1840
Der Moniteur enthaͤlt eine Koͤnigl. Verordnung vom I19gten d. M., wonach die Ferien des Rechnungshofes in die⸗ sem Jahre vom 1. Sept. bis 31. Okt. dauern sollen. In dieser Zeit soll aber eine aus einem Kammer-Praͤsidenten und sechs Raͤthen bestehende Ferien⸗Kammer mindestens dreimal in der Woche eine Sitzung halten, um die Geschaͤfte des Rechnungshofes zu versehen. Zum Praͤsidenten derselben wird der Vicomte von Abancourt bestellt.
Durch eine zweite Koͤnigl. Verordnung vom 21. d. M. wird eine Special⸗Kommission niedergesetzt, die sich mit einer genauen Untersuchung der Lage des Landes in kommerzieller und industrieller Hinsicht beschaͤftigen, den Ursachen der auf mehreren Punkten des Reichs bestehenden Stockung in den Geschaͤften nachforschen und Mittel zur Belebung des Han—
dels und Gewerbfleißes in Vorschlag bringen soll. Zu Mit⸗
gliedern dieser Kommission werden Hr. B. Delessert als Praͤ— sident, ö Gauthier als Secretair, die Deputirten Herren Odier, Vassal, Ternaux, Duvergier de Hauranne und Jars, und die Pariser Kaufleute Herren Gisquet und L. Marchand ernannt.
Die Gazette de France beurtheilt die letzte Revolu— tion in folgender Weise: „Man muß es anerkennen, daß die Revolution von 1830 in mehreren wesentlichen Punkten von der Revolution von 1789 abweicht. Die letztere trug den Charakter der Gewaltthaͤtigkeit und Grausamkeit an sich und fand in den Gesinnungen und Interessen mehrerer einfluß— reichen Staͤnde großen Widerstand. Ein zahlreicher und ver— moͤgender Adel verlor seine Privilegien und diejenigen seiner Einkuͤnfte, die er aus der Vernichtung des Feudalwesens gerettet hatte. Die Grund besitzende Geistlichkeit, die durch
ihre Interessen mit dem Adel verbunden war, verlor ihre
Guͤter, ihre Vorrechte und ihren Rang. An den Graͤnzen befand sich eine erbitterte und den Urhebern der Revolution furchtbare Menge von Ausgewanderten. Die Vendée orga— nisirte sich und unterstuͤtzte durch Buͤrgerkrieg den Zweck der fremden Heere. Die Ausgewanderten wollten das Verlorene wieder gewinnen, die im Lande Gebliebenen dagegen wollten das Eroberte zu ihrem Besitzthum machen. Daher kamen diese blu—
tigen Reactionen, die das Land mit Truͤmmern und Leichen
bedeckten, daher diese gewaltige Anstrengung der Vertheidiger der Revolution, um gegen die Gesetze der Menschlichkeit und Gerechtigkeit alle Hindernisse, die ihnen in den Weg traten, zu beseitigen. Die neueste Revolution bietet nichts dem Aehnliches dar; hier waren weder Besitzthuͤmer zu nehmen, noch Privi— legien zu zerstoͤren, noch eine Vendse und Auswanderer zu 3 noch Hindernisse und Widerstand zu besiegen. Nirgends zeigt sich eine materielle Kraft, die geneigt wäre, anzugreifen oder sich zu vertheidigen. Manche Interessen sind verletzt, aber dies sind nur einzeln dastehende, ihrer
Natur nach voruͤbergehende und also der eingefuͤhrten Ordnung
wenig gefaͤhrliche Interessen. Die un sern Grundsaͤtzen zuge— thanen Maͤnner wissen uͤberdem zu dulden, zu schweigen und zu warten. Verschwoͤrungen anzuzetteln, liegt keinesweges in jhrem Charakter. Wenn ihre Freiheit gesichert ist, wenn die Regierung und die Gesetze sie gleich den andern Buͤrgern beschuͤtzen, wenn es ihnen vergoͤnnt bleibt, die Stimme der Wahrheit und der Vernunft hoͤren zu lassen, so haben sie kein weiteres Anliegen an die neue Staatsgewalt. Die Zu— kunft ist ein Gemeingut das ihnen Niemand nehmen kann, wenn sie nicht die Gegenwart zu beunruhigen suchen. Auf
