1992
Damen mit Hof⸗Maͤnreln. Die Plaͤtze werden nach der vor⸗ geschriebenen Ordnung eingenommen. Um dieselbe Stunde vdersammeln sich auch in dem Zimmer am Ende des großen Saales, wo sich die Vase befindet, der Buͤrgermeister vom Haag, der von Sr. Majestaͤt beauftragt ist, selber als Be⸗ amter des Personenstandes zu erscheinen, um mit dem Bei⸗ stande seines Secretairs den Civil-Akt der Vermaͤhlung zu vollziehen, ingleichen die Schoͤffen und eine Deputation aus dem Rathe der Stadt Haag, so wie die Königl. Hof⸗— prediger, begleitet von einer Deputation der beiden reformir⸗ ten Kirchen⸗Raͤthe vom Haag, zur Einsegnung der Ehe.
Gegen 65 Uhr verfuͤgen sich Ihre Majestaͤten und die Königl. Prinzen und Prinzessinnen in die Zimmer des nord— östlichen Vorderfluͤgels des Palais, der fruͤher von Sr. Ma⸗ jestaͤt dem Koͤnige bewohnt wurde. Alle Hofstaaten versam⸗ meln sich in den vor diesen Zimmern befindlichen Kammern. Sobald Alles versammelt ist, wird die Krone durch den Schatzmeister des Koͤnigl. Hauses, Herrn Ragay, unter dem Geleite zweier Kammerdiener, in das Zimmer gebracht, das dem Appartement, in welchem sich Ihre Majestaͤten befinden, zunaͤchst gelegen ist, und daselbst an die aͤlteste Hofdame, Ba— ronin von Estorff, uͤbergeben, aus deren Haͤnden Ihre Ma—
jestaͤt die Koͤnigin dieselbe empfaͤngt und in Gegenwart der
übrigen Königl. Personen dem Haupte Ihrer Koͤnigl. Hoh— der Prinzessin Braut aufsetzt. Mittlerweile stellen sich die Hofstaaten in der von Sr. Majestät fuͤr den großen Zug vorgeschriebenen Ordnung auf; der Kammerherr-Ceremonien— meister ist beauftragt, darauf zu sehen, daß diese Ordnung gehoͤrig beobachtet wird. Der Ober-Hofmarschall, Graf von
eerdt, begleitet von zwei Kammerherren, wird von Seiner Majestaͤt zu dem Beamten des Personenstandes gesandt, um ihm die vom Gesetz erheischten Dokumente in Bezug auf das
Ehe⸗Buͤndniß vorzulegen und ihm anzuzeigen, daß Ihre Ma⸗
jestaͤten nebst dem hohen Brautpaare sich sogleich zu ihm verfuͤgen wurden, damit Dasselbe in Gemaͤßheit der Vor— schriften des Civil-Rechts ehelich verbunden werde. Nach— dem die Dokumente in Ordnung befunden worden, wird Sr. Majestaͤt sogleich durch den Ober-Hofmarschall die An⸗ zeige davon gemacht. — Sobald Se. Majestaͤt den Befehl gegeben, daß sich der Zug in Bewegung setze, werden Ihre Majestäten nebst den Prinzen und Prinzessinnen von dem Ober⸗Kammerherrn Grafen v. Reede nach den Plaͤtzen ge⸗ leitet, die fuͤr Hoͤchstdieselben bestimmt sind. Dieser! Zug ist von Sr. Majestaäͤt fuͤr diesmal, und ohne daß daraus eine Folgerung fuͤr die Zukunft soll abgeleitet werden köoͤnnen, nach dem Range der Mitglieder des Königl. Hauses auf folgende Weise festgesetzt worden:
I. Der Kammerherr⸗Ceremonienmeister Baron Snouckaert.
II. Alle anwesenden Kammerherren, paarweise.
III. Die Herren des Gefolges Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen.
V. Die von Sr. Majestaͤt der Prinzessin Braut und dem Prinzen Braͤutigam zu deren Aufwartung zugewiesenen Kammerherren nebst dem Adjutanten, und zwar Ihrer Königl. . der Prinzessin: 1) Der Kammerherr Graf v. Reede—
diddagten, 2) der Kammerherr Baron v. Constant; Sr. Koͤnigl. Hoh. dem Prinzen: 1) der Kammerherr Graf von Larrey, 2) der Adjutant, Oberst-Lieutenant Baron v. Heerdt.
