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Ministerium zu jeder Zeit im Stande ist, die Rechtsertigung seiner unconstitutionnellen Heftigkeit schon im Voraus bereit zu halten. Die Vernichtung der populairen Kammer ist bei— nahe eben so vollstaͤndig, als die der periodischen Presse. Die
auf selbige sich beziehende Verordnung reduzirt diese Versamm⸗
lung von 430 auf 258 Mitgliedern, hebt die Freiheiten von drei Viertheilen der Waͤhler auf — legt in die Haͤnde der wenigen Privilegirten, die fruͤher die Departemental⸗-Kollegien bildeten, die Macht, alle sogenannten Departements-Deputir⸗ ten zu waͤhlen — beschraͤnkt den ganzen Wahlkoͤrper Frank— reichs auf ungefaäͤhr 8 — 10,000 Individuen, die von den Praͤfekten in ihren verschiedenen Bezirken eben so leicht ge— leitet werden koͤnnen, als es der Fall mit den geschlossenen
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Burgflecken in England ist — verleiht den Präfekten die
Macht, selbst diese beschraͤnkten Listen zu schließen, ohne einer dritten Partei zu erlauben, ihr Wahlrecht geltend zu machen
— vertilgt die Gesetzgebung von 16 Jahren — und schafft eine Versammlung, deren Hauptpflicht es ist, fuͤr die Be⸗ schraͤnkung der Ausgabem zu sorgen, zu einem Werkzeuge der
Taxation um. Das den Bezirks-Waͤhlern vorbehaltene Recht, die Hälfte der Kandidaten zu wahlen, die zuletzt durch die Departemental-Kollegien der Kammer zugesendet werden, ist von keinem Werth, da es auf die Schluß-⸗Wahl nur gerin— gen Einfluß haben kann. Die Autorität jedoch, welche das Franzoͤsische Ministerium anfuͤhrt, um das dermalige direkte Einschreiten der Regierung zu rechtfertigen, ist wahrscheinlich eben so zu tadeln, als dieses Einschreiten selbst. Der 14te Artikel der Charte lautet, wie folgt: „„Der Koͤnig ist das Oberhaupt des Staates — er befiehlt
die Land- und Seemacht — erklart Krieg — schließt Frie⸗
dens-Allianz-, und Handels-Verträge ab — ernennt zu allen
Aemtern der oͤffentlichen Verwaltung und erlaͤßt Regulative
und Ordonnanzen, die zur Ausführung der Gesetze und zur Sicherheit des Staates erforderlich sind.““ Es heißt in der That, die deutlichsten Ausdruͤcke mit nicht ge— ringer Ungezwungenheit verwandeln, wenn man in dieser Stelle der Charte (welche die Graͤnzen der der exekutiven Gewalt anvertrauten Macht bezeichnet) eine Hinweisung findet, sich sowohl die legislative als exekutive Gewalt beizu— legen. Waͤre eine Auslegung, wie sie die Ordonnanz von dieser Stelle macht, zuläͤssig, so verliehe die Charte der Re— gierung die Macht, diese naͤmliche Charte, wann und wie sie will, aufzuheben! Eine Spitzfindigkeit wie diese wuͤrde sogar ein gewohnlicher Advokat von sich weisen. Die in Rede ste— henden Ordonnanzen und Regulative muͤssen mit den beste— henden Gesetzen uͤbereinstimmen, nicht aber gegen sie gerich— tet seyn — fuͤr die Sicherheit des Staates muß durch aufrechthaltende Prinzipien, nicht aber durch unmittelbare Vernichtung ihrer nothwendigsten Institutionen gesorgt wer— den. Unter der naͤmlichen Autorität könnte die Regierung mit einem Schlage die 3 oder 4 Gesetzbuͤcher vernichten und den Geschäftsgang der Gerichte hemmen. Wenn irgend et—
was unser Bedauern uͤber den direkten Einfluß dieses uncon⸗
stitutionnellen Verfahrens vergrößern konnte, so ist es die ungluͤckbringende Ungewißheit, in der es die politische Zukunft unserer Nachbaren huͤllt, und das nicht zu bestimmende Ende der Verzoͤgerung ihrer politischen Ruhe. Solche ploͤtzliche und willkuͤhrliche Veranderungen vernichten alles Vertrauen auf die Stabilitat der Charte oder bestehender Institutionen. Kaum halten wir es fuͤr noͤthig, noch hinzuzufuͤgen, daß das Franzoͤsische Ministerium bei uns weber bei den Whigs noch bei den Torys auf Unterstuͤtzung oder Billigung rechnen kann.“
