1778
nach muͤndlichen Aussagen angedeutet worden waren. Am 15. Juli gelangte die „Helena“ bei der Insel Sitka, dem Orte ihrer Bestimmung, an, den sie nach einem Aufenthalte von 37 Monaten wieder verließ, um die Ruͤckreise anzutreten. Die ganze Reise ward so gluͤcklich zuruͤckgelegt, daß die Be— satzung nicht einen Mann verlor und das Schiff keine Be— schaͤdigung erlitt. Die zuruͤckgebrachte Ladung besteht aus Pelzwerk und anderen Waaren und wird an Werth auf 1,200,000 Rubel geschaͤtzt.
Der bevollmächtigte Minister Seiner Majestaͤt des Kai— sers am Hofe zu Rio,-Janeiro, Baron Palenga, benachrich— tigt das Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten in einer Depesche vom 6. Mai, daß, in Folge eines Befehls der Brasilianischen Regierung, jedes zur Nachtzeit im Hafen von Rio-Janeiro einlaufende Schiff eine Laterne an einen seiner Maste aufhaͤngen soll, damit die Wache von der Obfervations“— Festung aus die Richtung, die das Fahrzeug nimmt, und sei—
nen Ankerplatz unterscheien koͤnne, und damit die Besichtis gung der Zollbeamten und die Vertheilung der Wachen auf Redner, ohne sich stoͤren zu lassen, fort, „mil, wenn die Aus— übung unserer Amtsverrichtungen einige Gefahr haben kann,
dem Schiffe, den bestehenden Gesetzen gemaͤß, vor sich gehen koͤnne. Die Festung hat dabei den Befehl, auf diejenigen
Schiffe Feuer zu geben, die obiger Anordnung nicht nach⸗— ö
kommen. Odessa, 7. August. Nach Berichten aus Sebastepol (wo, wie neulich mitgetheilt, ein Aufstand ausgebrochen war),
schreiten die Arbeiten der dortigen Untersuchungs-Kommission Die Pest, welche unter den Truppen, die sich im Innern der Stadt be- fanden, ausgebrochen war, hat fast ganz aufgehoͤrt; da sie
rasch vorwärts. In der Stadt ist Alles ruhig.
jedoch unter den Einwohnern noch fortdauert, so stehen alle Haͤuser unter den Quarantaine⸗Gesetzen. Man erwartet von dieser Maßregel die heilsamsten Folgen. Der Gesundheits— zustand der Halbinsel laßt im Allgemeinen nichts zu wuͤnschen übrig. Der General-Gouverneur, Graf Worontzoff, der die Untersuchung leitet, befindet sich mit dem Praͤsidenten der Kommission, General Graf de Witt, und dem Befehlshaber des dritten Armee-Corps, General Krassoffski, in der Naͤhe von Sebastopol.
ö e n.
Warschau, 17. August. Se. Majestaͤt der Kaiser ha— ben ein von dem hiesigen Gewehrfabrikanten Collette verfer— tigtes Gewehr anzunehmen und demselben einen kostbaren Brillantring und 100 Stuͤck Dukaten zu uͤbersenden geruhet.
Die hiesige Universitaͤt hat durch den am 15ten d. M. erfolgten Hintritt eines ihrer aäͤltesten Professoren der Rechts— wissenschaften, des Kanonikus Szaniawski, einen empfindlichen Verlust erlitten.
Es ist jetzt hier das Ate Heft der von Herrn von Cho— tomski hergusgegebenen Beschreibung der Vogel unseres Koͤ— nigsreichs mit Texten in Deutscher, Polnischer und Franzoͤ— sischer Sprache erschienen.
Die Mittelpreise des Roggens sind jetzt hier 13 Fl., d Weizens 26 Fl., der Gerste 97 Fl. und des Hafers 77 FI.
Frankreich.
Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 14. Au gu st verlas der Vice-Praͤsident abermals drei Schreiben,
Herr von Feligonde, Deputirter des Puy-de-Déome, und Herr Durand d'Elecourt, Deputirter des Norden, ihre Ab— dankung einreichten. In vier anderen Schreiben entschuldig—
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mich selbst zu tief ergriffen, als daß es mir moͤglich gewesen ware, die Treue, die ich ihm gelobt, sofort einem Andern zu schwoͤren. Im Uebrigen, so war in meinen Augen die faktische Erledigung des Thrones so lange noch nicht erfelgt, als Karl X. und seine Familie sich auf Franzoͤsischem Boden befanden. Jetzt ist Alles entschieden, und die Treue wuͤrde
gar keinen Tribut mehr zu entrichten haben, wenn es nicht
noch ein Vaterland zum Empfange derselben gaͤbe. Ich be— seufze und werde lange noch ein Ungluͤck beseufzen, dem die Sieger selbst unmoglich ganz unzugaͤnglich seyn koͤnnen; aber das besorgte Frankreich verlangt den Beistand seiner Abgeord—⸗ neten, und ich thue daher den Erinnerungen eines betruͤbten Herzens Gewalt an. Ich komme, mich Ihren unumgaͤnglich
nothwendigen Geschaͤften beizugesellen; ich komme, weil sich schon einige Stimmen erhoben haben, um Sie einer zu gro—
ßen Maͤßigung zu beschuldigen, weil Drohungen ausgestoßen worden sind... . (Mehrere Stimmen: Nein, nein! bezeich⸗— nen Sie diese Drohungen! Ihre Partei war es, die uns noch vor einem Monate bedrohte.) „Ich komme,“ fuhr der
der Ruͤckzug keine solche Gefahr darbietet; weil es in der ge— genwaͤrtigen Lage des Landes auf eine Untersuchung der Frage,
ob unser Mandat auch hinreichend sey, nicht weiter ankom— men kann, indem es uns vor Allem darum zu thun seyn
muß, Frankreich vor der Anarchie zu bewahren. Ich bin uͤberzeust, daß dieses Ihre Absicht ist und will Ihnen dazu, so viel ich solches vermag, behuͤlflich seyn. (Murren.) Ta— delt man mich deshalb, so troͤsten mich meine Vernunft und, mein Gewissen, die mir sagen, daß Alles auf dem Spiele stehen wurde, wenn diese Kammer, aus Mangel einer zur Berathschlagung hinlaͤnglichen Anzahl von Deputirten, auseinander gehen muͤßte. Und ich versichere hier, der Fuͤrst selbst, dem ich den Tribut einer wenn gleich fruchtlosen Treue darbringe, wuͤrde mit jenem Accente des Patriotismus, der ihn uns so theuer machte (heftiges Murren. Herunter! her— unter!), zurufen: „„Deputirte Frankreichs; gebet dem Vater— lande, was ich in dessen Namen nicht mehr empfangen kann; rettet es; Ihr werdet dadurch Euer Mandat nicht uͤberschrei⸗ ten, sondern dasselbe vielmehr mit Ehren erfuͤllen!““ Meine Herren, ich ehre die Bedenklichkeiten Andrer, aber ich kann sie nicht theilen; ich werde einen Posten nicht verlassen, der mir von meinen Mitbuͤrgern anvertraut ist; es ist keine Pfründe, es ist ein Auftrag, den sie mir gegeben haben; ich werde ihn erfuͤllen und der Regierung meinen Beistand lei— hen, wenn sie, wie ich dessen gewiß bin, fuͤr die Aufrechthal— tung der Ruhe und Ordnung Sorge traͤgt. Ich habe zu der Erhebung des neuen Koͤnigs nicht beitragen mogen; da in— dessen die Mehrzahl der Franzosen ihn in einem kritischen Augenblicke anerkannt hat, so bin ich ihm Gehorsam schuldig und verspreche, ihm treu zu seyn, wie ich es dem gewesen bin, dessen unseeliges Geschick mir das Herz zerreißt. Ich schwoͤre.“ — Nach Herrn v. Boisbertrand bestieg Hr. B. Constant die Rednerbuͤhne, um, wie er sich aͤußerte, einen groben Irr— rhum desselben zu berichtigen. Von Drohungen und Gefah— ren sey naͤmlich nirgends die Rede; das Volk halte sich uͤber—
er m , e. Deputirte nur fuͤr Frankreichs Wohl handelten; eben so werde auch die Kammer ihre Pflichten wodurch Herr Duquesnoy, Deputirter des Pas-de-Calais, 9 ; ten zu lasen. Der Minister des Innern legte nunmehr
zwei Gesetz⸗Entwuͤrfe vor.
