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von Braminen) zu appelliren. Doch sind die meisten Ein— wohner Bengalens offenbar fuͤr die Abschaffung. Von der Regierung zu Madras ist eine aͤhnliche Verfuͤgung getroffen worden, aber der Gouverneur von Bombay widersteht allen an ihn gerichteten Ermahnungen und erklart, nur bestimm—
ten Befehlen folgen zu wollen, die denn wohl auch nicht
lange ausbleiben werden. Dieselben Zeitungen melden auch, daß die Empoͤrung in Muskat Wurzel geschlagen hat, und
daß die Einwohner der Stadt dieses Namens in großer Be⸗
wegung seyen. Man hat sich an die Britische Regierung um Beistand gewendet, durch welche ohne Zweifel der Auf— stand bald unterdruͤckt werden wird.“
Die Times enthält Nachrichten vom Schwanen-Flusse ger keines weges mittel verlangten, zu denen einige Mitglieder gern ihre Zu—
kurston nach Port Lescheubault zuruͤckgekehrt, und es scheint flucht nehmen moͤchten. ; um sich streng an ihre Aufgabe und an das Grundgesetz zu hal⸗
bis zum 20. Maͤrz. Capitain Stirling war von einer Ex—
dort eine große Menge fruchtbarer Boden zu seyn, so daß
auch mehrere seiner Begleiter sich daselbst niedergelassen ha⸗ t , ihnen fe . ben. Ueber die kuͤnftigen Schicksale der Anstedler des Schwa⸗ ten. „Moͤgen wir“, so schloß er seine Rede, „denen, die daran zweifeln, es beweisen, daß wir unsere Eide zu erfuͤllen
. a ö. . . 2. 8 . . 8 nen⸗-Flusses herrschten die verschiedensten Meinungen. Waͤh—
rend Einige die baldige Aufloͤsung der Kolonie weissagen, er⸗ warten Andere vertrauensvoll, daß sie baid anfangen wird, in ken wissen.“
. * 1 * 55 Ross Riÿ⸗ Erd gs 16 J Flor zu kommen. Mehrere der Unzufriedenen, die kurzlich daß die Urbar⸗,
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in Hobarttown angekommen sind, versichern,
. F 62 9 16 . d machung dieses Theils von Neu-Holland mit unuͤber steiglichen
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* — 6 — . 6. 1 R ö. Neu-⸗Süͤd-⸗Wallis waren bei dem Gedei— . 8 65 6 5 hen der Kolonie am Schwanen-Fluße sehr 64 j * ss z Nor Sckwatron- Tu scheinen fie allge Schw len⸗ Fluß dagegen sehr viele und bedeutende Schwierigkeiten darbietet. Engl *. 2 2 6s 5 . 6a Preise verkauft werden können. / = P * 9 *** 61 . 6 nige andere Lebensmitte Mexiko zufolge, ist Herr
j . 1 3 29 Diemens-Land und N 7 . Dae interessirt. Doch mein anzuerkennen, daß der . ö 3 . 8 wenige Vortheile und . lische Waaren sind am Schwa— 8 Tie ß in 6p MSyHVKorngé daß sie F. 1 21 ix 9e einem nen-Fluß in solcher Menge, d aß sie kaum zu ir end einem — D onutier gg — *
bestimmt worden
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er von dem Mey
Gorostiza, unterf
Freude auf seinem Camacho sich
den jetzt zu
ko melden, 39 Ansuchen des Herrn von Mexikanische Regierung erst kürzlie
