1830 / 237 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 27 Aug 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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erlichen Hoheit dem Thronfolger Abschied nahm. Bald dar— e, ,. en ö Uhr Abends, reiste Seine Koͤnigliche Hoheit, in Begleitung des Generals Grafen Brahe, der Genexal— Adjutanten hre und Perowski und des Fluͤgel-Ad— jutanten Lasarew, auf dem Dampfschiffe „Newa“ von Pe—

terhof ab und traf gegen 9 Uhr gluͤcklich auf der Schwedi⸗

en Fregatte „Eurydice“ ein. Bei der Abreise des Kron— 6 . Schweden salutirte die Lehr-⸗Escadre mit 21 Ka—⸗ nonenschuͤssen. Aehnliche Salutschuͤsse erfolgten von allen Festungswerken und Kriegsschiffen auf der Rhede, als Seine Koͤnigliche Hoheit vor Kronstadt vorbei segelte, woselbst der außerordentliche Gesandte von Schweden, Baron Palmstierna, den an. erwartete. Der Ober⸗Commandeur des Hafens von Kronstadt, Vice⸗Admiral Roshnow, und der Hafen-Capi— tain Wassiljew fuhren Seiner Koͤniglichen Hoheit entgegen. Ersterer uͤberreichte dem Prinzen den Rapport. Um 19 Uhr lichtete die Fregatte die Anker bei sehr schwachem Winde, waͤhrend die Herren, welche die Ehre gehabt hatten, den ho— hen Reisenden m, , zu begleiten, auf dem Dampfschiffe na eterhof zuruͤckkehrten.

. ö , nnen von Neu-⸗Rußland und Bessarabien angestellte Staatsrath Blaramberg ist zur Belohnung seines im Dienst und bei archaͤoligischen Ent— deckungen in Taurien bewiesenen Eifers zum wirklichen Staats— rathe erhoben worden.

? . der mancherlei Verluste, welche Grusien, die Transkaukasischen Provinzen und das Kaukasische Gebiet in Folge der Kriege mit Persien und der Tuͤrkei und der haͤufigen Truppenmaͤrsche, wie auch durch, den Einfall der Perser in das Russische Gebiet, durch Mißwachs und Pest erlitten, sind diesen Landern ansehnliche Bewillignngen und Steuerfreiheiten zugestanden und ruͤckstaͤndige Zahlungen er— lassen worden. . .

Dlle. Sontag ist von Moskau hier eingetroffen; ihr er⸗ stes Konzert wird unverzuͤglich stattfinden.

Frankreich.

Deputirten⸗-Kammer. Die Sitzung vom 18. Au gust eroͤffnete der Vice⸗Praͤsident Herr Laffitte mit der Vorlesung des nachstehenden, von dem Haupt-Redacteur des neuen . ö. Paris, Hrn. Pillet, an die Kammer ge— richteten reibens: .