V. Das hohe Brautpaar. Die Schleppe Ihrer Koͤ— nigl. Hoheit der Prinzessin Braut wird von vier Damen ge⸗ trägen: 1) Baronin A. v. Constant-Villars; 2) Graͤfin A. Bentinck; 3) Baronin A. v. d. Duye; 4) Graͤfin v. By⸗ landt. Die Oberhofmeisterin Ihrer Koͤnigl. Hoheit, die ver⸗ witwete Baronin v. Knobelsdorff, geht rechts neben der Schleppe Ihrer Koͤnigl. Hoheit und die ehemalige Gouver— nante der Prinzessin, Graͤfin Bentinck, links neben der Schleppe.
VI. Die Groß⸗Offiziere Ihrer Majestaͤten, paarweise.
VII. Se. Majestaͤt der Köͤnig, Ihre Majestaͤt die Koͤ— nigin fuͤhrend. Die Schleppe Ihrer Majestaͤt wird von vier Damen getragen: 1) Graͤfin von Ultremont; 2) Baronin v. Stamford; 3) Baronin v. Heeckeren; 4) Baronin v. Na⸗
ell. Die beiden Hofdamen Baronin v. Estorff und v. d.
oltz gehen rechts und links neben der Schleppe J. M. Der Gouverneur der Residenz, der Vice⸗Oberstallmeister und die Adjutanten des Koͤnigs gehen hinter Sr. M.
. Die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, so wie die ber Vermaͤhlungs- Feier beiwohnenden hohen fuͤrstlichen Personen. Die Schleppen der Prinzessin— nen werden von zwei Pagen getragen; die Oberhofmeisterin⸗ i. . . ,. die Staatsdamen i
z WKavaliere gehen den Prinzen voran, und ihre Adjutanten folgen den elt n ,
IX. Der Zug begiebt sich durch den blauen Salon und die daran stoßenden Zimmer in den großen Saal.
X. Nach der Ankunft im großen Saale begiebt sich das hohe Brautpaar nebst Ihren Majestaͤten und den Prin⸗ 9 und Prinzessinnen nach der erhabenen Estrade vor die
afel, hinter welcher der Beamte des Personenstandes mit sei—⸗ nem Secretair sich befindet; die Hofstaaten stellen sich vertheilt er,. die fuͤrstlichen Personen, zu denen sie gehoͤren, und zwar o, daß bei der Ruͤckkehr des Zuges derselbe in gleicher Ord—⸗ nung, wie bei der Ankunft, statt finden kann.
XI. Der Beamte des Personenstandes schreitet als—⸗ dann zur Vollstreckung der Ehe nach den bestehenden Gesez— zen und Formen, worauf er seinen Platz verläßt und die über die Vermählung aufgenommene Akte auf der Tafel lie— gen laßt; welche Akte von dem Koͤnigl. Hofprediger Delprat, der inzwischen erschienen ist, eingesehen wird, bevor er die Ehe einsegnet, wonaͤchst er aber sogleich zur Einsegnung uͤber— geht. In dem Augenblicke, da die Vermaͤhlungsfeierlichkeit statt findet, werden 101 Kanonenschuͤsse geloͤst. Ein auf dem Palais anwesender Artillerie-Offizier giebt dazu das Zeichen.
XII. Nach ausgesprochenem Segen verlassen Ihre Ma—
jestaͤten nebst den Neuvermaͤhlten und allen uͤbrigen Prin⸗
zen und Prinzessinnen in derselben Ordnung, in der Hoͤchst— dieselben gekommen sind, den großen Saal und begeben sich nach dem Zimmer, wo Hoͤchstdieselben fruͤher versammelt wa— ren und wo nun die Neuvermaäͤhlten die Gluͤckwuͤnsche der Koͤniglichen Familie empfangen.
XIII. Waͤhrend dieser Zeit versammeln sich die Mit—⸗ glieder des diplomatischen Corps im gelben Salon des gro— ßen Appartements und alle uͤbrigen Herren und Damen im großen Saale und den daran stoßenden Zimmern des kleinen Appartements.
XIV. Ihre Majestaäͤten nebst den Neuvermaͤhlten und der ganzen Königl. Familie verfuͤgen sich sodann nach dem
gelben Salon und empfangen daselbst die Gluͤckwuͤnsche des
diplomatischen Corps. .
XV. Unmittelbar darauf begeben sich die Hoͤchsten Herrschaften in den rothen Salon, wo die ganze uͤbrige Ver— sammlung an Ihren Majestaͤten vorbeigeht und mit einer Verbeugung ihre Gluͤckwuͤnsche darbringt.
