1830 / 227 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 17 Aug 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweites Dekret. Von der Nothwendigkeit durch⸗ drungen, eine auf gleichen Grundsaͤtzen mit der Griechischen Regierung basirte Verwaltung zu haben, um den Mißbrauch der Gewalt zu verhindern, so wie um die Herrschaft der Gesetze und die Sicherheit des Landes aufrecht zu erhal— ten: in Betracht, daß Diebstahl, Seeraͤuberei und Ver⸗ letzung der Rechte der Buͤrger die natuͤrlichen Fruͤchte der Anarchie und der Volksregierung sind, daß es ferner fuͤr die Insel Samos wichtig ist, den Europaͤischen und Griechischen 6 so wie die Beobachtung des von der Griechischen

egierung eingegangenen Waffenstillstandes, sicher zu stel— len? in Betracht endlich, daß in Bezug auf diese ver— schiedenen Punkte verstaͤndige und streng verbindliche Maaß⸗ regeln zu treffen, beschließt die General⸗Ver sammlung von Samos, den Artikeln 1. 2. und 3. des ersten Dekrets gemaͤß: Art. 1. Jeder Samier oder jeder Fremde, der den Gesetzen zuwi⸗ der die persoͤnlichen Rechte eines Buͤrgers verletzt, d. h. sein Leben, seine Ehre und sein Eigenthum angreift, soll nach ber Natur des Vergehens streng bestrast werden. Art. 2. Jeder Samier oder Fremde, der nach Asien geht, um die

Tuͤrken zu pluͤndern, soll zu ewiger Verbannung verurtheilt

werden. Wagt er es, sich zu zeigen, so soll er sogleich ver— haftet, verurtheilt, in Ketten gelegt und sein Eigenthum von Rechts wegen confiscirt werden. Art. 3. Wer Seeraub treibt und die Sicherheit des Handels stsrt, soll mit seiner Schiffsmannschaft und seinen Gefaͤhrten verhaftet und sie alle zu den Ketten verurtheilt, 3. Guͤter aber eingezogen werden. Art. 4. Die Orts-Behörde kann dringenden Falls die bewaffnete Macht fuͤr die Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe vermehren. Art. 5. Da es unmoͤglich ist, ohne Geld eine gute Polizei auszuuͤben und die Ordnung aufrecht zu erhalten, so wird die Orts-⸗Behoͤrde den Personen, welche die Zehnten, Zoͤlle und andere Auflagen gepachtet haben, ihren Bei⸗ stand leihen. Art. 6. Da jedes Volk durch Religion, Sprache und Sitten einen eigenthuͤmlichen Charakter hat, so er klaͤrt die General-Versammlung, um den Griechischen Charakter in seiner Reinheit zu erhalten, daß jeder, der seine Religion verachtet und die Pflichten der Morgenlaͤndischen Kirche vernachlaäͤssigt, als ein sittenloser Mensch betrachtet und von allen Eivil- und Militair-⸗Aemtern ausgeschlossen werden soll. Eben fo soll jeder, der der Verbreitung der Aufklaͤrung schaden will, indem er der Errichtung Griechischer Schulen fuͤr den wechselseitigen Unterricht Hindernisse in den Weg legt, in den Augen der Nation mit Schmach bedeckt und von allen Aemtern ausgeschlossen werden. Art. 7. Die Orts⸗Be⸗ hoͤrde wird gegenwaͤrtiges Dekret seinem ganzen Inhalte nach zur Ausfuhrung bringen. Ch ora, 7. Juni 1830. Gez. Der , Antonio Giorgiades, der erste Secretair Joannis phinis und 74 Repraͤsentanten.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

