1830 / 226 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1722

kussion geschlossen worden, nahm die Kammer alle in der ob—⸗ dachten Erklärung enthaltenen Bestimmungen, unter dem orbehalte folgender Modification, an: ; . „Die Pairs-Kammer erklaͤrt, daß sie uͤber die in der Declaration der Deputirten⸗Kammer enthaltene Bestim⸗ mung, welche also lautet: „„Alle unter der Regierung des Koͤnigs Karls X. vorgenommenen neuen Pairs,Ernennun— gen sind null und nichtig““, nicht berathschlagen kann. Sie erklaͤrt daher, daß sie die Entscheidung hieruͤber ledig lich der hohen Weisheit des Prinzen Statthalters uͤber⸗ laͤßt.“ Als . hierauf zur Abstimmung kam, ging die mehrerwaͤhnte Declaration mit 89 gegen 10 Stimmen durch. Die Ver sammlung kam dahin uͤberein, dieses Aktenstuͤck sofort dem Herrn Statthalter durch eine große Deputation uͤberreichen zu lassen. Die Mitglieder dieser Deputation wurden durch das Loos gewahlt und begaben sich, gefolgt von einer bedeutenden Anzahl anderer Pairs, unverzuͤgllch nach dem Palais,Royal. Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 7. August. (Nachtrag.) Der erste Redner, der sich uͤber die Propo⸗ sitionen des Herrn Bérard vernehmen ließ, war der Vicomte von Conny. „Zu allen Zeiten“, aͤußerte er, „muß die Freiheit der Berathung gesichert seyn; dieses Recht ist aber noch heiliger unter den ernsten Umstaͤnden, worin wir uns befinden; ich habe dasselbe stets vertheidigt, und wenn von diesen veroͤdeten Baͤnken kaum eine Stimme sich erhebt, so werden Sie mir Ihr Gehör nicht verweigern. Die laute Stimme meines Gewissens treibt mich zu dieser Rednerbuͤhne; Schweigen wurde eine Feigheit seyn. Erwarten Sie nicht von mir eine lange Rede; unsre Pflichten schweben uns zu deutlich vor, als daß es einer solchen beduͤrfte. Das gesell— schaftliche Gebaͤude ist bis in seine Grundfesten erschuͤttert; jene tumultuarischen Bewegungen, die plotzlich die Ausuͤbung der rechtmäßigen Gewalt hemmen, sind eine Epoche des Truͤbsals, die auf das Schicksal der Voͤlker den verderblich⸗ sten Einfluß uͤbt. Die unerbittliche Geschichte druͤckt solchen beklagenswerthen Tagen den ihnen gebührenden Stempel auf, und die innere Stimme des Menschen ruft ihm jene ewige Wahrheit zu, daß die Gewalt nimmer— mehr ein Recht verleiht. Das Wort Freiheit ertoͤnt von allen Seiten, waͤhrend der Ausdruck des Gedankens selbst aufgehört hat, frei zu seyn. Sie werden sich, m. H., von dem Geschrei der Menge nicht uͤberwaͤltigen lassen, und wenn verworrene Stimmen um Sie herum den Sohn Na— poleons oder den Herzog von Orleans auf den Thron beru— fen, oder gar die Republik verlangen, so werden Sie, uner— schuͤtterlich in Ihren Pflichten, sich Ihres Eides erinnern und die heiligen Rechte jenes Koͤnigl. Kindes wahrnehmen, das die Vorsehung nach so vielen Unfaͤllen unserm Vater— lande gegeben hat. Thun Sie solches nicht, so bereiten Sie uns die doppelte Geißel des Buͤrgerkrieges und des Krieges mit dem Auslande; ich sehe die Freiheit fuͤr immer verschwin⸗ den; ich sehe das Blut der Franzosen in Stroͤmen fließen, und dieses Blut wuͤrde uͤber unsere Haͤupter kommen. Die Aufrechthaltung des Prinzips der Legitimität kann Frankreich allein vor einer truͤben Zukunft bewahren; dieses heilige Prin— ip ist es, das ich jetzt in stuͤrmischen Tagen, wie sonst in gluͤck⸗ k verfechte. Vergessen wir nie, m. H., daß die Nation durch ihre Schwuͤre eng an den Thron geknuͤpft ist, auf welchen zwei Abdicationen den Enkel Karls X. berufen; keine Macht in der Welt hat das Recht, uns von die⸗ sen Schwuͤren zu entbinden; das Heer, stets seinem Eide treu, wird gern seine Waffen vor seinem jungen Koͤnige sen⸗ ken. Die des Herzogs von Orleans aber wuͤrde eine Verletzung aller menschlichen Gesetze seyn. Als Deyu— tirter meines Landes habe ich geglaubt, die Wahrheit ohne allen Ruͤckhalt sagen zu muͤssen. Wird aber das Prinzip der Legitimitaͤt von der Kammer umgestoßen, so kann ich mich

