1830 / 213 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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harrliche, taglich wiederholte Bemuͤhungen strebt sie dahin, alle Bande des Gehorsams und der Unterwerfung zu loͤsen, die Triebfedern der Regierung zu schwaͤchen, das Ansehen derselben in der Meinung der Volker herabzusetzen und ihr uͤberall Hinder⸗ nisse und Widerstand zuzuziehen. Ihre Kunst besteht nicht sowohl darin, eine zu willfauͤhrige Geistes⸗-Unterwerfung durch eine weise Pruͤfungs-Freiheit zu ersetzen, als vielmehr die positivsten Wahrheiten in Zweifel zu stellen; nicht sowohl eine offene und nuͤtzliche Controverse uͤber politische Fragen herbei— zufuͤhren, als diese in einem falschen Lichte darzustellen und sie durch Scheingruͤnde zu loͤsen. Auf solche Weise ist es der Presse gelungen, die rechtlichsten Maͤnner irre zu fuͤhren, sie in ihrer festen Ueberzeugung zu erschuͤttern und inmitten der Gesellschaft eine Verwirrung in den Prinzipien zu Wege zu brin— gen, die zu den verderblichsten Plaͤnen die Hand bietet. Durch die Anarchie in den Grundsaͤtzen bereitet sie die Anar— chie im Staate vor. Es verdient bemerkt zu werden, Sire, daß die periodische Presse nicht einmal ihre wesentlichste Be⸗ stimmung, die Oeffentlichkeit, erfuͤllt hat. Es klingt seltsam, aber es ist wahr, wenn man sagt, daß es in Frankreich keine Oeffentlichkeit, in der richtigen und strengen Bedeutung die— ses Worts, giebt. Bei dem gegenwartigen Stande der Dinge gelangen die Thatsachen, wenn sie nicht voͤllig erdichtet sind, nicht anders als verstuͤmmelt und auf die gehaͤssigste Weise entstallt zur Kenntniß mehrerer Millionen von Lesern. Ein von den Journalen vorgezogener dichter Schleier verbirgt die Wahrheit und verhindert, daß das Licht von der Regierung zum Volke dringe. Die Koͤnige, Ihre Vorfahren, Sire, ha— ben es stets geliebt, sich ihren Unterthanen mitzutheilen: die Presse hat nicht gewollt, daß Ew. Majestaͤt Sich die— ser Genugthuung erfreuen. Ein graͤnzenloser Unfug hat in der That, selbst bei den feierlichsten Gele— genheiten, weder den ausdruͤcklichen Willen des Koͤnigs, noch die von dem Throne herab erschollenen Worte geachtet. Die einen sind verkannt und entstellt, die andern zu einem Gegenstande der treulosesten Auslegung oder des bittersten Spottes gemacht worden. So hat man noch den letzten Akt der Koͤnigl. Macht, die Proclamation, im Publikum ver— schrieen, ehe dieselbe einmal den. Waͤhlern bekannt war. Dies ist aber noch nicht Alles. Die Presse trachtet geradezu dahin, die Souverainetaͤt zu unterjochen und die Staatsge— walten an sich zu reißen. A lichen Meinung, will sie die Berathungen belder Kammern leiten, und es ist unbestreitbar, daß sie dabei das Gewicht eines Einslusses in die Waagschale legt, der eben so nach— theilig als entscheidend ist. Diese 2 hat vorzuͤglich seit zwei oder drei Jahren in der eputirten⸗ Kammer den offenbaren Charakter der Unterdruͤckung und Tyrannei ange— nommen. Man hat im Verlaufe dieser Zeit gesehen, daß die Journale Mitglieder der Kammer, deren Votum ihnen zwei— felhaft oder verdächtig schien, mit Schmaͤhungen und Belei⸗ digungen uͤberhäuften. Nur zu oft, Sire, hat die Freiheit der Berathung in dieser Kammer den wiederholten Schlaͤgen der Presse unterliegen muͤssen. Eine nicht minder strenge Ruͤge verdient das Betragen der Oppositions⸗Blaͤtter in der neuesten Zeit. Nachdem sie zu einer Adresse selbst angereizt, die den Vorrechten des Thrones zu nahe tritt, haben sie sich nicht gescheut, die Wiedererwaͤhlung der 221 Deputirten, deren Werk erstere war, als ein Prinzip aufzustellen, und doch hat— ten Ew. Majestaͤt diese Adresse als beleidigend zuruͤckgewiesen; doch hatten Sie die darin enthaltene Weigerung einer Mit⸗ wirkung oͤffentlich getadelt; doch hatten Sie Ihren unwandel— baren Entschluß verkuͤndigt, die so offenbar verletzten Rechte Ihrer Krone zu vertheidigen. Die periodischen Blaͤtter aber kehrten sich hieran wenig; im Gegentheile muͤhten sie sich, die Beleidigung zu erneuern, fortzusetzen, zu vergroͤßern. Ew. Majestaͤt ingen entscheiden, ob ein so verwegner Angriff noch langer ungestraft bleiben darf. Von allen Aus schweifungen der Presse bleibt aber die vielleicht wichtigste uns noch zu be⸗ zeichnen uͤbrig. Gleich zu Anfang jener Expedition, deren Ruhm einen so reinen und dauernden Glanz auf die edle Krone Frankreichs wirft, tadelte die Presse mit unglaublicher Heftig—⸗

