1818
ware.“ Ungeachtet dieser Erklaͤrung wurde der Graf von Murat von der Kammer zuruͤckgewiesen. Herr von Brigode (ebenfalls Deput. des Depts. des Norden) meinte naͤmlich, daß es sich in dem vorliegenden Falle gar nicht darum handele, ob Herr von Murat sein Departement gut verwaltet habe (er war naͤmlich Praͤfekt), sondern ob bei dem Wahl-⸗Geschaͤfte auch die Gesetze nicht verletzt worden seyen; dieses sey aber offenbar der Fall gewesen; wenn uͤbri⸗ gens Herr von Murat des Beifalls der Wähler jenes De— partements so gewiß sey, so konne er sich dreist noch einer zweiten Wahl unterwerfen. Herr Salverte trat dieser Ansicht bei, obgleich er im Uebrigen, wie Herr v. Brigode, dem Betragen des Herrn von Murat in seinen Amts— verrichtungen volle Gerechtigkeit widerfahren ließ. Zum Beweise, daß man auf die Waͤhler von Hazebrouck in gesetzwidriger Weise einzuwirken bemuͤht gewesen sey, verlas Hr. Salverte ein von dem dortigen Unter⸗Praͤfekten erlasse⸗ nes Cirkularschreiben, worin es hieß, daß der Koͤnig fuͤr seine Person die Wahl des Hrn. v. Murat wuͤnsche. Als nach einigen Bemerkungen des Hrn. B. Constant in dem Sinne der Herren v. Brigode und Salverte uͤber die Zulassung des Hrn. v. Murat abgestimmt wurde, ward dieselbe mit starker Majoritaͤt verworfen. Der Graf v. Murat verließ sofort den Saal. — Hr. March al stattete hierauf den Kom⸗ misstonsbericht uͤber den Tages zuvor von Hrn. v. Paixhans gemachten Antrag, fuͤr die Offiztere der Land- und Seemacht einen besondern Eid einzufuͤhren, ab und stimmte gegen denselben. Gleichzeitig verlangte er aber auch, daß der bis⸗ herige (gestern mitgetheilte) Eid der Militgirs wegfalle, und daß diese hinfuͤhro denselben Eid als die Civilbeamten leisten sollten. Er trug zu diesem Ende auf eine Aenderung in der Abfassung des Mereierschen Gesetz⸗Entwurfes wegen Ein— fuͤhrung einer neuen Eidesformel an. Hr. v. Paixhans gab dieser Abfassung seine Zustimmung; eben so der Ge— neral Brenier. Der General Sem élé glaubte, daß es nothwendig sey, in dem neuen Militair⸗Gesetzbuche ausdruͤcklich zu bestimmen, in wie weit der passive Gehorsam gegen seine Vorgesetzten die Pflicht des Soldaten sey. Die allgemeine Diskussion wurde hierauf geschlossen, und man beschaͤftigte sich mit den einzelnen Artikeln des betreffenden Gesetz⸗Ent⸗ wurfes. Der erste und zweite wurden in der von der Kom— mission in Antrag gebrachten Abfassung angenommen. Sie lauten also: 161
„Art. 1. Alle offentlichen Beamten im Verwaltungs⸗ und Gerichtswesen, so wie die Offiziere der Land⸗ und Seemacht,
sind gehalten, den nachstehenden Eid zu leisten: Ich schwoͤre dem en, der Franzosen Treue, der Charte und den Ge⸗
setzen des Landes Gehorsam.“
„Art. 2. Alle jetzigen Beamten im Verwaltungs⸗ und Gerichtswesen und alle in diesem Augenblicke aktiven oder dis⸗ poniblen Offiziere der Land⸗ und Seemacht haben den obigen Eid innerhalb 14 Tagen, vom Tage der Bekanntmachung des gegenwartigen Gesetzes ab, zu leisten, widrigenfalls von ihnen angenommen wird, daß sie ihre Stelle niederlegen. Ausgenommen hiervon sind diejenigen, die der jetzigen Re⸗ gierung bereits den Eid geleistet haben.“ .
