1988
n, zu Paris und den merkwuͤrdigen Palmen, raucarien⸗ und Magnolien⸗Sammlungen des Herrn Bour⸗ sould daselbst. Noch demonstrirte Hr. Otto, unter Vorzei⸗ gung der Manipulation, die in den unvergleichlich großen Garten-Anlagen des Herrn Soulange Bodin zu Fromont uͤbliche eben so leichte als erfolgreiche Methode der Vermeh⸗ rung der Kamellien, Azaleen, Paäonien ꝛe, durch Pfropfen. Von den zur Aufschmuͤckung des Versammlungs-Lokals und ur Anschauung aufgestellten mannigfachen Gewaͤchsen und
ruͤchten waren unter Anderm bemerkenswerth: zwei große Exemplare von Clethra arborea, eine neue Bilberzia, Nico— liana alata, eine neue Verbena, eine ausgezeichnete Collection verschiedener zum Theil neuer Fuchsien, Hedychium eocei—- neum und Gardnerianum, Beaufortia decussata, eine kunst⸗ reich geordnete Sammlung abgeschnittener seltener Georginen, Bluͤthen, drei ausgezeichnete Ananas, Diamant-Trauben von ,. Suͤßigkeit, verschienene Pflaumen und Melonen—
rten. Vorgezeigt wurden noch die Modelle der von dem Uhr— macher Herrn Gerdum in Stolpe erfundenen anscheinend aͤußerst zweckmäßigen Werkzeuge zur Erleichterung des Ein—
sammelns der Kartoffeln, unter Vertheilung der von dem g Erfinder herausgegebenen faßlichen Beschreibung und Abbil-,
dung derselben (bei dem Secretair des Gartenbau⸗-Vereins, Zimmerstraße Nr. 81 a., fuͤr 173 Sgr. zu haben), mit dem Wunsche, daß von Seiten der Herrn Landwirthe und durch landwirthschaftliche Gesellschaften Versuche damit angestellt und die Resultate mitgetheilt werden mochten. H —.
Verzeichniß der Vorlesungen welche im Winter 1830 — 31 auf der Koͤnigl. Thier— arzneischule gehalten werden.
1) Herr Ober⸗Stabs⸗Roßarzt und Prof. Naumann wird taglich von 11 — 12 Uhr uͤber spezielle Pathologie und Therapie und Mittwochs von 2 —3 Uhr uͤber Hufbeschlag Vorlesungen halten. Derselbe leitet täglich von 9 — 19 Uhr Vormittags und von 4 — 5 Uhr Nachmittags die prak— tischen Uebungen im Krankenstalle.
2) Herr Professor und Privat-⸗Docent an der Univer— sitaͤt, Hr. med. Reckleben, wird Mittwochs und Sonnabends von 11 — 12 Uhr uͤber die Knochenlehre der Hausthiere und an demselben Tage von 1—2 üÜhr uͤber gerichtliche Thier— heilkunde und Veterinair⸗-Polizei, ferner Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 1 —2 Uhr uͤber spezielle Pa—⸗ thologie und Therapie der Krankheiten des Rindviehes und der uͤbrigen Hausthiere, mit Ausnahme des Pferdes, Vorle— sungen halten. Derselbe uͤbernimmt auch gemeinschaftlich mit dem Thierarzt und Schmiede-Vorsteher Herrn Müller den Unterricht solcher Beschlagschmiede, welche zugleich Thier⸗ aͤrzte vierter Klasse werden wollen, wenn sie sich dazu in hin— laͤnglicher Anzahl melden sollten. . .
