1830 / 278 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 07 Oct 1830 18:00:01 GMT) scan diff

2137

um zu den hoͤchsten Wuͤrden zu gelangen, daß er jene Krank— heit des Herzens nicht kenne, deren Abgott nur irdische Größe ist, und die demjenigen, der dieses Ziel erreicht hat, das quälende Beduͤrfniß auferlegt, sich um jeden Preis auf dieser Hoͤhe zu erhalten. Ihr ehrenwerther Berichterstatter hat Ihnen gesagt, daß Herrn Chantelauze zuerst das Mini⸗

sterium des öffentlichen Ünterrichts angetragen worden war, Einige Zeit nachher wurden ihm die Siegel angeboten, und der selbe Widerstand, dieselbe

dig, mit 222 gegen 75 Stimmen vor die Pairs⸗Kammer ge⸗

und daß er dasselbe ausschlug.

Weigerung erfolgte von seiner Seite. Alle Umstaͤnde, welche feine Annahme begleiteten, beweisen, daß er wider seinen Willen und durch ein Verhaͤngniß, das er nicht bestegen konnte, mit Gewalt dazu gezogen wurde. Ein solcher Mann, m. H., kann große politische Fehler begangen haben, und gro— ßes oͤffentliches Unheil kann die Folge der Maaßregeln, zu denen er mitwirkte, gewesen seyn, aber daß er Verrath in seinem Herzen gehegt habe, kann ich nicht glauben. Wohl

weiß ich, daß mein ungluͤcklicher Kollege der Verfasser des

8

Berichts an den Koͤnig ist, worin der Nation die Absichten und der Zweck der verhängnißvollen Verordnungen dargelegt Wie Ihnen aber bereits Herr Bérenger gesagt hat, dieser Bericht wurde erst abgefaßt, nachdem die nach die Rednerbuͤhne und theilte die obgedachte Vertheidi⸗ gungsschrift des Hrn. Crémieux mit. Der Adyokat bemerkte zuvoͤrderst darin daß die Kammer durch ihren Beschluß, uͤber

werden sollten.

Verordnungen im Minister-Rathe bereits angenommen worden waren. Der Bericht stuͤtzte sich auf die Auslegung eines Artikels der alten Charte, von welchem noch keine Er—

laͤuterung gegeben worden war; dem Texte zufolge konnte diese Auslegüng, der es an fruͤheren Beispielen mangelte, seider nur eine willkührliche und fuͤr den Staat gefaͤhrliche seyn. Die in diesem Artikel liegende Gefahr ist Ihnen, m. Kommissson gestellten Anklagepunkte hinlaͤnglich erwiesen seyen,

H., nicht entgangen, da Sie ihn in der neuen Charte modi—

sizirt haben; Sie haben es treffend ausgesprochen, daß eine ; . e, r vilisirten Voͤlkern nicht sowohl die That selbst ein Verbrechen begründe, als die ihr vorangegangene Absicht, sie zu begehen:

Widersinnigkeit darin liegt, in einem Repraͤsentativ⸗ Staate

irgend eine Diktatur, und dauerte sie auch nur einen Tag, ja nur eine Stunde, bestehen zu lassen und folgerungsweise gar zu autorisiren. Sie haben erkannt, daß die deei Staats- ordnungen vom 25. Juli nicht hervorgehe. Die Strafffaͤllig⸗ Gewalten, ihrem Wesen und ihrem Wir kungskreise nach, Alles be⸗ sitzen, was zum Fortschreiten und, wenn die Erfahrung die tritte des Hrn. v. Guernon-Ranville in das Ministerium vorangingen, wobei er zugleich bemerkte, daß dieser nur wi—

Nothwendigkeit lehrt, zu einer Umschmelzung des Staates erforderlich ist. Waͤre dieser Artikel in seiner neuen. Abfas⸗

sung der Art. 14. der alten Charte gewesen, so haͤtten wir nicht großes geschehenes Ungluͤck zu beklagen, und ich brauchte nicht zur Vertheidigung eines ehemaligen Ministers aufzutre⸗ ten, der sich dann nicht getaͤuscht, sondern im Buchstaben der

