1830 / 253 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 12 Sep 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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will, so ist hier auch noch die Todesstrafe ein außer st schwa⸗ —— denn nichts in der Welt kann jenes Verbrechen sühnen. Ist unser Jahrhundert in der That gottlos und atheistisch; so wird ein Gesetzbuch seine Besserung nicht be⸗ wirken; aber ich laͤugns aus allen meinen Kräften die Ge⸗ rechtigkeit der gegen unser Zeitalter erhobenen Anklage. Nein, unser Jahrhundert ist weder atheistisch, noch gottlos⸗ noch ein Feind des Christenthums; es ist nicht einmal indifferent, wie Einige behaupten; aber es ist im hoͤchsten Grade duld⸗ sam, es begreift Alles, leidet Alles und macht nur ein Ding unmoͤglich: den Maͤrtyrertod. Doch lassen wir diese Betrach—⸗ tungen bei Seite und halten wir uns blos an Thatsachen. Nach unserer letzten Revolution hatte man besorgen koͤnnen, daß die Kirchen geschlossen, die Priester verjagt werden würden. Nichts von dem Allen ist geschehen, und wenn einige Geist⸗ liche sich zuruͤckgezogen haben, so war dies blos die Folge einer ungerechten Furcht; es haͤngt nur von ihnen ab, wie⸗ derzukommen, und sie werden wiederkommen. Der Katho⸗ lizismus ist die Religion der Mehrzahl der Franzosen, nicht blos der Charte, sondern der That nach. Noch bleibt ihm eine große Aufgabe zu loͤsen uͤbrig: er muß beweisen, daß er kein Feind der politischen und bürgerlichen Freiheit, daß er mit dem Fortschreiten der menschlichen Verhunft nicht un—

vertraglich ist; und hierzu bedarf es nichts weiter, als daß

er diesenigen seiner verblendeten Anhaͤnger von sich weist, die ihn beständig als den geheimen Feind jeder sittlichen Eman—⸗ cipation darstellen. Das Sakrilegiums-Gesetz besteht aus 4 Titeln und 17 Artikeln. Was die veraltete Strafe der Buße an der Kirchthuͤre betrifft, so halte ich mich nicht weiter da— bei auf. Zu den Zeiten der Ordalien mag dies ganz gut ge— wesen seyn; heutiges Tages hat aber Niemand mehr einen Begriff davon. Dägegen wird in zweien Faͤllen die Todes strafe 2 und diese ist es, auf deren unbedingte Abstellung ich antrage. Was die uͤbrigen Strafen betrifft, so sind sie von jener wohl zu unterscheiden. Vor dem Sakrilegiums⸗Gesetze bestand allerdings eine augenscheinliche Luͤcke in der Gesetz— gebung. Die Kirchen waren naͤmlich offentlichen und unbe⸗ wohnten Orten gien fe ech, man hätte sie aber bewohnten Orten zur Seite stellen sollen; denn das Mobiliar einer Kirche ist, abgesehen von dem heiligen Charakter desselben, so gut ein Privat⸗Eigenthum, als das Mobiliar eines Hau⸗ ses. Ich uͤberlasse es hiernach den Rechtsgelehrten, die Strafe fuͤr den Kirchendiebstahl auf eine angemessene Höhe

festzusetzen. Vielleicht wird die Kammer es dienlich finden,

eine Kommission zur näheren Eroͤrterung dieses Gegenstandes zu ernennen.“ .

Die Kammer beschloß einstimmig, die Proposition des Grafen von St. Priest in Erwaͤgung zu ziehen. Am Schlusse der Sitzung berichtete noch der Marquis v. Mor— temart uͤber die von dem Marquis von Malleville und dem Baron von Barante in der Sitzung vom 25. August gemach⸗— ten Vorschlaͤge wegen verschiedener Aenderungen im Regle— ment der Kammer und trug auf die Annahme derselben mit einigen unwesentlichen Modificationen an. Die Diskussion uͤber diesen Gegenstand wird ebenfalls am 6ten d. M., bis wohin keine Sitzung statt findet, eroͤffnet werden.

