1830 / 221 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1690

Stuttgart, 4. Aug. Se. Maj. der Koͤnig, Hoͤchst— welcher Boulogne am 30. Juli verlassen und den Ruͤckweg uͤber Bruͤssel genommen haben, sind diesen Vormittag im er— wuͤnschtesten Wohlseyn hier wieder eingetroffen. Hoͤchstdie⸗ selben werden morgen fruͤh nach Friedrichshafen abreisen.

Schweiz.

Bern, 2. Aug. In der (letzthin bereits erwaͤhnten) 14. Sitzung der Tagsatzung (vom 27. Juli) erklaͤrte die Ge— sandtschaft des Standes Waadt die Zuruͤcknahme der in Be— treff der Wein-Consumosteuer gegen Bern erhobenen Rekla— mation fuͤr ein Jahr, mit dem Bemerken, daß es von dem Gerechtigkeitsgefuͤhl und dem eidgenoͤssischen Sinne der Re— gierung dieses Standes die guͤtliche Beilegung des obwal— tenden Anstandes in der Zwischenzeit vertrauensvoll erwarte, uͤbrigens die Rechte ihres Standes verwahrend, worauf auch Bern einfach seine Rechte verwahrte. Die Gesandtschaft von Zuͤrch erklaͤrte, daß sie instruirt sey, in eine definitive Behandlung dieser Sache, des Grundsatzes naͤmlich, abge— sehen vom speciellen Gegenstande der Reklamation von Seiten des Standes Waadt, einzutreten, worauf Bern erwiederte, daß das dadurch nur suspendirte Geschaͤft fortwährend als Berathungsgegenstand auf dem Verzeichniß stehen bleibe.

In Folge der vor mehreren Jahren von verschiedenen

Deutschen Staaten an die Schweiz ergangenen Anträge,

wegen Auslieferung von Angehoͤrigen der ersteren, war vom großen Rathe des Standes Basel ein Gesetz uͤber das Ver— fahren bei Auslieferungsbegehren fremder Staaten verlangt worden, und nachdem einige fruͤhere deshalb an ihn gelangte Vorschlaͤge unbefriedigend gefunden wurden, ward ihm nun in der Sitzung des verflossenen Monats vom kleinen Rath ein Gesetzesvorschlag eingereicht, dessen wesentlicher Inhalt folgender ist: „Art. 1. Buͤrger (Angehoͤrige des Kantons Ba— sely sind nicht auszuliefern, es ware denn in einem Staats— vertrage dieses bedungen; hingegen soll ein Buͤrger, der im Auslande ein im Baselschen Kriminalgesetz benanntes Ver— brechen veruͤbte, wenn die dortige Behoͤrde die Untersu— chungsakten und die noͤthigen Beweise der Regierung mit— theilt, durch den Baselschen Richter bestraft werden. Art. 2. Einsassen koͤnnen wegen Verbrechen, die sie in einem an— dern Staate begingen, auf Begehren ihrer heimathlichen Regierung und nur an diese ausgeliefert werden, aber unter Beobachtung nachstehender Bestimmungen: a) es muß Hochverrath, Landesverrath, Brandstiftung, Stra— ßenraub, Mord, Todtschlag, Verfaͤlschung oͤffentlicher Ur— kunden oder Staatspapiere, Falschmuͤnzen, Veruntreuung oͤffentlicher Gelder oder des Staatsvermoͤgens, Nothzucht, Raub an Menschen oder Sachen, oder Diebstahl mit Ge— walt oder Einbruch veruͤbt seyn; b) das Begehren muß von Regierung zu Regierung geschehen, die Reciproritaͤts⸗Zusiche⸗ rung enthalten und sich entweder auf ein richterliches Urtheil, das den Geforderten bereits schuldig erklaͤrt und zur Strafe verurtheilt, oder auf ein den Thatbestand entwickelndes Erkennt— niß des Richters des Ortes, wo das Verbrechen veruͤbt ist, welch es K den Anklagestand verhaͤngt oder einen Verhaftbefehl enthalt, gruͤnden; () der Angeklagte ist nach Anleitung dieses Aktenstuͤckes durch den Fiskal zu besprechen; d) die Verhaftung kann nur von der Regierung angeordnet werden, und zwar die Auslieferung erst nach eingeholtem Gutachten des Kriminalgerichts. Alle diese Bestimmungen gelten uͤbrigens nur, wo nicht ein Staatsvertrag ein anderes Verfahren festsetzt. Axt. 3. Beging hingegen ein Baselscher Ein⸗ saß außerwaͤrts ein Verbrechen anderer Art, als die im Art. 2 benannten, so soll die Regierung ihm die Aufenthaltsbe— willigung zuruͤckziehen und ihn aus dem Kanton fortweisen, wobei sie jedoch die im Art. 2 b. C. enthaltenen Vorschriften zu beobachten hat.“ Mit diesem Gesetz-Entwurf glaubt nun der kleine Rath die bei fruͤheren Rathschlaͤgen geaͤußer— ten Wuͤnsche moͤglichst beruͤcksichtigt zu haben. Der Meinung, daß Hochverrath und Landesverrath von den Auslieferungs— faͤllen auszunehmen seyen, pflichtet er hingegen nicht bei. Durch den ersten Art. des vorstehenden Entwurfes wird uͤbri— ens eine nähere Vorschrift erforderlich, auf welche Weise die Petre ahn eines Buͤrgers wegen eines außerwaͤrts veruͤbten Verbrechens in Basel stattfinden soll, und der kleine Rath verlangt Auftrag, bei der in Arbeit liegenden Revision des Kriminal⸗Gesetzbuches diese Frage berathen zu lassen.“ Berichte aus Altorf sagen: „Die schwierige dem Herrn Ingenieur Muͤlier von Altorf zur Vollendung uͤbergebene Passage bei der Teufelsbruͤcke, in der Naͤhe des sogenannten Ursernloches, ist mit dem 1. August den Fuhren geoͤffnet, womit die ganze Straße uͤber den St. Gotthard fahrbar seyn wird.“