3) Herr Professor Dr. med. Gurlt wird uͤber die Ana—⸗ tomie der Hausthiere täglich von 1— 2 Uhr, uͤber pathologi⸗ sche Anatomie Montags, Dienstags und Donnerstags von 4 —5 Uhr Vorlesungen halten. Derss. wird die praktischen Uebungen in der Zootomie taͤglich Vormittags und, mit Ausnahme des Mittwochs und Sonnabends, auch Nachmit— tags leiten. Unter seiner Leitung geschehen die Sectionen der gefallenen Thiere, bei welchen derjenige Lehrer gegen— waͤrtig seyn wird, in dessen Krankenstall das Thier gefal— len ist. 5 Herr Ober-Lehrer und Ober-Thierarzt Dr, med. 3 wird die praktischen Uebungen im Krankenstalle taͤglich von 8—9 Uhr Vormittags und von 46 — 5 Uhr Nach— mittags leiten, ferner taͤglich von 5 —=6 Uhr Nachmittags Vorlesungen und Repetitionen uͤber spezielle Chirurgie und Operationslehre halten. Auch wird er die im Krankenstalle des Herrn Professors Naumann vorkommenden chirurgischen , verrichten oder unter seiner Aufsicht verrichten
assen. 26
5) Herr Apotheker und Lehrer Erdmann wird Mitt— wochs, Freitags und Sonnabends von 4 — 6 Uhr uͤber Che— mie und Pharmacie Vortraͤge und Repetitionen halten und den praktischen Unterricht in der Apotheke täglich ertheilen.
6) Der Thierarzt und Vorsteher der Schmiede, Herr
Muͤller, wird die Uebungen in der Instructions⸗Schmiede taglich von 2 — 4 Uhr leiten. Sonnabends von 2 — 3 Uhr wird derselbe uͤber die dem Hufschmidt noͤthigen Kenntnisse Vortrage halten und die Lehre vom Hufbeschlage repeticen. 7) Herr Kreis-Thierarzt und Repetitor van Gim⸗ mern wird taͤglich von 10— 11 Uhr den praktischen Unter⸗ richt im menden Stunden die Repetitionen uͤber spezielle Pathologie und Therapie der Krankheiten des Rindviehes und der uͤbri— gen Hausthiere, mit Ausnahme des Pferdes, abhalten. 8) Herr Kreis-Thierarzt und Repetitor Mecke wird in noch zu bestimmenden Stunden die Vorlesungen uͤber spezielle Pathologie und Therapie der Krankheiten des Pferdes, so wie auch die Vorträge uͤber gerichtliche Thierheilkunde und Veterinarpolizei repetiren. ö 9) Herr Professor Dr. phil. Stoörig wird uͤber Exte— rieur, Zuͤchtung und Pflege der Hausthiere, mit Ausnahme des Pferdes und Schafes, Dienstags, Donnerstags und Frei— tags von 2 — 3 Uhr Vorlesungen halten. . 10) Herr Registrator Toͤnnies wird in noch zu bestim— menden Stunden zu schriftlichen Styluͤbungen Anleitung eben. . Die Vorlesungen fangen den 25. Oktober d. J. an und werden am 31. Maͤrz k. J. geschlossen. .
Königliche Schauspiele. Sonnabend, 18. September. Im Schauspielhause; Toni, Drama in 3 Abtheilungen, von Th. Korner. (Dlle. Senger, vom Koͤnigl. Baierschen Hoftheater zu Muͤnchen: Toni, als letzte Gastrolle) Hierauf: Der Stiefvater, Luspiel in 3 Ab— theilungen, von E. Raupach. . Sonntag, 19. September. Im Schauspielhause: Der Nasenstuͤber, Possenspiel in 3 Abtheilungen, von E. Raupach.
Hierauf: Concertino militaire fuͤr Fagott, vorgetragen von
F. C. Preumayer, erstem Fagottisten Sr. Majestaͤt des Koͤ⸗ nigs von Schweden und Norwegen. Und: Das Geheimniß, Singspiel in 1 Aufzug; Musik von Solis.
In Charlottenburg: Zum erstenmale: Onkel Brand, Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach dem Franzoͤsischen. Und: Die Onkelei, Lustspiel in 1 Aufzug, von A. Muͤllner.
Königstädtisches Theater. Sonnabend, 18. September. Sylphide, das Seefraͤu— lein, komische Zauberposse mit Gesang in 2 Akten. z Sonntag, 19. September. Die beiden Nächte, komische Oper in 3 Akten; Musik von Boyeldieu.
