Allgemeine
preußische Staats-Zeitung.
M 214.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Des Königs Majestaͤt haben den bisherigen Bau-In— spektor Umpfenbach zu Koblenz zum Regierungs- und Baurathe bei der Regierung zu Duͤsseldorf zu ernennen und das desfalsige Patent Allerhoͤchst eigenhaͤndig zu vollziehen 3
re Königliche Hoheiten der Kronprinz und die n, , . *r nad von Fuͤrstenstein in Schlesien hier eingetroffen.
Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung zu Liegnitz ist der Kandidat der Theologie Dausel als Rektor der evangelischen Schule in Luͤben, desgleichen der
Kandidat der Theologie Liebe als Pfarr-Substitut in Lud⸗
wigsdorf, Görlißschen Kreises, bestaͤrigt worden;
zu Bromberg ist der bisherige Kommendarius Jo— hann Filipski zum Pfarrer der katholischen Kirche in Siedlimowo, im Kreise Inowraclaw, ernannt.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister, Freiherr Wilhelm von , . t, von Querfurt.
Der evangelische Bischof und General-Superintendent in der Kurmark Brandenburg, Dr. Ne ander, von Prenzlow.
Zeitungs-Rachrichten. Ausland.
Frankreich.
Paris, 27. Juli. Gestern Vormittag begaben Se. Majestaͤt sich in Begleitung des Dauphins nach dem Walde von Rambouillet auf die Jen Höchstdieselben speisten in dem dortigen Schlosse und kehrten sodann nach St. Cloud zuruͤck.
Die Dauphine wird am Z0sten oder 3isten aus den Baͤ⸗ dern von Vichy hier zuruͤck erwartet. n,,
„Es leidet keinen Zweifel“, äußert der Drapeau blanc, „daß der vorgestrige Minister-Rath uͤber eine große Anzahl von Beamten, deren Grundsaͤtze sich mit dem monarchischen Geiste der Regierung nicht vertragen, den Stab gebro—
en hat.“ z an , ,,, ö , Minister des Innern hat nachstehende Verfugung erlassen:
hg 1. Die Praͤfekte, r , . und General—⸗ Praͤfektur⸗Secretgire, die von dem Sitze ihrer Amts⸗Verrich⸗ tungen entfernt sind, sollen sofort dahin zuruͤckkehren.
„Art. 2. Jeder fruͤher ertheilte Urlaub wird hiermit zuruͤckgenommen.“ ᷣ
Art. 3. Kuͤnftig darf kein Staats⸗Beamter, der unter dem Ministerium des Innern steht, aus welcher Ursache es auch seyn mag, sich von dem Orte, wo er sein Amt verrich— tet, entfernen, wenn er nicht zuvor durch einen in den vor— y Formen bewilligten Urlaub dazu ermaͤchtigt worden ist.
Der Polizei-Praͤfekt hat heute eine Bekanntmachung folgenden Inhalts an den Straßen⸗Ecken anschlagen lassen; 466Jeder, der periodische Schriften austheilt, worin nicht der wahre Name, das Gewerbe, und die Wohnung des Her— ausgebers oder Druckers angegeben ist, oder der dergleichen Schriften dem Publikum zu lesen giebt, wird sofort vor den
Berlin, Mittwoch den Aten Au gu st
ö Polijei⸗/ Eonunissair des Reviers gefuͤhrt,
genden S
Autorisation zu verschaffen,
1830.
