenn wir darin nicht einen von je— nen Träumen erkannt haͤtten, die man seit einigen Tagen dem Ministerium beimißt. Man koͤnnte in der That von der Gazette sagen, was der Koͤnigl. Gerichtshof kuͤrzlich von Hrn. Madrolle gesagt hat, daß sie sich naͤmlich durch die Ueber— spannung ihres Geistes fortreißen lasse.“

Die Gazette de France will wissen, daß eine große Anzahl von Wählern des ersten hiesigen Wahl-Bezirks, dem Vice-Admiral Duperré ihre Stimmen zu geben, beschlossen

aben.

h In Nantes hielt der Baron Dudon, unmittelbar nach seiner Ernennung zum Deputirten, eine Dankrede an die dortigen Wähler des großen Kollegiums, wobei er ihnen an— zeigte, daß er diejenigen oͤffentlichen Blaͤtter, die ihn verun— glimpft haͤtten, gerichtlich belangen wuͤrde.

Der Constitutionnel meldet, daß der Koͤnigl. Rath des oͤffentlichen Unterrichts den Ex-Deputirten des Seine— Departements, Herrn Bavoux, seines Amtes als Professor bei der Rechts-Fakultaͤt der hiesigen Universitaͤt entsetzt habe.

In Sicilien ist eine Phoͤnizische Inschrift aus dem Jahre 2025 vor unserer Zeitrechnung nebst einer spaͤteren Griechi— schen Uebersetzung aufgefunden worden. Sie spricht von einer großen in Kanaan ausgebrochenen Hungersnoth und der Auswanderung eines Theils der Einwohner nach dem Gebiete eines damals regierenden Atlantischen Fuͤrsten, dessen Name leider in der Griechischen Uebersetzung zerstoͤrt ist. Ko— pieen dieser Inschrift sollen an hiesige Gelehrte gesandt wer— ben, um dieselbe zu entziffern.

Großbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlun gen. Von der am 6. Juli im Unterhause stattgefundenen Debatte uͤber die Re— gentschafts-Frage geben wir schließlich noch folgenden Nach— trag: „Den Bemerkungen des General-Anwalts “) ent— gegnete zunaͤchst Lord Althorp, daß es ihm eine Uebertrei— bung scheine, wenn gesagt werde, die Frage koͤnne binnen 4 oder . Monaten nicht erledigt seyn, und daß daher die ge— setzmaͤßige Zeit zur Aufloͤsung des Parlaments herankommen duͤrfte, ehe dasselbe mit seinen Diskussionen zu Ende gekom— men waͤre. Er unterstuͤtze den Antrag des Hrn. R. Grant auf das freudigste, um so mehr, als er darin durchaus nichts Unzartes in Rücksicht auf die erhabene Person des Monar— chen erkennen koͤnne. Sir Rob. Peel erhob sich nun. Er nahm zunaͤchst die Lautlosigkeit, mit der die Debatte bisher im Hause aufgenommen worden, als Beweis dafuͤr, daß es schon zu abgespannt sey, um noch einer so wichtigen Frage, wie der in Bezug auf die Regentschaft, die gehoͤrige Auf— merksamkeit zu schenken. „Wie viel weniger Theilnahme“, fuhr er fort, „duͤrfte sich erst gegen Ende des Monats Au— gust dafur finden, denn eher 23 wir wohl schwerlich zur zweiten Lesung gelangen koͤnnen.“ Der Mini— ster machte sodaun auf die Unschicklichkeit aufmerksam, die darin liegen wuͤrde, wenn man den Konig, nach— dem dieser in Antwort auf die fruͤher erlassene Adresse er— klärt, er wolle dem Parlamente keine neue Maaßregel mehr in dieser Session vorschlagen, in einer neuen Adreffe gleich—⸗ sam noͤthige, einen so wichtigen Vorschlag, wie den in Bezug auf die Regentschaft, zu machen. „Dem Hause“, fuhr der Minister fort, „waͤre es von keiner guten Vorbedeutung fuͤr den Anfang einer neuen Regierung, wenn es gleich damit beginnen wollte, den Koͤnig zu etwas zu zwingen, was seiner ausgesprochenen Absicht entgegen ist. Nichts dagegen scheint

Vergl. da; vorgestrige Blatt der Staats⸗Zeitung.