; Berliner BE rs e Den 17. September 1830.
Amtl. Fonds- und geld Cours Zettel. (Preusß. Cour.)
77 Hr J N
7s Brie. Geld] St. Schuld- ð ch. 65 967 I sthbr. Flandhrt. 4 i004 Pr. Engl. Anl. 18 997 Pom. Plandbrt. 4 1053 Pr. Engl. Anl. 22 Kur- u. Neum. do. 4 1053 Pr. Engl. Obl 30 SZéohlesische do. 4 107 kKurr. bh. m. l. 6. Rs. G. d. Ku. X. — 70 Neum. Int Sch. d. L. Sch. d. R- u N. — II Berl. Stadt- Ob. Königsbg. do. Elbinger do. PDanz. do. in Th. Wi'stpr. Pfdh. Grosshx. Pos. do.
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Noll. vollw. Dunk.
Reue dito Friedrichsd'or. Disconto ....
c 8 8 . . O O . . . 14
Auswärtige Börsen. Hamburg, 15. Septemher.
Oesterr. 5proc. Metall. 97. 4proc. 90. Partial-Obligat. 125. Bank- Actien 1200. Engl. Russ. Anleihe 1006. Silber-Rnbel 973. Din. 6683. Poln. pr. 36 Sept. 116. Engl. Neapol. J5. Falc. 66.
Preuss. Engl. 4proc. 90.
Paris, 10. September.
5proc. Rente br. gomht. Coup. det. 99 Fr. 80 gent. proc Rente pr. compt. 7i Fr. 809 Cent. 5proe. Neap. 68 Fr. 35 Gent.
5proc. Span. Rente perp 403.
Neueste Böürsen⸗Nachrichten.
Paris, 11. Sept. 5proc. Rente per compt. Coup. dei. 99 Fr. 5proc. fin Cour. 99 Fr. 15 C. 3proc. Rente per compt. 70 Fr. 75 C. Zproc. fin cour. 70 Fr. 96 C. 5proc. Neap. Falc. per compt. 67 Fr. 80 C.
67 Fr. gh C. Sproc. Span. Rente perp. 40.
Frankfurt a. M., 14. Sept. Oesterr. proc. Metall. 953. 95. 4proc. S9z. Ss. 23Iproc. 537. proc. 222.
Bank⸗Actien 1454. 1451. Part. Obl. 1235. 1223. Loose zu 100 Fü. 171. B. Poln. Loose 563. 553.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
Redacteur John. Mitredacteur Cottel.
Hundekrankenstalle ertheilen und in noch zu bestim⸗
ef Geli. w
proc. fin cour.
B.
V
Preußische Staats ⸗Zeitung.
Allgemeine
M 260.
Amtliche Nachrichten. Re nit d 6 es.
Bei der am 16ten und 17ten d. M. geschehenen Ziehung der dritten Klasse 62ster Koͤnigl. Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 8000 Rthlr. auf Nr. 70,763; 2 Gewinne zu 2500 Rthlr. fielen auf Nr. 19,049 und 56,458; 3 Ge— winne zu 1200 Rthlr. auf Nr. 10,470, 19,836 und 58,339; 4 Gewinne zu 800 Rthlr. auf Nr. 12,717, 56,405, 76,698 und 80,550; 5 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 22,143, 34,905, 54,538, 69,621 und 89,564; 10 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 16,164, 25,611, 28,448, 29,812, 45,194, 49,076, 56, 844, 63, 355, 69,413 und 84, 146; 25 Gewinne zu 190 Rthlr. auf Nr. 5356, 7119, 10,584, 11,757, 12,771, 14,403, 30,145, 30,394, 36,441, 38,824, 47,438, 49,953, 50, gäß, 58,044, 59,646, 61, 359, 66,637, 68, 884, 69,586, 69,755, 73,241, 77,633, 79,628, 88,429 und 89,619.
Der Anfang der Ziehung vierter Klasse dieser Lotterie ist auf den 15. Oktober d. J. festgesetzt.
Berlin, den 18. September 1830. Königl. Preußische General-Lotterie-Direction.
