1830 / 269 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 28 Sep 1830 18:00:01 GMT) scan diff

2066

der oͤffentlichen Macht geboten werden sollte, eben so auch fuͤr die gesetzwidrige Verwendung der offentlichen und Mu— nicipal⸗Gelder der Waffen und der Munition.

Art. 8. Die Garnison soll so bald als moͤglich Kaser—

nen oder Lager beziehen, um den Einwohnern nicht zur Last zu fallen. Die strengste Mannszucht soll von derselben be⸗ obachtet werden. Jeder Widerstand soll durch die Macht der Waffen be— seitigt, werden und diejenigen, die sich eines solchen Wider— standes schuldig machen und der bewaffneten Macht in die Haͤnde fallen, sollen den Gerichten uͤberliefert und kriminell verfolgt werden“ ;

Ein hiesiges Blatt fuͤgt dieser Proclamation hinzu: „Die geachtetsten Buͤrger von Bruͤssel haben selbst den Prin— zen ersucht, die Truppen einruͤcken zu lassen, um Ordnung and Frieden in der Stadt wiederherzustellen.“

e 86 n d,

Munchen, 20. Sept. Der Herr Fuͤrst von Loͤwenstein⸗ Werthheim, General-Adjutant Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, ist nach Altenburg abgegangen, um Sr. Durchl. dem Herzoge die Gluͤckwuͤnsche seines erhabenen Schwiegersohnes zum 50jäͤhrigen Regierungs⸗-Jubiläum zu uͤberbringen.

Der Frhr. v. Besserer, Oberst des General⸗Quartiermeister⸗ Stabes, bisheriger erster Adjutant Sr. Durchl. des Hrn. Feldmarschalls Fuͤrsten v. Wrede, einer der ausgezeichnetsten Offiziere der Baierschen Armee, hat die ehrenvolle Bestim— mung erhalten, Se. Koͤnigl. Hoheit den Kronprinzen als Adjutant nach Berlin zu begleiten, wo Se. Koͤnigl. Heheit Ihre Studien fortsetzen werden.

Gegenwaͤrtig befindet sich in unserer Mitte der bekannte General Santander.

Stuttgart, 21. Sept. Gestern ist Se. Koͤnigl. Ho— heit der Großherzog von Sachsen Weimar wieder abgereist und Se. Hoheit der Markgraf Wilhelm von Baden hier eingetroffen. Nachdem Se. Hoheit der gestrigen Revuͤe bei— gewohnt hatte, welche nach den jetzt beendigten Herbst-Ma⸗— noͤvern statt fand, und hernach bei dem Fruͤhstuͤck anwesend

gewesen war, welches auf dem Rosenstein dem Offizier⸗Corps

gegeben wurde, erfolgte gegen Abend die Ruͤckreise Sr. Ho— heit nach Karlsruhe.

Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Oldenburg ist gestern hier angelangt, um der Koͤnigl. Familie einen Besuch abzustatten, und wird einige Tage hier verweilen.

Karlsruhe, 22. Sept. Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin haben am igten d. die Stadt Freiburg verlassen, um Ihre Reise nach dem oberen Theile des Großherzogthums fortzusetzen.

Kassel, 22. Sept. So eben ist Folgendes Allerhoͤch— sten Orts erlassen worden:

„Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm II., Kurfuͤrst und souverainer Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda re. thun hiermit kund: Nachdem Wir durch Unsere Allerhoͤchste Bekanntmachung vom 13ten d. M., so wie beziehungsweise durch Unsere Allerhoͤchste Entschließung uͤber die durch beson— deren Erlaß vom 19ten d. M. bestimmte Zusammenberufung der Alt-Hessischen Landstaͤnde nicht nur, sondern auch derje— nigen der bisher nicht vertretenen Provinzen Hanau und Fulda, Unsere Allergnaͤdigste Absicht deutlich ausgesprochen haben, in der jetzigen Lage der Dinge das Uns stets am Herzen liegende Wohl Unseres Landes in gehoͤrige Berathung zu ziehen: so erwarten Wir um so mehr von allen treuen und rechtlich gesinnten Unrerthanen, daß dieselben selbst die Aufrechthaltung der oͤffentlichen Ruhe und Ordnung sich an— gelegen seyn lassen, denjenigen, welche solche durch Handlun— gen oder Reden zu stoͤren versuchen wurden, kraͤftig entge— gentreten, dahin zweckenden durch Uebelgesinnte ausgestreu— ten Geruͤchten keinen Glauben beimessen, sich aller die oͤffent⸗ liche Ruhe gefaͤhrdender Versammlungen zur Verhandlung von Landes-Angelegenheiten enthalten, vielmehr den nach ge— hoͤriger Berathung noͤthig scheinenden Anordnungen mit Ver— trauen entgegen sehen werden. Unseren Behoͤrden aber le⸗ gen Wir wiederholt die gemessene Verpflichtung auf, auch

ihrerseits allen dergleichen Ungebuͤhrlichkeiten zu wehren und bei eigener Verantwortlichkeit darüber zu halten, daß ferner— hin keinerlei Stoͤrungen der Ruhe und Srdnung eintreten, diejenigen ader, welche dennoch Versuche der Art sich beige— hen lassen sollten, zur Rechenschaft und Bestrafung gezogen e e. k e, mn. , den. en Staatssiegels gegeben zi =

hoͤhe am 20. Sept. 1830. . .

(L. S.) Wilhelm, Kurfuͤrst.“

, , 24. Sept. Da bei der diesjaͤhrigen fuͤr

den Wachsthum und die Einerntung des Getreides aͤußerst

unguͤnstigen Witterung ein Ausfall der diesjaͤhrigen Ernte solcher Fruͤchte zu 56 steht, so ist, um den hiesigen Landes-Einwohnern, zur Erhaltung des benoͤthigten Saat— und Brodkorns, allen moͤglichen Vorschub, denen aber, welche solches Korn vorstrecken werden, in Ansehung dessen Wieder⸗ bezahlung voͤllige Sicherheit zu beschaffen, unterm 20sten d. M. landesherrlich verordnet worden, daß allen denjenigen, welche vom Tage der Publikation der Verordnung an bis zur Ernte des Jahres 1831 den Unterthanen, mit Vorwissen und auf Bescheinigung der Obrigkeit desjenigen Orts, wo der Schuldner wohnt, Saat- oder Brodkorn entweder in na— tura und ohne Uebersetzung der Preise oder zu dessen An⸗ schaffung das benoͤthigte Geld vorstrecken, vor allen Forde— rungen, sie seyen privilegirt oder nicht, und insonderheit vor den Domainen-, Kloster⸗ und Gutsherren-Gefaͤllen, wenn es auch gleich mit den Schuldnern zum Konkurs kommen sollte, zur Wiederbezahlung, ohne Abforderung und Erlegung einiger Huͤlfs- oder Gerichts-Gebuͤhren, verholfen werden soll.

Leipzig, 25. Sept. Die heutige Leipziger Zeitung

enthaͤlt folgende Bekanntmachung:

„Se. Majestaͤt der Koͤnig und des Prinzen Mit— regenten Koͤnigl. Hoheit werden zwar stets geneigt und bereit seyn, jedem verdienstlichen Bestreben in Wissen— schaften und Kuͤnsten Anerkennung und Unterstuͤtzung angedeihen zu lassen; Allerhoͤchst- und Hoͤchstdieselben finden sich jedoch durch die in neuerer Zeit immer haͤufiger werdende unverlangte Zusendung von literarischen und Kunst-Werken bewogen, hiermit oͤffentlich bekannt machen zu lassen, daß derglei⸗ chen Zusendungen kuͤnftig nicht weiter angenommen werden sollen, wenn nicht vorher bei dem Geheimen Kabinet allhier, oder von Personen im Auslande, welche ein solches Werk einsen— den wollen, bei der dort befindlichen Koͤnigl. Gesandtschaft deshalb angefragt und die Allerhoͤchste Genehmigung zur Ein— sendung ertheilt worden ist.

