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setzts vom 26. Mai 1819 enthaltenen Modificationen; es soll dabei nach den Bestimmungen des gedachten Gesetzes verfahren werden.
rt. 3. Die Bestimmungen des Art. 13 des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1822 sind und bleiben sonach aufgehoben. 6 Art. 4 Die r , uͤber politische Vergehen wird gleichmaͤßig den Assisenhoͤfen beigelegt; sie werden von Amtswegen und auf Ansuchen des Koͤnigl. Prokura— tors verfolgt.
Art. 5. Unter politischen Vergehungen sind alle solche zu verstehen, die in den Kapiteln 1 und 2 des 3Zten Bu— ches des Strafgesetzbuches, so wie im 9gten Artikel des Ge— setzes vom 25. Maͤrz 1822, aufgefuͤhrt stehen.“ 2
Die Versammlung entschied auf Befragen ihres Praͤsi⸗ denten, daß sie die Proposition des Grafen Simeon in Er— waͤgung ziehen wolle. — An der Tagesordnung waren jetzt die Berathungen uͤber den Gesetz-Entwurf wegen der Einre— gistrirungs-Taxe fuͤr Anleihe⸗Kontrakte gegen Deponirung von Waaren u. s. w. Nach einigen Bemerkungen des Grafen Roy, worin derselbe namentlich darauf hinwies, daß, da jener Entwurf nur durch die gegenwartigen unguͤnstigen Handels⸗-Konjunkturen veranlaßt worden sey, derselbe eigent— lich auch nur transitorisch haͤtte seyn sollen, — eine Ansicht, die der Koͤnigl. Commissair Hr. Calmon zu widerlegen be⸗ muͤht war, — wurde das Gesetz mit 92 gegen 2 Stimmen angenommen. — Hierauf wurde der Graf von Sgur, der seinem verstorbenen Großvater in der Pairswuͤrde folgt, auf— genommen. — Am Schlusse der Sitzung berichtete noch der Graf v. Saint-Aulagire uͤber mehrere bei der Kammer eingegangene Bittschriften. Die Eingabe eines gewissen Duplan, welcher darauf antrug, daß den von Ludwig XVIII. mit dem Orden der Ehrenlegion bekleideten Offizieren der alten Armee, gleich den Unter-Offizieren und Gemeinen, der Ehrensold bewilligt werde, wurde dem Finanz- und dem Kriegs-Minister uͤberwiesen. Der Berichterstatter bemerkte
bei dieser Gelegenheit, daß Ludwig XVIII. im Ganzen 10,500 Mit— glieder der Ehrenlegion ernannt habe, wovon 6500 der Aemee an— gehoͤrt hatten; Millionen wurden hinreichen, um den Forderun—
gen der hierunter befindlichen dekorirten Offiziere der alten Armee zu genuͤgen. — Mehrere Einwohner von Epinal, Périgueux und St. Didier gaben ihre Freude uͤber die Erhebung des Herzogs von Orleans auf den Thron zu erkennen und dank— ten den Kammern fuͤr ihre Mitwirkung bei den letzten poli— tischen Ereignissen. Der Graf v. Montalembert äußerte
sich uͤber den Inhalt dieser Eingaben folgendermaßen; „Auf
die Gefahr hin, mich zu wiederholen, muß ich die Aufmierk— samkeit der Kammer auf jene große Anzahl von Bittschrif— ten lenken, die uns von allen Punkten Frankreichs zu Gun— sten einer gemaͤßigten constitutionnellen Monarchie zukommen. Alle jene Buͤrger fuͤrchteten die Republik. Sie verwersen dieselbe auf das bestimmteste, weil sie uͤberzeugt sind, daß das Land dadurch in die furchtbarste Anarchie gerathen wuͤrde. Lassen Sie uns diese Lage der Dinge gehoͤrig schäͤtzen: sie sichert Frankreich eine dauerhafte Wohlfahrt zu. Frankreich gewahrt uns ein Schauspiel, das es im Laufe seiner zahlrei—⸗ chen Unfaͤlle noch nicht dargeboten hatte, eine offene und un— bedingte Einigkeit zwischen der Regierung und dem Lande. Was der Koͤnig will, das will auch die Nation; was die Na— tion will, das will auch der Koͤnig; aus dieser Uebereinstim— mung muß Ruhe und Sicherheit im Innern, Groͤße und Achtung nach außen hin hervorgehen. Europa, weit entfernt, besorgt zu seyn, theilt unsre Sorglosigkeit. Ich verlange, daß die betreffenden Bittschriften, dem Antrage der Kommis⸗ sion gemaͤß, in unserem Archive deponirt werden.“ — Die ubrigen Petitionen waren von keinem Interesse, gaben auch zu keiner weiteren Diskussion Anlaß. Die Sitzung wurde um 4 Uhr aufgehoben.
