1830 / 261 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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schieht es nicht etwa, um den Praͤsidenten zu beschuldigen, daß er absichtlich seine Befugnisse habe uͤberschreiten wollen. Da wir indessen nicht gewiß sind, ob wir auch immer einen Praͤsidenten haben werden, der unsers Vertrauens so wuͤrdig als Hr. Laffitte ist, so wird die Kammer es ganz angemessen finden, daß ich hier, weniger fuͤr die Gegenwart als fuͤr die Zukunft, eines ihrer Rechte vertheidige, dessen sie sich nicht ohne Gefahr begeben kann. Im Uebrigen beweisen uns die Aufschluͤsse, die der Praͤsident Uns gegeben, daß seine Absich— ten rein waren. Von den beiden Deputirten, die vorgestern eine Proposition entwickeln wollten, war der eine krank, und die Entwickelung der andern Proposition wuͤrde die Kammer kaum eine Viertelstunde beschaͤftigt haben. Die angekuͤndigte Mittheilung der Regierung stand nicht zu erwarten, und es war somit nichts an der Tagesordnung. Dies Lehtztere ist es aber eben, was ich tadle. Seit vierzehn Tagen, m. H., befinden wir uns in einer Unthaͤtigkeit, die gegen die letzten großen Ereignisse seltsam absticht. Die Ernennung eines Königs und die Aenderung der Staats-Ver fassung sind allerdings gewal⸗ tige Resultate. Aber diese Maaßregeln, die in Betracht der schwierigen Lage, worin wir uns befanden, hoffentlich die Zu— stimmung Frankreichs erhalten haben die Ueberzeugung hier⸗ uͤber werden wir erlangen, sobald wir das Land dieserhalb be— fragt haben diese Maaßregeln, sage ich, obgleich von sol— cher Wichtigkeit, daß sich von mehreren Seiten, Zweifel er— eben, ob wir dadurch auch nicht unsre Befugnisse

berschritten haben, waren doch nicht der eigentliche Zweck unsrer Sendung; ja, sie waren vielmehr dieser Sendung ganz und gar fremd. Als wir gewaͤhlt wurden, geschah es, damit wir zu der Gesetzgebung, bei der Pruͤfung des Budgets und zur Verminderung der Abgaben, die schwer auf dem Volke lasten, mitwirkten. Was haben wir statt dessen gemacht? Einen Konig und eine Charte. Ich gebe zu, daß dies drin— gend nothwendig war; es bleibt aber deshalb nicht minder wahr, daß wir bisher nur gethan, wozu wir nicht beaustragt waren, wogegen wir von Allem, wozu wir beauftragt waren, nichts gethan habkn. Kein einziges wichtiges Gesetz, mit , . die unsre besondre Lage erheischt, kein ein—

ziger . Plan, weder in administrativer, noch in inanzieller

eziehung, ist uns vorgelegt worden.“ Als bei

iesen Worten das Murren, das sich bereits zu verschiedenen Malen im Laufe der Rede des Hrn. v. Brigode geaͤußert hatte, zunahm, verließ derselbe die Tribüne mit der Bemerkung, daß,

6 Kammer ihn nicht hoͤren wolle, er fein? Nede in e

ffentlichen Blätter einrücken lassen werde. J Herr R. Con, stant antwortete in nachstehender Weise: m err hl. des tiefsten Schmerzes trete ich zur Widerlegung eines ehrenwer, then Kollegen und Freundes auf, der sich bisher durch seinen Muth und seine Talente in der constitutionnellen Laufbahn

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so sehr ausgezeichnet hat, her er, der Hi welches un selige Geschick, dazu verleitet wird, Dinge . sa⸗

