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rn erstreckt. Mehr als 2000 Arbeiter, Manner, Frauen 2 . sind erden dabei beschaͤftigt n bieten dem Beschauer ein sche belebtes Schauspiel dar. Einige gra— ben den Sand aus, Ändere tragen ihn zu den Waͤschen; ein Theil arbeitet an den Maschinen, ein anderer schafft den ö. den Waͤschen uͤbrigen Sand fort; mit einem Wort, uͤbera herrscht die groͤßte Thätigkeit, und die Arbeiten, die den ganzen Tag dauern, werden mit Eifer und unter dem Schalle lauter Gefange ausgefuhrt. Da die Arbeiter nicht auf Tage⸗ lohn arbeiten, so verdienen sie 15 — 30 Rubel monatlich, nach ihrer verschiedenen Kraft oder Geschicklichkeit. Der Sand der Neiva enthält im Durchschnitt auf 100 Pud uͤber ein Solotnik Gold, er ist also ziemlich metallreich. Das gewen⸗ nene Gold belauft sich auf 2 Pud die Woche, eine sehr be⸗ deutende Quantitat. ! Odessa, 21. August. Nachrichten aus der Krimm zufolge, hatten sich die Heuschrecken bei einer großen Anzahl von Dörfern gezeigt. Jü der Umgegend von 3 derselben hat man sie gaͤnzlich zerstoͤrt, und nur sehr wenige sind bei 11 andern geblieben. In der Gegend von 16 andern Doͤrfern, wo sich ebenfalls Heuschrecken zeigten, war man sogleich eifrigst beschäftigt, sie auszurotten. Man darf hoffen, daß die von der Regierung ergriffenen wirksamen Maaßregeln dieser Landplage nicht erlauben werden, die Ernten unserer Landbewohner zu verwuͤsten. ; Dieser Tage hat hier in der Schule der ausgewander⸗ ten Griechen eine Pruͤfung stattgefunden. Die Zöglinge ler— nen daselbst die Russische, Griechische und Franzoͤsische Spra⸗ che, Geographie, Arithmetik und verschiedene feine weibliche
Man wirft mir vor, daß ich die vor⸗ zunehmenden Anordnungen in der Verwaltung nicht rasch genug bewirkte; hierauf habe ich nur eine Antwort; es giebt in Frankreich 86 Praͤfekte; hiervon sind bis diesen Augenblick 76 nicht blos von einem Orte nach dem andern versetzt, sondern voͤllig entlassen worden; von 277 Unter⸗Praͤ⸗ fekten sind 166, und von 86 General Pra fektur⸗Seeretairen Z8 abgesetzt worden. Ich sage dies nicht, um eine Dis kusston über den Werth der getroffenen Wahlen zu eroͤffnen, — dies ist kein Gegenstand fuͤr die Rednerbuͤhne, — sondern blos um die Verwaltung von dem Vorwurfe der Schlaffheit zu reinigen. Aber nicht blos in meinem Departement, auch in denen meiner Kollegen aͤußert sich dieselbe Regsamkeit. Wenn bei einem so schleunigen und ausgebreiteten Verfahren einige Irrthuüͤmer vorgefallen sind, so waͤre dies nicht zu verwun— dern; sobald die Zeit uns diese Irrthuͤmer als solche wird er— kennen lassen, werden wir dieselben auch wieder gut machen. Was die zu treffenden Wahlen selbst angeht, so glaube ich im Allgemeinen, daß man bei denselben keine allzu scharfe Graͤnze ziehen duͤrfe. Caͤsars Grundsatz:; wer nicht gegen mich ist, ist fur mich, muß jeder guten Verwaltung zur Richt⸗ schnur dienen. Eine Regierung soll sich nicht fuͤr diesen oder jenen Stand der Gesellschaft entscheiden; sie soll gewisse Grund atze und allgemeine Interessen behaupten und muß sich gluͤcklich schaͤtzen, wenn es ihr gelingt, fuͤr diese Interessen Vertheidiger in al⸗ len Reihen der Gesellschaft zu finden (Beifall). Man hat. uns auch noch daraus einen Vorwurf gemacht, daß wir nicht sofort alle bestehenden Gesetze als aufgehoben betrachtet und es z. B. dem Volke nicht uͤberlassen hatten, sich seine Muni—⸗
len. ( Beifall.
