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glücklicherer Zeit unheilvolle Mittel angewendet, wenn von dem jetzt mehr als je zu verfolgenden verfassungsmaͤßigen Wege abgewichen wuͤrde.“ —
„Schon hat unter so dringenden außergewoͤhnliche Thaͤ— igkeit und Umsicht erfordernden Umstaͤnden die hoͤchste Lan— des behoͤrde Maͤnner sich zugesellt, die mit den Beduͤrfnissen des Landes genau bekannt sind. Die Herren Hofrath von Schleinitz und Kammerrath Schulz werden des Landes Wohl— fahrt fortan mit berathen, und bei dem hohen Vertrauen, welches diese Maͤnner genießen, wird jeder mit uns die Wahl preisen.“ ;
„Daß, bis die bessere und ruhigere Zeit voͤllig begruͤndet seyn wird, Alles, was im Interesse des Staats liegt, von der hoͤchsten Behoͤrde gefordert werden wird, duͤrfen wir zu— versichtlich hoffen. ht, l unbesetzt gebliebene Richterstuͤhle auf wuͤrdige Weise wieder zu besetzen.“
„Die Stande des Landes sind in Thaͤtigkeit, um in
dieser verhaͤngnißvollen Zeit den verfassungsmaͤßigen Rath zu ertheilen und die den Verhaͤltnissen angemessenen Antraͤge zu machen.“ J
„Um auch der bittern Noth, sowohl derer, die arbeitlos einem traurigen Winter entgegen sahen, als auch der Ungluͤck— lichen, welche durch Hagelschlag, Mißwachs und Ueberschwem— mung litten, zu begegnen, sind beträchtliche Summen ange— wiesen und umfassende Bauten, sowohl hier, als in den uͤbri— ten Landestheilen, angeordnet, und was die Umstaͤnde ferner erfordern, wird in taglich fortgesetzten Berathungen weiter erwogen werden.“
„Alle Behoͤrden, Maͤnner von erprobter Einsicht und redlichstem Willen, sind rastlos bemuͤht, zu dem Ziele zu fuͤh— ren, welches auch jeder Braunschweiger erstrebt, und welches erreicht werden muß, wenn Vertrauen wieder begruͤndet, das Recht walten, Person und Eigenthum geschuͤtzt seyn soll.“
„Niemand wolle — dies ist, geliebte Mitbuͤrger, un— ser innigster Wunsch, unser ernstes Begehren, ein Gebot, welches zu erlassen uns die Pflicht gebietet — den bestehen— den Behoͤrden vorgreifen, Eigenmaͤchtigkeiten sich erlauben und so, waͤhrend er vielleicht sich nuͤtzlich zu machen glaubt, das Beispiel von Zuͤgellosigkeit geben und der guten Sache schaden. Beschuldigungen aller Art sind unzertrennlich von solchen Zeiten und Begebenheiten, Niemand wolle aber fortan die Ruhe und Zufriedenheit seiner Mitbürger, das Gluͤck ganzer Familien, auf nichtige Geruͤchte sich stuͤtzend, unter— graben helfen!“ t
„Es sind Verzeichnisse von Personen im Umlauf, die angeblich Mißbraͤuche und Uebelthaten gefordert und Verrath an ihren Mitbuͤrgern veruͤbt haben sollen. Wir koͤnnen fuͤr jetzt nur im Allgemeinen behaupten, daß sie unzuverlaͤssig und da— her fuͤr Einzelne voll der tiefsten und unverschuldeten Kraͤn—
kungen seyn konnen.“ „Die Zeit der ruhigeren Untersuchung und der Vergel—
tung wird kommen, und Niemand wolle auch in dieser Hin-
sicht den Behoͤrden vorgreifen, denen die Sorge fuͤr das Ge— meinwohl anvertraut ist.“
„Edle biedere Braunschweiger, ihr habt so viele Anhaͤng— lichkeit, so viel Liebe und Folgsamkeit der Behoͤrde bewiesen, die euer Wohl fordern zu wollen vor Gott gelobt hat, daß wir mit Gewißheit auf dauerndes Zutrauen rechnen und fest uͤberzeugt seyn duͤrfen, ihr werdet unsern Bitten und Er— mahnungen gern und willig Gehoͤr geben.“
„Braunschweig, den 13. Sept. 1830.
Der Stadt⸗Magistrat hierselbst. Bode. Stisser. Langerfeldt.“
Türkei.
