1830 / 275 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Mal bezeichnet derselbe Minister seinem ebenerwaͤhnten Kollegen Anch Unter- Bomainen-Fnspektor als zweifelhaften Wähler, ünd 6, . er zur Antwort: „„Noch heute schreibe ich an einen Vorgesetzten, daß er ihm die Absichten der Verwaltung mittheile, und ihm sonach einschaͤrfe, entweder fuͤr die royalisti= schen Kandidaten zu stimmen oder ,. Abschied zu nehmen““ Auf ganze Städte, m. H., oder vielmehr deren Behörden, wurde jenes schimpfliche Verfahren von Drohungen oder Versprechun⸗ gen angewendet „„Die Stadt*, schrieb Herr von Pey⸗ ronnet dem Finanz-Minister, „„hat bei Ewr. Excellenz gegen die Anlegung cister neuen Poststraße über,. protestirt. Ohne Die Frage vorweg entscheiden zu wollen, scheint es unter den ge⸗ genwaͤrtigen Umstaͤnden, im Falle ciner abschlaͤgigen Antwort, angemessen, daß diese nicht vor den Wahlen, und im Falle einer

uͤnstigen, daß sie nur auf die Bitte royalistischer Deputirten er⸗ olge.““ Gleichzeitig scheute der Minister der geistlichen Ange⸗ legenheiten sich nicht, das Heiligste im Staate, die Religion, zu kompromittiren, indem er die Geistlichkeit auf den Kampfplatz der Parteien berief. Wie schmerzlich war ez nicht, zu sehen, daß einige Praͤlaten dieser Aufforderung durch dem Geiste des Chri⸗ stenthums schnurstracks zuwiderlgufende Verordnungen genuͤgten, und sich in vertraulichen Schreiben an ihre Pfarrer so weit ver⸗ gaßen, daß sie aus der Abstimmung zu Gunsten des Ministeriums eine sehr positive Gewissenspflicht machten! Bevor⸗ worten wir je doch zugleich, daß, wenn die Religion dergleichen Verirrungen zu beklagen hatte, andere Bischoͤfe dagegen die Ehre des Episkopats unbefleckt erhielten, und, als wahre Apostel des Evangeliums, ihr Amt des Friedens und der Milde richtiger verstanden. Die Ehrfurcht und Eckenntlichkeit der Glaͤubigen sind der würdige Lohn ihrer Tugenden. Am Vorgbende und

am Tage selbst der ersten Versammlung der Wahl-Kollegien, und.

gleichsamn um den Wählern einen Wink zu geben, meldete der

Moniteur mit Emphase, daß ein Staats-Minister, ein Requcten= messter und einige General-Lieutengnts, die Mitglieder der letzten

Kammer waren, abgesetzt oder pensionirt worden seyen. Durch

ein solches weit und breit organisirtes Schrecken s⸗System hoffte man Jeden einzuschuͤchtern, den noch irgend ein Band an die Regierung

fesselte. In demselben Magßeé aber, wie das Ministerium seine Mittel zum Erfolge vervielfaͤltigte, zeigte sich auch die constitu⸗ Man konnte leicht voraussehen, daß der Kampf muͤhselig seyn würde; man fuͤrchtete zu unterliegen, und in dieser Besorgniß nahm man welche

. NMinisterlam hat sich einen frevelhaften Eingriff in die buͤrgerli⸗

tionnelle Meinung starker und furchtbarer.

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unbegreifliche Verblendung! seine Zuflucht zu der Dazwischen⸗

kunft des Monarchen, dessen Namen man in diese schaͤndlichen Man entwuͤrdigte das Königthum, ließ es ; 9

R' nbstctgen' von der Höhe, wohin die Ehrfücht der Völker es präsentat: s Jegictung, ihrem Wesen nach, zu vernichten. Wie

Intriguen hineinzog.

gestellt hatte, und legte ihm Worte in den Mund, die am geeig⸗ netsten waren, ihm die Liebe der Nation zu enttichen. In die⸗ ser verderblichen Proklamation an die Waͤhler erklaͤrte sich Karl X.

