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Der Fuͤrst von Casteleicala wird, wie es heißt, als Nea⸗ politanischer Botschafter nach Madrid gehen.
Ein heute eingegangenes Schreiben aus Rom vom 14. Sept. meldet, dem National zufolge, daß der Graf von Nontesquiou, der beauftragt war, auf seiner Ruͤckkehr von
Reapel auch dem Roͤmischen Hofe die Thronbesteigung Lud⸗
wig Philipps anzuzeigen, von dem Papste aufs freundlichste aufgenommen worden sey. Auf die Anzeige der Franzoͤsischen Regierung sollte bald eine diplomatische Antwort ertheilt wer— den? Die dreifarbige Flagge ist in den Hafen von Civita⸗ Vecchia ohne Schwierigkeit zugelassen worden.
Ein Mitglied der provisorischen Regierung in Bruͤssel, Namens Gando, ist mit einem besondern Auftrage gestern hier angekommen.
Dis mit der Organisirung der National-Garde beauf— tragte Kommission hat ihre Arbeit, insoweit sie die in festen Garnisonen stehende National⸗-Garde betrifft, beendigt. Um die Mittel zur Mobilmachung derselben ausfindig zu machen, ist eine zweite aus den Generalen Morand, Lamarque, Petit u. A. bestehende Kommission ernannt worden. Beide Kom— missionen setzen ihre Arbeit unter dem Vorsitze des Marschall Soult fort.
Heute wird die Angelegenheit des Vereins der Volks⸗ freunde vor dem Zuchtpolizei-Gerichte verhandelt werden. Die vier Angeklagten sind die Herren Hubert und Thierry, der erstere Praͤsident, der zweite Secretair des Vereins, der Be— sitzer der Reitbahn, in welcher die Sitzungen des Vereins stattfanden, Namens Caffin, und der Buchdrucker David. Der Courrier frangais erhebt die Frage, ob die beiden in Anklagestand versetzten Ex⸗Minister von Guernon— Ranville und von Chantelauze noch als Deputirte zu betrach⸗ ten seyen oder nicht? Im ersteren Falle mußten sie den neuen Eid leisten, im letzteren muͤßten an ihrer Stelle andere Ab⸗ geordnete gewählt werden.
Der Marquis von Villefranche hat dem Proͤsidenten der Pairs⸗Kammer folgendes Schreiben üͤbersandt: „Durch dis Zeitungen habe ich erfahren, daß die Pairs-Kammer ein von der Devutirten⸗Kammer bereits angenommenes Gesetz, wo— durch von allen Pairs ein neuer Eid verlangt wird, geneh⸗ migt hat; es ist meine Pflicht, die Gruͤnde anzugeben, die mich verhindern, denselben zu leisten. Ich habe es oft aus—
esprochen, daß die Legitimität ö und der Stabilität der Staaten sey, weil dies meine Ueberzeugung ist und die Erfahrung bewiesen hat, daß die Legitimität fuͤr Frankreich eine der ersten Garantieen seiner Ruhe ist. Wie koͤnnte ich wohl jetzt eine entgegenge— setzte Ansicht aussprechen? Mein Gewissen verbietet mir dies und befiehlt mir, meinem alten Eide treu zu bleiben. Ich ersuche Sie, Herr Praͤsident, dieses Schreiben der Pairs— Fammer mitzutheilen und es in das Archiv derselben nieder— legen zu lassen.“
Die bei der staͤdtischen Verwaltung von Paris angestellte
Kommission der schoͤnen Kuͤnste besteht nach ihrer neuen Or⸗—
das Prinzip des
ganisation aus den Herren Cartellier, Castellan, Ingres, Le⸗ bas, Cortot, Guerin, Gerard, Fontaine und David, Mitglie⸗
dern der Akademie der schoͤnen Kuͤnste, den H
erren Casimir
Delavigne und Lebrun, Mitgliedern der Franzoͤsischen Akade⸗
mie, und mehreren anderen Gelehrten und Kuͤnstlern.
Die Gazette de France wundert sich, daß nicht Hr. Guizot oder der Herzog von Broglie den von Hrn. Mauguin hingeworfenen Fehdehandschuh aufgenommen, sondern dies einem Minister ohne Portefuille überlassen hatten.
Nied er lande.
Aus dem Haag, 4. Okt. Hier ist heute folgender Königliche Beschluß erschienen;
„Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig der Nie— derlande ꝛc. ꝛc.