mir vernuͤnftiger, als der von den Ministern ertheilte Rath, insofern damit beabsichtigt wird, Zeit und Gelegenheit zu er⸗ halten, um alle Punkte, die mit einer so wichtigen Frage in

erbindung stehen, gehoͤrig zu erforschen und zu durchdenken. Was hat das von mehreren Mitgliedern angefuͤhrte Beispiel des Grafen von Liverpool mit der Regentschafts-Frage zu

thun? Ich will Ihnen dagegen ein anderes Beispiel an fuͤh⸗

ren. Im J. 1788, als Georg III. zuerst von seiner Geistes⸗ Krankheit heimgesucht wurde, setzte das Parlament eine Re— gentschaft ein. Hat es jedoch das Parlament fuͤr noͤthig ge— halten, im Voraus Vorkehrungen fuͤr den Fall eines Ruͤckfalls in jene Krankheit zu treffen? Nichts weniger als dies! Denn im J. 1810 kehrte die Krankheit wirklich zurück, und vom Parla⸗ mente waren keine Vorkehrungen getroffen. Und warum nicht? Weil es lieber einen Ruͤckfall ruhig abwarten, als so unzart han— deln wollte, eine kuͤnftige Geistes-Verwirrung des Koͤnigs fuͤr moglich zu halten und ihm selber vorzustellen. Liegt nun wohl darin irgend eine Schicklichkeit, noch bevor ein Koͤnig bestattet worden, von dem andern schon zu verlangen, daß er Vorkehrungen fuͤr die bei seinem Ableben moͤglichen Faͤlle

treffe? Ist die Frage wirklich so kompltzirt, nun so lasse

man doch erst der Krone und ihren Rathgebern die gehoͤrige Zeit, daruͤber nachzudenken. Zwei Faͤlle sind es besonders, die man als moglich dargestellt und, als mit Schwierigkeiten verbun— den, herausgehoben hat. Der eine hat mit der Regentschaft eigentlich gar nichts zu thun, denn er kann auch eintreten, wenn der muthmaßliche Thronfolger majorenn ist. Es wurde namlich gesagt, beim Ableben des Koͤnigs könne sich vielleicht die Koͤnigliche Gemahlin guter Hoffnung befinden. Es fragt sich, ob und welche Vorkehrungen fuͤr einen solchen Fall ge— troffen werden sollen? Darauf antworte ich nun, daß er in unserer Geschichte schon mehreremale vorgekommen und doch kein bestimmtes Mittel angegeben ist, wie ihm abzuhelfen sey. Es scheint mir dies ein Beweis zu seyn, wie schwierig es ist, ein solches Mittel aufzufinden, und daher sollte man auch wohl der Regierung mindestens sechs Wochen Zeit lassen, um daruͤber reiflich nachzudenken.“ Der Redner fuͤhrte nun alle in der Englischen Geschichte vorgekommenen Faͤlle an, die fuͤr seine Angabe zeugten, suchte dann zu erweisen, daß fuͤr den zweiten Fall einen minorennen Thronfolger allein an— genommen der Regent mehrmals erst nach dem Able— ben des Königs ernannt wurde, und fuhr dann fort: „Es ist gefrggt worden, wem im erst erwaͤhnten Falle das Un— terhaus den Eid des Gehorsams werde zu schwoͤren haben? Hierauf frage ich jedoch wieder, wo ist die Parlaments⸗-Akte, die diesen Eid hei der Zusammenkunft des Hauses erforderlich macht? Man hat ferner gesagt, die Eide könnten nicht vor der Proklamirung des neuen Koͤnigs geleistet werden; dies ist jedoch ein Irrthum. Das Unterhaus leistet zwar gewoͤhn⸗ lich erst nach der Proklamirung den Eid, allein man nehme einmal an, der Geheime-Rath haͤtte einen Koͤnig proklamirt, der keinen Anspruch darauf habe; waͤre es dann nicht die Pflicht des Hauses, einem auf solche Weise Proklamirten den Eid des Gehorsams zu verweigern? Das Oberhaus hat, wie ich glauhe, noch vor der Proklamirung des Koͤnigs durch den Geheimen⸗-Rath, den Eid des Gehorsams geleistet, und Graf v. Eldon, der in solchem Falle eine hohe Autoritaͤt ist, war der erste, der bei der letzten Veranlassung den Eid leistete. Beim Ableben des Koͤnigs Wilhelm, als die Koͤnigin Anna den Thron bestieg, fuhr das Parlament, das seine Gruͤnde hatte, in seinen Arbeiten fort, ohne irgend einen Eid zu leisten. Die Schwierigkeiten, die in einem solchen Falle be— fuͤrchtet werden, koͤnnen daher gar nicht eintreten. Keines— weges bin ich inzwischen gegen die Ernennung einer Regent⸗ schaft uͤberhaupt; ich halte es nur fuͤr unmoglich, so fruͤh schon fuͤr moͤgliche Faͤlle sorgen zu wollen, die erst in einer entfernten Zeit eintreten und sich daher, in Folge der Ver— aͤnderlichkeit aller menschlichen Dinge, noch ganz anders ge⸗ stalten koͤnnen. Waͤre irgend eine unmittelbare Gefahr zu befuͤrchten, so wuͤrde ich selbst dem Hause rathen, die noͤthi⸗ gen Vorkehrungen zu treffen; großere Gefahr kann jedoch, meines Erachtens, nur aus einer sofortigen Erwaͤgung der Frage erwachsen; darum setze ich mich lieber dem Wagniß einer Verzoͤgerung aus und erklaͤre mich auf das bestimmteste gegen den Antrag.“ Herr Brougham, der letzte in der heutigen Debatte, suchte alle wider den An— trag vorgebrachten Gruͤnde zusammenzufassen: „Wenn“, sagte er, „ich auch nur im mindesten die Moͤglichkeit einsaͤhe, daß die vorgeschlagene Adresse als unzart und unschicklich aufge— nommen werden koͤnnte, oder daß dadurch die neue Regie— rung in ihrem Beginn eine uͤble Vorbedeutung fuͤr uns er— hielte, so wuͤrde ich unbezweifelt Anstand nehmen und lange mit mir kaͤmpfen, ob ich den Antrag unterstuͤtzen solle. Ich kann jedoch da keine Unschicklichkeit finden, wo die Mitglieder