bestimmte
! . = hie 8n denheit uber die geschickte Art, mit welcher er ihren Staat hier vertritt, brzeugt hat. Ueber den Fortgang der Wahlen lauten die Berichte sehr befriedignd. Die bisher er waͤhlten Deputirten sind meist Leute von Bildung und gemäßigten Ansichten, und es eroͤffnet sich eine Aussicht auf Ruhe und Gluck, wie sie Mexiko noch nicht genossen hat.“
—*
Die Literary Gazette erzaͤhlt, daß die Sandwich ⸗ . 2 l ir de Insulaner zwei Kriegs-Briggs gegen die neuen Hebriden aus, terland ausgezeichnet, sondern auch viele Buͤrgerschaften an Se. Majestaäͤt sich wenden, um ihre Dienste da anzubieten,
wo Höoͤchsidieselben sie fuͤr noͤthig erachten sollen. — Mit dem
Woahoo, bei dem Manuia, der Hafen-Capitain, und 300 Sol- größten Wohlgefallen haben Se. Majestaͤt diese Beweise von
Nach den letzten Nachrichten hatten die Missio⸗ . Hoͤchstdero Person und Regierung entgegen genommen. — Der Koͤnig hat dieserhalb an die Adressanten seine besondere der junge Koͤnig für seine Besitzungen fuͤrchtete, und man Zufriedenheit bezeigen lassen, mit dem Hinzufuͤgen, daß, wenn behauptet, daß Boki, wenn sein Unternehmen gelaͤnge, nicht die Noth solches einmal erfordern sollte, Se. Majestaͤt von den angebotenen Diensten mit vollkommenem Vertrauen Ge—
brauch machen werden.“
gerüstet haben, um daselbst eine Niederlassung zu gruͤnden. Der Anfuͤhrer der Expedition ist Boki, der Gouverneur von
daten sind. ,, . naire in Woahso einen ungemeinen Einfluß erlangt und sich selbst der Regierung so furchtbar gemacht, daß, wie man sagt,
mehr nach den Sandwich-Inseln zuruͤckkehren wollte. Nieder lan d e
Aus dem Haag, 22. September. Nach dem vorgestern Abend die erste Section der zweiten Kammer der Ge— neral-Staaten, unter dem Vorsitze des Hrn. Byleveld,
fel gelegt. In diesem Ausschusse wurden nun die Berathun— gen uͤber die Adresse fortgesetzt und zu Ende gebracht. Der Entwurf hat (wie die offentlichen Blaͤtter melden) in Folge der in den Sectionen erhobenen Bedenken ansehnliche Ver— aͤnderungen erlitten und ist endlich von 86 gegen 19 Stim— men angenommen worden, Dem Vernehmen nach haben alle Mitglieder der suͤdlichen Provinzen fuͤr die Annahme gestimmt, mit alleiniger Ausnahme des Hrn. v. Brouckore, der sich jedoch nicht sowohl gegen den Inhalt der Adresse selbst, als gegen deren verschiedene Redaction in den beiden Sprachen, erklaͤrt hat. Die Adresse wurde sogleich nach der ersten Kammer gesandt, die sich heute Nachmittags um 2 Uhr versammelt, um daruͤber zu deliberiren. Die Mitglieder die—
. vr*YopY RES Werden.
ser Kammer sind dermalen fast ganz vollzählig zusammen, und nur drei Mitglieder: die Herren Fuͤrst v. Mean, Ba— ron v. Keversberg v. Aldengoor und Graf v. Wassenaar⸗ Starrenberg haben in ihrer vorgestrigen Versammlung gefehlt.