? „Paris, den 14. August. Herr Leo Pillet hat die Ehre, Ihnen vorzustellen, meine Herren: daß er in der Nummer seines Blattes vom 17. Juni ein mit dem Namen Vicomte Colomb (Deputirter) unterzeichnetes Schreiben publizirt hatte, das aus Paris vom 13. Mai datirt und an den Minister des Innern gerichtet war, und worin der Verfasser das Praͤsidium des Wahl⸗-Kollegiums der Obern Alpen und einen unbeschraͤnkten Kredit zur Einwirkung auf die Wahlen ver— langte; daß Herr Colomb am 21. Juli d. J. in Gap ein daselbst bei Hrn. Allier gedrucktes Cirkular-Schreiben erlas⸗— sen hat, worin er uͤber Luͤgen, Verleumdungen und Voraus— setzungen, die er laut ablaäͤugnet, Klage fuͤhrt und damit schließt, daß er das neue Journal de Paris beschuldigt, es habe das Eingangs erwaͤhnte Schreiben in der einzigen Ab— sicht erso nnen, ihm die Stimmen und die Achtung seiner Mitbuͤrger zu entziehen; daß eine solche oͤffentliche Erklaͤrung des Hrn. Colomb, wodurch das neue Journal de Paris Luͤ— gen gstzef und angeschuldigt wird, offenbar der Ehre und dem Ansehen der Redaktoren dieses Blattes zu nahe tritt; daß dieses Vergehen von dem Straf-⸗-Gesetzbuche geahndet wird; daß aber andrerseits, dem 52sten Art. der Charte zu— folge, ein Deputirter nur mit Bewilligung der Kammer vor Gericht geladen werden darf. Aus diesen Gruͤnden hat der Impetrant die Ehre, die Kammer um die in jenem 52sten Art. vorgeschriebene Ermaͤchtigung zu bitten, damit er sofort Hrn. Colomb vor das Zuchtpolizei⸗Gericht des Seine⸗Depar⸗ tements laden koͤnne. Und Sie werden ihm gerecht werden. (Gez.) Leo Pillet.“ Es ist das erstemal, daß solcher Fall sich bei der Kammer ereignet. Auf den Antrag des Praͤsidenten beschloß die Versammlung, das Schreiben des Hrn. Pillet an die Bureaus zur Pruͤfung zu uͤberweisen. Hr. Du ver⸗ gier de Hauranne stattete hierauf einen ausfuͤhrlichen Bericht uͤber den von ihm in der Sitzung vom 11ten (siehe Nr. 230 der Staats, Zeitung) gemachten Vorschlag ab, mehrere Artikel des Reglements der Kammer zu modificiren. Im Eingange zu demselben sagte er; „Ehe die Charte verändert war, stand, der Gesetzes-Vorschlag ausschließlich dem Koͤnige zu, und die Kammer uͤbte die Initiative auf eine so in⸗ direkte Weise, daß diese fast gar nicht in Betracht kam. Die denkwuͤrdige Akte vom 7. August hat nicht nur die Frei— heiten und Gerechtsame der Nation befestigt,; sie hat auch

hren Grundlagen der Repraͤsentantiv-Regieruͤng fest—

gestellt: der Gesetzes⸗Vorschlag gehoͤrt jetzt gie ig allen drei Zweigen der legislativen Gewalt. Von diesem Augen⸗ blicke an steht aber auch Ihr Reglement nicht mehr mit der Charte im Einklang, und Sie haben daher beschlossen, die un— umgaͤnglich nothwendigen Veraͤnderungen darin vorzunehmen. Wie unerlaͤßlich es ist, daß bei unsern Berathungen gehoͤrige Ordnung herrsche, wissen Sie selbst am besten. Einerseits muͤssen Sie allzuhaͤufige und unzeitige Propositionen, die der Kammer den Vorwurf zuziehen koͤnnten, daß sie das ihr ein— geraͤumte Vorrecht mißbrauche, zu vermeiden suchen; andrer⸗ seits aber muͤssen Sie auch nicht allzustrenge Formen fest— setzen, damit die Ausuͤbung jenes Vorrechtes nicht illusorisch werde. Zwei Klippen sind sonach zu vermeiden: die Ueber— eilung, die nicht die gehoͤrige Zeit zum Nachdenken laͤßt, und die Langsamkeit, die einen Gegenstand zur gelegenen Zeit zu erledigen verhindert. Ihre Kommission, durchdrungen von der Wichtigkeit des ihr gewordenen Auftrages, hätte ge— wuͤnscht, daß es ihr moglich gewesen waͤre, das Reglement

vollig umzuschmelzen; von der andern Seite hat sie aber die

Nothwendigkeit erkannt, Ihnen in Betreff der zu machenden Gesetzes-Vorschlaͤge so schnell als moͤglich ein angemessenes Verfahren zu bezeichnen. Die Erfahrung wird lehren, ob die Regeln, die sie Ihnen in Vorschlag bringt, dem beabsich⸗ tigten gur. entsprechen. Obgleich das Ate Kapitel des Re—