Dresden, den 22. September 1830.

Königl. Sächsisches Geheimes Kabinet.“

86 el,,

Wien, 22. Sept. Se. K. K. Majestaͤt haben nach— stehendes Allerhoͤchstes Handschreiben an Se. Durchlaucht den Hofkriegsraths-Praͤsidenten, General der Kavallerie, Prinzen zu Hohenzollern-Hechingen, zu erlassen geruhet:

„Lieber Prinz von Hohenzollern! Ich finde Mich bewo— gen, Meinen Herrn Sohn, den Erzherzog Ferdinand, zum Feldmarschall zu ernennen, wonach Sie das Erforderliche zu verfugen haben.“ ,

„Preßburg, den 18. Sept. 1830.

Franz m. P.

Bei der Kroͤnung Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Kronprinzen Ferdinand, als Koͤnigs von Ungarn, soll folgen—

des Ceremoniel beobachtet werden:

Drei Tage vor der Krönung wird die Truhe, in welcher die Königl. Krone nebst den übrigen Kleinodien aufbewahrt wird, aus der Kapelle neben der St. Martins Kirche durch die beiden Kron⸗ huͤter und zwei zu diesem Akte zu benennende K.K. Kommissaͤre, im Beiseyn einiger hierzu bestimmten reichsstaͤndischen Deputir⸗ ten, ohne Gepraͤnge in den Wohnpallast Sr. Kaiserl. Hoheit uͤber⸗ bracht und daselbst eroͤffnet, damit die Krone und das Uebrige fuͤr Se. Kaiserl. Hoheit den zu kroͤnenden Koͤnig anpgssend zugerich⸗ tet werde. Am Tage vor der Krönung, um 2 Uhr Nachmittag, versammeln sich die Kronhuͤter nebst jenen Praͤlaten und Mag⸗ naten, welche Se. Kaiserl. Hoheit der Er herz Reichs⸗Palatin, und jenen Edelleuten, welche der Persong!l hierzu bestimmen wird, bei dem Durchl. Erzherzog Reichs-Palatin und begeben sich nach dem Primazial⸗Pallaste, wohin, wiFe eben erwaͤhnt würde, die Truhe mit den Reichs-Kleinodien zwei Tage fruͤher gebracht worden ist,

um dieselbe von dort in einem Hof⸗Wagen, unter Begleitung der

beiden von Sr. K.K. Majestat dazu beauftragten Wirklichen Ge⸗ heimen Raͤthe, in die Sakristei der St. Martins Kirche ju uůber⸗ tragen. Die bewaffnete Buͤrgerschaft zieht auf und besetzt die Straßen, durch welche der Zug mit der Krone geht; der Magistrat aber erwartet dieselbe unter dem Thore des Primazial-Pallastes und hegleitet sie bis zur oben genannten Kirche. Die Sakristei= Schluͤssel sind in Haͤnden der Kronhuͤter, die Kirchen-Schluͤssel aber hat der Kapitel⸗Kustos. Die Truhe mit der Krone und den Kleinodien wird in den bereit stehenden sechsspaͤnnigen offenen Hofwagen gehoben, welchem unmittelbar die heiden KG. Kommis⸗ sarien ünd die Kronhuͤter in einem andern sechsspaͤnnigen Hofwagen

folgen. Se. Kaiserl. Hoheit der , Reichs Palatin und a

die Bischoͤfe, welche die Krone begleiten, fahren in ihren eigenen Wagen, vor dem Hof⸗Wagen, worin die Truhe sich befindet; die uͤbrigen Magnaten und Edelleute aber reiten in Ordnung hin⸗ ter demselben. Nebst dem Stadt Magistrate leisten 12 Königl. Ungarische adelige Leibgarden zu Fuß, und außerhalb derselben 12 Grenadiere von der Kronwaͤche, zu beiden Seiten des Wagens mit der Truhe die Begleitung. An jedem , . e gehen drei KK. Leib⸗Lakaten in der Staats Livrecg,. Unmittelbar vor dem Wagen marschirt cin Zug der K.K. Trabanten⸗ Leibgarde.

