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Tonstitutionnel giebt zu verstehen, das Ministerium habe wahrscheinlich absichtlich den zweiten jener Gesetz-Entwuͤrfe, wegen Besetzung der in der Wahl⸗Kammer erledigten Stellen, so unvollstaͤndig abgefaßt, um den Deputirten selbst die Ehre zu lassen, ihn zu ergaͤnzen. Es sey vor Allem nothwendig, den bisher erforderlich gewesenen Steuer-Beitrag eines De— putirten (1000 Fr.) in demselben Grade zu ermäßigen, als man das benoͤthigte Alter des Deputirten herabgesetzt habe. Eine zweite nicht minder nothwendige Verbesserung aber, die von allen Seiten verlangt werde, sey die Aufhebung der Bestimmung, wonach das Eigenthum, wovon man jene Steuer entrichte, erst dann zur Wahl fuͤr die Kammer berechtige, wenn man dasselbe ein ganzes Jahr lang besitze. In ersterer Beziehung lasse sich nicht in Abrede stellen, daß der Buͤrger im 30sten Jahre in der Regel noch nicht das Vermoͤgen habe, zu dem er bis zum 40sten gelangen koͤnne, woraus sich von selbst ergebe, daß, wenn man den Steuerbe— trag nicht ermaͤßigte, der junge Buͤrger der ihm durch die Herabsetzung des Alters eroͤffneten Aussicht auf den Eintritt in die Kammer großentheils verlustig gehen wuͤrde. Was den Jahres-⸗Besitz betreffe, so haͤtten die meisten Buͤrger sich bis⸗ her erst im Z9sten Jahre durch Erwerbung von Grund-Ei— genthum zu der Ehre, in die Kammer berufen zu werden, vorbereitet. Wollté man nun die Bedingung des Jahres— Besitzes jetzt noch ferner bestehen lassen, so wuͤrden im naͤch— sten Jahreslaufe ohne Zweifel eine große Anzahl junger Burger, die jetzt er st daran denken koͤnnten, ein Grund-Ei— genthum anzukaufen, bei den bevorstehenden Wahlen nicht beruͤcksichtigt werden koͤnnen. — Der Messager des Cham— bres findet den betreffenden Gesetz-Entwurf auch noch in andrer Beziehung zu tadeln. „Es ist nicht unsere Absicht“, aͤu⸗ ßert derselbe „uͤber eine unter dem Drange der Umstaͤnde improvi⸗ sirte und rein transitorische Maßregel allzu strenge zu richten. Uns scheint aber, daß es besser gewesen waͤre, wenn man gleich ein de— finitives Gesetz, wozu die Minister, nach den von ihnen gemachten Erfahrungen, laͤngst vorbereitet seyn muͤssen, vorgelegt haͤtte. Es ist vor allen Dingen nothwendig, daß wir dem Proviso—⸗ rium ein Ende machen. Den Ministern fehlt es weder an Talent noch an guten Absichten, wohl aber an Muth zum Improvisiren; wir haͤtten gewuͤnscht, daß sie in dem vorlie— genden Falle herzhafter gewesen wären. So haben sie z. B. zar nicht bedacht, daß die im Schooße der Kammer erledigten Stellen nicht blos von der Annullirung einiger Wahlen und von dem freiwilligen Austritte verschiedener Deputirten her— ruͤhren, sondern daß auch eine große Anzahl von Deputirten mittlerweile besoldete Aemter uͤbernommen hat und sich so—⸗ nach, der modificirten Charte zufolge, einer neuen Wahl un— terwerfen muß. Hierdurch wird die Zahl der neu zu waͤh— lenden Deputirten sehr betrachtlich, und es war daher um so mehr Grund vorhanden, durch die Ermaͤßigung der Steuer⸗ Quote und durch die Abschaffung des Jahresbesitzes auch die jͤngern Buͤrger an dem Wahlgeschaͤfte Theil nehmen zu las— fen. Es giebt noch eine andere Bestimmung in dem Gesetz‚ Entwurfe, die wir nicht mit Stillschweigen