1638
— In dem diesjährigen 192sten Stuͤck der Muͤnchener sollte einer derselben einmal den Ottomanischen Thron erben,
Zeitschrift, Das Ausland, befindet sich Seite 768, unter der Ueberschrift: „Auswärtige Journalistik in Rußland“, ein Aufsatz, dessen Inhalt die Preußische Post-⸗Verwaltung dem Vorwurfe aussetzt, daß sie an den hohen Preisen der Zeit— schriften, welche durch sie nach Rußland besorgt werden, und namentlich an deren Vertheuerung seit dem Jahre 1819, Schuld sey. — Bei den bekannten Grundsaͤtzen der Preußi—
schen Verwaltungs Behoͤrden mußte eine solche Anschuldigung
sehr befremdlich erscheinen; die deshalb eingezogenen Erkun— digungen haben dieselbe als ganz grundlos gezeigt. Es hat sich dabei aus ganz zuverlässiger Quelle ergeben, daß vor Al—
lem seit dem Jahre 1819 durchaus keine Preis-Erhoͤhungen, ;
als etwa nur solche, welche durch Erweiterung einer Zeitschrift und einen gesteigerten Einkaufs-Preis bedingt gewesen, statt gefunden haben, und daß im Gegentheil seit dem J. 1822, wo der Zeitungs-Debit im Preußischen nach feststehenden maͤßigen Tax-Prinzipien auf die Staatskasse übergegan—
gen ist, und jedes Privat-Interesse der Beamten da⸗
bei voͤllig aufgehört hat, mehrere sehr bebeutende Preis— Ermaͤßigungen, und zwar ganz vorzuͤglich bei wissenschaft— lichen Zeitschriften, namentlich fuͤr das Journal d' Education, Journal des savans, Journal général de la liltärature und andere mehr, bewilligt worden sind, daß mithin die Preußi— sche Post⸗Verwaltung in bemerkenswerther Weise, so viel als ihr moͤglich war, schon vor Jahren den Wuͤnschen zuvorge— kommen ist, die jetzt oͤffentlich ausgesprochen werden. — Die obgedachte Beschuldigung zeigt daher eine eben so auffallende Unkunde des wahren Sachverhaͤltnisses, als in der Auffuͤh— rung verschiedener im Jahre 1830 (und zum Theil schon seit früherer Zeit) nicht mehr existirender Zeitschriften, als; der Neue Rheinische Merkur, das Oppositions-Blatt, das (mit dem Freimuͤthigen verschmolzene Berliner Conversations— Blatt, wie nicht weniger einiger Franzoͤsischer und Englischer Zeitungen, der Beweis liegt, daß der Verfasser zum Minde— sten nicht gehoͤrig unterrichtet gewesen. — Dies wird hoffent— lich hinreichend seyn, das fuͤr die Sache interessirte Publi— kum auf den richtigen Standpunkt zu führen, um jenen Vor— wurf gehörig wuͤrdigen zu koͤnnen. — Die hiesige Boͤrse, die heute Anfangs durch die aus Paxis gekommenen Nachrichten etwas beunruhigt worden war, schloß sehr fest und anscheinend mit vieler Kauflust, na— mentlich fuͤr Preußische und Russische Effekten. Erstere wa— ren uͤberhaupt den Fluctuationen, die seit einiger Zeit statt— gefunden, verhaͤltnißmaͤßig weniger als andere Fonds unter— worfen. Russ. Engl. Anleihe wurde heute von 1033 bis 1606 bezahlt, wozu am Ende Geld blieb.
Ver mischte Nachrichten.
