1586
ben hatten, glaubte noch weniger Silber fuͤr das eingefuͤhrte Gold anbieten zu muͤssen. Indem er es ebenfalls bei der Gewohnheit laßen wollte, den Dukaten zu 23 Thalern zu rechnen; und obwohl er auch begann, Pistolen zu 5 Thalern zu praͤgen: so setzte er doch den Silbergehalt des Thalers noch weiter, naͤmlich wie schon vorhin 32 worden, bis auf das Vierzehntheil einer Mark reines Silber herab. Hiernach beabsichtigte er, die Mark reines Gold in den Du— katen fuͤr 137357 oder nahe 13, 3 und in den Pistolen oder
riedrichsdoren fuͤr 1333 oder nahe 13,,,, Mark reines
ilber zu kaufen. Zu diesem Preise war aber damals kein Gold in Europa zu haben; und es wuͤrde vielmehr umgekehrt alles Gold, welches im preußischen Staate war, gegen frem— des Silber aufgekauft und ausgefuͤhrt worden sein, wenn das Muͤnz⸗Edikt vom . Julius 1750 vollstaͤndig zur Ausfuͤh— rung gekommen ware, wornach Zahlungen in Friedrichs doren zu fuͤnf Thalern, und Zahlungen in dem neuen preußischen Kurant-Gelde, wovon vierzehn Thaler eine Mark reines Silber enthielten, als voͤllig gleichgeltend dargestellt wurden. Die alten deutschen ganzen und halben Thalerstuͤcke — Spe— ciesthaler zu 32, und Gulden oder Zweidrittelstuͤcke zu 16 Groschen — waren um diese Zeit bis auf einzelne stark ab— genutzte oder beschnjttene Stuͤcke gaͤnzlich aus dem Umlaufe verschwunden; die gewohnlichen Zahlungsmittel waren nur das dafuͤr mach Deutschland gekommene Gold, und Scheidemuͤnzen von geringem Gehalte. Da man sich nun nicht aussetzen wollte ausgeliehene Kapitale, Kapital⸗-FZinsen, kontraktmäßige Pächte und Miethen in letztrer zu empfan— gen: so ließ man sich ausdruͤcklich Zahlung in Golde, na— mentlich in Pistolen zu fuͤnf Thalern, verschreiben. Das thaten nicht allein Privatleute unter sich; sondern auch die Regierung im Verkehr mit ihren Unterthanen, indem Paͤchte von Domainen-⸗-Guͤtern, Zahlungen fuͤr in den Domanialwal— dungen erkauftes Holz, Zölle von eingebrachten und durch— 16 Waaren, und andere Gefälle, wo nicht ganz,
o doch bestimmten Antheilen nach in Golde entrichtet
werden mußten, wogegen die landesherrlichen Kassen auch wiederum einen Theil der Gehalte in Gold zahlten. Hierdurch wurde ein gewißer Theil der vorhandnen Gold— muͤnzen im Lande festgehalten, und der Preußische Staat i. seitdem eg verschiedne ganz von einander unabhangige ahlungsmittel, Pistolen zu 5 Thalern Geld, und Silberku— rant zu 14 Thalern in der Mark reinen Silbers. In allen Fallen, wo nicht ausdrücklich Gold verschrieben ist, wurde und wird noch die Zahlung nur in Silberwerth gefordert und e fen wo Gold verschrieben ist, muß dieses in der 84 in wuͤrklichen Pistolenstuͤcken gezahlt werden. Im
rivatverkehr steht es bei Jedem, ob er sich ge⸗ allen laßen will, eine Silberzahlung in Goldgelde, oder eine Goldzahlung in Silbergelde anzunehmen; und es beruht als— dann auf freier Uebereinkunft, fuͤr wieviel Silbergeld eine Pistole berechnet werden soll.