uͤbergehen duͤrfen. Ist auch ein Gesetz provisorisch, so darf es deshalb doch nicht abgeschmackt seyn. Da die großen Wahl⸗Kollegien abgeschafft sind, fo war nichts natuͤrlicher, als daß man auf das Wahl— Gesetz von 1817 wieder zuruͤckkam und die Ersetzung der Deputirten der großen Kollegien saͤmmtlichen, in der Haupt⸗ stadt der Provinz zu versammelnden Bezirkswaͤhlern uͤbertrug. Auf das vorgeschlagene Loosen unter den Bezirken war gewiß Niemand gefaßt. Wir wollen hoffen, daß die Kammer hierauf nicht eingehen werde, denn es daͤucht uns voͤllig ver⸗ fehlt, daß man Deputirte, die bisher ein ganzes Departement repraͤsentirten und von Waͤhlern aus allen Theilen dieses Departements ernannt wurden, jetzt von einem einzigen Be— irke wahlen lassen will, dem das allgemeine Interesse der rovinz vielleicht voͤllig fremd ist.“ — Das Journal du Commerce giebt uͤber den mehr erwaͤhnten Gesetz⸗-Entwurf folgendes Urtheil ab: „Wir glauben 1) daß es politischer ge⸗ wesen waͤre das Wahl⸗System gleich jetzt definitiv zu ordnen; Y daß die beiden transitorischen Entwuͤrfe des Ministers des Innern unvollstaͤndig sind und ihren Zweck verfehlen; 3) daß der Steuer-Beitrag der zu waͤhlenden Deputirten schon jetzt, wenn auch nicht definitiv, doch klar und bestimmt festgesetzt werden muͤsse; 4) daß die Regierung die zur Ergaͤnzung der Kammer erforderlichen Wahlen saͤmmtlichen Waͤhlern des betreffenden Departements, nicht aber denen eines einzelnen Bezirks, anvertrauen muͤsse.“ Mehrere Blaͤtter, namentlich der Temps und das r, du Commerce, hatten auf Aufloͤsung der jetzigen ammer und baldige 6 . einer neuen gedrun— 25 Das Journal des Débats ist der entgegengesetzten nsicht uber denselben Gegenstand; es aͤußert daruͤber Fol—
gendes; „Soll die Deputirten⸗Kammer noch laͤnger beisam— men bleiben? Dies ist die Frage, die in der letzten Zeit taͤglich von einigen Publicisten besprochen wird, welche wol— len, daß die Volksgewalt, die von Frankreich beauftragt war, das System des 8. August um jeden Preis umzustuͤrzen, sich nun auch selbst unter den Truͤmmern dieses Systems begrabe. Man will also den Selbstmord als Folge und hoͤchste Vollen⸗ dung des Sieges anrathen. Und zwar fuͤhrt man Rechts— gruͤnde dafuͤr an. Das Ausscheiden zweier Deputirten hat diese Lehre unterstuͤtzt. Namentlich hat einer derselben, der durch die paradoxe Unabhaͤngigkeit seiner Ansichten, so wie durch sein Talent, bekannt ist, geglaubt, auch diesmal noch sich den Maͤnnern der rechten Seite zugesellen und, nach ih⸗ rem Beispiele gleichfalls ausscheidend, das Recht fuͤr streitig erklaͤren zu muͤssen. Wir wollen daher zunaͤchst die Rechts— frage eroͤrtern und thun es gern; denn wir haben Vertrauen zur guten Sache. Man fragt, ob die Kammer durch ihren Auftrag berechtigt ist, ihre Arbeiten fortzusetzen? Warum waͤre sie es nicht? Welche Macht hat ihr Mandat zerrissen, das sie erst seit einigen Wochen vom Lande und von den Gesetzen erhalten hat? Haben ihre Kommittenten ihrem Auf— trage Graͤnzen gesetzt, die sie erreicht oder uͤberschritten hatten? Hat die Charte, fuͤr welche Frankreich so heldenmuͤthig ge— kaͤmpft, welche Frankreich so glorreich wieder erobert hat, aufgehört, uͤber der Versammlung zu walten, der sie in Ver— wahrsam gegeben ist? Mit