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in welche man einen Theil der aufgehobenen Bestimmungen wieder mit einfließen lassen kann.“ Ein zweiter Grund, den der Redner fuͤr die unbedingte Abschaffung des Sakrilegiums— Gesetzes anfuͤhrte, war der, daß in demselben immer von einer Staats-Religion die Rede sey, wogegen es eine solche nach der neüen Charte gar nicht mehr gebe, vielmehr alle Religionen gleichen Schutz genoͤssen. Der Graf von Pont écoulant schloß sich den Ansichten des Grafen von Argout an; doch war auch er der Meinung, daß, wenn man das Sakrilegiums-Gesetz ohne Weiteres zuruͤcknehme, man sofort ein neues Gesetz zur Bestrafung des Kirchenrau— bes erlassen muͤsse. Nach einigen Bemerkungen des Grafen Portalis, des Marquis v. Catelan und des Barons v. Mon⸗ ville ließ auch noch der Minister des oͤffentlichen Un⸗ terrichts sich uͤber den Gegenstand vernehmen. Er erinnerte vornehmlich daran, daß es sich in diesem Augenblicke blos um die Abschaffung des Sakrilegiums-Gesetzes, nicht aber davon handle, was man an dessen Stelle setzen wolle; halte der Vicomte Dubouchage es fuͤr angemessen, sofort ein neues Ge⸗ setz uͤber den Kirchenraub in Vorschiag zu bringen, so bleibe ihm solches unbenommen. Die Diskussion wurde hierauf ge⸗ schlossen und der von der Kommission in Antrag gebrachte Artikel, wonach das Sakrilegtums-Gesetz ganz einfach zuruͤckgenommen wird, mit 968 gegen 5 Stimmen an— genommen. — Die Versammlung beschaͤftigte sich hier⸗ auf mit dem Gesetz-Entwurfe wegen der Wieder Er⸗ waͤhlung der zu offentlichen Aemtern befoͤrderten Deputirten. Der fuͤnfte Artikel allein, wonach jene Bestimmung auch schon auf die Mitglieder der jetzigen Kammer angewendet werden soll, gab dem Marquis von Montemart zu der
Bemerkung Anlaß, daß er es im Allgemeinen fuͤr sehr ge⸗
faͤhrlich halte, irgend einem Gesetze eine ruͤckwirkende Kraft zu geben. Er begreife sehr wohl, fuͤgte er hinzu daß das Zartgefuͤhl allein die mit Staatsaͤmtern bekleideten Deputirten zu der Annahme jener Bestimmung habe bewegen koͤnnen; nichts desto weniger glaube er die Gesinnungen eines großen Theiles seiner Kollegen auszudruͤcken, wenn er erklaͤre, daß
die Pairs-Kammer nur ausnahmsweise und in Betracht der unmittelbaren Folgen einer großen Revolution zu der Aufstellung des Prinzips der Retroaktivität in einem Ge⸗ setze ihre Zustimmung gebe. Der obgedachte Gesetz⸗ Entwurf wurde hierauf mit 83 es 2 Stimmen angenommen. —
Der 3Zte Gesetz⸗Entwurf, womit die Kammer sich beschaf⸗ tigte, betraf die Publikation der Waͤhler⸗ und Geschwon nen Listen
im laufenden Jahre; er gab zu gar keiner Diskussion Anlaß
und ging mit 91 Stimmen gegen 1 durch. — An det. Tages⸗ ordnung waren jetzt die Berathungen uͤber den Gesetz⸗ Entwurf wegen Wiederbesetzung der im Schooße der Deputirten⸗Kam mer erledigten Stellen. Der Marquis v. Lou vois erhob sich gegen die Beibehaltung des bisherigen Wahl⸗Census, so wie gegen die Bestimmung, wonach die Waͤhler von 25 bis 30 Jahren und die Waͤhlbaren von 30 bis 40 Jahren von der Nachweisung des Jahresbesitzes entbunden werden sollen. Der Waͤhler, meinte er, der hiernach aͤlter als 30 Jahr, so wie der Waͤhlbare, der aͤlter als 40 Jahr sey, stehe offenbar im Nachtheile gegen seine juͤngern Mitbuͤrger, da er nach wie vor den Jahresbesitz nachweisen muͤsse. Um dieser Partei— lichkeit zu Gunsten der Jugend und auf Kosten des reifern Alters vorzubeugen, machte der Redner den Vorschlag, alle Burger von