2067

Es werden vier Magnaten und eben so viele Edellcute, und zwar letztere durch den Personal, benannt, welche die Kron- und Klei⸗ nodien Truhe, die ihnen im allerh. Gemache des Primazial-⸗Pal⸗ lastes übergeben wird, erheben und in den Wagen hinabtragen, wie auch bei der Kirche wieder vom Wagen herabheben und in die Sakristei überbringen. Se. Kaiserl. Hoheit der Eriherzog Reichs Palatin und die beiden Kronhunter Fersiegeln hierguf die

akristel mit ihrem Pettschaft. Die Sakristei⸗Thuͤr wird mit 2

astellanen und 12 Kronwachen besetzt, rings um die Kirche aber werden 150 Mann von dem anwesenden regulagiren Militair als Wache aufgestellt.

6 . des Kroͤnungstages, schon vor ?! uhr, werden die beiden KR. Kommissaͤre, in Gegenwart der staͤndischen Depu⸗ tirten, die Truhe durch die Königl. Kronhüter dfnen und die Klei nodien mit der Krone an den in der Sakristei hierzu vorbereiteten Platz legen lassen. Die Huͤter der Krone bleiben bei derselben zu⸗ kück An der Seite des Hochaltars wird ein Tisch vorgerichtet, auf welchen der Königl. Mantel und die uͤhrigen Kleidungsstuͤcke gelegt werden. Die Reichsstaͤnde versammeln sich zur bestimmten Stunde bei Sr. Kaiserl. Hoheit dem Eriherzoge Reichs-Palatin. Dic Vornehmeren begleiten Höͤchstdenselben nach dem Primazial⸗ Pallaste, die Geistlichkeit begiebt sich inzwischen in die Kirche und fleidet sich mit dem Pontifekal Qrnate, der Personal aber ver fuͤgt sich mit den Standen in die St. Martins Kirche auf die her⸗ kömmlicherweisc fuͤr die Ablegaten errichtete Buͤhne. Thuͤrhuͤter werden Acht haben, daß die Dienerschaft der Ablegaten nicht mit eintrete. ; . z

Nach 7 uhr fruͤh beginnt der Kroͤnungszug aus bem Prima⸗ zial⸗Pallaste unter Vörreitung einer halben Schwadron Kuͤrassiere in folgender Ordnung. 1 Die K. K. Einspaͤnner. 2) Dic Hof= und Kammer-⸗-Fouriere zu Pferde. 3) Dienerschaft der Magnaten und Stande zu Fuß. 4) Die K. K. Leiblakaien zu Fuß; 3 Die zum Dienste bestimmten Edelkngben mit ihrem Hofmeister Stell⸗ vertreter ju Fuß. 6) Die Staͤnde, Magngten und Kammerer unter einander zu Pferde. I) Die Geheimen Raͤthe und Minister ver⸗

mischt zu Pferde, jedoch von ihrer Livree⸗Dienerschaft nicht begleitet.

8) Die Ritter und Eommandeurs des Ordens der eisernen Krone, des Leovold-Ordens, des militairischen Maria Theresien-Ordenz, des St. Stephan-Srdens, gleichfalls zu Pferde. ) Die Groß⸗ kreuze der genannten Orden, wie auch die Ritter des goldenen Vließes, mit der Ordens⸗-Kolane, zu Pferde. 16) Der Koͤnigl. Ungaͤrische Herold in seiner Tracht mit aufgesetzter Muͤtze und aufrecht gehaltenem Stabe, zu Pferde., 11) Der Koöͤnigl., Unga—⸗ rische Oberst-Hofmeister mit dem Stabe, zu Pferde. 12) Se. Kaiserl. Hoh. der Erzherzog Reichs-Palatin allein, zu Pferde. 13) Der Bischof mit dem apostolischen Kreuze rechts, dann 14) der Königl. Ungarische Ober⸗Stallmeister mit entbloͤßtem Stagts⸗ schwerdte und unbedecktem Haupte links, zu Pferde. 153) Se. Kaiferl. Hoh. der zu kroͤnende König in Unggrischer Kleidung, u Pferde. An jeder Seite leisten 43 Ungarische adelige Leibgar⸗ en zu Fuß, und vom Primazial-Pallaste an der Stadtrichter und der Magistrat mit entblößten Haäuptern, die Nebenbegleitung. Etwas seitwärts reitet der Königl. Ungarische Leibgarde⸗Capitain und der Königl. Ungarische Oberst-Kaͤmmerer. 16 Nun folgen die ubrigen Herolde, und zwar der Erzherzogl. Desterreichi che