Deputirten⸗-Kammer. Die Sitzung vom 6. Sept. eroͤffnete Hr. Kératry mit einem Berichte uͤber die Pro— position des Generals Demargay, kuͤnftig zur Pruͤfung des Budgets eben so viele Kommissionen zu ernennen, als es ein— zelne Ministerien giebt. Nach einer weitlaͤuftigen Auseinan— dersetzung, worin der Berichterstatter die Vortheile und Nach— theile dieses Verfahrens erwog, schlug er statt dessen die nach— stehenden Artikel als Zusaͤtze zum Reglement vor:
„„Art. 1. Jedes Buͤreau der Kammer ernennt drei
seiner Mitglieder zur Pruͤfung des Einnahme- und Aus— gabe⸗Budgets. ; Art. 2. Diese Kommifsion, die sonach aus 27 Mit— gliedern besteht, kann sich in so viele Sectionen theilen, als sie fuͤr gut findet, und jede dieser Sectionen kann sich mit der Prufung des Budgets eines oder mehrerer Mini— sterien beschaͤftigen.
Jahre vorgelegten Municipal-Gesetz-Entwurfs.
Rest der
Gesetz hoͤchst noͤthig.
Art. 3. Nachdem die Berichte jeder Section in einer
General⸗Versammlung der Kommission angenommen wor— den, werden sie hinter einander der Kammer vorgelegt, die uͤber die verschiedenen Budgets, nach der Reihefolge ihrer amtlichen Praͤsentation, berathschlagt, es sey denn, daß die Regierung in eine Umkehrung dieser e g willigt. Art. 4. Ueber das gesammte Ausgabe-Budget wird durch eine einzige geheime Abstimmung votirt.
Art. 5. Wie stark auch die Zahl der Mitglieder der Kommission fuͤr das Einnahme-Budget, so wie die ihrer einzelnen Sectionen, seyn mag, so wird doch nur ein ein— ziger Bericht von ihr abgestattet.“
Nachdem die Versammlung die Eroͤffnung der Berathun—
gen uͤber diesen Gegenstand auf den naͤchsten Mittwoch (Sten) anberaumt hatte, entwickelte Hr. Humblot-Contèé seinen
Antrag auf die Wiedereinbringung des bereits im vorigen Die De⸗ batte, wozu dieser Vorschlag Anlaß gab, fuͤllte den ganzen
Ego! aus. Hr. Audry de Puyraveau war der erste Redner, der sich daruͤber vernehmen ließ. Er glaubte, daß man dem vorgeschlagenen Gesetze so lange Anstand geben muͤsse, bis die Kammer ganz neu zusammengesetzt worden sey. „Wollen wir denn“, fragte er, „wahrend sich Alles um uns her verjuͤngt, allein das Privilegium der Ewigkeit fuͤr uns in Anspruch nehmen? Allerdings ist ein Municipal— Um aber ein solches zu geben, beduͤrfen wir zuvoͤrderst einer neuen Verkuͤndigung der oͤffentlichen Mei— nung, einer Bestaͤtigung unsers Mandats. Ich weiß nicht, ob
diese Meinung die Ansicht derer rechtfertigt, die mich und meine
ehrenwerthen Freunde des Republikanismus beschuldigen. Heißt es ein Republikaner seyn, weun man seine Grundsaͤtze nicht nach Ort und Zeit verandert, wenn man nie aus Eigen— nutz, sondern immer nur aus Liebe fuͤr das allgemeine Beste handelt, so rechnen wir es uns zur Ehre, Republikaner zu seyn. Wir kennen nur eine Art von Regierung, die des Gemeinwohls. Wir haben diese Regierung jetzt und sind daher auch zufrieden. Wir geben uns keinen utopischen Träumereien hin, wie man solches dem Lande gern einreden moͤchte. Wir wissen, daß die beste Regierung fuͤr ein Volk diejenige ist, die mit dem Zustande seiner Civilisation im Ein⸗ klange steht. Frankreich hat in dieser Beziehung seine Wuͤnsche auf eine unzweideütige Weise zu erkennen gegeben. Wir ha— ben der jetzigen Regierung Treue geschworen und wir schwoͤ— ren nicht umsonst; nie wird sie aufrichtigere Freunde haben,
