1830 / 285 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 14 Oct 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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Hrn. Rappe in Dortmund; uͤber die Anfrage des Hrn. Post, wegen der Preis-Aufgabe fuͤr gegossene Walzen; uͤber die Resultate vergleichender Versuche mit verschiedenen aus Stearine-⸗Saͤure, Wachs und Talg gefertigten Kerzen. Vorgetragen wurden ferner: ein Aufsatz des Hrn. Geheimen Rechnungsraths Horstmann, uͤber den Chausseebau in Preu— hen, wozu mit den gedruckten Verhandlungen von diesem Monate die Engelhartsche Karte des Preußischen Staats

ausgegeben wird, worin alle bis Ende 1829 vollendeten chaus⸗

sirten Staats-, Bezirks-, und Kommunal-Straßen eingetra— gen sind, so wie eine fuͤr den Zweck besonders gefertigte Spezial-Karte eines Theils des Duͤsseldorfer und Arnsberger Regierungsbezirks; ein Bericht des Hrn. S. B; Ruffer in Liegnitz, uͤber das Verhalten der mit blausaurem Eisenkali gefarbten Tuche; ein Bericht des Hrn, Kommerzienraths Tarl, uͤber das Verhalten der Wolle und Tuche, welche nach

der Methode des Hrn. Faͤrbers Juͤrgens gefärbt worden,

beim Spinnen, Waschen, Walken und in der Appretur;

eine Anfrage des Hrn. Stalling, uͤber das Blaufärben der

Papiermasse mit Indig; eine Mittheilung des Hrn. ö . Z Akten, vom Meisl; Musik von A. Muͤller. weißen Dame.)

R. Weber, Proben eines Lacks und damit uͤberzogene Litho— graphieen von Hrn. Brecht in Naumburg; eine Mitt hei⸗ lung des Hrn. Gretzler in Luͤneburg, seine auf der Elbe mit dem Bugsren durch ein Dampfboet angestellten Versuche be— treffend; eine Mittheilung der naturforschenden Gesell— schaft in Görlitz uͤber den dortigen diesjährigen Seidenbau; eine Mittheilung der Schriften uͤber das technische Insti—

tut in Gothenburg durch Hrn. Palmstaͤbt daseldst; eine Mittheilung der Rundschreiben des Deutsch⸗-Mexikanischen

Bergwerks-Vereins vom 15. August, 2. und 26. September d. J.; das von Hrn. Nathustus mitgetheilte Verzeichniß

der Baͤume und Straͤucher, welche er in Neu-Haldensleben

c, verkauft. Vorgezeigt wurden Proben eines weißen Ka— storaͤhnlichen Velpels, von Hrn. Herrmann und Comp. Der Professor Schubarth uͤbergab dem Verein ein Exemplar des ersten Theils eines von ihm verfaßten, eben erst vollendeten Werks, „Elemente der technischen Chemie, zum Gebrauch beim Unterricht im Königl. Gewerb-Institut und den Pro—

vinzial⸗Gewerbschulen, Berlin 1831, in Kommission bei Aug..

Ruͤcker, mit 6 Kupfertafeln.“

Das neueste Stuͤck des Amtsblattes der Regie— rung zu Du sseldorf enthaͤlt folgende vom 29sten v. M. datirte Bekanntmachung dieser Behoͤrde: „Wir erkennen es als ein lobenswerthes Unternehmen, daß in mehreren Ge— meinden, und zwar in den volkreichsten, sich Vereine von edelgesinnten Mannern gebildet haben, in der Absicht, noͤthi⸗ genfalls der unbemittelten Klasse durch Ankauf von Fruͤchten

das Brod zu einem ermaͤßigten Preise zu beschaffen. Wir

empfehlen diese menschenfreundliche Vorsorge allen jenen Ge⸗ meinden, in welchen eine große Zahl vom Tagelohn lebender Einwohner ihren taͤglichen Brodbedarf kaufen muß. Wo die u dem Zwecke sich einigenden Menschenfreunde die fuͤr den ukauf der Frucht noͤthigen Gelder selbst herschießen und das ganze Unternehmen auf ihre Rechnung gehen lassen, koͤnnen wir nur wohlgefaͤllig das Opfer anerkennen und uns aller weitern Einwirkung enthalten; wo es aber an Mitteln fehlt, wollen wir gern jeden billigen Vorschlag in Erwägung neh— men und genehmigen, daß die vorraͤthigen Gemeinde Armen⸗ oder Stiftungs⸗-Kapitalien fuͤr den Zweck benutzt werden, so— fern die Sicherheit derselben als verbuͤrgt nachgewiesen und das Unternehmen blos darauf gerichtet wird, die der Unter— stuͤtzung beduͤrftigen Mitbuͤrger mit Brod zu geringerem Preise zu versorgen. Wir vertrauen dem thaͤtigen Han— delsgeiste von einer, und dem oft erprobten Wohlthaͤtigkeits⸗ und Gemeinsinn der Bewohner unseres Verwaltungs-Bezir— kes von der andern Seite, daß sie auch unter den jetzigen Verhaͤltnissen sich segensreich bewaͤhren werden.“