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dieses Hauses ihre Pflicht erfuͤllen, soohl gegen das Volk, das sie vertreten, als gegen die Krone, deren Unterthanen sie sind. Und was die Vorbedeutung betrifft, so will ich hier zuvorderst erklaͤren, daß ich einen großen Unterschied zwischen einer uͤbeln Vorbedeutung fuͤr den Anfang der Regierung des Koͤnigs und einer übeln Vorbedeutung fur die Regie— rung seiner Minister mache; ich halte diese Erklaͤrung fur um so zweckmäßiger, als ich vielleicht heute von diesem Par— lamente Abschied nehme und damit angedeutet wird, welchen Weg ich, so Gott will, befolgen werde, falls auch das naͤchste Parlament mich als sein Mitgled auf diesem Platze sieht. Weil ich nun aber uͤberzeugt bin, daß der Antrag meines ehrenwerthen Freundes, wenn er durchgeht, eine gute Vor— bedeutung fuͤr die Regierung des Koͤnigs, eine üble aber fuͤr die seiner Minister wird, so unterstuͤtze ich ihn mit allen meinen Kraͤften und von ganzem Herzen.“ Der Redner warf hierauf dem Minister Sir Rob. Peel vor, daß er, dem Beispiele des General-Fiskal folgend, die Mitglieder des Hauses durch eine Art von Kriegslist zu fangen gesucht habe; dies sey jedoch des Ministers, der ein viel zu altes Mitglied des Parlamentes sey, um dies nicht einzusehen, ganz unwuͤr— dig. „Der sehr ehrenwerthe Baronet“, sagte Herr Br., „frug uns: „Wollt Ihr, noch ehe ein Koͤnig bestattet ist, dem andern schon solche Vorschlaͤge machen?““ Und lau—

ter Beifall ertoͤnte bei dieser Frage. Er frug wieder:

„Schickt es sich wohl, den gegenwartigen Monarchen in ei— ner Adresse daran zu erinnern, daß er sterblich sey, noch ehe er die Leiche seines Vorgaͤngers bis zur Gruft begleitet hat?““ Und abermals ließ ein maͤchtiger Beifall sich ver— nehmen. Ich frage jedoch: wessen Fehler ist es denn eigent— lich, wenn sich das Haus jetzt mit einer solchen Adresse dem Throne nähern muß? Wollte das Haus bis nach der Koͤnigl. Leichen⸗Bestattung warten, so wuͤrde es wohl vorher noch die Obsequien des Parlaments begehen konnen. Faͤllt nicht, wenn das Haus jetzt wirklich etwas Unschickliches begehen muß, die Schuld allein auf die Minister, welche erklärten, daß das Parlament binnen 14 Tagen aufgelsst werden wuͤrde? Der sehr ehrenwerthe Staatssecretair hat es auch als unzart aus— gelegt, daß auf den Fall des Grafen von Liverpool hingewie— sen und damit angedeutet worden, daß den Konig noch an— dere Heimsuchungen, als ein ploͤtzlicher Tod, treffen konnen. Er hat uns angefuͤhrt, daß das Parlament keine Vorkehrun— gen fuͤr den . einer Ruͤckkehr der Geistes-Krankheit Georgs III. r , haͤtte, und meint, dies sey aus Ruͤck— sichten des Zartgefuͤhls unterblieben. Nichts scheint mir je— doch weniger der Fall, denn mag es auch Ruͤcksichten dieser Art geben, wenn von Privatper sonen die Rede ist, so muͤssen sie doch wegfallen, wenn es dem Throne gilt, und wenn ein Staatsmann, der zur Gesetzgebung berufen ist, seine Pflich—

