1830 / 256 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 15 Sep 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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, . e e ,. haͤlt 2 n gewohnten St. Pro⸗ essor hr. Richter zugleich mit vr. Richter. pri vr. tan i,. ehe n Prof Dr. Unger in den gewohnlichen St. und Tagen rip. 9 ;

t ö , nnz Uebungen in der Entbindungs⸗A1An⸗

alt leitet Dr. Richter priv.

ö hl ron ef 8, ; Die Geschichte der Philosophie liest hr Ohlert 4 St priv. Logik än m nz in die Philosophie lehrt Prof. Dr.

Herbart 4 St. hHffentl.

Derselbe traͤgt Metaphysik 4 St. priv. vor.

Dieselbe liest B. Ohlert 2 St. Sᷣffentl.

Anthropologie traͤgt Br. Taute 2 St. priv. vor.

Naturrecht Dr. Gregor 4 St. priv. .

Die Kantische Philosophie lr. Taute 2 St. öffentl.

Paͤdagogik lehrt Prof, Hr. Herbart 4 St öffentl.

Mathematische Wissenschaften.

Arithmetik oder die Lehre von den Eigenschaften der Zahlen tragt Prof, vr. Jacobi 4 St. priv. vor.

Theorie 9j t n schntttt oder der Kurven zweiter Ordnung

ers. 4 St. d ffentl.

9. . a nn lehrt Prof. Hr. Bessel 4 St. priv. gistranomiẽ Ders. 4 St. dᷓffentl.

Naturwissenschaften. Zoologie und Zootomie traͤgt Prof. Dr. v. Baer 5 St. v. vor. 9

*r Naturgeschichte der niederen Thiere Ders. 2 St. d ffentl. Generelle Botanik traͤgt Professor Dr. Meyer 4 Stunden

priv. vor. .

Derselbe die Kryptogamie 2 St. öffentl. Die öh nnd fh der Krystallographie lehrt Professor Dr.

Neumann 2 St. priv. . . Die Physik traͤgt Ders. 5 St. priv. vor.

Bie Physik der Erde Der s. 4 St. offentl, ö. fsangenchemie lehrt Professor hr. Du 14H 2 St. dffentl. F pperimentalchemie nach Berzelius Ders. K St. priv. ANnalytische qualitative Chemie Ders. 2 St. priv. Doe fo mtsche Uebungen veranstaltet Professor r. von Baer

. Staats- und Kameral⸗Wissenschaften. Staats- Wissenschaft traͤgt Professor Lr. Hagen 4 Stunden iv. vor.

, . en , , . Staaten Euro⸗

s Professor Pr. Schubert 5 St. priv.

e ö erli br m und Examinatortum haͤlt Professor Dr. agen 1 St. priv.

9 Kelch n oke lehrt Ders. 4 St. d ffent l.

Geschichtliche Wissenschaft en. Die Geschlchte der alten Völler Asien' und Afrika's tragt

Professor hr, Drumann ? St. oᷣffentl. vor.

Derfelbe die Geschichte der Roͤmer 4 St. priv. Mittlere Geschichte lehrt Prof r. Voigt 4 St. priv. Die Geschichte der Kreuzzuͤge Ders. 2 St. d ffent. an, , . , ,, bis 1618 tragt Prof. Dr. bert 3 St. ent l. vor. , . Geschichte des , . Jahrhunderts lehrt Prof. Dr.

n 2 St. oͤffent J chichte . neueren Zeit setzt Prof. Dr. Voigt 2 St. bf fentl. fort. . ü Geschichte des Zeitalters der Franzoͤsischen Revolution traͤgt

rof. Dr. Schubert 4 St, priv. vor. . 1 or r, stellt historisch praktische Uebungen 2 St. pri⸗

vati ss. an. . hilologische Wissenschaften. nech loi? der Hebraͤer traͤgt Prof. Pr. v. Bohlen 4 St. riv. vor. 66 Die Anfangsgruͤnde des Sanskrit lehrt Ders. 2 St. oͤffentl. Die Syrische Sprache lehrt Lieent. Steinwender 2 St.

fentl. 2 n elbe erbietet sich zum unterricht in der Hebraͤischen

abischen Sprache privatiss. ö 9

. . . Hariri 6 e ,, von Montenabbi erklaͤrt Prof. Dr. v. Bohlen 2 St. entl.

