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lera sich nicht bei unmittelbarer Annaherung dem Kranken nmittheilt. Aber bei der Fortsetzung der Epidemie haben so— wohl die Orts-Behoͤrden als die Aerzte sich vollig uͤberzeugt,
dem andern fortzupflanzen vermag, und daß sie auf viese Weise von einem Orte zum andern uͤbergefuͤhrt wird.
4) Aus allen mitgetheilten Beobachtungen muß man den Schluß ziehen, daß die Ansteckungsfaͤhigkeit der Cholera, ob— gleich in einigen Faͤllen unbestreitbar, doch nicht so deutlich ist, wie in der Pest und dem gelben Fieber. Die ansteckende Kraft derselben zeigt ihre Wirkung nicht auf Alle, die mit den Kranken unmittelbare Verbindang haben; dies ist im Anfange der Epidemie besonders deutlich.
5) Alles dies giebt Veranlassung, die fruͤhere Ansicht des Medizinal-⸗Raths zu bestaͤtigen, welche in der (in jener Samm— lung ebenfalls enthaltenen) von ihm in Beziehung auf diese Krankheit erlassenen Verordnung enthalten ist; in derselben ist namlich gesagt, daß die Cholera, wie einige andere epide— mische Krankheiten, im Verfolge der Zeit ansteckend werden und sich dann auch durch Mittheilung verbreiten kann.
6) Die polizeilichen und Quarantaine⸗-A Anstalten, welche im Orenburgschen Gouvernement gegen die Cholera ergriffen worden, waren ohne Zweifel sehr nuͤtzlich. Jedoch geschah
es, wie der Stabsarzt Sokolow erzaͤhlt, daß Leute, nach
Ueberstehung einer 14täͤgigen Quarantaine, diese Krankheit bekommen haben. Ist dies ohne alle neue Gemeinschaft mit angesteckten Orten und Personen erfolgt, so muß man zuge— ben, daß ein Beobachtungs-Termin von 14 Tagen zur voͤlli— en Vertilgung dieser in einem Menschen verborgenen Krank— * kaum genuͤgend sey. Die mitgetheilten Beobachtungen haben bewiesen, daß diese Krankheit anzustecken vermoͤge.
7) Diesen Beobachtungen vertrauend und auf theoreti— sche Ansichten uͤber die Cholera nicht eingehend, muß man zugeben, daß diese Krankheit auch in Orenburg einen reißen— den Fortgang hatte. Im Verlauf von 12 — 18 Stunden vom Anbeginn der Krankheit hatte sie zuweilen schon mit dem Tode geendet.
8) Die Cholera kann, wie die Pest, bei einem und dem— selben Menschen wiederkehren. .
9) Veranderung der Witterung und der Lufttemperatur hatten gar keinen deutlichen Einfluß auf den Gang der Cho— lera. Die Kaͤlte hatte, im Gegensatz der fruͤhern Ansichten über ansteckende Krankheiten, nicht den geringsten Einfluß auf zie Cholera. Im Dezember und Januar gewann diese Krank— heit an Staͤrke und verbreitete sich an einigen Orten bei einer Kaͤlte von 27 bis 30 Grad Reaumur.
10) Die Orenburgschen Aerzte schlagen keine andern po— lizeilichen und vorbeugenden Maaßregeln gegen die Cholera vor, als diejenigen, welche in der Vorschrift des Medizinal— Rathes angegeben sind. (Sie bestehen in voͤlliger Trennung der Kranken von den Gesunden und in moͤglichster Beach— tung der äußern Einfluͤsse, welche die Krankheit beguͤnstigen.)
11) Die schuͤtzende Kraft des Chlorkalks ist, wie es scheint, bei dieser Gelegenheit nicht erprobt worden. Es ge— schieht desselben nicht in einer einzigen der eingesandten Beobachtungen Erwaͤhnung.
12) Bei der ärztlichen Behandlung dieser Krankheit be—
steht das Wesentlichste darin, daß der Anfang der Krankheit
nicht ohne die noͤthige ärztliche Huͤlfe bleibe. ärztliches Einwirken verflossene Stunden machen diese Krank—
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) Zyro e.
1 . e. , Cholera beschreibt.
