1830 / 260 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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mer sehr richtig bemerkt habe, er zu einer moralischen Mit⸗ schuld eingeladen wuͤrde, die er mit Abscheu von sich weise. Der Minister des öffentlichen Unterrichts aͤußerte ye, folgendermaßen: „Der Tte Artikel des sogenannten

estie⸗Gesetzes war nicht blos eine offenbare Verletzung

der Charte, er war eine Handlung der Rache und Gewalt

thaͤtigkeit, gegen die der ö. von Richelieu sich mit Macht erhob. Jetzt soll diese Handlung wieder gut gemacht wer— den; ich kann hierin nichts Verwerfliches finden. Man be— hauptet, daß es besser waͤre, wenn wir den Konig sein Be— gnadigungsrecht ausuͤben ließen; hierauf erwiedere ich, daß pdieses Recht in dem vorliegenden Falle keine Anwendung finden zann, denn es hat keine gerichtliche Verurtheilung stattgefun⸗ den; die Verbannten sind blos das Opfer einer politischen Maaßregel, eines ungerechten Gesetzes, gegen das sich damals die ehrenwerthesten Manner erhoben. Man hat in den letz— zern Jahren, geleitet von duldsameren Ansichten, mehrere verbannte Individuen zuruͤckberufen; die jetzige Regierung erkennt sich aber das Recht nicht zu, durch einen Akt der Duldsamkeit einen Gesetzes⸗A rtikel zuruͤck zu nehmen.“ Der Bicomte Dubouchage behauptete, daß, wenn der Herzog 2. Richelieu sich in der Deputirten-Kammer der Annahme des obigen Jten Artikels widersetzt habe, solches blos aus dem Grunde geschehen sey, weil schoͤpflichen Guͤte nicht diejenigen habe bestrafen wollen, welche pie Deputirten⸗ Kammer, mit Ausnahme von 3 Stim⸗ men, einmuͤthig aus dem Lande verbannen gewollt; er (Dubouchage) habe indessen mit eigenen Augen gesehen, daß, als spaͤterhin uͤber jenen Artikel abge— stimmt wurde, der Herzog von Richelieu sich von der Menge habe fortreißen lassen und sich zu Gunsten der Verb an⸗ nung von seinem Sitze erhoben habe, obgleich er kein Recht zehabt, mitzustimmen, indem er nicht Deputirter gewesen sey; auch habe Richelieu bei der Vorlegung des Gesetz / Ent⸗ wurfs wortlich geaͤußert: der Tie Artikel desselben bezwecke die Verbannung von Mannern, die, ohne Ruͤcksicht auf die erste Begnadigung des Monarchen, sich nicht gescheut hätten, sich zum zweitenmale zu Werkzeugen einer gehässigen Usurpation herzugeben; was das Begnadigungsrecht betreffe, so koͤnne er nicht begreifen, warum man dasselbe dem jetzigen Monarchen entziehen wolle, da doch die beiden vorigen sich desselben be⸗ dient hatten, um 60 bis 80 Verbannte zuruͤckzurufen, so daß jetzt vielleicht nur noch 10 bis 12 außerhalb Landes lebten. Der Herzog von Broglie sah sich durch diese Meinungs— Aeußerung veranlaßt, zum zweitenmale die Rednerbühne zu besteigen. „Ist es wahr oder nicht, fragte er, „daß die Charte von 1814 einen Artikel enthielt, wonach alle fruͤheren politischen Meinungen und Ansichten der Vergessenheit uͤber— eben werden sollten? Ist es wahr oder nicht, daß der Tte Artikel des sogenannten Amnestie⸗ Gesetzes diese Bestimmung verletzte? Beides läßt sich nicht in Abrede stellen. Wenn die beiden vorigen Könige sich ihres Begnadigungs⸗Rechtes bedient haben, um mehrere Verbannte zuruͤckzurufen, so hatten sie hierzu ihre guten Gruͤnde; was sie indessen gethan, war voͤllig gesetzwidrig, und wenn ihre Minister dieserhalb in den Kammern angegriffen worden waren, so weiß ich nicht, wie sie sich dieserhalb hätten rechtfertigen wollen. Die jetzige Regierung darf einem solchen Beispiele nicht folgen. Es be— steht ein Gesetz; soll dasselbe nicht ferner in Kraft bleiben, so muß es zurückgenommen werden“ Der 3 De⸗ cazes gab uͤber die Umstaͤnde, unter denen im Jahre 1816 das mehrerwähnte Gesetz gegeben wurde noch folgende naͤ—⸗ hern Aufschluͤsse: „Ich war damals Praͤsident des Minister— Raths. Der Vicomte Dubouchage behauptet, daß, als in der Deputirten-⸗Kmämmer die Berathungen uͤber jenes Gesetz begonnen, der Herzog von Richelieu der Verbannung seinen Beifall geschenkt habe. Der Wahrheit gemaͤß muß ich aber Irklaͤren, daß sowohl der Konig als seine Minister die Zusaͤtze der Deputirten-Kammer anfangs unbedingt ver— warsen, und daß, wenn sie dieselben spaͤterhin doch annah⸗ men, blos die Rothwendigkeit, dem allgemeinen Besten ein Opfer zu bringen, sie dazu bewog. Unter gewohnlichen Um⸗ Fanden sollen allerdings die Minister eher abdanken, als iner Maaßregel, die sie mißbilligen, ihre Zustimmung geben; wo aber das Interesse des Landes gebietet, da muͤssen sie ihrer persoͤnlichen Änsicht auf eigne Gefahr Schweigen gebieten. So war damals unsre Lage. Im Angesichte eines Heeres von 50h, 09 Mann fremder Truppen, don innern Zwistig= keiten r ng von Hungersnoth und Bankerotten bedroht, ohne Armee, ohne Finanzen, ohne Budget, mußten wir uns jones Gesetz aufbuͤrben lassen, damit nicht die Verwaltung in Haͤnde geriethe, die Thron und Land ins Verderben ge— Cürzt haͤtten. Durch unfre Handlungsweise glauben wir uns daher um Thron und Land wohl verdient gemacht zu haben.