keit die Gruͤnde, Mittel und Vorbereitungen und zog den Er-

folg in Zweifel. Unempfindlich fuͤr National-Ehre lag es nicht an ihr, daß unsere Flagge von dem Schimpfe eines Barbaren nicht noch länger befleckt blieb. Gleichguͤltig fuͤr das große Interesse der Menschheit, lag es nicht an ihr, daß Eu⸗ ropa nicht noch laͤnger einer grausamen Sklaverei und schimpf— lichen Tributen unterworfen blieb. Hiermit aber noch nicht zufrieden, war die Presse darauf bedacht, durch einen Ver— rath, den unsre Gesetze haͤtten bestrafen koͤnnen, alle Geheim— nisse der Ausruͤstung zu offenbaren, die Staͤrke und das Ver— zeichniß unserer Truppen, die Zahl unserer Schiffe, so wie

Als vorgebliches Organ der oͤffent⸗

die Punkte, auf denen sie stationirten, endlich auch die Mit⸗ tel, um sich gegen die Unbestaͤndigkeit der Winde zu schuͤtzen und sich der Kuͤste zu naͤhern, zur Kenntniß des auswaͤrtigen Pu⸗ blikums zu bringen. Alles, sogar der Landungspunkt wurde ausgeschwatzt, gleichsam als wolle man dem Feinde die Vertheidigung erleichtern. Und ein Beispiel sonder— gleichen in der Geschichte civilisirter Völker die Presse scheute sich nicht, durch falsche Besorgnisse uͤber die zu laufenden Gefahren die Armee zu entmuthigen und, indem sie den Oberbefehlshaber des Unternehmens selbst dem Hasse der Soldaten bezeichnete, dieselben gleichsam aufzufordern, die Fahne der Empoͤrung gegen ihn aufzupflanzen oder ihre Re⸗ gimenter zu verlassen. So haben die Organe einer Partei gehandelt, die sich die National-Partei nennt. Was diese Partei taglich im Innern des Landes zu thun wagt, beabsich— tigt nichts Geringeres, als die Elemente des oͤffentlichen Friedens zu zerstoͤren, die Bande der Gesellschaft aufzuldsen und man taͤu⸗ sche sich nicht, —den Boden unter unsern Fuͤßen erzittern zu lassen. Scheuen wir uns nicht, hier den ganzen Umfang unserer Uebel aufzudecken, um desto besser den ganzen Umfang un— serer Huͤlfsmittel wuͤrdigen zu koͤnnen. Ein im Großen or— ganisirtes und mit beispielloser Beharrlichkeit geleitetes Ver⸗ laͤsterungs-System muß uͤber kurz oder lang den niedrigsten der Staats-Beamten erreichen. Keiner Ihrer Unterthanen, Sire, ist vor Beschimpfung sicher, wenn er von seinem Mo— narchen das geringste Zeichen des Vertrauens oder der Zu⸗ friedenheit erhalt. Ein uͤber ganz Frankreich verbreitetes wei⸗ tes Netz umgarnt alle oͤffentlichen Beamten; in einen Zustand fortwährender Verdaͤchtigung versetzt, scheinen sie gleichsam von der buͤrgerlichen Gesellschaft ausgeschlossen; nur Diejeni⸗