fuͤr beleidigt, und weshalb? weil eine getreue Kammer ihm die Wahrheit Kͤber straffaͤllige Minister gesagt hatte. Das Kabinet bot sonach dem Lande das Schauspiel eines Monarchen dar, der

daruber klagt, daß man ihm die Wahrheit, welche gute Könige

so gern kennen lernen, offenbart. Die Proklamation wurde im MinisterRathe beschlossen, und Hr. w. Polignac war keck ge⸗ nug, sie zu kontrasigniren. Endlich uͤberraschte auch noch eth

letzte, bisher unerhoͤrte Maaßregel Frankreich in demselben Augeg⸗ blicke, wo die Bürger ihre Wohnsitze verließen, um sich nach 3 ren resp. Wahl-Köllegien zu begeben. Zwanzig Departements hatten sich ganz besonders durch die Unabhaͤngigkeit ihrer fruͤhern Wahlen ausgezeichnet; sie wurden momentan mit dem Interdikte belegt: cine durch den Telegraphen beförderte Verordnung ver= kündigte die Vertagung ihrer Wahl-Geschaͤfte. Als Gruͤnde zu dieser Maaßregel gab die Verordnung das in dem Ressort von sieben Königl. Gerichtshöfen noch zu erwartende Urtheil uͤber

Streitigkeiten, die sich hinsichtlich der volitischen Rechte der Waͤh⸗ Augenblicke, wo die verderblichsten Beschluͤsse gefaßt wurden: jene verborgene und geheimnißvolle Macht, deren Plaͤne stets den Be⸗

ler erhoben, so wie den Wunsch an, nichts zu versaͤumen, um die 3 Regelmaͤßigkeit in die Wahl Listen zu bringen.

sefer Wunsch war aber eine Lüge; denn er bestand z. B. nicht rathun— ö die Mittel zur Ausfuhrung derselben unwiderruflich bestimmt. Die Herren von Peyronnet, von Ranville und Chantelauze stim—

in Betreff des Gerichtshofes zu Grenoble, vor dem eine große Anzahl ahnlicher Contestattonen schwebte. und warum nicht,; weil einer der Minister, Hr. v. Haussez, einige Aussicht zu haben glaubte, in dem von ihm verwalteten Departement der Isere gewaͤhlt zu

werden; zwar ging diese Hoffnung so wenig dort, als an andern Rath zum 'erstenmale hingeworfen, daß ihr aber an diesem Tage keine

Orten, in Erfüllung, boch bewirkte sie wenigstens, daß die drei,

von jenem Gerichtshofe ressortirenden Departements der Verta⸗

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gung uͤberhoben wurden,. Man sieht aber, hieraus, mit welcher Hintansetzung der Redlichkeit das Ministerium mit Frankreich sein Spiel trieb. Um diese Zeit, und zwischen den beiden Wahl- Sperattonen wurde, als entscheidendes Mittel, die Nach⸗

richt von der Einnahme von Algier verbreitet.

sprach, foliten wir vielleicht an gewisse, dieserhalb erlassene, geist⸗ liche Verordnungen erinnern: es ist aber hinreichend, wenn wir

einen Brief anfuͤhren, den ein oberster Justiz Beamter, von dem

sich annehmen laͤßt, daß er in die Geheimnisse der Faktion ein⸗ gewelht war, unterin 16. Juli gn den Großstegelbewäh ger schricb. , Der König“ “, heißt es darin, „„ist Sieger in Algier. In diesem Raubneste waren aber seine ünversoͤhnlichsten Feinde nicht Die Wahlen haben sie uns gezeigt; in ihren Reihen giebt es Pairs, Generale, aktive Obersten, Justiz Personen, Beamte der höhern Verwaltung. Werden diese verraͤtherischen Maͤnner ge⸗

schont, so ist es um die Legitimitaͤt und die Monarchie gesche⸗

ö t Um, die ganze Wirkung hervorzuheben, die man sich von diesem Ereignisse ver⸗

im Begriffe, uͤberschwemmt zu werden; die Regierung muß sich daher entschließen. schon morgen wird man den Sieg in Algier herabsetzen, unwirksam machen. Nach acht Tagen wird nichts davon übrig seyn, und der Liberalismus, sein Panier erhebend, wird in Massen gegen Frankreich und seinen 6 vorruͤcken.“ Rein, m. H, der Sieg in Algier wird nicht fruchtlos seyn; etwas wird, abgeschen von seinen dörigen Resultaten, worüber ein vor= eiliges Urtheil uns nicht zusteht, davon zuruͤckbleiben, naͤmlich der Ruhm fuͤr Frankreich und unsere junge Armee, die so viel Mannszucht und Muth bewiesen, und sich durch ihr schoͤnes Benehmen um das Vaterland so wohl verdient gemacht bat. Sie wissen, m. H., wie die Präfekten, ihren Instruktionen genügten; Sie kennen, die Auftritte in An⸗