Ludwig XVIII. in seiner uner-

Nachdem das Opfer einmal gebracht worden, konnte natuͤrlich der Herzog von Richelieu, als er den also entstellten Gesetz⸗ Entwurf in die Pairs-Kammer brachte, ihn nicht gleichzeitig vorlegen und bekämpfen; die Ausdruͤcke aber, deren er sich bediente, beweisen hinlänglich, in welcher gezwungenen Lage wir uns damals befanden.“ Auf die Frage, ob der Vicomte Dubouchage bei der Abstimmung uͤber den obigen 7ten Artikel auch ihn (Decazes) zu Gunsten desselben von seinem Sitze habe aufstehen sehen, erwiederte Jener: außer dem Herzoge v. Richelien hatten sich noch der See⸗-Minister (ein Oheim des Vicomte Dubouchage) und ein dritter Minister, jedoch nicht der Herzog Decazes, erhoben. „Ich erhob mich auch wirklich nicht“, fuhr der Herzog fort, „obschon ich Deputirter war; nichts desto weniger war ich aber von der Nothwendig⸗ keit durchdrungen, das Gesetz auch in seiner ver stuͤmmelten Gestalt anzunehmen.“ Nach einigen weitern Bemerkungen zur Vertheidigung des Herzogs von Richelieu, und nachdem ber Vicomte Bubouchage erklaͤrt, daß es nicht seine Absicht gewesen sey, irgend einen Schatten auf das Andenken“ dieses Letztern zu werfen, ergriff noch der Mar— quis von Barbés⸗Marxbois, der damals gleichfalls im Minister-Rathe saß, das Wort und aͤußerte: „Ich halte es