Königliche Schauspiele. Mittwoch, 13. Okt. Im Schauspielhause: Ouvertuͤre zu dem Schauspiel: Iphigenie, komponirt von J. B. Groß.

Gepruct bei A. W. Hayn.

kKurni. DSi. mn. i. C. Neum. Int Sch. d.

Hierauf: Die beiden Britten, Lustspiel in 3 Abtheilungen. Bann: 1) Konzert fuͤr Klarinette, in zwei Saͤtzen, vorgetra— gen von Hrn. L. Schindelmeißer. 2) Kenzert fuͤr das Vio— soncell, komponirt und vorgetragen von Hrn. J. B. Groß. 3) Konzert fuͤr Floͤte (erster Satz), komponirt und vorgetra— gen von Hrn. Herrmann Schmidt. Und: Der Nachtwaͤch⸗ ter, Posse in Versen in 1 Aufzug, von Th. Koͤrner. In Potsdam; Die Frau, oder: Die Anstellung, Lust⸗ spiel in 3 Abtheilungen. Vorher, zum erstenmale: Der Tuͤrkische Shawl, lokales Lustspiel in 1 Akt.

Donnerstag, 14. Oktober. Im Schauspielhause: Die Frau, oder: Die Anstellung. Hierauf: Der Tuͤrkische Shawl.

Freitag, 15. Oktober. Im Schauspielhause: Zur Hoͤch⸗

ten Geburtsfeier Sr. Koͤnigl. Hoheit des Kronprinzen Frie— drich Wilhelm: Festrede, gedichtet von L. Robert, vorgetra— gen von Dlle. Fournier. Hierauf zum erstenmale: Abdollah, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von H. Seidel.

Konig städtisches Theatgr. Mittwoch, 13. Oktober. Die schwarze Frau, Posse in (Parodie der

Donnerstag, 14. Oktober. Das Maͤdchen aus der Feen⸗ welt, oder: Der Bauer als Millionair.

Freitag, 15. Oktober. Zur Feier des Geburtsfestes Sr. Koͤnigl. Hoheit des Kronprinzen Friedrich Wilhelm von Preu— ßen. Zum erstenmale: Koöͤnig Branor's Schwerdt, roman— rische Zauber⸗-Oper in 3 Akten, von J. Blahetka; Musik vom Konzertmeister Herrn Léon de Saint Lubin.

Berlin err hre,

Den 12. Oktober 1830.

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Amtl. Fonds- und Geld. Cours- Vettel. (Preuiss. Cour.) D, Bre. 8e D re, s . St. Schuld- Sch. Gstpr. Ptand hrt. 93

7 Er. Eng]. Anl. 18 Pomm. Plandbrf. 4 103 Pr. Engl Anl. 22 Kur- u. Neum. do. 4 103 1

Pr. Engl. Ob. 30 Schlesische do. 194 R kgt. C. d. K- u. N. 66 z. Sch. d. K- u N. 67

Holl. volley. Duk. 18 Neue dito 1 Friedrichsd'or. ö

Grosshꝝ. Pos. do. Disconto .... 55 66 Freus. Cour.

Wechsel- Cours. ;

Brief. Geld.

Halen, 250 FI. Kurz 1387 1381 dito 250 Fl. 2 Mt. 13 Hamburg kKurn 149. dito ; . 148 ö ; n 6 26 Paris 300 Er. Z Mt. 793 Win in 2 Re,, 150 Fl. 2 Mt. 100 Augsburg 2 Mt. 1911 Breslau 2 AMlt. 99 Leipꝛi Nesse 1035 Frankfurt a. M. 2 Mt. io ] Petersburg BN 3 Woch. 297 Warschau Kurꝝ

Berl. Stadt- Ob. Köänigsbg. do.

Elbinger do. Danz. do. in Th. Woestpr. Pfdb.

Wir

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Auswärtige Börsen.

Am ster dam, J. Qltober. Niederl. wirkl. Schuld 405. Kanz-Billets 16z3. Oesterr. Spro- Metall. SSJ. Russ. Engl. Anl. 86ü, Russ. Anl. Hamb. Gert. ga.