mindestens 25 Jahren, insofern sie 360 Fr. an direkten Steuern entrichten, fuͤr stimmfaͤhig, und alle Buͤr⸗ ger von mindestens 30 Jahren, sobald sie die gesetzliche Steuer zahlen, fuͤr waͤhlbar zu erklaren, mithin Alle fuͤr das naͤchste Wahlgeschaͤft von der Nachweisung des Jahresbesitzes zu entbinden. Dieser Antrag fand indessen keine Unterstuͤtzung. Nach einigen unwesentlichen Bemerkungen des Grafen von Nos wurden die uͤbrigen Artikel des Gesetz-Entwurfs und demnaͤchst dieser Entwurf selbst mit 86 gegen 2 Stimmen angenommen. Am Schlusse der Sitzung, die um 5 Uhr auf— gehoben wurde, legte noch der Vicomte Dubouchage eine Proposition in Betreff der Bestrafung des Kirchenraubes auf das Buͤreau des Praͤsidenten nieder.
Paris, 10. Sept. Gestern Mittag um 2 Uhr hatte der General Baron Fagel die Ehre, dem Koͤnige in einer Privat-Audienz das neue Kreditiv zu uͤberreichen, das ihn zum Koͤnigl. Niederlaͤndischen Gesandten bei Sr. Masjestaͤt beglaubigt. Nach beendigter Audienz, zu welcher der Mini— ster der auswärtigen Angelegenheiten den Baron Fagel be— aleitet hatte, wurde der neue Gesandte durch den Grafen Mols auch noch Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin und den Prin— zen und Prinzessinnen des Koͤniglichen Hauses vorgestellt.
Der heutige Moniteur enthält neuerdings ' von dem Großsiegelbewahrer kontrasignirte Koͤnigl. Verordnungen, wo—
durch 31 neue Gerichts-Praͤsidenten, Prokuratoren, Substi⸗ tuten, Instructions⸗- und Friedensrichter bestellt werden.
Die fuͤr gestern angekuͤndigte Sitzung der Deputirten⸗ Kammer hat nicht stattgefunden. Das Journal des Dé— bats bemerkt daruͤber Folgendes: „Die Sitzung war abbe⸗ stellt worden; mehrere Deputirte aber, welche sich nicht zu Hause befanden, als ihnen durch Rundschreiben hiervon An—⸗ zeige gemacht wurde, begaben sich nichtsdestoweniger nach dem Sitzungslokale, wo sie indeß die Thuͤren verschlossen fanden. Erst Sonnabend wird wieder eine Sitzung statt finden, in welcher die Bittschriften⸗Kommission mehrere Berichte erstat⸗ ten wird. An demselben Tage werden auch zwei Propositio⸗ nen der Herren Benjamin Constant und Boissy d Anglas zum Vortrage kommen. Die Gruͤnde zur Veraͤnderung der vorgestern festgesetzten Tages-Ordnung werden verschieden an⸗ gegeben. Einige behaupten, die angekündigte Mittheilung der Regierung bestehe in einem Berichte des Ministers des Innern uͤber den Zustand Frankreichs, und diese Arbeit sey noch nicht ganz fertig. Andere wollen dagegen wissen, unmittelbar nach der Annahme der drei transitorischen Gesetze uͤber die Wahlen durch die Pairs⸗-Kammer wurden die Kam⸗ mern auf sechs Wochen vertagt werden. Letztere Ansicht scheint uns indeß aller Wahrscheinlichkeit zu ermangeln.“ — Der Courrier frangais will den Grund der Abbestellung der gestrigen Sitzung darin finden, daß die Mitglieder des Minister⸗Raths uͤber mehrere Punkte des von Herrn Guizot abzustattenden Berichts uͤber die Lage Frankreichs verschiede—⸗ ner Ansicht gewesen seyen, und daß es an Zeit gemangelt habe, sich uͤber die vorzunehmenden Veranderungen zu ver⸗ staͤndigen. Was diesen Gerüchten einige Glaubwuͤrdigkeit zu geben scheinet, meint jenes Blatt, sey der Umstand, daß ge⸗— stern Abend nicht, wie gewohnlich, Minister-Rath beim Koͤ— nige gewesen sey. Uebrigens stimmen fast alle Zeitungen darin uͤberein, daß nach der Abstattung dieses Berichtes uͤber den Zustand des Landes die Kammern auf vier bis sechs Wochen prorogirt werden wuͤrden.