gers, die der Versammlung der Wahl⸗Kollegien vorangingen;

auch kennen Sie die Unruhen und Gewaltthaͤtigkeiten in Mon⸗= tauban wahrend des Wahl- Geschaͤfts in dieser Stadt. Sie haben mit allen Wohlgesinnten uͤber die Schwaͤche der Justiz⸗Beamten geseufzt. Die Untersuchungs Akten ber jene Auftritte sind nicht an die Kanjlei gelangt, mithin auch nicht an Ihre Kommission; sie werden ohne Zweifel ein helles Licht uͤber das Betragen der Ortsbehbrden verbreiten. DiFe Herren v Peyronnet nnd Shante= lanze haben in ihren Verhbren jede Verantwortlichkeit dieserhalb von sich gäviesen und versichert, daß sie Befehl gegeben, alle Urheber jener Unruhen streng zu bestrafen In dem Maaße

als die Wahlen cines Departements vor sich gingen, wurde an

die höhere Verwaltung uͤber den mehr oder minder thaͤtigen Anæ theil, ben die Beamten daran gehabt, herichtet, und hier zeigt sich die Angeberei in ihrem gehaässigsten Lichte. Gluͤcklich wuͤrde Ihre Kommission sich schaͤtzen, wenn sie nur die Berichte der Verwal— tungs-Beamten zu bezeichnen haͤtte; salarirt und absetzbar, konnte die Furcht das Betragen der meisten von ihnen bis auf einen gewissen Punkt erklaren; wie sehr muß sie es aber nicht beklagen, daß selbst Maͤnner, denen ihre Unabsetzbarkeit und die Wurde ihres erhabenen Amtes die Pflicht aufzulegen schienen, sich mehr als irgend Einer zu achten, zu einer so niedrigen Rolle die Haͤnde geboten haben! Ohne Zweifel war es nur einem sol⸗ chen Ministerium vorbehalten, zu dergleichen Angebereien aufzu⸗ muntern. Nach Maaßgabe derselben erfolgten Strafen oder Be⸗ lohnungen; und die von uns angelegten Aktenstuͤcke zeigen, mit welcher Harte jene aufgelegt, mit welcher Verschwen dung diese zuerkaunt worden sind. Hiermit, meine Herren, schließt eine Reihefolge von Thatsachen: das Wahlgeschaͤft ist beendigt, das

chen Rechte der Franzosen erlaubt; es hat die ihm anvertraute

Gewalt benutzt, um die Wahlen zu erzwingen, d. h. um die Re⸗

wichtig auch die Aäbrigen Anklage Punkte seyn moͤgen, dieser darf nicht aufgegeben werden, denn wenn auch minder straftar, steht er boch, in Betracht der daraus entstandenen Folgen, keinem an— dern nach. Der bloße Tadel solcher Handlungen reicht nicht hin; die Kammer muß sie fur immer brandmarken., Es beginnt jetzt inc andere Reihe von Thatsachen; die mühsam bearbeiteten Wahlen hatten nicht den Erfolg, den man davon erwartete, das Land waͤhlte volkst! ämliche Maͤnner, Deputirte, die ihren Pflichten getreu blei und dessen Freiheiten vertheidigen wer— den. Bei einem so alls Msnein und deutlich ausgesprochenen Wunsche, wurde ein anderes Ministerium uͤber den zu fassenden Entschluß nicht geschwankt haben; seine Zuruͤckzichung wuͤrde die Erfuͤllung einer Fer nothwendigsten Bedingungen der Repraͤsentativ⸗ Regie⸗ rung gewesen seyn; es wuͤrde sich dieser Bedingung unterwor⸗ fen haben, durch ein solches Ausscheiden wuͤrden aber, wie im Jahre 1827 die Plaͤne, auf deren Erfuͤllung man ungeduldig hin⸗ arbeitete, noch verschoben worden seyn. Man beschloß daher, sich dem Sturme bloß ju stellen, der Nation Trotz zu bicten, die Ge⸗ setze zu uͤbertreten ünd lieber das Land in Unruhe und Verwir— rung zu versetzen, als nachzugeben. Wir naͤhern uns jetzt dem

