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eneigt schienen, in dem ministeriellen Sinne zu votiren, damit ie rasch ihres Dienstes entlassen wurden. Die Kommission hat diese Korrespondenz zwischen der höhern Verwaltung unz ih⸗ ren Agenten durchlaufen. Das Gefuͤhl, das sie dabei empfand, ist das eines tiefen Unwilles, als sie den Grad der Verderbtheit des Ministeriums und den Grad der Erniedrigung einer großen

Anzahl von Beamten aller Klassen sah; sie nimmt keinen Anstand,

zu erklaͤren, daß es um die oͤffentliche Moral unter uns gesche⸗ hen war, wenn jenes gehaͤssige System noch laͤnger gedauert hatte. Möge wenigstens die große Lehre davon zuruͤck bleiben, daß Über kurz oder lang alle Thatsachen ans Tageslicht kommen, alle

Handlungen gerichtet werden, und daß derjenige, der sein Ge⸗

wissen und seine Pflichten verletzt, zuletzt immer die wohlverdiente Strafe fuͤr seine Schwaͤche erhaͤlt.“

(Die Fortsetzung dieses Berichtes muͤssen wir uns aus Mangel an Raum vorbehalten.)

Am Schlusse seines Berichtes schlug Herr Beranger im Namen der Kommission die Annahme des folgenden Be—

schlusses vor: ; „Be sch luß. 396 Die Deputirten⸗Kammer beschuldigt die Ex⸗Minister und

Unterzeichner der Verordnungen vom 25. Juli, Herren von

Polignac, von Peyronnet, Chantelauze, von Guernon-⸗Ran⸗ wenn man das Volk nicht organisirt, so wird es sich selbst

ville, von Haussez, Capelle und von Montbel, des Ver—

raths, dafuͤr daß sie ihre Gewalt gemißbraucht haben, um die Wahlen zu verfaͤlschen und die Burger ö der

indern; daß sie die Institutionen des Koͤnigreichs willkuͤhrlich und

freien Ausuͤbung ihrer buͤrgerlichen Rechte zu

, n. veraͤndert, daß sie sich eines Komplotts gegen die ußere Sicherheit des Staats schuldig gemacht, und daß sie zum Buͤrgerkriege aufgereizt, indem sie die Buͤrger bewaffnet oder sie zur Bewaffnung unter einander bewogen, auch in der Hauptstadt und in mehreren andern Gemeinden Mord und

Zerstöͤrung verbreitet haben; Verbrechen, von denen der

56ste Art. der Charte von 1814 und die Artikel gl, 109,

110, 123 und 125 des Strafgesetzbuchs handeln. Dem gemaͤß

ladet die Deputirten⸗Kammer die Herren von Polignac, von

Peyronnet, von Chantelauze, von Guernon-Ranville, von 200 Mitgliedern ein jeder, erlaubt seyn sollten. Dieses Ge—

Haussez, Capelle und von Montbel vor die Pairs⸗-Kammer. Drei im Schooße der Deputirten-⸗Kammer durch geheimes

Abstimmen und durch absolute Stimmen-Mehrheit zu waͤh⸗ lende Kommissarien sollen den Auftrag erhalten, im Namen

der Kammer alle erforderlichen Requisitorien zu machen und der Anklage vor der Pairs-Kammer, welcher der gegenwaͤr— tige Beschluß sammt allen Prozeß-Akten sofort zugefertigt werden soll, Folge zu geben, sie zu behaupten und zu Ende zu bringen.

Nach Beendigung des Berichtes, der uͤber 15 Stunden dauerte und von der Versammlung mit der groͤßten Aufmerk— keit vernommen wurde, beschloß man, die Berathungen dar— uber am naͤchsten Montag (27sten) zu eroͤffnen.