Herr Bavoux brachte noch einen Zusatz· Artikel in An⸗ trag, der zu einer weitlaͤuftigen Diskussion Anlaß gab. Ex verlangte namlich, daß die obige Bestimmung auch noch auf die Deputirten Anwendung sinde, die den Eid bis jetzt noch nicht geleistet hätten. „Auch auf die Pairs!“ rief Hr. Demar gay. Hr. Berryer widersetzte sich namentlich diesem letztern Verlangen. Die Pairswuͤrde, aͤußerte er, sey erblich, und man koͤnne sie daher nicht den Nachkommen ei— nes Pairs aus dem Grunde entziehen, weil dieser den Eid verweigert habe; mehrere Englische Pairs haͤtten sich zwei Jahrhunderte hindurch geweigert, einen Eid zu leisten, der ihrem Gewissen zuwider gewesen sey, ohne deshalb ihre Wuͤrde zu verlieren; sie haͤtten sich nur enthalten, den Sitzungen des Oberhauses beizuwohnen; eben dies koͤnnten auch die Franzoͤ— sischen Pairs thun; nimmermehr aber koͤnne man sie ihrer Wuͤrde verlustig erklären. Herr B. Constant theilte diese Ansicht nicht. „Das von dem vorigen Redner angefuͤhrte Factum“, aͤußerte er zuvöoͤrderst, „ist unrichtig, die katholi⸗ schen Pairs, die den Eid nicht hatten leisten wollen, ent— hielten sich nicht der Theilnahme an den Serathungen des Ober—⸗ hauses, sie durften nicht daran Theil nehmen; die Pairs haͤtten sie zuruͤckgewiesen. Es schien mir nothwendig, diese Bemerkung zu machen, um zu zeigen, daß die Englische Gesetzgebung zu der Eides⸗Verweigerung keinesweges berechtigte. Die Sache
) Die ursprungliche Abfassung des ganzen Gesetz-⸗Entwur⸗ fes nach dem Antrage des Hrn. Mercier sehe man im Nr. 230 der Staats ⸗Zeitung.
selbst angehend, um die es sich in diesem Augenblicke han⸗ delt, so finde ich es seltsam, daß man hier noch die Partei derer ergreift, die an den letzten Ereignissen allein Schuld gewesen sind, daß man bestaͤndig von einem Nachgeben gegen die Gewalt spricht, daß man uns die vorige Regierung als das goldne Zeitalter ruͤhmt, die gefallenen Opfer als Rebel— len und die eigentlichen Anstifter der Unruhen als Unschul⸗ dige schildert. Ich sage, daß wir das Amendement des Herrn Demargay annehmen muͤssen, weil dasselbe in der Na⸗ tur der Sache liegt, und weil es nothwendig ist, daß der neuen volksthuͤmlichen Regierung, die wir uns gegeben, von Jedermann unbedingt gehuldigt werde.“ Hr. v. Martignae war der Meinung, daß, wenn man die erblichen Pairs, welche sich weigerten, den verlangten Eid zu leisten, ihrer Wuͤrde fuͤr verlustig erklaren wollte, man dadurch die ganze Institution der Pairie uͤber den Haufen stoßen wuͤrde. Hr. Dupin der Aeltere sprach sich in folgender Weise aus: „Der Eid ist ein Band, das alle Diejenigen an einander knuͤpft, die an der Gesetzgebung und Staats-Verwaltung Theil nehmen. Als der jetzige Koͤnig ihn in diesem Saale leistete, schwur er unbedingt und ohne Vorbehalt. Wer in Frankreich kann sich hiernach fuͤr berechtigt halten, sein Amt zu behalten, ohne in diesen gemeinschaftlichen Verband ein⸗ zutreten? Sie geben zu, meine Herren, daß die Subaltern⸗ Beamten von dem Eide der Treue gegen den Koͤnig und des Gehorsams gegen die Gesetze nicht entbunden werden konnen; und doch wollten Sie diejenigen