und ihn zur Seite der Koͤnigl. Boͤhmische, dann die beiden Kai⸗

erlich Oesterreichischen Herolde, alle in ihrer herkoͤmmlichen 6. mit bedeckten Haͤuptern und aufrecht gehaltenen Staͤben, zu Pferde. 17) Der Stellvertreter des K. K. ersten Qberst⸗Hof⸗ meisters mit dem Stabe, zu Pferde. 18) Der K. K. Oberst-Hof⸗ marschall mit entblößtem Schwerdt, zu Pferde. 19) JJ. KK. Majestaͤten im offenen Ispaͤnnigen Imperial⸗Wagen. An jedem Wagenschlage gehen 3 K. K. Leiblakaien unbedeckt. Köoͤnigl Un⸗ arische ann zu Fuß, und von außen K. K. Leibtrabanten,

eisten die Rebenbegleitung. Dem Wagen folgen: der K. K.

Obherst Stallmeister, der K. K. Arzieren⸗ und der K. K. Traban⸗ fen Leibgarde⸗Capitain, der General-Adjutant Se. K. K. Maije⸗ stät und der Qberst Hofmeister J. Maiestaͤt der Kaiserin, Alle zu Pferde. 20) Die übrigen Ungarischen adeligen Leibgarden unter Änfuͤhrung ihres Premier-Lieutenants mit 4 Trompetern, fe Pferde. I) Die Hspaͤnnigen Hof⸗Wagen, in welchen die Oberst⸗ Hofmeisterin J. Majestaͤt und die Pallast⸗Damen fahren; zu bei⸗ den Seiten deren Dienerschaft in Gala im bloßen Haupt. 22) Den Schluß macht eine Compagnie Grenadiere und ein Zug

Kuͤrgssiere.

Unter dem Klange aller Glocken geht der zug uͤber den Pri⸗ mazgtal Platz durch die Rathhausgasse nach dem Hauptplatze, da⸗ selbst wendet er sich, bei der Haußtwache vorbei, durch die Schwa⸗ nengasse in die lange Gasse und dann gerade aus bis zum We⸗ dritzer Kirchenplatze, wo pon den Pferden abgesessen wird. Sr. Kakserl. Hoheit dem zu kroͤnenden Könige leistet beim Absitzen der Königl. uͤngarische Sberst-⸗Kaͤmmerer Huͤlfe. JJ. KK. Majestaͤ⸗ ten aber hilft beim Aussteigen der H. K. Bberst Stalimeister und der Oberst-Hofmeister J. K. Majestaͤt. Auf dem Kirchenplatze

paradiren 2 Eomp. Infanterie und 1 Divis. Kavgllerie. Andere

Kuͤrassier Piquets werden hin und wieder aufgestellt, um uͤber die Ordnung zu wachen. Die bewaffnete , ist mit ihren Fahnen in den dazu angegebenen Gassen dis zur Kirchen⸗ stiege in Reihe und Glie affe ellt; auf der anderen Seite der

