1830 / 210 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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gung davon in Billen betrug von 761 bis 1806 nur im alten Nennwerthe, oder im Reduktionswerthe von 1811. Diese Muͤnzsorten waren bei ihrem kleinen Durchmesser, und der geringen Aufmerk⸗ samkeit, womit sie bei ihrem unbedeutenden Werthe im Um⸗ laufe behandelt wurden, dem zufaͤlligen Verlieren sehr aus— gesetzt, und sind hauptsaͤchlich durch dieses eben so nach und nach wieder verschwunden, wie sie jährlich nur in kleinen Summen gepraͤgt wurden. ; . Kupfergeld hatte der preußische Staat immer nur sehr wenig. Ausprägungen von einiger Bedeutung begannen erst seit der Besitznahme von Suͤdpreußen im Jahre 17993, wo bas Volk an Kupfermuͤnze laͤngst gewohnt war. Die ganze Ausprägung in Kupfer von 1764 bis i806 betrug aber im Nennwerthe nur 265,898 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf. Hierzu kamen vom 1. Ja⸗ nuar 1809 bis 30. Sep⸗ tember 1821 noch

so daß uͤberhaupt nur in 572 Jahren fuͤr den Nenn— werth von 341,994 Thlr. 26 Sgr. 107 Pf.

in Kupfergelde ausgepraͤgt wurden. Diese Ausprägung muß

um so unbetraͤchtlicher erscheinen, als schon in den letzten

Jahren vor dem Kriege von 1896 die Praͤgung der sehr

fleinen Billonmuͤnzen in allen Theilen des Staats gaͤnzlich

aufgehoͤrt hatte, und das zweckmaͤßigere Kupfergeld an ihre

Stelle getreten war. .

Durch das Gesetz vom 30. September 1821 ist eine neue Scheidemuͤnze, mit einerlei Gehalt, Gewicht und Ge— praͤge fuͤr den ganzen preußischen Staat eingefuͤhrt, dabei aber ausdruͤcklich verordnet worden, daß dieselbe nur allein zur Auseinandersetzung im kleinen Verkehr gebraucht werden, and Riemand verpflichtet sein soll, einen Betrag, der sich noch in Sechstel⸗Thalerstuͤcken geben laßt, in Scheidemuͤnze anzunehmen.

Dieselben Gruͤnde,

Zeiten her veranlaßt haben, den

59 Minuten, den Fuß in 12 Zolle, den Kreis in 360 Grade

zu theilen und vielfaͤltig nach Dutzenden, Mandeln und Schok—⸗

en zu zahlen, bestimmten auch die preußische Regierung, in ihrem neuen Muͤnzsysteme nicht die Zehntheilung anzuneh⸗ men, so wenig auch deren Vorzuͤge bei groͤßern Rechnungen verkannt wurden. Die Theilung der groͤßten Muͤnzeinheit in dreißig oder auch sechzig Theile war nicht allein der bei weitem groͤßten Anzahl der Einwohner, namentlich in beiden

Preußen, Posen, Schlesien, dem suͤdlichen Westfalen und

der Rheinprovinz, schon laͤngst gelaͤufig; sondern sie ist auch

an sich selbst fuͤr die Kopfrechnung viel bequemer, als die in

Brandenburg, Pommern, Sachsen und dem noͤrdlichen West⸗

falen uͤbliche Theilung in vier und zwan zig Theile. Da—⸗

her entschied die Regierung fuͤr erstere, und theilte durch das vorerwähnte Muͤnzgesetz den Thaler in dreißig Silbergroschen zu zwoͤlf Pfennigen,

Ganze und halbe Groschenstuͤcke werden, da sie sind, um in Silber dargestellt zu werden, aus einem Billon gepraͤgt, der wuͤrklich zwei Neuntheile Silber und sieben

euntheile Kupfer enthält. Nach der gesetzlichen Bestim⸗

mung wiegen 489

43 Mark oder 23 Pfunde, und enthalten hiernach eben eine

Mark reines Silber. Da nun 30 mal 16, das ist 480 Gro⸗

schenstuͤcke zu sechzehn Thalern ausgegeben werden so ist in

sechzehn Thalern Scheidemuͤnze nur eben so viel Silber, als in vierzehn Thalern Kurant. Dieser verhaͤltnißmaͤßig gegen die fruͤhere Muͤnzverfaßung geringe Abzug macht es moͤglich, die ganzen und halben Groschen mit sehr viel groͤßrer Sorg— falt auszupräͤgen, als sonst den Scheidemuͤnzen aus Billon gewidmet werden kann. Dieses schoͤne Gepraͤge, verbunden mit der großen Mäßigung im Ausgeben der Scheidemuͤnze,

die stets nur in einzelnen Stuͤcken zur Auseinandersetzung im

kleinen Verkehr, nicht aber in versiegelten Beuteln als Zah—

lungsmittel erscheint, sichert das Land gegen das Einschleichen falscher Scheidemuͤnze. Vom 30. September 1821 bis 31. De⸗ zember 1829 sind uͤberhaupt nur an anzen und halben Gro—