Paris, 4. Sept. Der Koͤnig fuͤhrte gestern in einem vierstuͤndigen Ministerrathe den Vorsitz. Vorgestern hatten der

Englische Botschafter und seine Botschafts⸗Secretaire die

re, zur Königlichen Tafel gezogen zu werden; auch saͤmmt— * Yer isbe speisten vorgestern zum ersten Male beim Koͤ— nige. Der Marschall Herzog von Tarent, der Praͤsident der Pairs Kammer, der Polizei-Praͤfekt und Deputationen der 1 mehrerer Staͤdte machten gestern dem Koͤnige ihre Aufwartung. ; . theilt die Anreden mit, welche der . dent des Vereins fuͤr Befoͤrderung des Gewerbfleißes, zraf v. Chaptal, Pair von Frankreich, und der Praͤsident des Vereins fuͤr die Befoͤrderung der Immobiliar-Industrie im Seine⸗Departement, Herr Mirbel, an den Koͤnig gerich— tet haben. Der letztere Praͤsident aͤußerte, nach Voranschik— kung einiger Klagen uͤber das Stocken des Handels und Ge— werbfleißes, unter Anderm Folgendes: „Sire, das sicherste Mittel, die arbeitende Volksklasse zu beruhigen, ist dieses, ihr Arbeit, und zwar nicht fuͤr Tage oder Wochen, sondern fuͤr eine lange Reihe von Jahren zu verschaffen. Die Regierung nehme den Beistand der Kapitalien und des Gewerbfleißes der Privatleute in Anspruch, sie uͤberlasse Gesellschaften die Sorge, die vielen engen, dusteren und ungesunden Straßen der Stadt zu erweitern, eroͤffne uͤberall Maͤrkte, wo das Be— düurfniß der Einwohner sie verlangt, setze die Thorgefalle von Baumaterialien herab, schaffe die Monopole ab, welche, der allgemeinen Mißbilligung ungeachtet, sich 40 Jahre lang er—

halten haben, nud errichte in der Hauptstadt ein allgemeines

Entrepot.“ Der Köoͤnig erwiederte: „Die Ordnung ist von der Freiheit untrennbar, und beide sind fuͤr das Gedeihen des

andels nͤthig. Ich verstehe nicht recht, was Sie unter 3. e, , fen Entrepot fur Paris meinen. Diese Frage steht mit mehreren anderen von Ihnen berührten Punkten in Verbindung, uͤber welche ich mir erst Aufklaͤrung verschaf⸗ fen muß, ehe ich etwas entscheide. Fuͤr jetzt kann ich Ihnen nur soviel fagen, daß es meine Absicht ist, den Handel von seinen bisherigen Schranken zu befreien und den Absatz der Erzeugnisse des Gewerbfleißes zu befoͤrdern. Ordnung und Sicherheit, werden das öffentliche Vertrauen zuruͤckbrin⸗ gen und die Kapitalien sich alsdann uͤber alle Zweige des Handels und der Industrie verbreiten. Die Ar— beiten werden dann neues Leben gewinnen und den Zustand der arbeitenden Klasse verbessern. Hierbei komme ich auf einen Punkt, aber den Sie besser als irgend Jemand die arbeitende Klasse aufklaͤren und den Gang der Regierung dadurch erleichtern koͤnnen. Es ist naͤmlich von Wichtigkeit, die falschen Vorstellungen von Monopol und von hoöͤchsten Verkaufspreisen zu bekaͤmpfen und die Arbeiter davon zuruͤck— zubringen. Niemand ist geeigneter, dieses Ziel zu erreichen, als ein Verein, 3 6 Ihrige; ich empfehle daher diesen Gegenstand Ihrer Fuͤrsorge. ;

; Der ,, n. auch die Namen von 25 Staäͤd⸗ ten, welche Gluͤckwunsch-Adressen an den Koͤnig gerichtet haben.