fuͤr meine Pflicht, in wenigen Worten anzufuͤhren, was sich

zu jener Zeit im Conseil zutrug. Nachdem der Gesetz-Entwurf von der Deputirten-⸗Kammer angenommen worden war, pruͤften wir ihn mit der groͤßten Aufmerksamkeit in ei— nem Minister⸗-Rathe, bei welchem der Koͤnig nicht zugegen war. Wir stimmten dahin uͤberein, daß die in den 7ten Ar⸗ tikel begriffenen Personen sich keines eigentlichen Vergehens schuldig gemacht haͤtten, und daß sich demnach ihre Verur— theilung nicht rechtfertigen lasse; es herrschte in dieser Hin— sicht nur eine Meinung unter uns. Gleichwohl gaben wir dem Drange der Umstaͤnde nach und ließen das Gesetz durchgehen. Ich muß indeß wiederholen, daß dies gegen die Ansicht der Minister geschah.“ Nach dieser Erklarung wurde

uͤber den Gesetz-Entwurf, wodurch den Verbannten die Ruͤck⸗

kehr gestattet werden soll, abgestimmt und derselbe mit 73

gegen 8 Stimmen angenommen. Am Schhlusse der Sitzung verlas noch der Vicomte Dubouchage seinen Tages zuvor auf das Buͤrean des Praͤsidenten niedergelegten Antrag auf ein Gesetz wegen Besttafung der in Gotteshaͤusern veruͤbten Diebstaͤhle und sonstigen Vergehen.

Paris, 11. Sept. Am Sten d, uͤberreichte eine Kom⸗ mission der Akademie der Wissenschaften Sr. Majestaͤt dem Koͤnige den neunten Band der neuen Memoiren der Akademie.

Einer in der neuesten Nummer des Gesetz⸗Buͤlletins ent— haltenen Koͤnigl. Verordnung zufolge ist der Rath am Cassa⸗ tionshofe, Hr. Borel de Bretizel, zum Verwalter und der Baron v. Surval zum Intendanten des Vermoͤgens des minorennen Prinzen, Herzogs von Aumale, ernannt. Fuͤr außergewoͤhnliche Faͤlle ist ein Familienrath niedergesetzt, der aus dem Baron Pasquier, als Praͤsidenten, dem Marquis v. Marbois, dem Marschall Herzog von Treviso, dem Baron Seguier, Hrn, Lepoitevin, Kammer-⸗Präsidenten beim Koͤnigl. Gerichtshofe, dem Grafen Alexander v. la Rochefoucauld und dem Grafen v. Canouville besteht.

Das Journal des Débats bemerkt: „Man spricht viel von einer Prorogation der Deputirten⸗Kammer. Einige Blaͤtter sind der Meinung, dies werde eine treffliche Maaß— regel seyn, um Alles, sowohl die Kammer als das Ministe⸗ rium und das Land, ins gehoͤrige Geleise zu bringen. Wir sind ganz der entgegengesetzten Ansicht und glauben versichern

ju können, daß die Kammer nicht prorogirt werden wird, und

daß im Minister-Rathe nicht die Rede davon gewesen ist. Die Prorogation wurde, nach unserer Meinung, mit man— nigfachen Uebelstaͤnden verknuͤpft seyn; sie wuͤrde erstens di Schwache des Ministeriums gegen eine Partei zeigen, welche der Ordnung abhold ist. Einige Stimmen, welche riefen: „das Volk will es!“ wuͤrden kuͤnftig hinreichen, um Beschluͤsse über die wichtigsten Dinge zu bestimmen. Woher wißt Ihr, daß das Volk es will? Das Volk kann nur durch das Or— gan der Gesetze, durch die Deputirten-Kammer, etwas wol⸗ len. In Bezug auf das Land wuͤrde die Prorogirung der Deputirten⸗Kammer den Uebelstand haben, demselben den let⸗ ten Anhaltspunkt gegen die herrschende Neigung zur Unord— nung zu nehmen. Die Kammer lasse sich daher durch dergleichen

falsche Geruͤchte nicht in Schrecken setzen; sie verfolge ihren

Gang und verleihe, wenn es Noth thut, dem Ministerium

Kraft, statt dieselbe von ihm zu erwarten. Es ist leicht moͤg⸗

lich, daß es jetzt ihre Bestimmung ist, dem Geiste der Unordnung zu widerstehen, wie fruͤher dem Geiste des Despotismus. Wir wiederholen es, wir glauben versichern zu können, daß die Kammer nicht prorogirt werden wird; sie