glements, welches eben „von den Propositionen“ han⸗

delt, dasjenige war, das einer Reform am nothwendigsten bedurfte, so haben wir doch, da Sie uns in dieser Beziehung keine Graͤnze gezogen hatten, auch in den uͤbrigen Kapiteln einige Aenderungen vorgenommen. Hierhin gehoͤrt die gaͤnz— liche Aufhebung des 19ten Artikels, wonach die Deputirten bisher nur im Kostuͤm an den Sitzungen der Kammer Theil nehmen durften, eine Verpflichtung, die schon so abge— kommen war, daß man ihr zuletzt nur noch diejenigen Depu⸗ tirten unterwarf, welche die Rednerbuͤhne besteigen wollten“ Der Berichterstatter machte hierauf noch einige andere min⸗ der erhebliche Veraͤnderungen namhaft; z. B. daß in allen Faͤllen, wo die Kammer bisher durch Aufstehen und Sitzen⸗ bleiben abstimmte, kuͤnftig die Kugelwahl statt finden solle, sobald 20 Deputirte es verlangten. Unter die vollig neuen Bestimmungen, die derselbe in Vorschlag brachte, gehoͤren

folgende: Jeder Deputirte, der einen Gesetzes⸗Vorschlag ma⸗—

chen will, unterzeichnet denselben und legt ihn auf das Buͤreau des Praäͤsidenten nieder, der ihn seinerseits unter die neun Buͤreaus der Kammer vertheilt. Sind drei Buͤreaus der Meinung, daß die Proposition zu entwickeln sey, so wird sie in der nächsten Sitzung oͤffentlich vorgelesen. Nachdem sol— ches geschehen, verlangt der Proponent, daß die Kammer ihm einen Tag bestimme, wo er seinen Antrag entwickeln koͤnne. An diesem Tage setzt er die Gruͤnde dazu auseinan⸗— der. Findet sein Antrag Unterstuͤtzung, so fragt der Praͤsi— dent die Kammer, ob sie denselben in Erwaͤgung ziehen, ihn vertagen, oder ganz beseitigen wolle. Im erstern Falle wird die Proposition gedruckt und unter die neun Bureaus ver— theilt, die unter sich daruͤber berathschlagen und demnaͤchst zur Pruͤfung derelben eine Kommisston ernennen, die ihren Bericht daruͤber abstattet. Die oͤffentliche Berathung, die in Folge dieses Berichtes stattfindet, zerfaͤllt in zwei Theile: die allgemeine Diskussion und die Diskussion uber die ein zelnen Artikel. Will ein Deputirter Verbesserungen in dem betreffenden Gesetz-Entwurfe vorschlagen, so muß solches schon vor der Eroͤffnung der Berathung uͤber die einzel— nen Artikel geschehen. Im Laufe dieser letztern Bera— thung darf keine geschriebene Rede vorgetragen werden. Bei den Berathungen uͤber das Budget soll dagegen eine allgem eine Discussion uͤber jedes einzelne Ministerium statt finden. Jede Proposition kann, selbst wenn die Bera— thung daruͤber bereits begonnen hat, von dem Proponenten zuruͤck genommen werden; nimmt aber ein Anderer sie auf, so muß die Berathung fortgesetzt werden. Jeder Vorschlag wird, wenn er angenommen worden, zu einem Beschlusse der Kammer. Wird der Urheber einer Proposition nicht zum 5 der mit der Pruͤfung derselben zu beauftra— genden Kommissien gewählt, so hat er das Recht, den Sitzungen dieser Kommission beizuwohnen, jedoch ohne eine berathende Stimme. Adreß-⸗Entwuͤrfe an den König werden von einer Kommission entworfen, die aus dem Praͤsidenten und 9 von den 9 Buͤreaus zu waͤhlenden Mitgliedern der Kammer bestehen. Die Adresse selbst muß, nachdem sie angenommen worden, in das Sitzungs-Protokoll einge— tragen werden. Die Antwort des Koͤnigs wird oͤffent— lich vorgelesen und gleichfalls in das Protokoll eingetra—

gen. Die Eroͤffung der Berathungen uͤber diese

verschiedenen Vorschlaͤge wurde bis zum 23sten ausgesetzt.