; Dasselbe Blatt enthaͤlt den ausfuͤhrlichen Bericht, welchen die Municipal-Kommission, die bekanntlich aus dem Grafen Lobau und den Herren Audry de Puyraveau, von

Schonen und Mauguin bestand, uͤber ihre Verwaltung seit

dem 29. Juli bis zum 9. August, als dem Tage der Prokla—⸗ mirung Ludwig Philipps J., an den Koͤnig erstattet hat. Einen Auszug daraus werden wir morgen mittheilen . Dem Journal du Commerce zufolge haben die Her— ren Laffitte und Casimir Perier auf ihr Gehalt als Kabinets—⸗

Minister verzichtet. Dasselbe hat der Großsiegelbewahrer,

Herr Dupont von der Eure, in Betreff der 25,000 Fr. ge⸗

than, die jedem Minister fuͤr die Kosten der ersten Einrich=⸗

tung bewilligt sind.

Es heißt, in dem letzten Ministerrathe sey der Graf

von Barante, Pair von Frankreich, zum diesseitigen Bot— schafter an Londoner Hofe ernannt worden. w Die Nachricht von der Anerkennung der neuen Regie⸗ rung duch England ist durch die Telegraphen nach den De— partements befördert worden, mit dem Befehle, ihr die groͤßte Oeffentlichkeit zu geben. .

Im National liest man Folgendes: „Herr Sayas, Attaché bei der Spanischen Botschaft in London, ist vor— gestern als Courier von Madrid hier angekommen und hat, nachdem er Depeschen an den Grafen Ofalia abgegeben, seine Reise nach London fortgesetzt. Diesen Depeschen zufolge, war der Seecretair, den Graf Ofalia am 19. August von hier nach Madrid mit der Nachricht von der Einschiffung des Koöoͤnigs Karl's X. in Cherbourg geschickt hatte, dort einge— troffen. Vorgestern ist die Nachricht von der Anerkennung der Franzoͤsischen Regierung von Seiten Englands und von der Abreise des Generals Mina von Paris nach der Spani— schen Graͤnze mittelst eines Portugiesischen Couriers der Spanischen Regierung mitgetheilt worden.“ .

Herr Bavoux hat um seine Entlassung als Rath beim Rechnungshofe gebeten; der Koͤnig hat dieselbe aber nicht bewilligt.

3 Blinden-Anstalt ist durch eine Königliche Verord⸗ nung vom 31. August unter die unmittelbare Leitung des Ministers des Innern gestellt worden; dieselbe soll kuͤnftig unter Aufsicht dieses Ministers durch eine aus 5 Mitgliedern bestehende unbesoldete Kommission verwaltet werden.

Der Minister des Innern hat neuerdings 8 Unter-Pruͤ— fekten, und der Justiz-Minister 15 General⸗Prokuratoren, Substitute, Instructions- und Friedensrichter angestellt.

Das Finanz⸗Ministerium bringt allen pensionirten Staats⸗ Beamten, welche in neuerer Zeit wieder angestellt worden sind oder werden sollen, das Gesetz vom 15. Mai 1818 in Erin⸗ nerung, wonach die Pension eines Beamten, der wieder in aktiven Dienst getreten ist und dafuͤr ein Gehalt bezieht, sich hoͤchstens auf 700 Fr. belaufen darf.

Die General-Direction der Posten ist, dem Vernehmen nach, dem Advokaten und Deputirten, Herrn Persil, zu—⸗ edacht. m n.

] Die Aerzte Dumont und Darcet, beide Mitglieder der im Jahre 1828 zur Beobachtung der Pest nach Aeypten ge—

schickten Kommission, sind zu Rittern der Ehrenlegion er⸗

nannt worden.

i

. .

Pont⸗à⸗Mousson gegeben.