gen schont man, deren Treue wankt; nur Diejenigen lobt

man, deren Treue unterliegt; die Andern sind von der Fae⸗— tion notirt, um spaͤterhin ohne Zweifel dem Volkshasse ge⸗ opfert zu werden. Nicht geringer ist der Eifer, den die pe⸗ riodische Presse bewiesen hat, um mit ihren vergifteten Pfei⸗ len die Religiöan und den Priesterstand zu verfolgen. Sie will in dem Herzen der Volker auch den letzten Keim reli= gioͤser Gefuͤhle ersticken, und wird solches stets wollen. Zwei—⸗ feln Sie nicht, Sire, daß ihr solches gelingen wird, indem. sie die Grundsaͤulen des Glaubens erschuͤttert, die Quellen der Volkssittlichkeit truͤbt und den Dienern der Altaͤre mit vollen Haͤnden Spott und Verachtung spendet. man muß es gestehen, ist im Stande, einem so wirksamen AufloͤsungsZsmittel als die Presse, zu widerstehen. Zu allen Zeiten, wo sie sich ihre Fesseln abgestreift, hat sie auch einen Einfall in den Staat gethan. Auffallend ist die Aehnlichkeit ihrer Wirkungen seit den letzten 15 Jahren, ungeachtet der Verschiedenheit der Umstaͤnde und des Wechsels der Personen, die in dieser Zeit den politischen Schauplatz eingenommen ha— ben. Ihre Bestimmung ist mit einem Worte, die Revolu— tion, deren Grundsaͤtze sie laut verkuͤndigt, aufs Neue zu be—⸗ ginnen. In verschiedenen Zwischenraͤumen unter das Joch

der Censur gestellt, hat sie eben so oft ihre Freiheit nur wie⸗

der erlangt, um ihre unterbrochene Arbeit fortzusetzen. Und

um solches mit desto groͤßerem Erfolge zu koͤnnen, hat sie ein

thaͤtiges Huͤlfswerkzeng in der Departemental-Presse gefun⸗ den, die, indem sie an Ort und Stelle Haß und Eifer sucht erregte, unter den Furchtsamen Schrecken verbreitete und die Behoͤrde

durch unaufhoͤrliche Chikanen belaͤstigte, einen fast entscheidenden

Einfluß auf die Waͤhler ausgeuͤbt hat. Diese letzten Wir⸗ kungen, Sire, sind voruͤbergehend; aber dauerhaftere Wir— kungen lassen sich in den Sitten und in dem Charakter der Nation verspuͤren. Eine hitzige, luͤgenhafte und leidenschaft—

liche Polemik, gleichsam eine Schule des offentlichen Aerger⸗

nisses und Unfugs, bringt hier wesentliche Verschlimmerun— gen hervor; sie giebt den Gemuͤthern eine falsche Richtung, nährt sie mit Vorurtheilen und vorgefaßten Meinungen, lenkt sie von ernsten Studien ab, schadet dadurch den Fort—

schritten der Kuͤnste und Wissenschaften, erregt unter uns

eine stets wachsende Gährung, unterhaͤlt sogar im Schooße

der Familien verderblichen Zwiespalt, und koͤnnte uns von der Barbarei

die Zeiten

zu Stufe von der

zuletzt in Gegen so

Stufe viele

zuruͤckfuͤhren. periodischen

Presse erzeugte Uebel sehen sich Gesetze und Gerechtigkeit in gleichem Maaße genoͤthigt, ihr Unvermoͤgen zu bekennen.