Der Englische Reisende Webster erzählt Folgendes in seiner Reise nach der Krimm u. s. w. „In Sympheropol sandten wir, sobald wir angekommen waren, unsere Karten
an den daselbst wohnenden Sultan Krim Gherri Katti
Gherri und ließen um Erlaubniß bitten, ihm unsere Auf— wartung machen und unsere Empfehlungsschreiben abgeben zu durfen. Man ließ uns zur Antwort sagen, daß der Sul— tan abwesend sey, die Sultanin jedoch sich freuen wuͤrde, uns bei sich zu sehen. Die Sultanin, welche die Tochter eines Englischen Obersten und in Edinburg geboren ist, em— pfing uns ungemein freundlich und aufmerksam, ganz in Englischer Weise. Die Geschichte ihrer Vermaͤhlung mit dem Sultan ist nicht uninteressant. Dieser, als er ungefahr 15 Jahre alt war, wurde mit einigen Missiongiren bekannt, die ihren Aufenthalt in der Nähe des Kaukasus genommen hatten, nahm den christlichen Glauben an, verließ sein Vaterland und begab sich unter dem Schutze der Missionaire nach St. Pe— tersburg, von wo er bald darauf nach Schottland abreiste, woselbst er mit der Sprache, den Sitten und Gewohnheiten Englands sich vertraut machte. In Edinburg wurde er mit seiner jetzigen Gemahlin bekannt, mit der er, gegen die Zustimmung
ihrer Familie, sich vermaͤhlte. Da er in gerader Linie von
den alten Khans der Krimm abstammt, so gebuͤhrt ihm der
Thron des gegenwartigen Turkischen Sultans Mahmud, falls
dieser keinen legitimen Nachfolger aus der regierenden Fa— milie hinterlaͤßt. Sultan Gherri hat mehrere Soͤhne, und
Pr. Engl. Ani. 22
so wuͤrde der merkwuͤrdige Umstand eintreten, daß ein Fuͤrst
von Britischer Abkunft und christlichem Glauben das große Reich der Tuͤrkischen Unglaͤubigen beherrschte.“ .
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 4. August. Im Schauspielhause: Maͤnner⸗ treue, Lustspiel in 1 Akt. Hierauf: Die Schleichhaͤndler, Possenspiel in 4 Abtheilungen, von E. Raupach.
Donnerstag, 5. August. Im Schauspielhause: Die junge Pathe, Lustspiel in 1 Akt nach Seribe, von Both. Hierauf: Joseph in Aegypten, Oper in 3 Aufzuͤgen. (Herr Pezolt vom Koͤnigl. Hoftheater zu Stuttgart: Jakob, als Gastrolle. Dlle. Ganz: Benjamin.)
Freitag, 6. August. Im Opernhause: Zum erstenmale wiederholt: Fra Diavolo, oder: Das Gasthaus bei Terracina, komische Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz, von Scribe, bearbeitet von C. Blum; Musik von Auber.
Koͤnigstädtisches Theater.
Mittwoch, 4. August. Heinrich der V., oder: Falstaff und seine Spießgesellen, Melodrama in 3 Akten. (Herr Schmelka: Falstaff.) .
Donnerstag, 5. August. Fra Diavolo, oder: Das Wirths—⸗ . zu Terracina, komische Oper in 3 Akten; Musik von
uber.
Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 20 Sgr. re.
Berliner e Den 3. August 1830.
Amil. Fonds- und Geld. Cours Zeitel. (Premiss6s. Cour.)
ᷣ 8 5 3 XI. rte. Geld] — a, re, Geld. 98 6G stpe. Ptandbrl. 1014
Pomm. Ptandbrl. 106
Kur- u. Neum. do. 1096
FSchlesische do. 107
Dom. - Pfandbrt.
Xkst. C. d. K- u. N. 680m. d. K- u N.
Holl. vollw. Duk. — Neue dito
St. Schuld- ðch. Pr. Engl. Anl. 18
Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Ob. m. l. C. Neum. lut Sch. d. Berl. Stadt- Ob. Königsbęg. do. Elbinger do. PDanz. do. in Ih. West pr. Pldh. Friedrichsd'or. Grolshliz. Pos. do. Disconto .... 11561 e Prei sò. Cour. Wechsel- Cours. i, de, ö äÄäää Auisterdam ; I. Kur ᷣ 2 At. Kurz 2 Ut. 3 Mi. 2 At. Wien ln o Ar. 150 El. 12 Mt. Augsburg 150 EI. 2 Mi. Breslau n,. 2 Mei. . Us . 2 At. PHetergzhurg BNN... ... 100 Rhl. 3 Woch. Warschau 600 Fl. Kurz
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Auswärtige Börsen. Am sterdam, 29. Juli.
Niederl. virkl. Schuld 643. Kanz-Bill. 303. Oesterr. 5prec
Metall. 9). Russ. Engl Anl. 1094. Russ. Anl. Hamb. Cert. 1033.
Hierbei ein außerordentliches Supplement
zu Nr. 213 der Staats-Zeitung. Das heute aus ge—
gebene Blatt des Allgemeinen Anzeigers Nr. 55
wird unsern auswärtigen Abonnenten durch die
naͤchste Fahrpost zugesandt werden.
Neue ste Börsen-RNachrichten.
Frankfurt a. M., 31. Juli.
Obl. 127. Loose zu 100 Fl. 179. Azproc. Merall. 58. 1pro
—
Gedruckt bei A. W Hayn.