Kirche und des ehemaligen Jesuiter-Kollegiums aber, gegen die

Franziskaner⸗Kirche zu, werden sie sich unterdessen in ge driger Ordnung zu beiden Seiten der gelegten hoͤlzernen Treppen vet⸗ hen, bis JJ. Majestäten in der Kirche sind. Sobald der Zug hei der Kirche ankommt, tritt die Diencrschaft ab. Der Erzbischof

von Koloeza im Rochette geht S. K. H. dem neu zu krönenden Koͤnige und IJ. KK. Majestaͤten bis an die Stiege entgegen, eben so der apostolische Nuntius. Vor Hoͤchstdenenselben, und zwar unmittelbar vor dem Durchl. zu kroͤnenden Könige, ritt der K. Ungarische Herold, der K. Ungarische Oberst⸗Hefmeister mit dem Stabe und der K. Unggrische Oberst-Stallmeister mit dem bloßen Schwerte einher. JJ. KK. Majestaͤten aber tretzen die uͤbrigen 46Herolde, der Stellvertreter des K. K. ersten Oberst-Hof⸗ meisters mit dem Stabe und der K. K. Oberst⸗Hof⸗Marschall mit entbloͤßtem Schwerte vor. Beim Eingange in die Kirche sind der Primas und die uͤbrigen Bischoͤfe, wie auch die anderen Infulirten nebst der Geistlichkeit, zugegen. Auch gehen JJ. Kgiserl. und Köoͤnigl. Hoheiten die Durchl. Erzherzoge Ihren Maiestaͤten an die Kirchenpforte entgegen. Sobald der Primas das Kreuz zum Kusse und das Weihwasser dargebracht hat, ver⸗ fuͤgen sich S. K. H, der zu kroͤnende Koͤnig mit S. K. H. dem Erz⸗ herzoge Reichs- Palatin, in Begleitung der Hoöͤchstdemselben zur Af⸗ sistenz bestimmten Bischöfen von Fuͤnfkirchen und von Kaschgu, in die Kapitel⸗Sakristei. S. K. K. Maj. begeben sich aber mit den Durchl. Erzherzogen, in Begleitung des Erzbischofs van Erlau und des Bischofs von Neutra, in die obere Sakristei. Fuͤr Ihre Majestaͤt endlich, Allerhöchstwelcher die Bischoöfe von Vesprim und von Waizen zugetheilt seyn werden, wird neben dieser Sakristei ein angemessenes Gemach vorgerichtet seyn, und nehmen nun beide Majestäten die Kaiserkrone ünd Se. Majestaͤt auch den Kaiser⸗ mantel. Bei J. Majestaͤt ist hierbei nur Allerh. deren Oberst⸗ Hofmeisterin mit den dienstthuenden Pallast⸗Damen zugegen. Waͤhrend des ganzen Weges zur Sakristei erschallen Trompeten und Pauken, und dieselben verstummen erst, wenn JJ. Majestaͤten in die Sakristei eingetreten sind. Die Begleitung des Durch. zu krönenden Königs, wie auch das Gefolge JJ. KK. Majestaͤten mit Inbegriff des apostolischen Nuntius, welche Höchstihnen auf dem Wege nach der Sakristei vorgetreten sind, bleiben außerhalb derselben stehen, nur der Primas begiebt sich sogleich zum Hoch⸗ altar, um den Ornat, in welchem er das , halten wird, anzuziehen. In der Kirche ist fuͤr beide K. Majestaͤten auf der rechten Seite des Altars ein Thron errichtet. In der Mitte des Sanktuariums, dem Altare gegenuͤber, befindet sich der Thron fuͤr S. K. H. den zu kroͤnenden Koͤnig. Fuͤr die Durchl. Erzherzoge sind Kniebaͤnke, fuͤr den apostolischen Nuntius endlich, dann fuͤr die Ritter des goldenen Bließes und fuͤr den übrigen mannlichen Hofstaat, wie auch fuͤr die zum Gefolge J. M. der Kaiserin gehörigen und fuͤr die ubrigen Damen, sind an⸗ gemessene ausgezeichnete Plaͤtze bestimmt, Nachdem S. K. K. Majestaͤt mit der Krone und dem Kaiserlichen Ornate, J. Majestaͤt die Kaiserin gber gleichfalls mit einer Krone ge— schmuͤckt sind, begeben sich beide Majestaͤten zugleich mit einan⸗ der in der unten angegebenen Ordnung, unter der Assistenz der oben genannten 4 Praͤlaten, nach dem Kaiserl. Throne, auf wel⸗ chen Allerhöchstdieselben sich niederlassen. Die Ordnung des Zuges ist folgende: .