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ist, wenn sie will, unerschuͤtterlich, von welcher Seite man sie auch angreifen mag. Heute sagt man uns, das Mi— nisterium wolle die Kammer prorogiren, uͤbermoxgen wird man sagen, das Volk wolle es; aber eines wird so unwahr seyn, wie das andere.“ Der Messager des Chambres bestätigt es, daß im Minister⸗Rathe von der Vertagung der Kammer keine Rede gewesen sey; doch weicht er darin von dem Journal des Debats ab, daß er die Prorogation ge— wuͤnscht haͤtte. Der National seinerseits haͤlt die Verta— gung fuͤr unausbleiblich und giebt dem Ministerium den Rath, sie sobald als moglich vorzunehmen.

Der Courrier frangais aͤußert in Bezug auf die von der Pairs-Kammer bereits entschiedene Frage wegen Abschaffung des Sakrilegiums-Gesetzes: „Die Deputirten— Kammer wuͤrde sehr wohl thun, wenn sie die Proposition des Hrn. Thouvenel aufgaͤbe und sich dagegen mit der des Grafen v. St. Priest, die ihr naͤchstens vorgelegt werden wird, beschaͤftigte. Uebrigens muß dieser Konflikt beide Ver— sammlungen fuͤhlen lassen, wie nothwendig es fuͤr die Ausuͤ⸗ bung des ihnen bewilligten Vorrechtes der Initiative ist, daß sie sich vorher gehoͤrig verstaͤndigen, damit sie nicht wieder in den Fall kommen, gleichzeitig uͤber eine und dieselbe Materte zu berathschlagen. Die Folgen hiervon sind nichts als Ver— wirrung und verlorne Zeit.“

Die vom hiesigen Koͤnigl. Gerichtshofe gegen die Gesell— schaft der Volksfreunde eingeleitete gerichtliche Untersuchung ist namentlich gegen die Herren Hubert und Thierry gerich— tet, von denen der Erstere Praͤsident, der Letztere Secretair der Gesellschaft ist; jener soll eine Caution von 6000 Frey dieser eine von 3000 Fr. stellen.

Sieben Buchdrucker-Gehuͤlfen, welche von ihren Genos⸗

ein Reglement fuͤr das

sen beauftragt worden waren, verhaftet worden. Ein

Gewerk zu entwerfen, sind ähnliches, von uͤbersandtes Reglement, worin bestimmte Bedingungen festge— stellt waren, unter denen allein es den Tuchmacher⸗Gesellen

erlaubt seyn solle, zu arbeiten, ist von diesem als ungesetzlich

gemißbilligt worden.

Vorgestern begaben sich drei Mitglieder der mit der In struirung des Prozesses gegen die vorigen Minister beauf⸗ tragten Kommission nach Vincennes, um ein zweites Verhoͤr

mit den Gefangenen anzustellen. Jeder der Ex⸗Minister er— haͤlt taglich 50 Fr.

Der Köoͤnigl. Gerichtshof zu Riom hat gegen ein Indi— viduum, das sich in einem dortigen Hause seit mehreren Wochen sorgfaͤltig verborgen hielt, einen Verhaftsbefehl erlassen, weil man allgemein den Verdacht hegte, es sey der Ex⸗-Minister Baron von Montbel.

Aus Algier wird unterm 23. August gemeldet, daß der

N

General, Lieutenant Herzog v. Escars und der General-⸗Ma—

jor Baron Clouet sich zwischen dem 25sten und 27sten nach

einem der Spanischen Hafen einschiffen wollten. Man ver—

sicherte auch, der Marschall v. Bourmont werde wenige Tage

nach diesen beiden Generalen gleichfalls Algier verlassen.