XVI. Um 9 Uhr werden Ihre Majestaͤten mit den Neu-Vermaͤhlten und den uͤbrigen Prinzen und Prinzessin— nen in der Gallerie soupiren.
XVII. Nach Beendigung des Soupers werden Ihre Majestaͤten nebst der ganzen Koͤnigl. Familie, unter dem Vortritte der Herren und gefolgt von den Damen der Hof— staaten, das neuvermaͤhlte Paar nach dem fuͤr Hoͤchstdiesel— ben in Bereitschaft gesetzten Appartements geleiten.
XVIII. Nachdem daselbst von der Ober-Hofmeisterin, Baronin von Knobelsdorf, das Strumpfband vertheilt und die Krone von der aͤltesten Hofdame, Baronin von Estorff, an den Schatzmeister des Koͤniglichen Hauses, Hrn. Ragay, . uͤbergeben worden, werden alle Hofstaaten ent— assen. Am folgenden Tage, den 15. September, ist großes Di— ner in Gala im großen Saale und Abends um 85 Uhr Cour bei Ihren Königl. Hoh. dem Prinzen und der Prin— zessin Albrecht von Preußen im Hötel auf dem großen Platze. Die Damen erscheinen in Hofmaͤnteln. ;
Bruͤssel, 13. Sept. Die von den Sectionen der hie⸗ sigen Buͤrger⸗Garde erwaͤhlte Sicherheits-Kommission hat an die Einwohner eine Proclamatiom erlassen, in der sie aufge⸗ fordert werden, das Resultat der heute im Haag statt finden— den Eroͤffnung der General-Staaten ruhig abzuwarten. Die Fremden werden aufgefordert, sich in ihrer Behausung zu halten, wo ihnen Schutz und Sicherheit gewährt werden wuͤrde. Alle Maaßregeln, heißt es schließlich, sollen getroffen werden, um in Gemeinschafi mit anderen Staͤdten das Prin⸗ zip der Aufrechthaltung der Dynastie und der oͤffentlichen Ordnung gewissenhaft und ohne Nebenzwecke zu bewahren. Die Proelamation ist nur von fuͤnf Mitgliedern der Kom⸗ mission: Graf Felix v. Merode, A. Gendebien, Rouppe, F Meeus und S. van de Weyer, nicht aber auch von den drei
außerdem erwaͤhlten Mitgliedern: Herzog v. Ursel, Fuͤrst v.
Ligne und Friedrich v. Secus, unterzeichnet. Außer der Handels-Kammer und dem Gewerbe⸗-Verein
haben auch die angehensten Einwohner der Stadt Gent,
namentlich Grund⸗Eigenthuͤmer, Advokaten, Aerzte u. s. w. eine Adresse an den Koͤnig unterzeichnet, in der sie darum bitten, daß die Trennung von Holland und Belgien nicht statt finden moͤge. Diese Adresse lautet:
Beilage
1993 2. Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung Æ 260.
„Sire! Mit der tiefsten Ehrerbietung nahen sich die un— terzeichneten Einwohner von Gent, Ihre getreuen Untertha— nen, dem Fuße des Thrones, um gegen das an Sie gerich— tete Verlangen einer Trennung der beiden Theile des Koͤnig— reiches zu protestiren.“ K k
„Dieser Vorschlag, Sire, ist anarchisch, verderblich fuͤr unsern Ackerbau, unsern Handel und unsern Gewerbfleiß. Diejenigen, die ihn gemacht, haben es gewagt, im Namen Belgiens zu sprechen! Wir desavoniren das Mandat, das sie eigenmächtig sich beigelegt haben.“ ;
„Sire! Sie haben es ausgesprochen, daß die von jeder Provinz gesetzlich erlangten Rechte geachtet werden sollen, und hierauf setzen wir unser Vertrauen. Unsere gewerbsleißige Stadt wird die feste und ruhige Stellung, mit der sie bisher die Komplotte Ihrer Feinde, die auch die unsrigen sind, zu enthüllen gewußt hat, auch ferner zu erhalten wissen, und wenn Ihre Königlichen Praäͤrogative, die Rechte Ihres Hau—
ses oder bestehenden Institutionen jemals angegriffen werden sollten, so werden Sie auch die Unterzeichneten bereit finden, ne D ü ; Ihnen die vollstaͤndigsten Beweise ihrer Liebe und ihrer Treue Erhaltung der offentlichen Ruhe Allerhoͤchst verordnete Kom— zu geben. Wir sind mit der tiefsten Ehrerbietung, Sire, 1
Bewaffnung gelangen zu lassen.