In Betracht Unserer Botschaft vom 13. Sept. d. J., wodurch Wir den Generalstagten Unser Verlangen zu erken— nen gegeben, die Gesinnungen der Volks-Vertreter uͤber fol⸗ gende Fragen kennen 4. lernen; naͤmlich:
1) Ob aus der Erfahrung die Nothwendigkeit hervor⸗ geht, die nationalen Institutionen zu modifiziren?
2) Ob in diesem Falle die durch Traktaten und durch das Grundgesetz jwischen den beiden Abtheilungen des Koͤ⸗ nigreichs festgestellten Beziehungen zur Befoͤrderung des ge—
meinsamen Interesse in Form oder Weise verandert werden
sollen?
In Betracht der von den Generalstaaten auf diese bei— den Fragen ertheilten und Uns heute vorgelegten Antwort, und da Wir die geeignetsten Maaßregeln nehmen wollen, um diesen Wunsch auf eine rasche und regelmaͤßige Weise zu er— fuͤllen, haben Wir, nach Anhoͤrung der verschiedenen allge—
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aller treuen Niederlaͤnder, und
Der Minister unterrichtete
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meinen Verwaltungs-Departements, beschlossen und beschlie⸗ ßen hierdurch:
Art. 1. Eine Staats⸗Kommission] soll mit Entwer fung der gesetzlichen Bestimmungen beauftragt werden, die noth⸗ wendig find, um in das Grunbgesetz und in die dermaligen Beziehungen zwischen den beiden großen Abtheilungen des Königreichs diejenigen Veraͤnderungen einzufuͤhren, welche das allgemeine Interesse und das besondere jeder der beiden erwahnten Abtheilungen verlangen.
Art. 2. Die erwahnte Staats⸗-Kommission soll aus folgenden Mltgliedern zusammengesetzt seyn: R. W. J. van Pabst tot Bingerden, G. L. G. J. Baron v. Keverberg . Kessel, A. J Borret u. J. d'Olislager, Mitglieder des Staatsrathes; F. G. Baron v. Linden v. Hemmen, J. Fuͤr st v. Chimay, F. C. de Jonge und P. F. Nicolai, Mitglieder der ersten Kammer der General-Staaten; P. J. M. G. Huysman d Annecroy, E. C. de Gerlach J, van Crom⸗ brugghe, C. le Hon, G. G. Clifford, W. B. Donker Cur⸗ tius van Tienhoden, H. M. A. J. van Asch van Wyck und P. T. Sypkens, Mitglieder der zweiten Kammer der Gene— ral-Staaten. Das Praͤsidium soll derjenige bei der Delibe⸗ ration Anwesende fuͤhren, der im Staatsrathe den Vorrang hat. Der Kommission sollen die Herren W. J. Piepers, Refe⸗ rendarius der ersten Klasse, und C. de Thysebaert, Referen⸗ darius der zweiten Klasse, beigegeben und mit Fuͤhrung der Sitzungs-Protokolle beauftragt werden
Art. 3. Die Kommission soll unverweilt im Haag zu— sammentreten, um ihre Wirksamkeit zu beginnen.
Art. 4. Sie soll Uns ihre Arbeit in der moͤglichst kuͤr= zesten Zeit zukommen lassen, damit wir den von Uns ge⸗ nehmigten Entwurf der General-Staaten in den ersten Ta⸗ gen ihrer naͤchsten Session vorlegen und sodann so bald als thunlich zur Einberufung der Provinzial⸗Staaten, in Ge⸗— maͤßheit des Art. 230. des Grundgesetzes, schreiten konnen.
Art. 5. Die Kominission soll bei allen ihren Erwaͤgun⸗ gen beständig im Auge behalten, daß es unser aufrichtiger Wunsch ist, eine Revision des Grundgesetzes zu bewirken, damit jede der großen Abtheilungen des Reiches die hoͤch st⸗ moͤglichen Buͤrgschaften gegen allen uͤberwiegenden Einfluß des andern Theils erhalte.
Abschriften hiervon sollen unseren geliebtesten Soͤhnen,
dem Prinzen von Oranien und dem Prinzen Friedrich der
Niederlande, so wie an die Chefs der verschiedenen allge⸗ meinen Verwaltungs⸗Depgrtements, an jedes Mitglied der ernannten Staats-Kommission und an die beiden Referen— darien derselben zur Nachricht und Kenntnißnahme uͤber sandt werden.