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Es waͤre uͤberfluͤssig, den Ursachen nachzuspuͤren, welche die

Mittel, jenen Uebeln zu steuern geschwaͤcht und aus ihnen all⸗ maͤlig eine unnuͤtze Waffe in den Haͤnden der Regierung ge—

macht haben. Uns genuͤgt es, die n zu befragen und.

die gegenwaͤrtige Lage der Dinge zu erweisen. Das gericht—

liche Verfahren eignet sich nur unvollkommen zu einer wirk samen Unterdruͤckung. Diese Bemerkung ist so richtig, daß

sie schon laͤngst allen aufgeklaͤrten Koͤpfen einleuchtet; sie hat

Keine Macht,

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aber neuerdings einen noch augenscheinlichern Charakter der

Um den Beduͤrfnissen zu genuͤgen, um Zaume zu halten, ein— geführt wur den, haͤtten diese Mittel schnell und kraͤftig feyn schwach und so gut als Wenn sie in Anwendung kommen ssollten, war der Schaden bereits geschehen, und die Strafe, weit ent fernt, denselben zu ersetzen, fuͤgte ihm vielmehr nur noch das oͤffentliche Aergerniß der gerichtlichen Debatte hinzu. Die Tri⸗

Wahrheit erhalten. derentwillen die Mittel, die Presse im muͤssen: sie waren aber langsam, nicht vorhanden.

bunale werden muͤde, die aufruͤhrerische Presse ermuͤdet nie. Jene halten ein, weil sie zu oft mit Strenge verfahren muͤs⸗

sen, diese verdoppelt ihre Kräfte in demselben Maaße, als sie

ihre Vergehen verdoppelt. Die gerichtliche Belangung hat, nach Maaßgabe der Umstände, ihre Thaͤtigkeits, und Ünthaͤ— tigkeits⸗Perioden gehabt. Aber was kuͤmmert sich die Presse um den Eifer oder die Lauheit des Kron-Anwalts? Sie sucht in der Verdoppelung ihrer Ausschweifungen die Buͤrgschaft ihrer Ungestraftheit. Die Unzulaͤnglichkeit oder vielmehr das Unnuͤtze der in den bestehenden Gesetzen enthaltenen Vor— sichts⸗Maaßregeln lehrt uns die Erfahrung. Durch Thatfa— chen gleichfalls erwiesen ist, daß die oͤffentliche Sicherheit durch den Unfug der Presse kompromittirt wird. Es ist Zeit, die hoͤchste Zeit, den Verwuͤstungen derselben Einhalt zu thun— Hoͤren Sie, Sire, auf jenen anhaltenden Schrei des Unwil— lens und Entsetzens, der von allen Punkten Ihres Reiches ausgeht. Die friedlichen Buͤrger, die Wohlgesinnten, die Freunde der Ordnung heben flehend ihre Hande zu Ew. Majestaäͤt empor. Alle fordern von Ihnen, daß Sie sie vor der Ruͤckkehr der Truͤbsale bewahren, die sie felbst oder ihre Vaͤ⸗ ter schon einmal so schmerzlich beweint haben; ihre Besorg⸗ nisse sind zu gegruͤndet, daß sie nicht Gehoͤr finden, ihre Wuͤn⸗ sche zu rechtmaͤßig daß sie nicht erfuͤllt werden soll⸗ ten. Nur ein Mittel giebt es, ihnen zu genuͤgen, wenn wir naͤmlich zu der Charte zuruͤckkehren. Sind auch die Worte des Sten Artikels doppelsinnig, so ist der Geist desselben doch klar. Es leidet keinen Zweifel, daß die Charte die Freiheit der Zeitungen und periodischen Schrif⸗ ten nicht bewilligt hat. Das Recht, seine perfoͤnlichen Mei⸗ nungen zu publiziren, begreift gewiß nicht das Recht in sich, auf dem Wege der Entreprise die Meinungen Anderer zu pu— bliziren. Das eine ist die Anwendung einer Befugniß, die das Gesetz frei geben oder Einschraͤnkungen unterwerfen konnte; das andere dagegen ist eine Speculation der gewerb⸗ treibenden Klasse, die, wie alle anderen, und mehr noch als diese, die Aufsicht der oͤffentlichen Behoͤrde voraussetzt. Die Absichten der Charte in dieser Hinsicht sind deutlich in dem Gesetze vom 21. 9kt. 1814 erklart, das gleichsam ein Anhang zu derselben ist; hieran laͤßt sich um so weniger zweifeln, als dieses Gesetz den Kammern am 5. Juli, d. h. einen Monat nach der Bekanntmachung der Charte, vorgelegt wurde. Als im Jahre 1819 ein entgegengesetztes System* in den Kam⸗ mern die Oberhand behielt, wurde zugleich ausdruͤcklich er⸗ klaͤrt, daß die periodische Presse nicht kraft der Bestimmung des Artikels 8. der Charte bestehe. Fuͤr diese Wahrheit spre⸗ chen im Uebrigen die Gesetze selbst, welche die Zeitungen der Bedingung einer Cautionsleistung unterworfen haben. Es fruͤge sich hiernach nur noch, Sire, wie jene Ruͤckkehr zu der Charte und zu dem Gesetze vom 21sten Oktober 1814 zu bewirken sei. Die Wichtigkeit der ge— enwaͤrtigen Zeitum—⸗ staͤnde hat diese Frage bereits geloͤst. ** darf sich nicht taäͤuschen. Wir befinden uns nicht mehr unter den gewoͤhnli⸗ chen Bedingungen der Repraͤsentativ, Regierung. Die Grund— saͤtze wonach diese Regierung eingefuͤhrt wurde, konnten, in— mitten politischer Veraͤnderungen, nicht unangetastet bleihen. Eine . Demokratie, die bis in unsere Gesetze einge⸗ drungen ist, trachtet danach, sich an die Stelle der rechtmaͤ— Eigen Gewalt zu setzen. Sie verfuͤgt uͤber die Masjoritaͤt der Wahlen durch ihre Zeitungen und durch zahlreiche Verhin— dungen. Sie hat, so viel es in ihren Kraͤften stand, die regelmaͤßige Ausuͤbung des wesentlichsten Vorrechts der Krone, des Rechts, die Wahl-⸗Kammer aufzuloͤsen, gelähmt. Schon hierdurch ist die Staats-Verfassung erschuͤttert. Ew. Maje⸗ staͤt allein besitzen die Kraft, sie auf ihre Grundlagen zuruͤck⸗ zufuͤhren und zu befestigen. Recht und Pflicht der Aufrechthaltung der Verfassung, ist das unzertrennlich Attribut der Souveraine,; taͤt. Keine Regierung auf der Welt wurde bestehen koͤnnen, wenn sie nicht oas Recht hatte, fuͤr ihre Sicherheit Sorge zu tragen. Diese Befugniß ist aͤlter als alle Gesetze, da sie in der Na⸗ tur der Dinge liegt. Dies, Sire, sind Maximen, die durch die Zeit geheiligt sind und die Zustimmung aller Europaͤischen Publicisten haben. Aber sie haben noch eine andere positi— vere Bestaͤtigung fur sich, naͤmlich die der Charte selbst. Der Art. 13 hat Ew. Majestaͤt mit einer Macht bekleidet, die