Türkei.

Der Nürnberger Korrespondent theilt folgende Privat⸗Nachrichten mit:

„Belgrad, 25. Juli. Nach den neuesten hier einge— gangenen Nachrichten aus Albanien, ruͤckt der Groß-Wesir rasch gegen Sophig (Uskup) vor, um von da aus hauptsaͤch⸗ lich gegen den Pascha von Skutari, welchen die Pforte fuͤr die Hauptstuͤtze der Insurrection haͤlt, zu agiren. Dieser ist indessen wohl geruͤstet und will, wie diese Nachrichten ver— sichern, die Truppen der Regierung nicht in seinem Pascha— lik erwarten, sondern ist entschlossen, denselben muthig ent— gegen zu ziehen, um sich im freien Felde mit ihnen zu messen. Er, wie seine Truppen, sind von Kampfgier, so wie von Haß gegen die jetzige Tuͤrkische Regierung, begeistert, und es sieht sonach zu erwarten, daß es zu einem sehr blutigen Treffen kommen werde; erst wenn er in diesem unterliegen sollte, will er sich in seine gut befestigte Stadt Skutari zuruͤckzie—

hen und sich dort so lange als moͤglich halten; zu diesem

Zwecke hatte er diese Stadt bereits auf mehrere Monate verproviantiren lassen. Unterdessen stroͤmen fortwaͤhrend Truppen aus allen Gegenden der Europaͤischen Tuͤrkei dem Groß⸗Wesir zu, was, besonders da dieselben groͤßtentheils gut disciplinirt sind, zu der Hoffnung berechtigt, daß der Kampf nicht lange unentschieden bleiben werde. Aus der Gegend von Janina, wo der Sohn des Groß-Wesirs, Emin Pascha, mit seinem Anhange gegen die Rebellen mit großem Verlust den Kuͤrzern zog, hat man durchaus keine Nachrichten, was

in dem Umstand begruͤndet ist, daß alle Communication mit

diesen Gezenden aufgehoͤrt hat und mit außerordentlicher Gelegenheit gekommene Briefe, aus Furcht aufgefangen zu werden, nichts uͤber den Stand der Dinge in diesen Gegen— den erwaͤhnen. Briefe aus Bitolia wollen jedoch wissen, daß der Groß-Wesir seinem Sohn ein besonderes Corps zu Huͤlfe gesandt habe, waͤhrend er selbst gegen Skutari aufgebrochen sey.“

