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seinen Eid motivirt hatte. „Die obige Ansicht“, fuhr der Redner hierguf fort, Fscheint mir so richtig, , ich aum den Grund . weiß, weshalb. man ie sel⸗ be nicht allgemein theilt. Einige fuͤrchten die Gaͤhrung worein eine allgemeine Beputirten⸗Wahl das Land in der Regel versetzt; Andere eine zu heftig eonstitutionnelle Kammer. Wie,
m. * ö Sie mißtrauen einer Nation, die so viel Weisheit und Mäßigung czeigt hat! (Hr. Viennet: Niemand mißtraut ihr.) Freilich agt dies Niemand, aher Viele denken es, und ich sehe nur ein Mittel, die Wahrheit zu ergruͤnden, wenn man naͤmlich ohne Rückhalt Alles sagt; und so saͤge ich: Frankreich war unlaͤngst ohne Oberhaupt ünd ohne Reglerung; es hat sich maͤßig nach dem Kampfe gezeigt, oder vielmehr, es hat sich im Kampfe selbst . Lassen Sie uns hieraus den Schluß ziehen, aß die Wuͤnsche Aller auf eine weise und volksthüͤmliche Regie⸗ . gerichtet sind, daß Jedermann nach Ruhe und Ordnung verlangt. Wie ließe sich annehmen, daß dieselbe Nation, die ö inmitten der Verwirrung so friedliebend gezeigt hat, jetzt nge wiederhergestellter Ordnung sich verirren ünd zu Unxuhen verlei⸗ ten lassen sollte. Man besorgt auch noch, — freilich ohne es sagen — eine zu lebhafte Meinungs- Aeußerung. Was ver⸗ 6. man aber hierunter? Vielleicht eine solche Meinung, die er die unsrige hinausginge? Keiner unter uns hat das Recht, 6 eigne Meinung der offentlichen zum Maaßstabe anzulegen; einer darf dem Volke vorschreiben: Bis hierher, und nicht wei⸗ ter. Ist Eure Meinung gert der der Nation zurück, sp mußt Ihr Vuch aͤndern, denn die Nation werdet Ihr nicht aͤndern; und daz einzige Mittel, die oͤffentliche Meinung kennen zu ler⸗ nen, ist eine Appellation an die Wahl⸗Kollegien. Der Ihnen vorgelegte Gesetz Entwurf ist unnuͤtz oder verderblich: unnuͤß, wenn man noch ein definitives Wahlgesetz erlassen will; verderh⸗ lich, wenn man solches nicht will, denn in diesem Falle bleibt das alte nebenbei noch in Kraft.“ (Den Schluß der Rede des Hen. Mauguin haben wir bereits gestern gegeben.
Als Hr. Agier seine Meinung uͤber den Eingangs er— wähnten Gesetz⸗Entwurf abgab, suchte er die Ansichten des Hrn. Mauguin in nachstehender Weise zu widerlegen:
„Ich sinde in der Rede unsers ehrenwerthen Kollegen eine Anklage gegen uns, gegen ihn selbst, 6m Alles, was die Kam⸗ mer gethan hat; denn diese soll üͤberall ohne gehörige Autorisation handelt haben. Worin bestand denn aber unser Mandat? Wir
ten die in der Adresse ausgesprochenen Grundsaͤtze behaupten und das Land rc tig gegen den Despotismus und gegen die Anarchie vertheidigen. Seit wir diesen Auftrng erhalten, hat die Regierung, taub gegen alle Vorstellungen, sich an der Volksmacht brochen; unser Auftrag ist aber nichtsdestoweniger noch immer derselbe. Was waͤre aus dieser Revolution, deren Ausgang eben so verderblich hatte werden konnen, als er gunstig , ist⸗ n, wenn wir die , . ihrem Laufe uͤberlasen haͤtten? nsre Rechte, wie unsre Freiheiten, waͤren in dem Strome der Anarchie oder eines neuen Despotismus untergegangen. Wir — sonach unser Mandat getreulich d. Hr. Mauguin be⸗
ptet aber auch noch, daß die Gemüͤ ᷣ