einem Worte, welche Akte, wel— ches fruͤhere Beispiel, welches Ereigniß kann man fuͤr die Aufldsung einer Kammer anfuͤhren, die unter der Herrschaft und fuͤr die Vertheidigung der noch jetzt bestehenden Gesetze erwählt worden ist? Man erwiedert, eine Revolution habe sich inzwischen zugetragen. Das wissen wir wohl. Soll aber diese Revolution, die vom Volke gegen die Feinde seiner Freiheiten unternommen wurde, auch zugleich diejenigen Vollmachten umgestoßen haben, welche füͤr das Wohl und durch den Wunsch des Volkes selbst ertheilt worden sind? Das waͤre eine Folge der großen Juli-Tage, die gewiß Nie— mand vorausgesehen hat. Die Barrikaden⸗Helden hatten wahrlich nicht die Absicht, die Deputirten-Kammer zu stuͤr⸗ men. Von zwei Dingen eines: entweder war die Kammer unberechtigt, in dem furchtharen Kampfe einzuschreiten, oder sie kann das, was sie bis auf diesen Tag gethan hat, auch ferner thun, und hat das Recht, ja die Pflicht, das, was sie begonnen, zu vollenden. Wir begreifen diejenigen sehr wohl, welche behaupten, die Kammer habe nicht ohne regelmaͤßige Zusammenberufung zusammentreten, noch außerhalb der ge⸗ setzlichen Formen verfahren duͤrfen. Da aber alle Regeln umgestoßen waren, da jede Gesetzlichkeit vor der Gewalt ver⸗ schwunden war, so ware dann nur die Anarchie legitim ge⸗ wesen; und zwar die Anarchie nicht blos auf einige Wochen, sondern auf immer. Da das Recht, das seit 1814 in Frank— reich gegolten hatte, in diesem blutigen Kampfe untergegan⸗ gen war, woher haͤtte ein neues Recht kommen sollen? Wer haͤtte Macht gehabt, es vorzuschlagen, einzusetzen, zu promul— giren? Giebt man dagegen zu, daß, nachdem die hoͤchste Staatsgewalt sich plotzlich, des Gluͤckes muͤde, in den Ab— grund gestuͤrzt hatte, diejenigen populairen Gewalten, deren Auftrag und Autoritaͤt Buͤrgschaft dafuͤr gewährte, daß sie die Wuͤnsche, Interessen und Rechte Frankreichs repraͤsenti⸗ ren, in diesem Sturme das verlassene Staatsruder ergreifen und fuͤr das Wohl des Vaterlandes wachen mußten, so stellt sich Alles anders. Nach diesem Systeme hatten die Kammern gewiß ein Recht, Sitzungen zu halten, gemeinsam Beschluͤsse zu fassen, und die erschuͤtterte gesellschaftliche Ordnung wieder in ihr Geleise zuruͤckzubringen. Um zu diesem Resultate zu elangen, braucht man blos einzuraͤumen, daß, nachdem ein
weig des Baumes der Staatsgewalt vom Sturm zerschmettert worden, die beiden anderen Zweige, die zum Gluͤck voll Lebens⸗ kraft waren, fortfahren mußten, dem Lande ihre Stuͤtze zu leihen. Die Autoritaͤt beider Kammern ist besser und k gitimer als die Anarchie. Dies ist um so richtiger, als allein um die Charte in jenen denkwuͤrdigen Tagen ge— kaͤmpft wurde, um die Charte, die von den strafbarsten aller Ministerien angegriffen worden war, zu deren Vertheidigung und Befestigung ganz Frankreich sich erhob, und die inmitten der groͤßten und schnellsten Umwaͤlzung nicht einen Augenblick aufgehoͤrt hatte, das herrschende erste Gesetz des Landes zu seyn. Die kraft der Charte und die fuͤr die Aufrechterhaltun derselben errichteten Gewalten sind daher nach dem 29. . geblieben, was sie vorher waren, die Depositarien der von der Charte ihnen anvertrauten Macht. Die letzte Revolution war ein Erdbeben, das Alles, was in dem Boden des Lan— des seine Wurzel hatte, unbeschaͤdigt stehen gelassen hat. Von den Freunden der oͤffentlichen Freiheiten wird dieser Punkt nicht bestritten; man giebt zu, daß das, was gethan worden