Am Schlusse der Sitzung, die um 5 Uhr aufgehoben wurde, berichtete noch . Bourdeau uͤber den Gesetz— Entwurf wegen Abschaffung der Gerichts-Auditoren (fuͤr dessen Annahme er stimmte) und Hr. Caumartin, so wie demnaͤchst Herr Clément, uͤber mehrere bei der Kammer eingegangene Bittschriften.

Paris, 25. Sept. Der Koͤnig fuͤhrte gestern Abend den Vorsitz im Ministerrathe und wohnte spaͤter mit der

ganzen Königl. Familie der Vorstellung im Theatre frangais

bei. Morgen werden Se. Majestaäͤt auf dem Marsfelde eine Musterung uͤber die hiesige Garnison abhalten. Der gestrige Moniteur meldet die Ernennung des

Herrn Mourgue zum Praͤfekten des Loire⸗Departements statt

des zu anderen Functionen berufenen Herrn Gasparin; auch sechs neue Unter⸗Praͤfekten und zwei General⸗Secretaire sind bestellt worden.

Im Ressort des Justiz-Ministeriums sind sechs Sub⸗ stitute von Koͤnigl. Prokuratoren und acht Friedensrichter angestellt worden.

Fast saͤmmtliche hiesige Blaͤtter enthielten gestern und auch heute noch Geruͤchte uͤber einen nahe bevorstehenden Minister⸗Wechsel. Der Courrier fran gais aͤußert hieruͤber in seinem heutigen Blatte Folgendes: „Man spricht heute viel von einer Veraͤnderung des Ministeriums; daß eine solche statt finden wird, scheint außer Zweifel zu seyn. Nur die Namen der neuen Minister werden verschieden angege— ben. Hauptsaͤchlich werden die Herren Odillon-Barrot und Lamarque genannt; die Herren von Broglie, Guizot, Baron Louis, Dupin, vielleicht Graf Mols und seibst der Marschall Gerard wuͤrden ausscheiden und die Herren Laffitte, Bignon und Casimir Perier Portefeuilles erhalten. Das sicherste Anzeichen einer nahe bevorstehenden Veranderung duͤrfte dies seyn, daß der Herzog v. Broglie bereits gestern fruͤh sich

geweigert hat, noch irgend etwas zu unterzeichnen. Dieser Wechsel soll durch eine Spaltung herbeigefuͤhrt worden seyn, die sich im Minister⸗Rath hinsichtlich der Volks-Vereine gezeigt hat. Das Publikum erwartet mit Ungeduld den Ausgang dieser inneren Krise. In einer Lage, wie die unsrige, kann man dasselbe nicht lange in einem solchen Zustande der Ban⸗ gigkeit schweben lassen.“ Das Blatt la Révolution sagt in derselben Beziehung: „Eine Veränderung des Mi— nisteriums scheint gewiß zu seyn; bei weitem weniger gewiß aber ist eine Veraͤnderung der Prinzipien, und dennoch zeigt eine sechzehnjaͤhrige Erfahrung zur Genuͤge, daß, wenn die Dinge nicht vorwaͤrts gehen, die Schuld davon mehr an un— serer ungenuͤgenden gesellschaftlichen Einrichtung, als an den Maͤnnern, die sich an die Spitze derselben stellen, liegt. Eine Reform muͤßte die Frucht unserer Revolution seyn, weil das Beduͤrfniß dieser Reform die Ursache der Revolution ge⸗ wesen ist. Dies hat man nicht eingesehen und ist darum bereits in alle Verlegenheiten und in alle Schwankun— gen der Restauration verfallen. Es ist kein Augenblick zu verlieren; wir beduͤrfen eines Ministeriums, das mit den vorschreitenden Ideen identisch ist; jede andere Zusammen— setzung wuͤrde verderblich seyn. Die Zeit geht vorwaͤrts, und