rathungen des Konseils vorangegangen zu seyn scheinen, hatte

men in ihren Aussagen darin uͤberein, daß die Idec zu den un⸗ gig en Verordnungen in einem, waͤhrend der ersten Haͤlfte des Juli gehaltenen Minister⸗Rathe, im Laufe einer Berathung

weitere Folge gegeben wurde. Man crsieht aber aus einer An⸗ zeige, die Herr von Polignae an dem Tage, wo die Verordnun⸗ gen erschienen, von einem seiner Vertrauten erhielt, daß dieser

Gewaltstreich einen Theil des Systems gusmachté das bei der Bildung des Ministeriums vorgeherrscht hatte. „Der 26. Juli“

6e. es darin, „„ist die Entwickelung des Gedankens des Au⸗= ust; er ist ein Staatsstreich, von dem sich nicht zuruͤckkommen aͤßt; der Koͤnig hat, indem er den Degen zog, ugleich die Scheide weit von sich geworfen.““ Dieser verderbliche Gedanke, m. H. sollte also in Ausfuͤhrung gebracht werden; den Herren von Pey⸗ ronnet, von Guernon- Ranville und Chantelauze zufolge wurde er in einer ersten, zu diesem Behufe verabredeten Versammlung blos oberflaͤchlich behandelt. Gründlich beleuchtet und ausfuͤhr⸗ lich in Berathung gezogen wurde er erst in einem zweiten Con⸗

seil, das einige Tage spaͤter unter dem Vorsitze des Koͤnigs statt

hatte. Er fand das erstemal zwei Opponenten, die Herren von Peyronnet und von Guernon⸗-Nanville; dies geht aus ihren Ver⸗ hoͤren hervor; gleichwohl hat Herr von Peyronnet, aus Besorg⸗

hen. Die Augenblicke sind fösthar; die Deputirten⸗Kammer steht niß, daß das Gestaͤndniß seiner Widersetzung gegen die Verord⸗

nister aussagen wollen.

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nungen denen seiner , . die das Prinzip derselben unbedingt gebihigt, schaden möchte, den Umstand, daß er sie fuͤr seine Per⸗ on betämpft habe, cher errathen lassen, als foͤrmlich eingestanden. = Dieselbe Opposition zeigte sich auch in dem von dem Kbnige gehaltenen Minister Rathe, vielleicht schwaͤcher von Sxiten des Herrn von Peyronnet, aber Seitens des, Herrn von Guernon⸗ Ranville mit der ganzen gebhaftigkeit seines C harakters; letzterer schrieb sogar dieserhalb an Herrn von Courvoisier, um ihm seine Meinung mitzutheilen, wie solches aus den Antworten jenes Ex⸗Ministers

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den Ex⸗Ministern,

eben falls hervorgeht, obaleich hinsichtlich seiner Herr von Pey⸗ ronnet sich ungusgesetzt mit derselben Zurückhaltung aͤußert. -

Diese Details, m. H, waren wir Ihnen schuldig, nicht daß sie die Berantwortlichkeit der beiden Minister, die sich opponirten, schwaͤchten, von dem Augenblicke an, wo diese dig verderblichen Verordnungen unterzeichneten, machten sie sich guch unbedingt verant⸗ wortlich dafür, aber weil sie, wenn die Thatsache ihrer Spposition gegruͤndet ist, zu verlangen berechtigt sind, daß selbige in diesem Be⸗ richte verzeichnet werden. Sie wissen, aus welchen Bestimmun⸗

gen das System bestand: eine Verordnung verfuͤgte die Aufloͤsung

ber Kammer, noch che dieselbe zusammengetreten war, ein

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Attentat, das, gegen die National-Repraͤsentation gerichtet, diese

zu vernichten drohte; die Krone maaßte sich dadurch ein Recht an, das die Charte ihr nicht bewilligte, dasjenige naͤmlich, die Operationen der Wahl-Kolleglen fuͤr unguͤltig zu erklaren. Rach diesem ersten Schritte begreift man leicht, daß wenn das Ministerium dieselben Kollegien noch einmal zusammen berufen haͤtte, es keine guͤnstigere Wählen von ihnen erlangt haben wurde;