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

New-⸗Y“ork, 19. Juni. In der Abendpost liest man: „Es duͤrfte kaum zu viel seyn, wenn wir behaupten, daß die meisten von denen unserer Tageblaͤtter, die sich in bitterem Tadel uͤber die im Kongreß beschlossene Verfsetzung der In— dianer auslassen, die Absicht dabei haben, die Nation aufzu— regen und sie gegen die Regierung einzunehmen. Das Ver—⸗ dienstvolle in besagtem Beschlusse liegt, unserer Meinung nach, so klar am Tage, daß wir nicht umhin konnen, voraus zusetzen, die Tadler selbst glauben nicht die Halfte von dem, was sie der Regierung vorwerfen. Waͤre ihre Opposition ehrlich und offen, so wuͤrden sie nicht, wie sie es thun, aus— weichen, wenn man ihnen gute Gruͤnde fuͤr die Maaßregel zur Beantwortung vorlegt. Zuerst klagten sie den Praͤsiden— ten an, daß sein Vorschlag verfassungswidrig sey; nachdem dieser Vorwurf widerlegt worden, hieß es von ihrer Seite, die Maaßregel waͤre unmenschlich. Doch bald erhob sich auch gegen diesen Vorwurf die allgemeine Stimme; nun versteckte sich die Opposition hinter die vorgeblich großen Kosten, welche die Versetzung der Indianer der Union verursachen muͤßte. Auch hier uͤberfuͤhrte man sie, wie sehr sie die Sache uͤber⸗ trieben hatten, und es blieb den Tadlern jetzt nichts weiter uͤbrig, als auf den Gouverneur von Georgien und auf das in diesem Staate gegen die Cherokesen erlassene Gesetz sich zu berufen, indem sie dasselbe auf eine ganz ungehoͤrige Weise mit dem im Kongreß erlassenen in? Verbindung zu bringen und daraus eben so ungehoͤrige und unrichtige Schlußfolgen zu ziehen suchten. Um dieses zu beweisen, bedarf es nur einer Zusammenstellung beider Gesetze. Das (gestern mitgetheilte) Gesetz Georgiens ist keinesweges das erste in seiner Art in den Annalen der civilisirten Welt, wie die Opposition mit großer Wichtigkeit behauptet; es gleicht in jeder Hinsicht denen, welche fast alle anderen Staaten der Union zur Sicherstellung ihrer inneren Ruhe fruͤher oder spaͤter erlassen haben. Die Ober-Verwaltung der Union gab Georgien in einer eben so wohlwollenden als entschiedenen Sprache zu erkennen, daß es nicht in ihrer Macht staͤnde, in die Gesetzgebung eines souveraͤnen Staates einzuschreiten, so lange als die erlassenen Gesetze nicht gegen die Ver fassung stritten. In Beruͤcksichtigung der Nachtheile aber, die fur Georgien daraus entspringen koͤnnten, wenn es gezwungen seyn sollte, ein Volk in seinem Schooße noch laͤnger zu dul— den, zu dem es in feindseligen Verhaͤltnissen steht, schlug die Ober⸗Verwaltung dem Kongreß vor, im fruchtbaren westlichen Theil der Union eine Landstrecke anzuweisen, wohin die armen

Beilage

1689 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung H 221.

Cherokesen, wenn sie wollten, auswandern und eine fuͤr sich bestehende jeder . der Weißen entzogene Nation bilden konnten. er Kongreß sah die Weisheit und die Menschlichkeit dieses Voꝗschlages ein und machte ihn zum Ge—⸗ fetz. Das ist die kurze Geschichte jener zwei Gesetze, uͤber die man so großes Geschrei erhoben.“ U

Im American heißt es: „Die Texas-Zeitung vom 24. pril schildert die Bevölkerung dieser Provinz als rasch unehmend durch Ansiedler aus den Vereinigten Staaten. Einem Mexikanischen Blatte zufolge, scheint es, daß diese Masse von Einwanderern in der Hauptstadt Besorgnisse er⸗ rege. Texas moge nun einst einen Theil der Vereinigten Staaten ausmachen oder nicht, so scheint es dazu bestimmt zu seyn, von unsern Mitbuͤrgern bevölkert zu werden, die unsere Sprache, unsere Sitten und, wir hoffen, auch unsere Einrichtungen mit hinuͤber nehmen werden.“

„Die Bill zur Erbauung von Leuchthaäͤusern u. s. w.“, sagt die Abendpost, „ist vom Praͤsidenten nicht ihres we, sentlichen Inhalts wegen zuruͤckgewiesen worden, sondern weil man in selbige viele gar nicht dahin gehoͤrige Gegenstaͤnde hineingemischt hatte. Uebrigens kann ein kleiner Aufschub nicht schaden. Einige der vorgeschlagenen Verbesserungen sind ohne Zweifel sehr vernuͤnftig, andere aber auch wieder nicht nur ganz nutzlos, sondern sogar schaͤdlich. Wie große Sum— men sind nicht durch sogenannte unuͤberlegte Verbesserungen verschwendet worden! Wie wir erfahren, beschaͤftigt sich der Staats-Secretair des Schatzes mit Anfertigung eines allge⸗ meinen nach gewissen Regeln festgesetzten Verbesserungs— Systems, das wahrscheinlich in der naͤchsten Kongreßsitzung zur Sprache kommen wird.“

Mexiko.