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ist, geschehen konnte und mußte. Man will nur, daß die Deputirten, nachdem sie die wieder eroberte Verfassung unter den Schutz eines neuen Koͤnigs und neuer Freiheiten gestellt haben, diese Freiheiten unvollendet, das werdende Koͤnigthum und das, einer Verwaltung und eines Heeres noch erman⸗ gelnde Frankreich allen Stuͤrmen Preis geben sollen, um sich hinter ihre Kommittenten zuruͤckzůziehen und von ihnen die Erneuerung ihres Mandats zu verlangen. Fuͤr welchen Zweck und aus welchem Grunde, wird nicht genau gesagt. Man stellt den Grundsatz auf, daß es fuͤr die Deputirten, die durch eine unvorhergesehene Nothwendigkeit ihren Auftrag uͤber⸗ schritten, eine Pflicht sey, moͤglichst bald die Ratification des Landes einzuholen und gwissermaßen eine Indemnitaͤts⸗Bill zu erlangen. Hierin liegen mehrere Irrthuͤmer. Es ist falsch, zu behaupten, daß unsere Deputirten ein Special ⸗Mandat erhalten, das von ihnen uͤberschritten worden oder mit dem gefallenen Koͤnigthum erloschen sey. Die Charte kennt weder begraͤnzte Vollmachten noch Special-Manvdate. Alle haben ein und dasselbe Mandat; dasselbe veraͤndert sich nach den Ereignissen, ist aber so dauernd und ausgedehnt, wie das Gesetz. Die Deputirten Frankreichs sind vom Vaterlande ohne irgend eine Beschraͤnkung beauftragt, bei ihrer Ehre und ihrem Gewissen, gleich den Roͤmischen Konsuln, daruber zu wachen, daß dem Staate kein Schaden geschehe. Alles, was in den Befugnissen der gesetzgebenden Gewalt liegt, liegt auch innerhalb des Rechts, und dieses Recht bleibt 5 Jahre hindurch ungeschmaͤlert, was auch inzwischen sich ereignen mag. Das Scepter kann in andere Haͤnde uͤbergehen, die Regierung kann ihre Formen und Maximen aͤndern, nur das Recht der Kammer aͤndert sich nicht. Die Kammer hat daher ihre Praͤrogative nicht uͤberschritten, indem sie that, was das Gesetz allein thun konnte, sie hat ihr Recht nicht uͤbertreten, indem sie nach ihrem Gewissen und ihrer Einsicht das Schicksal des Staates sicher stellte. In den verhaͤng— nißvollen Konjunkturen, wo die angegriffenen Gesetze fuͤr den Augenblick ihren Einfluß verloren haben, giebt es eine oberste Verhaltungs⸗-Regel, und diese ist das Staats In⸗ teresse. Ist es aber diesem Interesse gemaͤß, daß wir in der jetzigen Krisis zwei bis drei Monate ohne Kammern sind, und daß bei der alsdann unvermeidlichen Unordnung die Parteien in Versuchung gerathen sollen, den Wahlkampf wieder zu beginnen? Das wird Niemand behaupten wollen. Die letzte Revolution hat Frankreich nicht uͤberrascht oder in Verwunderung gesetzt. Die Gewitterwolke, aus der dieser Blitz herabfuhr, donnerte ein ganzes Jahr uͤber unseren Haͤup— tern. Als die Nation die 221 wieder zu den Stufen des Thrones schickte, wußte sie, daß sie dieselben auf einen Kampfplatz sandte, auf welchem eines der großen Interessen unseres Staats, entweder das Königl. Haus oder die Freiheit, untergehen konnte. Das sprang jedem in die Augen, denn das Geruͤcht von Staatsstreichen war auch zu den Ohren der