gen, welche die Mitglieder dieser Kammer, ja alle Burger, in Verwunderung setzen und tief betrüͤben müssen. Zu Allem was wir gethan, sollen wir nicht beauftragt gewesen seyn? Unsre Aufgabe war, Frankreich zu retten, und wir haben es gerettet. Doch genug davon. Ich bin überzeugt, Herr von Brigode wird selbst aan, daß wir unter den jetzigen Um— stnden jede Ersch , drr r daß wir uns Alle um alt ge det han dhe . nig reihen muͤsstn. Nur so konnen r unsre Nachfolger Frankreichs an e ichn! Der Thron jst unset einziger Sammelpunkt. Alle die zahlreichen Verbesserungen, deren das Land bedarf, konten wir ihm ge— ben. Wenn auch in einigen Theilen der Staats⸗Verwaltung sich Schwache oder Wankelmuth zeigt, so muͤssen wir erwar⸗ ten, daß diese allmaͤlig schwin ben werden; aber man sollte sich wohl huͤten, Dinge zu sagen, die unser Gewissen, unsere Ergebenheit und unsere gerechten Hoffnungen erschuͤttern kön— nen.“ Unter Zeichen des lebhaftesten Beifalls trat Herr B. Constant ab, Nachdem noch der Präsident einige Werte zu seiner Rechtfertigung gesagt hatte, namentlich, daß er erst am Sten Abends um 115 Uhr von dem Minister des Innern benachrichtigt worden sey, daß er die fuͤr den fol⸗ genden Tag angekündigte amtliche Mittheilung nicht machen werde, beschäftigte die Versammlung sich mit den an der Tagesordnung befindlichen Gegenstaͤnden. Zuerst zeigte der

.*. sident an, daß er so eben durch eine Botschaft der Pairs⸗ am

immer von der Annahme eines Gesetz⸗ Entwurfes Behufs

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M In der That hat Herr v. Brigode den Schluß seines Vor

trages durch den Courrier francais zur Kenntniß des Publikums

6. ti Er verlangt darin, daß die Deputirten Kammer Behufs

hrer Ergaͤn i , m 15. November prorogirt werde, und daß

eute aber, der Himmel weiß durch

der Zuruͤcknahme des Sakrilegiums⸗Gesetzes benachrichtigt werde. Er erinnerte daran, daß die Versammlung eine ahnliche Proposition des Herrn Thouvenel bereits in Erwägung 3. en habe, und stellte anheim, ob es nicht angemessen seyn moͤchte, jetzt dem Entwurfe der Pairs-Kammer den Vorzug zu geben. Hieruͤber entspann sich eine weitlaͤuftige Diskussion. Einige glaubten, daß jener Entwurf den Bureaus und demnaͤchst einer besondern Kommission zur Pruͤfung uͤberwiesen werden, Andere dagegen, daß man ihn derselben Kommission zustellen muͤsse, die sich bereits mit der Thouvenelschen Proposition beschaͤftigt habe. Die erstere Ansicht behielt die Oberhand, so daß der Gesetz⸗ Entwurf der Pairs⸗Kammer zunaͤchst gedruckt und unter die 9 Buͤreaus der Kammer vertheilt werden wird.

Die Herren B. Constant und Boissy d' Anglas verlasen

hierauf zwei neue Gesetzes-Vorschlaͤge. Der erstere (des Hrn. Constant), welcher in der naͤchsten Sitzung (vom 13ten) näher entwickelt werden wird, lautet also: „Art. 1. Es steht jedem Buͤrger frei, das Gewerbe eines Buchdruckers und Buchhaͤnd—⸗ lers zu treiben, ohne daß es dazu einer besondern Erlaubniß bedarf, und blos unter der Bedingung einer desfallsigen Erklarung vor dem Maire des Bezirks. Art. 2. Jede gesetzliche Bestimmung, wonach man zur Ausuͤbung jenes Gewerbes sich mit einem Erlaubnißscheine oder einem Patente versehen muß, ist und bleibt abgeschafft. Art. 3. Die Bestimmungen des Gesetzes

vom 21. Oktober 1814, in Betreff der heimlichen Buchdrucke⸗

reien, bleiben in Kraft.“ Folgendes ist der Antrag des Herrn Boissy d' Anglas: „Art. 1. Das Gesetz vom 11ten