die Zukunft, auf die Reinheit ihrer Gesinnungen, auf das
Beduͤrfniß der Gesellschaft, die Ordnung und Sicherheit zu . Stuͤtzen zu haben, gruͤnden sie die Hoffnung auf den
ieg ihrer Sache; anderen Beistand wollen sie nicht. Die
neuere Revolution ist also in einer ganz anderen Stellung, als ihre Aelterschwester. das Prinzip derselben nicht billigen, so hat sie doch nicht Feinde in Massen. Sie hat freien Spielraum und braucht Nie⸗ mand zu fuͤrchten, als sich selbst. Daher fehlt es ihr auch an Grund, gewaltthaͤtig und grausam zu seyn; wollte sie an—⸗ ders n . wuͤrde sie bald zu Grunde gehen; denn sie bewiese alsdann ihre Ohnmacht und Unfaͤhigkeit, und das Volk wuͤrde von ihr abfallen, wie es von der ersten Revo— lution ö *. nachdem alle Illusionen ver schwunden waren. Mit den Lehren werden auch die Menschen anders. Das heutige Volt n,, das grausame mord⸗ und pluͤnde⸗ , , magische Gewalt uͤber die Nation erlangt. Statt einer fri⸗ volen unwissenden Jugend haben wir jetzt eine, die ungedul— dig der intellektuellen und politischen Entwickelung entgegen strebt und dem Zustande der Vollkommenheit, von dem sie träͤumt, mit großen Schritten zueilen moͤchte. Von dieser Seite her kommen die Theorieen von Republik und Volks⸗Souverainetaͤt, Theorleen der Unerfahrenheit und des
das Beduͤrfniß nach Ruhe und nach einem festen 3
Wenn es viele Maͤnner giebt, die
olk von 1789. Das Wort „Gesetz hat eine gewisse
; mit einer Mi
unreifen Verstandes. In Frankreich die Verfassung der Nord⸗Amerikanischen Freistaaten einfuͤhren wollen, hieße un⸗ ser Land zerstuͤckelln. Jede Provinz wuͤrde dann berechtigt seyn, sich selbst zu regieren, alle Bande wuͤrden zerrissen seyn, und es wuͤrde weder ein Frankreich noch ein Vaterland mehr geben. In der ersten Revolution galt es einen Kampf, nicht nur der Grundsaͤtze und Vorurtheile, sondern auch der
materiellen Interessen; die neueste Revolution war dagegen
nur ein Kampf der Systeme und gehoͤrte gänzlich in das Ge— biet der Intelligenz. Die jetzige Gesellschaft zeichnet . ustande aus. Diese einmuͤthige Gesinnung, die an einem Tage Alles, was besaß und behalten wollte, um einen und denselben Gedanken versammelte, ist einer der merkwuͤrdigsten Zuͤge der gegenwartigen Epoche. — Die linke Seite hat durch die Fehler der beiden letzten Ministerien der Restauration den Sieg davon getragen; sie hat, da sie bei ihrem Prinzipe der Volks⸗Souverainetät dem rechtmaͤßigen Koͤnigthum keine Mi— nister stellen und kein System an die Hand geben konnte, eine Revolution bewirkt. Vierzehn Jahre lang hat die libe— rale Partei dem Lande versprochen, es durch die Anwendung ihrer Grundsaͤtze gluͤcklich zu machen. Kein aͤußeres Hinder— niß steht ihr jetzt im Wege, um ihre Versprechungen zu er— fuͤllen. Wir haben schon einmal die liberel: Partei aufge— fordert, uns gluͤcklich zu machen; Niemand wird ihr darin hinderlich seyn.“ ; . ö