Unter denen, die im allgemeinen Ausschusse der zweiten Kammer sich vernehmen ließen, hat auch Herr Fabri Lon— gree, Deputirter der Provinz Luͤttich, sich befunden. Er erklärte sich gegen den Antrag des Hrn. v. Sytzama, daß die Regierung amtliche Aufschluͤsse uͤber die Vorgaͤnge in den aufruͤhrerischen Provinzen geben solle; dies, meinte er, wuͤrde
nur zu Erbitterungen fuhren, wahrend die Fragepunkte, wie sie die Koͤnigl. Botschaft aufgestellt, den eigentlichen Zweck
geradezu im Auge haͤtten und keinesweges diejenigen Abhuͤlfs— Der Redner empfahl der Kammer,
ten, dessen Vorschriften ihnen zur festen Norm dienen müͤß—
und zur Handhabung der oͤffentlichen Ruhe kraͤftig mitzuwir—
Im geheimen Ausschusse der zweiten Kammer der Ge— neral⸗Staaten aͤußerte, Holländischen Blättern zufolge, . v. Alphen am 18ten d. uͤber die Tendenz, welche die Dank⸗—⸗
*
Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Die Kolonisten von Van. Adresse haben muͤsse: 4) Duͤrfe sie kein Wiederhall der Thron—
rede seyn, da diese kein bloßer Schall sey, sondern bestimmte Wünsche, Aufforderungen und Fragen enthalte. 2) Muͤsse
alles enthalten, was durch bestimmte Ansichten und Wuͤn— sche entscheidende Maaßregeln zur Folge haben koͤnne. 3) Muͤsse darin der Stand der Sache charakterisirt werden, da Handlungen der Gesetzgebung und Souverainetaät von unconstitutionnellen
Autoritäten ausgeuͤbt worden seyen. 4) Muͤsse uͤber den vorwie— genden Punkt wegen der Landestrennung darin der Wunsch der es sey fuͤr ober wider, vorläufig ausgesprochen
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Endlich 5) ehrfurchtsvoll ersucht werden, daß nach
Verzug von einigen Tagen nach Ueberreichun der Adresse
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. . . 5p irh ü MWeol ni * 66 folß die Autorität oder die Autoritäten in Belgien, die sich selbst
vaffnet hätten, aufgefordert wurden, zur gesetzlichen Ord⸗
, , , , 2 he ene , . , ,, nung zurückzukehren; nach Ablauf dieser Frist aber, falls Die . kö M23; 6 7 , , Aufforderung teine Wirkung hätte, jene Autoritäten fuͤr nr
gesetzlich hestehend erklärt und in Hinsicht derselben den Lan—
2 8 3 28 r * . * desgesetzen gemäß verfahren wuͤrde. von Ostende haben eine Bittschrift an
cy; (FS; I T K. . Die TCinmohner
die General⸗Staaten abgesandt, in der sie um Trennung der noͤrdlichen von den suͤdlichen Provinzen, jedoch um Beibehal—
tung
er gegenseitigen Handels-Verhatltnisse, nachsuchen.
2.
In der Staats-Courant liest man: „Der Zustand,
in welchem sich das Vaterland jetzt befindet, hat Anlaß dazu gegeben, daß nicht allein viele einzelne Personen, unter denen
eine Anzahl, die zu den vornehmsten Staͤnden der Gesellschaft gehoren ober die sich bereits fruͤher im Dienste fuͤr das Va—
Vaterlandsliebe, so wie von Treue und Anhaͤnglichkeit an
Herr Sandelin, Mitglied der zweiten Kammer, dessen
Haus und Mobiliar bei dem Beginn der Unruhen in Bruͤgge zerstoͤrt worden, hat zweien Advokaten den Auftrag ertheilt, den Gemeinde-Vorstand dieser Stadt, in Gemaͤßheit des Ge—
versammelt gewesen, um sich uͤber den Adreß-⸗Entwurf zu be- setzes vom 19ten Vendemiaire IV., um Schadloshaltung fuͤr
rathen, hatte sich gestern Mittag die Caus den Praͤsidenten und Vice⸗Praäͤsidenten saͤmmtlicher Sectionen bestehende) Cen⸗ tral⸗Section vereinigt und darauf um 2 Uhr ihren Bericht uͤber diesen Entwurf im allgemeinen Ausschusse auf die Ta⸗
seinen Verlust anzuhalten.
Der von Belgischen Blaͤttern verbreiteten Nachricht, daß die Vorlesungen auf der Hochschule von Loͤwen am 4ten Okt. wieder eroͤffnet werden sollen, wird von Hollaͤndischen Blaͤttern amtlich widersprochen. Sowohl fuͤr Loͤwen als fuͤr Luͤttich ist diese Wieder-Eroͤffnung auf unbestimmte Zeit ver— schoben worden.