193.

Eine aus den Herren Laffitte, Mauguin und Lafayette bestehende Kommission ist beauftragt, sich mit der Frage der Anerkennung der Suͤd⸗Amerikanischen Freistaaten zu beschäͤf⸗ . und sich uͤber die mit denselben anzuknuͤpfenden politi⸗

en und kommerziellen Verbindungen zu berathen. Sie

wird sich bei dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen Mols, ver sammeln. .

Der Messager des Chambres meldet: „Der Prinz von Condé hat ein vom 30. August 1829 datirtes eigenhaän⸗ diges Testament hinterlassen, das bei dem Notar Rabin nie⸗— dergelegt ist. Laut desselben fallt sein ganzes Vermoͤgen dem Prinzen Heinrich Eugen Philipp von Orleans, Herzog von Aumale, und der Frau von Feuchêres anheim. Letztere, eine geborene Engländerin, Namens Dawes, welche der Prinz

von Condé in London kennen lernte, von wo sie ihn nach

Frankreich begleitete, sich hier verheirathete, bald aber wieder ihren Gatten verließ und bis zum Tode des Prinzen in sei— ner Umgebung verblieb, hat folgende Legate erhalten: 1) Zwei Millionen baares Geld; 2) das Schloß und den Park von Saint-Leu. 3) das Schloß und Landgut Boissy mit allen Dependenzen; 4) den Wald von Montmorency mit Depen—⸗

denzen; 5) das Schloß und Landgut Morfontaine; 6) den Pavillon des Pallastes Bourbon, den sie mit ihrer Diener⸗

schaft bewohnte, und 7 das Mobiliar dieses Pavillons, so wie die bisher fuͤr ihren Dienst bestimmt gewesenen Pferde und Wagen. Diese verschiedenen Legate zu Gunsten der Frau von Feuchères werden auf etwa 12 bis 15 Millionen ge— schaͤtzt; das uͤbrige Vermoͤgen des Prinzen von Condé fallt, mit Ausnahme einiger besondern Legate, dem Herzoge von Aumale, drittem Sohne des Koͤnigs, als Universal⸗Erben anheim.“

Die Gazette de France meldet: „Der Prinz von Condé schrieb, ehe er seinem Leben ein Ende machte, nachste— hendes Billet, das man indessen zerrissen vorgefunden hat. Die Stuͤcke davon sind wieder gesammelt, auf ein Papier geklebt und bei dem Maire von Saint Leu niedergelegt wor— den, der folgende Abschrift davon gegeben hat: „Saint-Len mit seinen Dependenzen gehoͤrt Eurem Koͤnige Philipp; pluͤn⸗ dert und verbrennt weder das Schloß noch das Dorf; fuͤgt weder meinen Freunden noch meinen Dienern Uebles zu. Man hat Euch hinsichtlich meiner irre gefuͤhrt. Ich habe nichts Anderes mehr zu thun, als zu sterben, indem ich dem Franzoͤsischen Volke und meinem Vaterlande Gluͤck und Ge— deihen r ,. 3 n, , p .

zez.) L. H. Joseph, Prinz von Condé.“ N. S. Ich wuͤnsche in Vincennes neben meinem un⸗ gluͤcklichen Sohne beerdigt zu werden.“