In ihrem heutigen Blatte fuͤgt die Times den aus Paris gekommenen Nachrichten vom 27. Juli folgende Be— trachtungen hinzu: „Tausend Fragen werden aufgeworfen, und die regste Neugierde ist in Bezug auf den Zustand der Dinge in Frankreich wach geworden. Nur eine Erzaͤhlung der Ereignisse, wie sie sich eben zugetragen, kann darauf eine befriedigende Antwort ertheilen. Wir selbst wollen uns jedoch aller Prophezeiungen selbst dessen, was binnen einer Stunde vorgehen kann, enthalten, denn Volks-⸗Bewegungen sind noch etwas weit Ungewißeres, als die Veraͤnderungen des Windes, und wo die Sachen so gefaͤhrlich stehen, wie in Frankreich, wollen wir uns min— destens hüten, etwas zu sagen, was die Aufregung auf einer oder der andern Seite noch vermehren konnte. Wir wollen Andere nicht zu Gefahren verleiten, denen wir selber fern stehen. — Wenn, wie es allgemein heißt, eine große Anzahl Franzoͤsischer Pairs einen Protest gegen die letzten Ordonan— zen unterzeichnet hat, so kann dies auf die Stimmung des Koͤnigs einen großen Einfluß ausuͤben und auch die Minister Sr. Majestät zu einer andern Meinung bringen. Wir selbst glauben, daß der gegen die Orbonnanzen erhobene Einwurf ein sehr rriftiger sey, daß, wenn ein Parlament annullirt
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wird das niemals zu einer Geschaͤfts-Sitzung versammelt ge— wesen, dadurch gleichsam ein Schuß in einen leeren Raum gethan wird; ein Mal muͤssen die Deputirten wenigstens zusammen gewesen seyn, ehe man sie entlassen kann. Man nehme einmal an, daß auch das kleine Parlament nach der Wahl, wie sie die Koͤnigl Ordonnanz anordnet, an die popu— laire Seite sich lehnte — was wuͤrde dann geschehen? Oder, den Fall umgekehrt angenommen, kann wohl Frankreich mit einer Oligarchie von 258 Deputirten monarchisch regiert werden? nur zu bald wuͤrde diese Oligarchie Alles an sich gerissen ha— ben, und wahrlich die Regierung haͤtte besser gethan, sich der Liebe seines Volkes in die Arme zu werfen, als einen solchen Weg zu betreten, selbst wenn es mit Erfolg hätte geschehen koͤnnen.“
Die Hof-Zeitug meldet, daß Herr John Caleraft zum Kriegszahlmeister und Lord F. L. Gower, bisheriger General-Secretair fuͤr Irland, zum Kriegs⸗Secretair ernannt worden sey. .
Der Franzoͤsische Botschafter, Herzog von Laval-Mont⸗ morench ist am Dienstage mit Urlaub nach Paris abgereist.
Niederlande. Aus dem Haag, 30. Juli. Am 27sten d. M. Abends
um 11 Uhr sind Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz Wilhelm
von Preußen (Sohn Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Preu— ßen) und Hoͤchstdessen Gemahlin aus Bruͤssel hier eingetrof— fen und im Pallaste Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Frie— drich abgestiegen, welcher mit Hoͤchstseiner Gemahlin den Koͤ— nigl. Gaͤsten bis nach Rotterdam entgegengefahren war.
Der Pallast auf dem hiesigen Plein ist zum Empfang Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen in Bexeitschaft gesetzt worden.
Deutschlan d.
Muüͤnchen, 29. Juli. Dem Vernehmen nach, treffen Ihre Koͤnigl. Majestaͤten am 18. August von Bruͤckenau hier ein und begeben sich alsdann nach Berchtesgaden. Am 18. Okt., dem Jahrestag der Voͤlkerschlacht bei Leipzig, wird, wie es heißt, Se. Majestaͤt der Koͤnig bei Regensburg den Grund stein zur Walhalla legen, einem Denkmal, welches die Buͤ— . , Deutschen aus allen Zeitaltern in sich schlie— jen soll.