Der Courrier frangais enthaͤlt in seinem gere gr Blatte Folgendes: „Es verbreiten sich beunruhigende Ge— ruͤchte uͤber eine bevorstehende Krise im Schooße des Mini— steriums, die, heißt es, mit dem Austritte des festesten und populairsten unter den Ministern endigen werde. Die erste Veranlassung zu einem Meinungsstreite soll eine Verordnung gewesen seyn, wodurch der Justiz-Minister alle wegen politi— scher Vergehen zuerkannte Strafen zuruͤcknehmen wollte, wo— gegen andere Mitglieder des Conseils blos eine Amnestie nach Art derer verlangten, die nach der Wiederherstellung der Monarchie schon mehr als einmal erlassen worden sind. Hierzu, so sagt man, kam eine ernstliche Vorstellung des Baron Pasquier, welcher mit einer Explosion in der Pairs— Kammer drohte, wenn man ihr nicht fuͤr die Verletzung ih⸗ rer Privilegien durch die Verhaftung des Fuͤrsten von Po— lignac gerecht wurde. Der Justiz-Minister soll im Conseil eine Stuͤtze an Herrn Laffitte und einigen Andern haben, dagegen sollen ihm aber diejenigen entgegen seyn, die in der
gegenwärtigen Lage des Landes nichts als eine verbesserte Wiederherstellung der Mongtchie sehen. Das Ministerium
ist freilich nicht ganz so zusammengestellt, wie Frankreich es gewuͤnscht hatte; nicht alle Maͤnner, woraus dasselbe besteht, haben gleichen Anspruch auf das Vertrauen der Nation; nichts desto weniger sagt aber der Instinkt der Selbsterhaltung dem
Volke, daß es dieses Ministerium, wenn gleich es seinen Er— wartungen nicht vollstaͤndig entspricht, unterstuͤtzen muͤsse; die
Nation sagt sich, daß einige ihrer besten Buͤrger darin Sitz und Stimme haben, und daß diese gewiß nicht einer Verwaltung ihren Beistand leihen wurden, wenn sich von derselben nichts . erwarten ließe. Sollten diese Maͤnner aber einen allza großen Widerstand finden und sich dadurch zum Aus— tritte genoͤthigt sehen, sollten Andere, blos auf ihren Namen gestüßt, sich zu Hecren aufwerfen und ihre Kollegen ver—
drangen wollen, dann freilich wuͤrden wir einer verderblichen
Krise entgegengehen und noch einmal jene Befestigung der Regierung schwinden sehen, die gegenwärtig in den Wuͤnschen aller Wohlgesinnten liegt. Wir hoffen, daß diese Besorgnisse sich nicht verwirklichen werden; wir wuͤnschen es fuͤr das Land, wie fuͤr diejenigen, die einen kurzen und beklagenswer—⸗ then Sieg erringen mochten. Zu einer Zeit wie die jetzige, wollen Namen viel sagen; man ersetze Herrn Dupont durch Herrn Dupin, und gleich am folgenden Tage wird man die Hinder nisse, die man sich zugezogen, in ihrem ganzen Um⸗ fange erkennen.“ . a n 2 77 Revue de Paris liest man Folgendes: „Die neue Regierung beginnt, unter den Gelehrten Anhänger zu suchen; wir geben hier eine Liste der bereits zu den Geschaͤf—⸗ ten berufenen Journalisten: Vom Journal des Däbats: er Villemain, Praͤsident des Conseils fuͤr den oͤffentlichen nterricht und Staatsrath. — Vom Temps: die Herren Baude, erst Praͤfekt des Kanals, jetzt Staatsrath, Billiard, General⸗Secretair im Ministerium des Innern, Barbaroux, Unter⸗Praͤfekt. — Vom National; die H Staatsräath, Mignet, Direktor des Archivs des Ministeriums der ausw , Angelegenheiten und Staatsrath, Carrel, Fission nach mehreren Departements beauftragt, Passy, Präfekt des Eure; Departements, Chambolle, Secre⸗ tair des Praͤsidenten der Depuͤtirten Kammer, Gauja, Unter⸗
Kammer ein vollstaͤndiges Wahlgesetz vorzulegen.
