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die sich am Aten in dem Prozesse des Vereins der Volks⸗ freunde vor dem Zachtpolizei-Gerichte, wo Hr. Hubert als Praͤsident jenes Vereins die Kompetenz des Gerichts in den peleidigendsten Ausdruͤcken laͤugnete, zugetragen hatten. Auf die Frage einiger Deputirten, warum das bei dieser Gelegenheit gegebene Aergerniß nicht sofort bestraft worden sey, fuhr Hr. Guizot mit erhoͤhter Stimme fort: „Die
Gerichtshoͤfe sind zur Behauptung ihrer Wuͤrde nicht nur be⸗
rechtigt, sondern auch verbunden, und jedesmal, wenn sie sich ungestraft oͤffentlich beschimpfen lassen, verletzen sie ihre Pflicht. Niemand ist zu einer solchen Beschimpfung befugt. Man fann das Betragen der Justiz-⸗Beamten bei dieser oder jener Veranlassung tadelnswerth, man kann an irgend einem Er⸗ fenntnisse etwas auszusetzen finden, aber kein guter Buͤrger wird sich fuͤr befugt halten, einen ganzen Koͤrper im Staate bei der Ausuͤbung seiner Amtsverrichtungen öͤffentlich zu be⸗ schimpfen.
woraus er besteht. ĩ Person, sondern den Charakter, den sie bekleidet.
Pflicht der Gerichtshoͤfe, ihre Wurde zu behaupten. schuͤtzen dadurch die ganze Gesellsch aft.“
Picomte von Martignae sich dem obigen Amende— ment des Herrn von Schonen widersetzt hatten, wurde
dasselbe verworfen und der 1ste Artikel in der Abfassung Den 2ten Artikel wollte Herr v. Vatismenil folgendermaßen abgefaßt wissen: „Ausge⸗ fassung der Pairs-Kammer angenommen,
der Pairs-Kammer angenommen.
nommen ist die mündiche Verlaͤumdung oder Beschimpfung von Privat-Per sonen.“
ein zweites des Herrn Bavoux selbst, von seinem Urheber zuruͤckgenommen wurde. Gegen den 3Zten Artikel ließ sich Herr Salverte vernehmen. 9 darüber unter Anderm: „Ich glaube, daß die Kammer das ihr in diesem Artikel vorbehaltene Recht, die ihr zugefuͤgten Beleidigungen selbst zu raͤchen, um so mehr behaupten muß, als wir, die wir uns Alle fuͤr das Heil des Vaterlandes exponirt haben, seit zwei Monaten unaufhoͤrlich beschimpft werden. Die Verlaäͤumdung hat kein Mittel gescheut, um uns zu verfolgen; in der Hauptstadt werden oͤffentlich Zettel angeschlagen, worin die Buͤrger aufgefordert werden, uns bei Seite zu schaffen. In einem Blatte las man unlaͤngst; „„Die Pairs-⸗Kammer ist alles Ansehens beraubt; die De— putirten⸗Kammer steht unter der Verachtung.“ Ein an— dres Blatt fordert laut zur Aufloͤsung der Wahl- Kammer auf. In einem dritten Blatte liest man: „„Die jetzige Fammer fuͤrchtet die Wahlen, weil diese der Kammer sind, was der Strick dem Gehängten ist.““ (Lautes Gelaͤchter) Dergleichen Beleidigungen machen zwar keinen Eindruck auf den aufgeklärten Theil der Nation. Leider aber ist dieser der minder zahlreiche, und ich glaube daher, daß die Kammer, weniger in ihrem eigenen Interesse, als in dem des Vaterlandes und zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung, die Beleidiger vor ihre Schranken laden muͤsse. Herr von Traey hielt Letzter es