organisiren. Der National gieht folgenden noch um Mitternacht geschriebenen Artikel: „Ueber die Zusammen— setzung des neuen Ministeriums ist nichts bekannt; vielleicht wird diese Angelegenheit noch in diesem Augenblick eroͤrtert. So viel scheint wenigstens gewiß, daß der Moniteur morgen fruͤh eine hoͤchst wichtige Modification des Ministeriums an— zeigen wird. Verschiedene Namen werden genannt; einstim⸗ mig jedoch giebt man die Herrn Laffitte, Odillon-Barrot, den General Lamarque und Herrn Bignon als Mitglieder des neuen Kabinets an. Der Minister⸗-Wechsel wied, wie man glaubt, die Aufloͤsung der Kammer zur Folge haben.“ Der Temps bemerkt: „Seit zwei Tagen wurde im Mi— nister⸗Rathe ein Gesetz uͤber die Klubs und Volks-Vereine er— oͤrtert, welchem zu Folge diese Vereine, bis zu der Zahl von

setz sollte aber erst in einem Jahre zur Ausfuͤhrung kommen, und bis dahin sollten die bestehenden Vereine suspendirt wer— den. Dieser angeblich vom Herzog von Borglie herruͤhrende Gesetz-Entwurf verursachte eine Spaltung im Ministerium. Im Minister⸗Rathe vom 23sten Morgens vertheidigte nur noch der Herzog allein dieses Gesetz. Abends trat man aufs neue zusammen, und hier kam es zum offenen Bruche. Herr Laffitte ist, so sagt man, zum Praͤsidenten des Minister-Ra⸗ thes bestimmt. Herr Guizot, der den Antrag des Herzogs von Broglie bekaͤmpft hatte, hat das Portefeuille des oͤffent⸗ lichen Unterrichts, wie versichert wird, ausgeschlagen und will mit ihm austreten. Das Departement des Innern schwankt, da Herr Casimir Perier sich weigert, es anzunehmen, zwischen den Herrn Mauguin und Odillon-Barrot; Graf Sebastiani wuͤrde die auswaͤrtigen Angelegenheiten erhalten. Hinsichtlich der Marine schwankt man zwischen den Herrn von Rigny und Duperré; Marschall Gerard wuͤrde das Departement des Kriegs behalten, Andern zufolge wuͤrde dasselbe auf den Ge— neral Lamarque uͤbergehen.“ Der Constitutionnel aͤu— ßert: „Die Geruͤchte von einem Minister⸗Wechsel wiederholen sich. Die Minister, welche Mitglieder des Geheimen de, mit berathender Stimme sind, haben es sich nicht verhehlt, daß ihre von Verantwortlichkeit freie Stellung eine Anomalie in einem verfassungsmaͤßigen Staate sey. Einige unter ih⸗— nen, namentlich Herr Dupin d. Aelt., sollen ihre Entlassung genommen haben. Herr Laffitte wird, wie man sagt, nach langem Zaudern das Portefeuille der Finanzen annehmen, Graf Mols den General Sebastiani und Herr Guizot Hrn. Odillon⸗Barrot zum Nachfolger erhalten und Herr Bignon, nach Andern Admiral Duperré, Seeminister werden. Das Ministerium des oͤffentlichen Unterrichts wuͤrde vielleicht eine bloße General⸗Direction werden. Hr. Dupont wuͤrde das Portefeuille der Justiz, Marschall Gerard das des Krieges be⸗ halten. Was die Kammer betrifft, so sprechen Einige von der Aufloͤsung derselben, Andere von der Hinzufuͤgung eini⸗ ger Artikel zu dem provisorischen Wahlgesetze, wodurch der Wahl⸗Census herabgesetzt oder wenigstens die Bedingung des Jahres ⸗Besitzes auf alle Waͤhlbaren, welches auch ihr Alter seyn moge, ausgedehnt werden solle.“ Das Journal du Commerce, welches gleichfalls von diesen Gerüchten spricht und eine Liste der neuen Minister mittheilt, die von der der

uͤbrigen Blätter nur darin abweicht, daß Herr Merilhou als

linister des oͤffentlichen Unterrichts genannt wird, fuͤgt dem— naͤchst hinzu: „Man ist uͤberzeugt, daß der nächste Moniteur