Handarbeiten. Die Toͤchter einiger Bulgaren und Rume⸗
cipal-Behoͤrden selbst zu wählen. Ich bin, als einer der Er⸗
ĩ i äarkei i . ine sten, der Meinung, daß erͤ in dem gegen⸗ lioten, die seit dem Frieden mit der Turkei in Rußland eine sten, der Meinung, daß große Veraͤnderungen in dem geg
Zuflucht gesucht haben, haben die Zahl der Schuͤlerinnen ver⸗ mehrt. Alle Anwesenden waren mit den von den Zoͤglingen dargelegten Kenntnissen zufrieden.
Frank ren ch.
Deputirten-Kammer. Sitzung vom 27. August. (Nachtrag.! Im Laufe der an diesem Tage stattgefundenen Debatte über den Gesetz- Entwurf wegen des Ausscheidens der zu oͤffentlichen Aemtern befoͤrderten Deputirten äußerte der General Demargay sich uͤber den Gang des jetzigen Ministe— riums folgendermaßen: „Wenn ich recht gehort habe so hat der Minister des Innern uns aufgefordert, ja die Regierung
nicht zu schwaͤchen. Ich gebe ihm hierin Recht; nein, die Re⸗
ierung darf nicht geschwaͤcht werden. Aber ich erinnere die e e Minister daran, daß sie selbst das Mittel in Haͤnden haben, der Verwaltung die erforderliche Starke zu geben; sie
muͤssen sich auf den gesunden und aufgeklärten Theil der Na⸗
tion stuͤtzen. Hat aber das gegenwartige Ministerium, dessen . . uͤbrigens nicht in Zweifel ziehe und das ich vertheidigen werde, wann und so oft es solches verlangt in⸗ sofern ud ig mein Gewissen es mir gestattet, — hat das Ministerium dies gethan? Ich sage, nein. Es verfuͤgt Ab⸗ setzungen; aber man beschuldigt es, daß es dabei zu langsam ver⸗ fahre. In der That sind fast alle offentlichen Aemter noch immer in den Haͤnden der entschiedensten Gegner der gegenwartigen Ordnung der Dinge. (Lebhafte Unterbrechung.) Ja, meine Herren, dies ist ein Faktum. Wir erhalten hierüber taglich . Aus allen Provinzen, wohin wir koxrespondiren, schreibt man uns, daß das Ministerium zu langsam zu Wer ke gehe. Ich meinerseits behaupte, daß es nicht sowohl zu lang⸗ sam, als mitunter schlecht wähle. Es ist nicht hinlänglich, daß die Macht allen Feinden der Freiheit genommen, sie muß auch allen Freunden derselben gegeben wer den. Die Minister hätten diese Freunde in jenem aufgeklaͤrten Theile der Gesellschaft suchen sollen, dem es um die Aufrechthaltung der guten Ordnung zu thun ist. Sie aufzufinden konnte ihnen nicht schwer werden; sie hätten hierin nur dem Bei⸗ spiele Buonapartes zu folgen brauchen, der in den hundert Tagen alle Mairieen und Municipalitaͤten nach den Dekreten der constituirenden Versammlung und den Wuͤnschen des Volkes neu besetzte. Sie haben es nicht gethan, und so sehen wir denn z. B. Praͤfekte, die sich sehr verdammliche Handlun⸗ n,, nn, kommen lassen, noch jetzt auf ihrem isherigen Posten oder nach einem atdern versetzt.=— Der Min ister des Innern erwiederte Folgendes: „Ich danke dem vorigen Reöner, daß er mir eine Gelegenheit gegeben hat, von dieser Tribune herab Thatsachen zu verkündigen, die ich schon längst bekannt zu machen wuͤnschte, Ich glaube zwar nicht, daß es der Regierung zieme, auf alle Fragen, die man an sie richten mochte, zu antworten; wohl aber, daß sie nie die Gelegenheit versaͤumen muͤsse, ihre Handlungen frei und offen zu bekennen und das Land in den Stand