nicht fuͤr berechtigt halten, an den von ihr zu fassenden Be⸗

schluͤssen Theil zu nehmen.“ Hr. B. Constant trat zur Widerlegung der Ansichten des Hrn. v. Conny auf. „Ich schaͤte mich gluͤcklich,“ bemerkte er unter Anderm, „daß die Versammlung dem vorigen Redner eine so große Aufmerk— samkeit geschenkt hat. Wir haben die Freiheit der Berathung stets geehrt und sind derselben vorzuͤglich jetzt Achtung schul— dig, wo ohne Zweifel sich nur wenige Redner in demselben Sinne, wie Hr. v. Conny, werden vernehmen lassen. Was die tumultarischen Bewegungen betrifft, wovon derselbe spricht, so moͤgen sie zuweilen allerdings ein Ungluͤck seyn; sie sind aber . ja nothwendig, wenn die feierlichsten Eide verletzt, die Buͤrgschaften einer ganzen Nation vernichtet worden sind, wenn man alle oͤffentlichen Freiheiten ersticken wollte. Der vorige Red⸗

ner hat behauptet, daß die Gewalt nimmermehr ein Recht ver⸗

leihe. Sind wir es aber, die die Waffen ergriffen haben,

um die Charte zu vernichten? Nein, zur Vertheidigung derselben hat das Pariser Volk sich erhoben. Weit entfernt daher, die letzten Bewegungen als eine Epoche des Unheils zu betrachten, halte ich sie vielmehr fuͤr ein gluͤckliches Ereig⸗ niß, fuͤr den schoͤnsten Abschnitt in der Geschichte unsers Vaterlandes. Man behauptet, daß, wenn wir einen neuen Prinzen auf den Thron hoͤben, wir das Prinzip der Legiti—

mität und unsere Schwuͤre verletzten. Ich frage aber, wuͤrde

die Hauptstadt wohl ohne ein Gefuͤhl des Widerwillens je— mals ein Mitglied jener Familie wieder sehen konnen, die den Tod so vieler Bewohner derselben absichtlich herbeigefuͤhrt

hat? Eine Aussoͤhnung auf den Graͤbern unserer Ver⸗

theidiger ist unmoglich. Ich mag Ihrer Berathung nicht vorgreifen; ganz Frankreich aber verlangt eine be— schraͤnkte Monarchie, und der Prinz, auf den wir unser Auge geworfen haben, ist geneigt, allen unsern Wuͤnschen entgegen zu kommen, um sich der ausgezeichneten Ehre, welche die Nation ihm zudenkt, wuͤrdig zu machen. Was die Behauptung des vorigen Redners betrifft, daß Frankreich von dem Auslande bedroht werde, so theile ich diese Ansicht nicht. Alle Kabinette wissen, daß wir blos einer verfassungs⸗ maͤßigen Freiheit genießen wollen. Dieser Wunsch kann un— sern Nachbarn nicht gefaͤhrlich seyn. Auf ein Angriffs⸗System haben wir laͤngst verzichtet. Europa, das, wie wir, die Ver—