teu treu erfuͤllen will. Man hat vielmehr unter der Regierung

Georg's III. jene Vorkehrungen fuͤr unangemessen erachtet, weil von dem Koͤnige, wahrend er das Scepter fuͤhrt, gar

nicht vorausgesetzt werden darf, daß er an einer Geistes krank-

heit leide. Kein Monarch kann das Scepter mit Festigkeit fuͤhren, wenn er nicht die individuelle Achtung der Untertha— nen besitzt, uͤber die er herrscht, und dies ist der Grund, der einzige Grund, weshalb das Parlament keine Vorkehrungen fuͤr den Fall einer Geistes-Zerrüttung des Koͤnigs trifft. An— ders verhalt es sich jedoch mit dem Tode des Koͤnigs, den das Parlament eben so gut, wie den irgend eines seiner Un— terthanen, fuͤr moglich ansehen darf, und nichts wird, wenn es dieses thut, dadurch der der Krone schuldigen Achtung und Sicherheit vergeben.“ Der Redner bedauerte es, daß 63. seine rechtsgelehrten Kollegen, die juridischen Rathge— er der Krone, den Gegenstand von seiner schlechtesten Seite aufgefaßt hatten, und suchte sodann den aus der Englischen Geschichte angefuͤhrten Beisplelen andere ge— genuͤber zu stellen, so wie die angefuͤhrten selbst zu widerlegen. Er nahm darauf die Gelegenheit wahr, den Vertretern, namentlich der Englischen Grafschaften, Vorwuͤrfe uͤber ihre Gleichguͤltigkeit bei Behandlung der Frage zu ma— chen, und sagte schließlich: „Wenn ich den gegenwartigen An— trag unterstuͤtze, so will ich damit nicht etwa das erlauchte Individuum angreifen, das sich an der Spitze der Verwal— tung befindet. Keinesweges ertheile ich deshalb den Rath, daß das Parlament Vorkehrungen fuͤr den Fall eines Thron— wechsels treffe, weil ich den Argwohn hege, daß jenes er— lauchte Individuum faͤhig sey, bei solcher Gelegenheit in einer den Interessen des Landes nachtheiligen Weise zu verfahren. Nicht blos die glaͤnzenden Kriegsthaten des beruuͤhmten Hel— den sind mir eine Buͤrgschaft dafuͤr, daß dies nie geschehen werde, sondern auch die noch ruhmwuͤrdigeren Dienste, die er dem Lande in seiner buͤrgerlichen Laufbahn geleistet hat, stehen mir dafuͤr Dienste, fuͤr die ihn kuͤnftige Geschlech—

ter sowohl in England als in Irland segnen werden, und zwar mehr noch, als fuͤr seine Triumphe bei Salamanca und Waterloo. Ich habe jedoch Pflichten gegen das Volk zu er— fuͤllen, und diese gebieten mir, gegen alle Minister, blos weil sie Minister sind, mißtrauisch zu seyn und an alle Gefahren zu denken, die moͤglicherweise dem Lande drohen konnen.“ Daß hierauf der Antrag des Herrn R. Grant mit großer , verworfen wurde, ist bereits gemeldet worden.

London, 10. Juli. Der Staats-Sarg, der die irdi— schen Ueberreste des verstorbenen Koͤnigs aufnehmen soll, ist heute fruͤh aus der Werkstatt der Herren Banting, wo er seit vorigen Mittwoch zur Schau ausgestellt war, näch Wind⸗ sor gefahren worden.