In dem uͤppigen Getreidebau des Rotthales zwischen Vilshofen und Passau, nicht fern von dem ehemaligen Klo— ster Fuͤrstenzell, hatte eine reichhaltige Schwefelquelle bei dem
fangs des 18ten Jahrhunderts, ein Heilbad veranlaßt. neuerer Zeit gewann diese Quelle einen so bedeutenden
Pfarrdorfe Hoͤhenstadt schon unter dem Abte Abundo, .
daß unlaͤngst die Koͤnigl. Akademie veranlaßt wurde, die um ö diese Schwefelwasser-Ausfluͤsse gelagerte Schlamm -Erde zu untersuchen. Diese, auch mit Schwefel⸗Eisentheilen gesaͤttigt,
uͤbertrifft an Gehalt den Badschlamm in Eilfen und St. Amand. Die Wirkungen dieser Bade-Anstalt erhoben bis jetzt den durch romantischen Reiz gleich anmuthigen Ort zu einem sehr besuchten und heilbringenden Aufenthalte vieler Gaͤste, selbst aus fernen Gegenden. Se. Majestät der Koͤnig haben diese kostbare Heilquelle, mit ihrer Fuͤlle der heilreichen Schlamm⸗Erde, von dem gegenwaͤrtigen um die Erweiterung des Badehauses sowohl, als durch freundliche Gastlichkeit, sehr verdienten Besitzer auf Staatskosten um 29,000 Fl. zu kau⸗ fen geruht und beschlossen, diesen Ort durch ein dieses vater⸗ laͤndischen Heilschatzes wuͤrdiges Badehaus verschoͤnern zu las— sen. Se. Exc. der Herr Staats⸗Minister Graf v. Armanns⸗ perg haben bereits Ort und Stelle in Augenschein genommen, wo nun bald das menschenfreundliche Werk zur erhabensten und unvergeßlichsten Wohlthat fuͤr die leidende Menschheit begonnen werden wird.
Darm sstadt, 29. Jul. Das heute erschienene Regie⸗ rungsblatt enthaͤlt eine , Verordnung folgenden
Inhalts: „Da die bisherige Einrichtung, nach welcher die Ausuͤbung der in der Staatsgewalt begriffenen Rechte uͤber das katholische Kirchen- und Schulwesen des Großherzogthums provinzenweise verschiedenen Kollegien uͤberwiesen war, sich nunmehr, nachdem fuͤr den Umfang des ganzen Großherzog— thums ein Bisthum errichtet und sowohl der bischoͤfliche Stuhl als das Dom-Kapitel vollstndig besetzt und in die Ausuͤbung der ihnen zukommenden Befuͤgnisse eingesetzt wor— den sind, nicht mehr als zweckmaͤßig darstellt, so haben Wir,
Beilage
1643 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗-Zeitung Æ 215. ; re eee eee ee eee ee eee erer e r seen ear een e e eee dee use . e e e ere euere eee el eee eu sereee eee e un eee ee eee ̃ .
um in der Verwaltung und Ausuͤbung der uͤber das katho⸗ lische Kirchen- und Schulwesen Uns zustehenden Rechte voll⸗ staͤndige Gleichfoͤrmigkeit und Einfachheit zu bewirken, ver⸗ ordner und verordnen hiermit, wie folgt: 5. 1. Der Kirchen und Schulrath, katholischen Theils, in Unserer Residenz zu Darmstadt, ist, unter der Benennung „katholischer Kirchen— und Schulrath“, als Central⸗-Kollegium konstituirt, und sein Wirkungskreis erstreckt sich, unter der obern Aufsicht und Leitung Unseres Ministeriums des Innern und der Justiz, uͤber das ganze Großherzogthum. 5. 2. Der Wirkungskreis dieses Central-Kollegiums umfaßt, in Bezug auf die Provin⸗ en Oberhessen und Starkenburg, alle mtsbefugnisse und ,, , in demselben Umfange, in welchem die Kirchen⸗ und Schulraͤthe dieser beiden Provinzen solche seither auszu— uͤben hatten. Dieselben Amtsbefugnisse uͤbt dieses Central⸗ Kollegtum in Bezug auf die Provinz Rheinhessen aus, jedoch mit Rusnahme des Schulwesens und der Revision der Rech⸗ nungen der katholischen Kirchenfonds, welche Gegenstaͤnde auch fernerhin von der Regierung der Rheinprovinz verwal⸗ tet werden. §. 3. Dieses Central⸗Kollegium soll den 1. Okt. d. J. in Geschaͤfts⸗Thaͤtigkeit treten, und von da an die Wirksam⸗ keit derjenigen Behoͤrden, an deren Stelle es tritt, so weit die⸗ ses der Fall ist, aufhoͤren.