als uns; ich scheue mich nicht, dies fuͤr mich und meine
Freunde zu versichern. Diese Regiekung ist von so guten Absichten beseelt, daß wir selbige unmoͤglich verkennen koͤn— nen. Sie kann Irrthuͤmer begehen, aber diese gehoͤren den Zeitumstanden an und sind von ihrem Willen unabhaͤngig. Wir lassen dem Staats-Oberhaupte die Gerechtigkeit wider⸗ fahren, daß es allein von dem Wunsche beseelt ist, die Na— tion gluͤcklich zu machen. Ich trage darauf an, daß die Pro— position des Hrn. Humblot, Conté bis nach der Erneuerung der Kammer vertagt werde.“ Hr. B. Détessert wider— setzte sich diesem Antrage. Das Munieipal-Gesetz, meinte er, sey zu nothwendig, als daß man noch laͤnger damit zoͤ— gern koͤnne. Er glaube, daß das Ministerium es gern sehen werde, wenn die Kammer in dieser Angelegenheit die Initia— tive ergreife und dabei den vorjaͤhrigen Gesetz-Entwurf zur Grundlage annehme, indem dieser bereits damals mit so gro— ßer Sorgfalt gepruͤft worden sey; eine gute Municipal⸗Verfas⸗ sung erscheine uͤberdies als das geeignetste Mittel, jener unruhigen Jugend, die vor Ungeduld brenne, dem Vaterlande nuͤtzlich zu seyn, jetzt aber aus uͤbergroßem Eifer die Verfassung, statt sie zu verbes⸗ sern, leicht erschuͤttern koͤnnte, Beschaͤftigung zu geben. Der Vicomte Destutt de Tracy stimmte fuͤr die Vertagung der Propo— sition, und zwar aus zwei Gruͤnden, einmal, weil er den Gesetz-Entwurf an sich nach der letzten Revolution fuͤr un— vollstaͤndig, und zweitens, weil er die Berathung daruͤber bei der gegenwartigen Lage der Kammer fuͤr unzeitig hielt. Der Graf von Montozon sprach in dem Sinne des Hrn. B. Dẽélessert. Es schien ihm hoͤchst wichtig, daß die Kammer sich unverzuͤglich mit dem betreffenden Gesetz-Entwurfe be— schaͤftige, und glaubte er, daß selbige auch in ihrer gegenwaͤr— tigen Gestalt vollkommen dazu befugt sey. Hr. v. Corcel— les meinte, man solle mit einer so wichtigen Berathung min— destens so lange warten, bis die Kammer durch die neuen Wahlen wieder aufgefrischt worden sey. Diese Aeußerung erregte großes Gelaͤchter. Man koͤnne, fuͤgte der Redner hinzu, mit einer Versammlung, die aus so heterogenen Ele— menten, als die jetzige, bestehe, unmoͤglich ein gutes Municipal— Gesetz machen; es gebe zu viele Deputirten in der Kammer, deren Grundsaͤtze mit den seinigen nicht uͤbereinstimmten us. s. w. Hr. Villemain aͤußerte sich etwa folgendermaßen: „Ich habe, wie der vorige Redner, das Vertrauen, daß
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die in dieser Kammer herrschende constitutionnelle Meinung sich durch neue Wahlen verstaͤrken wuͤrde; ich glaube aber