Griechische e . traͤgt Prof. Dr. Lobeck 4 St.

riv. vor. ü ? Theokrits Idyllen erklaͤrt Ders. 2 St. oͤffentl.

Im , n. 66 . die isthmischen und nemeischen Gesaͤnge Pindar's oͤffentl. f Des 3 wren nen und dessen Agrikola erklaͤrt Prof.

Dr. Ellendt 2 St. oͤffentl. . Uebungen im Latein-Sprechen und Schreiben stellt Ders.

2 St. priv. an. . Die Geschichte der Deutschen Literatur bis zum Jahr 1748

traͤgt Hr. cas 1 St. dSffenti. vor.

Sr. Eig. Anl. 22

Kun st.

prof. Dr. Hagen IJ. wird nach seiner Zuruͤckkunft seine Vorlesungen ankündigen. Dis eregetich tr (ide ges theohzgischen Sem

e exegetisch⸗kritische eilung des ogischen Semi⸗ er r ere Dr. Sieffert, die dine iche Prof. De. Ols-

ausen.

Die Uebungen im Pelnischen Semingr leitet Konsistorialrgth Dr. Woide. Anfangsgruͤnde der Polnischen Sprache lehrt Dr.

Gregor. . ̃ ĩ

Rh 5 Uebungen im Litthauischen Seminar leitet Prof. Dr. esa.

Dem philologischen steht Prof. Dr Lobeck vor.

Das paͤdagogische leitet Prof. Dr. Herbart.

Dem anatomischen Institute steht Prof. Hr. Burd ach,

Dem medizinischen Klinikum Prof. Dr. Elsner,

Dem chirurgischen Prof. Dr. Unger vor. r

Die Maschinen und Instrumente, welche die Entbindungs⸗ kunst betreffen, sind dem übergeben. Neuere Sprachen und schoͤne Kün ste.

Die Franzoͤsische Sprache lehrt Frank, die Englische Frank.

Die Musik Jensen, Witt, Gladau und Saemann. Die Reitkunst Schmidt. Die Tanzkunst Schink. Die Zei⸗ chen und Maler⸗Kunst Wienz.

Oeffentliche Anstalten. :

Die Königliche und Universitaͤts-Bibliothek wird woͤchent⸗ lich amal in den Nachmittagsstunden von 2 4 geoͤffnet. Die Raths⸗ und Wallenrodtsche 2mal.

Die Sternwarte steht unter Aufsicht des Prof. Dr. Bessel.

Die Muͤnzsammlung der Universitaͤt ist dem Prof, Hr. Ha—⸗

en 11. uͤbergeben. Die Sammlung von Gypsabguͤssen nach ntiken steht unter Desselben Aufsicht.

Das zoologische Museum Prof. Dr. v. Baer. . Den botanischen Garten hat Prof. Dr. Meyer unter seiner

Aufsicht.

Königliche Schauspiele. Dienstag, 14. September. Im Schauspielhause: Die Indianer in England, Lustspiel in 3 Abtheilungen, von Kotzebue. (Neu einstudirt.) Mittwoch, 15. September. Im Schauspielhause: Die Hochzeit des Figaro, Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz; aus dem Franzoͤsischen; Musik von Mozart. (Alle. Heinefetter, erste Saͤngerin der Italtaͤnischen Oper zu Paris: Susanne als Gastrolle.) ö. Es wird ersucht, die 3 dieser Oper bereits gekauften Opernhaus-Billets, gegen Billets zum Schauspielhause, im Billet⸗Verkaufs⸗Buͤreau gefaͤllig umtauschen zu lassen.