In denjenigen Laͤndern, worin der Konventionsfuß an— genommen war, kam das ge d uch feststehende Verhaͤltniß jwischen Gold und Silber wuͤrklich in Ausübung: es bestand dort urspruͤnglich kein Unterschied zwischen Gold- und Silber— Waͤhrung; und man war beispielsweise vollkommen berech— tigt, eine Schuld von zwanzig Thalern ebensowohl mit vier Pistolenstuͤcken, als mit fun fzehn Konventionsthaler⸗ stuͤcken abzutragen, sobald keine bestimmte Muͤnzsorte aus⸗ druͤcklich verschrieben war. Das dauerte jedoch nur so lange, als man auf den ,. fuͤr die edlen Metalle mit
ohngefaͤhr 147 Mark reinen Silbers eine Mark reinen Gol⸗
des erkaufen konnte. Als aber nach dem siebenjaͤhrigen Kriege mit der Ausbreitung der Herrschaft der Engländer in Ostin— dien, der Abfluß des Silbers nach Osten abnahm, und bage—
mit der , des Bergbaues im spanischen
rika die Zufuhr von Silber aus Westen wuchs, wurde das Silber in Europa nach und nach wohlfeiler; und es mußten 15, spaͤter noch mehr bis nahe an 15 Mark reines Silber für eine Mark reinen Goldes gegeben werden. Da trennte sich auch in den Landern, worin der Konventionsmuͤnz—
rung; und man gab auch dort kein Pistolenstück mehr für
fuͤnf Thaler in Sllber hin. Gegenwaͤrtig steht Gold zu Sil⸗ ber sehr nahe in dem Verhaͤltniße wie 1 zu 1513 mit gerin⸗ gen Schwankungen auf und ab. Da wurden die besten jetzi⸗ gen Pistolen in vollhaltigem Konventionsgelde 5 Thlr. 9 Ggr. 7 Pf. oder nahe 57 Thaler werth sein, waͤrend sie in preu⸗ ßischem Silbergelde sehr nahe 53 Thaler gelten. Das Ver— haͤltniß der Goldwaͤhrung zur Silberwaͤhrung ist also jetzt im Konventionsgelde nicht einfacher, als im preußischen. (Fortsetzung folgt.)
Königliche Schau spiele.
Mittwoch, 28. Juli. Im Schauspielhause: Der Kauf⸗ e,. von Venedig, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Sha⸗ espeare.
Eingetretener Hindernisse wegen kann das zu diesem Tage angekündigt gewesene Trauerspiel: Koͤnig Lear, nicht gegeben werden. h
Die zu der am 3. August stattfindenden Vorstellung der Oper: Fra Diavolo, eingegangenen Meldungen um Billets sind beruͤcksichtigt worden, und können dieselben vom Z3lIsten d. M. an, im Billet-Verkaufs-Buͤreau in Empfang
genommen werden.
Königstädtisches Theater.
Mittwoch, 28. Juli. Zum erstenmale wiederholt: Hein⸗ rich der V. oder: Falstaff und seine Spießgesellen, Melo— drama in 3 Akten, nach einem Franzoͤsischen Vaudeville des Romieu und Alphons Royer. .
Berliner Börse.
Den 27. Juli 1830. Amtl. Fonds- und Geld. Cours- Vettel. (Prema. Cour.) =. ,. Geld] II.. Hr, Geld.
St. · Schuld- Sch. * Ostpr. Ffandbrf. 4 101
Er. Engl. Anl. 18 Poum. Pfandhrl. 4 1 — Pr. Engl. Anl. 22 Kurt u. Neum. do. — Pr. Engl. Obl. 30 Schlesische do. 106 kRurm. Db. m.i.c. Dom. - Pfandbrt. 192 Neum. Iut Sch.d. RkSt. C. K-u. X. — Berl. Stadt- Ob. E. Sch. d K- u N. — Königsbg. do. Elbinger da. Holl. vollw. Dub. — Danz. do. in Th. 3. Neue dito
Woest pr. Pldh. Gross hz. Pos. do. 1013 1Disconto. ... 6
? h Pre s. Cour. Wechsel Cours. i, e, Amsterdam EI. Kurz 140 2 At. . Kurz 1504 2 Mt. 1495 3 Mt. — 2 Mt. — Wie mn w e, , . 150 l. 2 Mt. 1102 Augsburg.. 2 Mi. — Breslau 2 Mi. 997 Usa 1023 2 Mt. — 3 Woch. — Kurz —
R R R . . Q em .
Petersburg BN Warschau
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 22. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 653. Kanz-Bill. 314. Oegterr. 5proc. Metall. 73. Russ. Engl. Anl. 103. Russ. An. umb. Ceœrt. I027.
Hierbei Nr. 53 des Allgemeinen Anzeigers.
Unsern auswaͤrtigen Abonnenten wird derselbe durch die nachste Fahrpost zugesandt werden. lr, .
fuß gesetzlich bestand, die Goldwaͤhrung von der Silberwaͤh— . N ach ls
, .
— Paris, 21. Juli. In dem hiesigen großen Wahl-Kollegium, so wie in denen der Niederen Seine, der Seine und Oise und der Seine und Marne, sind die Kandidaten der Opposition, 13 an der Zahl, die saͤmmtlich fuͤr die Adresse votirt hatten, mit großer Stimmenmehrheit zu Deputirten gewahlt worden. = Heute schloß Zproc. Rente per . 78 *. 60 Cent. Zproc. fin Cour. 78 Fr. 65 Cent. 5proc. per eompt. ent. Ne *
105 Fr. 15 Cent. proc. sin our. 105 Fr. 20
ap. 87 Fr. 35 Cent. Span. perp. 737.
