Biographische Notizen.
Schluß) „um die Zeit der zweiten Nestauration kam er gegen Ende lis nach Paris zuruͤck. Mit der lebhaftesten Freude sahen die ranzosen einen Mann wieder, dessen Benehmen wahrend der ndert Tage so ehrenwerth gewesen war. Er war zu seiner Fami⸗ nach Twickenham zuruͤckgekehrt, als die Koͤnigl. Verordnung arschien, welche den Prinzen gestattete, in der Pairs— Kammer ihren Sitz einzunehmen. Ludwig Philipp, welcher glaubte, sich nuͤtzlich gegen Frankreich erweisen zu können, be— eilte sich, nach Paris ö Um diese Zeit sandten die Wahl⸗Kollegieen Adressen an den König, um von seiner Gute die Reinigung der offentlichen Verwaltun⸗— gen und die Bestrafung polittscher Vergehen zu verlangen. Als die Kommission der Pairs- Kammer eine gleiche Stelle auch in dem Entwurf ihrer Adresse an den Koͤ⸗
8. daß es der Kammer
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„sein Vaterland wiederzusehen. zigerte ihm der König die noͤthige Autorisation,
1934
Sr. Engl. Anl. 22
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oͤffentliches Leben. Wir sahen ihn Alle das Beispiel guter Sitten und der ruͤhrendsten Eintracht geben; wir sahen, welche einfache Erziehung er seinen Kindern gab, die er unter den unfrigen aufwachsen ließ, wie er die Wissenschaften beschutzte, seine Zimmer mit den Erzeugnissen der Kunst und des Fran⸗ zoͤsischen Gewerbfleißes schmuͤckte, den Handel ermunterte, sei⸗ nen Pallast zu einem praͤchtigen Bazar umwandelte und alle ausgezeichneten Maͤnner um sich versammelte. So fuͤhrte Ludwig Philipp ein erzwungenes Privat-Leben, aus dem wir ihn jetzt wieder in das öffentliche Leben eintreten sahen, wo der Wunsch der Nation ihm laͤngst schon seinen Platz ange⸗ wiesen hat.“
Königliche Schau spiele.
Sonnabend, 11. September. Im Schauspielhause: Die Schleichhaͤndler, Possenspiel in 4 Abtheilungen, von E. Rau⸗
pach. Vorher: Die junge n, . in 1 Akt, nach
dem Franzoͤsischen, von L. W. Both.
Sonntag, 17 Sept. Im Opernhause: Semiramis, große Oper in 2 Abtheilungen; Musik von Rossini. (Dlle. Heinefetter, erste Saͤngerin der Italiänischen Oper zu Paris: Semiramis, als Gastrolle.)
Preise der Plaͤtze; Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ze.
In Charlottenburg: Die Indianer in England, Lust— spiel in 3 Abtheilungen, von Kotzebue. (Neu einstudirt.)
Montag, 13. September. Im Opernhause: Gotz von Berlichingen, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Gothe. (Mad. Unzelmann: Adelheid) ö
Königstädtisches Theater.
Sonnabend, 11. September. Der lustige Schuster, ko⸗ mische Oper in 2 Akten. Zum Schluß der Oper: Variationen uͤber ein Thema von Beethoven, mit obligatem Violoncell, von Adolph Muͤller eigens fuͤr Dlle. Vio komponirt und vorgetragen von derselben.
Sonntag, 12. September. Ouverture aus der Oper „Corradino“ von Rossini. Hierauf: 1) Molly 's Abschied, von Gernlein. 2) Adelaide, von Beethoven, beide mit Kla—⸗ vier⸗Begleitung, vorgetragen von Herrn Holzmiller. Zum
Beschluß: Arsena, die Maͤnnerfeindin, komisches Feen⸗Sing⸗
spiel in 2 Akten.
Montag, 13. September. Das Mädchen aus der Feen⸗ . oder; Der Bauer als Millionair, Zaubermaͤhrchen in 3 Akten.
Dienstag, 14. September. Zum erstenmale: Die beiden Nächte, komische Oper in Z Akten, nach dem Franzoͤstschen des Scribe und Bouilly, von K. A. Ritter; Musik von Boyeldieu.
Berliner Börs e. Den 10. September 1830.
Amtl. Fonds- und Geld-Cours- Zettel.
DX iir, dm, s * ht. Schuld- Sch. 7 97. IG Spr. Rfandhrs.- Er. Eng]. Anl. I8. 5 160 909 Loui. Ptandhef. 166 995 Kur- u- Neun. do.
9g2 Schlesische do. Kkst. C. d K-n. N. L. Sch. d. - 1 N.
Pr. Eugl. Obl 30. Kurm. Ob. m.l.C. Neum. Int Sch. d. Berl Stadt - Ob.
Holl vollw. Duk - Neue dito
Friedriehsd or. — Disconto. ...
Dan. do. in Ih. Woestpr. Płdb. Erdl e Pas. do.