und eine neue Kammer verlangten. Wir Alle wissen dagegen, daß sich nirgends im Lande Unruhen zeigen, daß vielmehr uͤberall der Geist der Ordnung tiefe Wurzeln geschlagen hat. Ein einzi⸗ ges Beduͤrfniß macht sich fuͤhlbar, daß naͤmlich diese Ordnung, Fir unsre zum zweiten und hoffentlich zum letztenmale errun⸗ , ,. aufrecht erhalten werde. Frankreich weiß, daß es hierzu zwei Mittel giebt: Klugheit und Energie. Die Nation wuͤrbe es uns eben se wenig vergeben, wenn wir es jetzt an Klugheit fehlen ließen, als sie es uns vergeben haben wuͤrde, wenn wir es unlaͤngst an Energie haͤtten fehlen lassen. Durch Thatsachen also — und Thgtsachen stehen hoͤher, als alle Rai⸗
ents — widerlegen sich die beiden Beschuldigungen von
sonnem selbst, die ich in der Rede unsers Kollegen zu finden glaube.“
Derputirten⸗ Kammer. In der Sitzung vom 31. August verlas der Prasident zwei Schreiben, wodurch
der Graf von Andlau, Deputirter des Depts. der Orne, und
Hr. Creuzé, Deputirter des Depts. der Vienne, ihre Abdan⸗ kung einreichten. Der Letztere sagte in seinem Briefe: „Ich habe der Legitimitaͤt Treue geschworen und kann daher kei⸗ nen Eid leisten, der jenem zuwider laͤuft. Da ich mich so⸗ nach außer Stande sehe, das wahre Mandat der zahlreichen Wähler, die mich mit ihren Stimmen beehrt, zu erfuͤllen, so benachrichtige ich Sie, daß ich mich nicht in die Kammer be⸗
6 werde.“ Obschon hieraus keine foͤrmliche Abdankung
als eine solche zu betrachten. — Der General Demargay erstattete hierauf einen ausfuͤhrlichen Bericht uͤber die Wahl des in Chategulin (Finisterre) zum Deputirten ernannten 8 Conen de Saint Luc und trug auf die Annullirung derselben an, indem das Stimm-Geheimniß dabei nicht ge— hoͤrig beobachtet worden, 15 Waͤhler vielmehr uͤber die offen, bare Verletzung desselben Klage gefuͤhrt und bei der Wahl . nicht mitgestimmt hatten. Die Kammer genehmigte den
ntrag des Berichterstatters und erklaͤrte die . Hrn. Lonen de St, Lue für null und nichtig. = X. Hum plot Conts legte hierauf denselben Kommunal⸗Geset,Ent⸗
* ö
ervorgeht, so beschloß die , , das Schreiben
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„Sie besorgen eine Gaͤhrung bei dem Wahl⸗Geschaͤfte! jetzt aufs neue mit dem
her beunruhigt waͤren
wurf zum zweiten Male vor, der bereits im Jahre 1829 in die
Kammer gebracht und von der mit der Prufung desselben beauf⸗
tragten Kommission verbessert wurde. Er selbst, bemerkte Herr
Humblot⸗Cont é, sey damals Mitglied dieser Kommission gewesen, und da einige seiner . geglaubt, daß es an ö. 7 0
gedachten Entwurf * rrzutreten, unterwerfe er ihn der Kammer, enthalte aber jeder wei⸗ tern Bemerkung uͤber den Inhalt desselben, da er noch bei Jedermann in frischem Andenken sey.“ Der Praͤsident wollte schon den Entwurf den Buͤreaus zur Pruͤfung uͤberweisen, als einige Deputirte, namentlich auch der Vicomte v. Mar⸗ tignac, daran erinnerten, daß Hr. Humblot⸗Conté seinen An— trag, wenn gleich Jedermann den Gegenstand desselben kenne, nichts desto weniger noch entwickeln muͤsse, indem das Re— glement solches ausdruͤcklich vorschreibe. Die Kammer ent⸗ schied hierauf, daß sie sich am naͤchsten Montage (den 6ten) von Herrn Humblot-Conté die Gruͤnde zu seiner Proposition vortragen lassen wolle. — Herr Thouvenel, der einen an— dern Antrag auf die Abschaffung des Sakrilegiums⸗Gesetzes “) gemacht hatte, bat um die Erlaubniß, die Entwickelung dessel⸗