davon lossprechen, die bei der Gesetzgebung selbst mitwirken! (Stimme im Centrum: Nein, nein! diese wuͤrden an den Sitzungen nicht Theil neh⸗ men.) Man ist nicht Deputirter, um sich der Theilnahme an den Berathungen zu entziehen, sondern um zu handeln; und Sie räumen ein, daß die Deputirten den Eid leisten muͤß⸗ ten. Dieselbe Nothwendigkeit besteht aber fuͤr die Pairs. Diese muͤssen so gut als die Deputirten an der Verwaltung Theil nehmen, da sonst eine der drei Staatsgewalten uͤber— fluͤssig werden wuͤrde, oder sie muͤssen abdanken. Ich gebe zwar zu, daß die Pairs sich in einer besondern Lage befinden. Da namlich ihre Wurde erblich ist, so behauptet man, daß die Eidesverweigerung die Nachfolger eines Pairs ihres Anrechts nicht verlustig machen könne. Aus diesen Gruͤnden moͤchte es vielleicht desser seyn, wenn man, statt zu sagen, daß der den Eid verweigernde Pair seine Wuͤrde verliere, erklaͤrte, daß diese Wuͤrde sofort auf dessen Nachfolger uͤbergehe. Im Ue⸗ brigen wissen Sie, m. H., daß die Frage wegen der Erb⸗ lichkeit der Pairswuͤrde mit zu denen gehoͤrt, die einer Pruͤ⸗ fung unterworfen werden sollen.“ Nach vielem 22 und Herreden machte Herr Guizot in seiner Eigenschaft als Deputirter den Vorschlag, den Deputirten zur Eidesleistung eine 14taͤgige, den Pairs aber eine Zmonatliche Frist zu be— willigen, und diejenigen Pairs, die den Eid nicht leisten woll⸗ ten, fuͤr ihre Person von den Berathungen der Kammer auszuschließen. Hr. Demar gay meinte, durch diese letztere Bestimmung wuͤrde man vorweg die Frage wegen der Erb⸗ lichkeit der Pairswuͤrde entscheiden. Hr. Guizot erwie⸗
kel der Chaecte bestehe und so lange guͤltig bleibe, bis jener Artikel im naäͤchsten Jahre revidirt worden sey. Herr Demargay verlangte hierauf, daß die den Pairs zu bewilligende Frist auf einen Monat berabgesetzt werde. Mit dieser Modification wurde zuletzt der obige Antrag des Herrn Guizot, welcher jetzt den Zten Artikel des GesetzEnt⸗ wurfes ausmacht, in folgender Abfassung angenommen:
„Art. 3. Niemand darf in der einen oder der andern Kammer seinen Sitz einnehmen, wenn er nicht zuvor den von dem Gesetze verlangten Eid geleistet hat. Von jedem Deputirten, der den Eid nicht innerhalb 14 Tagen leistet,
Pair, der denselben Eid nicht innerhalb eines Monats leistet, geht fuͤr seine Person des Rechtes verlustig, in der Pairs— Kammer Sitz und Stimme zu haben.“
telst Kugelwahl abgestimmt wurde, ging derselbe mit 269 ge⸗
aufgehoben.
den Ministern des Krieges und der Justiz und dem neuen Majestaͤt empfingen demnaͤchst Deputationen der Staͤdte Dieppe, den Vorsitz in einem Minister⸗Rathe.
Der heutige Moniteur enthaͤlt wieder mehrere Koͤnigl. Verordnungen. Durch die er ste derselben wird der neue
Muͤnzstempel bestimmt. Alle Gold⸗ und Silbermuͤnzen wer⸗
derte aber, daß diese Erblichkeit nach dem 2Isten Arti-
wird angenommen, daß er seine Stelle niederlegt. Jeder
Als hiernaͤchst uͤber den gesammten Gesetz⸗Entwurf mit⸗ gen 43 Stimmen durch. Die Sitzung wurde um 5 Uhr
Paris, 20. August. Gestern arbeitete der Konig mit Gouverneur des Invalidenhauses, Marschall Jourdan. Se.