Redacteur John. Mitredacteur Cottel.

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

M 285.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗ rath, Praͤsident der Hauptverwaltnug der Staatsschulden und Chef des Seehandlungs⸗Instituts, Rother, aus Schlesien.

Abgereist: Der Kaiserl. Russische General-Major, Fuͤrst Lab anow⸗Ro stows ky, nach St. Petersburg.

Der Herzogl. Anhalt⸗Koͤthensche Ober⸗Hofmeister, Frei⸗ herr von Sternegg, nach Koͤthen.

Zeitungs-RNachrichten.

Ausland.

Frankreich. Pairs-Kamm er. In der Sitzung vom 5. Oktbr.

Berlin, Donnerstag den 14ten Oktober

wurde der Kammer ein Schreiben des Herzogs v. Harcourt mitgetheilt, wodurch dieser Pair seine Abdankung einreichte. Der Praͤsident bemerkte, ein Pair köoͤnne nicht abdanken; da indessen die zur Eidesleistung gestellte Frist naͤchstens abgelau⸗ fen sey, so koͤnne man alsdann den Herzog von Harcourt, wenn er bis dahin den Eid nicht geleistet, als ausgeschieden betrachten. Der Graf von Mailly schrieb der Kammer, daß er sich außer Stande saͤhe, den verlangten Eid zu leisten. Hiernaͤchst legte der Minister des offfentlich en Unter⸗— rüächts den Tages zuvor von Hrn. Guizot angekuͤndigten Gesetz⸗ Entwurf vor: „Der 2te Art. des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1822“,*) aͤußerte er unter Anderm, „ist durch die Eharte von 18560 in mehreren Punkten aufgehoben werden. Das Verbot, die angestammten Rechte des Königs und die— jenigen, kraft deren er die Charte gegeben, anzugreifen, be⸗ zweckte die Beschuͤtzung einer Ordnung der Dinge, die nicht mehr besteht, und eines Anspruchs, den die Franzoͤsische Nation niemals anerkannt hat. Der Konig der Franzosen herrscht nicht durch das Recht der Geburt. Zwar wird er die Krone auf seine Nachfolger uͤbertragen, aber er schaͤtzt es sich zur Ehre, laut zu bekennen, daß er sie den Wuͤnschen der Franzoͤsischen Nation verdankt. Er hat die Charte nicht uns, wir haben sie ih m gegeben; sie ist ein wechs elfeitig bindender Vertrag zwischen Frank⸗ reich und ihm. Ich habe daher die Ehre, Ihnen auf Befehl des Koͤnigs den nachstehenden Gefetz⸗ Entwurf, von dem wir hof— fen, daß er Ihren Beifall haben werde, vorzulegen: Art. J. Jeder Angriff, den man sich durch eines der im ersten Artikel des Gesetzes vom 17. Mai 1819 auf⸗ gefuͤhrten Mittel gegen die Koͤnigl. Wuͤrde, die Thron⸗ folge⸗Ordnung, die Rechte, die der Koͤnig dem in der Er⸗ klaͤrung vom TJ. August 1830 ausgedruckten Wunsche der Franzoͤsischen Nation, so wie der von ihm in der Sitzung vom 9. August desselben Jahres angenommenen und be⸗ schwornen Verfassungs-Urkunde, verdankt, ferner gegen seine ver fassungsmaͤßige Autorität, gegen die Unverletzlich⸗ keit seiner Person, so wie gegen die Rechte und das An— sehen der Kammern, erlauben moͤchte, soll durch 3 monat—

) Dieser Artikel lautet also; Jeder Angriff, den man sich durch dieselben (im vorhergehenden Artikel bezeichneten) Mittel ge⸗ gen die Königl. Wuͤrde, die Thron olge⸗Hrhnung, die angestamm⸗ ken Jtechte des Königs und diejenigen, krgft deren et die Charte

egeben, ferner gegen seine verfassungsmaͤßige Autorität, gegen

P 9 Unverletzlichkeit seiner Person, so wie gegen die Rechte und das Ansehen der Kammer, erlaubt, soll durch Zmonatliche bis 3⸗ jährige Haft und eine Geldbuße von 300 bis 6000 Fr. geahndet

werden.“

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ö .

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1830.

liche bis 5 jährige Haft und eine Geldbuße von 300 bis 6000 Fr. geahndet werden.