Charte den wahren Geist derselben aufgefunden haben wuͤrde. Die Auslegung, die man dem fruͤheren 14. Artikel gegeben hat, ist allerdings eine verderbliche, aber man lege die Hand aufs Herz und entscheide dann, ob Irrthum Verrath ist. Man hat Ihnen Minister genannt, die in anderen Staaten auf Leib und Leben angeklagt worden sind; Sie wissen aber auch,

m. H., daß die unparteiische Geschichte eine große Anzahl dieser

Urtheile vernichtet und die Richter gebrandmarkt hat. Selbst der Ruhm des großen Colbert hat durch den Eifer, womit er die Anklage des Ober-Intendanten Fouquet betrieb, einen Flecken erhalten, und stets wird die Nachwelt den Bemuͤhun⸗ gen Pelissons zur Vertheidigung desselben und dem Schmerze des gutmuͤthigen Lafontaine, der es unternahm, die oͤffentliche Meinung dem Angeklagten guͤnstig zu machen und dadurch Ludwig XIV. zu entwaffnen, ihren Beifall zollen. Nicht vermag ich, meine Herren, dem Staatsmanne und dem un— nachahmbaren Dichter, die einen ungluͤcklichen Minister ver— theidigten, an Beredtsamkeit gleich zu kommen; aber, wie sie, kann ich nicht ohne Ruͤhrung das Schicksel eines Angeklagten betrachten, der, als Kollege und Landsmann, Anspruͤche auf meinen schwachen Beistand hat. Ich vermag nichts zu ent— scheiden, aber meine Stimme wird sich dennoch nicht verge— bens in dieser Versammlung erhoben haben, wenn auch nur Einer unter Ihnen in der Ueberzeugung, daß Verrath nicht ohne die Absicht, zu verrathen, vorhanden seyn kann, ein guͤn⸗

stiges Urtheil für einen Mann abgiebt, der durch die Tiefe seines Sturzes, durch die Angst seiner Flucht und Verhaf⸗

tung, durch die Betruͤbnisse seiner Gefangenschaft und durch den qualvollen Gedanken, daß seine Willfaͤhrigkeit oͤffentliches Un—

gluͤck herbeigefuͤhrt hat, welches er nicht voraussah und das

er bis auf sein Lebensende beklagen wird, schon hart genug bestraft ist.“ Nach dieser Rede legte auch noch Herr von Leyval Zeugniß für Hrn. Chantelauze ab. Zu der Zeit, aͤußerte er, als derselbe General-Prokurator im Dept. des Puy de Dome gewesen, habe er (Leyval) in naͤherer Beruͤh— rung mit ihm gestanden und ihn nie anders als in dem ver— fassungsmäͤßigsten Sinne sprechen hoͤren. So habe Herr Chantelauze einst geaͤußert, daß an dem Tage, wo man an die Charte Hand anlegen sollte, die Revolution aufs neue uͤber Frankreich einbrechen wuͤrde. Auch habe er spaͤterhin einmal erklaͤrt, daß er den Tag, an welchem er in das Mi—

nisterium eingetreten, zu den ungluͤcklichsten seines Lebens zaͤhle. Hr. v. Trach bemerkte, er koͤnne den guten Ab— sichten der vorigen beiden Redner nur Gerechtigkeit wider⸗ fahren lassen, doch sey es unmoͤglich, sich nicht auch zugleich zu erinnern, daß Hr. Chantelauze einst in der Kammer offen erklärt habe, ein zweiter, aber monarchischer fuͤnfter Septem— ber sey dem Lande unumgaͤnglich noͤthig. Die 4 Anklage—⸗ punkte wurden hierauf einzeln angenommen und, als es zur Abstimmung kam, Hr. Chantelauze, als des Verraths schul—

wiesen. Nach dieser Entscheidung zeigte der Praäͤsident der Versammlung an, daß er so eben ein Schreiben des Ad vo⸗ katen Hrn. Crémieux, Anwalts des Hrn. v. Guernon-Ranville, nebst einigen Betrachtungen zu Gunsten dieses Ex⸗Ministers erhalte. Die linke Seite widersetzte sich zwar anfangs der Vor—