Eurer Majestaͤt ergebenste und getreuste Unterthanen.“ (Folgen die Unterschriften.)
Die Vorstellungen im großen Theater haben gestern wieder ihren Anfang genommen.
Aus Termonde schreibt man: Die hiesige Stadt-Ver— waltung hat den Vorschlag, eine Adresse an den Koͤnig mit der Bitte um dessen Genehmigung zur Trennung des Reiches abzufassen, einstimmig verworsen.
Aus Mastricht wird gemeldet: Die 7. Division ist gestern von hier nach Tongern und Hasselt ausgeruͤckt, so
auch die Dragoner Nr. 5. und eine Batterie. General Hei—
ligers wird sein Hauptquartier in Tongern haben, Man glaubt, daß ein Kordon von Antwerpen bis Mastricht gezo⸗ gen werden soll, und daß in dieser Stellung die Entscheidung der Generalstaaten abgewartet werde. ;
6 n t schl! an h
Dresden, 16. Sept. In Folge der Ernennung des Prinzen Friedrich August K. H. zum Mitregenten ist hier Enäaͤchst der bereits mitgetheilten Kundmachung) Nachstehen⸗
des erschienen: „Bekanntmachung. Die von Sr. Koͤnigl. Majestaͤt mir uͤbertragene Mit— regentschaft veranlaßt meinen Austritt aus einer Kommission, in der ich zu Wiederherstellung der oͤffentlichen Ruhe mitzu—
wirken die Freude hatte. ; Es begluͤckt mich, damit das dankbare Anerkenntniß des
Verdienstes verbinden zu koͤnnen, was sich die Buͤrger und Einwohner von Dresden dadurch erworben haben, daß sie der ergangenen Aufforderung rasch und gehorsam entsprachen und sie mit großen Aufopferungen und Hintansetzung ihrer wichtigen Berufsgeschaͤfte erfuͤllten; das Vertrauen der Re⸗
terung ward treu und bereitwillig erwiedert und dem frevel— ö Beginnen einiger Uebelwollenden, durch Uebung wah—
rer Buͤrgerpflicht, schnell Einhalt gethan.
Das Andenken dieser Tage wird nie in mir erloͤschen,
und wenn das Vertrauen des Koͤnigs mir neue Pflichten und Rechte zu geben geruhete, so wird es mein unablaͤssiges Be— streben h begruͤndeten Beschwerden der hiesigen Buͤrger— schaft Genuͤge zu leisten. z Nun aber, wo Ruhe und Ordnung wieder hergestellt ist, wird es Pflicht, den friedlichen Buͤrger dem friedlichen Ver—
kehr wieder ungestoͤrt widmen zu koͤnnen und einen Zustand
zu endigen, der fuͤr Handel und Gewerbe uͤberhaupt, und fuͤr den Haushalt eines Jeden insbesondere, stoͤrend und verderb— lich zu werden droht.
Denn das Beduͤrfniß einer außerordentlichen Bewaff⸗ nung ist nicht mehr im zeitherigen Umfang vorhanden, und damit das In- und Ausland sich uͤberzeuge, daß diese nur zu edlem Zideck statt fand und der treue Sinn der Sachsen fuͤr Fuͤrst und Vaterland sich auch hier wie uͤberall bewaͤhrte, erwarte ich mit Zuversicht, daß die in der nachfolgenden Be, kanntmachung auͤsgesprochenen Maaßregeln schnell zur Aus— fuͤhrung kommen werden.
Dresden, den 15. September 1830.
Friedrich Augu st, Herzog zu Sachsen.“
„In Bezug auf obige hoͤchste Bekanntmachung eroͤff— net die unterzeichnete Kommission, wie sie die Dienstleistun⸗ gen der jetzt bewaffneten Buͤrger nur noch auf einige Tage vertrauensvoll in Anspruch nimmt und auch diese durch Theil— nahme des Militairs baldthunlichst erleichtern lassen wird; sie haͤlt es aber auch fuͤr hoͤchst wuͤnschenswerth, daß eine er— neute Organisation der hiesigen Buͤrger-⸗Bewaffnung eintrete; eines Theils in Erinnerung der vielen Bitten und Antraͤge, welche auf Abaͤnderung der jetzt bestehenden Einrichtung an— gebracht worden sind, andern Theils aber auch, damit in Zei— ten wieder eintretender Gefahr — die Gott gnaͤdig verhuͤten wolle — ein Theil der Buͤrger wieder unter die Waffen tre— ten moͤge, welche so wesentlich zu Herstellung der oͤffentlichen Ruhe beigetragen haben.
