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Am Sten des vorigen Monats wurde in Kertsch eine Kreisschule feierlich eröffnet. Ihre Gruͤndung verdankt sie der Vorsorge unserer Regierung, welche die nöthigen Kosten dazu hergab. Naäͤchst den gewohnlichen Elementar⸗Kenntnissen wird in diefer Anstalt Unterricht in der Franzoͤsischen, Ita⸗
n und Alt- und Neu⸗-Griechischen Sprache ertheilt;
n sich 120 Schuͤler gemeldet. Aehnliche von der
Regierung gegruͤndete Schulen befinden sich bereits an meh⸗ reren Orten des Taurischen Gouvernements,
Um den lange gefuͤhlten Unbequemlichkeiten des schlech⸗
ten Pflasters unserer Straßen abzuhelfen und dazu beizutra⸗
gen, die noöthigen Materialien herbeizuschaffen, hat un— fere Obrigkeit an alle Kaufleute und Schiffs-Capitaine, ein— heimische sowohl als fremde, eine oͤffentliche Aufforderung er— zehen lassen, als Ballast Steine mitzubringen; fuͤr jeden Ku⸗ bikfaden derselben zahlt die Regierung 15 Rubel Banknoten. Uebrigens sollen auch die Schiffe, welche Steine als Ballast mitbringen, den Vortheil genießen, daß sie fruͤher zum Aus⸗ laden zügelassen werden, als solche, die Sand oder Erde mit sich haben.
Frankrelnch.
Deputirten⸗Kammer,. Die Sitzung vom 2. Okt. begann mit einem Berichte uͤher verschiedene bei der Kam— mer eingegangene Bittschriften. Mehrere Advokaten, Stu— denten und Pariser Buͤrger verlangten, daß das Standbild Manuels auf der Place de la Concorde, wo bereits der Grund zu irgend einem National- Denkmale gelegt worden ist, errichtet werde. Dieser Antrag wurde auf die Bemer⸗ kung des Berichterstatters (Herrn von Montigny), daß es zu Cffentlichen Ehrenbezeigungen dieser Art eines Gesetzes be— därfe, und daß sich die Regierung mit der Entwerfung eines solchen bereits beschaftige, durch die Tagesordnung heseitigt. — In einer anderen Eingabe machten zwei Millitairs den Vorschlag, die irdischen Ueberreste Napolesns nach Frank—⸗ reich zu bringen und unter der Säule auf dem Vendsme— Platze beizusetzen. Der Berichterstatter aͤußerte sich daruͤber folgendermaßen: „Die Regierung Napoleons, man darf es jetzt sagen, bildet den glaͤnzendsten Abschnitt in unserer Ge⸗ schichte. Kaum hatte dieser außerordentliche Mann die Zuͤ—⸗ gel der Regierung ergriffen, als auch Frankreich seiner kriti⸗ schen Lage entrissen wurde und sich bald wie durch ei— nen Zauberschlag zu einem Grade der Wohlfahrt erhoöb, wie ihn unter den neueren Nationen nie eine erreicht hatte. Freilich erinnern wir uns zugleich, daß die von Napoleon errungenen Siege uns theuer zu stehen kamen, und daß, während wir, von dem Erfolge unsrer Waffen geblendet, auf Eroberungen ausgingen, die militairische Diktatur die Feeiheit in Fesseln schlug; freilich erinnern wir uns daß Napoleon große Fehler begangen hat, und daß sein Sturz, wie die uns betroffenen Unfaͤlle, die Folgen davon gewesen sind; aber seine langen Leiden haben die Fehler in Vergessen— heit gebracht, wozu ihn vielleicht ein zu rasch verfolgtes poli— tisches System, woruͤber die Nachwelt richten wird, verleiret hatte. Sein Tod hat jeden Groll und Haß entwaffnet. Wie konnte Frankreich, zu dessen Bestem er so Großes verrich⸗ tet hat, die Asche zuruͤckweisen, die er ihm vermachte, als er kurz vor seinem Tode sprach: „„Ich wuͤnsche, daß meine Gebeine an den Ufern der Seine mitten unter jenem Volke ruhen, das ich so sehr geliebt habe!