ben bis zum naͤchsten Dienstag verschieben zu duͤrfen. Nach—⸗
dem ihm solches bewilligt worden, berichtete Herr Faure uͤber den in der Sitzung vom 24sten von dem Großsiegelbe⸗ wahrer vorgelegten Amnestie⸗Gesetz Entwurf (siehe Nr. 243 der Staats-Zeitung) und erklärte, daß die Kommission ein⸗ muͤthig fuͤr die Annahme desselben stimme. Die Versamm— lung beschloß, sich mit diesem Gegenstande in ihrer Sitzung vom 2. Sept. zu beschaͤftigen. — Nach Herrn Faure staät⸗ tete Hr. Tronchon einen Bericht uͤber die Wahl des Hrn. v. Flaujae zum Deputirten des Bezirks Moncug im Dept. des Lot ab und stimmte, wegen einiger bei der Zusammen— setzung des definitiven Buͤreaus vorgefallenen Unregelmaäͤßig⸗ keiten, namentlich wegen der Einfuͤhrung von drei unberufe⸗ nen Waͤhlern, fuͤr die Annullirung derselben. Hexr Ber— ryer fragte von seinem Sitze aus, mit welcher Stimmen⸗ Mehrheit Hr. v. Flaujac gewahlt worden sey, und als der
Bericht-Erstatter ihm hieruͤber nicht Rede stand, bestieg er
die Tribuͤne und behauptete, daß, wenn auch bei der Zusam— menstellung des Buͤreaus irgend eine Unregelmaͤßigkeit statt⸗ gefunden habe, dies nicht hinreichend sey, um eine erst am nächsten Tage erfolgte Wahl unguͤltig zu ma— chen; es komme vor Allem darauf an, zu wissen, mit welcher Stimmen⸗Mehrheit diese Wahl stattgefunden habe. Herr Tronchon, an den der Redner sich dieserhalb zum zweitenmale wandte, wich abermals einer Antwort aus und begnügte sich, zu bemerken, daß die Unguͤltigkeit des zusammengestellten Buͤreaus auch die Nichtigkeit der getrof⸗
fenen Wahl nach sich ziehen muͤsse. Herr Berryer be⸗
häuptete dagegen, daß die Wahl nur unguͤltig seyn konne, wenn der gewaͤhlte Deputirte eine so geringe Stimmen—⸗ Mehrheit erhalten habe, daß die Abwesenheit jener drei fal— schen Wähler ihm die Majorität hatte entziehen koͤnnen.
Ueber diese Meinungs-Verschiedenheit entstand ein foͤrmli⸗
cher Tumult. Der Graf Gastan von Larochefoucauld erklaͤrte, daß der Kammer die Thatsachen nicht hinlaͤnglich bekannt seyen, um eine Entscheidung abzugeben. Herr von Corcelles dagegen hielt es fuͤr vollkommen uͤberfluͤssig, a lle Thatsachen zu kennen, wenn schon eine hinreichend sey, um
den Entschuß der Kammer zu bestimmen. Der Vicomte von
Martignac pflichtete der Ansicht des Herrn von Laroche⸗ foucauld bei und meinte, daß dies Faktum, ganz abgesehen von der Person, naͤher aufgeklärt werden muͤsse. „Wie mir scheint,“ aͤußerte er, „verhaͤlt die Sache sich folgendermaßen. Drei von dem Praͤfekten des Depts. des Lot in die Waͤhler⸗ Liste eingetragene Individuen waren von dem Koͤnigl. Ge⸗ richtshofe zu Agen als unbefugt erklart worden; hiernach hätte der Präfekt sie aus der Liste streichen muͤssen; es scheint
Man wird sich erinnern, daß das . Ministe⸗
rium damals zwei Entwürfe, einen Kommunal- Gesetz⸗ Entwurf und einen Entwurf in Betreff der Zusammensetzung und der Befug⸗ nisse der Bezirks und Departements⸗Conseils, vorlegte, beibe Entwürfe aber zuruͤcknahm, als die Kammer auf den Antrag der Kommission sich vorzugsweise mit den Departements-Conseils be⸗ schaͤftigte und die Bezirks Cönseils gaͤnzlich eingehen lassen wollte. Man lese hierüber den Bericht über die Sitzung der Deputirten⸗ Kammer vom 8. April, in Nr. 10 der Stagts- zeitung für 1325. Die beiden Entwuͤrfe selbst haben wir in einer außerördentlichen Beilage zu Nr. 87) der Staats- Zeitung vom vorigen Jahre ge⸗