jetzige Kammer ist dieser Gesetz⸗Entwurf also definitiv, denn
Unsere Regierungen haben seit 25 Jahren ein sonderhares
bei uns an die Stelle des Worts „Legitimitaͤt“ getreten, und
erren Thiers,
1841
Praͤfekt (Letzterer hat diese Stelle ausgeschlagen)— Vom Journal de Paris; Berville, erster General-⸗Advokat am Pariser Gerichtshofe, Fain und Guilleaume, beide im Kabi— net des Koͤnigs angestellt. — Vom Courrier frangais: Denis Lagarde, Direktor der allgemeinen Polizei, Lagarde der Sohn, Privat-Secretair des Grafen Sebastiani und Secretair der Kammer, Norvins, fruͤherer Redacteur der Renommése, Praͤfekt der Dordogne, Roujoux, Praͤfekt des Lot. — Von der Revue frangaise: die Herren Gui— zot, Minister des Innern und Staatsrath, der Herzog von Broglie, Minister des Unterrichts und des Kultus, Gaspa— rin, Praͤfekt der Lozöre, Alex. von Laborde, Praͤfekt des Seine⸗Departements (jetzt bekanntlich . Odillon⸗Barrot), Benjamin Constant, Praͤsident des Gesetzgebungs-Ausschusses im Staats⸗Rath, Dunoyer, Praͤfekt des Allier. — Von der Revue britanigue: Sauinier, Praͤfekt der Mayenne. — Von der Gazette des Ecoles: der Redaeteur derselben, Hr. Guillard, wieder zum Professor ernannt. — Vom Con— stitutionnel: Année, im Kabinet des Kiegsministers ange— stellt, Etienne der Sohn, Referendar beim Rechnungshofe, Léon Thiessé, Unter-Präfekt von Brest.“ Letztern Satz be— richtigt der Constituütionnel dahin, daß Etienne der Va— ter einer seiner Haupt-Redacteure sey, und daß die Herren Dumoulin, Cauchois-Lemaire und Année, die Unterzeichner der Protestation vom 26. Juli, noch immer die alten waren; sie haͤtten sich um kein Amt bewroben.
Die Quotidienne tadelt es, daß die Deputirten⸗Kam⸗ mer der Kommission fuͤr die Pruͤfung der Salverteschen Pro— position wegen Anklage der vorigen Minister die Befugnisse der Instructions-Richter und Raths-Kammern beigelegt hat. „Unsre Kammer“, äußert das gedachte Blatt, „versteht es
vortrefflich, sich allmaͤlig alle Vorrechte der Krone beizulegen.
Erst hat sie sich die Initiative in der Gesetzgebung zuerkannt und jetzt erklart sie, bei Gelegenheit einer nur allzuleicht zu begruͤndenden Anklage, daß ihr die richterliche Gewalt in ih— rem ganzen Umfange zustehe. Nur noch eine oder zwei Ver— fuͤgungen von derselben Art, und die Kammer wird nichts mehr zu gewinnen haben, weil die Regierung nichts mehr zu verlie— ren hat.“ Unter der Ueberschrift: „Wesentliche Grundlage eines Wahl⸗Gesetzes“ liest man im Temps nachstehende Bemerkun— gen: „Das Ministerium hat den transitorischen Wahlgesetz⸗ Entwurf, der nur in einem Artikel bestand und die Abschaf— fung des doppelten Votums betraf, zurückgenommen, um der Aber auch dieses Gesetz kann nur ein provisorisches seyn. Der zuruͤck—
genommene aus einem einzigen Artikel bestehende Entwurf! hatte den Zweck, zur Erganzung der Kammer das noch bestehende Wahlgesetz mit einem durch die neue Charte fest⸗ gestellten Grundsatze in Einklang zu bringen. Der ausge— dehntere Entwurf, der an die Stelle des ersteren getreten ist,
beruͤhrt andere wesentliche Punkte und hat den Zweck, fuͤr
eine allgemeine neue Deputirten⸗Wahl zu genuͤgen. Fuͤr die
nur eine neue nach diesem Entwurfe gewaͤhlte Kammer
wird in dieser, wie in mancher andern Hinsicht, unsere In⸗
stitutionen vervollstaͤndigen koͤnnen. Aber fuͤr die Charte und fur das Land ist es nur ein provisorischer Gesetz- Entwurf.
