1830 / 246 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 05 Sep 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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doch, wenn sie nur fernerhin sich wach sam, gemaͤßigt, ver⸗ derblich fuͤr Mordbrenner und Zerstoͤrer zeigt, so werden auch diefe beiden Tage eben so ruhig wie der gestrige voruͤber gehen.“

In demselben Blatte liest man: „Wir koͤnnen die Verssicherung ertheilen, daß in Gent die groöͤßte Ruhe herrscht, daß die ganze Bevoͤlkerung und die dort so zahlreiche Klasse von Fabrik-Arbeitern von einem herrlichen Geiste und von den preiswuͤrdigsten Gesinnungen der Ergebenheit gegen den König und das Grund-Gesetz erfuͤllt ist. Indem wir dieses berichten, haben wir zugleich den Zweck, jener unge— heuren Mehrheit von Bruͤsseler Buͤrgern, die in diesem Au⸗ genblicke fuͤr die Aufrechthaltung der offentlichen Ordnung so große Opfer bringt, bemerklich zu machen, daß sie sich im vollkommensten Einverstaͤndnisse mit den angesehenen Einwoh—⸗ nern aller großen Städte sowohl als des Landes in unseren Pro⸗ vinzen befindet. Gott verhuͤte, daß wir dem in einem Blatte dieser Provinzen (dem Journal de Gand) ausgedruckten Wun⸗ sche, daß der Sitz der Regierung von hier verlegt werden moͤge, beistimmen sollten! Wir protestiren vielmehr gegen einen sol— chen Wunsch aus allen Kraͤften. Unsere staͤdtische Garde, die sich so bewundernswerth in ihren Anstrengungen und in ih⸗ rem Eifer gegen die Mordbrenner und Zerstöͤrer zeigte, wird, wir haben davon die feste Ueberzeugung, den Beweis darlegen, daß sie keinem andern Theile der Bewohner dieses Koͤnigrei⸗ ches nachgiebt, sobald es sich um Ergebenheit gegen unsere Institutionen, unsere Dynastie und eine Ordnung der Dinge handelt, der diese schoͤne Stadt den Grad des Wohlstandes und des Glanzes verdankt, welchen sie in den letzten 15 Jah⸗ ren erreichte; sie wird dacthun, daß sie niemals aufgehoͤrt hat, des Wohlwollens und des Schutzes wuͤrdig zu seyn, von welchen sie so vielfältige und glanzende Beweise bereits erhalten hat.“

Dem Journal de la Belgique zufolge, befinden sich die Mitglieder der zweiten Kammer der General ⸗Staa⸗ ten, Baron v. Secus und die Herren Huysman d Annecroix und Eornet de Grez, als Soldaten mit dem Gewehr unter den Compagnieen der hiesigen Buͤrger-Garde.

Aus Namur und Loͤwen wird gemeldet, daß, nachdem sich daselbst einige Unruhen gezeigt, die Buͤrger⸗ Garde an beiden Orten zufammengetreten sey und die Ordnung wieder hergestellt habe. Eben so ist auch in Verviers eine namentlich unter den Fabrikarbeitern entstandene Gaͤhrung bereits gluͤck⸗ lich gedaͤmpft worden. ö

Rotterdam 31. August. Zu Antwerpen ist am vo— rigen Sonnabend Abends die gute Ordnung, die bis dahin geherrscht hatte, unterbrochen worden, Die Schuͤtzen⸗Gilde hat sich daher mit der Militair-Macht vereinigt und gegen die aufruͤhrerischen Volkshaufen, wie versichert wird, mit dem besten Erfolge, Gewalt gebraucht.

Von allen Seiten setzen sich Truppen nach den suͤdli( chen Provinzen in Bewegung. Vorgestern sind hier zwei Grenadier-Bataillone, so wie das Lehr-Bataillon, aus dem Der angekommen und sofort auf Dampf⸗-Fahrzeugen nach

ntwerpen abgegangen. Drei Kuͤrassier-Eskadronen, die eben⸗ falls hier ankamen, haben gestern Abends ihren Marsch fort⸗ gesetzt. Von Breda und Herzogenbusch haben sich zwei Bat⸗ terieen reitende Artillerie und zwei Battaillone Infanterie in Marsch gesetzt, und es werden, dem Vernehmen nach, binnen kurzem mehr als 20,009 Mann beisammen seyn.