ordnungen vom 25. Juli, die Quelle der letzten Unruhen, ge⸗

mißbilligt hat, wird unsern Widerstand bewundern und un— sern Ehrgeiz nicht fuͤrchten.“ Nach Hrn. B. Constant be— stieg Hr. Hyde de Neuville die Rednerbuͤhne. Er er— klaͤrte zuvöoͤrderst, daß er sich zu Niemandes Richter bestellen wolle; er wisse sehr wohl, daß in der Politik, wie in der Religion, die Gewissen von einander abwichen. Das Beste sey, daß ein Jeder seiner innern Stimme folge; er habe als Mann von Muth und Ehre Alles gethan, was er vermocht, um seinem Vaterlande die letzte Katastrophe zu ersparen; er sey stets seinem Eide, wie seinen Neigungen, treu ge⸗— blieben, und nie habe er jene Koͤnigl. Familie hintergangen, die durch falsche Freunde, Unsinnige und Treulose ins Ver— derben gestuͤrzt worden sey; so wenig er aber jemals Dieje⸗ nigen im Gluͤcke verrathen, denen er von seiner Kindheit an mit Eifer gedient, eben so wenig werde er sie auch im Ungluͤcke verrathen, und wenn er sich daher auch wirklich fuͤr berechtigt halten mochte, einen Thron umzustuͤrzen und einen Koͤnig zu ernennen, so wuͤrde er doch Andern die Sorge uͤberlassen, durch eine so große Veraͤnderung das kuͤnftige Schicksal Frankreichs zu bestimmen. „Ich glaube“ so schloß Herr Hyde de Neuville, „daß Sie in dem Interesse der National-⸗Freiheiten selbst wohl gethan haͤtten, die große Frage, womit sie sich beschaͤftigen, einer reiflichern Prufung zu un⸗ terwerfen. Ich halte es fuͤr gefahrvoll, die ganze Zukunft eines großen Volks nach den Eindruͤcken und Vorurtheilen des Augenblicks zu gruͤnden. Aber ich habe vom Himmel nicht die Macht empfangen, den Blitzstrahl aufzuhalten; ich vermag nichts gegen einen Strom, der aus seinen Ufern tritt. Ich werde daher Ihren Handlungen, die ich nicht unterstuͤtzen, nicht billigen kann, nur mein Stillschweigen, meinen Schmerz entgegen stellen, indem ich zugleich die heißesten Wuͤnsche fuͤr die Ruhe, des Gluͤck und die Freiheit meines Vaterlandes zum Himmel emporsteigen lasse. Gott weiß, daß diese Wuͤn— sche aufrichtig sind.“ Unter lautem Beifalle trat Hr. Hyde de Neuville ab. Ihm folgte der Graf Alex. von Laborde auf der Rednerbuͤhne. Er ließ den Gesinnungen des vori— gen Redners volle Gerechtigkeit widerfahren und beschraͤnkte sich demnaͤchst darauf, den Punkt der Legitimitaͤt zu beruͤh— ren. „Der Prinz, den wir auf den Thron heulen aͤu⸗ ßerte er in dieser Beziehung, „stammt in geraderer Linie, als der gefallene Zweig, von dem einzigen Koͤnige ab, dessen An— denken das Volk bewahrt hat, von Heinrich IV.“ Fer von Lezardiere aͤußerte sich im Wesentlichen, wie Herr von Conny; er tadelte die vorigen Minister, daß sie dem Koͤnige zu den Verordnungen vom 25. Juli gerathen hatten, glaubte aber, daß sein Deputirten⸗-Eid ihm nicht gestatte, die Bour⸗ bonen des Thrones fuͤr verlustig zu erklaͤren ünd die Regierungs⸗ form zu veraͤndern. Herr Salverte schloß sich den Ansichten des Herrn B. Constant an. Herr Pas de Beaulieu er— klaͤrte, daß er zwar den Herzog von Orleans fuͤr den einzigen Mann halte, der im Stande sey, Frankreich aus seiner gegen⸗ waͤrtigen kritischen Lage zu reißen, daß er sich indessen nach dem Mandate seiner Kommittenten nicht fuͤr berechtigt hal⸗ ten koͤnne, an den desfallsigen Berathungen der Kammer Theil zu nehmen. Nach einigen Bemerkungen des Herrn Anysson du Perron, der den Vorschlaͤgen des Herrn Berard unbe—