Beilage

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2tos Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung Æ 274.

die Zusammensetzung des neuen Kabinets anzeigen werde. Wir sind der Ansicht, daß der Moniteur nichts Neues melden wird, und daß die oͤffentliche Meinung einer Hoffnung, in der etwas Schmeichelhaftes lag, zu begierig Raum gegeben hat. Derjenige Theil des Ministeriums, welcher durch die neue Zusammensetzung aus dem Kabinet entfernt werden sollte, ist nicht entschlossen, aus⸗ zuscheiden; er moͤchte gern bleiben und auch die andere Halfte mit sich am Ruder behalten; es ist aber zweifelhaft, ob die letztere sich darein fuͤgen werde.“ Die Gazette de France äußert: „Die Frage uͤber die Schließung der Klubs soll eine Spaltung im Minister / Rathe herbeigefuͤhrt haben. Man spricht vom Austritte der Herren Mols, Broglie und Gui— zot. Wenn diese Veraͤnderung stattfindet, so wird die jetzige Kammer unmittelbar und noch vor den neuen Wahlen auf— geloͤst und eine neue nach dem provisorischen Wahlgesetze ge— bildet werden. Wie man versichert, werden die Herren Mau—

guin, Odillon-Barrot, Schonen und Lobau, welche an der

Spitze der Revolution des Juli standen, an die Stelle der r Franzosen am wenigsten fähig war, das Land zu retten, weil

er unter allen derjenige war, welchem die Usurpation, zu

ausscheidenden Minister treten.“ Der Messager des Chambres, der auf der ersten

Seite seines Blattes dieselben Veraͤnderungen des Ministe⸗

riums als wahrscheinlich darstellt, meldet in seiner zweiten Ausgabe vom 25sten Abends: „Der heutige Moniteur ent— haͤlt nichts uͤber den Minister-Wechsel, den man gestern Abend nach allen Symptomen fuͤr unvermeidlich halten mußte. Man giebt nunmehr der Hoffnung Raum, daß aller Zwiespalt, der sich unter ehrenwerthen Maͤnnern offenbart hatte, durch die gemeinsame Vaterlandsliebe beseitigt worden sey, und daß die Regierung auf dem Wege der Ordnung und verstaͤndigen Freiheit, den sie in Uebereinstimmung mit den Kammern ein— geschlagen hatte, werde fortwandeln können.“

Das Fournal des Débats meldet: „Heute und ge— stern ist an der Boͤrse eine große Anzahl von Bittschriften gegen das ungesetzliche Bestehen der Clubbs, welche die Haupt— Ursache des Sinkens des Kredits und des leidenden Zustan— des des Gewerbfleißes sind, von den in Besorgniß gesetzten Vorstehern des H demselben Sinne abgefaßte Petitionen an die Pairs- und die Deputirten-Kammer sind bei den meisten hiesigen Notarien niedergelegt. Diesen Abend erzaͤhlt man sich, daß viele ehren⸗ werthe Buͤrger beschäftigt waren, in der von ihnen bewohn— ten Straße fuͤr Bittschriften derselben Art Unterschriften zu sammeln.“