““ Es fruͤge sich nur, ob politische Gruͤnde vorhanden sind, die ein solches Opfer verlangen. Furchtet man etwa den Eindruck, den die Verle— gung der Truͤmmer einer Macht, die nicht mehr besteht, auf äir Gemuͤther hervorbringen wuͤrde? Wer wußte nicht, daß das den großen Feldherrn uͤberlebende Gefuͤhl nur seiner Person gilt, sich aber an kein einziges Mitglied seiner Familie knüpft. Nur in weiten Zwischenraͤumen bringt die Natur Männer von solchem Gehalte hervor, die ihr Jahrhundert beherrschen oder mit sich fortreißen. Der Köoͤnig seiner seits wird, zweifeln wir nicht daran, ohne Arg Frankreichs er—⸗ graute Krieger die sterbliche Hulle ihres ehemaligen Füh⸗ ters unter der Triumphsaͤule beisetzen sehen. Ein andres Hinderniß stellt sich aber der Erfuͤllung unsers Wunsches entgegen; dieser kann nur in Folge einer diplomatischen Un— terhandlung befriedigt werden. Die Kommission schlaägt Ih— nen daher vor, die betreffenden beiden Bittschriften dem Mi⸗ nister der auswaͤrtigen ngelegenheiten zu uͤberweisen.“ Der General Lamar que hielt eine Lobrede auf Napoleon und auf die jetzige Dy nastie und stimmte in dem Sinne des Be— richterstattersg. „Jedes Zeitalter, aͤußerte er unter Anderm, hat seine Beduͤrfnisse, jeder Mensch seine Bestimmung. Als ein Kind des Sieges, konnte Napoleon auch nur durch den Sieg bestehen. Fuͤr einen solchen Menschen giebt es aber in der Ordnung der Dinge, die wir gegenwartig ver⸗
land hat, behalten wir uns eine aus fuͤhr
langen und die uns allen Noth thut, keinen Platz mehr. Der Phöoͤnix kann aus seiner Asche nicht erstehen. Wir duͤr⸗ fen daher die irdischen Reste Napoleons dreist verlangen und den letzten Wunsch, den er auf seinem Sterbebette zu erkennen gab, erfuͤllen.“ Herr von Lameth sprach die entgegengesetzte Ansicht aus. Ohne, meinte er, dem Ruhme des größten Feldherrn seiner Zeit zu nahe treten zu wollen, konne er doch nicht umhin, zu bemerken, daß derselbe Frankreichs Verfassung mit Fuͤßen getreten und durch sei⸗ nen persoͤnlichen Ehrgeiz die Invasion des Landes her⸗ beigefuͤhrt habe; er glaube nicht, daß man einen Vor⸗ schlag annehmen duͤrfe, der unter den gegenwartigen Um⸗ staͤnden ganz besonders unvorsichtig sey, indem er nicht blos Unruhen im Innern, woran es dem Lande ohnehin nicht fehle, erzeugen, sondern auch bei den fremden Maͤchten große Schwierigkeiten finden wuͤrde. Der Oberst Jacqueminot erklärte, daß er nicht geglaubt habe, nach dem, was der Ge⸗ neral Lamarqut gesagt, noch die Rednerbuͤhne besteigen zu muͤssen; da indessen Hr. v. Lameth sich dem Antrage des Be⸗ richterstattrrs widersetze, so haltet er es für Pflicht, zur Ver⸗
theidigung desselben aufzutreten. Der Redner hielt hierauf