dingt beitrat, ergriff der Graf Arthur von la Bourdon—

naye das Wort; er hielt die saͤmmtlichen Antraͤge des Herrn Bérard fuͤr eben so viele gesetzwidrige Handlungen, zu denen

der Groͤße stand. Nein, meine

2 4

1723

Keiner der Deputirten durch das Mandat seiner Kommitten⸗

ten berechtigt sey. Herr Petou meinte dagegen, daß er sich unmoͤglich durch einen Eid gebunden halten koͤnne, den er ei— ner Regierung geleistet, die den ihrigen gebrochen habe. Herr Berryer erklaͤrte, daß er an der Berathung uͤber alle Propositionen des Herrn Berard, mit Ausnahme derjenigen drei, wo von der Erledigung des Thrones, von der Annullirung der Pairs-Ernennungen und von der Wahl eines neuen Koͤnigs die Rede sei, Theil nehmen werde. Der letzte Redner, der sich im Laufe der allgemeinen Dis—⸗ kussion vernehmen ließ, war Hr. Villemain; er stimmte saͤmmtlichen Vorschlaͤgen des Hrn. Berard bei. Es be— gannen hierauf die Berathungen uͤber die einzelnen Artikel. Als Hr. v. Podenas unter Anderm aͤußerte, daß Karl X., der wuͤrdige Erbe der Rohheit Karls IX. sey, verlangte der Vicomte v. Martignac das Wort. „Es war eigentlich nicht meine Absicht“, bemerkte er, „im Laufe dieser Debatte die Rednerbuͤhne zu besteigen. Nicht ohne ein Gefuͤhl des tiefsten Schmerzes habe ich aber den Ausdruck vernehmen koͤnnen, der dem vorigen Redner entschluͤpft ist, und eine innere Stimme gebietet mir, mich zu Gunsten eines Fuͤrsten vernehmen zu lassen, den zu vertheidigen mir oblag, als er noch auf dem Gipfel Herren, glauben Sie mir, Karl X. hat kein rohes Gemuͤth; nicht sein Herz hat ihm jene verderblichen Verordnungen eingegeben, die das Land in Trauer versetzt haben. Er ist nur von treulosen Rathgebern, die ich Ihnen Preis gebe und gegen die ich Ihren gerechten Unwillen theile, unwuͤrdig hintergangen und irre geleitet worden. Er grausam? Sein Herz war von Vaterlands— Liebe durchdrungen. Ich werfe mich nicht zum Richter der Bewegungen auf, die ihn gestuͤrzt haben; ich wundre mich nicht uͤber den Widerstand, den Paris jenen schaͤndlichen Verordnun— gen entgegengesetzt hat, und den ich selbst fuͤr heldenmuͤthig erklaͤre. Warum aber das Ungluͤck noch verspotten? Warum, wenn eine erhabene Familie gefallen ist, von dieser Redner⸗ buͤhne herab noch Worte ertoͤnen lassen, die ein ohnehin gebeugtes Herz tief verletzen muͤssen? Dies wollte ich die Kammer nur fragen, und ich bin uͤberzeugt, daß man mein Betragen bei dieser Gelegenheit nicht tadeln wird.