In Bezug auf die Ankunft Diepo Negoros in Bata—⸗— via (Verg. das vorgestr. Blatt der St. Zeit.) erfaͤhrt man noch, daß er von zwei Frauen, einem Bruder und 20 Per— sonen, die zu seinem Gefolge gehörten, begleitet gewesen sey. Im Hafen, wo eine Wache aufgezogen war, wurde er von Majot Steurs und Capitain Roeps empfangen; in einem

mit vier Pferden bespannten Wagen fuhr er sodann nach dem Stadthause, wo mehrere Zimmer fuͤr ihn in Bereitschaft gesetzt worden waren. Von der Expeditions⸗Armee sind be⸗ reits 500 Mann nach den Niederlanden zuruͤckgesandt wor— den. Es heißt, daß unser Indisches Gouvernement Willens

sey, eine stehende Armee von ungefaͤhr 20,000 Mann in den

dortigen Gegenden stets auf den Beinen zu erhalten.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 27. August. Die Koͤnigin ist vom Lust⸗ schloß Haga zur Stadt gekommen. Ihre Majestat sollen, dem Vernehmen nach, etwas unwohl seyn. Von einer Reise Ihre r , nach Norwegen ist nicht mehr die Rede.

oͤnigl., Kommerz Kollegtum hat die Gehalts-Be⸗

dingungen bekannt gemacht, unter welchen ein Koͤnigl. Ge—

neral-Konsul fuͤr den neuen Griechischen Staat und ein Kon— sul für Smyrna gesucht werden. .

Am 18ten d. wurde in Norrkoͤping der Grundstein zu einer eisernen Bruͤcke gelegt.

Ausfuͤhrung des H

Deu tschlan d.

Muͤnchen, 29. August. Se. Majestaͤt haben dem Königl. General-⸗Konservator der wissenschaftlichen Samm— lungen des Staats und Vorstande der Akademie der Wis—⸗ senschaften, Geh. Hofrath von Schelling, in belohnender An⸗ erkennung seiner ausgezeichneten Verdienste um die Wissen⸗ schaft, die Hochschule und die seiner Leitung anvertrauten Anstalten, den Titel und Charakter eines Wirklichen Gehei⸗ men Rathes zu verleihen geruhet.

Das gestrige Regie ruüngs-⸗-Blatt enthaͤlt folgende den Vollzug des Handels-Vertrages mit dem Koͤnigreiche Preu⸗ ßen und dem Großherzogthume Hessen, insbesondere den vertragsmaͤßigen Uebergang betreffende Bekanntmachung: Zur Hebung derjenigen Anstaͤnde, welche besonders im Rhein⸗ kreise und am Maine uͤber einige Bestimmungen der die andels-Vertrages mit dem Koͤnigreiche Preußen und dem BGroßherzogthume Hessen betreffenden Be⸗ kanntmachungen vom 22. Dezember v. J. sich ergeben haben, sind die betreffenden Staats-Regierungen dahin uͤbereingekom⸗ men; 1) daß das Großherzogl. Hess. Haupt-⸗Zollamt Mainz und diesem korrespondirend die Koͤnigl. Baierschen Ober⸗Zoll⸗ und Hallaͤmter Aschaffenburg, Frankenthal, Rheinschanze und Speyer als Ein und Austritts-Aemter fuͤr den vertragsmaͤ⸗ ßig freien oder erleichterten Verkehr auf dem Maine und dem Rheine zu wirken haben; 2) daß das Großherzoglich Hessische Neben-Zollamt 1ster Klasse zu Fuͤrstenfeld, dann die Neben- Zollaͤmter zu Monsheim und Landenhausen und diesen gegenuber das Koͤnigl. Baiersche Zollamt ochstetten, Ober- Zollamts Kirchheimbolanden, das Zollamt Kleinbocken⸗ heim, Sber⸗Zoll⸗Amts Frankenthal, dann das Zollamt Motten, Ober-Zollamts Bruͤckenau, die vertragsmaͤßige Abfertigung der uber dieselben ein- und ausgehenden Gegenstaͤnde inner— halb der Graͤnze ihrer Kompetenz vornehmen. Dieses wird em rf zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht, damit das kom⸗ merzirende Publikum sich hiernach achten koͤnne. 39

Karlsruhe, 29. August. Der Koͤnigl. Franzoͤsische Botschafter in Wien, Graf Rayneval, ist gestern hier durch nach Paris gereist. .