Der Herzog von Duras ist auf seiner Reise nach Nea— pel am 3tsten v. M durch Lausanne gekommen,

Der Chef des Privat-Kabinets des Ministers der aus— waͤrtigen Angelegenheiten, Hr. Bresson, ist vor einigen Ta— gen nach der Schweiz abgegangen, um dort die Angelegenheit wegen der kapitulirten Schweizer-Regimenter zu ordnen.

Naͤchsten Sonntag werden auf dem Marsfelde die Wett—⸗ rennen um den Koͤnigl. und den Orleanschen Preis stattfin— den. Der erstere dieser Preise besteht in 6000 Fr.

Der National meldet: „Das letzte Packetboot aus Brasilien hat den Beitritt des Kaisers Dom Pedro zu dem von der Regentschaft auf Terceira fuͤr die Wiederein fuͤhrung der constitutionnellen Charte und Wiederbesetzung des Portugiesi⸗ schen Throns durch Donna Maria vorgeschlagenen Maaßre⸗ geln mitgebracht. Man glaubt, die Regentschaft werde aktive Dperationen beginnen, um diesen Zweck zu erreichen. Es ist gewiß, daß das Londoner Kabinet den Marquis von Pal— mella aufgefordert hat, nach England zu kommen, um uͤber die Beilegung der Portugiesischen Angelegenheiten zu unter— handeln.“

Großbritanien und Irland.

London, 11. Sept. Gestern wurde das Standbild Georgs III., nachdem die an demselben geschehene Beschaͤdi= gung ausgebessert worden, an der hiesigen Boͤrse aufgestellt.

Der Globe sagt: „In der Bank von England ist kuͤrz— lich eine große Anzahl neuer Konto's, und zwar auf die Na⸗ men von Auslaͤndern, eroͤffnet worden.“ .

Die heutige Boͤrse war sehr belebt, und die meisten Course sind neuerdings nicht unbedeutend gestiegen. (Vergl. „Aus— waͤrtige Boͤrsen.“)