chen.

men. griffen werden muͤssen, die

die wir keinen

gen wird. Mit dem tiefsten v. Haussez.

bel. Graf

Gesetzes vom 21. Ott. 1814,

, .

Art. 2. Dasselbe ist der

faßt sind. chismen und Gebetbuͤcher.

zeichnet sind.

irt. Autorxisation des Koͤnigs nicht Folgendes ist der Inhalt dachten Verordnung in

gemessen erachten sollten, die V zirt und in Kraft getreten ang Register zu verzeichnen hat.“ Die ebenfalls im Sten vom 18ten Januar 1817 laute r gemessen erachten sollten, die Unserer Verordnungen zu besch

die besagten Gesetze und Veror

geschlagen werden, wo es fuͤr

duͤrfte.

von dem Tage an, geschriebenen Form werden.“

gen. beschaͤftigt sich mit einem Artike Broschuͤre des Herrn Cottu, a zug mittheilt . Der Messa

Temps beginnt, ohne die

len: „Ein Ereigniß, wichtiger

det. Die Herrschaft der Veror

auf ihre Bogenzahl, mit folgenden Druckf 1) Werke, die in todten oder auslaͤndischen Sprachen abge⸗

jenen Verordnungen folgende wenige Worte voran: Maaßregeln, die so viel besprochen worden sind und an deren Ausfuͤhrung man gestern noch zweifelte, sind heute ins Leben getreten. In Folge eines die Motive entwickelnden und von saͤmmtlichen Ministern unterzeichneten Berichts an den Koͤ— nig enthaͤlt der Moniteur folgende zwei Verordnungen uͤber die Wahlen nnd die periodische Presse, worauf fuͤr Jedermann die ganze schmerzliche Frage des Augenblicks beruht.“ Der