zu setzen, daruber mit voller Sachkenntniß zu urthei⸗
waͤrtigen Municipäl⸗Systeme, namentlich in Betreff . der städtischen Beamten, vorgenommen werden muͤssen; o lange aber diese Veranderungen noch nicht durch ein Gesetz eingefuͤhrt worden, darf die Regierung auch von dem gegen— wärtigen Systeme nicht abgehen. Uebrigens bemerke ich, daß uͤberall, wo in dieser letztern Zeit das Wahl-System ins Le— ben getreten ist, z. B. bei der National⸗-Garde, wo die Buͤr= ger ihre Offiziere selbst ernannt haben, die Verwaltung sich auch beeilt hat, die getroffenen Wahlen zu bestaͤtigen, da sie dieselben als den natuͤrlichen und rechtmäßigen Ausdruck des allgemeinen Wunsches betrachtete. Dies war, sollte ich glau⸗ ben, Alles, was sie thun konnte.“ — Unter den Zeichen des lebhaftesten Beifalls verließ der Minister die Rednerbuͤhne.
Deputirten⸗ Kammer. Die Sitzung vom 28. August war, wie in der Regel alle Sonnabend⸗-Sitzungen, den bei der Kammer eingegangenen Bittschriften gewidmet. Den ersten Bericht stattete Hr. Daunant ab. Eine große Menge von Adressen und Beitritts- Erklärungen uͤber die letzten politischen Begebenheiten war der Bittschriften⸗ Kom⸗ mission zur Pruͤfung berwiesen worden; sie bezogen sich zum Theil auf die Ereignisse des 27. bis 29. Juli, zum Theil auf. die Beschlaͤsse der Deputirten⸗Kammer vom 7. August. In. einigen derselben wurden dieser Kammer gute i ,, theilt; man forderte sie auf, an den Grundsaͤtzen der harte festzuhalten, verwarf alle republikanischen Theorieen und ent— schied sich fuͤr eine constitutionnelle Monarchie, mit dem ge— hörigen Gleichgewichte der Gewalten. In anderen wurden die . die man in der Charte vorgenommen zu sehen wuͤnschte, angedeutet, und in den meisten wurde der Wunsch zu erkennen gegeben, daß man den jetzigen Konig auf den Thron berufen möchte. Doch befanden sich drei Adressen darunter, worin 73 Bewohner der Hauptstadt der Kammer das Recht bestritten, die Verfassungs⸗ Urkunde zu verandern und uͤber die Krone zu verfuͤgen, und sie daher aufforderten, dieses Geschäͤft einer mit besondern ollmach⸗ ten versehenen Versammlung zu uͤberlassen. Die nach dem 7. August eingegangenen Adressen pflichteten fast alle den ge— troffenen Maaßregeln bei und billigten die Berufung des jetzigen Königs auf den Thron. Nur drei befanden sich dar= unter, worin gegen den Gebrauch, welchen die Deputirten von ihren Mandaten gemacht haben, protestirt wurde. Auf den Vorschlag der Kommission wurden saͤmmtliche Adressen in das Archiv der Kammer niedergelegt. — Der zweite Be— richterstatter, , Sappey, trug nur Privat⸗Reclamatio⸗ nen oder Gegen
Borstellung eines gewissen Comte in Paris, welcher die Auf⸗
hebung einer im 22 erlassenen ordr
treff der Digg m fed en des Advokaten ⸗ Standes verlangte.