— — Konstantinopel, 26. August. Am 12ten d. wurden an der Pforte des Serails drei vom Groß-Wesir aus Albanien geschickte Kopfe ausgestellt; der eine Kopf war der Aslan⸗Bey's, des Raͤdelsfuͤhrers des Aufstandes in Al— danien, die beiden andern gehoͤrten zwei untergeordneteren Anfuͤhrern an. Diese drei n. sollen durch die Alba⸗ nesen selbst ermordet worden seyn. Hussein⸗Pascha hat, dem Vernehmen nach, in dem Bezitk von Adrianopel die Tuͤrken von allen Aemtern der Civil⸗Verwaltung ausgeschlossen und Rajas an ihre Stelle gesetzt. lich im Militair er Mehemet Ali⸗Pascha von Aegypten zum Gouperneur von KFandien ernannt werden. Der Hasnedar Negib-Efendi, in Agent des Vice⸗Köͤnigs, ist am 18ten abgereist, um ihm die se Nachricht n , n. — Am 22sten 8. ritt ber Großherr, von seinem Secretair und einigen Offizieren be— ge, n des Quais von Bujukdere. Obgleich er das
Inkognito beobachtete, so falutirte dennoch die vor dem Rus⸗—
Bereits ist der Anfang gemacht, lange
Die ersteren werden aus schließ. angestellt. Am 16ten d. M. ist
sischen Pallaste vor Anker liegende Russische Fregatte mit 21 Kanonenschuͤssen, als der Sultan vorbeiritt und als er wieder zuruͤckkehrte; die auf den Raen aufgestellte Mannschaft des Schiffes brachte ein wiederholtes Hurrah. Am folgenden Tage schickte der Großherr durch einen Offizier 10,0990 Piaster zur Vertheilung unter die Russische Schiffsmannschaft und richtete ein freundliches Sendschreiben an Herrn von Ribeau— pierre, worin er ihm fuͤr seine Aufmerksamkeit dankt.
Griechenland.
Smyrna, 15. August. Der Baron Royer-⸗-Guillemi— not, Franzoͤsischer Botschafts-Secretair in Konstantinopel, ist am 1tten d. M. auf der Korvette „Lionne“ hier angekom⸗— men, um sich auf seinen Posten zu begeben. Auch der Fran— zoͤsische Vice-Konsul fuͤr Trebisonde, Herr Fontanier, ist hier eingetroffen und wird sich nach Konstantinopel begeben.
Der Courrier de Smyrne meldet aus Alexan— drien vom 13. Juli: „Die Besorgnisse vor einem Bruche zwischen dem Großherrn und Mehemet-Ali haben sich in den letzten Tagen zerstreut. Der Pascha hat vom Sultan ein hoͤchst schmeichelhaftes Schreiben und seine Bestaͤtigung als Vice-Koͤnig von Aegypten erhalten. Man spricht von der nahe bevorstehenden Ankunft des ehemaligen Reis-Efendi in einem besonderen Auftrage der Pforte. Im Publikum glaubt man, daß es sich um eine neue Geldforderung handelt. Man bereitet dem Ex-Minister einen glänzenden Empfang vor.
Der Vice-Koͤnig befindet sich am Bord eines der Schiffe der
Flotte, die seit langer Zeit im Angesichte des Hafens kreuzt, um die Mannschaft zu uͤben.“ — Pertew-Efendi ist, wie dasselbe Blatt meldet, am 23. Juli auf dem Wege nach Aegypten bereits in Rhodus angekommen.
Graf von Bourmont hat dem Franzoͤsischen Konsul hier— selbst, Herrn Dupré, angezeigt, daß 2500 Tuͤrken aus Algier auf vier Kriegsschiffen eingeschifft worden sind und nach Smyrna kommen werden. Zwei dieser Schiffe, „la Ville de Marseille“ und „la Couronne“, sind in den letzten Tagen in Vurla angekommen und haben dort die Tuͤrken ans Land gesetzt; die beiden andern sind noch in See.