lefung dieser Vertheidigungsschrift; auf die Bemerkung

des Hrn. Berryer aber, daß es nicht blos gebräuchlich, son—⸗ dern sogar gesetzlich sey, daß der Angeschuldigte nach beendig⸗ ter Einleitung seines Prozesses Bemerkungen zu seiner Recht⸗ fertigung an die Raths-Kammer einschicke, entschied sich die Kammer fast einstimmig fuüͤr die Vorlesung. Der Berichter— statter der Anklage⸗Kommission, Hr. Bérenger, bestieg so⸗

die Straffaͤlligkeit jedes Ministers einzeln abzustimmen, zu erkennen gegeben habe, daß sie wohl den einen oder den an— dern dieser Minister fuͤr minder strafbar halten konnte. Hier— naͤchst untersuchte er die Frage, ob die saͤmmtlichen von der

und bestritt solches schon aus dem Grunde, weil bei allen ei⸗

eine Absicht, die aus der einfachen Unterzeichnung der Ver—

keit seines Klienten anbetreffend, ließ Hr. Crémieux sich in eine nähere Eroͤrterung der Begebenheiten ein, die dem Ein⸗

der seincn Willen, und um den Befehlen des Koͤnigs zu ge— horchen, das ihm übertragene Portefeuille angenommen habe, Er beleuchtete demnaͤchst die verschiedenen gegen seinen Klien⸗ ten erhobenen Beschwerden, worunter auch die bekannten Eirkularschreiben an die Bischoͤfe gehoren, die in dem Be—

richt: der Anklage⸗Kommission zu der Aeußerung Anlaß gege⸗

ben hatten, daß Herr von Guernon-Ranpille sich nicht ge— scheut, die Religion zu kompromittiren, indem er die Geist— lichkeit in den Kampf der Parteien hineingezogen habe. Hr. Crémieux versicherte in dieser Beziehung, sein Klient habe sich in jenen Schreiben darauf beschraͤnkt, die Bischöfe zu er— suchen, daß sie sich ihres ganzen Einflusses bedienen mochten, um die rohalistischen Waͤhler dahin zu vermoͤgen, daß sie sich

nach der Kollegien begaͤben und Freunde des Koͤnigs—

und der Verfassung zu Deputirten waͤhlten; es sey moͤg— lich, daß man in der Folge von der Geistlichkeit nur Gebete, aber keine politischen Schritte, verlangen werde; zwischen einer Unangemessenheit und einem Verbrechen sey aber noch ein gewaltiger Unterschied; nichts destoweniger habe man daraus einen Anklagepunkt gegen Herrn von Guernon-Ran— ville hergeleitet. Ueber die Unterzeichnung der Verordnungen vom 25. Juli aͤußerte der Advokat sich folgendermaßen: „Erst wenn die Leidenschaften der ruhigen Betrachtung Platz gemacht haben werden, erst wenn die unerbittliche, aber gerechte Geschichte der Nachwelt die großen Begebenheiten dieser letztern Zeit vorfuͤhren wird, dann erst werden die Handlungen der Theil— nehmer an denselben sich richtig wuͤrdigen lassen. Alsdann wird man vielleicht auch erfahren, daß es im Schooße des Ministeriums einen jungen eifrigen Mann gab, der die Ge— fahr voraussah und sie bezeichnete, der an die beschworne Verfassung erinnerte, aber nicht begriffen wurde. Sey es, daß der Geist des Irrthums sich des Fuͤrsten und seiner

Rathgeber bemaͤchtigt hatte, oder daß ihre Ueberzeugung sie

in einem Artikel des Grund-Vertrages wirklich die Mit— tel zu dessen Einstellung oder Aufhebung erkennen ließ,

genuͤg, Herr von Guernon-Ranville fand kein Gehoͤr. Selbst

als die Verordnungen ihm zur Unterschrift vorgelegt wurden,

hatte er noch den Muth, seine Stimme zu erheben; nicht

daß er die wunderbare Umstuͤrzung eines Thrones und die nicht minder wunderbare Errichtung eines neuen vorausge— sehen haͤtte; aber durch die Verfassung gebunden, wollte er auch, daß man sie ehre. Nachdem das Ministerium seinen Entschluß gefaßt hatte und der Monarch selbst diesem beige— treten war, wollte mein Klient sich aus zweien Gruͤn—⸗ den nicht laͤnger widersetzen, einmal weil er glaubte,