für unangemessen, da die Kammer dadurch zugleich Richter — h die Regierung einschreiten, drucken“
und Partei werden, uͤberdies aber sich der Unannehmlichkeit aussetzen wuͤrde, eine beleidigende Aeußerung, die vielleicht sonst nur die Wenigsten erfahren haben wurden, sich im eig— nen Angesichte wiederholen zu lassen und dadurch ein neues öffentliches Aergerniß zu geben. Die Versammlung stimmte indeß, nachdem sie noch uͤber denselben Gegenstand Herrn Villemain, der sich in dem Sinn des Herrn von Lameth aussprach, gehoͤrt hatte, fuͤr die Annahme des Zten Artikels. Der 4te Artikel ging ohne Weiteres durch. Bei dem hten machte Herr Villemain den Vorschlag, auch noch den zwoͤlf⸗ ken Artikel des darin erwähnten Gesetzes vom 25. Maͤrz
822, wonach kein Kupferstich oder Stein druck ohne die Er⸗
laubniß der Regierung herausgegeben werden darf, fuͤr aufge⸗ hoben zu erklaͤren. Herr von Ricard widersetzte sich die⸗ jem Antrage, als ungehöͤrig in dem vorliegenden Gesetze, während Hr. von Schonen ihn unterstuͤtzte. Der Minister des Inn Ern erklaͤrte von seinem Platze, daß er sich jenem Vorschlage anschließe; die Censur sey bereits aus der ganzen Gesetzgebung verschwunden, und nur noch fuͤr Kupferstiche und Steinbrücke muͤsse zuvor die Erlaubniß der Regierung eingeholt werden; es sey indessen nothwendig, daß das Wort Cen sur sich in keinem einzigen Gesetze mehr vorfinde. Der Antrag des Herrn Villemasn wurde, nachdem auch noch Herr Du⸗ pin der Aelt. sich zu Gunsten desselben geaͤußert hatte, mit großer Stimmen Mehrheit angenommen; so daß nun der Ite Art. des Gesetz Entwurfes folgendermaßen lautet:
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stiz⸗-Personen u. s. w. einfuͤhren.
Bei einem jeden Staats-Koͤrper sind zwei Dinge wohl zu unterscheiden: der Koͤrper selbst und die Personen, Die Beleidigung trifft aber nicht die . Dieser Cha⸗ rakter muß jedoch stets geachtet werden, und es ist daher die Sie be⸗ Nachdem auch noch
Herr Pelet, Herr Villemain und der BVerichterstatter auch sey, ehren, sobald er sich auf feine frommen Amts-Ver—
Die Herren Bavoux und Ber⸗ ryer unterstuͤtzten dieses Amendement, das indessen, so wie daß der 294 ste Art. des Strafgesetzbuches, welcher die Volks⸗ Versammlungen verbietet, aufgehoben werde. Herr von Lameth aͤußerte uͤber diesen Gegenstand nochmals in folgender Weise. ab—
jenes Artikels nicht guͤnstig sey, BVolks-Vereinen eine Kraft leihen wuͤrde, die ihnen nicht ein— .
noch eher unterdrückt als beguͤnstigt werden,
„Art. 5. Dem gemaͤß werden die Art. 12, 17. und 1. des Gesetzes vom 25. Marz 1822 aufgehoben.“
Dem 6ten Artikel hatte die Kommission eine andere Fassung gegeben, die indessen keine Unterstuͤtzung fand. Hr. Dupin der Aelt. aäͤußerte bei dieser Gelegenheit unter An—
derm: „Die von der Pairs⸗Kammer beliebte allgemeine Ab— fassung des Artikels scheint mir voͤllig genuͤgend.