New-Hork, 10. Juli. In der hiesigen Abend po st liest man:; „In Hinsicht der vom Praͤsidenten zuruͤckgewie⸗ senen Bills ergiebt es sich, daß die Oppositions-Blätter ihre Rechnung ohne Wirth gemacht haben. Aus allen Gegenden, wo man glaubte, daß diese Maaßregel unguͤnstigen Eindruck machen wurde, erfaͤhrt man im Gegentheile, daß sich dort das Vertrauen auf General Jackson's Festigkeit, Vaterlands⸗ liebe und Weisheit nicht im geringsten veraͤndert hat, was namentlich in Kentucky und Ohio der Fall ist, welche Staa⸗ ten am meisten dabei interessirt sind. Eben so verhaͤlt es sich mit Maryland, von wo man schreibt, daß man sich gerade durch diese Maaßregel von des Praͤsidenten Absicht, die Union zu befestigen, uͤberzeugt und beschlossen haͤtte, den Versuchen der Partei des Herrn Clay's, Uneinigkeiten unter den ver⸗ schiedenen Staaten zu bewirken, mit Ernst zu widerstehen.“

Die Schuld des Staates Pensylvanien betragt (einem dasigen Blatte zufolge) 13 Millionen Dollars und der jaͤhr⸗ lich dafür zu zahlende Zins 620, 000 Dollars; die Schuld nimmt taͤglich zu; alles Grund⸗Eigenthum des Staates dient zur Hypothek. Es gab eine Zeit (sagt jenes Blatt), wo der Staat Geld auslieh; jetzt aber, wenn man nicht auf ganz besondere Ersparnisse ehr ist, wird man zur Bezahlung der Zinsen der offentlichen Schuld eine Taxe auf Grund⸗ Eigenthum legen muͤssen, was niemals noͤthig gewesen seyn wuͤrde, wenn man bei den vorgenommenen sogenannten in— neren Verbesserungen mit mehr Umsicht und Sparsamkeit zu

Werke gegangen waͤre. Im letzten April⸗Monat betrug die Einnahme beim Zoll⸗

Amte von New⸗Hork 2, 128,356 Dollars, was mehr ist, als

seit mehreren Jahren in irgend einem Monate eingekom—

Sud ⸗Amerik a.

Die Allgemeine Zeitung enthaͤlt folgende Privat— Nachrichten aus Montevideo vom 26. April: „Ich hatte Ihnen von unserer jungen Republik bisher nur Gutes zu melden, und in der That war es erfreulich zu sehen, wie Legislatur und Exekutiv⸗Gewalt in ungetruͤbter Eintracht da— hin strebten, durch weise Reformen und Gesetze unser Land zum Sitze der Zufriedenheit und der wahren buͤrgerlichen Freiheit zu machen. Waͤhrend der Daͤmon der Zwietracht beinahe in allen Laͤndern dieses Welttheiles wuͤthet, und rings um uns alle Nachbarn unter der Geißel des Buͤrgerkrieges bluten, lebten wir hier in behaglicher Ruhe, keinesweges ohne Theilnahme, wohl aber ohne direkten Antheil an dem, was außerhalb unserer Graͤnze vorging, und vor Allem damit be— schaftigt, unsere Institutionen zu vervollkommnen und zu befestigen. Leider war dieses Gluͤck zu schoͤn, als daß es haͤtte bleibend seyn koͤnnen. Ein Paar ehrgeizige Koͤpfe, die es verdroß, daß ihnen kein Antheil an der Verwaltung zufiel, wußten unsern Gouverneur einen gutmuͤthigen, aber etwas schwachen Miann auf ihre Seite zu bringen, und indem sie ihn glauben machten, die Mitglieder der Legislatur arbei⸗ teten an seinem Untergange, bewogen sie ihn endlich zu dem Entschlusse, eine gewaltsame Aufloͤsung des gesetzgebenden Koͤr⸗ pers zu versuchen. Um diese zu bewerkstelligen, war die Entfer⸗ nung des Militairs aus der Hauptstadt er forderlich, da vorauszu⸗ sehen war, daß dasselbe, im Falle eines Gewaltstreiches von Seiten der Regierung, nicht dieser, sondern den Repräͤsentanten zufallen wuͤrde. Die Garnison erhielt daher Befehl, nach einem Graͤnzorte zu marschiren, aber die Legislatur widersetzte sich dieser Maaß⸗ regel, und die Garnison blieb. Der Gouverneur, erbittert, aͤußerte sich daruͤber in den staͤrksten Ausdruͤcken und drohte unvorsichtig genug mit der Abdankung. Gerade das war es, was man wollte; die Repraͤsentanten eilten daher, den Gouverneur beim Worte zu nehmen, und mit der An— zeige von der erfolgten Annahme seiner Dimission erhielt er zugleich die Nachricht, daß ihm ein Nachfolger gesetzt sey. Dadurch wurde jeder Ruͤcktritt unmoglich, so wie man denn auch eine nachgefolgte Protestation des alten Gouverneurs als einen zweiten Beweis seiner Schwache ganz ignorirte. Diejenigen aber, welche ihn zu diesem Schritte verleiteten, zogen sich aufs Land zuruͤck, um zu sehen, ob es ihnen ge— linge, das Landvolk gegen die neue Regierung aufzuwiegeln. Es sind Leute, die allerdings einigen Einfluß haben; dringt dieser durch, so haben wir den Buͤrgerkrieg, und die Ruhe des Landes ist fuͤr lange Zeit dahin! Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten von Buenos -⸗Ayres traf heute mit dem Englischen Packetboote hier ein und wird morgen nach Rio-Janeiro abgehen, um gemeinschaftlich mit einem