Einige ohne heit ungemein gefährlich und oft ganz unheilbar. Die soge— nannte erwartende Heilart (methedus exspectativa) findet hier keine Stelle; im Gegentheil muͤssen die kraͤftigsten Mit— tel ohne allen Aufschub angewendet werden.
13) In der Zahl der Heilmittel nehmen die Hauptstelle ein: Blutentziehung, Kalomel, Opium, warme Umschlaͤge nnd Einreibungen.
ke 14) Kajeputoͤhl, fluͤchtiges Laugensalz, reine Salzsaͤure
Feigten nicht die Wirkung, die man von diesen Mitteln er— wartete.
G 15) Die Sterblichkeit war in dieser Epidemie nicht so
chtbar, wie man die in den suͤdlichen Gegenden Asiens Die Sterblichkeit an der Cho⸗ ra war in den Gegenden des Orenburgschen Gouvernements eichnet, wo man die Krankheit aufangs verbarg, und wo die Einwohnzr sich um Erhaltung der Reinlichkeit und Sauberkeit der Wohnungen wenig bekuͤmmern. Vergleicht
ö 1
— /
Ortschaften finden, die von der Krankheit mehr ben, als andere. 16) Aus der dem Werke beigegebenen Charte kann man
gulma und Saratow gewesen.
Gouvernement hat sie sich selbst nicht einmal genaͤhert.)
17) Der Medizinalrath halt es fuͤr seine Schuldigkeit,
gelitten ha⸗
. 3.
daß die Cholera sich in der That von einem Menschen zu sehen, zu welchen Orten namentlich die Cholera gedrungen e ist. Ueber diesen Gegenstand waren in den auswaͤrtigen Zei⸗ tungen sehr unwahre Nachrichten. So heißt es z. B. in den Froriez schen Notizen (No. 565. Jan. 1830), die Cholera sey in Troitzka sie war nur im Dorfe dieses Namens), in Sla⸗ toust (eine solche Stadt giebt es nicht; wahrscheinlich meint der Verf. die mit diesem Namen bezeichneten Fabriken; dort hat jedoch die Cholera gar nicht geherrscht), in Ufa, Bu⸗ (Weder in Ufa noch in des⸗ sen Bezirk ist die Cholera gewesen; aber dem Saratowschen
hinzuzufuͤgen, daß die im Orenburgschen Gouvernement mit
der Heilung und Verkuͤrzung dieser Krankheit beschaͤftigten Aerzte bei dieser Sache ausgezeichneten Eifer bewiesen haben. Sie haben ohne Beachtung ihrer eigenen Gesundheit ihre Viele von ihnen haben die Krankheit uͤber⸗
Pflicht erfuͤllt.
standen, einige aber, und namentlich die Stabsaͤrzte Bobrow
und Gawrilow und der Arzt Utrobin, sind Opfer derselben geworden.
Die erneuten Ausbruͤche dieses Uebels haben die Auf
merksamkeit der hoͤchsten Behörden erregt und dieselben ver—
anlaßt, neuerdings eine zahlreiche Kommission von Aerzten und Apothekern an die ergriffenen Orte zu senden. Se. Er— laucht, der Minister des Innern, Hr. Graf v. Sakrewski, wird in seiner Eigenschaft als Chef des Medizinalwesens sich selbst ins Innere begeben, um an Ort und Stelle die nöoͤthi— gen Maaßregeln mit aller Kraft und in ihrer ganzen Aus— dehnung in Ausfuhrung zu bringen. Quellen jenes furchtbaren Uebels zu ergruͤnden und demselben Einhalt zu thun! Jedenfalls aber bleibt das obgenannte Werk fuͤr jetzt das wichtigste zur Begruͤndung einer richtigen Ansicht uber den Gang und die Natur der Cholera, so weit sie sich in Europa gezeigt hat, so daß die Uebertragung des— selben ins Deutsche nicht als ein Erzeugniß jener thoͤrichten
Uebersetzungswuth angeschen werden darf, welche in den letz—
ten Jahren die Deutsche Literatur mit vielen unnuͤtzen aus— laͤndischen, besonders Englischen, Abhandlungen und ganzen Werken uͤberschwemmt hat. Schließlich bemerke ich, daß ich der erwähnten Schrift die bis zur Vollendung des Drucks in Beziehung auf den Gang der Cholera in Rußland zur oͤffentlichen Kenntniß ge— langenden Ereignisse in der mir moͤglichen Vollstaͤndigkeit mit zutheilen suchen werde. ̃ St. Petersburg, den 8. (20.) Sept. 1830. g Professor Dr. J. R. Lichten städt, in Peterburg. J
Königliche Schau spiele. ; Montag, 11. Oktober. Im Schauspielhause: Philipp, Drama in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen des Scribe. . Die Frau, oder: Die Anstellung, Lustspiel in 3 Ab— theilungen.