Die An⸗ nahme des Amendements der Kommission wurde eine Aus— nahme zu Gunsten einer Menge im Strafgesetzbuche aufge— fuuͤhrter Beamten, namentlich der Geistlichen, Praͤfekten, Ju⸗ Dergleichen Ausnahmen durfen aber kuͤnftig nicht stattfinden. Gaͤbe es z. B. noch einen 14ten Art. der Charte, und ein Justizmann wollte es sich beikommen lassen, (wie Hr. Cottu) eine Schrift herauszugeben, worin er vorschlüge, daß man sich jenes Artikels zum Umsturze der Verfassung bediene, so muͤßte er vor den Assisenhof geladen werden, der ihm die gebuͤhrende Strafe zuerkennen wuͤrde. Ein Gleiches muͤßte der Fall seyn, wenn ein Bischof es sich ferner beikommen ließe, aufruͤhrerische Verordnungen zu publi⸗ ziren. Lassen Sie uns daher, meine Herren, schon jetzt laut und offen verkuͤndigen, daß es keine geistlichen Privilegien mehr giebt. Lassen Sie uns alle Ausnahmen abschaffen und Prälaten und Justiz-Beamten dem gemeinen Rechte unter— werfen. Wir wollen den Geistlichen, welches Glaubens er
richtungen beschraͤnkt; tritt er aber aus diesem Heiligthume heraus, um gefaͤhrliche Grundsaͤtze zu verkuͤnden, so muß er dem gemeinen Rechte unterworfen und von den Geschwornen gerichtet werden.“ Der 6te Art. wurde hierauf in der Ab—
Auch bei dem 7ten Art. hatte die Kommission eine andre Abfassung in Vorschlag gebracht. Der Graf v. Sade gab den Wunsch zu erkennen,
; t Der Mini ster des Innern fand sich dadurch veranlaßt, seine Meinung
zugeben: „Ich habe diesen Artikel schon vor einigen Tagen
fuͤr fehlerhaft erklart; ich wiederhole dies heute, glaube in—
deß, wie damals, daß der jetzige Augenblick zur Aufhebung indem man dadurch den
Diese Aufregung muß vor der Hand Sobald die Zeit gekommen seyn wird, wo man den Volks⸗Versammlun⸗ zen eine gesetzliche Existenz einraͤumen kann, werde ich einer der Ersten seyn, der dafuͤr stimmt. Nichtsdestoweniger er⸗ kenne ich den Buͤrgern das Recht zu, sich zu versammeln, um uͤber oͤffentliche Angelegenheiten zu berathschlagen, insofern dieses Recht ohne Stoͤrung der offentlichen Ruhe, wie sol—
geraͤumt werden darf.
ches schon jetzt mit einer großen Anzahl von Vereinen der Fall ist, aus geuͤbt wird. 6 ĩ ich geraͤuschlos mit politischen Gegenstaͤnden beschaͤftigen,
So oft dergleichen Gesellschaften
wird die Regierung ihnen kein Hinderniß in den Weg legen. Aber wir muͤssen vorzüglich darauf bedacht seyn, die oͤffent⸗ liche Ruhe aufrecht zu erhalten; in allen Fallen daher, wo
die Mehrzahl der Buͤrger über tumultuarische Bewegungen,
wozu jene Gesellschaften Anlaß geben, Klage fuhren, wird um die Bewegungen zu unter— Als der General Demar gay zur Widerlegung des Ministers auftreten wollte, verweigerte der Praͤsident ihm das Wort. Nichtsdestoweniger aͤußerte er sich von seinem Platze aus mit großer Heftigkeit folgendermaßen: „Wie? wenn ein Minister von dieser Rednerbuͤhne herab eine der ketzerischsten Meinungen abgiebt, die sich nur immer denken laßt, soll es mir nicht erlaubt seyn, ihm zu antworten? Der Minister giebt zu, daß das Gesetz schlecht, sehr schlecht ist, und doch erklaͤrt er, daß er es anwenden will. Hieraus geht hervor, daß die Regierung die Absicht habe, die Klubs nach Gefallen zu erlauben oder zu schließen. Hat es je eine Will⸗ kuͤhr gegeben, so ist diese die auffallendste. Alles, was der Minister gesagt hat, beschraͤnkt sich auf Folgendes: Wir wer⸗ den das Gesetz vollziehen oder nicht, ihm gehorchen oder es verletzen; denn ein bestehendes Gesetz nicht vollziehen, ist auch
eine Verletzung. Die Worte des Ministers sind so klar, daß
sie gar keines Kommentars beduͤrfen.“ Der Jte Art. wurde hierauf in nachstehender Abfassung der Kommission ange— nommen: . „Art. 7. Als politische Vergehen sind 1stens die in den Kapiteln 1 und 2 Buch III. Tit. 1 des Straf⸗Gesebu⸗ ches, 2tens die in den Paragraphen 2 und 4 Sect, III. And in der Sect. VII. Kapitel Z desselben Buches und Titels, Itens die im Art. 9 des Gesetzes vom 25. Marz 1822 bezeichneten Vergehen zu betrachten.“
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Zwei Zusatz-Artikel wurden verworfen, und nachdem auch noch der Ste und letzte Artikel in der Abfassung der Pairs⸗Kammer angenommen worden, ging der ganze Gesetz⸗ Entwurf mit 191 gegen 13 Stimmen durch Derselbe muß jetzt, da der 5te und Tte Artikel einige Modificationen erlitten haben, aufs neue der Pairs-Kammer vorgelegt werden.