Verfahren beim Entwerfen der Wahlgesetze befolgt, indem sie von oben anfingen, wahrend die Wahlen nur von unten beginnen koͤnnen. Das Wort Wahl ist seit dem 29. Juli
der Ausgangspunkt hat seinen Ort veraͤndert. Die Wahl muß also von der Wurzel zum Gipfel aufsteigen, wahrend die legitime Gewalt vom Gipfel nach unten herabstieg. Die niedere Wahl muß also nach dieser neuen Ordnung der hoͤheren vor— angehen; den Bau einer Treppe faͤngt man nicht von oben an. Die erste Stufe der e , Gewalt sind die Ge⸗ meinden; diese muß man also organisiren, ehe man eine Kammer der Gemeinden zusaämmensetzt. Aus diesem Grunde ist jedes Wahlgesetz provisorisch, so lange das Munieipal— Wesen noch nicht organisirt ist. Das Wahlgesetz, das man jetzt macht, kann, so viel Muͤhe man sich auch geben mag, nicht gut seyn, weil die Angaben, die man hat, nicht genau ind und nicht aus den ortlichen und materiellen Umständen 1 Ihr gruͤndet Theorieen auf die Gesellschaft; fragt aber lieber die Gesellschaft um Auskunft und um That—⸗ fachen, denn die Thatsachen allein verdienen in Gesetze ver— wandelt zu werden. Ein Municipal-Gesetz muß also dem definitiven Wahl- Gesetz vorangehen, so will es die vernaͤnf— tige Ordnung; mittlerweile wollen wir aber, so viel in unsern Kräften steht, das provisorische Gesetz verbessern.“
Der Temps sagt: „Von 500 Personen, welche Karl X.
nach Cherbourg gefolgt sind, haben sich nur neunzehn mit ihm eingeschifft; diese sind: Auf dem „Great Britain“ die n O Gerth de St. Aubin, der Doktor Rouget, v Bar— bangois, v. la Villatte und Frau v. Gontaut. „Charles Carroll“ die Herren v. Milanye, v. Talon, v. Lasalle, Gaston de Bouills, v. Charette, Herzog v. Polignac, Kentzinger, v. Larue, Graf v. Brissae, von Meaupas, Al— fred v. Damas, und die Kammerfrauen v. Ste. Maure und v. Charette.“
Dem Courrier frangais zufolge, haͤtte der Marschall Maison auf seiner Ruͤckreise von Cherbourg mehrere Unter— redungen mit dem Fuͤrsten von Polignae gehabt, worin die⸗ ser, in der festen Ueberzeugung, daß keine Strafe ihn treffen koͤnne, fortwährend gegen seine Verhaftung protestirt haͤtte. Ohne dem Fuͤrsten diese Taͤuschung zu benehmen, soll der Marschall sich darauf beschraͤnkt haben, den Behörden von St. Lo zu empfehlen, den Gefangenen mit der seinem Stande gebuͤhrenden Achtung zu behandeln.
Waͤhrend die Deputirten⸗Kammer sich mit der Anklage der vorigen Minister beschäftigt, hat die Witwe eines ge— wissen Gérard, der am 27sten v. M., als er nach beendigter Arbeit nach Hause ging, durch einen Flintenschuß getoͤdtet wurde, eine Civil-Klage gegen Herrn v. Polignac und seine Kollegen bei dem hiesigen Tribunale erster Instanz eingereicht. Die gerichtliche Vorladung der Minister Lauf den 25. Aug.)
stuͤtzt sich darauf, daß die Toͤdtung des Herrn Gérard das
Resultat der von der vorigen Verwaltung den Truppen ge— gebenen blutigen Befehle gewesen sey. Die Witwe des Ver— unglückten trägt auf einen Schaden-Ersatz von 25,0900 Fr. an.