Frankfurt, 30. August. S. K. H. der Großherzog von Bldenburg ist heute hier eingetroffen und im Gasthaus zum Englischen Hofe abgestiegen. .

Schweiz.

Zürch, 28. August. Der Franzoͤsische Kriegs⸗Minister hat, wie unsere Blaͤtter melden, dem fuͤr die Verhaͤltnisse der Schweizer⸗Regimenter beauftragten eidgenoͤssischen Kommis⸗ saͤr, Oberst- Lieutenant von Dießbach, die bestimmte Zusiche⸗

Genuͤge geschehen soll; mithin wird bei ihrer Entlassung ein dreimsnatlicher Sold als Gratification jedem Individuum, außer der Marsch⸗Entschaͤdigung, ausbezahlt, und eben so wer⸗

den allen diesen Militairs die mit ihren Dienstjahren und

den bekleideten Graden in Verhaͤltniß stehenden Reform-Ge— halte ausgemittelt. Die Linien Regimenter kehren ungetrennt und bewaffnet in ihr Vaterland zuruͤck. Fuͤr das Liquida—⸗ tions. Geschaͤft sollen die Verwaltungsräͤth der Regimenter in Besangon sich versammeln. Ueber Besangon werden zwei, uͤber Grenoble die beiden andern Regimenter nach der Schweiz instradirt. Das Regiment in Korsika bleibt dort, bis es durch ein Franzoͤsisches wird ersetzt seyn. Bei einer so einfach und erfreulich sich darbietenden Entwickelung der Verhaͤltnisse ward es ganz uͤberflüssig gefunden, daß Abgeordnete der einzelnen Regimenter sich nach Paris verfuͤgten, und auch von dem ihm durch den Vorort fuͤr dringende Beduͤrfnisse der Regimenter eröffneten Kredit war Herr von Maillardoz nicht im Fall

Gebrauch zu machen. der kapitulirenden Stände erforderlich erachtet werden.

Vereinigte Staaten von Nord ⸗Amerika.

New⸗York, 19. Juli. Die Abend po st enthalt folgende No⸗ tizen uͤber die in Texas bestehende Kolonie von Eingebornen der Vereinigten Staaten, die vor mehreren Jahren von einem Ober⸗ sten Austin gestiftet wurde. Der Hauptort in derselben heißt San Felipe; er liegt ungefaͤhr 160 (Englische) Meilen von der Muͤndung des Brazoös-Stroms entfernt, wurde vor 6 Jahren angelegt und a 30 Wohn- und Vorrathshaͤuser; die Texas Zeitung wird dort gedruckt. San Felipe besitzt 3 Gasthaͤuser, eine Schule und ein Postamt; bis jetzt waren noch keine oͤffentlichen Gebäude in der Kolonie vorhanden, man ist jedoch in diesem Augenblick damit beschäͤftigt, ein 56. fuͤr Gerichtsbehörden und ein Gefaͤngniß zu erbauen.