err von Vatimesnil bezeichnete mehrere nach die ser erordnung bestehende Mißbraäͤuche. Die Kommission, äußerte er, habe die RNothwendigkeit erkannt, die
aͤnde von örtlichem Interesse vor,. — Det dritte Berichterstatter, Hr. v. Vatimes nil, berichtete uͤber die
ahre 1822 erlassenen Verordnung in Be
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Advokaten solchen Regeln zu unterwerfen, die das Ver— theidigungsrecht sicherten, statt es zu beschraͤnken; sie hoffe,
daß man die Verordnung vom Jahre 1822 durch ein andres
Reglement, das der Regierung, dem Advokatenstande und der
gegenwartigen Ordnung der Dinge in gleichem Maße wuͤr⸗
dig sey, ersetzen werde, wenn anders man es nicht fuͤr ange— messener befinden sollte, diesen wichtigen Gegenstand durch ein Gesetz festzustellen. Herr Dupin der Aeltere bemerkte, die von dem Bittsteller bezeichneten Mißbraͤuche waren schon längst von Jedermann gefuͤhlt worden und haͤtten schon oft zu den lebhaftesten Beschwerden Anlaß gegeben; er selbst habe sich stets als den entschiedensten Gegner der Verordnung von 1822 gezeigt, da dieselbe die Unabhaͤngigkeit verletze, deren die Advokaten bedurften, um ihr Amt in dem allgemeinen Interesse, so wie zur freien Vertheidigung der Angeklagten, gewissenhaft erfuͤllen zu koͤnnen. „Die jetzige Regierung“, fuͤgte der Redner hinzu, „hat unsern Reclamationen Ge— hoͤr gegeben Die Aufhebung der Verordnung vom Jahre 1822 ist eine ihrer ersten Sorgen gewesen; es war aber sehr schwierig, die Diseiplin des Advokatenstandes gleich in allen ihren Details festzustellen, und man hat sich daher auf eine provisorische Maaßregel beschraͤnken muüͤssen. Gestern haben Se. Majestäͤt ane Verordnung unterzeichnet, die mor— gen im Moniteur erscheinen wird (s. weiter unten den Art. Paris). Sie ist bereits dem General-Prokurator und dem aͤltesten Advokaten beim hiesigen Koͤniglichen Gerichtshofe no— tificirt worden. Die freie Wahl des aͤltesten Advokaten und der Disciplinar-Conseils wird danach auf allen Punkten des Reichs den Advokaten selbst uͤberlassen, und zugleich wird die abgeschmackte Bestimmung aufgehoben, wonach bisher ein An— geklagter den Beistand eines Advokaten außerhalb des Ressorts des betreffenden Koͤniglichen Gerichtshofes nur dann in An— spruch nehmen durfte, wenn der Disciplinar-Rath, der erste Praͤsident des Gerichtshofes oder gar der Großsiegelbewahrer seine Erlaubniß dazu gegeben hatten. Die Regierung hat sonach schon jetzt den dringendsten Beduͤrfnissen des Advokatenstandes genuͤgs Ueber die definitive Organisation desselben besteht gleichfallt. schon ein Entwurf; doch bedarf derselbe noch einer gruͤndli— chen Pruͤfung.“ — Nach dieser Auseinandersetzung wurde die Eingabe des Comte dem Großsiegelbewahrer uͤberwiesen. — Nach Hrn. v. Vatimesnil bestieg Hr. Bourdeau als vier— ter Berichterstatter die Rednerbuüͤhne. Unter den Gegenstaͤn— den, welche er zum Vortrag brachte, waren die wichtigsten drei Vorstellöͤngen, worin die Organisation der National— Garden im ganzen Reiche, die Ein for nn; eines neuen Kom— munal⸗Wesens und eine Modification des Preß⸗wGesetzes ver— langt wurde. Alle drei wurden dem Minister des Innern uͤberwiesen. — In der näaͤchsten Sitzung (vom 30sten) begin— nen die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Ergaͤn⸗ zung der im Schooße der Kammer erledigten Stellen.