3 n lan vd. Berlin, 18. Sept. Die polizeiliche Verhafrang einiger
Schneidergesellen gab die Veranlassung, daß vorgestern Abend —
zwischen 9g und 11 Uhr in der Breiten-Straße, besonders vor der Koͤllnischen Markt-Wache und auf dem Schloß⸗Platze ein Auflauf von Leuten statt fand, von denen ein Theil, aus Schnei— der- und andern Gesellen bestehend, mit Geschrei die Loslas—
sung der Berhafteten verlangte, ein anderer sich blos in Folge
einer unzeitigen Neugier der Volksmasse angeschlossen hatte. Durch die Bemuͤhungen der Polizei-Behsrde gelang es, nach 11 Uhr die Menge zu zerstreuen; indessen sind mehrere
von den Unruhestiftern und solcher Personen, die sich auf geschehene Anweijsung nicht entfernen wollten, zum Arrest ge⸗
bracht worden Eigentliche Excesse wurden nicht veruͤbt. Gestern Abend hatten die Vorfaͤlle des vorigen Abends und die Neugierde, ob dergleichen sich nicht wiederholen wuͤr— den, eine noch groͤßere Anzahl von Menschen nach dem Schloßplatze und den angraͤnzenden Straßen gelockt. Wie— wohl keine Excesse veruͤbt wurden, so war doch eine Ruhe— stoͤrung durch Ausgelassenheit und Muthwillen zu hesorgen; die zur Sicherheit aufgestellten Polizeiwachen suchten daher die Menge zu bewegen, sich ruhig nach Hause zu verfuͤgen,
was auch bald gelang; einige Widersetzliche, die sich dieser Aufforderung nicht fuͤgten, sind durch die Gendarmerie, nach
welcher sie mit Steinen warfen, verwundet und groͤßtentheils zur polizeilichen Haft gebracht worden. Es waren an bei— den Tagen Truppen-Abtheilungen von Infanterie und Ka— vallerie aufgestellt, welche die Straßen patrouillirten und erforderlichen Falls zu ernsthaften Maaßregeln bereit waren. Da die polizeilichen Mittel ausreichten, so hat es eines wei—
teren Gebrauchs des Militairs nicht bedurft. Damit jedoch solche die Ruhe der Einwohner gefährdenden Zusammenläͤufe nicht wiederkehren, ist heute folgende polizeiliche Bekannt-
machung erschienen: Polizeiliche Bekanntmachung.
Es hat gestern Abend ein Zusammenlauf stattgefunden,
den unbefugte Neugier erzeugte, der aber Anlaß zu Unord— nungen gab. Zur Vermeidung ahnlicher die Ruhe der Stadt
und der achtbaren Buͤrgerschaft stoͤrenden Vorfälle wird, mit
Hinweisung auf die bestehenden Gesetze, hiermit zur Nach— achtung bekannt gemacht: ;
1) Jedermann ist schuldig, den Verfuͤgungen der Polizei
und den zu ihrer Unterstuͤtzung angeordneten Patrouil— len unbedingte Folge zu leisten.
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2) Jedes Zusammentreten von mehr als fuͤnf Personen Abends auf den Straßen ist untersagt und wird Ver— haftung zur Folge haben.
3) Aeltern und Meister werden, bet eigener Verantwort— lichkeit, angewiesen, ihre Kinder und Lehrlinge Abends zu Hause zu halten.
Alle rechtlichen Leute werden die Nuͤtzlichkeit der obigen Verfuͤgung einsehen; bei dem guten Geiste der Buͤrgerschaft kann man daher erwarten, daß sich Jeder eben so willig darein fuͤgen, als sich unzeitiger Neugier enthalten wird, um da— durch zur Aufrechthaltung der Ordnung mitzuwirken und strengere Maaßregeln uͤberfluͤssig zu machen.
Berlin, den 18. Sept. 1830. Koͤnigl. Gouvernement und Polizei-Praͤsidium. v. Tippels kirch. v. Eseb eck.
Die wohlgesinnten Einwohner Berlins konnen im Uebri—
gen versichert seyn, daß ein jeder Versuch, den Boͤswillige
etwa machen mochten, fernerhin eine Storung der oͤffentli, chen Ruhe zu bewirken, durch die kraͤftigsten ünd nachbruͤck,; lichsten Vorkehrungen und Maaßregeln sofort im Keime er- stickt werden wuͤrbe. Da die vorgestern verhafteten Schnei-
dergesellen unschuldig befunden worden, und sich aus der lich von JM == I, priv ; 9 1, .
diesfaͤlligen Ermittelung ergeben hat, daß der Polizei-⸗Beamte,
welcher sie arretirt, uͤber seine Befugniß gegangen war, so 5 priv.
sind jene sofort in Freiheit gesetzt, und dieser auf ausdrüͤckli—
chen Befehl Sr. Majestaͤt vom Amte suspendirt und zur Un, Es geht aus diesem einfachen
tersuchung gezogen worden. Akt der Gerechtigkeit hervor, daß die Vorfaͤlle des vorgestri— gen Tages doppelt tadelnswerth waren.
Wohl Vieler verletzt und Niemanden Genugthuung gewahrt.
— — —
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der Vorlesungen, welche auf der Königl. Univer-
sität zu Greifswald im Winter-Semester 1830 — 31 gehalten werden sollen. Anfang 18. Oktober. Schluß 19. Maͤrz. Gottesgelahrtheit.