Die Tages-Ordnung berief jetzt den Berichterstatter der mit

wie den betreffenden Familien am besten zu helfen sey, der

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der Pruͤfung des Salverteschen Vorschlages (wegen Anklage der vorigen Minister) beauftragten Kommission, Hrn. Bérenger, auf die Rednerbuͤhne. Die Kommission, äußerte er, habe die Nothwendigkeit erkannt, von der Kammer die benoͤthigte Vollmacht zu begehren, um ihrem Auftrage den er— forderlichen Nachdruck zu geben; das Recht, die Minister in Anklagestand zu versetzen und vor die Pairs-Kammer zu laden, wuͤrde vollig illusorisch seyn, wenn die Kammer nicht Beweise sammeln, die Vorlegung amtlicher Aktenstuͤcke ver⸗ langen, Zeugen verhoͤren und Üntersuchungen anstellen duͤrfte; eine andere nicht minder unbestreitbare Befugniß der Kam— mer sey das Recht, die Anzuklagenden zu vernehmen, denn gewiß werde kein Deputirter einen Minister in Anklagestand versetzen wollen, wenn er nicht zuvor dessen Vertheidigung gehoͤrt habe; ohne Zweifel habe die Kammer, als sie eine Kommission zur Pruͤfung des Salverteschen Vorschlages nie— dergesetzt, die Absicht gehabt, ihr einen Theil ihrer eigenen Gewalt zu uͤbertragen, um sie in den Stand zu setzen, ihren Auftrag gehoͤrig zu erfuͤllen; hierzu sei aber vor allen Dingen noth— wendig, daß die Kommission nicht auf dieselben Hindernisfe stoße, die sich vor zwei Jahren bei der Pruͤfung des Labbey de Pompiresschen Vorschlages wegen Anklage des Villele— schen Ministeriums dargeboten haͤtten; je wichtiger die An— klage sey und je mehr die einzuleitende Untersuchung die ge⸗ sammte Nation interessire, um so furchtbarer sey auch die Verantwortlichkeit, die auf den Anklaͤgern laste, und um so nothwendiger sey es, daß die Kommission mit voller Sach— kenntniß verfahre; er (der Berichterstatter) trage daher auf folgenden Beschluß an: „Die Kammer ermaͤchtigt die mit der Pruͤfung des Salverteschen Vorschlages wegen Anklage der vorigen Minister beauftragte Kommission, alle die Befug— nisse auszuuͤben, die den Instructions-Richtern und den Raths⸗Kammern zustehen.“ Nachdem die Kammer beschlossen, sich mit diesem Antrage am folgenden Tage zu beschaͤftigen, legte der Finanz- Minist er einen Gesetz Entwurf vor, wonach kuͤnf⸗ tig die Gebuͤhren fuͤr die Eintragung aller bei der Eroͤffnung von Anleihen gegen Verpfaͤndung von Waaren aufzunehmenden Verhandlungen auf 2 Fr. herabgesetzt werden sollen. = Hier⸗ auf begann die Diskussion uͤber die Proposition des Herrn Mercier wegen Einfuͤhrung einer neuen Eidesformel, wor—