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Auswärtige B5rsen.
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Paris, 4. Sept. VR Fr. 60 C. 3proc. fin Cour. Span. Rente perp. 2. Frankfurt a. M., 7. Sept. Dank ⸗Actien 1438. 1435. Part.“ obl. 122. 1
Gedruckt hel A. W. Hayn. i ,
222. B.
men hatte, wurde es am 20sten dessel in einem der er, n, eweihten Gebaͤude .
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Allgemeine en ,. .
Preu ß s che Staats ⸗-3 e itun g.
e 253.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Angekommen: Der General-⸗Major und Commandeur . 2ten Garde-Landwehr-Brigade, von Thile II., von oblenz. . Adgereist: Der Ober⸗Schenk und Kammerherr, Graf von Voß, nach Neu⸗Strelitz. Die Kaiserl. Russischen Feldjäger Kondratjeff und Ino stranzow, als Couriere nach St. Petersburg.
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
Frankreich. Pairs-Kammer. In der Sitzung vom 3. Sep—
tember wurden die Marquis von Aragon und von Coislin
und die Grafen von Vogus und von Emmery vereidigt. wei andere Pairs, der Herzog von Damas-Crux und der zraf Aug, von Talleyrand, zeigten dagegen an, daß sie sich nicht fur autorisirt hielten, den neuen Eid zu leisten. — Der
Minister des offentlichen Unterrichts legte hiernäͤchst
den von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommenen Gesetz—⸗ Entwurf uͤber die Erganzutig dieser Kammer vor und ent— wickelte in wenigen Worten die Gruͤnde zu demselben. — Hierauf wurden drei Kommissionen zur Prufung der Gesetz⸗ Entwuͤrfe wegen der Anleihe der 5 Millionen, wegen der Revision der Wahl- und Geschwornen Listen und wegen der
Wieder⸗Erwählung der zu offentlichen Aemtern berufenen De—
putirten ernannt. — Nachdem die Kammer den Grafen von Lavauguyon, der seinem Vater in der Pairswürde mit dem Herzogtitel folgt, e . hatte, berichtete der Graf von Haubersart uber den Gesetz- Entwurf, wodurch die Einregistrirungs-Taxe fuͤr Anleihe Kontrakte gegen Deponi—⸗ rung von Waaren u. s. w. ein fuͤr allemal auf 2 Fr. fest⸗ gesetzt wird, und stimmte fuͤr die Annahme desselben. Die Kammer beschloß, sich mit diesem Gegenstande in ihrer Sitzung vom 6ten d. M. zu beschäftigen. — Jetzt bestieg der Graf
von St. Priest die Rednerbuͤhne, um seinen Antrag auf;
Abschaffung des sogenannten Sakrilegiums-Gesetzes ) zu entwickeln. Er äußerte sich im Wesentlichen folgendermaßen: . „M. H. Die Initiative in der Gesetzgebung, die bis— her der Krone allein zustand, ist jetzt auch auf beide Kam⸗ mern uͤbergegangen. Hiernach durfen wir keinen Anstand mehr nehmen, jeden nuͤtzlichen Gedanken auszusprechen und, so viel solches von uns abhangt, ins Leben zu rufen. Wie groß das Vertrauen auch seyn mag, das eine weise Regierung
1
9 Dieses Gesetz uͤber den Kirchenraub und die in gottes⸗ dienstlichen Gebäuden begangenen Verbrechen und Vergehen wurde am 4. Januar 1835 der Pairs⸗Kammer vorgelegt, die
dasselbe in ihrer Sitzung vom 21. Februar mit 177 gegen 92 Stimmen genehmigte. Hann s *
das Gesetz am 15. April mit 219 5 , . as Gesetz am 15. April mit 2190 gegen mmen an —⸗
urde . 20st fin Hon n lhtien Sei⸗ nem Inhalte nach soll unter Anderem Jeder, der . 1 Tode bestraft werden. Auf Entweihung der n, Gefaße steht lebenslaͤngliche Zwangsarbeit oder die Todesstrafe, wenn die Ent⸗ fffentlich geschehen ist. Jede schamlose Handlung in einem sochen Gebaͤude wird mit 3 dis 5jähriger Haft und einer
Geldbuße von 30 bis 10,00 Fr. geahndet. Wer Denkmaͤler,
Statuen, Heiligenbilder oder dergl in Kirchen verstuͤmmelt oder beschäͤdigt, wirb mit 6monatlicher bis zijaͤhriger Haft und einer Geldbuße von 210 bis 2h00 Fr. belegt u. s. w.