tine anderweitige Verordnung annullirte daher unsre Wahlgesetze,

und ersetzte sie durch ein anderes System, ein Denkmal der Hin⸗ terlist, und man möchte sagen der Thorheit, denn es war thoöͤ—

richt zu hoffen, daß eine verf

taͤndige und aufgeklaͤrte Nation je⸗

mals darin willigen wuͤrde, sich diesem Systeme zu unterwerfen. Durch dasselbe wurde die Zahl der Deputirten von 4379 auf ö

herabgesetzt. Die Bezirks-Wahl-Kollegien sollten sich mit der

Ernennung von Kandidaten begnügen, und die. Departements Wahl Kollegien sollten unter diesen nur die Haͤlfte der Deputir⸗ wi zeichnung

ten waͤhlen durfen; die Verletzung des Stimm-⸗Geheimnisses wurde

gebilligt, und die Anfertigung der Wahllisten der heilsamen Da⸗

blicken so wefentlich zu seinem Heile mitwirken konnte.

jwischenkunft der Kbnigl. Gerichtshöfe beraubt, und gaͤnzlich der Will⸗

küͤhr der Verwaltung preis gegeben. Dies war das System, welches

das Ministerium sich keck herauüsnahm, dem Lande aufzulegen; ein

zweites, nicht minder dentliches Attentat, als das erste, eine zweite

Verletzung der Charte, da diese ausdruͤcklich verbot, die Wahl

Kollegien anders als durch cin Gesetz zu organisiren, und der

Krone nicht erlaubte, ein von den drei Staatsgewalten dekretir⸗ tes Gefetz durch eine Verordnung zuruͤck zu nehmen. dritte VBcrorbnung berief die neuen Kollegien auf den sten und 13ten September und die Kammern selbst auf den 23sten desselben Monats zusammen. Da indessen alle diese Maaßregeln un⸗ wirksam gewesen waren, wenn die periodische Presse sie vor ihren Richterstuͤhl hatte zichen koͤnnen, so nahm eins vierte Verord⸗ nung die Gesetze zuruͤck, welche die Freiheit derselben heiligten. Man rief die Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Qtober 1314 ins Leben zuruͤck, d. h. man legte jedem Journale die Bedingung auf, nur mit höherer Genehmigung zu erscheinen, und fuͤgte dieser

zugleich erklaͤrte man, daß im Eontraventionsfalle die Pressen und Typen der Journale in Beschlag genommen oder untauglich gemacht werden wuͤrden. Herr von Peyronnet hat eingestanden, ßaß, wenn die Idee zu der Wahl Verordnung von dem gesamm⸗— ten Minister Rathe ausgegangen, die Abfassung derselben großen⸗ theils sein Werk sey; wer, die Verordnungen uber die Auf— löfung der Kammer und die in sentung der Preßfreiheit ent⸗ worfen, haben weder er, noch die ubrigen gefangenen Mi—

von Prevotal-Gerichtshoͤfen das System der Contre⸗Revolution vollenden sollte. Zur Organisirung derselben sollen bereits in verschiedenen Departements die nöͤthigen Befehle ertheilt gewe— fen seyn; man nennt sogar die Maͤnner, die Theil dargn hatten nehmen sollen. Ihre Koömmission hat in dieser Beziehung nur Anzeichen fammeln können; in der Kanzlei ist Alles bei Seite ge⸗ schaͤft worden; in den Provinzen haben verschiedene General⸗Pro⸗ küratoren, an die man sich deshalb gewandt, erklart, daß ihre Vorgaͤnger, als sie das Parquet verlassen, zugleich Alles vernich— tet haͤtten, was sie oder die vorige Verwaltung habe komprymit⸗ tiren konnen. Das Kabinet fand es fuͤr gut, diesen außeror⸗

bentlichen Maaßregeln eine Art von Darlegung der Beweggründe dazu, in der Form eines Berichtes an den Koͤnig, vorauszuschik⸗

ken.“ Die verhafteten Ex⸗Minister stimmen darin übercin, daß der Gedanke zu diesem Berichte dem Minister⸗Rathe erst in den