Königstädtisches Theater. Montag, 11. Oktober. Zum fuͤnf und zwanzigstenmale: Das Pfeffer⸗Roͤsel, oder: Die Frankfurther Messe im Jahre 1297, Gemälde der Vorzeit in 5 Akten.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 5. Oktober. Niederl. wirkl. Schuld 3683. Katrr-Billets 15. Ocestert. proc. Metall. 84.
Hamburg, S. Oktober. Oesterr. 4proc. Metalliq. Si Brief. Bank-Actien pr. ult. 040. Russ. Engl. Anleihe desgl. SJ. Russ. Anl. Hamhb. Cert. S0R. Poln. 16573. Dän. 58.
London. 2. Oktober. Zproc. Cons. S3. Russ. 933. Span. 237.
Wien, 5. Oktober.
man die Berichte uͤber die Zahl der Kranken, so kann man
5proc. Metall. gõ Ss. 4proc. SS. 21proc. 52. proc. 22. Loose zu 1090 FI. 1703. Part. -Oblig. 1223. Bank-Actien 1149.
So C. Bproc. Span. Rente perp. 8. Frankfurt a. M., 7. Okt. Desterr. 5proe.
GMephructt bei K. W. Hayn.
K /// /// // / / / ///
Neueste Börsen-Nachrichten. Paris, 4. Okt. Sproc. Rente per compt. 95 Fr. fin our. 95 Fr. 10 C. er compt. 64 Fr. 50 C. fin cour. 64 Fr. 60 C. 5proc. Neap. Falc. per compt. 64 Fr. 25 C. fin Cour. 64 Fr.
. ra a. M., Metall. 893. proc. 89. 2zproc. 453. Bank- Actien 1260. Part. Hbi. 155. Loose zu 10 Fl. 151. Poln. Koofe 193. B. . 2
Redaeteur John. Mitredaeteur Cottel.
6
Moͤge es gelingen, die
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
M 283.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Den Kratzen-Fabrikanten Lehnemann und Keuchen zu Barmen ist unterm 12. Sept. cur. ein von diesem Tage an sechs nach einander folgende Jahre und im ganzen Um— fange der Monarchie guͤltiges Patent. auf die Anfertigung und den Gebrauch fuͤr neu
und eigenthuͤmlich erkannter Blattkratzen mit hin und hergehender Setzung, von ihnen Kratzen in
Barmer Stich genannt, nach der davon uͤbergebe⸗
nen Probe und Beschreibung, ertheilt worden.
Berlin, Dienstag den 12ten Oktober
Angekommen: Se. Excellenz der General ⸗Lieutenant und General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers von Ruß⸗ land, Freiherr von Geismar, aus den Rhein⸗Gegenden. Der Koͤnigl. gran oh sch General ⸗ Major, Baron
on St. Petersburg. . ** gerei ö. Der el il Großbritanische General⸗Major, Chevalier Elley, nach Dres den.
Der Kaiserl. Russische Garde-Lieutenant, Potoeki, als Courier nach St. Petersburg. ö
Durch gereist: Die Kaiserl. Russischen Feldjger Tsche⸗ tin, Wimmer und Podgorskoj, als. Couriere von St. Petersburg kommend, der Erstere nach dem Haag, der Zweite nach Paris und der Letztere nach London.
lin,
Graf von
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
Frankreich.