ten die Herren Colamb, von Chartrouse, von Espinassous—
und von Leyval ihr Ausbleiben von der Kammer durch Krank— heit oder Familien⸗Angelegenheiten. An der Tages-Ordnung
amtliche Mittheilung. Da indessen Herr Guizot noch nicht anwesend war, so wollte der Vicomte von Tracy diese Zeit
benutzen, . iti ie er Tages zuvor . . zen, um zwei Propositionen, die er Tages zuvor auf Hchaktemseht am 15. Sept, befennt macht undt g; Jbelahan tions⸗Register am 31. Oktober geschlossen werden. Der Abschluß
entwickeln; als man ihm bemerklich machte, daß solches nicht Her Liste selbst erfolgt am 16. Rovember und das letzte Serichti⸗
das Buͤreau des Praͤsidenten niedergelegt hatte, naher zu
zulässig sey, da seine Antraͤge den Buͤreaus noch nicht mit—
cauld ö geschehe. Die Versammlung entschied, nach vielem Hin, und Herreden, daß man sich in den Buͤ—
reaus, wenn auch nicht gleich, doch vorzugsweise, mit den Antraͤgen des Herrn von Tracy beschaͤftigen wolle. Hr. von Boisbertrand, der in den letztern Sitzungen nicht! zugegen gewesen war, leistete hierauf nachtraͤglich den Eid; er motivirte denselben in folgender Weise: „M H.! Durch die Bande der Dankbarkeit, wie durch die Heiligkeit des
Eides, an den allzu ungluͤcklichen Fuͤrsten gefesselt, der kuͤrzlich seine Krone verloren hat, hatte fein Leiden
erfuͤllen, ohne sich davon durch irgend eine Besorgniß abhal—
Der erstere lautet also:
„Gesetz⸗ Entwurf. Art. 1. Die auf die Revision der Waͤhler⸗ und Geschwor—
nen-Listen bezüglichen Operationen, die in Gemaͤßheit der Artikel JT, 10, 11, 12 und 16 des Gesetzes vom 2. Juli i828 in der Zeit
war jetzt eine von dem Minister des Innern angekuͤndigte vom 15. August bis zum 20. Oktober jedes Jahres stgttfinden 3 9 ö
sollen, werden, in Ruͤcksicht auf die obwaltenden Umstaͤnde und
los fuͤr das laufende Jahr 1830, um einen Monat verschoben. — Dem gemaͤß wird die General-Liste der Geschwornen in jedem
J nit-⸗ gungs-Tableau wird am 20. November publteirt. getheilt worden waͤren, verlangte er, daß solches, wie vor eini⸗ gen Tagen mit der Proposition des Herrn von Larochefou⸗
Art. 2. Dem Art. 33 der Verfassungs⸗-Urkunde gemaͤß, wer⸗
den in die gedachten Listen diejenigen Waͤhler mit aufgenommen,
die, bis zum 16. November einschließlich, das 25ste J äck⸗ ) . N ließl 2 Jahr zuruͤck⸗ gelegt haken und die gesetzlichen Bedingungen in sich vereinigen.“
Nach einer kurzen Entwickelung der Gruͤnde zu diesem Gesetz-Entwurfe, die sich aus den letzten Ereignissen von selbst ergeben, legte der Minister den unten stehenden zwei⸗ ten Gesetz Entwurf mit folgenden Worten vor: „M. H.!