Sinn gekommen sey, nachdem das Prinzip, und, vielleicht sogar fen, der Verordnungen, bereits festgestellt gewesen. Hr.

die Ab Chantelauze wurde mit der Entwerfung desselben beauftragt; er

hat keinen Anstand gengmmen, solches zu gestehen. Dieses Al⸗ tenstück ist ein Manifest gegen die periodische Presse, welcher der

BVerfasser, nebst vielen anderen angeblichen Ausschweifungen, ganz

befonders den Vorwnrf macht, daß sie zu einer die Vorrechte des Thrones verletzenden Adresse angereizt, die Wieder- Erwaͤh⸗

lung der 226 Deputirten, deren Werk diese Adresse gewesen, zu und die von diesen Deputirten durch die

angebliche Vorenthaltung ihrer Mitwirkung dem Koͤnige zuge⸗ ch schwerer gemacht habe. Der Bericht en⸗

digte mit den furchtbaren Worten; „„Die gebleterische Noth⸗ sondre Befehle zu warten.. ... Die Truppen erscheinen in die⸗

einem Prinzip erhoben, fuͤgte Beleidigung no wendigkeit gestattet es nicht, mit der Ausuͤbung dieser hoͤchsten

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Fköͤnnten.

Eine schaft des Herrn von Montbel; beide

Strenge noch den Grundsatz der gehaͤssigsten Beraubung hinzu:

Man versichert, daß die Einsetzung

Gewalt, (naͤmlich m, . die man aus dem 14ten Artikel der Charte herleiten wollte) langer zu saͤumen. Der A⸗ugenblick ist kommen, wo Maaßtegeln ergriffen werden muͤssen, die dem Heiste der Charte entsprechen, aber außerhalb der gesetzlichen Srdnung liegen, deren saͤmmtliche Huͤlfsmittel fruchtlos erschbpft worden sind.““ Die Vergrdnung wegen des neuen Wahl⸗Sy⸗ stems, diejenige wegen Einstellung der Preßfreiheit, und der Be⸗ richt an den König wurden von allen in Paris anwesen⸗ die beiden Verordnungen wegen Auflö⸗ sung der Kammer und der Zusammenberufung der neuen Wahl Kollegien und der neuen Kammer, dagegen von dem Grafen v. Peyronnet allein unterzeichnet. In Folge einer un⸗ begrelflichen Zerstreuung wurden gber, waͤhkend man einerseits unsere Verfaffung umsiürzte und Wählern und Deputirten ihre Befugnisse nahm, andererseits zu leich die ublichen Einberufungs⸗ schreiben ausgefertigt und den eputirten in ihre Wohnungen geschickt; und die gluserwaͤhlten der Nation, die bereits uͤberall ihre Reise angetreten hatten, um sich auf den Posten zu hegehen wohin die Pflicht sie rief, erfuhren erst unterweges die sie be⸗ treffenden Verordnungen. Natuͤrlich mußte das Zusammentreffen der Ausfertigung jener Schreiben mit der Aufloͤsung der Kam⸗ mer Verdacht erregen; man mußte glauben, daß das Kabinet die Absicht gehabt habe, die Deputirten aus ihren Departements nach Pakis zu locken, um sich hier um so leichter ihrer Personen bemächtigen zu koͤnnen. Als die verhafteten Ex Minister uͤber diefen Punkt befragt wurden, antworteten sie, daß die Unterzeich⸗ nung der Einberufüngs-Schreiben durch den Koͤnig der Annahme des Prosekts wegen Aufloͤsung der Kammer vorangegangen sey, und daß

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die gewohnliche Expedirung derselben in den Bureaur statt gefunden,

als nan uͤber jenes Projekt noch berathschlagt habe. Bewundern wir indeß die Wege der Vorsehung! Jener Zerstreuung, wenn 8 wirk⸗ lich eine solcke war, verdankte Frankreich die schnelle Vereini⸗ gung der schuͤtzenden Macht, die allein in jenen kritischen ur. Der ?