Köniastädtisches Theater.

Dienstag, 14. September. Zum erstenmale: Die beiden Naͤchte, komische Oper in 3 Akten, nach dem Franzoͤsischen des Scribe und Bouilly, von K. A. Ritter; Musik von Boyeldieu. ö

Berliner Börse. Den 13. September 1830.

Amntl. Fonds. und Geld-Cours-Zettel. (Preress. Cour.)

Pt. Seliuld- Sch.

Pr. Engl. Anl. 18 Ostpr. Fiir 1665 r. Engl. Anl.

bonnu. Pfandbet. 10535 Rur- u Neum. do. t05* Schlesische do.

*. C. 1 u. N.

dd. 7s 99 99 91 56 96 98 86 59 56

Pr. Engl. Obl 30 Kurin.¶ b. m.l. C. Neum. Int Sch. d. Berl. Stadt - Ob. Kännigsbg. do.

Elbinger do.

Danz. do. in Ih. Wes tpr. Pidh. 98 Grossbiz. Pos. do. 993 Disconto. .

Auswärtige Börsen. . Hamburg, 11. September. Wiener Bank- Actien 1190. Enzl. Russ. Anl. 100. Silber-

L. ch. d. K- u N.

oll. vollwv. Du. Neue dito Friedrichsd'or.

2 2 . 8 0 e.

661 rns

Rub. 97. Dän. 65. Poln. pr. 30. Sept. 112. Engl. Neap. 72. Falc. 65. f

Neueste Böͤrsen⸗Nachrichten.

Paris, 7. Sept. 5proc. Rente per compt. Coup. det. 99 Fr. 40 C. . per compt. 71 Fr. 45 C. Zproc. fin conr, 71 Fr. 60 C. 5proc. Neap. Fale. per compt. 68 Fr. 55 C.

68 Fr. 75 C. Hproc. Span. Rente perp. 40.

Frankfurt a. M., 10. Sept. Oesterr. 5oroc. Metall. gö. 9g57.

5proc. fin cour. g9 Fr. 50 C. Zproc. 5proec. fin cour.

4proc. S8. S8z. 2I proc. 53. 1proc. 221. B.

Bank⸗Actien 1435. 1432. Part. Obl. 1223. 1225. Loose zu 100 F. 170. B. Poln. Loose 553. 55.

Gedruckt bei A. W. Hayn. )

Redacteur John. Mitredaeteur Cottel.

Das Mineralien⸗Kabinet beaufsichtigt Prof. Dr. Neumann.

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Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

M 256.

Amtliche Rachrichten. Kronitk des Tages.

Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben zwar mehrmals verordnet, daß ohne vorherige Anfrage literarische Werke, so wie Kunst« und Gewerbs-⸗Produkte, unmittelbar nicht eingesandt werden sollen; gleichwohl sind Allerhoͤchstdieselben seit einiger Zeit mit den verschiedenagrtigsten Gegenstaͤnden so sehr uͤberhaäͤuft worden, daß Se. Majestaͤt es noͤthig finden, die bemerkte , , wie hiermit geschieht, in Erinnerung bringen zu lassen.

Berlin, den 14. September 1830.

Angekommen: Der Kaiserl. Oesterreichische Kaͤmme— rer, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Val, Graf von Trautmanns dorff-Wein s— berg, von Dresden. .

Abgereist: Se. Excellenz der Kaiserl. Russische Vice— Kanzler und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf von Nesselrode, nach St. Petersburg.

Se. Excellenz der General⸗-Lieutenant und Kommandant von Schweidnitz, Latoche von Starckenfels, nach Schweidnitz.

Zeitungs-Nachrichten. Au skan d.

Frankreich.