Englische Blätter enthalten folgende Auszuͤge aus Mexikanischen Zeitungen: .

rug . 3. rr Die letzten aus JYukatan erhaltenen Journale deuten immer mehr darauf hin, daß man dort da— mit umgehe, eine Central-Regierung zu errichten. Die Lage unserer Regierung ist sehr schwierig, denn auf der einen Seite darf sie die in der That skandalöͤse Absonderung Yu— katans nicht dulden, und auf der andern macht es doch die geographische Lage jener Halbinsel sehr schwierig, sie durch die Gewalt der Waffen zur Unterwuͤrfigkeit zu bringen. Zu⸗ naͤchst wuͤrde eine starke und kostspielige See⸗Expedition dazu vonnoͤthen seyn; die einzigen Kriegsschiffe der Republik be— finden sich jedoch dermalen in Yukatan, auch sind die dorti— gen Truppen vortrefflich und werden gut bezahlt. Dazu kommt, daß die Regierung dort eine militairische ist, und daß durchaus keine Partei⸗Zwiste bei ihr obzuwalten scheinen. Inzwischen hat Yukatan erklart, daß es sich als einen integri— renden Theil der Mexikanischen Republik ansehe; fangen wir mit Feindseligkeiten an, so wird jener Grundsa unbezwei⸗ felt dort aufgegeben, der, wenn die Sache mit Geschick und Offenheit behandelt werden moͤchte, in der Folge leicht zu einem freundlichen Uebereinkommen fuͤhren koͤnnte. Beden— ken wir, daß eine neue Spanische Expedition gar nicht mehr in Zweifel zu stellen ist, und es daher rathsam erscheint, daß unsere Truppen sich mit denen von Pukatan vereinigen, so wie, daß die Regierung, ohne zu dem, was in Pukatan geschehen ist, ihre Zustimmung zu geben, gemeinschaftlich mit den Ehefs der dortigen Verwaltung diejenigen Maaßregeln verabrede, die zur Vertheidigung der Halbinsel gegen die uns

angedrohete Spanische Invasion nothwendig seyn duͤrften.“ „Vom 25. Mai. Mit dem groͤßten Leidwesen haben

wir zu melden, daß die Stadt Guatimala durch ein fuͤrch⸗ terliches Erdbeben, das 5 Tage hinter einander anhielt und auch noch nicht ganz aufgehoͤrt hatte, als unsere Nachrichten jene Stadt verließen, zerstoͤrt worden ist. Alle Haupt⸗Ge⸗ baͤude derselben sind bis auf den Grund eingestuͤrzt, und die Ein, wohner haben im Freien eine Zuflucht gesucht, wo sie auf dem Felde sich Huͤtten errichtet haben. Gestern ging von hier eine Eonducta von 760,000 Dollars, bis Puebla von dem 7ten Kavallerie⸗Regimente eskortirt, nach Vera⸗Lruz ab. Damit die Kaufleute sich veranlaßt sehen sollten, von dieser Conducta recht vielen Gebrauch zu machen, waren die Trans— port-Kosten von der Regierung auf zpCt. herabgesetzt wor— den. Wenn diese Geldsendung einerseits davon zeugt, daß das oͤffentliche Vertrauen wieder belebt worden ist, so weist

sie doch andererseits auch darauf hin, daß die Regierung vor allen Dingen den einheimischen Gewerbfleiß aufmuntern und schuͤtzen muß, damit nicht allzuoft solche große Summen nach dem Auslande wandern.“ „Vom 2. Juni. General Bravo schreibt aus Acapulco unterm 28. Mai, daß er am 2tsten im Vereine mit dem Obersten Borboza seine Operationen begonnen und daß er seitdem den General Alvarez, der sich mit seiner ganzen Macht auf der andern Seite des Flusses befand, angegriffen und aus drei vortheilhaften Stellungen vertrieben hat.“

Inland.