Dem gemäß ist Jedem, dem seine Geschäͤfte oder sonsti— gen Verhaͤltnisse es wuͤnschenswerth machen, gestattet, sich bei seinem Compagnie Kommandanten um Entlassung zu melden.
Es wird eine Deputation niedergesetzt, um an die zu
mission Vorschlaͤge zu einer neuen Organisation der Buͤrger—
Es wird selbige bestehen aus dem Herrn General⸗Lieute—⸗
nant von Gablenz, als Vorsitzenden, Herrn General-Major
von Schreibershofen und Herrn Hofrath von Langenn, als Koͤnigl. Kommissarien, und aus Mitgliedern der Kommunal— und Buͤrger-Garden, wozu aus jeder Compagnie 4 Personen zu waͤhlen und aus welchen sodann einer von den Vorsitzen— den und den Koͤnigl. Kommissarien zu ernennen ist.
Dresden, den 15. September 1830.
Die zu Aufrechthaltung der offentlichen Ruhe Allerhochst verordnete Kommission.“
Leipzig, 16. Sept. Unsere heutige Zeitung enthaͤlt folgende Bekanntmachung:
„Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben das Gewicht der Gruͤnde nicht verkennen moöͤgen, aus denen in der Staͤndischen Inter— cession des diesjährigen Landtags das Beduͤrfniß einer ver— besserten Staͤdtischen Verfassung dargestellt worden ist, und es haben Allerhoͤchstdieselben diesen Gegenstand um so mehr zur besondern Beruͤcksichtigung geeignet befunden, als auch im Allgemeinen der Wunsch nach einer zeitgemäßen Modifi— cation der zeitherigen Staͤdtischen Verfassungen sich ausge— sprochen hat und die Abstellung der mit letztern verbundenen Maͤngel dazu dienen wird, das Vertrauen zwischen den Ma— gistraten und den Einwohnern zu stärken und zu befestigen.
Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben deshalb angeordnet, daß die Grundzuͤge einer solchen neuen Städteordnung unverzuͤg⸗ lich ausgearbeitet und sodann zwischen Deputirten der Stadt— raͤthe und der einzelnen Staͤdtischen Kommunen weitere Ver— handlung vor Koͤnigl. Kommissarien gepflogen werden soll.
Die unterzeichnete Kommission ist von Sr. Koͤnigl. Ma— jestaͤt befehligt, diese Verfuͤgung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und halt sich überzeugt, daß saͤmmtliche Betheiligte sich beeifern werden, Sr. Koͤnigl. Majestaͤt landesvaͤterlichen Absicht durch treue Mitwirkung zur Herbeifuͤhrung einer ver— besserten Kommunal⸗Verwaltung zu entsprechen.
Dresden, den 13. September 1830.
Die zu Aufrechthaltung der oͤffentlichen Ruhe im Königreiche Sachsen Allerhoͤchst verordnete Kommission. Friedrich August, Herzog zu Sachsen.“
Braunschweig, 15. Sept. Von dem hiesigen Magi— strat ist nachstehende Bekanntmachung erlassen worden:
„Geliebte Mitbuͤrger! Wir haben nach furchtbaren Stuͤr— men wieder Tage der Ruhe genossen.“
„Nur das beunruhigt die Gemuͤther, und zwar aller Braunschweiger, ob auch der furchtbar aufgehaäͤufte Stoff zur Gaͤhrung nun hinweggeraͤumt werde.“ .
„Jeder Braunschweiger, ja jeder Deutsche, weiß, was uns Noth thut. Hier durchkreuzen sich nicht verschiedenar— tige Wuͤnsche, Alle haben nur einen Wunsch, und um so fe— ster und zuversichtlicher duͤrfen wir seine Erfüllung hoffen, da eine große Reihe von Thatsachen fuͤr uns redet und es kaum noch einer Berufung auf dieselben bedarf.“ 1
„Wir wuͤrden der gerechten Sache schaden, den heißge⸗ liebten Fuͤrsten, welcher jetzt als Schutzengel in unserer Mitte verweilt, beleidigen und dem hohen Gefuͤhle der Braun— schweiger fuͤr Recht Zwang anthun, wenn zu Herbeifuͤhrung