berst Austin ist ein einsichts voller Mann und genießt der

größten Achtung. Der erste Gedanke, die Wildnisse von Texas

rung gegeben, daß dem Z30sten Kapitel der Capitulgtionen ein

in Mexiko beinahe ein Jahr warten, bis er seinen Zweck er⸗

Lää0 Acres Land gegen Zahlung von 157 Dollars; ein un⸗

Eben so wenig duͤrfte eine Konferenz

unstreitig am besten gelegen; sie , . Zuckerpflanzun⸗

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mit Buͤrgern der Vereinigten Staaten zu bevölkern, wurde von dem Vater des Obersten, Herrn Moses Austin, aus Mis⸗ souri gefaßt. Im Jahre 1820 langte dieser in Bexar, der 1 von Texas, an, um fur seinen Zweck mit den

utoritaͤten von Neu-Spanien zu unterhandeln, waͤhrend sein Sohn, der obengenannte Oberst Austin, sich nach New— Orleans begab, um sich zur Einschiffung nach Havana be— reit zu halten, im Fall es noͤthig geworden waͤre, dort mit der Spanischen Regierung zu unterhandeln. Als Hr. Moses Austin in Bexar ankam, erhielt er von der dortigen Verwal⸗ tung den Befehl, die Stadt und die Provinz so schleunig als moͤglich zu verlassen; dieser Befehl gruͤndete sich auf ein Gesetz, dem zufolge kein Fremder das Spanische Gebiet ohne Paß betreten durfte. Schon war er reisefertig, als er zu faͤl⸗ liger Weise einem Freunde begegnete, der ihn wieder zum Gouverneur fuͤhrte und durch Dokumente darthat, daß Herr Austin im Jahre 1799 in Louisiana ein Unterthan Spaniens gewesen war. Nach vielen uͤberwundenen Schwierigkeiten

elang es ihm endlich, bei den Ober-Behoͤrden der oͤstlichen Provinzen eine Denkschrift einzureichen, in welcher er darum bat, 360 Familien in Texas ansiedeln zu duͤrfen. Er verließ nun Bexar und kehrte nach Missouri zuruͤck, um dort das Resultat seiner getroffenen Maßregelg abzuwarten. Auf seiner Ruͤckreise hatte er jedoch durch schlechte Witterung und Wege so große Muͤhseligkeiten auszustehen, daß er bald nach seiner Heimkehr starb. Spaͤter traf die Erlaubniß zu der gewuͤnschten Ansiedelung ein, die auch ohne Verzug von dem Obersten Austin benutzt ward. Er begab sich sogleich mit 17 Freunden nach Bexar, um eine passende Gegend fuͤr die Kolonie auszusuchen und vorlaͤufige Einrichtungen zu ihrer Anlegung zu treffen. Mit einem Eingeborenen als Fuͤhrer durchzog er das Land laͤngs den Stroͤmen Guadaloupe, Co⸗ lurado und Brazos und waͤhlte die Nachbarschaft des letzte= ren fuͤr seine Ansiedelung, die darauf im Dezember 1821 un— ter seiner persoͤnlichen Oberleitung von mehreren Kolonisten bewerkstelligt wurde. Diese ersten Ansiedler hatten mit sehr großen Schwierigkeiten zu kaͤmpfen und mußten ganz außer⸗ gewoͤhnliche Hindernisse besiegen. So ging z. B. ein aus New Orleans abgefertigtes Schiff mit Lebensmitteln und Handwerks ⸗Geraͤthe verloren, und eine andere gluͤcklich ange⸗ gekommene ahnliche Ladung wurde von den Wilden vernich⸗ tet, wobei 4 Menschen auf das grausamste um ihr Leben ge— bracht wurden. Durch diese ungluͤcklichen Ereignisse wurden die Kolonisten genoͤthigt, sich eine lange 2 vom Fleische wilder Thiere zu naͤhren; auch waren sie, so lange ihre Zahl noch gering war, haufigen Ueberfaͤllen der Indianer ausge⸗ setzt. Im Jahre 1822 begab sich Oberst Austin wieder nach Bexar und stattete dort seinen Bericht ab, bei welcher Ge⸗ legenheit ihm der Gouverneur die Anweisung gab, sich nach Mexiko zu verfugen, um durch den damals versammelten Kongreß den mit seinem Vater abgeschlossenen Vertrag be⸗ staͤtigen zu lassen. Er folgte dieser Anweisung, mußte aber