bin,, ; *) Es ist dies das erstemal, daß die ite g, in der G⸗ ;
setzgebung zu einem Konflikte zwischen beiden Kammern Anlaß ie
iebt, da der Graf von St. Priest am 30, August in der Palts⸗
Lammer gleichfalls eine Proposition her Abschaffung des Sakri⸗ legiums⸗Gesetzes auf das Buͤreau niedergelegt hat. 4
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aber, daß er solches, sey es aus Vergessenheit oder absichtlich, nicht gethan habe. Hieran hat er großes Unrecht gehabt, und ich mag ihn dieserhalb nicht vertheidigen. Was geschieht nun aber? Die gedachten 3 Waͤhler werden bei der Zusam⸗ menstellung des definitiven Buͤreaus zugelassen, und in Folge dessen werden die Skrutatoren mit einer Majoritaͤt von einer oder zwei Stimmen beibehalten. Hiernach scheint mir, daß
es vorzuͤglich darauf ankomme, zu wissen, wie die Stimmen
sich unter die verschiedenen Kandidaten vertheilt haben, damit man hiernach abnehmen koͤnne, ob in Ermangelung jener drei falschen Stimmen das Resultat anders ausgefallen waͤre.“ Hr. Tronchon bemerkte hierauf, daß die Vertheilung der Stimmen aus dem Protokolle nicht genau hervorgehe. Der Vicomte Destutt de Tracy erhob sich gegen das von Herrn v. Martignae aufgestellte Prinzip; es sei hinreichend, meinte er, daß irgend ein erwiesener Betrug bei einer Wahl statt gefunden habe, um diese Wahl selbst sofort null und nichtig zu machen. Zwar fuͤhrte Herr Berryer noch zu Gunsten des Praͤsidenten des betreffenden Wahl Kollegiums an, daß derseibe aus Zartgefuͤhl nicht mitgestimmt habe, weil der ministerielle Kandidat sein Neffe gewesen sey; als aber auch diese Bemerkung auf die Versammlung keinen Ein— druck zu machen schien, rief Herr von Lardemelle (Deputir— ter des Mosel⸗Departements) laut: „Wohlan, so lassen Sie uns denn abstimmen; ich bin es uͤberdruͤssig, zu sehen, wie die linke Seite die Deputirten aufopfert.“ Sogleich stuͤrzte Herr von Jacqueminot zur Rednerbuͤhne und ver- langte, daß Herr von Lardemelle fuͤr seine Aeußerung zur
Ordnung verwiesen werde. Die Kammer, fuͤgte er hin⸗
zu, opfre Niemanden auf; sie erkenne nach ihrem Gewis⸗ jen und duͤrfe daher nicht leiden, daß eines ihrer Mitglie⸗ der eine solche Bemerkung mache. Auf die Erklaͤrung des
rn. v. Lardemelle, daß er seine Aeußerung gar nicht in Ab— rede stelle, rief der Praͤsident ihn zur Ordnung. „Ich
wuͤßte nicht, was mir gleichguͤltiger ware“, erwiederte Hr.
Lardemelle. „Diese Bemerkung“, aͤußerte der Praͤsident „ist eine Beleidigung fuͤr die Kammer; gaͤlte sie mir ver soͤnlich, so könnte ich sir hingehen lassen, so aber verweise ich Hrn. v. Lardemelle hochmals zur Ordnung.“ Nach die ser Scene, die eine gewaltige Sensation erregte, wurde die Wahl des Hrn. v. Flaujae fuͤr null und nichtig erklaͤrt. Am Schlusse der Sitzung sollte noch uͤber die Forderung des Hrn. Leo Pil⸗ let, den Deputirten Hrn. Colomb gerichtlich belangen zu duͤr— fen, debattirt werden. Da indessen Niemand das Wort ver—⸗ langte, so wurde sofort zur Abstimmung geschritten und jene Forderung mit großer Stimmen⸗Mehrheit bewilligt. Um 3 Ühr hob der Praͤsident die Sitzung mit dem Bemerken auf, daß zu dem folgenden Tage 8 Gegenstand zur Berathung anstehe, und daß die naͤchste Sitzung mithin erst am 2. Sept. statt sinden werde.