Beim hiesigen Gerichtshofe erster Instanz schwebt gegen, waäͤrtig ein merkwuͤrdiger Prozeß. Man wird sich erinnern, daß zur Feier des letzten Heinrichs-Tages die hiesigen Kohlen traͤger sich, auf Veranlassung der Minister, in festlichem Auf— zuge nach St. Cloud begaben, um dem Hofe Gluͤck zu wuͤn⸗ schen. Sie wurden hierauf nach Sevres gefuͤhrt und dort bei dem Gasthof⸗-Besitzer Legris mit einem reichlichen Mahle bewirthet, welches 1200 Fr. kostete. Das Gastmahl wurde nicht gleich bezahlt; der Wirth war unbesorgt und hoffte, seine Zahlung aus geheimen Fonds zu erhalten. Die neue— sten Ereignisse haben jedoch Besorgnisse uͤber die Entrichtung jener Summe in ihm erregt. bestellt zu haben, der Polizei-⸗Praͤfekt will eben so wenig die Gultigkeit der Forderung anerkennen, und der arme Gastwirth hat sich daher gensthigt gesehen, den General-Schifffahrts—
Inspektor Pailhes, als den Besteller des Bankets, vor Ge—
richt zu belangen.
Der Kriegsminister soll beim Könige darauf angetragen
haben, alle waͤhrend der hundert Tage verliehenen Orden ind Grade zu bestaäͤtigen.
Unter den bisherigen Staatsraͤthen, die im gestrigen
Moniteur nicht genannt sind und die man mithin als noch
im Dienste stehend betrachten muß, befinden sich die Herren
Allent, Baron Cuvier, Graf Berenger, Degerando, Graf
v. Argout, v. Brévannes, Baron v. Freville, Maillard, Vi⸗
comte Simeon u. A. Die Gazette de France meldet, daß Herr Bertin
de Vaux das ihm uͤbertragene Amt eines Staatsraths nicht angenommen habe. n Eben dieses Blatt will wissen, daß die Anerkennung
der Suͤd-Amerikanischen Republiken von Seiten Frankreichs schon gegen Ende dieses Monats erfolgen werde.
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Die Kosten fuͤr das Jagdwesen unter der vorigen Regie⸗
Auf dem
Die Koͤhler behaupten, nichts
rung, mit Einschluß des Gehaltes von 50, 000 Franken fuͤr
2 Ober-Jaͤgermeister, werden auf 695,000 Franken ange⸗ geben. .
Der Minister des oͤffentlichen Unterrichts, Herzog von
Broglie, hat den UniversitaͤtZs Rath, der seit den nenesten
denkwuͤrdigen Ereignissen noch nicht versammelt gewesen ist, zusammenberufen. Dieses Conseil besteht jetzt nur noch aus
folgenden 7 Mitgliedern: Baron Cuvier, Poisson, Gueneau
de Mussy, Rendu, Cousin, Villemain und Thénard.
Dem Constitutionnel zufolge, hat der Erzbischof
von Bordeaux, Graf Cheverus, folgende Erklärung erlassen:
„Ohne die Ausschließung der von Karl X. ernannten Pairs
zu billigen, freue ich mich, aus der politischen Laufbahn ge—
treten zu seyn, und habe den festen Entschluß gefaßt, nie
wieder ein Amt oder eine Function anzunehmen.
Amt der Liebe, des Friedens und der Einigkeit zu uͤben. Ich
werde Gehorsam gegen die Regierung predigen und sclbst
mit dem Beispiele vorangehen. Mein Klerus und ich wer—
den nicht aufhören, fuͤr das Gluͤck unseres theuren Vaterlan⸗ des zu beten. Meine Liebe zu den Bewohnern vn Bor⸗
deaux befestigt sich immer mehr; ich danke ihnen fuͤr die mir
Ich wuͤn⸗ sche, in der Mitte meiner Heerde zu bleiben und hier ein
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