eine sehr eifrtge Lobrede auf den ehemaligen Kaiser und glaubte, daß von der Verlegung seiner sterblichen Huͤlle nach Frank⸗ reich nicht das Mindeste fuͤr die innere Ruhe des Landes zu besorgen sey. — Als es hierauf zur Abstimmung kam, erho⸗ ben sich etwa 20 bis 30 Mitglieder der linken ur, so wie ein Theil des linken Centrums, fuͤr die Affirmative. Da in⸗ dessen sehr viele Deputirte gar nicht mitstimmten, so hielt der Praͤsident es fuͤr angemessen, eine zweite Abstimmung zu veranlassen, indem er zugleich alle Anwesenden aufforderte, daran Theil zu nehmen. Jeder Deputirte, meinte er, muͤsse den Willen und den Muth haben, seine Meinung offen auszu⸗ druͤcken. Jetzt wurde der gedachte Antrag mit nicht unbe⸗ deutender Stimmen-Mehrheit durch die Tagesordnung besei⸗ tigt. Hr. v. St. Cricg berichtete hiernaͤchst uͤber den Gesetz⸗Ent⸗ wurf, wodurch die Einfuhr des fremden Getreides erleichtert wer⸗ den foll, und stimmte fuͤr die Annahme desselben mit einigen Mo⸗ dificatis nen, die im Laufe der auf den 4ten oder Hten d. M. angesetzten Berathung zur Sprache kommen werden. ) — Der Praͤsident theitte sodann der Versammlung mehrere Ur⸗ laubs⸗Gesuche mit; Hr. Petou widersetzte sich der Bewilli⸗ gung derselben; wenn, äußerte er, alle Welt sich entferne, so werde die Kammer bald zum Berathschlagen nicht zahlreich genug mehr seyn, und doch habe sie noch 15 bis 26 Gesetz⸗ Entwuͤrfe und Propositionen zu erledigen. Die gedachten Gesuche wurden nichtsdestoweniger bewilligt, jedoch beschloß die Kammer, auf den Antrag des Praͤsidenten, im ganzen Laufe der künftigen Woche, wo wichtige Gegenstaͤnde an der Tagesordnung sind, keine Urlaube zu ertheilen. Der Vor⸗ schlag, am folgenden Tage (Sonntag) eine Sitzung zu hal⸗ ten, wurde verworfen, dagegen kam die Versammlung dahin überein, daß sie am Montage und den folgenden Tagen schon immer um 12 Uhr Mittags zusammentreten wolle. — Jetzt wurden die Berathungen Über die Abschaffung der beisitzen⸗ den Richter und Raͤthe fortgesetzt. Der (gestern mitgetheilte) ZusaKz- Artikel der Kommission wurde von Herrn Lache ze lebhaft unterstuͤßt. Hr. Bernard verlangte, daß man es dem Gutbefinden der Regierung uͤberlasse, denjenigen Tribu⸗ nalen, die gegenwärtig nur aus drei Richtern bestehen, einen vierten beizugeben. Herr Bavoux stimmte dieser fakultati⸗ ven Vermehrung der Richter bei, Eben so Herr Mẽrilhou, in seiner Eigenschaft als Koͤnigl. Commissair. Indessen wur⸗ den sowohl der Zusatz⸗Artikel der Kommission, als der Antrag des Herrn Bernard, verworfen. Der 2te Artikel des Gesetz⸗ Entwurfes, welcher also lautete; „Sie (die abgeschafften hei⸗ sitzenden Richter) koͤnnen, sobald sie das 22ste Jahr zuruͤck⸗ gelegt haben, zu den Functionen eines stellvertretenden Rich⸗ ters oder eines Substituten des Koͤnigl. Prokurators bei den verschiedenen Tribunalen erster Instanz berufen werden““ wurde auf den Antrag des Herren Bavoux und mit Geneh⸗ migung des Großsiegelbewahrers weggestrichen, so daß der dritte Artikel jetzt der zweite geworden ist. Dieser lautet folgendermaßen:
Ar t. 2. Die stellvertretenden Richter koͤnnen, wenn der Dienst solches erforderlich macht, zu den Functionen des offentlichen Ministeriums berufen werden In Paris
wird der vierte. Theil der stell vertretenden Richter zu den BVerrichtungen des öffentlichen Ministeriums unter den Be⸗ fehlen des Koͤnigl. Prokurators bestimmt.“
79) Bei dem Interesse, das dieser ei n rh, fuͤr das
iche Mittheilung den von dem Grafen von St. Crieq gehaltenen Vortrag au morgen vor, da es uns heute an Raum dazu gehricht.