uͤber Herr Marchal Tages zuvor den Kommissions⸗Bericht⸗

abgestattet hatte. Hr. v. Paixhans verlangte, daß man fuͤr die Offiziere der Land- und Seemacht einen besondern Eid einfuuͤhre, damit man sie nicht ferner unter dem Vor—¶ wande der Ausuͤbung ihrer Soldatenpflicht dazu zwingen koͤnne, gegen ihre eigenen Landsleute die Waffen zu fuͤhren. Herr Marchal war der Meinung, daß diese Frage eine zu reifliche Erwaͤgung verdiene, als daß sie schon jetzt geloͤst wer— den koͤnne; es sei angemessener, sie bei den Berathungen uͤber das Militair-Gesetzbuch zur Sprache zu bringen. Herr Boissy d'Anglas glaubte dagegen, daß man die bisherige Eidesformel fuͤr die Militairs: „Ich schwoͤre und ver spreche, dem Koͤnige gut und treu zu dienen, Allem, was die von Sr. Majestat ernannten Chefs mir gebieten, zu gehorchen und meine Fahne niemals zu verlassen“, unmoͤglich fortbeste⸗ hen lassen koͤnne. Er verlangte daher, daß der Antrag des Herrn von Paixhans der betreffenden Kommission zur Pruͤ⸗ fung uͤberwiesen werde. Herr Mestadier stimmte dieser Ansicht bei; eben so Herr Bernard, welcher es indeß fuͤr dringend nothwendig hielt, die Berathung uͤber diesen Gegenstand möglichst zu beschleunigen, da be— reits eine große Anzahl von Justiz-Personen sich geweigert habe, den Eid zu leisten, ohne deshalb ihren Abschied zu neh⸗ men. Die Versammlung beschloß hierauf mit geringer Stimmen-Mehrheit, den Vorschlag des Herrn von Pairhans der betreffenden Kommission zur Pruͤfung zuzustellen. Am Schlusse der Sitzung kam noch der von Herrn B. Deles— sert proponirte Gesetz- Entwurf wegen Belohnung der in der letzten Revolution Verwundeten, so wie wegen Unter— stuͤtzung der hinterlassenen Familien der Gebliebenen, zur Sprache. Herr Karl Dupin verlangte anfangs, daß man ein besenderes Waisenhaus fuͤr die Kinder der als Opfer ge— fallenen Arbeiter stifte, nahm jedoch diesen Antrag auf die Bemerkung des Herrn Jars, daß man die Art und Weise,

Regierung selbst uͤberlassen muͤsse, wieder zurück. Der Ge— setz Entwurf wurde zuletzt mit einigen von der Kommission in Vorschlag gebrachten Amendements in folgender Abfassung angenommen:

„Art. 1. Allen denjenigen, die an den glorreichen Ta— gen des 26sten bis 29. Juli bei Vertheidigung der National— Sache in Paris verwundet worden sind, sollen Belohnungen zuerkannt werden. Die Vaͤter, Mutter, Witwen und Kin—

erhaltenen Wunden noch unterliegen mochten, sollen Pensio⸗ nen oder Unterstuͤtzungen erhalten.“

„Art. 2. Jeder, dessen Eigenthum durch jene Ereignisse gelitten hat, soll auf Kosten des Staats entschaͤdigt werden.“

„Art. 3. Um das Andenken der gedachten Ereignisse zu bewahren, soll eine Medaille geschlagen werden.“

„Art. 4. Eine von der Regierung ernannte Kommission wird die erforderlichen Nachforschungen veranlassen, um die Anspruͤche Derer zu ermittein, die in Gemaͤßheit obiger Ar⸗ tikel zu Belohnungen, Pensionen, Unterstützungen und Ent— schaͤdigungen berechtigt sind. Die Arbeit der Kommission soll den Kammern mitgetheilt werden, um dem von ihnen zu ver⸗ langenden Kredite als Belag zu dienen. Ein namentliches Verzeichniß der Buͤrger, die eine Belohnung verdient haben, so wie eine allgemeine Liste derer, die geblieben sind, sollen in die Gesetzsammlung eingeruͤckt und durch den Moniteur bekannt gemacht werden.“

Die Zahl der anwesenden Deputirten belief sich auf 233; hiervon stimmten 227 für und 6 gegen den Entwurf. Die Sitzung wurde um 3 Uhr aufgehoben.