. ; 1 ? 3 3 . * s 3 h 4 2 4 23. 6. ö ; . . . ö ö

/ /// . ö ö = k Kd , ; ; 8 2 28 ! 2 J * J w / 77777 . K // 2

2133

daß die Majoritaͤt ihm Gesetz seyn muͤsse, und zweitens, weil er es fuͤr unredlich hielt, den Köͤnig zu verlassen und die Regierung den Gefahren einer Entzweiung Preis zu geben, Er unterzeichnete daher; dies war sein ganzes Verbrechen.“ Nach dieser Auseinandersetzung aͤußerte Herr Crémieux, es lasse sich von Herrn von Guernon-Ranville unmoͤglich an⸗ nehmen, daß derselbe Verrath gesponnen habe, und er ver— lange daher, daß die Kammer seinen Klienten freispreche. Auf die Frage des Praͤsidenten, ob Einer der Herren Depu— tirten zu antworten Willens sey, meldete sich Niemand. Die drei ersten Anklagepunkte wurden sodann mit derselben Ma— soritaͤt, wie bei Herrn Chantelauze genehmigt. Ueber den vierten (Aufreizung zum Buͤrgerkriege) ließ H gier de Hauranne sich vernehmen. Dieser Punkt, aͤu⸗ ßerte er, scheine ihm der wichtigste von allen, indem er sich auf den Minister-Rath beziehe, worin beschlossen worden sey, die Hauptstadt in Belagerungsstand zu erklaͤren; der Berichterstaͤtter der Anklage? Kommission habe zwar an— fangs nur des Herrn von Polignac erwahnt, in sei— nem Resumé aber diese Angabe dahin berichtigt, daß an der betreffenden Berathung saͤmmtliche Minister, mit Aus⸗ nahme des Herrn von Guernon-Ranville, Theil genom— men haͤtten; wenn dieses Faktum gegruͤndet sey, so muͤsse er Hrn. Guernon-Ranville, mit dem er uͤbrigens nicht in der geringsten Verbindung stehe, von dem vierten Anklagepunkt frei sprechen. Hr. Bérenger erklaͤrte von seinem Platze, der gedachte Ex-Minister habe in seinem Verhoͤre ausgesagt, daß er in dem Conseil, worin Paris in Belagerungs⸗Zustand erklaͤrt worden, nicht zugegen gewesen sey. Hr. Marchal meinte aber, daß nichts destoweniger Hr. Guernon⸗Ranville zu dem Buͤrgerkriege beigetragen habe, indem schon am 26sten und 27sten in Paris Blut geslossen, die Belagerungs-⸗Erklaͤ⸗ rung der Hauptstadt aber erst spaͤterhin erfolgt sey. Hierauf ent—

schied die Versammlung sich auch fuͤr den vierten Anklage. punkt und verwies Hrn. von Guernon⸗-Ranville mit 215 gegen 74 Stimmen vor die Pairs-Kammer. Jetzt kam

die Reihe ar Hrn. von Haussez, zu dessen Gunsten der

die vier bereits angeklagten Minister durch ihre Rundschrei— ben die Wahlen offenbar verfaͤlscht hätten, daß aber aͤhnliche Schreiben von Seiten des vorigen See-Ministers sich nicht vorfinden ließen. Herr Bérenger bemerkte, daß Herr von Haussez allerdings auch seine Cirtularschreiben erlassen habe, daß sie aber bei weitem nicht so heftig, als die seiner Kollegen, gewesen seyen. Auch Hr. Cas. PErier nahm die Theilnahme der Kammer fuͤr den vorigen See ⸗Minister in Anspruch, jedoch umsonst; die vier Anklagepunkte wurden hinter einander angenommen, der er stere inzwischen nur mit schwacher Majoritaͤt, bei welcher Gelegenheit sich unter An— dern auch die beiden Lafayette zu Gunsten des Angeschuldig⸗ ten erhoben. Das Resultat des Skrutiniums ergab 213 Stimmen für die Anklage und 66 dawider. Hinsicht— lich des sechsten Ministers (Hrn. Capelle) wurde zuvoͤr⸗ derst uͤber die vier einzelnen Anklagepunkte ohne irgend eine