ö .
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Der Zte Artikel (fruͤher der te) gab ebenfalls nur zu ziner durchaus unerheblichen Diskussion Anlaß und wurde in nachstehender Abfassung angenommen;
„Art. 3. Die Regierung kann die Zahl der stellver— tretenden Richter beim Tribunale des Seine⸗Departe⸗ ments, wenn der Dienst solches erforderlich macht, nach vorhergegangener Berathung des Tribunals und eingehol⸗ tem Gutachten des Koͤnigl. Gerichshofes, bis auf wan, zig (im Originaltexte hieß es 25) erhohen. Das Gehalt derselben wird auf 1590 Fr. festgesetzt.“
Der ö5te Art. des Entwurfs wurde von der Regierung zuruͤchkeenommen und der ste, der jetzt der ate wird, nach den Vorschlͤgen der Kommission in folgender Abfassung au— genommen: .
„Art. 4. Die Zahl der Raͤthe an allen Gerichtshöfen des Reiches, mit Ausnahme des Pariser, soll bei einem jeden derselben um zwei erhoͤht werden. . dasselbe seyn, das die uͤbrigen Raͤthe der Gerichtshoͤfe, bei denen sie angestellt worden, beziehen; es lauft vom 1. Ja⸗ nuar 1831 ab.“
Der Hte und letzte Art. lautet also:
„Art. 5. Alle dem gegenwartigen Gesetze zuwider⸗ laufenden Bestimmungen sind aufgehoben.“
Es wurde hierauf uͤber den gesammten Gesetz⸗ Entwurf abgestimmt und derselbe mit 115 gegen 76 Stimmen, auge, nommen. Am Schlusse der Sitzung zeigte der Praͤsident noch, zur großen Zufriedenheit der Versammlung, an, daß das neue Gesetz uͤber die Getraͤnksteuer am 5ten oder spaͤtestens am ten der Kawmmer vorgelegt werden wuͤrde.
Par is, 3. 0ktober, Der Koͤnig arbeitete gestern mit den Ministern der Marine und der auswärtigen Angelegen⸗ heiten. Vorgestern empfingen Se. Majestaͤt die Gluͤckwuͤn⸗ sche der Deputationen der Städte Nogent le Rotrou, Lure, Tamvoland, Fismes, Ste nay und Epernon. .
Da der Oberst⸗Lieutenant der Artillerie, Herr Paixhans, Deputirter des Mosel⸗Departements, zum Obersten, Herr Persil, Deputirter des Departements des Gers, zum Gene⸗ ral⸗Prokurator bei dem Königl. Gerichtshofe zu Paris, und 9 Degouve de Deputirter des Dep, des Pas de
alais, zum Rathe Gerichtshofe befoͤrderr wor⸗ ĩ so sind s⸗Wahl⸗Kollegien ments resp. au d 8. November in Hesdin und Condom jene Deputirten wieder
Departements des Finisterre,
Quimper zusammenberufen wa
den ausgeschiedenen Herren v.
andere SDeputirte zu waͤhlen, nach Brest verlegt.
Der Moniteur enthalt sechs Verordnungen, wodurch mehrere Unter⸗Praͤfekte, General⸗Secretaire, Maires, Frie⸗ densrichter und Direktoren indirekter Steuern ernannt wer— ben. Auch im Ressort des Departements des offentlichen Unterrichts haben 238 Befoͤrderungen und Versetzungen statt— gefunden.