Mittlerweile stellt das Jourmal des Debats uͤber die
von mehreren Seiten verlangte Auflösung der Kammer folgende Betrachtungen an: „Die Angriffe auf die Depu⸗ tirten⸗ Kammer nehmen mit jedem Tage zu. Und weshalb? Woher diese große Erbitterung? Was hat die Kammer ver— brochen? Gereicht es ihr vielleicht zum Vorwurfe, daß sie die Dynastie und die Charte veraͤndert hat? Haben nicht vielmehr alle ihre Verfuͤgungen dem Wunsche der Nation entsprochen? Was verlangt man denn mehr von ihr? Man besorgt, sie werde die Vortheile der Revolution nicht zu be— nutzen wissen, das Bestehende zu langsam niederreißen, das neue Gebaͤude nicht rasch genug auffuͤhren. Vorzuͤglich moͤchte man bei diesem Geschaͤft die Maͤnner der wiederhergestellten Monarchie, einen Royer-Collard, Dupin d. Aelt., Cas. Pe⸗ rier u. A. ausschließen, — Leute, die von der Freiheit nichts verstehen. Freilich haben diese Maͤnner sich stets als Ver⸗ theidiger derselben geber gt/ aber sie gehen nicht rasch genug zu Werke. Was fuͤr den Augenblick der Kammer zu einem unverzeihlichen Verbrechen angerechnet wird, ist, daß sie einen Municipal⸗Gesetz Entwurf in Erwägung ziehen will. Nicht,
daß dieser Entwurf schlecht ist; waͤre er auch noch hundert⸗
mal besser, so wurde die Kammer deshalb nicht minder straffaͤllig seyn, denn ihr Unrecht besteht lediglich darin, daß sie noch laͤnger fortleben will. Wir fragen dagegen: welche Gefahren lassen sich von der jetzigen Kammer befuͤrchten? Laßt sich vernuͤnftiger Weise annehmen, daß sie sich von der Sache der Revolution in irgend einer Weise lossagen werde? Man beschuldigt die Kammer der Zaghaftigkeit. Laͤßt sich aber diese Zaghaftigkeit nicht eher Vorsicht nennen? Leider giebt es Maͤnner, die stets bereit sind, Alles ihrem Ehrgeize oder ihren Ideen aufzuopfern. Der innere und äußere Frieden, das Gedeihen des 6 . und Gewerbfleißes, alles dies kuͤm⸗ mert sie wenig. Allerdings wollen auch sie nur das Gluͤck Frankreichs; aber sie wollen es nach ihren persoͤnlichen An—
sichten, und nicht anders. Und gesetzt auch, die Kammer
ginge etwas zu vorsichtig zu Werke, werden wir deshalb zu Grunde gehen? In welche gewaltige Bewegung wuͤrde dage⸗ gen eine neue Deputirten⸗Wahl das Land versetzen. Man werfe nur einen Blick auf Frankreich. Nichts ist noch fest be— gruͤndet. Der Boden zittert noch unter unsern Füßen. Wir ha⸗ ben eine Charte, aber sie ist erst sechs Wochen alt; wir haben eine volksthuͤmliche Regierung, aber sie muß erst Ver⸗ trauen zu sich selbst fassen. Das Ministerium ist schwach und unschlüssig, die Verwaltungs-Behoͤrden sind kaum orga—⸗ nisirt, die Regimenter murren über ihre Offiziere, die Arbei⸗ ter uͤber die Maschinen. Was bleibt uns unter diesen Um⸗ staͤnden? Die Kammer allein. Und wir wollten uns dieser einzigen Buͤrgschaft fuͤr die Aufrechthaltung der Ruhe und
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Ordnung begeben? Wir wollten durch die Zusammenberufung