Gegegeben im Haag, den 1. Okt. des Jahrs 1830, des
siebzehnten Unserer Regierung. . (Gez). Wilhelm.
Durch den Koͤnig (gez.) J. G. de Mey van Streefkerk.“
Vorgestern Morgens um halb zehn Uhr sind JJ. KK. HH. der Prinz und die Prinzessin Albrecht von Preußen, begleitet von Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin, von hier abgereist. (S. Utrecht. Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Mariane, die nun ihr Vaterland verläßt, folgen die besten Wuͤnsche besonders die der Bewohner der hiesigen Residenz.
Nachdem in der vorgestrigen Sitzung der zweiten Kammer der General-Staaten der Antrag des Herrn van Sytzama wegen Vorlegung offizieller Berichte uͤber den Aufruhr in den suͤdlichen Provinzen von 47 gegen 10 Stim⸗ men, wobei mehrere Mitglieder der suͤdlichen Provinzen des Mitstimmens sich enthielten, verworfen worden war, wurhe der Koͤnigl. Beschluß mitgetheilt, durch den der Minister des Innern beauftragt wird, die außerordentliche Session der Beneral⸗Staaten im Namen Sr. Majestaͤt zu schließen. Die zweite Kammer trat darauf um 3 Uhr Nachmittags mit der ersten Kammer zu einer vereinigten Sitzung unter dem Praͤ⸗ sidium des Fuͤrsten v. Gavre zusammen. Die von den beiden Kammern erwählten Deputationen empfingen den Minister, der mit einer kurzen Anrede die außerordentliche Session schloß. die Versammlung von der Er— nennung der Staats-Kommission und von der Absicht der Regierung, in der Zeit zwischen der gegenwartigen und der bevorstehenden ordentlichen Session der General ⸗ Staaten auch die Mittel in Erwägung zu ziehen, wodurch die Finan— zen des Königreichs verbessert und der oͤffentliche Kredit ge⸗ hoben werde. Nach dieser Schluß-Rede ging die Versamm⸗ lung auseinander.
Beilage
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2159 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung M 281.
Der Königl. Hof legt heute fuͤr Se. Hoheit den Herzog Wilhelm Friedrich Philipp von Wuͤrtemberg auf 14 Tage Trauer an.
Die Staats⸗Courant theilt folgende Nachrichten aus den fuͤdlichen Provinzen mit: „Nach den am 2ten d. eingegangenen Berichten ist der General-Lieutenant Cort— Heiligers mit dem unter seinen Befehlen stehenden ungefaͤhr so00 Mann starken Armee-Corps, das zuletzt in der Gegend von Mastricht in Kantonirungen gelegen hat, am 30. Sept. in Cortenberg angekommen, um sich mit den unter dem un— mittelbaren Befehle Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich der Niederlande stehenden Truppen zu vereinigen. Am Mor⸗ gen desselben Tages zeigte sich ein Trupp bewaffneter Insur— genten bei Marly auf dem Wege von Bruͤssel nach Vilvorden und schien Willens zu seyn, sich nach dem letzteren Orte zu begeben. Eine Kolonne der daselbst postirten Niederlaͤndischen Truppen zog ihnen entgegen und trieb sie, Bruͤcke retirirten. Die in folge zuruͤckgeschlagen. — einer Uebereinkunft zwischen dem General-Lieutenant Ghigny, dem Provinzial⸗ Kommandanten General-⸗Major van Olde— neel, dem Platz⸗Kommandanten Baron de Tombe, dem Gou— verneur der Provinz, Baron v. Doorn, und dem Buͤrger⸗ meister van Crombrugghe beschlossen worden, die Besatzung aus der Stadt in die Eitadelle ruͤcken zu lassen. Der Gou— verneur wollte sich nach dem Haag begeben und hat die Wahr⸗ nehmung seines Amtes dem Herrn van Caneghem, Mitglied der Provinzial⸗Staͤnde, uͤbertragen. — Menge machte einen Angriff auf die Kasernen. Anfangs vertheidigten sich die Truppen und feuerten auf die Meute— rer, so daß auf einer Stelle 3 getoͤdtet und etwa 12 Perso⸗ nen verwundet und auf einer andern 4 Menschen getödtet und 10 verwundet wurden; von der Garnison selbst erhielt nur Einer eine Wunde. Der Zufall fuͤgte es jedoch, daß Einer aus dem Volke von seinem eigenen Schwiegersohne erschossen wurde, und