fuͤllt sah; spaͤter erhielt er auch die Bestaͤtigung des Staates Coahula und Texas. Waͤhrend dessen hatte alles Auswandern nach der neuen Kolonie aufgehoͤrt, und sie selbst befand sich ihrer Auflo⸗ sung nahe. Im Jahre 1825 erhielt Herr Austin von der gesetzgebenden Gewalt des Staates Coahula und Texas die Erlaubniß, noch 500 Familien anzusiedeln. Im Jahre 1827 schloß er einen neuen Vertrag, zur Ansiedelung von 300 Fa⸗ milien langs der Meereskuͤste zwischen San Jacinto und La⸗ baca. Dermalen besteht die Austinsche Kolonie aus 1000 Fa—⸗ millen und nahe an 5000 Einwohnern. Ein verheiratheter Mann, der sich dort festsetzen will, erhalt eine Meile oder

verheirathteter Meile und die ubrigen 3, sobald er heira⸗ thet; verbindet er sich mit einer Mexikanerin, R wird ihm noch 4 Meile zugestanden. Wer Mitglied der Kolonie wer. den will, muß gerichtliche Zeugnisse uͤber sein Wohlverhalten mitbringen. Die Ausgewanderten sind aus allen Theilen der Vereinizten Staaten, vorzuͤglich aber aus Missisippi, Alabama, Kentuck) und Tennessee. Diesen Herbst begiebt sich eine aus A0 Personen bestehende Gesellschaft, in welcher sich viele Kapita⸗ listen befinden, nach der Metagorda⸗Bai, deren Umgebungen sie vor andern Theilen der Kolonie vorziehen. Fuͤr den Weinbau und fuͤr Viehzucht in Nordamerika ist die Kolonie

gen und erzeugte im vorigen Jahre 550 Ballen Baumwolle. An geschickten Pflanzern ist kein Mangel. Was den Cha— rakter der Kolonisten betrifft, so stehen sie im Ruf der Sitt⸗ lichkeit und Rechtschaffenheit. Sie sind gastfrei gegen Fremde, frei von Vorurtheilen und leben in gegenseitiger Ein⸗ tracht unter einander. Seitdem die Kolonie besteht, sollen nur

haften muͤssen. Dlesen Notizen sind einige allgemeine Be⸗

merkungen uͤber Texas hinzugefuͤgt. Nach denselben zahlt die⸗

se Provinz, die fuͤnmal so groß als Neu⸗England angegeben

wird, ungefähr 29, 09 Einwohner, hat einen fruchtbaren

Boden, ein vorzuͤglich gesundes Klima und scheint in jeder Hinsicht von der Natur dazu bestimmt zu seyn, einst eine große Bevoͤlkerung zu ernaͤhren.

Die National-Zeitung von Philadelphia erhebt sich sehr lebhaft gegen das Verfahren der dasigen Traktaten-Ge⸗ sellschaft. „Ist es nicht“ (fragt jenes Blatt) „ein uͤbertrie— bener und unerlaubter Eifer, der sich die Freiheit nimmt, religidse Flugschriften in Haͤuser hineinzuwerfen oder an den Thuͤren derselben stehenden Kindern in die Hande zu stecken, wenn es der Wunsch der Aeltern oder Hausbesitzer ist, sich die Wahl der Lektuͤre ihrer Hausgenossen selbst vorzubehal— ten? Diese Flugschriften enthalten nur zu häufig Gegenstaͤnde, die sich mit individuellen Ansichten und religioösen Meinun⸗ gen nicht vertragen. Es ist ein allgemeines Gesetz, daß eines Jeden Haus als sein festes Schloß zu betrachten sey; hierbei aber ist nicht nur von seiner koͤrperlichen Sicherheit die Rede; weniger duͤrfte ihn ein Einbruch in sein Haus verletzen, als wenn man auf die Gesinnungen seiner Hausgenossen einen seiner Ansicht nach verderblichen Einfluß ausuͤbt.“

In dem Strafgesetzbuch von Pensylvanien finden sich unter Anderem folgende Bestimmungen; Praͤmeditirter Mord wird mit dem Tode bestraft; auf Todschlag steht das er ste⸗ mal Gefaͤngnißstrafe mit harter Arbeit auf 2 bis 6, das zweitemal auf 6 bis 42 Jahre; ferner werden mit derselben Strafe belegt; Hochverrath, auf 3 bis 10 Jahre; Brand— stiftung, auf 1 bis 15; Verstuͤmmelung, auf 1 bis 14; ge—⸗ waltsamer Einbruch, auf 2 bis 15; Faͤlschung, auf 1 bis 10; Pferdediebstahl, auf 1 bis 7; Meineid, auf 1 bis 8 Jahre.