In dem selben Blatte liest man einen Bericht des
den Koͤnig, worin dieser Se. Ma⸗ , den Praͤfekten die noͤthigen ehenden Wahlen zusenden zu duͤr⸗ n, welche bei Eroͤffnung der Wahl⸗ s derselben niedergelegt werden sol⸗ len, bestehen in lichen Bestimmungen und Verordnungen, rien den Präfekten bei fertigt wurden, sind abe andert und mit einigen Zusaͤtzen vermehrt worden mungen, wodurch das Geheimniß des Verletzung gesichert wird, hinzugeksmmen. wie die Instructionen, haben die Koͤnigl. Genehmigung erhal⸗
Zugleich mit diesen Verhaltungs / Befehlen hat der Mi⸗
nister des Innern nachstehendes Rundschreiben an die Praͤ⸗ fekten erlassen: „Herr Praͤfekt! Durch Koͤnigl. Verordnun⸗ gen vom 13., 15. 28. und 39. Sept. d. J, sind 111 Wahl⸗ Kollegien zusammenberufen worden; nahe an 60, 099 Waͤhler werden ihre Rechte ausüben, und mehr als ein Viertel der Deputirten, Kammer wird durch diese Wahlen erneuert wer— den. Obgleich dieselben nur partiell sind, fo werden sie den
noch hinreichen, um den allgemeinen Zustand Frankreichs dar⸗
zulegen. Dem Ergebnisse derselben wird als einem wichtigen
Ereignisse entgegen esehen, das viel dazu beitragen wird, den Charakter a. evolution festzustellen; diese Wahlen wer⸗
Ihr Gehalt soll
den unsere Zukunft verkuͤndigen. Bei der Wichtigkeit des Ge⸗ genstandes wird es Sie, mein Herr Praͤfekt, nicht befremden, wenn ich Sie ausfuͤhrlicher von den Pflichten der Verwal⸗ tung unterhalte. Die Gesinnnngen der letzteren koͤnnen mit ihren Pflichten nur übereinstimmend seyn. Diese Pflichten sind einfach. Die schlechte Politik einer Regierung, die ihrer Schwaͤche wegen zur List ihre Zuflucht nehmen mußte, machte diefelben verwickelt und entstellte sie. Eine nationale Ne⸗ gierung uͤberlaͤßt mit Vertrauen dem Lande die Wahl seiner Deputirten und macht die Verwaltung nicht fuͤr die aus der Wahl Urne hervorgehenden Vota verantwortlich. Die vollkommene Freiheit der Wahlen zu sichern und zugleich die gesetzliche Ordnung streng aufrecht zu erhalten, darin besteht ihr ganzer Ehrgeiz. Wit die Charte,
so sollen auch die Wahlen kuͤnftig eine Wahrheit seyn.
Sie werden fuͤhlen, Herr Praͤfekt, daß die strengste Unpar⸗ teilichkeit Ihre Pflicht ist. Die Zeit ist noch nicht so lange voruͤber, wo die oͤffentliche Macht, sich zwischen die Interessen und die Gewissen stellend, bemuͤht war, das Land zum Luͤg⸗ ner gegen sich selbst zu machen und es wie einen falschen Zeugen zu bestechen. Indem sie von ihrer Aufgabe abwich and ihre Befugnisse uͤberschritt, brachte sie dadurch selbst ih— ren gesetzlichen Einfluß in Gefahr. Nur durch eine Reaction der Gerechtigkeit, Reblichkeit und Mäßigung kann die Ver⸗ waltung jenes moralische Ansehen wieder gewinnen, das ihr so nothwendig ist und worin ihre Hauptkraßft besteht. Die Staats-Gewalten muͤssen sich ehren, um sich zu befestigen. Welche Wichtigkeit daher auch die Regierung auf das Ergeb⸗ niß der Wahlen legen mag, so vergessen Sie dennoch nie, mein Herr Praͤfekt, daß fie demselben mit zu großem Ver⸗ trauen entgegen sieht, um auch nur indirekt einen Einfluß darauf ausuͤben zu wollen. Rur