“ Hr. Bernard meinte, daß er den ehrenwerthen Absichten des vorigen Redners Ge— rechtigkeit widerfahren lasse; Vaterlandsliebe koͤnne er aber nimmermehr Karl X. zuerkennen, da derselbe sonst nicht treulosen Rathschlaͤgen Gehoͤr gegeben und denselben Scepter, der ihm zur Beschuͤtzung seines Volkes ,,, nicht als Geißel uͤber dasselbe geschwungen haben wurde. Als im Laufe der Berathung uͤber die einzelnen Vorschlaͤge des Hrn. Bérard dieser Letztere verlangte, daß man spaͤterhin auch noch das Prinzip der Erblichkeit der Pairswuͤrde einer Pruͤ— fung unterwerfe, ergriff der General Lafayette das Wort und aͤußerte: „Wenn ich hier eine Meinung abgebe, die von vielen Freiheitsfreunden bestritten wird, so wird man mich nicht im Verdacht haben, daß ich einem Gefuͤhle mo— mentaner Aufregung Raum gebe, oder daß ich um eine Po— pularitaͤt buhle, die ich meinen Pflichten niemals vorziehen werde. Die republikanischen Gesinnungen, die ich zu allen Zeiten und unter allen Regierungen gezeigt, haben mich nicht verhindert, auch der Vertheidiger eines constitutionnellen Thrones zu seyn. In der gegenwartigen Krise hat es uns angemessen geschienen, eine neue Dynastie zu gruͤnden, und ich darf wohl behaupten, daß der Fuͤrst, nach dem wir unsre Blicke gewandt haben, bei mir in demselben Maaße gewonnen hat, als ich ihn naͤher kennen gelernt habe. Ueber die Frage der Erblichkeit der Pairswuͤrde werde ich aber von vielen meiner Kollegen abweichen. Als Juͤnger der Ame— rikanischen Schule habe ich immer geglaubt, daß der gesetz⸗ Korper aus zwei ,,, ,. Kammern estehen muͤsse; wie man aber erbliche Gesetzgeber und Rich ter haben koͤnne, habe ich nie begreifen koͤnnen. Ich wuͤnsche daher auf das bestimmteste, daß die Vererbung der Pairs—⸗ wuͤrde aufgehoben werde, zugleich bitte ich aber meine Kol— legen, nie zu vergessen, daß, wenn ich immer der Mann der Freiheit gewesen, ich auch nie aufgehoͤrt habe, der Mann der oͤffentlichen Ordnung zu seyn.“ Die uͤbrigen Vorschlaͤge des Hrn. Bérard gaben zu keiner erheb— lichen Eroͤrterung weiter Anlaß. Wir begnuͤgen uns daher,