Fontainebleau und Corbeil und fuͤhrten um 8;z Uhr Abends
1819
den kuͤnftig das Bildniß des Koͤnigs mit der Umschrift: „Ludwig Philipp J., Koͤnig der Franzosen“, auf der Ruͤckseite einen von einem Lorbeer und einem Oliven-Zweige gebilde⸗ ten Kranz fuͤhren, in dessen Mitte der Werth der Muͤnze und die Jahreszahl der Praͤgung angegeben seyn werden. Auf dem Rande der Vierzig- Zwanzig und Fuͤnf-Franken⸗ stuͤcke werden die Worte: „Gott beschütze Frankreich“ stehen. Die Stuͤcke von 2 Fr., 50 Cent. und 25 Eent. werden einen gereiften Rand haben.
Laut der zweiten Verordnung werden zwei neue Infan— terie⸗Regimenter errichtet, die sich unter den Nummern 65 und 66 den bereits vorhandenen anschließen sollen.
Der Intendant des Invalidenhauses, Baron Volland, ist zum General-Intendanten der Afrikanischen Armee und der von ihr besetzten Provinzen ernannt worden.
In der Besetzung der Praͤfekturen haben folgende neue
Veraͤnderungen statt gefunden: Herr Gattier ist zum Praͤfekten des Departements des Ka— x Len des zu anderen Functionen berufenen Herrn aude; Herr Roujoux zum Praͤfekten des Depts. des Lot statt des Herrn von Lantivy; Herr Gasparin zum Präfekten des Loire-Depts. statt des Herrn Desrotours de Chaulien;
Herr J. zum Praͤfekten des Aude⸗Depts. statt des Herrn
elin;
Herr von Norvins zum Praͤfekten des Depts. der Dordogne
an die Stelle des Herrn Lingua de Saint-Blanquat;
Herr von Beaumont zum Praͤfekten der Unter Pyrenaͤen,
g statt des Herrn Dessole ernannt worden.
Außerdem enthaͤlt der Moniteur die Ernennung von vierzehn neuen Unter-Praͤfekten, einigen Maires und drei— zehn Koͤniglichen Prokuratoren.
Vor einigen Tagen hatte auch das israelitische Central— Konsistorium die Ehre, Sr. Majestaͤt aufzuwarten. Der Praͤ⸗ sident Herr Worms de Romilly hielt dabei folgende Anrede: „Sire! Inmitten der Ereignisse, welche die Hauptstadt heim, suchten und das Vaterland bedrohten, empfanden die Fran⸗ zosen das Beduͤrfniß, sich um einen Fuͤrsten zu sammeln, dessen Name allein sie vor großeren Gefahren schuͤtzen und Sicherheit fuͤr die Zukunft gewähren koͤnnte. Da fand sich der Name Ew. Majestaͤt alsbald auf Aller Lippen, wie er längst schon in Aller Herzen war. Sie kamen, Sire! den Wuͤnschen der Nation entgegen, und von dem Augenblicke schwand jedes Uebel. Sire, die Franzoͤsischen Israeliten, nachdem sie die Gefahren ihrer Mitbuͤrger getheilt haben, nehmen nunmehr auch an dem Jubel Theil, den die Thron— besteigung Ew. Majestaͤt hervorruft. Unter einem Fuͤrsten, der ein Freund der Gesetze ist, unter einem Fuͤrsten, der alle seine Unterthanen mit gleicher Liebe umfaßt, wird die Charte eine Wahrheit seyn fuͤr Alle, und unsere Glaubensgenossen wissen, daß man Ihre Sorgfalt, wie Ihre Gerechtigkeit, nie vergebens angesprochen hat. Genehmigen Sie, Sire! den Aus— druck der Wuͤnsche, welche das Central-Konsistorium als Or— gan der Israeliten in Frankreich fuͤr die Verlängerung Ihres theuren Lebens, wie . die Gluͤckseligkeit Ihrer erhabenen Familie hegt.“ — Se. Majestaͤt nahmen mit Güte und Freund lichkeit die von dem Konsistorium ausgedruͤckten Gesinnungen auf, indem Sie erklaͤrten, daß, wie im Staate, ohne Unter— schied des Glaubens, Gleichheit fuͤr alle Franzosen herrsche, so auch in Ihrem Herzen gleiche Liebe.