Amsterdam, 21. Sept. Wie man vernimmt, ist der General⸗Major von Perponcher von Sr. Majestaͤt ermaͤch⸗ tigt worden, den Befehl uͤber die Buͤrgergarde dieser Stadt bei nothgedrungener Entfernung aus derselben dem Platz— Kommandanten General-Major Huͤbner zu uͤbertragen.
Beilage
2065 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung R 269.
Bruͤssel, 21. Sept. Folgendes ist der Inhalt der (ge⸗
stern erwahnten) Proelamation der hiesigen Sicherheits-
Kommission:
„Nachdem der Ober⸗Befehlshaber, der zweite Kom—⸗ mandant und die Mitglieder des Rathes der Wache erfahren, daß ein Haufen bewaffneter Leute, ohne Erlaubniß der aner— kannten Ehefs und sogar ungeachtet des Verbotes eines Ober— Offiziers, Bruͤssel verlasseu, sich nach Tervueren begeben und sich dort einiger Pferde der Polizeiwache bemaͤchtigt hat; daß zudem ein anderer Haufe, ohne Auftrag der bestehenden Obrigkeit, ausgezogen ist und sich erlaubt hat, in der Gegend der Bruͤcke von Laeken den Amsterdamer Postwagen anzu— greifen, so daß der Schirrmeister zum Nachtheil des Handels und des Privatinteresses zuruͤckzukehren gezwungen wurde; in Betracht, daß solche Handlungen nicht allein alle Disci— plin vernichten, sondern daß sie eine bestimmte Verletzung des Voͤlkerrechtes und der uͤbernommenen Verpflichtungen sind, und daß sie außerdem die Bewohner dieser Stadt ohne
Noth den traurigen Folgen eines militairischen Angriffes aus⸗ setzen, den das Militair nicht sucht; aͤußern sie ihre vollkom⸗
mene Mißhilligung uͤber den ordnungswidrigen Vorfall; verordnen, daß die geraubten Pferde dem Wacht-Detaschement zu Tervueren unverzuͤglich unter Eskorte zuruͤckgeschickt werden sollen, und daß man an S. K. H. den Prinzen Friedrich schreibe, um diesen Eingriff zu mißbilligen und Genugthuung dafuͤr zu versprechen. — Verordnen aber außerdem, daß auf der Stelle ein Diseiplinarrath eingefuͤhrt werde, um diejeni— gen Individuen, welche sich in Zukunft ähnlicher Verbrechen oder jeder Art gefaͤhrlicher Insubordination schuldig machen sollten, nach der Strenge der militairischen Gesetze zu be— strafen.
Bruͤssel, 19. September 1830.“
Die Gazette des Pays-Bas berichtet nachtraͤglich: „Am 20sten Nachmittags gegen 5 Uhr ist ein Haufen von ungefahr 400 Bewaffneten aus der St. Elisabeth-Kaserne ge— kommen, eine Fahne mit sich fuͤhrend, welche die Inschrift trug: „Provisorische Regierung, v. Potter, Gendebien, D' Oul— tremont.“ — „Heute (den 21sten) Morgens“, fuͤgt das Journal de la Belgique hinzu, „versammelten sich auf den Befehl ihres Chef⸗Kommandanten die Buͤrgergarden auf den verschiedenen Plaͤtzen der Stadt.“