Paris, 5. Okt. Gestern hielt der Koͤnig einen Mi— nister⸗Rath und arbeitete nach demselben mit dem Kriegs— Minister. Mehrere wegen politischer Vergehen fruͤherhin verurtheilte und durch die unlaͤngst erlassene Amnestie begna— digte Offiziere wurden Sr. Majestaäͤt vom Marschall Gerard und vom General Lafayette vorgestellt, um ihren Dank dar— zubringen. Auch mehrere Deputationen aus den Departe— ments machten dem Koͤnige ihre Aufwartung.
Der Moniteur enthaͤlt eine vom 25sten v. M. datirte
und vom Kriegs-Minister kontrasignirte Koͤnigl. Verordnung,
wodurch 20,060 disponible junge Leute von der Klasse von
1829, 60,000 von der Klasse von 1828 und 28,000 von der ; sich um einige gute Ansichten bereichert und manche Vorur—
Klasse von 1824 zum aktiven Dienste einberufen werden.
Sie sollen am 25. Dez. aus ihrer resp. Heimath aufbrechen und nach einem angehängten Tableau unter die verschiedenen
Corps der Land- und Seemacht vertheilt werden.
Bei der Marine haben zahlreiche Befoͤrderungen statt! zogen werk it ausfuͤllen. Geben wir der Hoffnung Raum, daß die zweite
gefunden; 11 Schiffs -Lieutenants sind zu Fregatten-Capitains
und 41 Schiffs-Faähnriche zu Schiffs- Lieutenants ernannt worden. — Auch bei der Artillerie ist ein starkes Avancement eingetreten, indem 9 Obersten, 19 Oberst⸗Lieutenants, 33 Es- .
als Marschall von Frankreich schriftlich eingesandt haben.
kadrons⸗-Chefs, 45 Capitaine des ersten und 55 Capitaine des zweiten Ranges ernannt und 30 Zöglinge der polytechnische Schule, so wie 21 Unter-9Offiziere, zu Unter-Lieutenants be— foͤrdert worden sind.
Die Pairs-Kamrner trat gestern, nach dem in ihrer letzt Sitzung gefaßten Beschlusse, als Gerichtshof zusammen. Wie; rathung begann um 124 Uhr und währte bis 4 Uhr. Es hatten st zu dieser Versammlung mehr Pairs als gewohnlich eingesundet Cetwa 150); einige 40 Pairs fehlten; die Ehrenwachen wurden von der National-Garde und den Veteranen versehen. Ueber die stattgefundenen Berathungen geben die hiesigen offentlichen Blatter folgende Notizen, jedoch als bloße Geruͤchte. Zuerst hätte der Gerichtshof beschlossen, seinen Praͤsidenten mit der Instruirung des Prozesses zu beauftragen, und ihm zugleich die Befugniß eingeräumt, sich zu diesem Geschaͤfte einen oder mehrere Pairs zu adjungiren. lung den Wunsch geaͤußert, daß der Praͤfident sich mit allen
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in und außerhalb Paris befindlichen Pairs in Korrespondenz
setze, um ihnen das wichtige Amt, das sie zu erfuͤllen hätten, ans Herz zu legen; zugleich ware man, um den. in Auslande, namentlich in Italien, sich aufhaltenden Pairs die noͤthige Zeit zur Reise nach der Hauptstadt zu lassen, dahin uͤberein— gekommen, daß der Bericht der mit der Instruirung des Pro— zesses beauftragten Kommission, bestehend außer dem Praͤ— fidenten, aus den Herren Seguier, Pontécoulant, die jener sich adjungirt,
Sodann haͤtte die Versamm—
haͤtte die Versammlung noch einen Beschluß uͤher die bei der Instruirung des Prozesses zu beobachtenden Formen gefaßt, der oͤffentlich bekannt gemacht werden wuͤrde.