Der Herzog von Orleans machte gestern, von dem Stabe seines Regiments begleitet, dem Grafen Gerard einen Be— such, um ihm zu seiner Erhebung zum Marschall Glück zu wuͤnschen. ,
Der Minister des Innern hat fuͤr die Abfassung eines Gesetz⸗ Entwurfes uͤber die allgemeine Organisation der Na— tional- Garden des Reiches folgende Kommission ernannt: Praͤsident: der Herzog von Choiseul, Mitglieder: die Pairs Graf von Argont und Lanjuinais; ferner Herr Benjamin Constant, die Generale Dumas und Pajol, der Staats rath Allent, und Herr Gabriel Delessert; Seeretair: Herr Joubert.
Eine zweite von demselben Minister ernannte Kom— mission ist seit gestern mit dem Entwurfe zu einem neuen Wahl Gesetze beschaftigt. Sie besteht aus Herrn Benja⸗ min Constant, als Präsidenten, den Herren von Sade, von Tracy, Augustin Perier, v. Rambuteau, saͤmmtlich Depu⸗ tirte, und den Hrrren von Barante, Thiars und Benjamin De jean.
Dem Glo be zufolge sollen 2 General⸗Lieutenants und uͤber 1009 General⸗Majore, die erst seit dem 28. Maͤrz 1814 in die Armee eingetreten sind, von der Liste gestrichen wer⸗ den, um den auf Pension gesetzten Generalen der alten Ar—
Der Moniteur bemerkt uͤber die Aufloͤsung der hiesi⸗ gen Gendarmerie und die Bildung einer neuen Municipal Garde; „Da außer der Sorgfalt, die man auf die Bildun eines Corps wendet, das Benehmen desselben zaun fc i von der Leitung der Behoͤrden und dem Einflusse seiner Chefs abhaͤngt, so werden in die Pariser Municipal Garde nur solche Offiziere zugelassen werden, die der gesetzlichen Ordnung ergeben sind und deren Loyalitaͤt erprobt ist. Was das Corps selbst betrifft, so soll der Eintritt in dasselbe den Buͤrgzern der Pariser National ⸗ Garde und denjenigen Militairs der Ar⸗ mee offen stehen, die wegen ihrer Liebe zu einer verstaͤndigen Freiheit, wegen ihrer Achtung vor der offentlichen Ordnung, so wie wegen ihrer persoͤnlichen Auffuͤhrung und genuͤgenden Bildung, fuͤr tauglich erachtet werden, an der Aufrechthaltung der Ordnung in der Hauptstadt Theil zu nehmen. Die ses Corps wird nur gesetzliche und offenkundige Functionen ver— richten Man darf daher hoffen, daß es ihm, von der öffent⸗ lichen Meinung unterstuͤtzt, gelingen werde, durch seine Ver— staͤndigkeit und Redlichkeit die Eintracht wieder herzustellen, die zwischen den Bewohnern einer maͤchtigen auptstadt und 4 n . nun d. 1 ist, fuͤr die Sicher eit der Personen un es Eigenthum na i 2 genthums unaufhoͤrlich zu Da die hiesige National-Garde noch nicht voͤllig orga⸗ nisirt und equipirt ist, so wird die auf morgen anberaumte große Revuͤe erst den 29sten d, statt finden. Vorgestern wurde der Marschall Jourdan als Gouver— neur des Invalidenhauses installirt. Mit Begeisterung ward er von den Veteranen begruͤßt, von denen einige Zeugen sei⸗ ner ersten Thaten gewesen waren und ein großer Theil un— ter ihm gedient hat. In der Anrede, die der Mar chall an