Paris, 1. Sept. Vorgestern Abend ertheilte der Koͤ⸗
nig dem Fuͤrsten Talleyrand eine Privat⸗Audienz und praͤsi⸗ ; c. Gestern arbeiteten Se.
dirte darauf im Minister⸗Rathe. ; Majestaͤt hinter einander mit den Ministern des Krieges, der auswärtigen Angelegenheiten, der Marine und der Justiz.
Mittelst Koͤnigl. Verordnung vom 30sten v. M. sind der Deputirte Herr Dumeylet und der Kammer“ Prasident am Königl. Gerichtshofe zu Douai, Herr Lenglet, zu Rittern der Ehren⸗Legion ernannt worden.
Durch zwel andere Verordnungen vom 31sten v. M.
sind: 1) der Advokat Barbaroux und Herr Moiroud zu Ge—⸗ neral⸗Prokuratoren der Koͤnzl. Gerichtshoͤfe von Pondichery und Bourbon bestellt und 2) a Marine ⸗ Offiziere auf Pension gesetzt worden: Die Contre⸗Admirale Graf
Bid de Maurville, Vicomte Montboissier de Canillac, Graf
von Viella; die Schiffs ⸗Capitaine Bardel de Mereuil, Blegier de Taulignan, Graf von la Roche St. André, von St. Laurent, Ritter von Boutouillie de la Villegonan, Rit⸗ ter von Cheffontaines, Rouvroy de St. Simon; und die Fregatten-Capitaine v. Cuers, de Bouzet und Tempis.
2 Moniteur macht in Folge des von beiden Kam⸗ mern angenommenen, jedoch noch nicht promulgirten, Gesetz⸗ Entwurfes, uͤber den neuen Eid der Civil- und Militair⸗Be⸗ hörden, folgende von gestern datirte und vom Großsiegelbe⸗ wahrer contrasignirte Königl. Verordnung bekannt: „Wir Ludwig Philipp, König der Franzosen u. s. w. haben verord⸗ net und verordnen, wie folgt: Art. 14. Unmittelbar nach der Promulgirung des Gesetzes vom 31. August d. J. in Betreff des Eides der Justiz-⸗-Beamten sollen die ersten Praͤsidenten Unserer Gerichtshöͤfe eine General-Versammlung der Kam⸗
mern einberufen. Alle Einberufenen sind gehalten, sich unge⸗
achtet des ihnen etwa ertheilten Urlaubs zu dieser Versamm— lung einzufinden. — Art. 2. Die ersten Praͤsidenten, welche
den Eid nicht in Unsere Hände geleistet haben, sollen den von dem Gesetze vorgeschriebenen 3 in — f Sitzung ablegen. Die General-Prokuratoren bei Unseren
Gerichtshoͤfen, die denselben Eid noch nicht in Unsere Haͤnde
geleistet haben, so wie alle Mitglieder des Advokatenstandes und die Gerichts⸗Secretaire, sollen ihn vor dem ger ,,
ablegen. Auf Verlangen der General⸗Prokuratoren sollen alle
Mitglieder des Gerichtshofes einzeln den Eid in die Hande des ersten Praͤsidenten oder des seine Stelle vertrerenden Gerichts⸗Beamten leisten. — Art. 3. Die Gerichtshöfe wer⸗
den ein oder mehrere Mitglieder abordnen, um den Mitglie⸗
dern der Civil und Handels-Gerichte ihres Bereichs mit Einschluß der Mitglieder des Advokatenstandes und der Secre— taire den Eid abzunehmen. Diese Gerichte werden dann die Friedensrichter, deren Stellvertreter und Secretaire zur Ei— desleistung zusammenberufen. Die von den Gerichtshoͤfen ab geordneten Kommissarien werden sich unverzuͤglich in die ge— nannten Bereiche verfugen und sich dergestalt unter einander verabreden, daß die Zusammenberufung der Gerichte und der Frie⸗ densrichter,so wie die Abnahme des Eides, innerhalb der vom Gesetze bestimmten Frist statt finde. Art. 4. Ueber diese Eidesleistungen soll ein Protokoll aufgenommen werden. — Art. 5. Nach Verlauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist werden Unsere General— Prokuratoren Unserem Groß-Siegelbewahrer und Minister Staats-Secretair im Departement der Justiz die Protokolle uͤber die Eidesleistung und die Liste der Beamten einreichen, die sich nicht gestellt oder geweigert haben sollten, den Eid in der vom Gesetz vorgeschriebenen Formel abzulegen. — Art. 6. Fuͤr die Vollziehung des Gesetzes vom 31. August und gegenwärtiger Verordnung werden die reglementarischen Bestimmungen in Betreff der Vakanzen, insoweit dies nöthig ist, außer Kraft gesetzt.