In der vorgestrigen Sitzung der zweiten Kammer der Landstande wurden die Beschluͤsse der ersten Kammer uͤbwer den Gesetzesentwurf, die Sicherung der Rechte der Schrift⸗ steller und Verleger betreffend, uͤber den 266 des Freiherrn von Gagern, die Ausdehnung des sechsten rtikels des am 5. Mai 1828 mit Preußen abgeschlossenen Handelsvertrags betreffend, uͤber den Gesetzentwurf, die Wirkungen der Ge— neral-Hypotheken betreffend, und uͤber den Entwurf eines Wiesen⸗Kultur⸗Gesetzes vorgelegt. Ueber die beiden erstern Gegenstaͤnde werden nunmehr die uͤbereinstimmenden Be⸗ schlüsse beider Kammmern in gemeinschaftlichen Adressen zur Kenntniß Sr. Koͤnigl. Hoheit des Großherzogs gebracht wer⸗ den; die beiden andern wurden an die Ausschuͤsse verwiesen. Dann erstatteten die Ausschuͤsse ihre Berichte über verschie⸗ dene Gegenstaͤnde; namentlich der erste Ausschuß uͤber den An⸗
trag des Abgeordneten Grafen Lehrbach auf Ueberlassung der
als Familien⸗Eigenthum des Großherzoglichen Hauses anerkann⸗ ten zwei Drittel der Domainen an Se. Königl. Hoh. den Groß, herzog zur Bestreitung der Civilliste; der zweite Aus schuß über den Antrag des Abgeordneten E. E. Hoffmann auf Er— lauterung des Artikel 5a der Verfassungs-Urkunde in Bezug auf den Eintritt der Prinzen des Großherzoglichen Hauses in die erste Kammer der Staͤnde. . In der gestrigen Sitzung wurde uͤber die das Ministe⸗ rium der auswaͤrtigen Angelegenheiten betreffende Abtheilung des a n ,,, der Ausgaben Berathung gepflogen und sodann mit der Abstimmung uͤber die bereits berathene Abtheilung dieses Voranschlags der Anfang gemacht.
Frankfurt a. M., 30. Juli. Se. Koͤnigl. Hoheit der Herzog von Cambridge, Se,. Hochfuͤrstl. Durchl. der regie⸗ rende Fuͤrst Reuß⸗Gräitz XIX. und Se. Herrlichkeit der Lord Harrowby, Praͤsident des Conseils Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Großbritanien und Pair von England, sind hier einge— troffen. F, rcd, welcher seit Anfangs Mai das noͤrdliche Deutsch⸗ land besucht und in Köͤln, Duͤsseldorf, Elberfeld, Kassel, Goͤt⸗ tingen, Hannover, Hamburg, Bremen und Braunschweig mit unbeschreiblichem Beifalle Konzerte gegeben hatte, besin⸗ det sich seit einigen Tagen wieder hier, ist aber im Begriffe, sich nach Baden (Baden) zu begeben, in der Absicht, nach bem Rathe des Herrn Hofrath Himly in Gottingen das Bad daselbst zu gebrauchen, um seine geschwaͤchte Gesundheit wie⸗ der herzustellen. Nach beendigter Kur in Baden wird Pa—
anini seine laͤngst beschlossene Reise nach Frankreich und England antreten.
Hamburg, 2. August. Nach einem sehr heißen Tage
am Sonnabend den 31. Juli, wo das Thermometer 25 Grad
Reaumur nach Norden im Schatten zeigte, thuͤrmte sich ge⸗ gen 6 Uhr Abends von allen Seiten ein schweres Gewitter auf. Um 77 Uhr schoß eine Feuerkugel senkrecht oben an die westliche Seite der Kuppel des St. Michaelis Thurms, aufwaͤrts in demselben Augenblicke stieg ein Blitzstrahl hori⸗ zontal und erreichte dieselbs Wolke, woraus der erste Strahl
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befindlichen Personen ihres Geldes beraubt worden.
fuhr und verschwand. Die Wolke schien nicht uber 100 Fuß uber der Spitze des Thurmes erhaben. Die Hauptmasse muß unstreitig durch den Blitzableiter zur Erde gefahren seyn; ein abermaliger Beweis, wie nuͤtzlich Blitzableiter an Thuͤrmen, hohen Gebaͤuden und isolirt liegenden Scheunen sind.
Oesterreich.
Wien, 30. Juli. Se. Kaiserl. Koͤnigl. Majestäͤt haben dem Hofkanzler der vereinigten Hofkanzlei und Präͤsidenten der Studien⸗Hof⸗Kommission, Anton Friedrich Grafen v. Mit⸗ trovsky, mittelst Kabinetsschreibens vom Sten d. M., zum Merkmahle Ihrer Wohlgewogenheit und Zufriedenheit mit dessen bisher geleisteten Diensten, das , des Leopold⸗ Ordens verliehen und denselben zugleich zum Kanzler die ses Ordens ernannt. ;
Spanien.