Berlin, Sonntag den 12e September
1830.
einfloßt, so muß es doch Jedem von uns gestattet seyn, die Verwirklichung ihrer guten Absichten * beschleunigen, indem wir ihren Gedanken zuvorkommen. ie Wahl⸗Kammer hat sich bereits dieses Vorrechts wuͤrdig bedient, indem sie im An⸗ gesichte eines Volks, das so viele schmerzliche Opfer beweint,
auf die Abschaffung der Todesstrafe angetragen hat. Der
Vorschlag, den ich Ihnen zu machen habe, wenn gleich nicht
von solcher Wichtigkeit, ist doch Ihrer Aufmerksamkeit nicht
unwerth, denn was naͤchst der Moral die Fuͤrsorge des Ge— setzgebers am meisten in Anspruch nehmen muß, ist Alles, was sich auf den Gottesdienst bezieht. Beide Gegenstaͤnde sind
ubrigens unzertrennlich und wuͤrden sich durch ihre Theilung
nur gegenseitig schwaäͤchen. Ich trage auf die Abschaffung des Sakrilegiums⸗Gesetzes au. Nicht daß es meine Absicht ware, Grundsaͤtze zu verfechten, die den Dogmen unserer Kirche zu— widerlaufen; ich komme blos, um ihr wahres Inreresse zu ver⸗ theidigen. Es gab eine Zeit, wo die Kirche die Bedingun⸗ gen ihrer Macht verkannte, wo sie, statt zu beschuͤtzen vielmehr nur darauf bedacht war, eine fremde Ge— walt an sich zu reißen. Von diesem Augenblicke an nahmen aber auch ihre Krafte ab. n fen suchte sie sich von ihrer Ohnmacht durch die Ausuͤbung eines Des⸗ potismus zu erholen, der ihrem Wesen fremd ist. Je weiter ihre unvorsichtigen Rathgeber sie auf dieser Bahn fuͤhrten, desto mehr nahm die Zahl ihrer Feinde zu. Endlich kam es zu lanten Klagen uͤber die Einmischung des Klerus in die politischen Angelegenheiten des Landes. Verdienten auch ei⸗
nige Geistliche gerechte Vorwuͤrfe in diefer Hinsicht, so treunte
die oͤffentliche Meinung sie jetzt nicht mehr von ihren Amts⸗ genossen; Alle waren ihr in gleichem Maaße verdächtig. Der Name einer beruͤchtigten Gesellschaft ging von Mund zu Mund, und wenn wir aufrichtig seyn wollen, so muͤssen wir gestehen, daß diese Gesellschaft eben nicht sehr bemuͤht war, aus dem öffentlichen Gerede zu kommen. Die wahren Gläubigen schmerzte es tief, als sie gewahrten, wie die Die—⸗ ner der Kirche allmaͤlig immer mehr in der oͤffentlichen Mei—⸗ nung herabsanken; tief durchdrungen von den Wahrheiten der Religion konnten sie die Ursachen dieses Verfalls nicht im Himmel suchen; sie fanden sie aber nur allzuleicht auf der Erde, und ihre Betruͤbniß daruͤber wurde bald zu einer ge— gruͤndeten Furcht, als sie sahen, daß man durch strenge Ausnahme⸗Gesetze Vergehen strafen wollte, die ohnedies schon als Uebertretungen der offentlichen Ruhe und Ordnung gesetzlich geahndet wurden. Es wuͤrde uͤberfluͤssig seyn, wenn ich mich in eine ausfuͤhnliche Eroͤrterung eines Gesetzes einlassen wollte, dessen Titel allein schon ein Verdammungs⸗Urtheil ist. Jeder von uns erinnert sich noch, welchen lebhaften Widerstand die⸗ ses Gesetz, als es uns in der Session von 1825 vorgelegt wurde, von Seiten mehrerer unsrer Kollegen fand. Einige von Ihnen, meine Herren, hoben mit einer Kraft, die ich mich vergeblich bemuͤhen wuͤrde, wiederzugeben, all das Grau—⸗
same hervor, das in der Anwendung der Todesstrafe auf die
in Rede stehenden Vergehen liege; es leuchtete ihnen ein, daß die wahre Entweihung heiliger Gegenstaͤnde vornehmlich in der bloßen Voraussetzung bestehe, daß diese uͤberhaupt entweiht werden konnten. Von dem Augenblicke an, wo die ehrwuͤr⸗ digen Worte: Kelch, Ciborium, Opferschale u. s. w. in einem Gesetz Entwurfe vorkommen, schwindet auch das Mysterium und mit ihm die Ehrfurcht, und Gesetz und Glaube werden zu ihrem beiderseitigen Nachtheile mit einander vermengt. Das Sakrilegiums⸗Gesetz hatte aber uͤberdies auch noch den Nachtheil, daß es unausfuͤhrbar war; auch ist es in der That nie in Anwendung gekommen. Der groͤßte . ler desselben aber ist, daß es auf einem monstrussen
Axiome beruht, nämlich auf der Möglichkeit, das höchste Wesen zu rächen; es soll, wie man sich damals ausdruͤckte,
den Gottesmord bestrafen. In der That, m. H,, wenn man die Strafe nach der Größe des Vergehens abmessen