unwissend— sten und vorurtheilsvollsten Wähler gedrungen. Alle wollten, daß ihre Abgeordneten den Widerstand in Verhaͤltniß zu dem Angriff setzen sollten. In Ermangelung eines schriftlichen Mandats wurde der deutliche und offene Auftrag gegeben, den Kampf mit allen moglichen Faͤllen des Ausgangs zu be— stehen, und unter diese möglichen Faͤlle wurde offenbar auch der Sieg mitgerechnet. Die Kammer hatte daher die aus— druͤckliche Vollmacht Frankreichs fuͤr Alles, was sie gethan hat. Man werfe einen Blick auf Frankreich; nirgends sieht man Unruhen und Zwiespalt, das ganze Land tritt durch Adressen den Beschluͤssen seiner Repraͤsentanten bei. Die Anarchie ist es, welcher Frankreich aus allen Kraͤften hat vorbeugen wol— len. Dieser offenkundige Wunsch des Volkes soll jetzt unbe⸗ ruͤcksichtigt bleiben, und man will dem Staate die letzte Buͤrg⸗ schaft der Ordnung rauben? Eine sorgfaͤltige Pruͤfung fuͤhrt uns also auf einen hoͤheren Gesichtspunkt. Es ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht fuͤr die Kammer, auf dem Posten zu bleiben, auf den das Vertrauen des Volkes sie berufen hat. Die Kammer soll der im Werden begriffe⸗ nen Koͤnigl. Gewalt Beistand und Rath gewaͤhren; es ware Verrath, wenn sie dieselbe ohne Stuͤtze lassen wollte. Die Kammer muß das politische Gesetzbuch vollenden, zu dem sie den Grund gelegt hat. Sie muß dem Zorn der Nation Genugthuung nr, ,, indem sie verraͤtherische Minister, welche an die heilige Bundeslade der Gesetze Hand anlegten und dadurch in drei Tagen drei Fuͤrsten um den e, , Thron der Welt brachten und ihr Vaterland in eine Ver— wirrung stuͤrzten, die mit dem Untergange desselben haͤtte en⸗ den konnen, vor ihre Richter sendet. Vor allen Dingen muß die Kammer die erschuͤtterte gesellschaftliche Ordnung wieder in ihre Fugen zuruͤckhringen; das ist ihr höͤchster Auftrag, zu dessen Erxfuͤllung sie der ganzen Macht der Gesetze bedarf. Deputirte Frankreichs, das Land ist Euch mit Leib und Seele
ergeben. Seine Beifallsbezeugungen, seine Ruhe und Beson⸗ nenheit beweisen Euch dies. Seyd durch Euren Muth bis zuletzt Eures Vaterlandes wuͤrdig. Laßt Euch eben so wenig durch Schwierigkeiten als durch Gefahren aufhalten. Ausscheiden aus der Kammer wuͤrde einen weniger ehrenden Namen verdienen, es wuͤrde eine Desertion seyn. Ihr seyd gegen das große Volk, das Ihr vertretet, die Verpflichtung eingegangen, ihm seine bedrohte Charte zu bewahren. Hal— tet Euer Wort, indem Ihr diese siegreiche Charte mit neuen Waͤllen umgebt. Sie sey kuͤnftig durch Euch fuͤr alle Gewal— ten und Parteien uneinnehmbar.“
Der Moniteur erzaͤhlt von einem Zoͤglinge der poly— technischen Schule folgenden Zug: „Einer dieser Zoͤglinge, der in den Tagen des 28sten und 29sten uͤberall, wo die Ge— fahr am groͤßten war, gefochten hatte, wurde am 1sten d. M. vom General-Lieutenant Gérard mit einem wichtigen Auf— trage nach dem Suͤden geschickt. Fuͤr seine Reisekosten wa— ren ihm 1200 Fr. ausgezahlt worden, uͤber die er, wie es bei dergleichen Sendungen immer der Fall ist, keine Rech— nung abzulegen brauchte. Nachdem er seinen Auftrag mit großer Geschicklichkeit erfuͤllt hatte, brachte er die Summe von 701 Fr., die ihm nach Abzug der Kosten uͤbrig geblieben waren, zuruͤck.“