nicht, daß diese Meinung zur Einmüthigkeit werden darf;
denn in einer berathschlagenden Vet sammlung, wie die unsrige, wäre Einmuͤthigkeit Tynvannei. Die vorliegende Frage selbst betreffend, sollte ich meinen, daß, wenn man uͤber einen Thron verfuͤgt hat, man auch wohl eine Kommune organisiren dürfe. Indessen scheint mir der betreffende Gesetz⸗ Entwurf großer Verbesserungen fähig.“ Herr Salverteé stimmte fuͤr die Vertagung. Es sey, meinte er, ganz unhaltbar, wenn man das Recht der Kammer, sich mit einem Municipal⸗Gesetze zu beschaͤftigen, aus dem Rechte herleiten wolle, eine Dynastie und eine Verfassung zu veraͤndern; denn fuͤr diese letztern Maaßregeln habe das Gesetz der Nothwendig⸗ keit gesprochen, welches jetzt gar sey; wenn die Kammer sich doch fuͤr befugt halte, ihre legislativen Geschaͤfte fortzusetzen, so solle sie vorzugsweise dem Lande ein gutes Wahl⸗-Gesetz geben. Herr Dupin der Aelt. ruͤgte die Worte des Herrn von Corcelles, daß die Kammer neu aufgefrischt werden muͤsse. Dies sey, äußerte er, ein Ausdruck, den er in dem Kodex der Verfassung nicht gefunden habe. „Die Kammer“, fuhr er fort, „besteht noch in ihrer ganzen Machtvollkommenheit; sie ist unbedingt be— fugt, sich mit dem vorliegenden Gesetze zu beschaͤftigen. Wobte man ihr dieses Recht streitig machen, so wuͤrde man mehr oder weniger alle ihre bisherigen organischen Verfuͤ⸗ ungen fuͤr null und nichtig erklaren, denn was ist denn das Rekrutirungs-Gesetz anders, als ein organisches; auf dieses wurden wir also ebenfalls verzichten müssen. Ein Gleiches ließe sich von der Organisatien der National-Garde behaup⸗ ten, die doch jedem guten Franzosen, als die einzige Buͤrg⸗ schaft der Personen und des Eigenthums, am Herzen liegen muß. Dieses Corps steht aber mit dem Municlpal-Systeme in genauer Beruͤhrung; denn wie wuͤrde z. B. ein von dem Volke gewaͤhlter Offizier es aufnehmen, wenn er zu einem staͤdtischen Amte nur von der Regierung befoͤrdert werden duͤrfte? Ich sehe wohl, man will gleichsam der Krone Gewalt anthun, indem man von ihr die Aufloͤsung der Kammer verlangt. Die Krone wuͤrde aber die gerechte— sten Vorwuͤrfe verdienen, wenn sie ihre dem Volke gegebenen Versprechungen auch nur im geringsten verkennen wollte; andrerseits wurde aber auch die Kammer ihres Mandats un, würdig seyn, wenn sie nicht mit Festigkeit die Maaßregeln ergriffe, die sie dem Heile Aller schuldig ist. Man wirft dem Gesetze vor, daß es nicht vollkommen sey. Welches Ge— setz ware dies aber? Im Uebrigen koͤnnen wir dasselbe ja verbessern. Man verlangt die Mitwirkung der Jugend zu den oͤffentlichen Angelegenheiten. Halt man mich etwa für Linen alten Graubart, fuͤr einen Feind der Jugend? Ein. Andres ist es aber, jene Mitwirkung in schicklichsn Granzen verlangen; ein Andres, Reife und Erfahrung, die, so lange die Welt steht, bei allen Völkern in Achtung gestanden haben,
verwerfen. Bietet sich Ihnen ein Mann dar, der ohne Vorur?!