Holländische Blatter berichten: „Nachdem am 21sten d. M. die Sicherheits-Kommission von Bruͤssel auf— gelost worden und nun gar keine Autoritaͤt mehr vorhanden war, hat der „Central-Verein“ eine provisorische Regierung errichtet und, dem Vernehmen nach, zu Mitgliedern derselben die Herren Graf Felix von Merode, Gendebien, v. Stassart,
Graf von Oultremont aus Luͤttich, Raikem, v. Potter und
van de Weyer ernannt. Der Major v. d. Smissen hat sei— nen Posten, als Chef der Buͤrger⸗Garde, niedergelegt; was aus dem Baron v. Hooghvorst geworden ist, sagen die Faec⸗ tions⸗Blaͤtter nicht. — In Mons hat der General Howe einige Unruhestifter durch Schießen mit Schroot zur Ordnung zu bringen gewußt.“
„Flandern“, sagt die Gazette des Pays-Bas, „ge— nießt fortwährend der groͤßten Ruhe, und die gesetzliche Ord—⸗ nung ist gegen jeden Angriff gesichert. In Alost patrouilliren die Buͤrger⸗ Garden gemeinsam mit den Militairs, die oͤffent—
liche Ruhe findet in ihrer Wachsamkeit und Eintracht eine Gewaͤhrleistung. In Grammont ist Alles wieder ruhig, und
zwar scheint sich diese Ordnung der Dinge immer mehr zu befestigen. Ninove, so wie ganz Flandern, das eine Bevoͤl⸗ kerung von 730,000 Seelen zaͤhlt, bietet denselben Anblick dar, uberall herrscht Friede und der feste Wille, ihn aufrecht zu erhalten.“
ö . Kommandant von Namuͤr und der in dieser Pro— vinz befindlichen Truppen hat den Einwohnern derselben in einer unterm 10ten d. M. erlassenen Proclamation zu wissen
gethan, daß ihn der Gouverneur der Festung, General, Lieu—
tenant van Geen, mit Handhabung der buͤrgerlichen und mi— litairischen Polizei beauftragt habe; er empfehle den Einwoh⸗ nern daher, um nicht zu strengeren Maaßregeln seine Zu⸗ flucht nehmen zu muͤssen, sich an den christlichen Grundsatz: „Was Du nicht willst, das Dir geschehe, das thue auch einem Andern nicht“ sorgsam zu halten. Es werden datauf die noͤthig gewordenen polizeilichen Vorschriften wegen zeitiger Schließung von Kaffeehaͤusern und Schenken, wegen 6 menrottungen von mehr als sechs Personen, wegen ferner— weitiger Erhebung der Abgaben, wegen Visirung der Paͤsse,
Schließung der Stadtthore um 75 Uhr u. s. w. bekannt ge⸗ macht. — Der Baron von Stassart ist am 18ten d. M. auf seinem Landsitze Corioule, nicht weit von Namuͤr, angelangt.
Es ist zwar einigen Aufruͤhrern in Luͤttich gelungen, sich der „Chartreuse“, einer kleinen Citadelle, die nur von eini— gen Milizen schwach besetzt war, zu bemaͤchtigen; die große Citadelle, welche die Stadt beherrscht, befindet sich jedoch fort— waͤhrend in den Haͤnden der Truppen und haͤlt ihre Kanonen gegen die Stadt gerichtet.