Pairs-Kammer. Sitzung vom 6. Sept. Nach— dem der neue Pair, Graf von Sesmaisons, vereidigt wor— den, verlas der Praͤsident ein Schreiben des Grafen von Saint⸗Roman, worin dieser der Kammer anzeigte, daß er sich außer Stand sehe, den verlangten Eid zu leisten. Hierauf

wurde eine Kommission zur Prufung des Gesetz-Entwurfes

wegen Wiederbesetzung der im Schooße der Deputirten⸗Kam⸗ mer erledigten Stellen ernannt. Dieselbe besteht aus dem Herzoge Decazes, den Grafen Roy, Déjean, von Pontécou— lant und von Sussy. Der Großsiegelbewahrer legte demnaͤchst den von der Deputirten⸗-Kammer bereits angenom— menen Gesetz⸗Entwurf wegen der den Verbannten zu bewil— ligenden Amnestie vor. In Betreff der Familie Buonapar— tes aäͤußerte der Minister bei dieser Gelegenheit: „Es giebt eine Familie, hinsichtlich welcher Grunde der hoͤhern Politik uns die Beibehaltung des Gesetzes vom 12. Januar 1816 zur Pflicht machen. Die Pairs-Kammer wird fuͤhlen, wes— halb wir uns enthalten, uͤber diesen Punkt in ausfuͤhrlichere Details einzugehen; wir schmeicheln uns sogar, daß sie die Zuruͤckhaltung der Regierung billigen werde.“ Nachdem der Prasident dem Minister den Empfang des Gesetz⸗-Ent— wurfes bescheinigt hatte, wurde eine aus sieben Mitgliehern bestehende Kommission zur Pruͤfung der Proposition des Gra⸗ fen von St. Priest, wegen Abschaffung des Sakrilegiums—⸗ Gesetzes ernannt. Hiernaͤchst stattete der Baron Portal den Kommissions-Bericht uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen des Ausscheidens der zu offentlichen Aemtern befoͤrderten Depu—

tirten ab und erklärte am Schlusse desselben, daß die

Kommission einmuͤthig fur dessen Annahme stimme. Jetzt bestieg der Graf Simon die Rednerbuͤhne, um seinen Vorschlag wegen Anwendung der Geschwornen-Gerichte auf Preßvergehen zu entwickeln. „Meine Herren!“ aͤußerte er, „eine der wesentlichsten Bedingungen zur Behauptung der persoͤnlichen und oͤffentlichen Freiheit ist das Recht, seine Meinungen durch den Bruck bekannt zu machen. Dieses Recht, welches bereits die Charte von 1814 anerkannt hatte,

Berlin, Mittwoch den 15ten September

1830.

ist neuerdings durch die Charte vom 14. August, wonach uͤberdies die Censur nie wieder eingefuͤhrt werden darf, be⸗ staͤtigt worden. Je unabhaͤngiger aber die Ausuͤbung jener Befugniß ist, um so nothwendiger erscheint es, den Miß brauch derselben zu bestrafen. Das Gesetz verbietet Heraus⸗ forderung zu Vergehungen, Verstoͤße gegen die Religiön und Moral, Beleidigungen der Person des Koͤnigs und der Mit— glieder des Königl. Hauses, der Kammern und der fremden Souveraine, so wie oͤffentliche Verunglimpfungen und Schmaͤ— hungen. Wie sollen nun diese verschiedenen Vergehen be— straft werden? Nach der gegenwaͤrtigen Anordnung ha⸗ ben die Geschwornen⸗ Gerichte nur uͤber Verbrechen zu erkennen. Laͤngst aber schon verlangten Einige, daß der Jury ausnahmsweise auch noch die Preßvergehen uͤber⸗ wiesen wurden, waͤhrend Andere sich einer solchen Maaß— regel widersetzten, um nicht die Theilung zu stoͤren, wonach Verbrechen vor die Gerichtshoͤfe, bloße Vergehen aber vor die Zuchtpolizei-⸗Gerichte gehoͤren. Ich estehe, daß ich im Jahre 1817 selbst noch zur Klasse diefer e. gehoͤrte; man beschuldige mich aber dieserhalb nicht, daß ich mit mir selbst im Widerspruche stehe. Nicht Jedermann ist immer vorweg zu Neuerungen geneigt. Gestuͤtzt auf das laͤngst Be— standene, weist man sie vielmehr in der Regel so lange zu⸗ ruͤck, bis man sich von ihrem Nutzen uͤberzeugt. Einer der ausgezeichnetsten Maͤnner, die je an unsern Ver sammlungen Theil genommen haben, und dessen wir leider zu fruͤh beraubt worden sind, der Großsiegelbewahrer de Serre, setzte im Ishre 1819 ein Gesetz durch, welches die Preßvergehen den