Der Pair Graf von Kergorlay hat an den Praͤsidenten der Pairs-Kammer nachstehendes Schreiben gerichtet: „Herr Praͤsident! Sieben und achtzig Pairs haben am 390. August d. J. alle diejenigen, welche nach Ablauf eines Monats ei— nem neu erwaͤhlten Koͤnige und einer neuen Charte nicht den Eid der Treue geleistet haben wuͤrden, des Rechtes, in der Kammer, deren Mitglieder sie sind, zu sitzen, fuͤr ihre Per⸗ sonen verlustig erklart. Ich weiß nicht, kraft welchen Rech⸗ tes jene Wahl erfolgt und die neue Charte verfaßt worden ist. Ich fuͤr meine Person habe unseren Koͤnigen und der Verfassungs⸗-Urkunde, die einer derselben dem Lande gegeben, mit Aufrichtigkeit einen ernsten Eid geleistet. Indem ich ihnen diesen Eid leistete, habe ich 3 daß er mich zur Treue nicht nur gegen sie, sondern auch gegen ihre rechtmaͤ— ßigen Nachfolger, gegen die Nation und gegen das Grund— gesetz verpflichtete, das seit so vielen Jahrhunderten die Ord— nung der Thronfolge unter uns feststellt. Indem ich unseren Koͤnigen Treue schwur, hielt ich sie fuͤr Menschen, die, wie ich selbst, dem Irrthum unterworfen waͤren, glaubte aber darum nicht, daß die Irrthuͤmer, die sie etwa begehen koͤnn— ten, mich von meinen Eiden gegen sie und ihre rechtmäßigen Nachfolger entbinden koͤnnten; eben so wenig glaubte ich, daß diese Irrthuͤmer mich berechtigen konnten, an einem Akte der Gewaltthaͤtigkeit Theil zu nehmen, der meine Mitbuͤrger der heilsamen Institution der erblichen Thronfolge berauben wollte. Diese Institution habe ich stets als die einzige sichere Buͤrg⸗ schaft aller unserer Freiheiten betrachtet, und ich weigere mich daher, zu ihrer Vernichtung mitzuwirken, weil ich noch immer mit gleicher Staͤrke uͤberzeugt bin, daß diese Vernichtung unter uns nur den Weg zu aller und jeder Tyrannei bahnen kann. Die von allen Pairs beschworene Charte sagt in ihrem Art. 13.:

und daß seine Minister verantwortlich sind.““ Dieses Grund-⸗Prinzip der Charte gestattet nicht, daß man den Koͤnig fuͤr die Beschwerden, zu denen seine Regierung etwa Anlaß geben moͤchte, persoͤnlich zur Verantwortung ziehe. Die Ver—

andelsstandes unterzeichnet worden. In

antwortlichkeit seiner Minister ist der verfassungsmaͤßige Weg, um die Abstellung dieser Beschwerden zu erlangen. Die Theorie der Verfassung erlaubt nicht, daß man dem Koͤnige die Fehler seiner Regierung beilege, noch viel weniger ge—⸗ stattet sie in ihrer Anwendung, diese Fehler dem unmuͤnbi⸗ gen Koͤniglichen Kinde beizumessen, das den Handlungen sei— nes Großvaters fremd ist und durch die einzige Thatsache der Abdankung Sr. Maj. des Koöͤnigs Karl's X. und seines erhabenen Sohnes am 2. August der Koͤnig wurde, dem ich zur Treue verpflichtet bin. Die Kammern haben, ohne ge— gen das Recht des Herzogs von Bordeaux etwas anfuͤhren zu koͤnnen, am 7. desselben Monats seine Krone auf den ersten seiner Unterthanen uͤbertragen. Ich will nicht durch einen Eid einem Akte beitreten, bei welchem mitgewirkt zu haben ich fuͤr strafbar halten wuͤrde. In Ermangelung alles Rech— tes hat man zu Gunsten des von den Kammern erwaͤhlten Königs angefuͤhrt, er allein habe Frankreich retten koͤnnen. Ich bin im Gegentheil der Meinung, daß er unter allen