durch Ihre Verwaltung sollen Sie auf die öffentliche Meinung einwirken. Ist nicht rankreich ohnehin mit seiner Lage bekannt? Es will nur die ruͤchte der Revolution ernten, durch welche es gluͤcklich und auf die es stolz ist; es will nur in Ruhe und Frieden des Erworbenen genießen. Freiheit mit Ordnung verbunden, Fortschritte ohne Störung der Ruhe, und Vervollkommnung ohne Kampfe sind Wuͤnsche, die das Land von der vorigen Regie— rung nicht erlangen konnte, die es aber von der neuen er— füllt zu sehen hofft. Durch seine lange Geduld und seine Großmuth im Siege glaubt es Anspruͤche auf alle Wohltha— ten einer fortschreitenden Bildung und einer geordneten Ver⸗ fassung zu haben. Das Land will aber nicht, daß diese Wohl— thaten durch Schwaͤche verzoͤgert, durch Unvorsichtigkeit in Gefahr gebracht oder durch Leidenschaften vernichtet werden; es hat seine ganze Kraft in die Befehle seiner Weis heit ge⸗ legt. Die Wahlen, davon bin ich uͤberzeugt, mein Herr Praͤ— fekt, werden dies darthun. Die Wahlen, welche vor drei zonaten den Fall der absoluten Gewalt vorher verkuͤndig— ten, stellten Frankeeich in der oͤffentlichen Meinung hoch, und auch die bevorstehenden Wahlen werden, wenn sie auch nicht so schwierig und muͤhsam, wie jene, sind, nach errungenem Siege ein Zeugniß von der Erfahrenheit, Klugheit und Fe⸗ stigkeit geben, die ein Volk in fünfzehn Jahren langsamen Fortschreitens und waͤhrend funfzehnjaͤhriger Angriffe auf seine Freiheit erlangt. i . wird handeln, mein Herr Präfekt, und die Verwaltung wird uͤber dasselbe wachen. Ihre Aufgabe ist, die Freiheit der Meinungen und die Kraft des Gesetzes aufrecht zu erhalten. Indem Sie dieselbe erfuͤllen, werden Sie auch einen ehrenvollen Antheil an dem Ergebnisse der Wahlen haben. Die Gesetze, die bei uns die Wahl-Angelegenheiten feststellen, sind durch Er fah⸗ rung und durch Eroͤrterung erlautert und vervollstaͤndigt wor— den. Die Modificationen, die das transitorische Gesetz vom 12. Sept. in diesen Gesetzen hervorbringt, konnen keine we⸗ sentlichen Schwierigkeiten erzeugen. Sollten Ihnen dessen⸗ ungeachtet einige Fragen noch dunkel und ungewiß erschei— nen, so nehmen Sie keinen Anstand, mich um Rath zu fra⸗ gen; ich werde Ihnen fruͤhere Beispiele an die Hand geben und meine Ansicht mittheilen. Sie wissen, daß bei Gegen⸗ staͤnden dieser Art die Richtschnur im Texte der Gesetze und in dem Ausspruche der Königl. Gerichtshöfe liegt. Sie wer⸗ den daher fuͤr Ihre etwanigen Entscheidungen verantwort⸗ lich bleiben; die Gerichtshoͤfe werden daruͤber ein Urtheil zu faͤllen haben, und nicht das Ministerium des Innern, sondern der Cassationshof ist von den Gesetzen zum Waͤchter der Einheit in der Gerxichtspflege bestellt. Wie Sie sehen, mein Herr Praͤfekt, so verlangt die Regierung nur die gewissenhafte Beobachtung der Gesetze von Ihnen; sie erwartet von Ihnen nichts, wofuͤr ihr nicht schon Ihre Rechtlichkeit und Vater— landelleb. Gewähr leisteten. Sie können Jedermann die Ge⸗ sinnungen der Regierung mittheilen; sie macht kein Hehl
daraus, dringt dieselben aber auch Niemanden auf. Aus der