Assisenhdsen überwies. Sein Nachfolger sieß die ses Gesetz

aber im Jahre 1822 durch ein andres wieder zuruͤcknehmen' Es läßt sich nicht in Abrede stellen, daß in den ie i, die oͤffentliche Meinung sich sehr bestimmt fuͤr die Wiederherstellung jenes Gesetzes ausgesprochen hat. Es besteht ein gewisses, vielleicht ungerechtes Mißtrauen gegen die Zuchtpolizei⸗Ge⸗ richte; das Land ist stets besorgt, daß man unter dem Vor— wande irgend eines Mißbrauchs die Preßfreiheit, die es als das Palladium seiner Freiheit betrachtet, einschraͤnken moͤchte. Unter diesen Umstaͤnden moͤchte es um so wirksamer seyn, das Richter ⸗Amt den Geschwornen zu uͤbertragen, als die ruhestorenden Schriftsteller (und es läßt sich nicht laͤugnen, daß diese Klasse durch die letzten Ereignisse kuͤhn gemacht worden ist) vorsichtiger als bisher seyn werden, indem sie nicht mehr uͤber die allzu große Strenge des Prokurators und der Richter werden Klage fuͤhren koͤnnen. Waͤhrend also die Schriftsteller seibst eine groͤßere Buͤrgschaft erlangen, werden auch die Gerichtshoͤfe wirksamer als bisher fuͤr die Aufrecht⸗ haltung der Ruhe und Ordnung Sorge tragen konnen. Der 69ste Artikel der Charte fuͤgt den Preß-Vergehen auch noch die politischen Vergehen hinzu. Ich glaube, man versteht unter diesen 4) alle solche Vergehen, die gegen die innere und äußere Sicherheit des Staats veruͤbt werden, z. B. die gesetzwidrige Anwendung der bewaffneten Macht, Verheerung und Pluͤnderung; so wie 2) Vergehen gegen die Verfassungs⸗ Urkunde, Angriffe auf die persoͤnliche Freiheit, Behinderung der Ausuͤbung der buͤrgerlichen Rechte, Eingriffe in die Be— fugnisse der administrativen und richterlichen Behöoͤrden 2c. Nach diesen Ansichten wuͤrden 5 Artikei zu meinem Gesetz⸗ Entwurfe hinreichen: Art. 1. Die Erkennung uͤber alle Vergehen, die auf dem Wege der Presse oder dürch jedes andre Publifations— Mittel veruͤbt werden und deren im 1sten Artikel des Ge— setzes vom 17. Mai 1829, so wie in den Gesetzen vom 18. Juli 1328 und 9. Juni 1829 in Betreff der Journale und periodrschen Schriften, Erwaͤhnung geschieht, wird den Assisenhoͤfen beigelegt. h Art. 2. Die Verfelgung solcher Vergehen geschieht von Amtswegen und auf das Ansuchen des Koͤnigl. Pro— kurators, unter den in den Artikeln 2, 3, 4 und 5 des Ge—