Zeitungs-Nachrichten. A u s lan d.
Frankreich.
Pairs-Kammer. Die Sitzung vom 10. Septbr. eroͤffnete der Graf Sim on mit der gh un eines Be⸗ richtes uͤber die von ihm selbst herruͤhrende Proposition, die Preß⸗ und politischen Vergehen aufs neue vor die Geschwor— nen / Gerichte zu verweisen. Er legte sehr ausfuͤhrlich die Gruͤnde dar, welche die Kommission veranlaßt haͤtten, seine Vorschlaͤge mit einigen unerheblichen Veraͤnderungen anzuneh— men. Ueber die Frage, ob Verlaͤumdung und Beschim— Pfung von Privat-Personen ebenfalls unter die politischen Vergehen zu rechnen seyen, war die Kommission getheilter Meinung gewesen. Die Mehrzahl der Mitglieder derselben hatte indessen zuletzt dahin erkannt, daß jene beiden Vergehen zu der Kompetenz der zuchtpolizeilichen und einfachpolizeilichen Gerichtshöͤfe gehoͤrten. Nach dieser Entscheidung brachte der Berichterstatter zu den bereits von ihm proponirten fuͤnf Ar— tikeln (die wir in Nr. 256 der St. 3. gegeben haben) noch einen sechsten in Vorschlag, welcher gleich hinter dem ersten eingeschaltet werden soll und der die obige Bestimmung enthaͤlt. Die uͤbrigen fuͤnf Artikel sind im Wesentlichen so geblieben, wie der Graf Simeon sie urspruͤnglich abgefaßt hatte. Die Versammlung beschloß, die Berathungen uͤber diesen Gegenstand am naͤchsten Mon— tage (13ten), bis wohin keine Sitzung statt findet, zu eroͤff— nen. — Der Herzog von Choiseul berichtete hiernaͤchst uber den von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗Entwurf wegen der Zuruͤckberufung der Verbannten (s. Nr. 242 der St. Z. Art. Paris vom 75. Aug.). „Durch diesen Entwurf“, aͤußerte er unter Anderem, „sollen die Art. Z und 7 des Gesetzes vom 12. Januar 1816, wodurch die Verfassungs⸗Urkunde zum erstenmale verletzt wurde, abgeschafft werden. Jene beiden Artikel lauteten also: „„Art. 3. Der Koͤnig kann innerhalb zwei Monaten, von dem Tage der Be— kanntmachung des gegenwaͤrtigen Gesetzes an, diejenigen namhaft bezeichneten Individuen, die nicht vor die Gerichte igen worden sind, aus Frankreich entfernen. In diesem
Falle muͤssen sie das Land in der ihnen gestellten Frist ver—
lassen und duͤrfen, bei Strafe der Deportation, ohne die
Berlin, Sonntag den 19tnn September
1830.