eputirten-Kammer. Sitzung vom O fto ber. (Nachtrag) Nachstehendes ist, seinem Haupt⸗Inhalte nach, der Bericht, den der Graf von Saint-Crieg uͤber den Gesetz⸗-Entwurf wegen der Einfuhr des fremden Getreides
abgestattet hat;
D
„unsere Kuͤsten⸗ und Graͤnz⸗Departements sind in 4 Klassen
nd? ionen getheilt, in deren jede die Einfuhr so lange 12 . 6 1 des inlaͤndischen Getreidez nicht einen gewissen Satz erreicht hat. Dieser Satz betraͤgt fuͤr . Hektollter Weizen in der isten Klasse 24 Franken, in der Aten W Fre, in der zten 20 Ir; und in der aten 18 Fr. *) Sobald Fer Preis des Getreides diese Höhe erreicht hat, ist die Einfuhr desselben gegen Entrichtung einer progressiven Abgabe, die fuͤr den Weizen höchsens 3 Fr, und min destens 2 Centz men hetraͤgt, erlaubt, insofern das Getreide Istens unter Franzoöͤsischer Flagge eingefuͤhrt wird und 2tens aus sogenannten Product gns⸗ Brten, d. G. aus dem Schwarzen Meere, Aegypten, der Astsee, Dem Mare di Marmora, oder den Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amersta, kommt. Wird es aus anderen rten eingefuͤhrt, so hat Arngch eine Rachsleuer von 1 Fr. für das Hektoliter zu ent rich ten. ah es auf fremden Schiffen ein, oder sindet die Einfuhr zu Lande statt, so ist es einer zweiten Nachsteuer von 13 Fr; unterworfen, es sey denn, daß die Kaupt⸗= gönn, selbst nur noch! den geringsten Satz hon 25 Fentimen betraͤgt, in welchem Falle auch nur eine einzige Nachsteuer von 1 Fr. zu entrichten ist. Nach dem uns vorgele ten Gesetz Entwurfe soll nunmehr bis zum 30. Juni k. J. t as 6 Marimum von 35 Fr. bei der Einfuhr guf Franzoͤsischen Schiffen auf 3 Fr., hd) von den beiden Mittelsätzen zwischen dem Maximum und pem Minimum, foll der erste von 2 auf 2 Ir. und der zweite von 14 auf 1 Fr. herabgesetzt werden. Es so dadurch 2) jeder
J Tin Hektoliter ist etwa 1 Schffl. 13 Berliner Mt
.
* 2
18309.
Unterschied, von woher das Getreide kommt, aufgehoben, 3) die der Einfuhr unter fremder Flagge aufgelegte Nachsteuer ein fuͤr allemal auf 1 Fr. ermaͤßigt, 4) die Einfuhr zu Lande der Einfuhr zur See mittelst Franzbsischer Schiffe gleichgestellt, und 3) in
der crsten Klaffe dei der Feststellung der Getreidepreise kuͤnftig der Lyoner Markt statt des Marktes von Fleurance als Norm angenommen werden. — Hiernach wurden die wesentlichsten Be⸗
stimmungen der gegenwaͤrtigen Gesetzgebung, naͤmlich die Ein⸗ i, n . Graͤnz⸗Departements in 4 Klassen, die namentliche Bezeichnung der fibrigen Getreide Maͤrkte zur Regulirung der Preife und der Grundsatz des eventuellen Verbots, auch noch 1 in Kraft bleihen. Welcher Modifieationen eine jede dieser Bestimmungen etwa faͤhig seyn möchte, muß der Regierung bei ner kuͤnftigen allgemeinen Revision der Korngesetze, wozu dieselbe ge neigt zu seyn scheint, anheimgestellt bleiben. Ohne Zweifel wird man es alsdann so wenig als jetzt gerecht oder weise finden, unsern Ackerbau ciner unbeschraͤnkten Konkurrenz preiszugeben. Muß aber der demselben zu gewaͤhrende Schutz so weit gehen, daß er dem Handelsstande jede auswaͤrtige Speculation von einiger Dauer unmoglich macht und den innern Marft einer plötzlichen Fieberschwemmung vreisgiebt; oder ist es nicht viclmehr hesser,
Atha⸗ eine richtig berechnete Abgaben⸗Skale einzuführen, die, waͤhrend