die Invaliden hielt, heißt es: „Zunaͤchst muß ich dem Koͤnige dafuͤr danken, daß er mich zum Gouverneur dieses Hauses ernannt hat, in welchem sich die Ueberreste so vieler glorrei⸗ chen Heere befinden. Auch ich bin ein alter Diener des Va— terlandes und trete in Eure Mitte, wie ein Vater in die Mitte seiner Familie. Ich werde Ordnung und Zucht in der Anstalt aufrecht erhalten, zugleich aber auch min väterli⸗ . , . fuͤr h , . aller Tapferen, die in ihr vohnen, sorgen. Ihr werdet stets Festigkeit echtigkeir und . in mir , . . or , Der Messager des Chambres sagt: „Der Herzo von Blacas, ein Guͤnstling Ludwigs XY, hat 1c * Schloß Piauline, eine Stunde von Aix, zuruͤckgezogen, wel⸗ ches das Hauptguartier der Congregation in der Provence geworden ist. Die Haͤupter der absolutistischen Partei, Män— i n , 1 . ee e . Anzahl dahin. affetten unterhalten eine lebhafte Verbindung zwischen S0 g. uf 9. . 1 e, mn jraf Ofalia sandte in verwichener Nacht einen ĩ mit Depeschen nach Madrid ab. ö ö Ech n Die Gazette de France bemerkt: „Der National und einige andere Blaͤtter melden heute, in Spanien sey beim Eingange der Nachrichten aus Frankreich ein Aufstand ausgebrochen. Die letzten aus verschiedenen Punkten Spa⸗ niens hier angekommenen Briefe enthalten die Versicherung, daß fortwaͤhrend die vollkommenste Ruhe in diesem Lande herrsche.“ (Siehe uͤbrigens Art. Spanien.) ö Oberst Earon hat folgendes Schreiben an den General
Lafayette gerichtet: ‚Mein General! Seit zehn Jahren sind
wir wegen patriotischer Eingebungen, die ein Vorspiel zu der letzten glorreichen Revolution waren, verfolgt und zur Ver— bannung verurtheilt worden. Was das Pariser Volk vor vierzehn Tagen mit so edlem Eifer gethan hat, haben au
wir in den Jahren 1820, 1821 und 1822 nicht ohne Mut
versucht. Wir haben es noch am 6. April 1823 an den Üfern der Bidassoa und unter der dreifarbigen Fahne versucht, als der Dauphin die Pyrenaͤen uͤberstieg, um in Spanien einzu⸗ dringen. Der General Berton, Bories und seine drei Ge— faͤhrten, Vallse und so viele Andere sind fuͤr die heilige Sache, die nunmehr siegt, gestorben. Wenn wir glücklicher gewesen und dem Maͤrtyrer-Tode entgangen sind, so haben wir es
mit tausendfachem Mißgeschick erkaufen muͤssen. Sie wissen
es felbst. Wir haben ohne Bedauern unser Vermoͤgen, un⸗
sern Rang, unsere Freiheit aufgeopfert, allen Schmerz einer
langen Verbannung ertragen, und unsere Vaterlandsliebe ist darum nicht schwaͤcher geworden. Unter Umstaͤnden, wo einem das Vaterland so theuer ist, und wo die oͤffentliche Achtung so großen Werth hat, sey es uns vergoͤnnt, mein General, auch von unserer Ergebenheit zu sprechen und vom Koͤnige, von unseren Mitbuͤrgern und von Ihnen ein Zei⸗ chen . Theilnahme zu erwarten. Ich bin meinen edlen Waffengefaͤhrten diese Reclamation schuldig; ich wende
mee Platz zu machen.
mich daher in ihren und meinem Namen an Sie, indem ich