theile im Dienste der Freiheit ergraut ist, werden Sie ihm des— halb, weil er bejahrt ist, einen Juͤngern vorziehen? Die Reihe wird auch an die Jugend kommen; diese ist aber nicht berechtigt, Aeltere zu verdraͤngen. Wir beduͤrfen der Erfahrung mehr als je. rung, ihre lebendige Beredtsamkeit bringen; wir werden ih⸗
nen gern zuhoͤren; moͤgen aber auch sie dagegen auf die
Stimme von Maͤnnern achten, die, einst jung wie sie, durch
Moͤgen die jungen Leute uns daher ihre Begeiste⸗
nicht mehr vorhanden
Paris, 7. Sept. Vorgestern Abend war große Cour beim Koͤnige und der Koͤnigin. , 2 Ma⸗ jestaͤt mit den Ministern der Marine, des offentlichen Unter⸗ richts und der Justiz. Der Marschall Graf Jourdan und Deputationen mehrerer Staͤdte machten dem Koͤnige ihre r rn,
Der Moniteur enthaͤlt drei Koͤnigl. Verordnungen: durch die er ste derselben, die vom . M. datirt n. vom See⸗Minister contrasignirt ist, wird die durch die Ver— Irdnung vom 28. August d. J. (vergl. Nr. 248 der Staats⸗ Zeitung) bewilligte Amnestie für die Armee auch auf die De⸗ serteurs unter den Marine Truppen unter denselben Bestim⸗ mungen und Bedingungen ausgedehnt. Durch die beiden an— ö. j m datirten und vom Minister des Innern ontrasignirten Verordnungen werden 5 ne Praͤ und 5. Maires bestellt. h .
Der Kriegs-Minister hat nachstel elamati , . . ster h chstehende Proclamation an
„Soldaten! In dem glorreichen Kampfe wodur reichs Wiedergeburt bewirkt wurde, . Ihr ö . Vaterlandes und Eurer selbst wuͤrdig gezeigt. Buͤrgerssoͤhne, Buͤrger Ihr selbst, sahet Ihr ein, daß, wenn das Volk seine Nechte vertheidigt, es zugleich fuͤr die Eurigen kaͤmpft, daß Ihr und die Nation nur ein Ganzes seyd. Eure ruhige Stellung vereitelte die Plaͤne der Feinde Eures Landes.
Warum mußte die Insubordination Einiger unter Euch den
offentlichen Frieden stoͤren, dessen Beschuͤtzung des Heeres
erste Pflicht ist?
Soldaten! Ihr werdet jene Liebe zur
Mannszucht, die Euch in so ernsten Augenblicken nicht ver— lassen hat, auch kuͤnftig als die Buͤrgschaft Eurer militairi—
SEucgr-Vaäter so großen Nuhm erworben haben.
die Erfahrung gereift sind, und sich die Worte: Freiheit, oͤffentliche Ordnung, zum Wahlspruch erkoren haben.“ Hrn. Dupin kam Hr. v. Corcelles nochmals auf die auf gefrischte Kammer zuruͤck. Er habe, meinte er, hiermit nur sagen wollen, daß die Kammer gelaͤutert werden muͤsse, wie die contre revolutionnairen Gerichtshoͤfe, die noch auf, Frankreich lasteten. Diese Erklaͤrung erregte vollends den Unwillen des groͤßten Theils der Versammlung. Nachdem noch die Herren B. Constant und Petou sich in dem Sinne des Hrn. v. Tracy, d. h. fuͤr die Vertagung der Proposition, ausgesprochen hatten, kam es zur Abstimmung. Fuͤr die Ver— tagung erklaͤrten sich nur etwa 30 bis 40 Deputirten von der aͤußersten linken Seite; die uͤbrigen Mitglieder dieser Seite, so wie beide Centra und die rechte Seite, stimmten dafuͤr, daß die Proposition des Hrn. Humblot-Eonté in Er waͤ— gung zu ziehen sey. Das Municipal, Gesetz wird sonach noch in der diesjährigen Session zur Berathung kommen. — Am Schlusse der Sitzung machte der Praͤsident noch bekannt, daß die (gestern unter Paris mitgetheilten) beiden Gesetz— Entwuͤrfe der Herren v. Larochefoucauld und Bavoux in den Buͤreaus einstimmig verworfen worden seyen. Die Ver— sammlung ging um 4 Uhr auseinander. Am folgenden Tage sollte keine Sitzung statt finden.