Bas Journal du Commerce äußert uͤber die von der Deputirten⸗Kammer gestern beschlossene Vertagung Fol— gendes: „Der fruͤher von uns ausgesprochene Wunsch, die Kammer nach Beendigung der noͤthigsten legislativen Ge⸗ schaͤfte zu prorogiren, erregte Aergerniß; wir erwiederten da— mals unseren Gegnern, daß die Wahlen nothwendig ein Aus⸗ einandertreten der Mitglieder beider Kammern herbeifuͤhren wuͤrden. Dies ist erfolgt. Welch großer Unterschied besteht denn zwischen einer einmonatlichen Prorogation und einer Vertagung auf einen Monat? Keiner, als daß die Proro⸗
gation ein Akt der Krone gewesen ware, und daß sich andere
nuͤtzliche Maaßregeln der Negierung daran haͤtten knuͤpfen koͤnnen. Wir wollen hoffen, daß die Mitglieder der Kammer die eintretende Muße nuͤtzlich anzuwenden wissen werden; sie werden Zeit haben, in den Departements den Geist des Lan— des zu beobachten, und vielleicht werden sie bei ihrer Ruͤckkehr
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theile abgelegt haben. Die Minister werden ihrerseits, von Bittstellern befreit, die sie nicht abweisen and nur sehr schwer befriedigen konnten, weniger von den Staatsgeschaͤften abge⸗ zogen werden. Wichtige Arbeiten werden die Zwischenzeit
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Haͤlfte der Session der Erwartung der Nation mehr entspre— chen werde, als die erste. Der Herzog von Ragusa soll seinen Eid als Pair und
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Der Freiherr Alexander von Humboldt wohnte der ge—
strigen Sitzung der Akademie der Wissenschaften, deren aus—
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Bastard und von nicht vor dem 1sten
Rovember abgestattet werden solle. Hierauf hatte die Ver⸗ sammlung sofort uͤber das gerichtliche Verfahren berathschlagt. Ein Mitglied des Ministerlums von 1828 (man glaubt der
Graf Roy) hätte bei dieser Gelegenheit, gestuͤtzt auf den
Grundsatz, daß alle Gerechtigkeit vom Koͤnige ausfließe, den
denken bleiben wird
waͤrtiges Mitglied er ist, bei. Seine Ankunft wurde der Versammlung durch ihren Praͤsidenten, Herrn Girard, in den schmeichélhaftesten Ausdruͤcken angezeigt,
Reisende versprach in einer der naͤchsten Sitzungen eine Ab— handlung uͤber seine Reise nach Asien vorzulesen und theilte vorlaufig einige geologische Bemerkungen über diesen Welt theil mit.