Mehrere Sitze in dieser Kammer sind erledigt, und es ist
nothwendig, sie unverzuͤglich neu zu besetzen, damit eine Ver— sammlung, die sich bereits dadurch um das Vaterland wohl
verdient gemacht hat, daß das glorreiche Werk des Wider—
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standes der Nation durch sie in einem Tage gekroͤnt wor— den ist, keine Luͤcke in ihren Reihen sehe. Es bietet sich uns indeß zur Erreichung dieses Zweckes eine wichtige Frage dar. Unfer Wahlgesetz bedarf wesentlicher Modificationen; diese koͤnnen nicht rasch genug bewerkstelligt werden, damit die neuen Wahlen schon unter ihrer . denn die gegenwartigen gesetzlichen Bestimmungen in Betreff des Wahlgeschaͤfts enthalten ein so allgemein verworfenes Prinzip, daß eine Art von Unschicklichket darin liegen würde, dasselbe noch laͤnger in Anwendung zu bringen. Ich meine das doppelte Abstimmen. Die uͤbrigen Fragen, wenn gleich
nen fuͤglich bis zu einer allgemeinen Berathung uͤber das neue Wahlgesetz verschoben bleiben. Jetzt kommt es vor Aller
darauf an, eine Maßregel zu ergreifen, die, ohne unsere Wahl-⸗-Gesetzgebung durch uͤbereilte Anordnungen neu zu or— ganisiren, sofort das doppelte Votum aus derselben verbanne. Hierzu hat es uns am angemessensten geschienen, wenn die Bezirks-Kollegien die erledigten Deputirten- Stellen, mit Ein— schluß Derer der Departements-Kollegien, allein besetzten, und wenn, wo von der Ersetzung eines in einem Departements—
Kollegium gewahlt gewesenen Deputirten die Rede ist, die Kammer durch das Lobs dasjenige Bezirks-Kollegium bestimmte,ů i rtlic h. . Hochverrath gegen sie einleiten will, wie hat alsdann der
dem jene Ersetzung zustehen soll. Ein solches Verfahren ist nicht neu; es hat namentlich mehr als einmal zu der Zeit
stattgefunden, wo die Kammer noch alljaͤhrlich zum fuͤnften e i ꝛ —ͤ t liche Weise aus: „In der Charte,“ sagt sie, „und selbst in
Theile erneuert ward, und wo die Departements, deren Ab— geordnete ausscheiden sollten, gleichfalls durch das Loos be⸗ stimmt wurden. Ein solches rein transitorisches Verfahren wuͤrde den Beduͤrfnissen des Augenblicks, wie der oͤffentlichen
Meinung, genuͤgen und der Kammer fuͤr ihre kuͤnftigen Be⸗ z man sich an der
rathungen uber ein neues Wahl—-⸗Gesetz voͤllige Freiheit las—
sen.“ — Nach dieser Einleitung theilte der Minister den
Gesetz⸗Entwurf selbst mit. Derselbe lautet folgendermaßen: „Gesetz⸗Ent wurf.
Art. 1. Die in der Deputirten⸗Kammer in Folge von Ab⸗ dankungen oder aus sonstigen Ursachen erledigten Stellen sollen durch die Bezirks-Kollegien neu besetzt werden, die ausgeschiede⸗ nen Deputirten moͤgen nun von einem Bezirks- oder von einem Departements⸗Kollegium gewaͤhlt gewesen seyn. .
Art. 2. In diesem letztern Falle soll die Deputirten⸗Kam⸗ mer in bffentlscher Sitzung unter den verschiedenen Wahl⸗-Bezir⸗ ken des Departements, ws die Erledigung staättgefunden hat, denjenigen oder diejenigen Bezirke durch das Lobs bestimmen, welche dem oder den ausgeschiedenen Deputirten des Departe⸗ ments-Kollegiums Nachfolger zu waͤhlen haben, dergestalt jedoch, daß kein Bezirk mehr als einen Deputirten ernennen darf.
Art. 3. Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes sind rein transitorisch und nur so ,, bis die in dem gegen⸗ wärtigen Wahl⸗Systeme erfordqelichen Aenderungen in Folge eines Gesetzes stattgefunden haben.“ . .