Antwerpen, 21. Sept. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande hat heute aus seinem Haupt— quartiere folgende Proclamation an die Einwohner von Bruͤssel erlassen:
„Bruͤsseler! Der Koͤnig, unser Erlauchter Vater ist damit beschaͤftigt, in gemeinsamer Erwägung mit den Ver— tretern der Nation und auf die einzige Art und Weise, die ihren Eiden gemaͤß ist, die Wuͤnsche, die Ihr zu erkennen gegeben habt, sorgfaͤltig zu untersuchen. — Inzwischen wird die Ordnung innerhalb Eurer Mauern unaufhoͤrlich gestoͤrt; während Ihr mit einem Eifer und einem Fleiße, die das groͤßte Lob verdienen, fuͤr den Schutz des oͤffentlichen und Privat-Eigenthums wachet, fordert eine kleine Anzahl von Uebelgesinnten, die sich unter Euch verborgen halten, die Ge— meinde Eurer Stadt zur Pluͤnderung, das Volk zum Auf— ruhr und das Heer zur Ehrlosigkeit auf; des Koͤnigs Absich— ten werden verkehrt dargestellt, die Behoͤrden sind ohne Macht und die Freiheit wird unterdruͤckt. — In Folge der vom Köͤnige ertheilten Befehle kommen wir, um dem Zustande der Dinge, der Euerer Stadt den Untergang berei— tet und immer mehr die Moͤglichkeit entfernt, daß sie ferner noch die Residenz des Koͤnigs und des Thron⸗ folgers bleibe, das einzig wahre und kraͤftige Huͤlfsmittel zu bringen: die Herstellung der gesetzlichen Ordnung. — Das National-Heer soll in Eure Mauern im Namen des Ge— setzes und auf die Bitte der besten Buͤrger einziehen, um diese Alle von einem beschwerlichen Dienste zu befreien und ihnen Huͤlfe und Schutz zu verleihen. — Die Offiziere, die Soldaten, unter der Fahne der Ehre und des Vaterlandes vereinigt, sind Eure Mitbuͤrger, Eure Freunde, Eure Bruͤ— der. Sie bringen weder zuruͤckwirkende noch raͤchende Maaß— regeln, sondern nur Ordnung und Ruhe mit. Ein edelmuͤ⸗ thigetz Vergessen soll sich uͤber begangene Fehler und Unregel— maͤßigkeiten, welche die Umstaͤnde mit sich fuͤhrten, erstrecken. — Nur die Haupt -⸗Anstifter missethaͤterischer Handlungen, Fremdlinge, welche, die Gastfreiheit mißbrauchend, Unord—⸗ nung unter Euch hervorgerufen haben, sollen dem Gesetze nach bestraft werden; ihre Sache hat nichts mit der Eurigen gemein.“
„Demzufolge haben wir, kraft der uns anver trauten Vell⸗ macht, befohlen und befehlen hiermit:
Art. 1. Die National-Truppen sollen in Bruͤssel wie⸗ der einziehen.
Art. 2. Alle Hindernisse, die ihrem Marsche in den Weg gelegt werden, sollen durch die Municipal⸗Behoͤrde, die staͤdtische Garde und die Sicherheits⸗Kommission, so wie durch alle guten Buͤrger, hinweggeräͤumt werden.
Art. 3. Die staäͤdtischen Wacht⸗Posten sollen nächstdem den National-Truppen uͤberliefert werden. Spaͤter werden wir Anordnungen uͤber die Art und Weise treffen, wie der Dienst bei diesen Wachen versehen werden soll.
Art. 4. Diejenigen bewaffneten Personen, die nicht einheimisch in der Stadt sind, sollen ohne Waffen nach ih⸗ ren Behausungen zuruͤckkehren. Jeder bewaffnete einem an⸗ deren Wohnorte angehoͤrende Haufe, der sich nach Bruͤssel begeben will, soll zur Ruͤckkehr aufgefordet und noͤthigenfalls durch die bewaffnete Macht auseinander getrieben werden.
Art. 5. Die von einer Abtheilung der staͤdtischen Garde angenommenen Farben als Unterscheidungs⸗Zeichen sollen ab⸗ gelegt werden. Wir behalten uns vor, die Vereinigungs—⸗ Zeichen anzuordnen, die zu tragen sie ermaͤchtigt werden soll.
Art 6. Die Municipal-Behoͤrde, die Sicherheits-Kom⸗ mission, der Rath und die Chefs der staäͤdtischen Garde sol⸗ len fuͤr die Ausfuͤhrung der vorstehenden Anordnungen, so weit sie dieselben angehen, so wie fuͤr die Handhabung der
Ordnung, bis die Truppen eingeruͤckt seyn werden, Sorge
tragen.
Art. J. Die Mitglieder dieser Koͤrperschaften werden, von dem Augenblicke der Bekanntwerdung dieser Proclama⸗ tion an, fuͤr allen Widerstand verantwortlich gemacht, der