Paris, 29. August. Heute Mittag hält der König auf dem Marsfelde die große Musterung uͤber die 13 Legio—
nen der hiesigen National-Garde ab, bei welcher Gelegenheit
letztere zugleich in Eid und Pflicht genommen wird und aus den Handen des Generals Lafayette ihre Fahnen erhaͤlt. Fuͤr den Hergang dieser Festlichkeit sind nach einem Tages-Befehle des General Lafayette folgende Bestimmungen getroffen: Der Koͤnig verläßt, von einem zahlreichen Generalstabe um— geben, um 123 Uhr das Palais⸗Royal und wird von der rei— tenden Legion der National-Garde in die Mitte genommen, so daß zwei Schwadronen vorauf reiten und zwei andre den Zug schließen, und nach dem Marsfelde gefuͤhrt; hier sind die 12 Legionen National⸗Garden zu Fuß bereits an den drei Seiten des Mars⸗
feldes in Parade aufgestellt. Am Gitter des Marsfeldes wird
der König vom Ober-Befehlshaber der National-Garden, General Lafayette, an der Spitze des Generalstabes dersel⸗ ben, empfangen; hierauf begeben Se. Majestaͤt sich unter das neben der Kriegsschule aufgeschlagene Zelt, vor welchem die aus 16 Offizieren, 16 Unteroffizieren und einer gleichen Anzahl Gemeinen . Deputationen der einzelnen Le⸗ gionen, mit ihren Legions- und Bataillons-Chefs in der Mitte, aufgestellt seyn werden. General Lafayette vereidigt sodann die einzelnen Deputationen und uͤberreicht ihnen vier . fuͤr jede Legion, die er so eben aus den Haͤnden des döᷣnigs empfangen hat. Die Deputationen begeben sich hier⸗ auf vor die Fronte ihrer Legionen, und diese werden nun⸗— mehr von ihren Obersten vereidigt. Dreizehn Kanonenschuͤsse u Ehren der 13 Legionen verkünden die feierliche Eides, . , waͤhrend welcher saͤmmtliche National-Garden das Gewehr praͤsentiren und alle Musik⸗Lorps spielen. Nach der Ueberreichung der Fahnen halt der König die Revue uͤber die einzelnen Legionen und Bataillone ab und laͤßt dieselben
begleitet sodann den Konig in derselben Ordnung, wie beim Abholen, nach dem Palais-Royal zuruͤck. .
Im Moniteur liest man eine von dem Großsiegelbe⸗ wahrer contrasignirte Koͤnigliche Verordnung vom gestrigen Tage, wodurch die Staats-Minister (ohne Portefeuille) abge⸗ schafft werden.
Eine zweite Koͤnigliche Verordnung vom 27sten, gleichfalls von dem Großsiegelbewahrer contrasignirt, lautet also: „Wir Lud⸗ wig Philipp ꝛc. In Betracht, daß sich schon laͤngst gerechte und zahlreiche Beschwerden uͤber die reglementarischen Ver fuͤgungen erhoben haben, welche die Ausuͤbung des Advokaten⸗Amtes bestim⸗ men; daß eine definitive Organisation nothwendig noch einige Zeit erfordert; daß es jedoch darauf ankommt, schon jetzt durch provisorische Bestimmungen die stärksten und am all⸗ gemeinsten erkannten Mißbraͤuche abzustellen; — haben, nachdem wir in dieser Beziehung die Wuͤnsche einer großen Anzahl von Advokaten vernommen, verordnet und verordnen hier⸗ mit: Art. 1. Von dem Tage der Bekanntmachung der gegenwartigen Verordnung an sollen die Mitglieder der Disciplinar-Conseils direkt von allen in der Liste eingetrage— nen Advokaten gewahlt werden. Die Wahl geschieht in einer Abstimmung mittelst Stimmzettel und nach der rela— tiven Majoritaͤt der anwesenden Advokaten. Art. 2. Die Diseiplinar-Conseils sollen vorläufig aus 5 Mitgliedern bei solchen Gerichtshoͤfen, wo die Zahl der eingeschriebenen Ad— vokaten weniger als 30 beträgt, aus 7, wo sie zwischen 30 und 50, aus 9, wo sie zwischen 50 und 100, aus 15, wo sie mehr als 100 beträgt, und aus 21 in Paris bestehen. Art. 3. Der Vorsteher wird ebenfalls von saͤmmtlichen Advokaten, und zwar vor der Wahl des Disciplinar-Conseils, durch ein besonderes Skrutinium und mit absoluter Stimmen-Mehr⸗ heit gewaͤhlt. Art. 4. Von demselben Tage der Be⸗ kanntmachung dieser Verordnung an soll es jedem in der Liste eingetragenen Advokaten frei stehen, vor allen Koͤniglichen Gerichtshoͤfen und Tribunalen erster Instanz des Reichs zu plaidiren, ohne daß er dazu ei— ner besondern Erlaubniß bedarf, mit Ausnahme jedoch der Bestimmungen des 296sten Artikels der Kriminal-Gerichts⸗ Ordnung. Art. 5. Es soll in der moͤglichst kuͤrzesten Frist zu einer definitiven Revision der die Ausuͤbung des Advo⸗ katen⸗Amtes betreffenden Gesetze und Reglements geschritten werden.“
Durch neun andere Koͤnigl. Verordnungen wird eine große Anzahl von General-Advokaten und Substituten, Pro⸗ kuratoren und Instructions-Richtern ernannt.