Die Einleitung in das Studium der Theologie, verbunden
mit einer Anweisüng zur theologischen Bücherkenntniß, giebt Prof. Parsw, nach eigenem Entwurfe, Mittwochs nnd Sonn— abends um 3 6ff⸗
um ffentl. Die inf kritische Einleitung in die Buͤcher des N. T.
tragt Prof. Böhmer vor, nach eigenem Entwurf, Dienstags Donnckstags ünd Gonnabends uin . offent!.⸗ f⸗ stags/
Das Buch des Propheten Jeremias erklaͤrt Prof Kosegar⸗ nerstags von 19 — 11, 5ffentl.
ten, Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags um 2, privatim. ;
Das Buch Koheleth erklaͤrt Prof. Pelt, Mittwoch und Sonnabend um 11, priv.
Der Apostelgeschichte zweiten Theil, von Kapitel 13 bis 28, stags, Bonnerstags und Freitags, oon 3 = 10, priv.
erklaͤrt 36 Schirmer, Donnerstags, Freitags und Sonnabends um 19 öffent.
Die Briefe Petri, Jakobi und Juda erlaͤutert Prof. Schir— mer, Montags, Dienstags und, Mittwochs, um 10 öffentl.
Die Pastoralbriefe und die Briefe des Johannes erklaͤrt Prof. Bohm er, Montags, Mittwochs, Freikags und Sonn— abends um 8 5ffentl.
Die Apokalypse erlaͤutert Prof. Pelt, Montags, Dienstags Donnerstags und Freitags um 3 priv. .
Die aͤltere Kirchengeschichte traͤgt Prof Kosegarten vor, nach eigenem Entwurfe, Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags um 11 5ffentl.
Das Leben und die Lehre Jesu tragt Prof. Schirmer vor, nach eigenem Entwurfe, Montags, Dienstags, Mittwochs, Don⸗ nerstags und Freitags um 3 priv. 9
Der christlichen Dogmatik zweiten Theil tragt Prof. Pelt vor, nach Hase's Llutterus redivivus, Montags, Dienstags, Son⸗ nerstags und Freitags um 25ffen tl.
Die Symbolik der christlichen Glaubens-Parteien traͤgt Prof. Parow vor, nach Marheineke s Institutiones symholicae, Mon— tags, , ,, n, und Freitags um 8 bffentl.
Die christliche Sittenlehre traͤgt Prof Parow vor, nach
eigenem Entwurfe, ,, wöchentlich um 9 priv.
Eine praktische Erklarung des Evangelii Matthaͤi giebt Prof. 2 e . Montags, Dienstags, Donnerslags und Freitags um entl. ; ig Katechetik lehrt Prof. Finelius, nach eigenem Ent— wurfe,. Mittwochs und Sonnabends um 8 priv. Die homilerischen Uebungen des theologisch-praktischen In⸗ stituts leitet Prof. Finelins, Mittwochs von 3 — 6, öffentl. Ein Eraminatsérium uͤber ein zu bestimmendes Buch des neuen Testaments haͤlt Prof. Böhmer, in zwei zu verabreden—= den Stunden, priv. = Die Uebungen der theologischen Gesellschaft leitet Prof. Pelt, in drei zů bestimmenden Stunden, offen tl.
Im theologischen Seminar werden dig Uebungen in der alt⸗ testamentlichen k . durch Prof. Kosegarten, die in der neutestamentlichen Exregese durch Prof. Böhm er, die kirchen⸗ , r. und dogmenhistorischen durch Prof. Pelt, die exege⸗ tisch⸗ dogmatischen durch Prof. Schirmer, geleitet. . Rechtsgelahrtheit.
Encyklopaͤdie und Methodologie des gesammten Rechts, Prof. Niemeyer, viermal wöchentlich von 389 ühr, 5ffen t. 4 Entwickelung der Grundlagen unsers posttiven Rechts, Prof. 96 n zweimal die Woche in noch zu bestimmenden Stun- en, / . Geschichte der Quellen und die Institutionen des Röͤmischen
Rechts, verbunden mit einer Erklarung derjenigen S858. der Justi⸗
nianischen Institutionen, die das neueste Recht enthalten, Prof. 3 , ,, oͤffentl. . h .
andelten, nach Guͤnther, Prof. Gesterding, taͤglich von 10 — 12, d ffe nt! ' g, taͤglich von
Wo Einzelne auf . . . ungesetz lichem Wege sich Recht ver sehaffen wollen, wird das mann, fuͤnfmal woͤchentlich von 9 — 10, oͤffentl.