eptbr. 1807 ist abgeschafft. Art. 2. Wenn hoͤhere Staats— Beamten, als z. B. Minister und Marschaͤlle, sich durch ausgezeichnete Dienstleistungen ein Recht auf eine National⸗ Belohnung erworben haben und ihre Vermsgens-Umstaͤnde eine solche erforderlich machen, so kann ihnen, oder ihren Witwen und Kindern, eine Pension bewilligt werden, deren Maximum jedoch die Summe von 10,000 Fr. nicht uͤber— steigen darf. Art. 3. Jeder Pensions-Antrag muß der Kammer vorgelegt werden, und es wird daruͤber, wie uͤber einen Gesetzes-Vorschlag, berathschlagt. Die Inseription er— folgt in den gesetzlichen Formen.“ Diese Proposition ist zu⸗ voͤrderst an die Buͤreaus zur Begutachtung verwiesen worden. Hr. v. Vatimesnil berichtete hierauf uͤber verschiedene bei der Kammer eingegangene Bittschriften. Die erste war von mehreren Gläubigern Ludwigs XVIII. und Karls X. (un⸗ ter Andern von dem Grafen v. Pfaffenhofen), die zu ih— rer Befriedigung die Vermittelung der Kammer in Anspruch nahmen, indem sie zugleich den ehemaligen Finanzminister, Grafen v. Villele, des Verraths gegen die Krone beschuldig⸗ ten, weil er sich ihren Forderungen widersetzt habe. Die Haupt-Reclamation (woruͤber der Berichterstatter sich auch am weit laͤuftigsten ausließ) war die des Grafen v. Pfaffen⸗ hofen, der im Jahre 1797 bei dem Maire von Luͤttich, Hrn. v. Colson, ein Darlehn von 160,000 Fr. zu 6pCt. fuͤr Rech— nung der Franzoͤsischen Prinzen eröffnet hatte und, da diese spaͤterhin die von Wiafftah onen ausgestellte Obligation nicht einlͤsten, im Jahre 1818 gerichtlich verurtheilt wurde, an Colsons Erben Kapital und Zinsen mit 409,093 Fr. zu zah— len. Gezwungen, eine Schuld abzutragen, die nicht die sei⸗ nige war, wandte Pfaffenhofen sich bald darauf an Ludwig XVIII., der ihm drei Jahre hintereinander 50,009 Fr. aus zahlen ließ. Nach Ludwigs Tode blieben aber diese Abschlags—⸗ jahlungen von jährlich 50,0900 Fr. aus. Nach vielen vergeblichen Versuchen, seine Forderung geltend zu machen, wandte der Gläubiger sich endlich im Jahre 1827 an die Deputirten⸗ Kammer, wo Herr von Villsle sich der Aner / kennung derselben widersetzte. Eine zweite Bittschrift, die Pfaffenhofen im naͤchsten Jahre bei der Kammer einreichte, wurde durch die Tages Ordnung beseitigt, und zwar, wie es scheint, auf die Erklärung des Finanz- Ministers, daß eine Kommission sich unverzuͤglich mit der Regulirung aller Schuldforderungen an den Konig und dessen verstorbetien Bruder beschäͤftigen würde. Eine solche Koͤmmissien wurde in der That am 2. August 1828 ernannt, das Resultat ihrer Arbeiten aber nicht bekannt gemacht, so daß Pfaffenhofen jetzt noch mit einer Forderung von etwa 450,000 Fr. hervor tritt und sich mit dieser Summe als Stag ts⸗Glaͤubiger betrachtet, indem Ludwigs XVIII. und Karls X. Privat⸗Be⸗ sitzungen bei ihrer Thron⸗Besteigung zu den Staats⸗Domat⸗

nerte daran, daß durch das Gesetz vom 21. Dezember bis zu der Hoͤhe von I0 Millionen uͤbernommen habe; es

malnen geschlagene

in der JZwischenzeit eine Kommission der Kammer das noch vor der Prorogation vorzulegende Budget pruͤfe.

nen geschlagen worden seyen. Der Bericht⸗-Eestatter erin⸗ 1814 der Staat die Schulden der Franzoͤsischen Prinzen

frage sich daher jetzt nur, ob das zu den Staats De f Privat Vermdgen Ludwigs XVIII. und Karls X. mehr oder weniger als diese Summe betragen habe. Nach den wahrscheinlichsten Angaben habe sich dasselbe nur

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auf 13 Millionen belaufen; Pfaffenhofen berechne es dage— gen auf n ele f iini hn sᷣ von Ludwig XVIII. 51 20 vom vorigen Koͤnige; blos um zu ermitteln, welche An— gabe die richtige sey, schlage die Kommission vor, sowohl die Eingabe des Pfaffenhofen als die der ubrigen Glaͤubiger dem Finnnz⸗Minister zu überweisen, insofern aber darin auf eine Anklage gegen Herrn von Villele angetragen wuͤrde, daruͤber zur Tages-Ordnung zu schreiten. wurden genehmigt. Die bekannten Farbigen von Marüi⸗