901, 3483 Thaler 515, 05695

76,098 20

Tag in 24 Stunden zu

welche die Menschen von uralten

zu klein

ganze oder 960 halbe Groschenstuͤcke

2, 469, 329 Thlr. à sgr. men n, . ee i

An Kupfergeld hat der preußische Staat Ein, Zwei Drei und Vier⸗Pfennigstuͤcke, welche so , wer den, daß zwoͤlf Pfennige fuͤnf Quentchen wiegen, Hiernach wiegen 15356 Pfennige oder ein Nennwerth von Ar. Thalern in Kupfergelde fuͤnf Pfund; das ist, der Zentner Kupfer von 110 Pfunden oder 220 Mark wird zu gs33 Thalern ausgebracht, Es wird nur soviel Kupfermuͤnze gepraͤgt, als der Gewerbtreibende fuͤr seinen Bedarf in der Muͤnzstaͤte einzuwech seln verlangt. Die ganze Kupferauspraͤgung vom 30. September 1821 bis zum 351. Dezember 1829 beträgt im

Nennwerthe 403,115 Thaler 8 sgr. 6 pf.

Es sind also uͤberhaupt erst fuͤr einen Nennwerth von

72,8723 Thaler 12 sgr. 6 pf. Scheidemuͤnze in Billon und Kupfer nach dem neuen Muͤnz— systeme des preußischen Staats in Umlauf gebracht, welches bei einer Volkszahl von 125 Millionen, die am Ende des Jahres 1829 vorhanden war, nur 9,3 TZhaler oder nahe 6 Silbergroschen 8? Pfennige auf den Kopf im . schnitte betragt. ; J

Die preußische Regierung duldet keine fremde Scheide⸗

muͤnze im innern Verkehr: sie beabsichtigt aber auch durch⸗ aus nicht, der ihrigen einen Umlauf außer dem Staate zu verschaffen. Indem sie bei der Auspraͤgung derselben sich streng in den Graͤnzen des unzweifelhaften Bedarfs haͤlt, widerfaͤhrt ihr nur Gerechtigkeit durch das Anerkenntniß, daß die Lehren der Zeit auch in Bezug auf die Muͤnzpolizei keinesweges fruchtlos an ihr voruͤbergegangen sind.

Königliche Schau spiele.

Sonnabend, 31. Juli. Im Schauspielhause; Zum ersten⸗ male wiederholt: Koͤnig Lear, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare, uͤbertragen und fuͤr die Buͤhne bearbeiter von Kaufmann.

Sonntag, 1. August. Im Opernhause: Der Barbier von Sevilla, komische Oper in 2 Abtheilungen; Musik von Rossini. (Herr Pezolt, vom Königl. Hoftheater zu Stutt⸗ gart: Figars, als Gastrolle. Fraͤulein v. Schaͤtzel: Rosine. )

In Tharlottenburg: Pagenstreiche, Posse in 5 Abthei⸗ lungen, von Kotzebue. ;

Konig städtisches Theater. Sonnabend, 31. Juli. Der Alpenkoͤnig und der Men⸗ schenfeind, Zauberspiel in 2 Akten. (Herr Wegener wird vor seiner ͤrlaubs-Reise als Alpenkoͤnig zum letztenmale

auftreten.) Sonatag, 1. August. Fra Diavolo, oder: Das Wirths⸗ Tnusik von

haus zu Terracina, komische Oper in 3 Akten; Auber.

1 Börse. Den 30. Juli 1830.

Amtl. Fonds- und Geid.- Cours- Zettel. (Prei ss. Cour.)

Fi, ,. St. Schuld- Sch. 4 100 Osipr. Flandbrt. Pr. Engl. Anl. 18 5 bomm. Pfandbrlf. Pr. Engl. Anl. 221 5 Eur u. Neum. do. Pr. Engl. Obl. 30 8 Schlesische do. Kurm. Ob. m. l. C. Dom. Pfandbrł. Neum. Iut Sch. d. Rkst. C. d K-u. N. Berl. Stadt Ob. .- Sch. d. - u N.

Königsbg. do. Elbinger do. Holl. vollw. Du. . Neue dito

PDanz. do. in Ih. Woestpr. Płdb. Friedrichsd'or. 4 1021 Disconto ...

Grossliz. Pos. do. Auswärtige Börsen. Hamburgs, 28. Juli. Oesterr. 5proc. Netall 99. 4broc. 96. Part. Obligat. 134. ank. Actien 1346. Engl. Russ. An, 1063. Silber- Rubel 1022. Pän. 7Iz3. Poln. pr. 31. Juli 1265. Engl Neapol. 28. Fale. Sb.

O 115 8 5 ö

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1

schenstuͤcken nach diesem Muͤnzfuße fuͤr einen Nennwerth von

Neueste Börsen-Nachrichten.

Paris, 24. Juli. Zproc. Rente per comht. und fin cour. 79 Fr. 25 Cent. 5proc. per compt. und fin cour. 1605

Fr. 25 Cent. Neap. 87 Fr. 40 Lent. Span. perp. J4. Frankfurt a. M., 27. Juli.

Loose zu 100 Fl. 182. 24proc. Metall. 59]. Gedruckt bei A. W. Hayn.

Oesterr. proc. Metall. 9

9rz. Iproc. 53. Bank- Aetien 1636. Part. Obl. 134. Gelb. 1proc. 25]. Poln. Loose pr. ult. 633. Brief.

Redacteur John. Mitredacteur C ott el.