Oesterr. 5oroc. Metall. 97. 4proc. 922. Sank⸗Actien mit Div. 1515. Part. c. 25. Poln. Loose pr. ult. 59. Brief.
Redacteur John. Mitredageteur Cottel.
M 215.
geroͤblichste verletzt wird. naöung ist sonach voruͤber, die Kraft beginnt und der Gehor—
Allgemeine
Preußische Staats-⸗Zeitung.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Kohlen -Aufseher Cleemann bei der Saline zu Duͤrrenberg das Allgemeine
Ehrenzeichen zu verleihen geruhet.
Angekommen. Der Fuͤrst von Puͤckler-Muskau, von Muskau.
Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.
Frankreich.
Paris, 28. Juli. Der Constitutionnel, der Courrier frangais, das Journal du Commerce, der National, der Temps, der Globe, das Journal de Paxis, die Tribune des Départemens, der Courrier des (lecteurs, die Revolution, der Figaro und der Sylphe ließen gestern fruͤh, ohne sich an
die Verordnungen vom 2ö5sten zu kehren, eine Nummer ihres
Blattes erscheinen, worin sich eine von den Geschaͤftsfuͤhrern, Redaktoren und Eigenthuͤmern jener Zeitungen unterzeichnete und Tages zuvor von ihnen verabredete Protestation in Be⸗ zug auf die gedachten Verordnungen befand. Das Jour⸗ nal du Commerce stuͤtzte sich dabei auf die (bereits gestern erwahnte) Entscheidung des Herrn Debelleyme. Kaum wa⸗ ren aber jene Zeitungs-Blaͤtter herausgekommen, als auch die Pressen durch die Polizei und Gendarmerie in Beschlag genommen wurden. Den groͤßten Widerstand bei diesem Ge—
schaͤfte leisteten die Herausgeber des Temps und des Figaro.
Die Drucker der verschiedenen Oppositions-Blaͤtter schlossen
hierauf ihre Werkstaͤtten und entließen ihre Arbeiter. Meh—⸗
rere Fabrikherren thaten desgleichen, wodurch sofort viele Tausende von Handwerkern brodlos wurden. Ein Theil der— selben verfuͤgte sich, wie man gestern an der Boͤrse versicherte, nach St. Cloud, um ihre Klagen dem Koͤnige vorzutragen. — Bei Herrn Cas. Périer fand gestern eine Versammlung der hier anwesenden Deputirten, etwa 50 an der Zahl, statt, wie man glaubt, in der Absicht, um eine Protestation gegen die Verordnungen vom Tösten zu unterzeichnen.
Die obgedachte Protestation der Geschaͤftsfuͤhrer, Redak— toren und Eigenthuͤmer der Zeitungen (deren auch bereits im gestrigen Blatte der St.-Zeit. Erwaͤhnung geschehen) lautete im Wesentlichen also: „Schon mehr als einmal im Laufe der letzten sechs Monate hatte man uns angekuͤndigt, daß das
Gesetz uͤbertreten und irgend ein Staatsstreich ausgefuͤhrt werden wuͤrde; das Publikum glaubte aber nicht daran, und
das Ministerium selbst wies eine solche Zumuthung als Ver— leumdung zuruͤck. Dennoch enthaͤlt der Moniteur jetzt jene denkwuͤrdigen Verordnungen, wodurch die Charte auf das Das Reich der gesetzlichen Ord—
sam hoͤrt auf, eine Pflicht zu seyn. Die Gegenstaͤnde, wor—
uber die gedachten Verordnungen sich erstrecken, gehören zu
denen, die nach dem Buchstaben der Verfassung von dem Koͤnige allein nicht entschieden werden konnten. Die Charte sagt im Art. 8. ausdruͤcklich, daß die Franzosen sich in Preß— Angelegenheiten nach den bestehenden Gesetzen zu achten haͤtten: nicht nach Berordnungen. Sie sagt ferner im Art. 35 daß die Organisation der Wahl⸗Kollegien durch Gesetze erfolgen solle:; nicht durch Verordnungen. Die Krone hatte bis— her diese Artikel selbst aufrecht erhalten; sie hatte niemals daran gedacht, sich gegen dieselben, sey es mit einer vorgeb—
Berlin, Donnerstag den 5ten Augu st
1830.