der Wa n,. den mancherlei Elementen zu Zwistigkei⸗ ten noch einen neuen Gaͤhrungsstoff hinzufuͤgen? Wer von uns waͤre im Stande das Resultat einer neuen Deputirten⸗ Wahl unter den gegenwaͤrtigen Umstaͤnden vorauszusehen. Wir stellen nicht in Abrede, daß Frankreich im Allgemeinen von dem Geiste der Maͤßigung beseelt ist, daß es die Anar— chie verabscheut. Aber wer wüßte nicht, welchen ungemeinen Einfluß unruhige Gemuͤther in Revolutionszeiten auf die friedli⸗ chen und gemaͤßigten Volksmassen ausuͤben? Gestehen wir es offen ein: die Deputirten⸗Kammer ist gegenwaͤrtig Alles, das Koͤnigthum ist zu jung, die Pairs-Kammer zu schwach, um ihr als Ge⸗— gengewicht zu dienen. Man ernenne nun eine neue unter— nehmende Kammer, die begierig dahin trachtet, die gefaͤhrliche Rolle einer konstituirenden Versammlung zu spielen; wo waͤre dann unsre Zuflucht gegen die Macht und die Anforderungen einer solchen Kammer? Der Despotismus einer berathschla— genden Versammlung ist um kein Haar besser, als jeder an— dere. Jetzt haben wir aber eine Kammer, die aus Neigung und Vernunft maͤßig ist; lassen wir ihr daher Zeit, die von ihr gestifteten Institutionen zu befestigen; dann erst werden wir ohne Gefahr die Wahl-Kollegien zusammenberufen koͤn— nen. Unsere ganze Zukunft haͤngt von der Frage uͤber die Aufloͤsung der Kammer ab. Zwei Parteien bilden sich und stehen einander gegenuͤber: die eine ist der Meinung, daß die Revolution ihrem Zwecke nach eher erhaltend als zerstoͤrend gewesen sey; sie hat eine Dynastie umgestuͤrzt, um die Gesetze zu retten. Nicht so die andre Partei; diese, den Ursprung und den Charakter der letzten Revolu— tion verkennend, verlangt eine vollstaͤndige Umwaͤlzung, eine idealische Wiedergeburt. Die Charte von 1830 ist in ihren Augen nichts als ein transitorisches Gesetz. Nichts von Allem, was bisher bestanden, soll ferner bestehen; uͤberall nur die Demokratie unter dem Mantel eines machtlosen Koͤ— nigthums; mag Frankreich nachher sehen, wie es sich aus diesem Chaos herauswindet. Ich will nicht behaupten, daß alle die Maͤnner, aus denen diese Partei besteht, dies Alles wollen, aber ich betheure, daß es unter ihnen einige giebt, die noch mehr als dies verlangen. Jetzt bildet diese Partei nur ein Ganzes. Sobald sie aber die Aufloͤsung der Kam— mer erlangt hat, wird sie sich theilen, und wir wuͤrden so— dann Zeugen eines Kampfes seyn, der zuletzt nothwendig zur Anarchie fuhren muͤßte. Aus diesem Allen scheint aber eine Thatsache unwiderleglich hervorzugehen, daß naͤmlich, von der schlimmsten Seite betrachtet, mit der Beibehaltung der Kammer keine ernste Gefahr verknuͤpft ist, wogegen es, von der besten Seite betrachtet, immer noch gefaͤhrlich seyn wuͤrde, sie aufzulssen. Welcher vernuͤnftige Mensch koͤnnte unter solchen Umstaͤnden noch zweifelhaft seyn?“