Berlin, 10. Aug. Fortdauernd erhalten wir aus allen Theilen der Monarchie erfreuliche Nachrichten von der Feier des dritten August. In Achen wurde das Geburtsfest des erhabenen Landesvaters von dem dasigen Gymnasium am Morgen des Tages mit feierlichem Gottesdienst und demnaͤchst durch einen Rede⸗Aktus gefeiert, wozu der Di⸗ rektor des Gymnasiums, Herr Dr. Schoͤn, eingeladen hatte, und dem eine zahlreiche Versammlung der Honoratioren die⸗ ser Stadt, Damen und Herren, beiwohnté. Mittags war eine Tafel von 80 Gedecken im Saale der neuen Redoute, an welcher viele der jetzt in Achen anwesenden Kurgaͤste ver⸗ schiedener Nationen Theil nahmen. Der vom Herrn Re—⸗ gierungs⸗Chef⸗Praͤsidenten von Reiman ausgebrachte Trink⸗ spruch ward mit jubelndem oft wiederholten Lebehoch begruͤßt und von abgefeuertem Geschuͤtz begleitet. Abends versammelte sich im nämlichen Lokale eine sehr glän⸗ zende Gesellschaft zu einem Balle, der zum Vortheile der Armen veranstaltet war. Ein Buͤrgerverein feierte das Fest auf dem schoͤnen Louis-Berge; die Rotunde desselben war im farbigen Lampenfeuer erleuchtet, in der Mitte glaͤnzte der Namenszug Sr. Majestaͤt. Viele Menschen wandelten bei dem schoͤnen Abend in den Park-A Anlagen vor der Stadt, wo die Erleuchtung einen reizenden An⸗ blick gewährte. Der runde Saal war mit Lorbeerbäaͤumen geziert, auf einem Thronsitz war die Buͤste Sr. Majestaͤt aufgestellt; das Fest begann mit dem Volkslied „Heil Dir im Siegerkranz“, und sodann wurden mehrere Festreden 66 Auch im nahen Burtscheid wurde der Tag sest⸗ ich begangen, und die dort, wie auf dem Louisberge, abge⸗ brannten Freudenfeuer wechselten mit einander ab und begruͤß⸗ ten sich im frohlockenden Schalle durch die mondhelle Nacht.

In Duͤsseldorf ward der Geburtstag Sr. Maj. ebenfalls von den Civil- und Militair-Behoͤrden, so wie von allen Klassen der Einwohner, auf das festlichste und herz— lichste begangen. Das Milirair hatte Vormittags große Pa— rade; Mittags waren von Seiten des Offizier-Corps, wie von anderen Vereinen, Gastmahle veranstaltet; Nachmittags fanden solennes Vogel- und Scheibenschießen, nebst anderen offentlichen Belustigungen, statt, und Balle, Feuerwerke ꝛc. machten den Beschluß des Freudentages.

Aus Halle vom 4. August wird gemeldet: Das Ge— burtsfest Sr. Majestaͤt des Königs wurde von der vereinten Friedrichs⸗Universitaͤt am gestrigen Tage durch eine akademi—⸗ sche Feier in dem großen Versammlungs⸗-Saale der Franke⸗ schen Stiftungen begangen, da die Gefahr drohende Bau— lichkeit der alten akademischen Aula den Gebrauch derselben nicht langer verstattete. Vor einer sehr zahlreichen Versamm— lung gab der Professor Dr. Bernhardy in einer gehaltvollen Lateinischen Rede eine geschichtliche Uebersicht der wichtigsten vaterlaͤndischen Ereignisse unter der glorreichen Regierung unsers hochverehrten Köoͤnigs, des Wiederherstellers und neuen Begruͤnders unserer Universitaͤt, indem er zugleich die ehr⸗ furchtsvollsten Wuͤnsche fuͤr das Heil Sr. Majestät und des Koͤnigl. Hauses aussprach. Die Feierlichkeit selbst wurde durch die Proclamation der Preis-⸗Aufgaben fuͤr das naͤchste Jahr und die Bekanntmachung der Praͤmien beschlossen, welche für die besten Bearbeitungen der am 3. August v. J. vorge⸗ legten Preisfragen von der medizinischen Fakultat dem Studiosus medicinae Wilhelm Ferdinand Gruͤtzmann aus Bielen in Thuͤringen und von der philosophischen Fakultat dem Stud. phil. Gotthard Oswald Marbach aus Jauer in Schlesien zuüerkannt waren. :

Aus Swinemuͤn de wird ebenfalls unterm 4ten d. geschrieben: Der gestrige Tag vereinigte die hiesige Bade⸗