Berathung abgestimmt und demnaͤchst die Anklage mit 202 Stimmen genehmigt. Der letzte Minister war Hr. v. Montbel, dessen Versetzung in den Anklagestand

gegen 61

mit 187 gegen 69 Stimmen beschlossen wurde. Am fol⸗ genden Tage wollte die Kammer die drei Kommissarien waͤh— len, welche die Anklage vor der Pairs⸗-Kammer behaupten sollen. Die Sitzung wurde um 6 Uhr aufgehoben.

Paris, 29. Sept. Der Konig ertheilte vorgestern dem Koͤnigl. Niederlaͤndischen Gesandten, Baron Fagel, eine Pri⸗ vat-Audienz. Gestern arbeiteten Se. Majestaͤt mit dem Mi⸗ nister des Innern, dem Großsiegelbewahrer und dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten.

Der Koͤnig wird, dem Vernehmen nach, das Louvre be⸗ ziehen, sobald dort die noͤthigen Anstalten getroffen seyn wer— den, und der Herzog von Orleans dann das Palais“ Royal bewohnen. .

Einem vom Koͤnige genehmigten Vorschlage des Mini— sters des Innern zufolge werden die drei großen Bilder, die fuͤr den Sitzungs-Saal der Deputirten⸗ Kammer angefertigt werden sollen, die Eidesleistung Ludwig Philipps vor beiden Kammern und zwei Scenen aus der fruheren Revolution darstellen. .

Der Koͤnigl. Marstall kostete unter der vorigen Regie⸗

rung große Summen, da er aus nicht weniger als 1300

Pferden bestand. Der jetzt regierende König hat diese An— zahl fur seinen eigenen, so wie fuͤr den Gebrauch seiner zahl⸗ reichen Familie, auf den vierten Theil beschraͤnkt; in gleichem Verhaͤhtniß ist auch die Zahl der Staatswagen vermindert worden.

err Du ver⸗ ben, zu Kammer-Praͤsidenten des hiesigen Koͤnigl. Gerichte

)

Durch eine Koͤnisf. Verordnung vom 26sten d. M. ist fuͤr alle vor dem 27. Juli d. J. begangenen einfachen Poli— zei⸗Vergehen eine Amnestie erlassen worden; jedoch wird darin ausdruͤcklich bemerkt, daß durch diese Amnestie dem Interesse einzelner Privatleute, so wie ganzer Gemeinden und oͤffent⸗ licher Anstalten, in Betreff des Schaden-Ersatzes, den sie nach der Entscheidung der Gerichte zu fordern haben, kein Ein— trag geschehen solle.

Der erst unlaäͤngst zum Koͤnigl. Prokurator am Cwil— Tribunale des Seine-Departements ernannte Advokat Herr Barthe und der bisherige Gerichtsrath Deherain sind statt der Herren de Seze und Haranguier de Quincerot, welche den neuen Eid binnen der gesetzlichen Frist nicht geleistet ha—

hofes befoͤrdert worden. Auch die Raͤthe Cottu, v. Frasans, Moreau de la Vigerie und Charlet haben um desselben Grun— des willen Nachfolger erhalten.

Da folgende 12 Deputirte: der Marquis von Rochegude, (Vaucluse), Herr von Lussy (Ob. Pyrenäen), der Baron Dudon (Nied. Loire), der Graf von Meffrey (Isere), der Vicomte von Alzon E Hérault), der Graf Frottier de Bag— neux (Vaucluse), Herr Duplessis Vaucluse), Herr von Gélis (Tarn), Herr von Lastours (Tarn), Herr von For— mon (Nied. Loire), Herr Dubourg (Ob. Garonne), und Herr von Roquerte (Ob. Garonne), die gesetzliche Frist ha— ben verstreichen lassen, ohne den verlangten Eid zu leisten fo sind die betreffenden Departements- und Bezirks-Wahl— Kollegien resp. auf den 6. und 13. November zusammenbe⸗ rufen worden, um an deren Stelle andere Deputirte zu waͤhlen.