; Verordnungen selbst mitzutheilen, sein heutiges Blatt mit folgenden von“ dem verantwortlichen Geschaͤftsführer des Journals, J. Coste, unterzeichneten Zei⸗

hinlaͤnglich ist, nicht um unsere Institutionen zu veraͤndern, wohl aber, um sie zu befestigen und unwandelbarer zu ma⸗ . nn, d,, ö gestattet mit der Ausübung dieser höͤchsten Macht noch länger zu sau— Der Augenblick ist gekommen, cane n,

es nicht,

n, wo Maaßregeln er— dem Geiste der Charte entspre—

chen, aber außerhalb der gesetzlichen Ordnun deren ! mittel umsonst erschoͤpft . liegen. e Gren gc fe Sire, deren 26. Ihre Minister zu sichern haben, sind es, : nstand nehmen

bringen, uͤberzeugt wie wir sind, daß die gerechte Sache sie—

Diese Maaßregeln, Ihnen in Vorschlag zu

Respekte verharren wir ꝛc.

(gez.) Fuͤrst v. Polign ac; Chantelauze. Baron Braf v. Peyronnet.

. Mo nt⸗ v. Guernon-⸗Ranville.

U Baron Capelle. Die Bestimmungen des Art. 1, 2 und g der Tit. J. des

welche durch die erste der im

heutigen Moniteur enthaltenen (gestern mitgetheilten) Verord—⸗

nungen aufs Neue in Kraft gesetzt wurden, lauten wie folgt:

Jede Schrift von mehr als 20 Druckbogen kann, ohne vorangegangene Pruͤfung oder ohne der Censur vorgelegt worden zu seyn, frei publizirt werden.

Fall, und zwar ohne Ruͤcksicht

chriften:

2) Befehle, die von Behoͤrden ausgehen, Hirtenbriefe, Kate⸗

3) Denkschriften uͤber Prozesse, wenn sie von einem Advoka—⸗ ten oder Anwalt eines Gerichtshofes oder Tribunals unter⸗

4) Denkschriften literarischer und gelehrter Gesellschaften, die von dem Koͤnige errichtet oder sanctionirt worden. 5) Vortraͤge der Mitglieder beider Kammern.

Journale und periodische Schriften duͤrfen ohne

erscheinen.“ des im Sten Artikel der vorge—

Bezug genommenen Artikels 4 der Verordnung vom 27. November fen

„In den Faͤllen und Orten jedoch, wo Wir es fuͤr an—

ollziehung der Gesetze und Ver⸗

ordnungen zu beschleunigen, sollen diese von dem Tage als publi—

esehen werden, an welchem sie

dem Praͤfekten zugekommen sind, der ihren Empfang in einem

Artikel angezogene Verordnung

*

In den im Art. I Unserer Verordnung vom 27. November 1816 bestimmten Faͤllen, wo Wir es für an—

Vollziehung der Gesetze und leunigen, indem Wir sie auf

außerordentlichem Wege an ihre Bestimmung gelangen lassen sollen die Praͤfekten sogleich einen Befehl 5 ö *

dnungen gedruckt und da an— nothwendig erachtet werden

Art. 2. Die besagten Gesetze und Verordnungen sollen wo sie in der von obigem Artikel vor— publizirt worden, in Vollzug gebracht

Von den hiesigen Zeitungen giebt, außer den beiden Abendblaͤttern, der Gazerte de France und dem Messager des Chambres, nur die Quotidienne in einer außerordentlichen Beilage die im heutigen Moniteur erschienenen Verordnun⸗ Die Gazette enthalt sich alles Raisonnements und

l der Times und der neuesten us der sie einen langen Aus— ger des Chambres schickt „Die

als Alles, was seit 1814 ge—⸗

schehen ist, wird uns durch den heutigen Moniteur verkuͤn⸗

dnungen ist proklamirt, das