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schen Existenz bewahren. Der Fuͤrst, den die Nation auf den Thron gehoben, hat in Euren Reihen gedient; er war einer der ersten, der sich fuͤr die Volks, Freiheiten waffnete. Frankreichs Schutzengel schien sonach Ludwig Philipp zur Befestigung des Buͤndnisses zwischen Heer und Volk zu be— stimmen. Soldaten! Befreit von den Privilegien einzelner Corps und von dem Patronate der Gunst, Beschuͤtzer unse⸗ rer Institutionen und beschuͤtzt durch sie, werth den Buͤrgern und dem Feinde allein furchtbar, — welche schoͤne Laufbahn habt Ihr nicht vor Euch! Sie sind zuruͤckgekehrt, jene Zei⸗ ten, wo die Ehrenstellen blos dem Verdienste zu Theil wur— den. Reiht Euch um das Panier, dem die Waffenthaten Folgt mit Vertranen jenen ergrauten Kriegern, welche die Ehre und das Recht, Euch zu befehligen, allein ihren Dienstleistungen verdanken. Ihr werdet von ihnen jene hochherzige Ergebung
lernen, wodurch man sich Belohnungen erwirbt, und das Ge—
setz, das diese Euch zusichert, wird unter der Regi = wig Philipps ebenfalls eine Wahrheit seyn. . Paris, 6. September 1830.
(gej.) Der Kriegs-Minister, Graf Gérar d.“ . Aeber die Ernennung des Fuͤrsten von Talleyrand zum diesseitigen Botschafter in London äußert das Journal des Débats; „Diese Ernennung wird in Frankreich und in Eng— land in gleichem Maaße Beifall finden. In Frankreich hat man, nicht vergessen, daß dieser große Staatsmann von zwei Regierungen, denen er nuͤtzliche Dienste geleistet hatte, naͤm⸗ lich von der Kaiserlichen und von der Restauration von den Geschaͤften entfernt wurde. Beide Regierungen hatten spaͤ— ter Ursfache, es zu bereuen, und Frankreich, seiner Talente be— raubt, war zweimal das Opfer dieser Undankbarkeiten. Eng⸗ land kann sich nur geschmeichelt fuͤhlen, von der neuen Fran—
Nach zoͤsischen Regierung einen Botschafter zu erhalten, dem der
Ruf des ersten Diplomaten Europa's vorangeht. Beide Laͤn— der werden darin ein neues Unterpfand des Friedens und des fuͤr die Ruhe der Welt so noͤthigen guten Vernehmens finden. Das Alter des Fuͤrsten Talleyrand hat die Kraft sei— nes Geistes nicht geschwaͤcht. Er ist heute im Jahre 1830, wie in der constituirenden Versammlung, der getreue Repraͤ⸗ sentant der politischen und philosophischen Ideen unserer Epoche.“ — Der Con stitutionnel dagegen spricht aufs starkste seine Unzufriedenheit uͤber diese Ernennung aus. In einem confidentiellen Rundschreiben, das der Bischof von Orleans an die Pfarrer feines Bisthums erlassen hat, And worin er sie auffordert, in Erfuͤllung ihrer geistlichen Pflichten fortzufahren, sich jedoch feder Anspielung auf die gegenwartige Gestalt der oͤffentlichen Angelegenheiten zu ent⸗ halten, bemerkt man nachstehende Stelle: „Die Kirche, welche die Kronen nicht austheilt und niemals Hand an dieselben legen darf, ist nicht Richterin uͤber die hohen Fragen der Ver— fassung eines Volkes; sie erlaubt ihren Dienern nicht, dar⸗ auf einzugehen; sie sieht die Hand, welche das Scepter traͤgt, aber sie verleiht dasfelbe nicht und nimmt niemals an irgend einer Stipulation Theil. Ehre, wem Ehre gebuͤhrt. Die Kirche ist