— — Madrid, 19. Juli. Am 15ten d. M. ist der Koͤnigl. Hof nach dem Lustschlosse San Ildefonso abgereist. Zum erstenmale vielleicht unter der Bourbonischen Dynastie ereignete sich bei dieser Gelegenheit der Fall, daß Se. Maj. der Koͤnig und der Hof die 6 verlassen haben, ohne daß die Garnison unter die Waffen trat und Kanonen geloͤst wurden. Ihre Majestät die Koͤnigin soll den Wuͤnsch geaͤu— ßert haben, daß diese Zubereitungen bei ihrer Ankunft oder Abreise kuͤnftig unterbleiben mochten. J. J. K.K. H. H. der Prinz Don Francisco de Paula nebst Gemahlin haben sich nicht, wie urspruͤnglich bestimmt war, nach den Seebaͤdern von San Sebastian, sondern nach dem Mineralbad von Cestona in Guipozcoa begeben. — Kurz vor der Abreise Sr. Kathol. Majestaͤt haben sich der Herzog von Ossuna, der Graf von Florida⸗blanca und die Generale des Franzis— kaner- und des Kapuziner⸗Ordens, als Granden erster Klasse, in Gegenwart des Koͤnigs zum erstenmale bedeckt. — Der diesseitige Botschafter am Franzoͤsischen Hofe, Graf von Ofa— lia, hat von der Regierung Urlaub erhalten und wird im September hier eintreffen. — Der Rathsherr Fernandez del Pino, Mitglied der Kammer von Kastilien, der, auf speziel⸗ len Befehl des Koͤnigs, zum Richter in dem gegen einen ge— wissen Oviedo eingeleiteten Kriminal-Verfahren ernannt wor— den, fordert in der hiesigen Zeitung vom 18ten den Oviedo, der kurzlich aus seiner Haft entsprungen ist, auf, sich inner— halb 40 Tagen zu stellen, widrigenfalls seine auf Spanischem Gebiet liegenden Besitzungen mit Beschlag belegt werden sollen. — Der Marquis von Cafa⸗Irujo, der bis jetzt als ein Hauptanstif⸗ ter der durch Vermittelung des Oviedo in den Franzoͤsischen Blaͤttern erschienenen Verleumdungen und Angriffe gegen den Grafen von Ofalia angesehen wird, begab sich vor Kur— zem zu dem Rathsherrn del Pino und verlangte von ihm die Auslieferung der von ihm (dem Marquis von Casa-Irujo) an Oviedo nach Paris geschriebenen, Instructionen enthal— tenden, Briefe, mit dem Bemerken, daß deren Inhalt nun⸗ mehr voͤllig gleichguͤltig geworden sey, nachdem Se. Majestaͤt der Koͤnig durch seine Ernennung zum Direktor der Bank von San Fernando ihm einen glänzenden Beweis Hoͤchstihrer Zufriedenheit mit seinen Diensten gegeben haͤtten. Der ge⸗ nannte Rathsherr hat sich, wie man vernimmt, geweigert, die an Oviedo geschriebenen Briefe zuruͤckzugeben, da solche im Gegentheil als wesentliche Aktenstuͤcke in dem Verfahren
gegen Oviedo figurirten, und er den Marquis von Casa⸗
Irujo selbst nächstens vor sein Gericht eitiren werde. err del Pino, der zugleich Praͤsident des Gerichts der HofAlͤka—⸗ den ist, wird als tuͤchtiger Rechtsgelehrter und unbestechlicher Richter allgemein geehrt. — Die Bank von San Fernando wird naͤchstens Papiergeld in Umlauf setzen, das in Bank noten von 10 bis 10060 Piastern bestehen wird; kleinere als
zu zehn Piaster sollen nicht ausgegeben werden. Eine kiri h aus der Mancha in Granada angelangte Landkutsche
mit Reisenden war von Raͤubern angefallen und 3. , m si an einem der Reisenden zu raͤchen, der gar kein hagres Geld, dagegen eine bedeutende Summe in Wechseln in seiner Brief— 0 bei sich fuͤhrte, schnitten die Rauber ihm beide Ohren ab. — Die Spanische Brigg „Falcon“, von der Havana kommend und nach den Kanarischen Inseln bestimmt, und die Nordamerikanische Brigg „Planter“ sind, erstere, weil sie in