Eine 12te Verordnung bestellt 9 neue Unter⸗Praͤfekte.
In einer 13ten Verordnung endlich werden 7 Zollstaͤt⸗ ten in den Departements des Norden, der Aisne, der Ar— dennen, des Ober⸗Rheins, des Doubs, des Ain, der Isere, der Niedern Alpen, des Var, der Rhone-Muͤndungen, des Aude, der Ost-,, Ober- und Unter⸗Pyrenaäͤen, des Eure, der Niedern Seine, der Somme und von Korsika speciell bezeich⸗ net, uͤber welche Getreide, Mehl und Huͤlsenfruͤchte, in der Zeit, wo die Ausfuhr dieser Verbrauchs-Artikel uͤberhaupt ge⸗ setzlich gestattet ist, ausgeführt werden durfen. Gleichzei⸗ tig werden auch zwei Zollhaͤuser namhaft gemacht (Entre⸗ deux⸗-Guiers im Departement der Isere und Huͤningen im Departement des Ober⸗Rheins), uͤber welche jene Artikel in der Zeit, wo die Einfuhr derselben uͤberhaupt zulaͤssig ist, ei n= gefuhrt werden duͤrfen. 6
Das Journal des Débats bemerkt: „Bekanntlich wollte der Prinz von Condé nach den letzten Pariser Ereig⸗ nissen seine Besizungen nicht verlassen und beeilte sich, 10, 060 Fr. fuͤr die Verwundeten einzusenden. Den Tag vor seinem Tode hat er einen Brief voll licbevoller Gesinnungen an den Koͤnig geschrieben, und in seinem Schlafzimmer hat man eine Akte gefunden, durch die er sein Vermoͤgen dem Herzog von Aumale (viertem Sohn des Koͤnigs) unter der Bedingung vermacht, daß derselbe den Titel eines Prinzen von Conde
annehme.“
Die Kommission der Deputirten⸗Kammer, welche die vorigen Minister in Anklagestand zu versetzen beauftragt ist, hat vorgestern drei ihrer Mitglieder, und zwar die Herren Berenger, Madier de Montjaü und Mauguin, nach Vincen⸗ nes abgeordnet, um zum Verhöre der vier dort in Haft sitzenden Ex⸗Minister zu schreiten. ö. . Die National⸗Gardisten, welche etwa von Sr. Majestat Karl X. und dessen Familie oder von den Ex⸗Ministern Pa— piere besitzen sollten, die in den Tuilerieen waͤhrend der letz ten Revolution weggenommen oder aus den Fehstern auf die Straße geworfen worden sind, werden in den Blaͤttern auf
am Schlusse vor sich vorbei defiliren. Die Legion zu Pferde
gefordert, dieselben bei dem General⸗Prokurator des Königl. Gerichtshofes zu Paris abzugeben. * J ed nn i.
* „