Abgeordneten des Kaisers den Entwurf unserer Verfassung

zu pruͤfen, welche nach erhaltener Sanction dieser beiden Maͤchte ins Leben treten soll. Dasselbe Schiff uͤberbrachte uns Nachrichten aus Buenos-Ayres, welche einen neuen Buͤrgerkrleg unter den La Plata⸗Provinzen befuͤrchten lassen und alle Hoffnung benehmen, daß die versuchte friedliche Ver⸗ staͤndigunz zwischen den divergirenden Parteien zu Stande kommen werde. Gouverneur Paz zu Cordova hat seine schon betraͤchtlichen Streitkraͤfte durch eine Verbindung mit den Provinzet San Luis und San Jago vermehrt und be— droht die ihm feindlich gesinnte Regierung von Buenos-Ayres mit einem ÜUeberfalle. Letztere dagegen hat sich mit den Pro⸗ vinzen Santafé und Entre Rios verbunden und bereitet sich zu einem kraͤftigen Empfang des Gegners vor, wenn er einen Angriff . sollte. Ein neuer Buͤrgerkrieg ist also vor der Thuͤre. Leider scheint es immer klarer, daß nur mit der Vernichtung der einen oder der anderen Partei diese un— gluͤcklichen Lander 9 dem innern Frieden gelangen koͤnnen, dessen fie sehr beduͤrfen. Daß diese duͤstern Aussichten eine neue Entwerthung des Papiergeldes zur Folge hatten, kann nicht befremden. Ein Suhr e muß jetzt mit 10 Papier⸗ thalern bezahlt werden. Um diesem Uebel zu begegnen, hat die Regierung von Buenos-Ayres die Ausfuhr der gepraͤgten und ungepraͤgten Metalle bei Strafe des dreifachen erthes verboten, was auch wirklich einige Besserung des Papiergel— des bewirkte. Noch vollstaͤndiger waͤre der Erfolg gewesen, hätten nicht die Spekulanten in Metallen ihr dem öͤffentli⸗ chen Kredit so nachtheiliges Spiel mit erneuerter Wuth be⸗

onnen. Um das Üebel an der Wurzel zu fassen, ließ die 66 die vornehmsten Geldmaͤkler aufgreifen und an Bord des Gefangenen⸗-Schiffes bringen, wo sie schon vierzehn Tage sitzen sollen. Dadurch ist nun zwar der Agiotage einer der mächtigsten Hebel benommen, allein die Maaßregel ist hart und in hohem Grade willkuͤhrlich. Das Gesetz ver⸗ bammt ein Verfahren der Art; ob Ruͤcksichten auf das all⸗