dies machte einen so tiefen Eindruck auf die Truppen, daß
sie mit dem Feuern inne hielten und sodann nach und nach mehr als 600 Soldaten ihre Fahne verließen. Man fuͤrch— tete einen noch größeren Abfall, doch war beim Abgange der
nachdem einige derselben getoͤdtet und ver⸗ wundet worden waren, zuruͤck, so daß sie gegen die Laekener Haecht stehenden Kuͤrassiere ha⸗ ben mehrere Angriffe der Lowener tapfer und mit gutem Er, bellen ein und brachten ihnen einen ansehnlichen Verlust an
Zu Gent ist am Z0sten v. M. in
In Doornik hat am 28sten v. M. ebenfalls ein Volks⸗Auflauf stattgefunden. Die
Nachrichten noch kein Angriff auf die Citadelle gemacht wor⸗ den, — Das von der Garnison in Ostende gegebene Beispiel
der Dienst⸗Verweigerung ist auch in Nieuwpoort befolgt wor— den. rie⸗Regiments und die in der Festung sich befindenden Kano⸗ niere am 29. Sept. ihre Posten verlassen, so daß der Dienst hier nur noch von den uͤbrigen Garnisons-Truppen allein versehen wird. — Vom General-Lieutenant Howen ist ein Bericht eingegangen, den er zu Bruͤssel in Kriegsgefangen⸗ schaft geschrieben hat. Es geht daraus hervor, daß er am
gen (Mons) in Hennegau ausmachten, verlassen worden sey. Am Morgen dieses Tages begab sich das Fuͤsilier⸗ Bataillon
des Zten Infanterie⸗ Regiments aus der Kaserne bewaffnet nach dem großen Markte und erhob dort ein verwirrtes Ge⸗
schrei. Die uͤbrigen Bataillone, die am Rathhause, wo das Hauptquartier des Generals Howen sich befand, an den Thoren und am Zeughause die Wache hatten, desgleichen auch das Piquet an der Wilhelms⸗Kaserne, folgten diesem Beispiele, indem sie auseinander liefen und die Stadt in verschiedenen Richtungen verließen. Der General hegab
sich zu der Truppen⸗Abtheilung, die noch treu geblieben war,
und redete sie mit einigen Worten an, die auch eine augen⸗ blickliche Ruhe zur Folge hatten, doch ließ sich bald ein neues Geschrei vernehmen, und auch diese Truppen zerstreuten sich, indem sie ihre Gewehre in die Luft abschossen. Die Buͤrger⸗ garde waffnete sich mit den Gewehren der weggelaufenen Soldaten und besetzte die Posten an den Thoren, am Zeug— hause und am Pulver⸗Magazin. Nachdem das 2te Bataillon Feld⸗Artillerie sich eben so wie die Infanterie zerstreut hatte, blieb auf dem Markte nur noch eine so geringe Truppen⸗Ab⸗
theilung zuruck, daß es unmoglich war, noch etwas zu unter- nehmen, und diese sahen sich am Ende gensthigt, ihre Waffen
einzeln an die Buͤrger abzuliefern. Der General ist seitdem am 30sten, . aus Bruͤssel, mit dem Obersten de la Sarraz, den Majors Muͤller, Knoll und Laasmann und dem
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Auch hier haben die Mannschaften des 6Gten Infante⸗
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Premier Lieutenant Thesingh, als Kriegsgefangene, nach Bruͤs⸗ sel gebracht worden. — In ber Nacht vom 30 Sept. zum 1 9kt. ist ein nach der Citadelle von Luͤttich bestimmter Transport von Lebensmitteln aus Mastricht unter der Bedeckung eines Infanter ie⸗Bataillons, einer Eskadron Kavallerie, eines Ar⸗ fillerie⸗Detaschements, zweier Stuͤcke Geschuͤtz und eines De⸗ taschements Mineurs und Sappeurs abgegangen. Als sie sich der Stadt Luͤttich naͤherten, gab der Graf v. Berlaimont,
der daselbst einen Befehl uͤber die Insurgenten fuͤhrt, dem