Der Globe meldet: „Unordnungen von der unange— nehmsten Art sind am 29sten v. M. unter den Truppen der Garnison von Metz ausgebrochen. Fast alle Regimenter ha—⸗ ben sich empoͤrt, indem sie die Absetzung ihrer Offiziere ver— langten, und es gelang ihnen, durch die Demonstrationen, mit denen sie ihr Verlangen unterstuͤtzten, dasselbe durchzu⸗ setzen. Das erste Beispiel dieser Insubordination wurde durch die beiden Kavallerie⸗Regimenter in Saargemuͤnd und Eines dieser Regimenter kam, uͤbermuͤthig durch das Gelingen seines Unternehmens, nach Metz, wo der Geist der Insubordination bald sich den Trup—⸗ pen der Stadt mittheilte. Das Dragoner-Regiment empoͤrte sich am Sonnabend Abend und setzte die Entlassung seiner Offiziere durch. Am Sonntag Morgen erschien es auf der Parade, als wenn nichts vorgefallen wäre. Dies Beispiel verfehlte seine Wirkung nicht; noch am Abende desselben Ta— ges begab sich das sechste Artillerie Regiment zu seinem Ober— sten, um ihm die Fahne und die Kasse des Regiments abzu⸗— nehmen. Im Hause wurde Alles zertruͤmmert, und es war ein Gluͤck fr den Obersten, daß er sich nicht zu Hause be— fand. Man verlangte laut seine Entlassung. Diesem Auf⸗

6 haͤtte leicht vorgebeugt werden koͤnnen. Der General—⸗

ieutenant, welcher wußte, daß derselbe statt finden wuͤrde, haͤtte vielleicht die Wuͤnsche der Soldaten wenigstens einstweilen befriedigen sollen. In der Nacht vom Sonntage auf den Montag soll sich ein Bataillon des 18ten und das ganze 19te Linien⸗Regiment gleichfalls empoͤrt haben. Das gte Artillerie Regiment und das Ingenieur-Corps sind die ein⸗ hien die sich von einem so verderblichen Beispiele nicht ha⸗

ben verfuͤhren lassen.“

Die unruhigen Bewegungen unter den Buchdruckern scheinen sich ihrem Ende zu nähern. Der Messager des Chambres enthaͤlt in seiner zweiten Ausgabe in dieser Be—⸗ ziehung Folgendes: „Die seit zwei Tagen durch Zusammen⸗

rottungen von Buchdruckern oder Leuten, die sich dafuͤr aus⸗ gien gestoͤrte oͤffentliche Ruhe ist beinahe wiederhergestellt.

ie Drohungen, welche einige Journale in die Unmoͤglich—

am Erscheinen verhinderten, haben aufgehoͤrt. Sollten sie sich erneuern, so wuͤrde die Behoͤrde, mit dem Gesetze in der Hand, diesen Eingriff in das Eigenthumsrecht und die Gewerbe⸗ Freiheit bestrafen. Folgendes Schreiben des Herrn Girod giebt uns diese Versicherung:

„An die Redaction des Messager des Chambres.

. Paris, 3. September.

Mein Herr! Ich habe die Ehre, Sie zu benachrichtigen, daß die oͤffentliche Behoͤrde alle von ihr abhängenden Maaß-⸗ regeln getroffen hat, um die Arbeit Ihrer Druckerei im Gange zu erhalten, und daß sie dieses Ziel zu erreichen hofft. Sollte ihre Erwartung getäuscht werden und es Ihnen unmoglich seyn, Ihr Blatt drucken zu lassen, so ware es angemessen, wenn Sie an die Post-Direktoren der Departements schrie⸗ ben, um dieselben von der momentanen Ursache des Nicht⸗ erscheinens Ihres Blattes zu unterrichten, sie zugleich uͤber den Zustand der Hauptstadt zu beruhigen und aufzufordern, alle Geruͤchte, welche Uebelgesinnte etwa verbreiten moͤchten, fuͤr ungegruͤndet zu erklaren. Empfangen Sie ze.

; Der Staatsrath und Polizei⸗Praͤfekt

Girod (vom Ain).“

Die Gazette de France erklaͤrt die Nachricht, daß den in Vincennes verhafteten Ministern erlaubt worden sey, Be— suche ihrer Rechtsbeistände, Freunde und Verwandten anzu— nehmen, fuͤr ungegruͤndet; bis jetzt sey nur ihren Frauen und einem einzigen Rechtsbeistande der Zutritt zu ihnen gestattet worden.