“ Die Personal-Veraͤnderungen in der Verwaltung und im Justizfache dauern noch immer fort. Der heutige Mo— niteur enthalt wieder zahlreiche Ernennungen von Unter— Praͤfekten und Maires, so wie von Friedensrichtern und Ad— vokaten. Unter den neu ernannten Maires befindet sich der bekannte Deputirte Herr von Tuͤrkheim, der statt des Herrn Kentzinger Maire von Straßburg geworden ist. Die Koͤnigl. Verordnung vom 26. August, wodurch eine Kommission niedergesetzt wurde, um zu untersuchen, welche Individuen sich durch ihren in den drei Revolutionstagen bewiesenen Muth einer Belohnung wuͤrdig gezeigt haben, ermächtigte zugleich den Praͤfekten des Seine⸗Departements, vier Kommissarien aus der hiesigen Buͤrgerschaft zu waͤhlen und dieser Kommisston beizugesellen. Herr Odillon Barrot
hat dazu folgende vier Burger ernannt: den Lohgerbermeister
Lavocat, Oberst, Lieutenant der 12ten Legion der National⸗ Garde, den Hotzhändler Bastide, Kanonier der National— Garde, den Hausbesitzer Guinard und Herrn Carrier, Stabs⸗ Capitain der National-Garde; als fuͤnften Kommissarius haben auf Verlangen des Praͤfekten die Handlungsdiener den Kaufmann Chevallier gewaͤhlt. Auch die polytechnische, me— dizinische und Rechtsschule . jede einen Abgeordneten zu ernennen, der an den Arbeiten der Kommission Theil nehmen soll. . . ; Lord Stuart de Rothesay wurde gestern, als er nach be—⸗ endigter Audienz mit den Seeretairen seiner Botschaft aus dem Palais Royal trat, von dem in großer Anzahl versam⸗ melten Volke mit lautem Jubel begruͤßt. ; . Mina ist von hier nach der Spanischen Graͤnze abgereist. . Das Journal du Commerce tadelt es, daß der Moniteur uͤber den Zustand des Expeditionsheeres in Afrika so beharrlich schweige. 1 Auf den Antrag des Justiz-Ministers hat der Koͤnig 225 Soldaten, die wegen Entwendung der ihnen vom Staate gelieferten Effekten oder wegen Diebstahls gegen ihre Kame⸗
raden zur Eisenstrafe verurtheilt waren, den Rest ihrer Straf⸗ beit erlassen. 6
Der provisorische Gouverneur der Tuilerieen, Oberst⸗ Lieutenant Bernard, ist vorgestern am Schlagflusse gestorben. Vorgestern versammelte sich die kleine noch lebende An⸗
zahl der Waͤhler von 1789 beim General Lafayette und sprach den Wunsch aus, daß die Asche des ersten Maire der Stadt Paris, Bailly, nach dem Pantheon gebracht und daß seine
von den Waͤhlern von 1785 auf dem Stadthause errichtete Buͤste, so wie die des Generals Lafayette, als des von ihnen
ernannten ersten Generals der Pariser National⸗Garde, wie⸗
der an ihren fruͤheren Platzen aufgestellt werden mochten. Gestern wurden in saͤmmtlichen hiesigen Gymnasien die
bei der vorgestrigen allgemeinen Vertheilung davon getragenen
Preise den einzelnen Schuͤlern uͤberreicht. Im Gymnasium Heinrich's IV. warden in Gegenwart J. M. 8 n,