Frankfurt a. M., 24. Juli. Oesterr. 5sproc. Metall. 10033. 4proc. 95 3. Bank⸗Actien 16533. Part. Obl. 1343. Geld. Loose zu 160 Fl. 182. 2zproc. Metall. 593. 1proc. 253. Poln. Loose pr. ult. 633. Brief. ö ///
Gedruckt bei A. B. Hahn.
Redaeteur John. Mitredacteur Cottel.
. K /
F riedrichsd or ö 13
Allgemeine
preußische Staats- Zeitung
MW 208.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Angekommen. Der Koͤnigl. Großbritanische Kabinets— Courier Cle ws, von St. Petersburg.
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
Frankreich.
Paris, 21. Juli. Se. Majestäaͤt der Konig haben ge— stern der Graͤfsin von Bourmont Ihr Beileid wegen des Ab— lebens ihres Sohnes, Amadeus von Bourmont, bezeigen lassen. 9 Der Temps macht die Bemerkung, daß von Seiten des Koͤnigl. Gerichtshofes, so wie des Tribunals erster In— stanz und des Handels-Gerichts, keine Deputationen bei Sr. Maj. vorgelassen worden seyen, um ihren Gluͤckwunsch zur Einnahme von Algier anzubringen. „Ist vielleicht“ fragt das gedachte Blatt, „blos die Etikette hieran schuld? Praͤsi⸗= denten der gedachten drei Gerichtshoͤfe sind nämlich die Her— ren Séguier, Debelleyme und Vassal.“
Es heißt, daß der König eine aus feindlichem Geschuͤtze
zu prägende Medaille mit dem Bildnisse des . und der Inschrift: „5. Juli 1830. Algier“, an einem rothen und weißen Bande zu tragen, stiften und solche saͤmmtlichen Mi—⸗ litat und Armee⸗Beamten der Land? und Seemacht welche an der Expedition nach Afrika Theil genommen haben, verleihen werde. = Das Journal des Débats stellt uͤber die Algierische , folgende Betrachtungen an: „Der Plan einer Expedition gegen Algier, so wie der einer Militair, und Han⸗
dels⸗Niederlassung im nördlichen Afrika, ist in Frankreich sehr
alt. Aus einer im Jahre 1666 verfaßten Denkschrift geht hervor, daß schon Ludwig XIV. eine kurze Zeit lang seine Blicke nach dem Afrikanischen Ufer wandte; und ohne so weit zuruͤckzugehen, ist es weltbekannt, daß Napoleon ernstlich an die Ausfuhrung jenes Planes dachte. Einer unserer be— ruͤhmtesten Generale, der jetzt zu den beredtesten Vertheidigern unserer Freiheiten gehoͤrt, wurde vom Kaiser beauftragt, die Mittel zur Ausfuͤhrung einer Landung in Afrika anzugeben. Dieser ertheilte in einer Denkschrift, in der alle Schwierig— keiten eines solchen Unternehmens reiflich erwogen wurden, den Nath, Algesiras zum Ausgangspunkte zu wählen. Auf diese Weise waͤre man dem Wege Genserichs gefolgt und,
um Afrika zu erobern, die Straße aufwaͤrts gezogen, die
Hannibal sich einst hahnte, als er uͤber Spansen, Gallien
und Italien zur Eroberung Rom's auszog. Napoleon hatte
dieses Unternehmen noch nicht aus den Augen verloren, als seine Heere in Spanien einfielen. Der Oberst Boutain, der mit ei⸗ ner besondern Mission beauftragt war, durchforschte aufs sorgfaͤl⸗
tigste die Afrikanische Kuͤste, und nach den von diesem Inge—
nieur-Ofsizier entworfenen Karten sind in dem jetzigen Kriege alle Operationen der e n , des Angriffs berechnet werden. Aber was Ludwig XIV. und Napoleon unausge— führt lassen mußten, sollte durch die Fehler des Herrn von Villele zu Stande kommen. Das vorige Ministerium, das von Herrn von Villele das traurige Erbtheil eines Krieges mit dem Dey und einer kostspieligen Blokade uͤberkommen hatte, dachte, da alle Unterhandlungen nutzlos waren, an einen entscheidenden Schlag. Der bestimmte Plan und die ersten Ruͤstungen zur Expedition gegen Algier schreiben sich von dieser Zeit her. Der Graf von Caur und Herr Hyde de Neuville hatten die dazu erforderliche Staͤrke der Land—
Berlin, Donnerstag den 29sen Juli
1830.