Der Finanz-Minister hat mittelst Beschlusses vom 5ten d. M. eine Kommission mit der Entwerfung eines Gesetzes beauftragt, wodurch in der Gesetzgebung uͤber die direkten Steuern Verbesserungen eingefuͤhrt werden sollen. Praͤsident dieser Kommission ist der Deputirte Herr Humann; Mit— glieder derselben sind: der Baron Favard de Langlade, Praͤ— sident am Cassationshofe, die Deputirten Augustin Perier, Beslay, Saglio, Graf von Rambuteau, Duvergier de Hau— ranne und Odier, der Staatsrath Thiers, der General⸗Finanz⸗ Inspektor Saurimont und der Direktor der direkten Steuern im Departement der Saone und Loire, Herr Vitallis. „Die Arbeit dieser Kommission“, sagt das Journal du Com— merce, „wird den Zweck haben, den Ausfall zu decken, der fuͤr den Schatz aus den Veraͤnderungen entspringen moͤchte, die nothwendig im System der indirekten Steuern vorgenommen werden muͤssen. Man versichert, daß, wenn diese Kommis⸗ sion ihre Aufgabe gut loͤst, dieser Ausfall ohne Steigerung der Hauptsumme der direkten Steuern durch regelmaͤßigere Vertheilung dieser Steuern gedeckt werden kann.“ Das bisher bestandene Syndikat der General⸗Einnehmer ist am 28sten v. M., der Aufforderung des Finanz⸗Ministers gemaͤß, aufgeloͤst worden.
General Tiburtius Sebastiani ist zum Militair-Kom— mandanten von Korsika ernannt.
General Semels ist mit Vollmachten zur Organisation des Heeres in vier Militair-Divisionen von hier nach Metz abgegangen. .
Wie der Moniteur meldet, hat die mit der Entwer—
anf eines Gesetzes uͤber die National⸗Garde beauftragte Kom—
mission sich mit dieser Arbeit anhaltend beschaäftigt, so daß der Gesetz-⸗Entwurf in wenigen Tagen fertig seyn wird. Dasselbe Blatt kommt heute nochmals auf die vom Kriegs-Minister der National-Garde zu liefernden Kanonen zuruͤck (ein Blatt hatte bekanntlich den Minister beschuldigt, er habe nur alte Kanonen hergeben wollen) und berichtigt
9) das goldgestickte
diese Thatsache dahin, daß die National-Garde 24 achtpfuͤn⸗ dige Kanonen verlangt, der Kriegs-Minister aber vier- oder sechspfuͤndige fuͤr angemessener gehalten und den Adsutan⸗ ten des Ober-Befehlshabers der National-Garden dieserhalb an den General Gourgaud, als Commandeur der hiesigen Ar⸗ tillerie, verwiesen habe. Sobald diese beiden uͤber das Ka— liber sich verstaͤndigt haben wuͤrden, werde der Minister Be— fehle zur Uebergabe der Kanonen ertheilen. — Zur Wider— legung der Angabe, daß der Kriegs-Minister der National⸗ Garde nur schlechte Kanonen angeboten habe, erklaͤrt der General Lafayette in den offentlichen Blaͤtern, daß eine der Ursachen der schnellen Organisation der Pariser National— Garde in der Bereitwilligkeit liege, womit der Kriegs-Mi— . . zu seiner Verfuͤgung stehenden Waffen hergege— en habe.
Mittelst Koͤnigl. Beschlusses sind, wie der Messager des Chambres meldet, alle vom vorigen Koöͤnige nach dem 25. Juli vorgenommenen Befoͤrderungen und Ordens⸗Verlei⸗ hungen in der Armee annullirt worden.
Das Nouveau Journal de Paris berechnet, daß die in den Jahren 1828 und 1829 verliehenen Pensionen an hohe Staats⸗Beamten sich auf 264,000 Fr. belaufen.