ie dem Franzoͤsischen Produzenten fuͤr alle Faͤlle einen hinlaͤng⸗ ihn , zugleich dem Verkehre freien Spielraum läßt, die Zufuhren nach den Beduͤrfnissen jeder Zeit abmißt und so chergestalt auf unseren Maͤrkten ein richtiges Gleichgewicht er⸗ haͤlt Fst es vernuͤnftig, eine Klassisizirung beizubehalten die so verschiedenartig ist, daß z. B. zu derselben Zeit, wo das Hektoliter Beizen in den Hafen von Cherbourg gegen 3 einer Abgabe von 25 Cent. importirt werden kann, bei der Ein uhr in den Hafen von Caen dafuͤr 25 Fr. bezahlt werden muß? Möchte es nicht angemessen seyn, eine gesetz liche Magßregel zu ergreißen, um in die Anfertigung der Getreide⸗Marktzettel eine größere Regelmaͤßigkeit als r wr u bringen? Alles dieses, meine Her⸗ ren, sind Fragen von 290. Wichtigkeit; um sie zu loͤsen, be darf es vieler Nachforschungen und der reiflichsten Ueberlegung Ihre Kommission hat sich daher auch darauf beschraͤnkt, Sie auf selbige aufmerkfam zu machen. Was die vorlaͤußg von der Re gierung vorgeschlagenen Maaßregeln betrifft, so ist ohne Zweifel diejenige die wirksamste, die, statt des Marktes von Fleurance, kuͤnftig den Lyoner Markt zur Feststellung der Getreidepreise fuͤr diejentge Klasse von Departements bestimmt, wozu Marseille ge⸗ hoͤrt. In der That kommt es vorzuͤglich darauf an, daß die Ein fuhr nicht an Orten behindert werde, wo die Bedurfnisse am bringendsten und die Preise am höͤchsten sind. Dies ist aber gerade der Fall mit Marseille und den Punkten, zu deren Verprovign⸗ tirung diefer Hafen in schweren Zeiten natuͤrlich berufen ift; und doch ist in Marseille, mit einziger Ausnahme des Monats Fe⸗ bruar 1828, die Einfuhr wahrend der letzten drei Jahre verboten
ewesen, waͤhrend sie in dieser Zeit auf der gan en Linie von Fin chen bis la Rochelle fast bestaͤndig erlauht war. Es sind daber auch von 4 Millionen Hektolitern eingefuͤhrten Getreides auf Marseille kaum 400, 00 gekommen, obg eich die Preise hier immer um vieles hoͤher, als in dem ganzen uͤbrigen Frankreich, waren. Dies ruͤhrt daher, daß, wenn der Weizen in Marseille Ih Fr. kostet, er in dem kleinen Flecken Fleurance, der, im De⸗ partement des Gers gelegen, nie ein einziges Korn nach den Rhone Mündungen siefert, nur 19 Fr. gilt. Ist es nun aber nicht gehaͤfsig, daß die Bewohner einer ün serer groͤßten Staͤdte sich, in Folge einer gesetzlichen Unwahrheit, gendͤthigt sehen, ih⸗ ren iter r mit 35 Fr. fuͤr das Hektoliter zu bezahlen ohne ihre Zuflucht zum Auslande nehmen zu durfen, während das Gesetz doch will, daß schon bei cinem Preise von 24 Fr. die Cinführ beginne und das Gleichgewicht wiederherstel.!— Alles spricht dafür, daß die uns von der Negierung , gene Maaßregel sofort, den Hafen von Marsrille der Einfuhr öffnen wird; ünd dies ist eine große Wohlthat fuͤr Gegenden, die durch die Ictzte Ernte wenig begünstigt worden sind und jetz den Beistand der Fenz fc, Provinzen, die ihnen gewohnlich ihren Jieberfluß zukommen lassen, theuer be ahlen muͤssen. Auch guf anderen Punkten glaubt man aber, da Mangel eintreten werde, und dies ist der Grund, weshalb die , . Ihnen im All⸗ emeinen die Eingangs erwaͤhnte Herabsetzung der Abgaben vor⸗ he,. Diese Ermäßigung ist bei der Haupt- Abgabe unbedeu⸗ tend, aber bei den Nachsteuern ist sie betraͤchtlich, da die Folge
davon feyn wird, daß z. B. das von Franzdsischen S iffẽn
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