Nachdem der Bice⸗Praͤsident dem Minister den Empfang dieser beiden Gesetz-Entwuͤrfe bescheinigt hatte, wurde die Sitzung aufgehoben.
Paris, 15. August. Der Konig hielt vorgestern Abend einen Minister⸗Rath, der von 71 bis um 141 Uhr dauerte, und dem die Herrn Laffitte, Casimir Perier, Dupin d. Aelt. und Bignon beiwohnten.
Durch Koͤnigl. Verordnung vom vorgestrigen Datum ist der Deputirte und Professor, Herr Daunou, zum General— Kustos des Reichs⸗Archivs ernannt worden.
Der Moniteur enthaͤlt folgende neue Ernennungen von Praͤfekten: . Hr. Karl Dunoyer (fruͤher Redacteur des Censeur Européen)
ist zum Präfekten des Depts. des Allier statt des Hrn. Leroy de Chavigny; ; Dupuhy zum Praͤfekten des Depts. der Ohern Loire statt des Hrn. Freslon, und . Chaper zuͤm Praͤfekten des Depts. des Tarn und der Garonne statt des Grafen von Puysegur ernannt worden.
Das Journal des Däbats aͤußert seine Freude uͤber die erste dieser Ernennungen und meint, Herr Dunoyer, der die Freiheiten des Landes 15 Jahre lang vertheidigt habe, sey seinem Posten durch Talent und Charakter gewachsen.
Wie es heißt, trifft Karl X. mit seiner Familie heute in Cherbourg ein und wird sich morgen einschiffen. Die beiden Nord- Amerikanischen Schiffe „Great-Britain“ und „Charles-Caroll“, an deren Bord er mit seinem Gefolge in
Sec gehen wird, sollen von zwei Fregatten begleitet werden.
Die Gazette de France aͤußert sich heute uͤber die Proposition des Hẽrn. Salverte, die vorigen Minister in An— klagestand zu versetzen, folgendermaßen: „Dieser Antrag gruͤn⸗ det sich hauptfaͤchlich auf den Vorwurf, daß die Minister dem Koͤnige die Verletzung der Charte angerathen haͤtten. Wir
errschaft vor sich gehen,
Minister sind verantwortlich“ “.
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haben persoͤnlich durchaus keinen Grund, ein Ministerium zu vertheidigen, das ein unsern Ansichten zuwiderlaufendes Sy⸗ stem befolgt hat und das uns fuͤr unsern Oppositions-Geist dadurch bestrafen wollte, daß es dreien Mitarbeitern der Ga— zette den Lohn ihrer Dienstleistungen entzog; doch sind wir es der Gerechtigkeit und Wahrheit schuldig, gegen das An— klage⸗System des Herrn Salverte einen Einwand zu erheben, der dasselbe voͤllig zerstoͤrt, und fuͤr den wir die Aufmerksam— keit aller verstaͤndigen Manner in Anspruch nehmen. — Wenn die Deputirten⸗-Kammer geglaubt hat, daß die gedachten Ver— ordnungen der Charte zuwiderliefen, warum hat sie alsdann
deren schnelle Losung nicht minder wuͤnschenswerth ist, koͤn— den 14ten Artikel der Charte, kraft dessen diese Verordnun—
gen erlassen wurden, verandert? Die Kammer war also, da sie jenen Artikel modificirte, uͤberzeugt, daß die Bestimmun⸗— gen desselben das Recht in sich schloͤssen, das die Minister gemißbraucht haben; denn, wenn jene Bestimmungen dieses Recht nicht verliehen, so haͤtte die Kammer ja den 14ten Ar— tikel der Charte ohne Noth verandert. — Aber noch eine andere Frage bietet sich uns dar. Die Verantwortlichkeit der Minister hat, nach den Grundsaͤtzen der Liberalen selbst, den Zweck, das Prinzip der Unverletzlichkeit des Thrones auf— recht zu erhalten. Da man nun die Minister fuͤr die letz, ten Ereignisse verantwortlich machen und eine Anklage auf
Umsturz des Thrones stattsinden konnen?“ Die Quotidienne spricht sich in dieser Hinsicht auf ahn—