und Seemacht, so wie die Kosten der Expedition, berechnet. Die kurze Dauer dieses Ministeriums 3 n, die . fuͤhrung des Unternehmens, das dann eine Zeit lang ruhete, bis am 7. Februar d. J. das jetzige Ministerium darauf zu⸗ ruͤckkfam und schon am folgenden Tage seine Befehle dazu erließ. Ohne ungerecht gegen dasselbe zu seyn, darf man annehmen, daß hauptsaͤchlich die Verlegenheit seiner inneren Lage das gegenwartige Ministerium zu diefem kriegerischen Unternehmen bewog. Jetzt ist Algier unser, und es fragt
sich nun, was aus der Regentschaft werden soll. Frank⸗
reich hat nicht nur das. Recht des Siegers Über den Besiegten auf seiner Seite, sondern auch das der Bildung uͤber die Barbarei und das der Gerechtigkeit uͤber die rohe Gewalt, die aufgehört hat, Gewalt zu seyn. Ruͤck⸗ sichten hoͤherer Art geben diesem Rechte den Charakter einer Verpflichtung und gebieten Frankreich, das zu thun, was seine Wuͤrde, so wie das Interesse seines Handels und seiner Marine, erheischen. Ein historischer Vargleich und einige Bemerkungen uͤber den bisherigen politischen Zustand der Regentschaft werden in dieser Hinsicht jeben Zweifel zer⸗ streuen. Algier wurde von 16009 Türken beinahe eben so beherrscht, wie Aegypten vor der Landung Napoleons von den Mamelucken. Wie diese, rekrutirten sich die Tuürkischen
Milizen aus der Tuͤrkei und pflanzten sich weder durch Hei⸗
rathen noch durch Geburten fort. Zwei Herrscha ten also die in einem Zwischenr aume von 30 . eg fr, . unsere Waffen untergegangen sind, bestanden aus denselben Elementen. Sie glichen sich ferner durch das eiserne Joch, unter das sie die ihnen unterworfenen Volker schaften 6 ken. Weiter geht aber die Aehnlichkeit zwischen beiden nicht. Die Umstaͤnde, die in Aegypten die Ottomanische Macht wieder aufgerichtet haben, können jetzt nicht wiederkehren. Als die Englische Kriegsmacht den General Menou noͤthigte, die siegreichen Ueberteste unserer Armee nach Frankreich zu⸗ ruͤckzufuͤhren, ruͤckte ein Tuͤrkisches Heer in Aegypten ein und unterstuͤtzte die Operationen der Engländer. Der Groß⸗Wesir und der Kapudan⸗-Pascha ließen, nachdem sie Herren des Landes geworden, bei einem Feste am Bord der Tuͤrkischen Geschwaders die Haͤuptlinge der Mamelucken umbringen, die an den Graͤnzen Nubiens und Libyens den Krieg fortgesetzt hatten und, den Franzoͤsischen Truppen fol⸗ gend, den Nil herabgekommen waren, um sich mit den Tuͤr⸗ ken zu verbinden. Der Sultan übergab die Reglerung Ae— vptens dem jetzigen Pascha, der ungeachtet des ö unsches, sich unabhängig zu machen, im letzten Kriege eine unerschüͤtterliche Treue gegen die Pforte zu erkennen gegeben
hat. Damals besaß die Pforte Heere und eine Flotte; die
Schlacht bei Navarin und der Uebergang über den Balkan haben beides vernichtet. Die Pforte kann kaum ihre . stadt vercheidigen, geschweige denn an die Besetzung Algiers denken. Der Kern der bisherigen Herren Algiers, der Mi— lizen, ist untergegangen; ihre politische Existenz hat mit der Herrschaft in der riert! aufgehört. Dennoch bedarf dieses weite Reich einer Regierung. Die Nomadischen Stamme sind eine unerschoͤpfliche Quelle von Unruhen und Raͤubereien; die Ackerbau treibende Bevoͤlkerung kann ihnen
nicht Widerstand leisten und bedarf des Schutzes gegen sie. Ihr Interesse, so wie das der Civilisation, 3 6
Zukunft einer maͤchtigen Nation anvertraut werde, und Frank⸗ reich ist von Natur derjenige Staat, der allein durch die Gruͤndung einer Kolonie ihr Gluͤck dauernd begründen kann.“
Die erste in Sidi Ferruch erschienene Nummer der Estafette ð Alger ist kurzlich hier einge angen. Die darin enthaltenen Nachrichten gehen jedoch nur . um 25. Juni. Man findet darin unter andern folgende , Der Spanische Konsul fragte eines Tages den Dey, ob es ihn nicht reue, den Konig von Frankreich beleidigt zu haben. Nach kurzem Nachdenken antwortete dieser: „Nur Eines