den Tuchbereitern dem Polizei-Praͤfekten

Ein Schreiben aus London vom 10. Sept. (welches der Hamburger Korrespondent mittheilt) ent⸗ haͤlt Folgendes: „Mehrere Englische Abendblaͤtter, mit Aus— nahme des Courier, gaben neuerdings die Nachricht von dem Eintritte verschiedener Whigs in das Kabinet des Herzogs v. Wellington. Es duͤrfte befremden, diese bereits aͤltere An⸗ gabe, deren Bestaͤtigung jedoch ausgeblieben, abermals von den Zeitungen aufgefrischt zu sehen. Aus sicherer Quelle er— faͤhrt man Folgendes uͤber diesen Gegenstand: Gleich nach dem Schlusse der letzten Parlaments-Sitzung stellte, dem Vernehmen nach, der Staats-Secretair des Innern, Sir R. Peel, dem Herzoge die Unmoͤglichkeit vor, inmitten zweier maͤchtigen Parteien fuͤr seine Person allein einen kuͤnftigen Parlamentskampf auch nur mit einigem Erfolge bestehen zu koͤnnen, und bat dringend um Verstaͤrkung der ministeriellen Talente. Der Herzog wandte sich hierauf an seinen persoͤn— lichen Freund, den Lord Melbourne, und lud ihn zum Ein— tritte in's Kabinet zugleich mit Lord Palmerston ein, indem er Beiden freistellte, sich einen dritten Kollegen zuzugesellen. Lord Palmerston entschied sich fuͤr Hrn. Huskisson, der, bei— laͤufig gesagt, anerkannt der erste Abministrator in England ist, und dem es, Sir R. Peel selbst nicht ausgenommen, Niemand in der detaillirtesten Kenntniß aller inneren Lan— desverhaͤltnisse zuvorthut. Leider aber hat es Hr. Huskisson mit dem Premier-Minister persoͤnlich verdorben, und somit zerschlug sich diese Unterhandlung. Eine andre mit dem Grafen Grey hatte keinen besseren Erfolg. Der Graf, dem der diesfallsige Vorschlag durch die dritte Hand zu— kam, erklärte, auf kein Anerbieten dieser Art eingehen zu koͤnnen, falls dasselbe nicht vom Herzoge direkt an ihn gelange. Dies Letztere scheint dem Premier-Minister nicht gefallen zu haben, wenigstens war seitdem von keiner Unter— handlung zwischen Beiden weiter die Rede. Die Hauptsache dabei ist aber wohl die, daß der Herzog v. Wellington zu sehr das Vorgefuͤhl von der Unvertraͤglichkeit seiner Grundsaͤtze mit denen von Lord Grey haben mag. Es fragt sich jetzt nur, was der Herzog thun wird. Es ist nicht wahrscheinlich, daß er unter den obigen Umständen noch einmal auf die Umge— staltung seines Kabinets zuruͤckkommen werde. In der That ist eine solche, dem Herzoge gegenuͤber, rein unmoͤglich. Alles erwogen, moͤchte man sich daher zu der Vermuthung bekennen, daß der Herzog noch einmal im Sinne hat, die Per sonen durch die Sachen zu ersetzen, worin eigentlich bis-. her seine ganze Taktik, dem Parlamente gegenüber, bestand. Die Schmaͤlerung der Civil-Liste und alle nur moͤglichen Re— ductionen werden dazu als Mittel dienen sollen. Ob dieser Plan aber zum dritten Male gluͤckt und den Herzog auch in der naͤchsten Session, wie in den fruͤheren mittelst der Emanci— pations-Akte und der Bier-Bill, durch den parlamentari—⸗ schen Strudel wohlbehalten hindurchfuͤhrt, das ist eine zur Zeit noch schwer zu beantwortende Frage, so viel sich auch dagegen mit gutem Grunde einwenden laßt. Das Schlimmste in die— ser Hinsicht ist wohl der Umstand, daß die katholische Eman⸗ cipation den bei weitem wesentlichsten Grund der Parteiun⸗ gen aufgehoben hat, wodurch Maͤnner, wie der Herzog von Richmond und der Graf Grey, bisher von einander getrennt waren, und daß die neuesten Ereignisse auf dem Kontinente aufs entschiedenste gegen die bisherige Politik des Britischen Ministeriums zu sprechen scheinen. Der Herzog besitzt sehr schaͤtzzare Eigenschaften, selbst als Staatsmann; er hat Fe⸗ stigkeit, Scharfsinn und Ausdauer; aber alle diese Eigenschaf— ten koͤnnen die positiven Kenntnisse und jene allgemeine und

politische Bildung, wie sie von dem ersten Minister eines

großen Repraäͤsentativ-Staats erfordert wird, koͤnnen die Er— fahrung in den Geschaͤften der Administration und die Ta— lente der Beredsamkeit, die in England so maͤchtig wirken, in keiner Weise ersetzen. Auf jeden Fall duͤrfte die parla⸗ mentarische Scene, die sich mit dem Schlusse des naͤchsten Monats eroͤffnet, wieder die lehrreichsten und hartnaͤckigsten

Staatskaͤmpfe darbieten, wie sie die Geschichte der Engli—

schen Verfassung seit den Zeiten von Fox, Pitt und Burke noch nicht wieder aufzuweisen hatte.“ 4

Nieder hand e.

Haag, 12. Sept. So eben ist das Pro— gramm der Festlichkeiten, welche bei der hohen Vermäh—

Aus dem

lung J. Koͤnigl. Hoheit der Prinzessin Marianne mit Sr. Koͤnigl. Hoh. dem Prinzen Albrecht von Preußen statt fin⸗ den sollen, hier erschienen. Alle Personen, die Ihren Masje— staͤten vorgestellt worden, versammeln sich zur Beiwohnung der hohen Vermaͤhlungs-Feier am 14. Sept. Abends um 5 Uhr im großen Saale und in den daran stoßenden großen

Appartements des Koͤnigl. Pallastes, und zwar in Gala, die