; wo jene Schriften kon fiszirt werden.“ t „ „„Jeder, der ein Lese⸗Kabinet, ein Kaffehaus und dergl. llt und dort Zeitungen oder sonstige, der Koͤniglichen Preß⸗; Verordnung vom 25sten d. M. zuwider gedruckte Verord- nungen zu lesen giebt, wird als Mitschuldiger der Vergehen, die aus jenen Zeitungen oder Schriften herzuleiten seyn moöͤch⸗ 7 t r t und sein Etablissement wird vorlaͤusig ge— hlossen.“
Die Geschaͤfts fuͤhrer, Redaktoren und Eigenthuͤmer meh⸗ rerer hiesigen Oppositions⸗Blaͤtter haben eine Protestation ge⸗ zen die Verordnungen vom 25. Juli eingereicht. Sie beru— en sich dabei auf den Inhalt der bestehenden Gesetze uͤber die periodische Presse, um zu beweisen, daß jene Verordnun⸗ en fuͤr keinen Schriftsteller obligatorisch waren. „Heutiges Tages,“ aͤußern sie, „wo die Regierung das Gesetz verletzt hat, sind auch wir nicht verbunden, zu gehorchen. Wir wer den daher versuchen, unsre Zeitungen zu publieiren, ohne die verlangte Autorisation dazu einzuholen.“ Den Beschluß der Protestation machen einige Betrachtungen uͤber die Aufloösung der Deputirten⸗Kammer. Die Verfaffer glauben daß eine solche Auflöͤsung, bevor die neugewaͤhlte Kammer einberufen worden, ver fassungswidrig sey. Sie bitten die Kammer da her im Namen Frankreichs, sich auf ihr gutes Recht zu stuͤtzen und dasselbe geltend zu machen.
Die Quotidienne ist das einzige der heute erschiene⸗ nen Blätter, das einen kurzen Bericht über diejenigen Ereig⸗ nesss giebt, die am 2bsten, also am Tage vor den (im beilie⸗
upplemente erwahnten) ar, g, Auftritten, statt⸗ gefunden haben. Sie meldet daruͤber Folgendes: „Waͤhrend des ganzen elne Tages hat die vollkommenste Ruhe ge— der fe Spät gegen Abend fanden in dem Viertel des Palais Royal einige Verfuche, Unordnung zu stiften, statt, die aber in einigen Minuten unterdruͤckt wurden. Trotz der Verordnungen haben mehrere nicht autorisirte Journale ver⸗ sucht, heute fruͤh einige ihrer Nummern zu verbreiten. Sie enthalten eine von einer großen Anzahl von Geschaͤftsfuͤhrern und Redaktoren der n ne, Oppositionsblaͤtter unter⸗ eichnete Protestation. Man hat bemerkt, daß die Geschaͤfts⸗ . und Redaktoren des Journal des Debats diesem Akte nicht beigetreten sind. Es sind Maaßregeln getroffen, daß die Verordnungen uͤber die Presse morgen mit Strenge aus⸗ gefuͤhrt werden. Die Redaktoren mehrerer Blatter legten gestern Herrn Debelleyme einen Bericht vor, den ihre Drucker nicht hatten drucken wollen. Der Praͤsident des Gerichts⸗ hofes erster Instanz entschied, daß, in Betracht, daß die Verordnung uͤber die Presse nicht in den vorgeschriebenen Formen bekannt gemacht worden; in Betracht ferner, daß & angemessen sey, den Blaͤttern Zeit zu lassen, sich, dem Art. Z der Verordnung vom 25. Juli gemäß, die noͤthige ᷣ die Drucker gehalten seyen, das Blatt fuͤr den folgenden Tag zu drucken. Die Motive des Herrn Debelleyme betreffen sonach blos die Form und nicht die Sache selbst. Das Journal des Debats, das, wie oben erwähnt, die Protestation nicht mit unterzeichnet, hat bei dem Minister des Innern ein Gesuch um Bewilligung der bendthigten Autorisation eingereicht; eben so der Consti= tutionnel, obgleich drei seiner Redaktoren der gedachten Pro— testation beigetreten waren. Dem Messager des Thambres ist die Erlaubniß bereits ertheilt worden, so daß er gestern Abend, wie gewoͤhnlich, erschien.“ Eine Thatsache“, bemerkt heute die Gazette, „ist in den neuen Verordnungen ganz besonders der Beachtung werth, namlich die Zusammenberufung der Wahl-Kollegien auf den 6ten und der Kammern auf den 28. September. In zwei Monaten also wird die Rednerbuͤhne offen seyn. Das Repraͤsentativ System ist also nicht verletzt, und die