lich konstituirenden Macht, oder einer aus dem t. 14 faͤlschlich hergeleiteten Gewalt, zu waffnen. In 46 so oft gewichtige Umstaͤnde der Regierung eine Modification des Preß-Gesetzes oder des Wahl-Systems noͤthig zu machen schienen, nahm sie zu den beiden Kammern ihre Zuflucht. Als die Charte verandert wurde, um die Wahl-Kamimner im- mer von sieben zu sieben Jahren neu zusammenstellen zu las⸗ sen, nahm das Koͤnigthum nicht zu sich allein, als Urheber der Charte, sondern zu den Kammern seine Zuflucht. Es hat sonach stets den Sten und I5sten Art. der Charte selbst beobachtet und sich niemals eine diktatorische Macht ange⸗ maßt, die ihm nirgends zuerkannt wird. Auch die Gerichts— hoͤfe, denen das Interpretations-Recht zusteht, haben feier⸗ lichst dieselben Grundsaͤtze anerkannt. Die Verbreiter des Bretagner Steuer-Verweigerungs-Vereins wurden von dem Pariser und anderen Koͤnigl. Gerichtshoͤfen als Beleidi— ger der Regierung kondemnirt; ja, der hiesige Koͤnig⸗ liche Gerichtshof hat sogar die bloße Voraussetzung, daß die Regierung je ein Gesetz durch eine Verordnung umstoßen koͤnnte, als einen Schimpf betrachtet. Der be— stimmte Inhalt der Charte also, so wie das bisher beobach⸗ tete Verfahren der Krone und die Entscheidungen der Tri— bunale, sprechen in gleichem Maaße dafuͤr, daß in Preß⸗ und Wahl⸗-Angelegenheiten allein die Gesetzeè, d. h. der Koͤnig und die Kammern, Kraft haben. Jetzt ist das Gesetz von strafbaren Ministern uͤbertreten worden, und wir werden da— her, da wir uns des Gehorsams fuͤr entbunden halten, unsre Zeitung zu publiziren suchen, ohne dazu die verlangte Auto⸗ risation einzuholen. Wir werden alle unsere Kraͤfte aufbieten, daß unser Blatt wenigstens heute noch dem gesammten Frank— reich zukomme. Dies erheischt unsere Buͤrgerpflicht, und wir werden sie erfuͤllen. Was die gesetzwidrig aufgeldste Kammer betrifft, so haben wir ihr ihre Pflichten nicht vorzuzeichnen, aber im Namen Frankreichs bitten wir sie instaͤndigst, sich auf ihr evidentes Recht zu stuͤtzen und der Uebertretuͤng ber Gesetze nachdruͤcklich Widerstand zu leisten. Dieses Recht ist eben so gewiß als das, worauf wir selbst uns stuͤtzen. Die Charte sagt im Artikel 50, daß der König dit Deputirten⸗ Kammer aufloͤsen koͤnne; um aber eine Kammer aufzuloͤsen, muß sie zuvor zusammengetreten und konstituirt seyn und ein System befolgt haben, das ihre Aufloͤsung rechtfertigt. Vor der Konstituirung der Kammer giebt es indeß bloße Wahlen. Nirgends aber steht in der Charte geschrieben , daß der Koͤ— nig die Wahlen annulliren koͤnne. Dies thun die mehr er— waͤhnten Verordnungen. Sie sind daher gesetzwidrig. Die auf den 3. August zusammenberufenen Deputirten sind auf gesetzlichem Wege gewahlt; ihr Recht ist noch heute dasselbe, das es gestern war. Frankreich beschwoͤrt sie, solches nicht zu vergessen.“
An dem Tage, wo diese Protestation in den obge— dachten Blaͤttern erschien (also gestern fruͤh), las man in der Quoti dienne uͤber . Gegenstand folgenden Artikel: „Die Publikation der letzten Verordnungen ist eines von den politischen Ereignissen, welche die Aufmerksamkeit des nachdenkenden Mannes aufs hoͤchste in Anspruch neh— men und die Lage eines ganzen Reiches aͤndern. Es ist jetzt nicht der Augenblick, die Folgen eines Systems naͤher zu ent⸗ wickeln, das doch so leicht vorauszusehen war. Was man schon jetzt behaupten darf, ist, daß die Revolution allein an dem, was vorgeht, schuld ist. Schon laͤngst trachtete sie zu augenscheinlich danach, die bestehende Regierung umzustoßen, daß diese nicht, wie alle Welt, die Nothwendigkeit hätte fuͤhlen sollen, den feindseligen Absichten derselben entgegen—⸗ zutreten. Die Revolution hat zu viel Vertrauen zu sich selbst ge⸗ habt; sie hat allzuleicht geglaubt, daß es in ihrer Macht stehe, eine Autorität zu stuͤrzen, die durch die Tugenden einer glor— reichen Dynastie und durch die Treue ihrer Voͤlker verthei⸗