Lord Palmerston, der bekanntlich ein Parlaments-Mit— glied fuͤr die Universitaͤt Cambridge ist, duͤrfte sich, als einer der staͤrksten Opponenten der gegenwartigen Verwaltung, bei den bevorstehenden Wahlen der ministeriellen Unterstuͤtzung nicht zu erfreuen haben; es wird daher gezweifelt, daß der Lord wieder als Vertreter der Universitaͤt in das Parlament kommen werde.

Herr O'Connell wird in einem Schreiben, das sein Ge— schaͤftsfuͤhrer Herr Steele an die Waͤhler von Clare erlassen hat, kurzweg wie General Bolivar der „Befreier“ ge— nannt. Es heißt, daß die Waͤhler, wiewohl Hr. O'Connell, einem fruͤhern Versprechen gemäß, zu Gunsten des Obersten M'Namara von der Wahl in Clare sich zuruͤckziehen will, ihn doch zu ihrem kuͤnftigen Vertreter wieder ersehen haben.

Auf dem Vorgebirge der guten Hoffnung sind so viele verfaͤlschte Noten des dortigen Kolonial-Papiergeldes zum Vorschein gekommen, daß der Gouverneur sich gensthigt ge— sehen hat, in einer Proclamation vom 15. April zu erklaͤren, daß die Regierung nur noch bis zum 15. Juli alle älteren Noten an Zahlung nehmen werde. Die Ausgabe neuer No— ten ist dagegen angeordnet worden.

Nieder lande.

Aus dem Haag, 12. Juli. Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem Staatsminister, Vicomte Dubus de Ghisignies, der zuletzt General-Kommissarius des Niederlaͤndischen 9Ost— indiens war, das Großkreuz des Belgischen Loͤwen-Ordens zu verleihen geruht.

Die Provinzialstaͤnde von Hennegau haben die Her— ren Dumont, Taintenier und Trentesauxr, und die von Vriesland Herrn v. Boelens aufs Neue zu Mitgliedern der Generalstaaten ernannt; in letzterer Provinz sind außer⸗

dem, statt der auf ihr Gesuch entlassenen Herrn Fockema

und Baron Rengers, die Herren Wielinga, Huber und Jentje-Cats zu Deputirten erwählt worden. Die Staͤnde von Luxemburg haben Herrn Faber de Wiltz gewaͤhlt.

Der Redacteur des in Gent erscheinenden „Catholique“ ist vor den dortigen Instructionsrichter geladen worden. Die (wie gemeldet) gegen den „Belge“ eingeleitete gericht⸗ liche Verfolgung geschieht kraft des Artikels 4. des neuen Preßgesetzes. (Vergl. Nummer 133. d. St. Z. Art. Nie⸗ derlande.)

Bruͤssel, 3. Juli. Die oͤffentlichen Angelegen⸗ heiten des Koͤnigreichs haben durch den bewegten Charakter, den sie seit einigen Jahren angenommen haben, die besondere Aufmerksamkeit des uͤbrigen Europa auf sich gezogen; vor— nehmlich aber war dies während der letzten Session der Ge⸗ neralstaaten der Fall, wo die Dinge eine ernstere Wendung nehmen zu wollen schienen. Nachdem nunmehr jene Krisis gluͤcklich beendigt ist, duͤrfte nachstehende historische Skizze der Haupt Ereignisse seit der Eroͤffnung der letzten Session (19. Oktober) von Interesse seyn, um eine richtige Vorstel⸗ lung von der Lage der Verhaͤltnisse und dem Standpunkte der Regierung und der Opposition zu geben. Letzteres er— scheint üm so wuͤnschenswerther, als die Franzoͤsischen, libe— ralen sowohl als die contre-revolutionnairen, Blaͤtter, von Partei Meinungen verblendet und ihre Verhaͤltnisse stets auf andere Staaten uͤbertragend, die Niederlaäͤndischen Angelegen⸗ heiten in einem grundfalschen Lichte darzustellen pflegen. Bie Haupt-Elemente der hier in Betracht zu ziehenden politischen Bewegungen in den Niederlanden sind: die Opposition der zweiten Kammer, die Belgischen Zeitungen, die katholische Geistlichkeit mit den Petitionen und ihnen gegenüber das Ministerium, hauptsaͤchlich der Justiz-Minister Herr van Maanen. Sein Sturz war das Hauptziel der katholisch⸗ liberalen Partei, wahrend er auf die Unterdruͤckung dieser hinzuarbeiten schien, um den Gang der Regierung frei zu machen. Ein wichtiger Punkt war gleich nach Eroͤffnung der Generalstaaten die Wahl des Praͤsidenten der zweiten Kam