aus druͤckliche Erlaubniß Sr. Majestaͤt nicht zuruͤckkehren. Auch kann der Koͤnig ihnen alle Guͤter und Pensionen, die ihnen als eine Gnade bewilligt worden waren, ent, ziehen. Art. 7. Diejenigen Koͤnigsmoͤrder, die, ohne Ruͤcksicht auf eine fast graͤnzenlose Huld, fuͤr die Zufatz-Akte gestimmt oder von dem Usurpator Aemter angenommen und sich dadurch als unversoͤhnliche Feinde Frankreichs und der rechtmaͤßigen Regierung gezeigt haben, werden auf ewige Zei— ten aus dem Koͤnigreiche verbannt und sind, bei der im 33sten Artikel des Straf-Gesetzbuches angedrohten Strafe, gehalten, das Land binnen Monatsfrist zu verlassen; sie konnen in dem— selben keines buͤrgerlichen Rechts genießen, auch kein Gut, keinen Titel und keine Pension, die ihnen als eine Gnade be— willigt worden sind, besitzen.““ Dies sind die beiden Arti— kel, deren Zuruͤcknahme man von Ihnen, meine Herren, ver— langt, und in denen die Ungerechtigkeit aufs hoͤchste getrie— ben worden ist. Umsonst widersetzten sich die damaligen Mi—⸗ nister Ludwigs XVIII. den von der Deputirten⸗Kammer vor⸗ geschlagenen Amendements, wodurch das Amnestie-Gesetz gaͤnzlich entstellt wurde. Der redliche Herzog von Richelien beschwor die Kammer, aus einem Gesetze des Friedens nicht ein Gesetz der Zwietracht zu machen; er fuͤgte hinzu, der Konig
mermehr willigen, da diese dem Staats⸗-Gesetze zuwider liefen und alle die schmerzlichen Erinnerungen weckten, die Lud— Big XVI. in seinem Testamente fuͤr immer der Vergessenheit uͤbergeben haͤtte. Die Pairs-Kammer wird die ümstaͤnde nicht vergessen haben, welche nichts desto weniger ein den wahren Absichten der Regierung so ganz zuwiderlaufendes Resultat herbeifüͤhrten. Daß unter soln n Umstaͤnden Ihre Kommission keinen Anstand genommen hat, fuͤr die Annahme des Ihnen vorgelegten Entwurfs zu stimmen, um eine schreiende Ungerechtigkeit wieder gut zu machen, versteht sich von selbst. Der Z3te Artikel (wonach die Familie Buonapartes in die Amnestie nicht mit inbegriffen wird) mußte natuͤrlich unsre Auf— merksamkeit ganz besonders in Anspruch nehmen. Es ist trau— rig genug, daß sich das beabsichtigte Gute nie vollkommen erreichen laßt; wenn aber die Gerechtigkeit unverjaäͤhrbare Rechte hat, so hat auch die Politik ihre Pflichten. Die Pairs-Kammer wird daher ohne Zweifel dem Beispiele der Deputirten⸗Kammer folgen und in ihren Berathungen uͤber eine Ausnahme⸗Klausel, die die oͤffentliche Ruhe uns gebie⸗ tet, dieselbe Vorsicht und Zuruͤckhaltung, wie jene, zeigen. Vielleicht komme einst eine Zeit, wo Frankreich, frei von allen Elementen der Zwietracht, von allen eiteln Hoffnungen, sein Gebiet keiner Familie, welchen Namen sie auch fuhren moͤge, wird zu verbieten brauchen, wo es vielmehr einem ungluͤcklichen, aber von so glorreichen Erinnerungen begleite—⸗ ten Geschlechte seinen Schooß unbesorgt wird oͤffnen konnen. Ihre Kommission schlaͤgt Ihnen die unbedingte Annahme des betreffenden Gesetz? Entwurfs vor.“ Nach Beendigung dieses Berichtes beschloß die Versammlung, unverzuͤglich die Diskussion daruͤber zu eroͤffnen. Der Marquis von Dreux—⸗ Brézeé war der Meinung, daß man durch die Zuruͤckberu— fung der Verbannten den beabsichtigten Zweck, die Wieder⸗ herstellung der Ruhe und Eintracht im Lande, keinesweges erreichen werde. Es gebe in Frankreich noch mehr als ein Herz, das sich bei dem bloßen Gedanken an das von den Koͤnigs⸗ moͤrdern veruͤbte Attentat empoͤre. Er sey weit entfernt, sich gegen das Begnadigungsrecht, dieses schoͤnste Vorrecht der Krone, zu erheben dieses Recht werde aber durch den Gesetz⸗Entwurf beein⸗ traͤchtigt; wollte die Kammer an der Zuruͤckberufung der Verbannten Theil nehmen, so wuͤrde es gleichsam scheinen, als ob sie keinen Unterschied zwischen den positiven Vorthei— len, die das Land der Revolution verdanke, und den Verbre— chen mache, wovon dasselbe der Schauplatz gewesen sey; er seinerseits werde niemals seinen Namen zu einem Gesetze
hergeben, wodurch, wie ein Mitglied der Deputirten⸗ Kam⸗
koͤnne in die von der Kammer gemachten Amendements nim
ö J . = w K — K 1
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