Art. 2. Der zweite Artikel des Gesetzes vom 2östen Maͤrz 1822 ist und bleibt aufgehoben.“

Nachdem die Kammer dem Minister den Empfang des Gesetz Entwurfes bescheinigt hatte, eroͤffnete der General von Ambrugeae die Berathungen uͤber das Gesetz wegen Fest— stellung des jährlichen Kontingents der Armee. Er erinnerre zuvoͤrderst daran, daß er als Berichterstatter uͤber das Re— krutirungs-Gesetz vom 10. Marz 1818 sich dieser jaͤhrlichen Feststellung schon damals als vollig uͤberfluͤssig widersetzt habe; jetzt, wo ie, in der Charte ausdruͤcklich ausgesprochen sey, halte er es nur noch fuͤr seine Pflicht, das gedachte Gesetz von den ihm gemachten Vorwürfen zu reinigen und auf solche Weise dem Andenken eines beruͤhmten Waffen⸗ gefaͤhrten (des Marschalls Gouvion Sr. Cyr) einen Tribut der Huldigung und Verehrung zu zollen. Der Redner ließ sich hierauf in eine ausfuͤhrliche Eroͤrterung des gegenwärtigen Systems der Rekrutirung der Armee ein. Mehrere einsichtsvolle Militairs, meinte er, waͤren der Mei— nung, daß Frankreich stets ein stehendes Herr von 400,000 Mann und eine Reserve von 200,000 Mann haben muͤsse; die jährliche Aushebung betrage, nach dem Gesetze vom green Juni 1824, 60,000 Mann und die Dienstzeit acht Jahre;

och lasse sich der Effektiv Bestand dieser acht Klassen nicht

hoͤher als auf 375,900 Mann an Unteroffizieren und Ge—

meinen und, mit Hinzufuͤgung der Offiziere und der frei⸗

willigen Engagements, auf 400,009 Mann annehmen; die⸗ ser Bestand sey auch keinesweges uͤbertrieben, da er nur den S0ten Theil der ganzen Bevölkerung ausmache, und es lasse sich sonach nicht behaupten, daß durch die beiden obgedachten Gesetze die Einwohner allzusehr belästigt worden seyen. Nach

einigen Bemerkungen uͤber die Militair⸗Gesetzgebung und

über die Organisation des Heeres, wobei der Redner einen Blick auf die Preußische und Oesterreichische Armee warf,

schloß derselbe in folgender Weise: „Unsre Militair-Gesetz—

gebung bedarf einer schleunigen und vollstaͤndigen Reform.

Die Srganisation des Heeres ist fehlerhaft, unvollstaͤndig,

und fuͤr einen Krieg unzureichend. Diesem Uebel muß ab⸗ geholfen werden. Ich weiß, daß die Aufgabe nicht leicht ist, aber sie uͤbersteigt nicht die Fahigkeiten und die Er— fahrung des Kriegsministers. Moͤge er sich daher der Loͤsung dieser großen Frage mit Muth und Vertrauen widmen; er wird sich dadurch neue Verdienste um den Koͤnig und das Land erwerben. Auch die Finanzen werden dabei gewinnen. Die Sparsamkeit besteht nicht darin, das Noͤthige abzuschaf⸗ fen, sondern das Ueberfluͤssige nicht zu bezahlen. Es wuͤrde die verderblichste aller Maaßregeln seyn, wenn man die im Budget von 1830 fuͤr die Leibgarde des Koͤnigs, so wie fuͤr die Garde- und Schweijer-⸗Regimenter, ausgesetzten Sum⸗ men jetzt, wo diese Regimenter eingegangen sind, vom Bud⸗ get des Kriegs-Ministeriums absetzen wollte. Frankreich be— darf einer neuen Organisation seiner Armee, theils um sich im Auslande als Feind furchtbar, als Alliirter wuͤnschens— werth zu machen, theils um im Innern des Lanbes Ruhe, Ordnung und Vertrauen herzustellen. Ich stimme gegen den Gesetz Entwurf.“ Der Graf von Pontecoulant ließ den Ansichten des vorigen Redners uͤber die Zusammenstellung des Heeres volle Gerechtigkeit widerfahren, glaubte aber, daß von dem Allen in diesem Augenblicke keine Rede sey, da es sich blos um die Vollziehung eines Artikels der Charte handle. Der Redner ging hierauf die drei Artikel des der Berathung vor⸗ liegenden Gesetz⸗Entwurfs durch und aͤußerte sodann am Schluß seiner Rede: „Es freut mich uͤbrigens, daß der vorige Redner nicht zu denen gehort, die da glauben, daß Frankreich keiner Armes bedürfe.“ Das Dogma unserer auswärtigen Politik ist die Nicht⸗Einmischung; diese wuͤrde aber ein leeres Wort

seyn, wenn wir nicht zur Unterstuͤtzung des Prinzips eine

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