Paris 19. August. Der heutige Moniteur enthaͤlt nunmehr die von den hiesigen Blaͤttern bereits angekuͤndigte Koͤnigl. Verordnung vom Itzten d. M., wodurch eine neue Pariser Munieipal⸗Garde errichtet wird. Die Hauptbestim⸗ mungen dieser Verordnung sind folgende: Die Parifer Gen— darmerie ist aufgeloͤst; statt ihrer wird ein neues Corps un⸗ ter dem Namen Pariser Municipal-Garde fuͤr die Bewachung der Hauptstadt und Handhabung der Polizei in derselben errichtet. Dieses Corps soll zur unmittelbaren Ver⸗ fuͤgung des Polizei⸗Praͤfekten stehen, von einem Obersten be⸗ fehligt werden und 1443 Mann stark seyn. Die Bestim⸗ mungen der Verordnung vom 29. Okt. i820 in Betreff des Avancements, der Bedingungen des Eintritts in dasselbe, so wie des Ranges in der Armee und der Anspruͤche auf Beloh⸗ nungen finden auf dieses neue Corps Anwendung. Nur bei der ersten Bildung desselben koͤnnen Pariser National- Gar— disten aufgenommen werden, auch ohne fruͤher Kriegs dienste . zu haben, wenn sie die sonstigen Bedingungen er⸗

en.

Der Marine⸗Minister, Graf Sebastiani, hat folgendes Rundschreiben an die General⸗Kommissarien erlassen: Paris, 12. August. Mein Herr! Es ist beim Marine⸗Ministerium angefragt worden, ob die Schifffahrt unter dreifarbiger Flagge von keiner Gefahr bedroht fey. Ich beeile mich, in dieser Hinsicht die Besorgnisse des Handelsstandes zu zer— streuen. Den verschiedenen Maäͤchten ist Anzeige gemacht worden, daß die Franzoͤsische Regierung die drei Farben an— genommen habe. Diese Anzeigen sind mit derjenigen Wuͤrde und Gemessenheit gemacht worden, welche geeignet sind, ihnen Achtung zu verschäffen. Ich habe daher Grund, zu glauben, daß die Schifffahrt unter der National-Flagge weder Gefah⸗ ren noch sonstige Uebelstaͤnde nach sich ziehen werde. Sollte meine Voraussicht getaͤuscht werden, so wuͤrde ich unverzuͤg⸗ lich auf diejenigen Maßregeln denken, die mir meine lebhafte Fuͤrsorge fuͤr die Interessen und die Sicherheit des Handels einfloͤßen wird. Ich rechne, mein Herr, auf schleunige Ueber⸗ sendung aller von Ihnen etwa eingezogenen Erkundigungen und ersuche Sie, gegenwartige Depesche den im Bereich Ih— res Marine⸗Departements befindlichen Kammern und Se— richtshoͤfen moͤglichst bald mitzutheilen.“

Der Moniteur enthaͤlt außerdem die Ernennungen einiger Unter-Praͤfekten und Maires.

Der Genergl-Lieutenant Graf Ornano ist zum Befehls⸗ haber der vierten Militair⸗Division an die Stelle des Gene— ral Boyer ernannt, der den Befehl uͤber eine Division der Armee in Afrika erhalten hat.

Se. Majestät empfingen gestern eine Deputation der hie⸗ sigen Buͤhnendichter und Komponisten, an deren Spitze Herr Etienne stand; in der Anrede des Letzteren kommt folgende Stelle vor: „Sire, auch die Kuͤnste und Wissenschaften wer⸗ den um die Wette diesen großen National⸗Sieg feiern. Die dramatische Kunst, welcher unter einer argwoͤhnischen Regie⸗ rung Fesseln angelegt waren, wird unter einem hochherzigen von Mißtrauen entfernten Fuͤrsten wieder ihren freien uf⸗ schwung nehmen. Aufs neue werden sich auf der Buͤhne jene hohen Gefuͤhle vernehmen lassen, welche die Seele erhe⸗ ben, den Patriotismus entzuͤnden und die politischen Sitten eines Volkes bestaͤrken. Die Buͤhne bedarf der Freiheit und des Schutzes; erstere wird sie in der neuen Zeit finden, die sich vor uns offnet, und letztere wird ihr gewiß ein Koͤnig gewaͤhren, der die Wissenschaften wie Alles, was zur Ruhe Frankreichs beiträgt, mit seiner Liebe umfaßt.“ Der Koͤnig

der derer, die dabei unterlegen sind, oder die in Folge der

erwiederte unter Anderem: „Niemand, meine Herren, kann