nachstehend diese Vorschlaͤge, wie sie theils von der mit der

Pruͤfung derselben beauftragt gewesenen Kommission, theils von der Kammer selbst veraͤndert worden sind, nach dem Moniteur noch einmal mitzutheilen:

Erklärung der Deputirten⸗Kammer.

Die Deputirten-Kammer: in Betracht der gebieterischen Nothwendigkeit, die aus den Begebenheiten des 2bsten, 2sten, 28sten und 29sten Jult u. f., so wie aus der allgemeinen

Lage hervorgeht, worin Frankreich durch die Verletzung der Verfassungs⸗Urkunde versetzt worden ist; z in Betracht ferner, daß in Folge dieser Verletzung und des

heldenmuͤthigen Widerstandes der Papxiser Buͤrger Se.

Masestaͤt Karl X., Se. Koͤnigl. Hoheit Ludwig Anton

Dauphin, und alle Mitglieder des altern Zweiges des Köͤ⸗ nigl. Hauses in diesem Augenblicke das Franzoͤsische Ge— biet verlassen; erklaͤrt, daß der Thron, der That und dem Rechte nach, er— ledigt und daß es unerlaͤßlich ist, denselben neu zu besetzen.

Die Deputirten⸗Kammer erklaͤrt zweitens, daß nach dem Wunsche und in dem Interesse des Franzoͤsischen Volkes der Eingang der Verfassungs-Urkunde, als die Nationalwuͤrde verletzend, indem derselbe den Franzosen Rechte zu bewilligen scheint, die ihnen wesentlich zustehen, aufgehoben ist, und daß die nachstehenden Artikel derselben Urkunde abzuschaffen oder in der angegebenen Weise zu modificiren sind:

Art. 6. Aufgehoben. *)

Art. 7. Die Diener der Roͤmisch-katholisch apostolischen Religion, wozu die Mehrzahl der Franzosen sich bekennt, so wie die der uͤbrigen christlichen Religionen, erhalten ihre Be— soldung aus dem oͤffentlichen Schatze. 2)

Art. 8. Die Franzosen haben das Recht, ihre Meinun— gen bekannt zu machen und drucken zu lassen, indem sie sich nach den bestehenden Gesetzen richten. Die Censur darf nie wieder eingefuͤhrt werden. 3)

Art. 14. Der Koͤnig ist das oberste Haupt des Staa— tes; er gebietet der Land- und Seemacht, erklaͤrt den Krieg, schließt Friedens,, Allianz und Handels-Traktate ab, besetzt alle offentlichen Aemter und erläßt die zur Ausfuͤhrung der Gesetze erforderlichen Reglements und Verordnungen, ohne jedoch jemals die Gesetze selbst suspendiren oder von deren Vollziehung dispensiren zu durfen. Indeß koͤnnen keine fremden Truppen anders, als kraft eines Gesetzes, im Staats— dienste angestellt werden. )

Art. 15. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaft— lich von dem Koͤnige, der Pairs- und der Deputirten⸗Kam⸗ mer ausgeuͤbt. )

Art. 16 und 17. Der Vorschlag der Gesetze gebuͤhrt dem Koͤnige, der Pairs- und der Deputirten-Kammer; doch muß jedes Steuergesetz zuerst von der Deputirten⸗ Kammer bewilligt werden. „)

Art. 19. 20 und 21. Aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: „Wenn ein Gesetzes-Vorschlag von einer der drei Gewalten verworfen worden ist, so kann er im Laufe derselben Session nicht wieder zur Sprache gebracht werden.“ *)

Art. 26. Jede Versammlung der Pairs⸗Kammer außer⸗ halb der Zeit, wo die Deputirten-Kammer ihre Sitzungen halt, ist unerlaubt und von Rechtswegen unguͤltig, mit Aus— nahme des einzigen Falles, wo die Pairs-Kammer als Ge— richtshof versammelt ist, und wo sie alsdann auch blos rich— terliche Functionen verrichten darf. s)

Art. 30. Die Prinzen von Gebluͤt sind Pairs durch das Recht ihrer Geburt; ihr Sitz ist gleich hinter dem des Praͤsidenten. *) . .

Art. 31. Aufgehoben. 19)

Art. 32. Die Sitzungen der Pairs-Kammer sind oͤffent— lich, wie die der Deputirten⸗Kammer. 1)

Art. 36. Aufgehoben 2).

Art. 37. Die Deputirten werden auf fuͤnf Jahre ge⸗ waͤhlt v3). .

Art. 38. Kein Deputirter darf in die Kammer aufge⸗

12. Der Art. 6. der Charte lautete: „Die roͤmisch⸗katholisch⸗ apostolische Religion ist Staats⸗Religion.“ :

2) Der Inhalt des Art. J. der Charte war folgender: „Die Diener der römisch⸗katholisch⸗apostolischen, so wie die der andern han , ö erhalten allein Besoldungen aus dem Kö—

gl. atze. .

3) Im Art. 8. der Charte hieß es; „Die Franzosen haben das Recht, ihre Meinungen bekannt zu machen und drucken zu lassen, indem sie sich näch den Gesetzen richten, die dem Miß⸗ brauche dieser Freiheit steuern sollen

4) Den Art. 14. der Charte siehe im vorgestrigen Blatte der Staats⸗Zeitung. 3 Den Art. 15. der Charte desgl, 6) Die Art. 16 und 17. der Charte desgl. 7) Die Art. 19. 20 und 21. der Charte desgl. 8) Den Art. 26. der Charte desgl. 9) Den Art. 30. der Charte desgl. Den Art. 31. der Charte desgl. Den Art. 32. der Charte desgl. Art. 536. der Charte desgl.

Art. 37. der Charte desgl.