. Röoͤmisches Erbrecht, Assessor Feit scher, viermal woͤchent— lich . . oͤffentl. ö ! in Examinatorium uͤber die Institutionen des Roͤmischen Rechts, Prof. Barkow, Montag von 3 — 7, öffentl. ö. „Geschichte der Deutschen Rechtsquellen, Prof Schilde ner, zweimal wöchentlich von 3 — 3, priv. Deutsches Privatrecht, nach Goede, Prof. Nie meyer, taͤg⸗
Lehnrecht, Assessor Feit scher, dreimal wöchentlich von 4 —
Civilpcozeß, nach Martin, Der elbe, fuͤnfmal woͤchentlich von rn, 2 ⸗ ö c
triminalrecht, nach Feuerbach, Prof. Barkow, fuͤnfmal woͤchentlich von 10 — 11, priv. ⸗ .
Preußisches Civilrecht, Ober-Landesgerichtsrath Born e-
Ein Examinatsrium uͤber das Preußische Recht, Derselbe,
in zweien noch zu bestimmenden Stunden, öffentl.
Deutsches Bundesstaatsrecht, nach Diktaten, Prof. Schil⸗
dener, taͤglich von 1 — 12, öffentl.
Praktische Uebungen, nach Gensler's Rechtsfaͤllen rof. Gesterding, in noch zu hestimmenden Stunden, 5 ; Medizinisch⸗ch: gc Fler, ir ch Friedla tedizinisch⸗chirurgische Propaͤdeutik, nach Friedlaͤnder, Prof.
v. Weigel, n g Dien stags, Donnerstags und , .
2—3 Uhr, 5ffent
Die Osteologie, Prof. Schulz, in noch zu bestimmen den Stun ea -
Die gesammte Anatomie, Ders.
Die praftisch⸗angtomischen Uebungen leitet Ders.
Die Anthropologie lehrt Prof. Damerow, in vier Stun⸗ den wöchentlich, priv.
Die Physiologie, Prof. Schulz.
Allgemeine Pathologie, Prof. Seifert, Montags und Don⸗
Pharmgeie, nach der neuesten Ausgabe der Preußischen Phar⸗ makopoe, Prof. v. Weigel, Montags und Donnerstags von
ZZ3— 4, priv.
Arzneimittellehre, nach Vogt, Derselbe, Montags, Dien⸗
Arzneimittellehre, Prof. Scifert, Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 4 — 3 priv.
Die Lehre von den Giften, Prof. v. Weigel, privatis. 2. Das k nach Vogt, Ders., Dienstags und Freitags
on 3 = 4, pip.
Zu Vorlesungen uͤber Diaͤtetik und einzelne Theile der Arznei- mittellehre ist Der selbe privat is erbdtig. ö ᷣ
Die medizinische Zeichenlehre, Prof. Seifert, Mittwoch von 19 — 11 und Sonngbends von 916, 6 ffentl. ö . Therapie, Ders., Dienstags und Freitags von
— 11, p vt y,
Die psychischen Krankheiten traͤgt Prof Dam erowoͤffentl.
woͤchentlich in 2 St., vor. de [ ; Allgemeine Chirurgie, Prof. Mandt, Montags, Dienstags Mittwochs und Donnerstags von 2 — 3 8ffentl.
Den zweiten Theil der speziellen Chirurgie, Ders.', sechsmal wöchentlich von 8 — ), priv. 16
Die Lehre von den chirurgischen Operationen, Ders, sechs⸗ mal wöchentlich von 8 — 5, p riv. .
Die spezielle Pathologie und Therapie, Prof. Berndt, sechs⸗ mal woͤchentlich von 9 = 10, priv. . J
Die Geburtshülfe, Ders, Donnerstags, Freitags und Sonn⸗ abends von 3 -= 4 privatis. .
Die medizinische und geburtshuͤlfliche Klinik leitet Ders, taglich von 10 — 12, priv. 3
Die chirurgische und ophthalmiatrische Klinik leitet Prof.
Man dt, taͤglich von 11 — 12, priv. . ; Die gerichtliche Medizin lehrt Prof. Berndt, Montags, Dienstags und Mittwochs von 3 — 4, d ffent l.
Zu Lgteinischen oder Deutschen Konversatorien und Exami⸗ natorien uͤber medizinische Gegenstaͤnde erbietet sich Prof. von Weigel, privatis. ;
Zu Lateinischen Examinatorien und Disputiruͤbungen uͤber einzelne Zweige der Medizin und Chirurgie erbietet sich Prof. Seifert, Montags und Dienstags von 5 — 5, privatis.