der man ihn aufforderte, am verbrecherischsten erscheinen mußte. Einer seiner Ahnen regierte Frankreich schlecht, be⸗ nahm sich aber wenigstens waͤhrend der Minderjaͤhrigkeit des Koͤniglichen Kindes, dessen Leben allein ihn vom Throne trennte, als treuer Verwandter und Regent. Dieses Bei— spiel haͤtte in einem neueren Falle als Verhaltungs-Regel den Vorzug verdient. Was die Charte betrifft, so hege ich in Bezug auf dieselbe zweierlei Ueberzeugungen: erstens, daß ein Konig, der eine Charte beschworen hat, nicht das Recht be— sitzt, sie zu verletzen, und zweitens, daß selbst dann, wenn Veränderungen in einer Charte nuͤtzlich seyn wuͤrden, Kam— mern, welche dieselbe beschworen haben, nicht berechtigt sind, diese Veraͤnderungen auf die Vertreibung ihres Koͤnigs zu begruͤnden. Ich werde daher mit der Leistung des Eides auf die veränderte Charte so lange warten, bis die Modificatio⸗ nen, velche die Franzosen darin wuͤnschen moͤchten, unter der 1 jkät des rechtmäßigen Koͤnigs eingefuͤhrt werden. Durch

eine edle Mutter in dem innigen Gefuͤhle seiner Pflichten

gegen sein Volk erzogen, wird das Koͤnigliche Kind fuͤr das Gluͤck Frankreichs leben und uns einst wiedergegeben wer— den. Einen der Artikel der neuen Charte kann ich jedoch schon jetzt nicht mit Stillschweigen uͤbergehen; 219 Deputirte erklärten am 7. August d. J. den Thron fuͤr erle⸗ digt, erließen eine neue Charte, von welcher ein Artikel alle von Karl X. ernannten Pairs aus der Kammer ausschließt, und trugen die Krone dem Statthalter des Koͤnigreiches an; 89 Pairs traten an demselben Tage der neuen Charte und der Wahl des neuen Koͤnigs bei, indem sie erklärten, daß sie die Ausschließung ihrer Kollegen seiner Weisheit anheim stellten. Die ausgeschlossenen Pairs haben auf die Pairschaft diesel⸗ ben Anrechte, wie alle uͤbrigen. Ich bin von Ludwig XVIII. zum Pair ernannt und lege allen von Karl X. erhobenen

airs dasselbe Recht bei. Die Ausschließung derselben er— cheint aber besonders in Bezug auf die im Werke begriffene Anklage der Minister Karls X. im unguͤnstigsten Lichte. Die natuͤrlichen Richter der Minister sind nicht einige, sondern alle Pairs. Der Artikel 62. der von sämmtlichen Pairs beschworenen Charte sagt, daß Niemand seinen natuͤrlichen Richtern entzogen werden darf. Der Artikel 63. fuͤgt hinzu, daß „„dem zufolge keine außerordentlichen Kommissionen und Tribunale errichtet werden duͤrfen““. Ich weiß nicht, wie man die Behauptung widerlegen will, daß die willkuͤhrliche Ausschließung eines Viertheils der Mitglieder eines Gerichts⸗ hofes denselben nicht in eine außerordentliche Kommission oder in ein außerordentliches Gericht verwandele, wohl aber weiß ich, mit welchem Namen Todesurtheile, wenn sie von Ge⸗ richtshoͤfen dieser Art gefällt worden sind, von der Nachwelt unvermeidlich gebrandmarkt werden. Ich werde daher nicht durch eine Eidesleistung einer Ausschließung beitreten, welche den Pairshof in eine außerordentliche Kommission oder in ein außerordentliches Gericht verwandelt und die Todesurtheile, welche derselbe etwa fällen moͤchte, im voraus mit dem Namen eines Justiz-Mordes stempelt. Die Nachwelt ist mit Ertheilung dieses Wortes um so stren⸗

„„daß die Person des Königs unverletzlich und heilig ist, ger, wenn die Richter an der Verurtheilung der Angeklag—

ten scheinbar ein Interesse haben. Die Pairs, welche in der Sitzung vom 7. August der Erklarung, daß der Thron erle— digt sey, beigetreten sind, halten sich nur darum des von ihnen Karl X. und der constitutionnellen Charte geleisteten