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gemeine Wohl dasselbe rechtfertigen koͤnnen, muͤssen wir da⸗

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hingestellt seyn lassen. Eine kuͤrzlich stattgehabte Wahl der Mitglieder der Legislatur fiel abermals ganz zu Gunsten der Regierung aus; das bisherige System der letzteren wird also keine Aenderung erleiden. Die Communication zwischen Bue— nos⸗Ahres und Chili zu Peru ist durch die Operation des Gouverneurs Paz zu Cordova zum großen Schaden des Handelsstandes schon lange gehemmt; wir sind daher ohne alle Nachrichten aus jenen Laͤndern.“

An den (vor einiger Zeit mitgetheilten) Briefwechsel zwischen dem Englischen Gesandten in Columbien, Herrn Turner, und dem General Bolivar, schlietzt sich folgende Korrespondenz des nämlichen Gesandten mit dem Vice-Praͤ— sidenten von Columbien, Caicedo. „Der unterzeichnete au— ßerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister Sr. Britischen Majestaäͤt bei der Republik Columbien beehrt sich, eine Korrespondenz mit Sr. Excellenz dem Minister der aus— waͤrtigen Angelegenheiten von Columbien, General Caicedo, einzuleiten, um Se. Excellenz zu ersuchen, sich uͤber einen Gegenstand zu erklaren, der fuͤr seine Regierung sowohl als fuͤr die von Columbien von der hoͤchsten Wichtigkeit ist, und um so mehr, da er die Frage uͤber die Fortdauer oder das Abbrechen der zwischen beiden Laͤndern bestehenden feierlichen Vertrage in sich schließt. Der Unterzeichnete, durchdrun⸗ gen von dem innigen Wunsche seiner Regierung fuͤr Colum— biens Wohl, hat mit eben so vielem Bedauern als Erstaunen in der Bogota-Zeitung vom 18ten April die Abschrift einer von der ausuͤbenden Gewalt an den Kongreß gerichteten Botschaft gesehen, in welcher die Bildung einer besonderen Regierung fuͤr Neu-Granada und die Aufloͤsung der Repu— blik vorgeschlagen wird. Es liegt nicht in der Absicht des Unterzeichneten, sich in die inneren Angelegenheiten des Lan— des zu mischen. Die Regierung Sr. Majestaͤt hat es mehr als einmal bewiesen, daß sie keine solche Absicht habe. Sie wuͤrde aber glauben, eine wichtige und heilige Pflicht zu ver— letzen, wenn sie zoͤgern sollte, Ew. Excellenz anzuzeigen, daß, wenn die besagte Maaßregel vom Kongreß gebilligt und in Ausfuͤhrung gebracht wird, der Vertrag zwischen Großbritanien und Columbien ipso Facto als annullirt anzusehen seyn und die Function desUnterzeichneten als Britischen Gesandten bei der Re⸗ publik sogleich aufhören wuͤrde. —erUnterzeichnete hat hei dieser Mittheilung an Se. Excellenz keine andere Absicht, als die Columbische Regierung auf die Folgen einer Maaßregel auf— merksam zu machen, welche die Verhaͤltnisse der Republik zu einer befreundeten Regierung verlezt, deren Repraͤsentant noch gestern in einer oͤffentlichen Audienz von dem ausgezeichneten Oberhaupte der Republik die Zusicherung einer getreuen Beo— bachtung der beide Laͤnder verbindenden Vertraͤge empfing. Englische Gesandtschaft. Bogota den 19. April 1830. W. Turner.“ Auf dieses Schreiben erging Tages darauf folgende Ant— wort: „Der unterzeichnete Minister Staats-Sekretaäͤr der