Juli, dieser in den Jahrbuͤchern unsrer Geschichte ewig denk⸗ würdige Tag, war zugleich der Tag des Datums und der Unter⸗ der Verordnungen. Glauben Sie indeß ja nicht m. H., daß jene unvorsichtigen Minister ihren Frevel furchtlos vollbracht haben! Die Ausfage eines Mannes, der seit vielen Jah⸗ ren der amtliche Zeuge aller unsrer Revolutionen und oftmals unsrer Verirrungen f schildert uns allzu getreu die Seelen ⸗Un⸗ ruhe der Minister, als daß wir sie mit Stillschweigen uͤhergehen Herr Sauvo, der Haupt-Redaeteur des Moniteurs, er⸗ hielt am 253. Juli den ungewoͤhnlichen Befehl, sich um 11 Uhr Abends zum Großsiegelbewahrer zu begeben; in dessen Kabinet eingefuhrt, fand er dieses Oberhaut des Justizwesens in Gesell⸗ hatten den Kopf traurig auf die Hand gestuͤtzt: der Großstegelbewahrer übergab Herrn Saͤuvo die Verordnungen, und forderte ihn auf, Kenntniß davon zu nehmen, und ihm den Empfang derselben zu bescheinigen.

Waͤhrend Herr Sanvo sie durchblaͤtterte, und den Inhalt derselben,

wenn gleich nur sehr rasch, durchlief, konnte er seine innere Be⸗ wegung nicht verbergen. Herr von Montbel bemerkte dies, und sagte im Tone der Besergniß: Nun? Der Redactenr entgegnete nur wenige Worte, aber sie waren bedeutungsvoll: Gnaͤdiger Herr; Gott errette den König, Gott errette Frankreich! Ein langes Schweigen folgte, worauf Herr von Montbel, welcher eine deutlichere Erklaͤrung wuͤnschte, zum zweiten male ausrief⸗ Nun? Herr Sauvo wiederholte seine Worte und wollte sich eben zurückziehen, als Herr von Montbel rasch aufstand, ihn zuruͤck⸗ hielt uͤnd ihm aͤngstlich zurief: Sprechen Sie! 4 „Meine Her⸗ ren“, antwortete jetzt Herr Sauvo, indem er sich umwandte,

„„ich bin 57 Jahr alt, bin Augenzeuge aller Tage der Revolu⸗

s

tion gewesen, und entferne mich mit danger Besorgniß vor neuen Stiärinen,““ Die Thüre schloß sich hinter ihm und er nahm jene furchtbaren Manifeste, die die Mongrchie erschuͤttern, die

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Minister und den König in den Abgrund stuͤrzen, und doch durch

die schnelisie und wunderbarste aller Revolutionen, die Wieder= ert unsrer gesellschaftlichen Ordnung bewirken sollten, mit ich, um sie am folgenden Tage durch den Moniteur bekannt zu machen. —— Bas Gehecimniß war wohl bewahrt worden; nichts davon hatte berlautet; erst am 265. Juli erfuhren die Bewohner der Hauptstadt bei ihrem Erwachen diese Verschwoͤrung des Throns gegen die Volks, Freiheiten: Unwille bemaͤchtigte sich sofort aller Gemüther, und der muthige Entschluß zum Widerstande verbrei⸗ tete sich' wie ein elektrisches Feuer. Aber es waren militgirische Vorsichts Magßregeln getroffen worden: man hatte die nachdruͤck⸗ sichsten Mittel 'vorberestet, um die Vollziehung der Verordnungen durch die Gewalt der Waffen zu sichern, und es scheint, daß der

Präfident des Minister⸗Rathes sich dabei der Theilnahme seiner

flößen konnte, war dienstthuender

Kollegen uͤberhoben habe. Der Marschall Herzog von Ragusa, dessen Name, trauriger Beruͤhmtheit, nur bei Hofe Vertrauen ein- Major General der Garde, Schon aum 20 Juli erließ er an die verschiedenen Commandeurs inen vertraulichen Befehl von der Art, wie man ihn fuͤglich nur dem Feinde egen ber oder unter den kritischsten Umstaͤnden giebt. In diesem Befehle wurden die Orte genannt, wohin die Trup⸗ pen sich in Folge eines Alarms begeben sollten; was hierunter zu verstehen sey, wurde naͤher auseinandergesetzt: man meine da⸗ nit, so hieß es, „„den General-Marsch, oder irgend einen Auf⸗ ruhr bewaffneter Haufen; in beiden Faͤllen begeben die Truppen sich sofort mit ihten Waffen, ihrem Gepaͤcke und der ndthigen Munition nach den angegebenen Orten ohne dieserhalb auf be⸗