Der Admiral Duperré hat unterm 28sten v. M. nach beendigter Qagrantaine zu Toulon nachstehenden Tagesbefehl erlaffen: „Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten! Im Be— griff, die Flotte zu verlassen und mich auf den Posten zu begeben, zu welchem das Vertrauen des Koͤnigs mich beruft, um mich auch dort mit den Interessen der Marine zu be— schäftigen, wuͤrde ich mich wahrhaft gluͤcklich geschätzt haben, der Flotte hei meinem Abschiede von ihr die Zufriedenheit Sr. Majestat und die Belohnungen anzeigen zu koͤnnen, die sie durch ihren Diensteifer und ihre Ergebenheit in einem
Feldzuge verdient hat, der fuüͤr Frankreich wie fuͤr die ganze
eivilisitte Welt so gluͤckliche Resultate geliefert und der, mit Stolz sage ich es, bei Jedem von Euch in ehrenvollem An⸗
d. Ruͤcksichten haben indessen den Mini— ster bestimmt, diese Belohnungen erst zu gleicher Zeit mit ben der Land-Armee bewilligten bekannt zu machen. Der Zeitpunkt, wo dies geschehen wird, kann nicht mehr sern seyn und wird vor der Abtakelung der Schiffe, vielleicht sogar noch vor meiner Abreise von hier eintreten. Die Befoͤrde⸗
rungs⸗-Kommissionen sollen nach der fuͤr das Avancement bei
der Marine zu befolgenden Regel festgestellt werden. Die
Vorschlag gemacht, einen General Prokurator und Advokaten hat m ele ihrer als daß ich ihre Anspruͤche auf meine volle Theilnahme je⸗
zu bestellen, indem die blos zur Behauptung der Anklage er— nannten Kommissarien der Deputirten- Kammer nicht jenen Charakter der Unparteilichkeit haben moͤchten, der das oͤffent— liche Ministerium auszeichne. diese Ansicht unterstuͤtzt, die von den Herren Laine, Porta— lis, Decazes und St. Aulaire bekaͤmpft worden waͤre. Diese vier Pairs hatten fuͤr ihre Meinung folgende Gruͤnde ange— fuͤhrt. Einmal wuͤrden ein General-Prokurator und ein Ge— neral- Advokat den drei Kommissarien gegenuͤber eine unter— geordnete Stellung einnehmen. Ihre Vermittelung wuͤrde ferner zwecklos seyn, und was die Beobachtung und Anwen— dung der Gesetze betreffe, so sey die Kammer vollkommen be⸗ fugt, in einer außerhalb der Graͤnzen des gemeinen Rechts liegenden Sache selbst die Formen zu bestimmen und sogar die Strafe zuzuerkennen. Diese Ansicht, die sich im Uebri— gen auf das fruͤhere Verfahren des Pairshofes stuͤtzt, soll den Vorzug erhalten haben. Zwei Pairs, der Graf von Chabrol und der Herzog von Grammont, haͤtten dem Praͤ⸗ sidenten geschrieben, daß sie aus persoͤnlichen Gruͤndengan dem Prozesse keinen Theil nehmen koͤnnten. Die Un faͤhig—⸗ keits Erklärung des Ersteren ware nach einigen Bemerkungen des Vicomte Lainé verworfen, die des Letzteren aber, der sich darauf stuͤtzte, daß er ein Schwager des Fuͤrsten von Polignae sey, für zulässig befunden worden. Am Schlusse der Sitzung
d. M. Abends eingezogen werden. Der Graf Lemercier hatte n zu s fen bleibt mit dem Dienste auf der Rhede beauftragt, nach⸗
Flotte hat mir zu viele Beweise ihrer Anhäͤnglichkeit gegeben,
mals vergessen konnte. Die Kommando „Flagge soll den Ihsten z 1 Der dem Range nach hoͤchste Offizier auf den zur freien Pratika zugelassenen Schif⸗
dem die Flagge vom Admiralschiffe eingezogen ist. Am Bord des Linienschiffes „Alger“, auf der Rhede
von Toulon, am 28. September 1830.
(Gez.) Der Ober⸗-Befehlshaber der Flotte, Admiral Duperr e.“
Wahrend Englische Blaͤtter unlaͤngst meldeten, der Graf v. Bourmont sey am 30. Sept. in Dorchester angekommen, berichten hiesige Zeitungen, nach Privatbriefen aus Barce—⸗ lona vom 28. Sept., derselbe sey in Valencia gelandet und habe sich sogleich nach Madrid begeben.
Eine Deputation des hiesigen Handels standes uͤberreichte vorgestern, den Banquier Odier an der Spitze, dem Koͤnige eine von 183 Banquiers und Kaufleuten unterzeichnete Bitt⸗ schrift, worin dieselben um Errichtung eines allgemeinen Waaren-Entrepots in der Hauptstadt nachsuchen.
Das bekannte Irlaͤndische Parlaments⸗-Mitglied, James O' Gorman Mahon, ist als Ueberbringer der Gluͤckwunsch⸗ Adresse der Stadt Dublin an die Buͤrgerschaft von Paris hier angekommen. ö