nigue, Herren Fabien und Bissette (welche beide in der

Sitzung zugegen waren), verlangten zum fuͤnftenmale, daß man die Grafen von Pehronnet, von Chabrol und v. Cler— mont, Tonnerre, wegen des Gewalt- Mißbrauchs, den diese ehemaligen Minister sich gegen sie etlaubt, in Anklagestand versetze. Die Sache ist in wenigen Worten folgende. Fabien, Bissette und ein dritter farbiger Bewohner von Martinique mit Ramen Volnys wurden im Jah— te 1823 dafuͤr, daß sie eine in Paris gedruckte Schrift, uͤber die traurige Lage der Farbigen auf jener Insel, in Umlauf gebracht, um Pranger, zur Brandmarkung und zu lebenswieriger Galeerenstrafe verurtheilt. Ihre Appella— tion wurde gar nicht angenommen, und alle drei Verur— theilte wurden nach dem Bagno von Brest abgefuͤhrt. Waͤh— rend ihrer 22monatlichen Gefangenschaft daselbst reichten ö. Advokaten zu ihren Gunsten ein Cassations,Gesuch ein. Nachdem die Minister sich lange geweigert, dasselbe gelten zu lassen, wurde das Erkenntniß des Koͤnigl. Gerichtshofes von Martinique von dem hoͤchsten Gerichtshofe kassirt und der Prozeß aufs neue an den Gerichtshof von Guadeloupe ver— wiesen. Dieser sprach Fabien und Bissette gaͤnzlich frei und verurtheilte Volnys nur zur Verbannung von den Kolonieen. Die beiden Erstern dringen nun auf Schadenersatz, und da die Civil-Gerichte sowohl als der Staats, Rath sich fuͤr inkompetent erklaͤren, so nehmen sie die Vermittelung der Kammer in Anspruch. Der Berichterstatter erklaͤrte im Allgemeinen, Hr. v. Clermont-Tonnerre, der damalige See⸗Minister, habe sich mindestens einer Nachlaͤssigkeit schul⸗ dig gemacht, wogegen seinen Nachfolger, den Grafen v. Chabrol, kein Tadel treffe. Dagegen sey das Betragen des Grafen v. Peyronnet, damaligen Justiz-Ministers, nicht zu entschuldigen. Nichts desto weniger eigne sich der Fall zu

Liner Anklage desselben nicht, indem die Charte von 1814 nur

Verrath und Etpressang als solche Vergehen bezeichne, won fuͤr ede ene id r chen vate ad konne; da indessen die berreffende Bittschrift beachtungswerthe Finger— zeige uͤber die Verantwortlichkeit der Minister und uͤber die Mißbraͤuche der Kolonial-Verwaltung enthalte, so schlage die Kommission vor, selbige den Ministern der Justiz und der Marine zu uͤberweisen, sie auch auf das Nachweis-Bureau niederzulegen. Der Graf Alex. v. Laborde nahm sich der Bittsteller mit vieler Warme an. Es sey empörend, äußerte er, daß zwei Männer, deren Unschuid spaͤterhin anerkannt worden, das ihnen aufgedruckte Brandmal für ihre Lebenszeit tragen milßten, nicht zu gedenken, daß sie zwet Jahre lang in Ketten hätten schmachten muͤssen; er verlange, daß die Bittschrift der mit der Abstattung eines Berichtes uͤber die Anklage der vorigen Minister beauftragten Kommission zugefertigt werde. Herr Salverte schloß sich diesem Anttage an. Herr B. Constant glaubte, daß der Berichterstatter den Grafen von Clermont-Tonnerre viel zu e wn behandelt habe. Er fuͤhrte eine Reihefolge von

hatsachen an, um zu beweisen, daß auch diesen Minister in der betreffenden Angelegenheit die größte Schuld treffe, Zu— , , Opfer det Willkühr des Villeleschen Ministeriums gewesen seyen Auch als der zum Tode verurtheilte Oberst Caron ein Cässations/Gesuch eingereicht, habe der Kriegs, Minister das⸗ selbe für unzuläͤssig erklärt, und als gleichwohl ber Cassctions, hof r angenommen und im He, , nr . sein Urt eil zu fällen, sey schon mmittelst des Telegra— phen die Nachricht von der Exerution des Obersten eingegangen; gluͤcklicherweise ließen sich dergleichen Gräuel, thaten ri der Folge nicht wieder erwarten. Hert gLabbey de Pompisères meinte, daß ein Minister sich nicht blos eines Verraths gegen den Staat schuldig gemacht zu haben brauche, um ,, , versetzt werden zu durfen; wenn man, wie Hi. v. Clermönt-Tonnerte, im Jahre 187, und wie der Fuͤrst n ,. vor wenigen Wochen, die Pariser Bürger nieberr 3 lasse, so sey dies ein Vertath fee Pers onen, der eben so gut Gislesr ve en mỹuͤsse.