Der Polizei⸗Praͤfekt hat ein Corps von 400 Stadt, Ser— geanten errichtet, welche in Brigaden getheilt werden sollen.

Im Journal des Déäbats liest man folgende Be— trachtungen: „Die im Schooße und in den Stuͤrmen einer Revolution entstandenen Regierungen leben unter der Herr— schaft eines harten, aber unabwendbaren und unerbittlichen Gesetzes, welches ihnen gebietet, nachdem sie sich einigermaßen

General Lam ar que in sofern sprach, als er behauptete, daß befestigt, im Interesse ihres Bestehens, mit einigen der Maͤn—

ner zu brechen, durch deren Mitwirkung sie den Sieg davon getragen haben. Jede Meinung hat, wenn sie die herr⸗

schende ist, ihre Extreme, jede siegreiche Partei ihre exaltir⸗

ten Koͤpfe, jede neue Macht ihre unduldsamen Anhaͤnger, die in der langen Zeit, wahrend welcher sie von den Staatsge— schaͤften entfernt waren, unausfuͤhrbare Theorieen in sich auf— genommen haben und im Grunde weniger der Macht, fuͤr

die sie gekämpft und gelitten haben und mit der sie in das

aktive Staatsleben eingetreten sind, als einem per soͤnlichen Systeme ergeben sind, das ihnen als die Frucht ihrer einsg⸗ men Beschaͤftigungen und als ein ruͤhmliches Denkmal ihrer Gesinnung werth und theuer ist. Unsere ganze Geschichte hat bewiesen, daß es um eine Regierung geschehen seyn wuͤrde, die sich von solchen Mannern, welche auf ihre Dienste trotzen, Gesetze vorschreiben lassen wollte. Man wurde ihnen damit zugleich das Recht zuerkennen, die Regierung unter dem Vorwande, daß sie dieselbe eingesetzt oder gerettet haͤtten, zu stuͤrzen. nit Bedauern haben wir neulich von der Rednerbuͤhne herab eine uns nur allzu bekannte und unter andern Ümstaͤnden von uns vergebens bekaͤmpfte So⸗ phisterei vernommen. Bei Gelegenheit der Frage uͤber die Klubs hat ein ehrenwerthes Mitglied behauptet, das ganze Geheimniß der Politik bestehe darin, keine Furcht vor seinen Feinden zu hegen. Der ehrenwerthe Redner verzeihe uns die Bemerkung: es sind mehr Regierungen durch die uͤber⸗ triebenen Forderungen ihrer siegreichen Freunde, als durch die Empoͤrungen ihrer besiegten Feinde, gestuͤrzt worden. Die Regierung lasse sich daher durch falsche Satze, die zwar so alt wie die Welt, aber durch die Geschichte aufs schlagendste widerlegt worden sind, nicht irre fuͤhren; sie schreite endlich zur Ausfuͤhrung der die gesellschaftliche Ordnung beschuͤtzenden Gesetze; sie reinige unsere Straßenecken von den aufruͤhreri— schen Anschlagzetteln, in denen der Dolch des Contre⸗Revo⸗ lutionnairs aus den Falten der rothen Muͤtze hervorguckt, und worein Aufforderungen an das Ausland sich vergebens hin—⸗ ter Aufmunterungen zur Anarchie zu verstecken suchen. Es sey demagogischen Grundsaͤtzen und Leidenschaften, welche eine feindliche Richtung gegen die Grundbesitzer, die mittle⸗ ren Staͤnde und die höhere industrielle Klasse haben, fer⸗

nerhin nicht gestattet, alle bestehenden Gesetze zu ver— letzen. Mit einem Worte, die Gesetze seyen, nach der Vor⸗ schrift unserer Verfassung, fuͤr Alle dieselben. Sollte die Behörde ungehorsame Diener finden, so zoͤgere sie nicht, ihre Pflicht zu thun. Dergleichen Opfer mogen dem Herzen ei⸗

nes populairen Fuͤrsten schwer fallen; aber das Gesetz der

Politik, und namentlich unsere Verfassung, gebieten es so.

, . 6 . ' z z . = ö 7 7 Q Q Q Q