Unter den Schulden halber in St. Pelagie in Haft sitzenden Personen, denen es gelang, waͤhrend der Revolution des 27., 28. und 29. Juli aus dem Gefaͤngniß zu entkommen, befand sich auch der Amerikanische Oberst Swan, welcher von seinem Glaͤubiger, Namens Lubbert, 22 Jahre lang ge⸗ fangen gehalten worden war. Der Letztere, welcher geschwo— ren hatte, seinen Schuldner lebenslang sitzen zu lassen, ist in diesen Tagen gestorben, wodurch dem Obersten seine Frei⸗ heit fuͤr immer gesichert ist.

Großbritanien und Irland.

London, 5. Sept. Gestern kamen im auswaͤrtigen Amte Depeschen von Sir Brook Taylor aus Berlin und Lord Heitesbury aus St. Petersburg an.

Unsere Consols sind gestern auf 863 gefallen und dann wieder auf 88 gestiegen, zu welchem Course am Ende der Boͤrse gehandelt wurde. Auswaͤrtige Effekten erlitten eine aͤhnliche Cours Erniedrigung. Unwahre Geruͤchte von Ereig⸗ nissen auf dem Europaͤischen Festlande waren die Veranlassung dieses Weichens. e .

Nieder lande.

Aus dem Haag, 5. Sept. Gestern Morgen um 9 Uhr ist Se. Koͤnigl. Hoh. der Prinz von Oranien aus Bruͤs⸗ sel hier angekommen und in seinem Palais abgestiegen. Der Konig, der durch einen Courier von der bevorstehenden An⸗ kunft des Prinzen unterrichtet worden war, erwartete den⸗ selben und empfing ihn in Gemeinschaft mit der Prinzessin von Oranien und Hoͤchstderen Kindern an den Stufen des Pallastes, wo die versammelte Volksmenge einen lauten und wiederholten Jubelruf erschallen ließ. Nach einer Viertel— stunde kehrten Se. Majestaͤt zu Fuße nach Hoͤchstihrem Pa—⸗ iais zuruͤck. Als bald darauf der Prinz v. Oranien sich zu Sr. Majestaͤt verfuͤgte, wurde Se. Königl. Hoh. neuerdings mit dem Rufe: „Huzzah!“ und „Oranje boven!“ von allen Seiten begruͤßt. Der Prinz schien ungemein bewegt zu seyn.

Heute ist hier folgende Koͤnigl. Proclamation erschienen: „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig der Nieder—

lande ꝛc. c. Allen, die Gegenwaͤrtiges sehen oder lesen hoö⸗

ren, Unsern Gruß. n Die goͤttliche Vorsehung, die diesem Koͤnigreiche funfzehn Jahre des Friedens mit ganz Europa, innere Ordnung und zunehmenden Wohlstand schenkte, hat unlaͤngst zwei Provin⸗ zen mit zahllosen Ünfaͤllen heimgesucht, waͤhrend auch in ver— schiedenen diefen nahe gelegenen Gegenden die Ruhe gestoͤrt oder gefaͤhrdet worden ist. . Auf die erste Nachricht von diesem Unheile haben Wir sogleich eine außerordentliche Versammlung der Generalstaa⸗ ten einberufen, die, in Gemaͤßheit des Grundgesetzes, das ganze Niederlaͤndische Volk repraͤsentiren, und zwar um in gemeinsamer Erwaͤgung mit Ihren Edelmoͤgenden, die Maaß⸗ regeln anzuordnen, welche der Zustand der Nation und die gegenwartigen Umstaͤnde erheischen. z ; . Zu gleicher Zeit sind Unsere geliebten Sohne, der Prinz von Oranien und Prinz Friedrich der Niederlande, von Uns nach jenen Provinzen gesandt worden, sowohl um die zu ih—

keit versetzten, sich ihrer Schnellpressen zu bedienen, und sie

rer Verfuͤgung gestellten Mittel zur Beschirmung von Per—