nter diesen Umstaͤnden unterstuͤtze auch er den Atittag des Htn,. v. Laborde. Als es hierauf zür Abstimmmüng kam, verfuͤgte die Kammer uͤber die betkeffende Bittfchrift nicht

Beide Vorschlaͤge

blos nach den Antraͤgen des Berichterstatters, sondern theilte

sie auch noch der Anklage⸗Kommission zu, um sich derselben gegen den Grgfen v. Peyronnet zu kahle en. n ten Petitions,- Bericht staͤttete Hr. Per fil ab. Ein bes Au— Fenlichte beraubter Partser Burger tadelte die Verwaltung der großen Blinden⸗Anstalt, bezeichnete mehrere Miß— brauche und verlangte, daß der fruͤhere Gebrauch, zwei Blinde zu der Verwaltung zuzuziehen, wieder eingeführt werde, Die Bemerkung eines Beputirten, daß man danach nicht heller sehen werde, erregte einiges Gelächter. Die Ein, gabe wurde auf die Bemerkung des Hrn. v. Corcelles, daß das Groß-Almosenier-Amt sich unbarmherziger Weise eines Theils des Einkommens der Blinden Anstalt bemaͤch— tigt habe, und daß es die höchste Zeit sey, den Verheerungen der Congregations⸗Raupe, die taglich mehr um sich fresse, ein Ziel zu setzen, dem Minister des Innern uͤberwiesen. Der Advokat Hr. Lucas verlangte die Abschaffung der Todesstrafe. Da der Deputirte Hr. v. Tracy bekanntlich schon mit einem aͤhnlichen Antrage hervorgetreten ist, so wurde die Eingabe des Lucas der mit ber Prüfung dieses Antrags beauftragten Kommission, so wie auch dem Justiz-Minister, zugestellt Eine Bittschrift, worin ein Gesetz oder eine Verordnung uͤber die in Frankreich wohnenden Auslaͤnder und die zur Natura— lisation erforderlichen Foͤrmlichkeiten verlangt wurde, ward, so wie eine andere wegen Abschaffung des Prangers und der Brandmarkung, dem Justiz-Minister uͤberwiesen. Die uͤbri⸗ gen Petitionen, woruͤber noch von den Herren Bourdeau, Sappey und v. St. Crieq berichtet wurde, waren von keinem erheblichen Interesse. Am Schlusse der Sitzung, die erst um 5 Uhr aufgehoben wurde, zeigte noch der Praͤsident an, daß Hr. v. Lapinsonniere einen neuen Gesetz- Entwurf auf das Buͤreau niedergelegt habe. ö

Paris, 12. Sept. Gestern arbeitete der Konig hinter einander mit den Ministern der Finanzen, des oͤffentlichen Unterrichts, des Innern und der auswärtigen Angelegenhei⸗ ten. Heute hegiebt sich der ganze Hof nach dem Marsfelde, um dem dort stattfindenden Pferde⸗Rennen beizuwohnen. Durch sechs vom Justiz-Minister kontrasignirte Königl. Verordnungen werden 5 Gerxichts-Praäͤsidenten und Vicc-⸗Praͤ⸗ sidenten, 2 General-Advokaten und eine große Anzahl von , n. , bestellt. Durch eine sie⸗ bente vom Minister des Innern gegengezeichnete werden 10 Unter⸗Prafekten . . ü cat Kt ht dunng Der Kriegs-Minister hat 55 pensionirt gewesene Obersten

und 9Hberst-Lieutenants wieder im aktiven DWienste angestellt.

Auch im Personale der Post-⸗Verwaltung gehen zahlrei Veranderungen vor. Der Mo e n,. . gen Namen entlassener und neu angestellter Post, Direktoren,

Die zur Franzoͤsischen Schiffs-Station in der Säadsee ge— hörende Korvette „die Mosel“ ist am 19ten d. in Brest

er ch unmittelbar , ,. e, Majestaͤt sich bekanntlich

Abtheilung Martignae⸗

erausgab * Da

dittheilung in einem Die⸗

zonstitutionüel:; „Bei der Eroͤffnung der gestrigen Siz— zung ließ die Aunweseinhest aller ö e , ge. die Vorlegung der angekunbigten wichtigen Mürcheilung der Regierung uͤbrig; man glaubt aber, daß Hrn. Guizot in dem Augenblicke, wo er die Rednerbuͤhne besteigen wollte, neue Bemerkungen von seinen Kollegen gemacht wurden, in deren i , Tft ung des Berichts bis auf morgen verscho—