Buenos ⸗Ayres.

Nach dem weiteren Inhalte des (in Nr. 243 d. St.Ztg. theil⸗ weise gegebenen) Schreibens aus Buenos⸗Ayres vom 16. Mai (in der Boͤrsen-Halle) hat der Minister der auswärtigen Angele— genheiten D. Thomas v. Anchorenag auf das Schreiben der neuen Provinzial⸗Regierung von Mendoza unterm 10. Mai geantwortet: „Die delegirte Regierung von Buenos-Ayres habe nicht ohne Verwunderung vernehmen konnen, daß die vorige Administration von Mendoza durch den Impuls der offentlichen Meinung gefallen seyn solle, unterstuͤtzt von einer

btheilung der Vorhut des National⸗Heeres, da ste sehr uͤber⸗ zeugt sey, daß kein solches Heer Befugniß gehabt, wider die Provinz Mendoza oder die ihr vorstehende Administration zu agiren, es waͤre denn auf Befehl des National⸗Konvvments in Santa-Fe geschehen, des einzigen, der in der letzten Zeit in der ganzen Republik bestanden habe und von dem groͤßern Theile der Provinzen, aus denen sie bestehe, anerkannt wor⸗ den sey, indem man wohl wisse, daß jene Administration, die, wie die Regierung von Mendoza sage, gefallen sey, stets den von dem National⸗Konvente allen Provinzen dieser Republik vorgezeichneten Gang wider die Empoͤrer vom De— zember 1828 in dieser Hauptstadt befolgt habe. Die Ver— wunderung der Regierung von Buenos⸗Ayres werde noch

roͤßer bei der Versicherung der von Mendoza, daß die Freund⸗ chaft und das gute Vernehmen der Provinz, welcher sie vor— stehe, mit einigen der Schwester-Provinzen ungluͤcklicherweise unterbrochen worden; da es doch in der That nie zur Kennt— niß der delegirten Regierung gekommen sey, daß Krieg in der Republik zwischen Provinzen und Provinzen bestehe, sondern blos von Seiten einiger Provinzen wider eine kleine Zahl von Haͤuptlingen, die ohne National⸗Autorität, noch andere erech⸗ tigung als ihr persoͤnliches Anstreben, verschiedene Provinzen der Republik feindselig behandelt und gedroht hatten, dasselbe wider andre auszuuͤben; indem der vornehmste der Empoͤrer denje⸗ nigen nicht nur vom Sitze der Regierung vertrieben, sonder a sogar habe erschießen lassen, der der rechtmäßige Statthalter dieser Provinz gewesen, erwaͤhlt unter den Auspicien des National⸗Kongresses, beauftragt von allen Provinzen mit den Angelegenheiten des Friedens, des Krieges und der auswaͤr— tigen Verhaͤltnisse, und dessen heldenmuͤthigen Anstrengungen der Friedens-Traktat mit dem Kaiser von Brasilien, der der Argentinischen Republik ewige Ehre bringen werde, zu ver— dauken sey; und indem eben dieses Haupt des Aufruhrs, nicht im Stande, den gerechten Unwillen des heroischen Vol— kes zu zaͤhmen, kein Bedenken getragen, durch die willkuͤhr— lichsten und abscheulichsten Maaßregeln das Land in einen Schauplatz des Schreckens zu verwandeln, bis er den letzten Beweis seiner eignen Ohnmacht empfangen habe. Die Re— gierung von Buenos-Ayres, wachsam uͤber die Rechte und Freiheiten der ihrer Sorge uͤbertragenen Provinz, konne nicht

3 Falle statt gefunden haben, wo man Personen hat ver⸗

umhin, der Regierung von Mendoza den ungemeinen Wider—