auswaͤrtigen Angelegenheiten der Republik Columbien hat

die Ehre gehabt, die Note zu empfangen und der Regierung mitzutheilen, mit welcher der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Sr. Britanischen Majestaͤt ihn ge— stern beehrte und in welcher derselbe sein Bedauern uͤber die am 15ten dieses Monats von der ausuͤbenden Gewalt an den Kongreß erlassene Botschaft bezeigt. Die Botschaft der Regierung, die das Bedauern des Gesandten, an den das Schreiben des Unterzeichneten gerichtet ist, erregt hat, weit davon entfernt, die Aufloͤsung der Republik zu bezwecken und dadurch die ihrem Dasein gebrachten Opfer unnoͤthig zu machen, beabsichtigt gerade deren Aufrechthaltung. Diese Absicht bewog die Regierung zur Annahme von provisorischen und versoͤhnenden Maaßregeln, die, ihrer Meinung nach, ge— eignet waren, die Aufregung in der oͤffentlichen Stimmung zu dampfen, damit die Repraͤsentanten der Bewohner des alten Venezuela und von Neu-Granada sich mit Weisheit uͤber die ungluͤcklicher Weise unterbrochene Union berathen, alle Zwisugkeiten beseitigen und eine Uebereinkunft ab⸗ schließen koͤnnen, wie solche am angemessensten erachtet wuͤrde. Der Unterzeichnete hat den Befehl erhalten, dem Hrn. Ge— sandten diese Darlegung auf die bestimmteste Weise zu ma—

chen und ihm die Versicherung zu geben, daß die Union, wie

sie es immer gewesen, auch dermalen der Gegenstand der fort⸗ waͤhrenden Anstrengungen der Columbischen Regierung ist. Diese Politik hat die Regierung unausgesetzt befolgt, weil sie sich uͤberzeugt haͤlt, daß die Union das Wohl der Nation sichern muß; auch wird die Regierung kein friedliches Mittel

verabsaͤumen, um ihren Zweck zu erreichen. Die gewissen—⸗

hafte Beobachtung der Vertraͤge, die wir mit fremden Na— tionen abschlossen, welche unsere von dem Mutterlande er⸗

uͤberein, und die Regierung hat den Unterzeichneten beauf— tragt, dem Minister Sr. Britanischen . auf das 3 stimmteste zu erklaͤren, daß, wie auch die bestehenden Formen und Einrichtungen sind, oder wie sie sich auch kuͤnftig auf dem Gebiet gestalten moͤgen, das die dermalige Republik bil— det, es die unwandelbare Absicht der Regierung sey, den in dem Vertrage zwischen Columbien und Großbritanien enthal— tenen Bestimmungen auch kuͤnftig mit der fruͤheren Gewis— senhaftigkeit Folge zu leisten. Die Versicherungen, welche das Oberhaupt der Regierung Ewr. Excellenz gegeben hat, werden treu gehalten werden, und, der Schwierigkeiten unge— achtet, in denen sich dermalen die Columbische Nation befindet, glaubt die Regierung auf das zuverlaͤssigste durch die Vermitt— lung des Unterzeichneten versichern zu koͤnnen, daß sie voll— kommen uͤber die Nothwendigkeit einverstanden ist, ihre in ihrem Namen eingegangenen Verbindlichkeiten gegen eine be— freundete Nation zu erfuͤllen, die von jeher im besten Ein— verstaͤͥndniß mit der Republik war und gegen die sie Ver— bindlichkeiten hat, deren sie stets mit Dankbarkeit und Er— kenntlichkeit gedenken wird. Der Unterzeichnete hofft, daß diese Auseinandersetzung dem außerordentlichen Gesandten und bevollmaͤchtigten Minister Sr. Britanischen Majestaͤt hinlaͤng— lich scheinen wird, und hat die Ehre u. s. w. Domingo Caicedo.“

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Berlin, 16. August. Se. Käanigl. Hoh. der Prin Friedrich ist, Nachrichten aus Duͤsseldorf . . * nach London gemachten Reise am 10ten d. Abends wieder daselbst eingetroffen.