Voran geht der Klerus mit dem Kreuze, dann die KK. Kam⸗ mer⸗Fourierè, die KR. Kaͤmmerer, die KK. Geheimen Raͤthe und die Minister, der apostolische Nuntius, die vier Herolde, der Stell⸗ vertreter des KK. ersten Oberst-Hofmeisters mit dem Stabe, die Traͤger der Kaiserl. Kleinodien, namlich des Scepters, des Reichs⸗ apfels und eines leeren Polsters fuͤr die Kaiserkrone, welche Se. Majestaͤt auf dem Haupte haben; der K. Oberst⸗Hofmarschall mit entblöͤßtem Schwerte, die Durchl. Erzherzoge, beide KK. Ma⸗ jestaͤten mit den Kronen auf dem Haupte. Se. Majestaͤt im Kaiser-Ornate zwischen den 4 assistirenden Bischoͤfen. Allerhoͤchst⸗ ihnen folgt der KK. Oberst⸗Stallmeister, der KK. Arzieren⸗ und Trabanten⸗-Leibgarde⸗Capitain, der Genergl⸗Adjutant Sr. Ma⸗ jestaͤt, der Oberst⸗Hofmeister und die Oberst⸗Hofmeisterin J. Ma⸗ jestaͤt der Kaiserin nebst den dienstthuenden Pallastdamen; erstere tragt die Schlenve des Kleides. Koͤnigl. . adelige Leih⸗ garden leisten die Nebenbegleitung. JJ. KK. Maiestaͤten bestei⸗ gen 23 . . und Hoͤchstihre umgebung nimmt die vorgeschrie⸗ benen Plaͤtze ein.

Sobald Allerhöchstdieselben sich auf dem Throne niedergelassen haben, beginnt die infulirte Geistlichkeit unter Vortragung des Kreuzes den Zug aus der Kapitel-Sakristei, in welcher Sc K. H. der zu krönende Konig sich befindet. In diesem Zuge gehen nach dem Klerus zuerst die Staͤnde, Magnaten und Kaͤmmerer, dann die Reichsbatone und Geheimen Raͤthe, hierguf die Mitglieder der obenerwaͤhnten Orden, und zwar die Großkreuze wie auch die Toisonisten mit der Ordens Kolane. Sodann die 10 Fahnen des Reichs, von Magnaten getragen, naͤmlich die Fahne Bulgariens, Tumaniens, Serbiens, Lodomeriens, Galiziens, Bosniens, Sla⸗ voniens, Kroatiens, Dalmatiens, Ungarns. Diesen folgen der K. Ungarische Herold, die Kronhuͤter, die Traͤger der Insignien; sie tra⸗ gn dieselben aufroͤthfsammetnen goldverbramten Polstern, und zwar;

as Kreuz der Königl. Ungarische Oberst⸗Kaͤmmerer, das Schiwerdt des heiligen Stephan der Königl. ungarische Oberst-Mundschenk, den Bacem der Königl. Üngarische Oberst- Schatzmeister, den Reichsapfel der Ban von Krögtien, den Scepter der Koͤnigl. Un⸗ garische Reichs Sberrichter, die Krone Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Reichspalatin, Der Köoͤnigl. Ungarische Ober⸗Stallmei⸗ ster mit entblößtem Schwerdt., Se. Kaiserl. Hoheit der zu kroö⸗ nende Kön . den assistirenden Bischoͤfen. Hoͤchstihnen folgt der Königl. Üngarische Oberst⸗Hofmeister und der Koͤnigl. Ungarische Leibgarden-Capitain. Zu beiden Seiten seisten n . rische adeliche Leibgarden die Nehenbegleitung. Waͤhrend dieses Zuges erschassen abwechselnd zwei Trompeten und Pauken⸗Chöͤre,