Befehlshaber der Eskorte zu erkennen, daß, falls es sein ein— ziger Zweck ware, Lebensmittel in die Citadelle zu bringen, dies keine Schwierigkeiten erleiden werde, und er verpfändete selbst sein Wort dafuͤr, daß man sie einlassen wuͤrde., So wie sich jedoch das Convoy der Vorstadt naͤherte, wurde es von den' Meuterern uͤberfallen, gepluͤndert oder zerstreut. Die Bedeckung des Transports, von dieser verraͤtherischen Handlung uͤberrascht, machte sogleich einen Angriff auf die Insurgenten, in dessen Folge ihr Geschuͤtz durch die Nieder⸗ sandische Artillerie demontirt wurde. Die Kuͤrassiere unter dem Befehle des Majors van Nypels hieben auf die Re—
Todten und Verwundeten, der auf 800 Mann geschaͤtzt wird, bei. Die sogenannte Fahne von Verviers ist in die Haͤnde der Unsrigen gefallen, die sich auch des Geschuͤtzes der Luͤtticher bemächtigt haben, doch haben sie dasselbe, wegen Mangels an Zugpferden, nicht mit sich fuͤhren koͤnnen. Das Convoy hat inzwischen seinen Bestimmungsort nicht erreichen können. — Das Haupt-Quartier Sr. K. H. des Prinzen Friedrich der Niederlande ist am 2ten nach Antwerpen ver⸗ legt worden.“
Wahrend das Niederlaͤndische Gouvernement in Allem mit gewohnter Loyalitaͤt und der der Gerechtigkeit ihrer Sache den Stempel aufdruͤckenden Ruhe zu Werke geht, entblöden die Rebellen sich nicht, schon jetzt in ihrem Partei⸗Blatt (den Cour⸗ rier des Pays-Bas) Folgendes als die Grundzuͤge einer von ihrer provisorischen Regierung binnen wenigen Tagen abzu⸗ gebenden Erklaͤrung zu publiztren:
1) Das Belgische Volk trennt sich voh Holland, um einen freien Bundesstaat zu bilden. .
2) Es wird in Zukunft mit anderen Staaten und in Specie mit Holland nicht anders unterhandeln, als wie eine freie Macht mit der andern. Es erkennt keine von den
Schulden an, die ihm im Jahre 1815 von der fremden Macht
aufgebuͤrdet wurden.
3) Es nimmt sein Gebiet wieder in Besitz; die Natio— nal-⸗Fahnen sollen in allen Gemeinden aufgepflanzt werden.
) Die Provinz Luxemburg gehort zu Belgien, ungeach« tet ihrer Verbindungen mit Dentschland, die man achten wird und die ein Gegenstand diplomatischer Unterhandlungen seyn werden. Jede Erklarung dieser Stadt in Belagerungs— Zustand, ohne Einwilligung des Belgischen Gouvernements, jede Aufstellung der Macht außer den Gräanzen des Festungs⸗ Gebiets, jede Theilnahme an der Civil-Verwaltung dieser
2gsten v. M. von allen Truppen, die die Besatzung von Ber⸗ Provinz muß als eine den Grundsaͤtzen der Nichteinmischung
zuwiderlaufende Handlung angesehen werden, welche die Be⸗
rufung fremder Maͤchte rechtfertigt.
5) Die Hollaͤndischen Truppen sollen als Feinde betrach⸗ tet und als solche vertrieben werden.
6) Alle Beigischen Buͤrger von 18 — 40 Jahren werden zu den Waffen berufen.
7) Wo. es zur Vertreibung des Feindes nothwendig ist, soll sich das ganze Volk ohne Unterschied des Geschlechts erheben.
8) Eine Kommission wird mit der Formatien eines neuen Grundgesetzes beauftragt. Die Sendung der Deputirten zi den Generäal-Staaten wird als beendet betrachtet.
9) Die Provinzial⸗Staaten werden als administrative Koͤrper erhalten.
10) Die Provinzial-⸗ und Kommunal⸗Behoöoͤrden sollen ihre Posten behalten. ;
11) Alle Hollaͤnder, welche oͤffentliche Aemter in Belgien
bekleiden, werden entlassen. 12) Alle Abgaben werden zu Gunsten des Belgischen nach den bestehenden Ge⸗
Gouvernements und provisorisch setzen erhoben. Indessen ist die Schlachtsteuer von heute (2ten) an aufgehoben. . i3) Die Justiz wird im Namen des provisorischen Gou— vernements verwaltet. Die Formen und Notariats-Akte sollen nach Umstaͤnden modifizirt werden.
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