derjenigen, die eben votirt worden, heißt es ausdruͤcklich: „„Die Person des Koͤnigs ist unverletzlich und heilig; seine Der Sinn dieser Worte ist ganz klar; sind sie aber einmal nicht befolgt worden, hat Koͤnig selbst gehalten, ihn von der Hoͤhe des Thrones hinabgestuͤzt und die Rache sogar bis zur dritten Generation verfolgt, indem man die Strafe so weit ausgedehnt, daß man auch ein Kind darein be— greift, dessen einziges Verbrechen seine Abkunft ist — wa— rum kommt man nun noch mit jener Fiction einer Verant— wortlichkeit der Minister und verfolgt sie eines Verbrechens wegen, das man doch schon einer andern Gewalt zugeschoben hat? Es ist dies ein Dilemma, das logisch zu beantworten wir Jedermann herausfordern. — Man wird uns vielleicht mit dem bequemen, jetzt sehr gelaͤufig gewordenen Argumente antworten, daß wir uns in einer Revolution befinden und eine Revolution alle diese kleinen gesetzlichen Ruͤck— sichten nicht anerkenne. Di evolution meint naͤmlich, es gaͤbe zweierlei Verantwortl n; erst schicke man Karl X. fort, und alsdann komme die Reihe an die Bestrafung der Minister. Darauf antworten wir jedoch zunaͤchst, daß es sich hier um einen Kriminal-Gegenstand handelt, bei dem Alles nach strengem Rechte gehen muß, und wobei den Rich— tern nicht gestattet ist, mehr oder weniger, als das Gesetz verfuͤgt hat, zu thun. Alsdann aber wollen wir der Revo— lution entgegnen, daß, was sie wohl auch selbst zugiebt, eine Revolution, die ein faktischer Sieg uͤber das Recht ist, doch immer ein gewisses Recht zu beobachten hat. Namentlich muß das Prinzip geltend bleiben, daß die Revolution in dem Augenblicke, da sie das erreicht hat, was zu ihrem Siege noͤthig war, auch stehen bleiben muß. Wenn sie nun dadurch, daß sie den Thron fuͤr erledigt erklaͤrt und anderweitig uͤber ihn verfuͤgt, das vollbracht hat, was zu ihrer Sicherheit noth— wendig war, so ist es ihr auch nicht mehr erlaubt, von Neuem die Gesetze zu verletzen, indem sie die Maͤnner angreift, de— ren Bestrafüung fuͤr die Sicherung der Revolution selbst gar kein Interesse mehr hat.“ :
Die Gazette de France theilt aus dem Indicateur
de Bordeaux (einem bisherigen Oppositions-Blatte) einen
Aufsatz des Herrn Fonfreéde, Herausgebers dieses Journals, mit dem Bemerken mit, daß der Verfasser desselben alles Das jenige richtig vorausgesehen habe, was sich mittlerweile in der Hauptstadt Frankreichs zugetragen. „Unter den von Herrn Berard vorgeschlagenen Aenderungen der Charte“, heißt es darin, „giebt es eine, die sich bei dem ersten Anblicke eines besonderen Beifalls erfreuen duͤrfte; es ist namlich diejenige, die das Alter eines Wahlers auf 25 Jahr und das eines Waͤhlbaren auf 39 Jahr feststellt. . Wozu aber dieser Unterschied zwischen den Wählern und Waͤhlbaren die— nen soll, begreife ich nicht recht; ich finde sogar einigen Un⸗ sinn darin. Die hoͤhere, wichtigere Macht ist offenbar die des Wahlers. Soll nun das Alter eine Buͤrgschaft fuͤr die Weisheit der zu treffenden Wahl abgeben, so müßte der Waäͤhler mindestens eben so alt, als der zu Waͤhlende seyn; und zwar um so mehr, als alle Waͤhler wahlen, aber nicht alle Waͤhlbare gewahlt werden. — Eine ieee Aende⸗ rung der Charte, worauf man schon lange besteht,