Das hiesige Handels-Gericht hat, wie aus dem Berichte seines Praͤsidenten, des Banquier Vassal, erhellt, in dem Zeitraum vom 1. Sept. v. J. bis zum 1. Sept. d. J. 30,291 Urtheile gefallt, die dem Fiskus an Einregistrirungs-Gebuͤh⸗ ren die Summe von 795,309 Fr. eingetragen haben. In demselben Zeitraum wurden 469 Bankerotte deklarirt.
Vom Koͤnige dazu ernannte Kommissarien begaben sich gestern fruͤh nach St. Denis, um dort das Herz des Prin— zen von Condé in Empfang zu nehmen und dasselbe, den letztwilligen Bestimmungen des Verstorbenen gemaͤß, nach Chantilly zu bringen. Der Zug bestand aus acht Trauer— kutschen.
Der Courrier frangais meldet: „Man versichert, daß seit dem verwichenen Dienstage die Aufsicht uͤber die Ex⸗Minister strenger geworden ist, als bisher. Sie wohnen im vierten Stockwerke unmittelbar unter dem Kranze des Thurmes von Vincennes, Jeder in einem der Seitenthuͤrm— chen; von sechs Uhr des Morgens bis um 9 Uhr Abends versammelten sie sich bisher in einem in der Mitte gelegenen Zimmer in Gegenwart zweier Wachter. Die sie , Personen hatten Zutritt in ihre besondern Gemaͤcher. Herr von Polignae stieg, um seine Gemahlin zu empfangen, in das Gemach eines benachbarten Hauses herab. Jetzt will man aber im dritten Stockwerke des Thurms ein Sprach⸗ zimmer mit einem Gitter einrichten; auch will man die Ge—
fangenen nicht mehr mit einander in Verbindung lassen.
Der Name des Herrn Berryer soll auf diesfaͤlligen Befehl von der in der Wachtstube liegenden Liste der Personen, denen der Eintritt erlaubt ist, gestrichen worden seyn.“
Der vom Polizei-Praͤfekten gestern in Beschlag genom— mene Anschlagzettel bestand in einer Proclamation, worin ein unter dem Namen der Volksfreunde aus 300 Mitgliedern bestehender Verein die Pariser Buͤrger aufforderte, allem in⸗ nern Zwiespalt zu entsagen und sich nur mit dem Sturze der Deputirten⸗Kammer zu beschaͤftigen. Dieser Verein hielt seine Sitzungen in demselben Hause, wo sich die Buͤreaus des Nouveau Journal de Paris befinden.
Der Koͤnigl. Gerichtshof hat gestern einen Kommissa— rius ernannt, der die Untersuchung gegen die Verfasser und Drucker jener Anschlagzettel leiten soll.
Mehrere Militairs sind gestern hier verhaftet und auf die Kommandantur gebracht worden.
Die Polizei forscht den werthvollen Gegenstaͤnden nach, welche dem ers, von Angoulme am 29. Juli abhaͤnden gekommen sind. Diese sind: 1) die Insignien des heiligen Geist⸗-Ordens (Gold und Emaille); 2) ein Orden des gold⸗ nen Vließes (Gold und Emaille); 3) Sterne und Orden mehrerer Machte (Gold und Juwelen); 4 mehrere kost⸗ bare Waffen, die dem Prinzen von auswaͤrtigen Maͤchten geschenkt waren; 5) mehrere Uhren und Dosen mit Na⸗ menszuͤgen und Gemaͤlden; 6) ein großer Kasten Silberzeug mit dem Wappen des Prinzen; 7) ein goldnes 3 . nebst Tasse; 8) ein Pair⸗Kostuͤm mit goldgesticktem Mantel; ostuͤm eines Groß⸗Admirals; 10) meh— rere Decorationen der Orden des heiligen Ludwig und der Ehren-Legion in Gold und Silber. * .
Seit einiger Zeit durchstreiften Wilddiebe die Königl. Forsten von St. Cloud, Marly und Versailles und toͤdteten alles Wild, was ihnen in den Schuß kam; auch beschaͤdigten sie die Waldungen und nahmen Holz fort. Da sich ihre Anzahl mit jedem Tage vermehrte und sich auch Diebe und
anderes Gesindel unter sie mischten, so sah sich die Behoͤrde