Am 11ten d. M, langte Se. Durchl. der Herzog von Braunschweig, nebst Gefolge, von Achen kommend, in Duͤs— seldorf an und setzte, nach erfolgtem Pferdewechsel, die Reise sogleich nach Elberfeld weiter fort.

Gestern hier eingegangenen Nachrichten aus Kon— stantinopel zufolge, ist der Koͤnigl. außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister bei der Ottomanischen Pforte, Kammerherr von Royer, am 2sten v. M. nach langen Lei— den, an den Folgen der Wassersucht, daselbst verstorben.

Der Herr Regierungs-Rath von Tuͤrck zu Pots— dam ist von dem Pariser Berein fuͤr christliche Moral in dessen Sitzung vom Mai d. J. zum Mitgliede ernant worden.

R ryrei t g der philosophisch-historischen Klasse der König— lich⸗Preußischen Akademie der Wissenschaften ; füuͤr das Jahr 1832. Bekannt gemacht im Jahre 1830.

Die Morgenlaͤndische Geschichtskunde ist zwar in der neuesten Zeit, sowohl durch die Bekanntmachung wichtiger Materialien, als durch treffliche Untersuchungen, vielfältig er⸗ weitert worden, und der Aufschwung, welchen die orientali⸗ sche Philologie genommen hat, ist nicht ohne wohlthaͤtige Wirkung auf die kritische Erforschung der Geschichte der Asiatischen Voͤlker und Staaten geblieben. Gleichwohl sind das innere Leben der Morgenlaͤndischen Voͤlker, die Eigen— thuͤmlichkeiten ihrer Verfassungen und die gegenseitigen Ver⸗ haͤltnisse der verschiedenen Bestandtheile der Morgenlaͤndi⸗ schen Reiche bis jetzt noch wenig beruͤcksichtigt worden; und selbst die innere Geschichte des Arabischen Reiches, insbe⸗ sondere das von den Arabern angenommene in vielen Be⸗ ziehungen sehr merkwuͤrdige System der Provinzialverwal⸗ tung ist noch keinesweges aufgeklärt worden, obgleich in ein⸗ zelnen aͤlteren und neueren Werken die Wichtigkeit, und selbst die Wohlthaͤtigkeit, der Wirkungen, welche die Herrschaft der Araber fuͤr einzelne Lander, z. B. fuͤr Aegypten und Spa— nien, hatte, anerkannt und angedeutet worden ist.

Diese Erwaͤgungen haben die philosophisch historische Klasse der Koͤniglich⸗Preußischen Akademie der Wissenschaf— ten bestimmt, die Aufmerksamkeit der Geschichtforscher und Orientalisten auf die Geschichte der Arabischen Provinzial— verwaltung zu lenken und fuͤr das Jahr 1832 nachfolgende Preisfrage aufzustellen: ;

„Wie war die Verwaltung der ee, des Arabischen „Reichs in der Zeit der Selbststaͤndigkeit des Chalifats, „also seit der Entstehung des Arabischen Reichs und des⸗— „sen Begruͤndung durch Iden Islam bis gegen das Ende „des eilften Jahrhunderts der christlichen Zeitrechnung, be—

„schaffen?“

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4 . ̃ Die Klasse wuͤnscht, daß die Arabische Provinzialverwal⸗ tung nicht blos im Allgemeinen, sondern auch, und zwar

ganz besonders, in Beziehung auf die einzelnen Laͤnder, welche

dem Arabischen Reiche unterworfen waren, sorgfaͤltig erforscht

oberte Unabhängigkeit anerkannten, stimmt mit dieser Politik

und dargestellt werde. Sie wuͤnscht ferner, daß der Zustand