Aus Toulon vom 11. August schreibt man: „Die Ga—
barre „la Bayonnaise“ ist heute von Algier hier angekommen;
bei ihrer Abfahrt waren die wichtigen Ereignisse in Frank— reich dort noch nicht bekannt. In der Mitte der Stadt Algier soll ein großer Platz eingerichtet werden, und drei Hauptstraßen nach demselben fuͤhren; mitten auf dem Platze wird ein Springbrunnen stehen. Zehntausend Mann unter dem Befehle des General Berthezene sollten am 1. August ins Innere des Landes marschiren, um die feindseligen Staͤmme der Kabailen zu unterwerfen. Drei der Hauptraͤ—⸗ delsfuͤhrer in der vor ihrem Ausbruche entdeckten Verschwoͤ— rung sind gehangen worden und ihre Leichname einen ganzen Tag lang vor dem Volke zur Warnung ausgestellt geblieben. Der hiesige Telegraph ist auf der Linie nach Paris täglich beschaͤftigt, aber nichts verlautet uͤber den Inhalt der Depe— schen, die er nach der Hauptstadt befoͤrdert.“
Briefen aus Madrid vom Sten d. zufolge, hatte bis zu diesem Zeitpunkt in Madrid noch keine Bewegung statt ge— funden, obgleich die Gemuͤther in Folge der von Paris ein— gegangenen Nachrichten sehr aufgeregt waren. Alle Abende würde Minister⸗Rath auf dem Lustschlosse la Granja gehalten.
— Das Journal de Franefort meldet aus Paris vom 17. August: „Heute wie gestern zeigten in den bevoͤlker— ten Stadtvierteln brodtlose Arbeiter feindliche Absichten gegen die Maschinen. Die Stimme der Vernunft hat sich allent— halben vernehmen lassen und die Ruhe wieder hergestellt. Die Haufen haben sich zerstreut, und man hat keine Gewaltthaͤtig— keit zu beklagen. Die Geschaͤfte stehen still. Die Wechsel⸗ Agenten scheinen, bevor sie Operationen unternehmen, warten zu wollen, bis die Regierung Mittheilungen aus dem Aus— lande erhalten hat. Die Zusammenrottirungen der Arbeiter haben die Kapitalisten beunruhigt, und man hoͤrte an der Boͤrse in dieser Hinsicht klagen. Die Spanische Rente sinkt noch immer, und die Cortes werden immer besser. Dennoch melden die Nachrichten aus Spanien nichts von irgend einer Unruhe oder Bewegung.“
Paris 19. August. ) Mittelst Verordnung vom 17ten d. M. ist der Kriegs-Minister, General- Lieutenant Graf Gérard, zum Marschall erhoben worden. Eine andere Ver— ordnung ernennt den General-Lieutenant Marquis von La⸗ fayette zum Oberbefehlshaber saͤmmtlicher National⸗Garden des Reichs. Durch eine dritte Verordnung wird Herr Du— pin d. Aelt. zum General-Prokurator beim Cassationshofe, und durch eine vierte Herr Gilbert des Voisins zum Rath bei diesem Gerichtshofe bestellt. Auch sind neuerdings 37 neue Unter⸗-Praͤfekte ernannt worden. ;
Aus Eh erb ourg meldet man unterm 16. August; „Koͤnig Karl X., seine gesammte Familie und ein Theil seines Gefolges, haben sich heute Mittag auf dem Amerikanischen Packetbot „Great-Britain“ eingeschifft, und dieses Schiff ist so eben bei sehr guͤnstigem Winde unter Segel gegangen; das zweite Packetbos't „Eharles Carrol“ ist demselben unmittelbar ge⸗ solgt, und beide haben die Richtung nach Spithead genom— men; die Korvette „la Seine“ und der Kutter „le Rodeur“ sind den Packetbooten zur Bedeckung mitgegeben worden.
H Auf außcerordentlichem Wege erhalten wir so eben die . er Zeitungen vom 19ten; wir begnuͤgen uns damit, die ages⸗Neuigkeiten aus denselben herauszuheben.